Reich im Alter oder reichts im Alter – Wenn die Rente steuerpflichtig wird

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Reich im Alter oder reichts im Alter – Wenn die Rente steuerpflichtig wird Viele Zahnärzte beschäftigen sich intensiv mit der Frage, wann und wie sie ihre Praxis abgeben können. Ein weiterer Aspekt bei dieser Überlegung ist auch die Frage nach dem Zeitpunkt des Renteneintritts. Denn dieser Zeitpunkt löst steuerlich unterschiedliche Konsequenzen aus. Auch für Rentner gilt: Ein Mehr an Einnahmen muss grundsätzlich natürlich versteuert werden. Erhöht sich die Rente und wird dadurch der steuerliche Grundfreibetrag überschritten, tritt plötzlich Steuerpflicht ein. Ausschlaggebend für die Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils ist der Beginn der Rente. Dieser beträgt 50 % bei Rentenbeginn im Jahr 2005 und früher und 70 % bei Rentenbeginn im Jahr 2015. Rentenerhöhungen sind jedoch in vollem Umfang steuerpflichtig. Ebenso sollte die Höhe der abzugsfähigen Rentenbeiträge in der Einzahlungsphase z. B. in die ZÄV in die Betrachtung mit einbezogen werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beitragszahlung steigt bis zum Jahr 2025 auf dann 100 % an und beträgt für das Jahr 2015 immerhin 80 % der begünstigten Beiträge. Die Höhe der berücksichtigungsfähigen Beiträge steigt um 2 % pro Jahr an. Daher gilt es abzuwägen zwischen längerer Beitragszahlung mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge einerseits und einem ggf. gekürzten, aber zu versteuernden Rentenbezug andererseits.

Alle Einnahmen, die über dem Grundfreibetrag (derzeit 8.472 Euro/Jahr für Alleinstehende bzw. 16.944 Euro/Jahr für Verheiratete; ab 2016 8.652 Euro/Jahr für Alleinstehende bzw. 17.304 Euro/Jahr für Verheiratete) liegen, müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu zählen die Regelaltersrente ebenso wie die Frührente, geringe oder höhere Nebenverdienste, Zinseinkünfte oder auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Dennoch müssen nicht unbedingt Steuern gezahlt werden. Nur wenn das Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, fällt tatsächlich Steuer an. Rentner, die noch nie eine Steuererklärung abgegeben haben, sollten auf jeden Fall prüfen lassen, ob sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Kontakt: Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH) Daniel Lüdtke Steuerberater

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