REGELUNGEN FÜR DIE ORGANISATION EINES ... - kj oö

Daten zum OT werden von Ihnen durch Ihre Unterschrift bestätigt. Fixierung des Termins: sobald OTL gefunden wurden ->. Verständigung der Lehrperson durch.
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REGELUNGEN FÜR DIE ORGANISATION EINES ORIENTIERUNGSTAGES ÜBER DIE KatholIsche Jugend OÖ Auf einen Blick: OTL-Anzahl: < 15 SchülerInnen: 1 OTL > 15 SchülerInnen: 2 OTL Untergrenze TN: 70 % der SchülerInnen Anfrage bei der kj oö:

1. GRUNDSÄTZLICHES

a) Meistens werden Orientierungstage (OT) von mindestens 2 Personen begleitet (haupt- oder ehrenamtliche MitarbeiterInnen der Katholischen Jugend OÖ (kj oö)). Diese werden als OrientierungstageleiterInnen (OTL) bezeichnet. Bei mehr als 15 teilnehmenden SchülerInnen müssen es in jedem Fall 2 OTL sein. b) Die Untergrenze für die Abhaltung eines OTs sind 70 % der SchülerInnen einer Klasse bzw. die SchülerInnen, die am Religionsunterricht teilnehmen.

2. ABLAUF mind. 2 Monate vor dem OT

Zuständigkeiten: kj oö: Vermittlung von OTL

a) Eine Anfrage für einen OT muss 2 Monate vor dem gewünschten Termin im Fachbereich Schule der kj oö erfolgen: T 0732 7610 - 3331 oder E [email protected]. b) Bei der 1. telefonischen Vereinbarung eines OTs mit dem Fachbereich Schule der kj oö werden Schultyp, Schulstufe, TN-Anzahl (weiblich/männlich), Termin, Themenwunsch und Quartier erfragt.

Auszahlung von Honorar

Für die Organisation von Quartier und Verpflegung von SchülerInnen und OTL, sowie die Verständigung der

LehrerIn:

Die Aufsichtspflicht, insbesondere die Nachtaufsicht bei mehrtägigen Orientierungstagen, obliegt den

Organisation Quartier Verständigung der Eltern Aufsichtspflicht Klasse ermittelt mit Hilfe der Lehrperson das Thema OTL: Inhaltliche Gestaltung des OTs

Erziehungsberechtigten, ist die Lehrperson zuständig.

Lehrpersonen. In den Arbeitsphasen ist die Teilnahme der Lehrperson am Programm nicht üblich. Sie muss aber telefonisch erreichbar sein (Aufsichtspflicht). Falls von der Klasse gewünscht, kann die Lehrperson an einzelnen Programmpunkten teilnehmen. Das Thema für den OT wird mit der Klasse, mittels Fragebogen, ermittelt. Bitte stellen sie den SchülerInnen Zeit für den Themenfindungsprozess zur Verfügung. Durch die kj oö werden die OTL vermittelt und finanziell für ihre ReferentInnentätigkeit entschädigt. Die OTL sind ausschließlich für die inhaltliche Gestaltung und Durchführung der Orientierungstage zuständig. c) Vor dem OT: Die OTL nehmen Kontakt mit der Lehrperson auf, um den Ablauf und die Rahmenbedingungen abzusprechen.

Fixierung des Termins: sobald OTL gefunden wurden -> Verständigung der Lehrperson durch die kj oö

TeilnehmerInnen-Beitrag: € 7,00 pro SchülerIn (mind. € 140,00 pro Klasse) und € 26,00 Fahrtkostenpauschale Bitte per Erlagschein an die kj oö überweisen. Kosten für Aufenthalt & Verpflegung der OTL: Durch die TN Materialaufwand: Betrag wird zwischen OTL und Lehrperson im vorhinein vereinbart. Auszahlung: direkt am OT Möglichkeit von teilweiser Rückvergütung der Kosten durch den Jugendsonntagsfonds der kj oö.

d) Grundsätzlich sind wir sehr bemüht, Ihren Wunschterminen und Themenwünschen nachzukommen. Dennoch gibt es immer wieder auch Umstände (ein Großteil unserer OTL sind StudentInnen, haben eine Teilzeitbeschäftigung, ...), welche eine Terminverschiebung oder schlechtestenfalls OT-Absagen nach sich ziehen. In diesem Fall wird in Absprache mit der Lehrperson über den weiteren Verlauf der OT-Organisation (Verschieben, Absagen, ...) entschieden. Wir bitten Sie diesbezüglich um Verständnis. 3. FINANZREGELUNG a) Für einen OT (unabhängig von der Gesamtdauer) ist seitens der SchülerInnen ein Beitrag von € 7,00 pro SchülerIn (mind. jedoch € 140,00 pro Klasse, wenn weniger als 20 SchülerInnen am OT teilnehmen) und eine Fahrtkostenpauschale von € 26,00 (pro Klasse) zu entrichten. Dieser Betrag ist von der Klasse an die kj oö (mittels zugesandtem Erlagschein) zu überweisen. Bei den OTs sind weiters die entstehenden Aufenthalts- und Verpflegungskosten (TN und OTL) von den SchülerInnen zu leisten. Zusätzlicher Materialaufwand (im Vorfeld mit Lehrperson abzuklären) ist am OT zwischen OTL und LehrerIn abzurechnen. b) Um die Kosten für einen OT für die TN dennoch so gering wie möglich halten zu können, sollen Finanzbeiträge seitens der Schule, des Elternvereins, der Pfarren, diverser anderer Einrichtungen, ... ausgeschöpft werden. Wird für Orientierungstage, die nach dem Konzept der kj oö (gemäß dem inhaltlichen Standard des Konzeptes der Kath. Jugend OÖ, geschulte OT-LeiterInnen, gebucht über die kj oö/Fachbereich Schule) abgehalten werden, die Burg Altpernstein als Unterkunft gebucht, so fallen für max. 2 BegleiterInnen pro Schulklasse keine Nächtigungsund Verpflegungskosten an.

Weiters kann um finanzielle Unterstützung über den Jugendsonntagsfonds der kj oö angesucht werden. Die Förderrichtlinien erhalten Sie unter T 0732 7610 - 3310 (Herr Mag. Burgstaller).

4. AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG der OTL

Die Abrechnung der OTL (Aufwandsentschädigung und die Fahrtkosten) wird, nach Vorlage des durch den/ die LehrerIn unterzeichneten Bestätigungsformulars, von der kj oö durchgeführt. Die angegebenen Zeiten und Daten zum OT werden von Ihnen durch Ihre Unterschrift bestätigt.

kj oö Fachbereich Schule Kapuzinerstraße 84, 4020 linz T 0732 7610 - 3331 E [email protected] H ooe.kjweb.at/orientierungstage