REGELUNGEN FÜR DIE ORGANISATION EINES ...

b) Die Untergrenze für die Abhaltung eines OT sind 70 % der SchülerInnen einer Klasse bzw. ... ORIENTIERUNGSTAGES ÜBER DIE KatholIsche Jugend OÖ.
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REGELUNGEN FÜR DIE ORGANISATION EINES ORIENTIERUNGSTAGES ÜBER DIE KatholIsche Jugend OÖ Auf eInen BlIck:

1. GRUNDSÄTZLICHES

OTL-Anzahl: < 15 SchülerInnen: 1 OTL > 15 SchülerInnen: 2 OTL

a) Meistens werden Orientierungstage (OT) von mindestens 2 Personen begleitet (haupt- oder ehrenamtliche MitarbeiterInnen der Katholischen Jugend OÖ (kj oö)). Die BegleiterInnen werden als sogenannte OrientierungstagebegleiterInnen (OTL) bezeichnet. Bei mehr als 15 teilnehmenden SchülerInnen müssen es in jedem Fall 2 Personen sein.

Untergrenze TN: 70 % der SchülerInnen

b) Die Untergrenze für die Abhaltung eines OT sind 70 % der SchülerInnen einer Klasse bzw. die SchülerInnen, die am Religionsunterricht teilnehmen.

2. ABLAUF Anfrage bei der kj oö: mind. 2 Monate vor dem OT

a) Eine Anfrage für einen OT muss 2 Monate vor dem gewünschten Termin im Forum Schule T 0732 7610 - 3331 oder E [email protected] der kj oö erfolgen.

Zuständigkeiten: kj oö: Vermittlung von OTL Auszahlung von Honorar

b) Bei der 1. telefonischen Vereinbarung eines OT mit dem Forum Schule der kj oö werden Schultyp, Schulstufe, TN-Anzahl (weiblich/männlich), Kontaktdaten eines Schülers bzw. einer Schülerin, Termin, Themenwunsch und Quartier erfragt.

LehrerIn: Organisation Quartier Verständigung der Eltern Aufsichtspflicht KlassensprecherIn ermittelt mit Hilfe der Lehrperson das Thema OTL: Inhaltliche Gestaltung des OT

Für die Organisation von Quartier und Verpflegung von SchülerInnen und OTL, sowie die Verständigung der Erziehungsberechtigten, ist die Lehrperson zuständig.



Die Aufsichtspflicht, insbesondere die Nachtaufsicht bei mehrtägigen Orientierungstagen, obliegt den Lehrpersonen.

Das Thema für den OT wird über den/die KlassensprecherIn und mittels Fragebogen, welchen die SchülerInnen ausfüllen, ermittelt. Bitte stellen sie den SchülerInnen Zeit für den Themenfindungsprozess zur Verfügung. Durch die kj oö werden die OTL vermittelt und finanziell für ihre ReferentInnentätigkeit entschädigt. Die OTL sind ausschließlich für die inhaltliche Gestaltung und Durchführung der Orientierungstage zuständig.

c) Vor dem OT: Die OTL nehmen Kontakt mit der Lehrperson auf, um sich hinsichtlich Ablauf und Rahmenbedingungen abzusprechen und mit einem Schüler/einer Schülerin der Klasse, da uns die Einbindung der SchülerInnen für ein gutes Gelingen des Orientierungstages wichtig erscheint.

Fixierung des Termins: sobald OTL gefunden wurden -> Verständigung der Lehrperson durch die kj oö

d) Grundsätzlich sind wir sehr bemüht Ihren Wunschterminen und Themenwünschen nachzukommen. Dennoch gibt es immer wieder auch Umstände (ein Großteil unserer OTL sind StudentInnen, haben eine Teilzeitbeschäftigung, ...), welche eine Terminverschiebung oder schlechtestenfalls OT-Absagen nach sich ziehen. In diesem Falle wird in Absprache mit der Lehrperson über den weiteren Verlauf der OT-Organisation (Verschieben, Absagen, ...) entschieden. Wir bitten Sie diesbezüglich um Verständnis.

3. FINANZREGELUNG TeilnehmerInnen-Beitrag: € 5,00 pro SchülerIn und € 26,00 Fahrtkostenpauschale Bitte per Erlagschein an die kj oö überweisen. (Restbetrag wird von der kj oö an die OTL bezahlt) Kosten für Aufenthalt & Verpflegung der OTL: Durch die TN

Materialaufwand: Betrag wird zwischen OTL und Lehrperson im vorhinein vereinbart. Auszahlung: direkt am OT Möglichkeit von teilweiser Rückvergütung der Kosten durch den Jugendsonntagsfonds der kj oö.

in Zusammenarbeit mit

a) Für einen OT (unabhängig von der Gesamtdauer) ist seitens der SchülerInnen ein Beitrag von € 5,00 pro SchülerIn und eine Fahrtkostenpauschale von € 26,00 (pro Klasse) zu entrichten. Dieser Betrag ist von der Klasse an die kj oö (mittels zugesandtem Erlagschein) zu überweisen. Bei den OTs sind weiters die entstehenden Aufenthalts- und Verpflegungskosten (TN und OTL) von den SchülerInnen zu leisten. Zusätzlicher Materialaufwand (im Vorfeld mit Lehrperson abzuklären) ist am OT zwischen OTL und LehrerIn abzurechnen. b) Um die Kosten für einen OT für die TN dennoch so gering wie möglich halten zu können, sollen Finanzbeiträge seitens der Schule, des Elternvereins, der Pfarren, diverser anderer Einrichtungen, ... ausgeschöpft werden. Weiters kann um finanzielle Unterstützung über den Jugendsonntagsfonds der kj oö angesucht werden. Die Förderrichtlinien erhalten Sie unter T 0732 7610 - 3310 (Herr Mag. Burgstaller).

4. SPESENABRECHNUNG

a) Diverse Sonderauslagen (Material für den OT) sind bitte vor Ort – am OT – direkt zu entgelten. b) Die OTL bekommen ihre Aufwandsentschädigung und Fahrtspesen, nach Vorlage der durch den/die LehrerIn unterzeichneten Bestätigungsformular, über die kj oö ausbezahlt.

kj oö Forum Schule Kapuzinerstraße 84, 4020 linz T 0732 7610-3331 E [email protected] H ooe.kjweb.at/orientierungstage