Regeln über den Arbeitseinsatz

Arbeitsstunden auf dem Arbeitsnachweis von der Leitung abzuzeichnen. Nur bestätigte. Arbeitsstunden können als geleistet anerkannt werden. Werden von ...
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Regeln über den Arbeitseinsatz Im Tennisclub TC 93 Windesheim e.V

Zur Erhaltung und Pflege unserer Anlage ist jedes aktive Mitglied ab dem 16. Lebensjahr (Beginn im Folgejahr) verpflichtet, jährlich einen Arbeitseinsatz wie folgt zu leisten: Erwachsene mindestens 5 Stunden Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr mindestens 2,5 Stunden Aktive Mitglieder sind alle, die die Tennisplätze nutzen. Die Arbeitsleistung kann bei diversen von der Tennisleitung festgelegten Arbeitseinsätzen (Platzauf- und -abbau, Platzpflege, gärtnerische Arbeiten, Bewirtung bei Veranstaltungen etc. oder aber auch zu selbstgewählten Terminen - dann bitte inhaltliche Angaben der Arbeit und Terminabstimmung gegenüber/mit dem Platzwart oder geschäftsführenden Vorstand erbracht werden. In beiden Fällen ist die Anzahl geleisteter Arbeitsstunden auf dem Arbeitsnachweis von der Leitung abzuzeichnen. Nur bestätigte Arbeitsstunden können als geleistet anerkannt werden. Werden von den Erwachsenen mehr als die geforderten 5 Stunden geleistet, können diese Arbeitsstunden auf den Partner oder die Jugendlichen übertragen werden. Für nicht geleitete Arbeitsstunden wird folgender Beitrag pro Stunde erhoben: Erwachsene EUR 25,00 Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr EUR 7,50 Für nicht geleistete Arbeitsstunden erhalten die entsprechenden Mitglieder am Ende eines jeden Jahres eine Rechnung. Der entsprechende Gegenwert der Rechnung wird zeitnah auf das Konto der Tennisabteilung eingezogen. Windesheim, den 21.März 2011 Der Vorstand