Rechtliche Betreuung Ein Reiseführer für ... - Betreuungssoftware

da ja auch noch unsere Beratung, unsere Services und unser butler 21, mit dem ...... am Anfang Ihrer Karriere stehen und (noch) Einzelkämpfer sind. Finanzen?
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Rechtliche Betreuung Ein Reiseführer für Berufseinsteiger

Was sagen die Kollegen?

Mehr als 100 Jahre Berufserfahrung stecken in diesem Heft. - Profitieren auch Sie davon!

Was kommt da auf mich zu? Gestandene Betreuer/innen über Hürden, Stolpersteine und gute Aussichten...

Rechnet sich das?

Das liebe Geld: Wertvolle Fakten und Tipps zum Thema Finanzen.

Wo finde ich Hilfe?

Niemand muss alleine gehen. Über starke Partner mit starkem Service.

Berufsbetreuung braucht Kompetenz, Mut, gute Kondition, bestes Rüstzeug – und starke Partner. Was Sie wissen sollten, wenn Sie sich auf den Weg machen, was Ihnen unterwegs hilft und anderen bereits geholfen hat und worauf Sie sich jederzeit verlassen können...

Sie wollen sich auf den Weg machen? Zu neuen beruflichen Zielen? Sie sind dabei, sich eine selbstständige Existenz als Betreuer aufzubauen? Okay. Im Gepäck Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, Ihre Pläne und Überzeugungen – und jede Menge gute Vorsätze? Wunderbar. Und am liebsten würden Sie auch direkt loslegen – wäre da nicht dieser Riesenberg am Anfang. Dieser gewaltige Berg an Aufgaben, Fragen, Unklarheiten, Wissenslücken..., vor dem Sie ganz alleine stehen. Ganz alleine? Nein!

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Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne. Zum Beispiel mit diesem kleinen Reiseführer, der Ihnen viele Fragen vorab beantwortet, Wissenslücken schließt und wertvolle Tipps mit auf den Weg gibt. Und dann wäre da ja auch noch unsere Beratung, unsere Services und unser butler 21, mit dem sich viele Fragen und Aufgaben quasi wie von selbst erledigen. Viel Spaß beim Lesen und eine gute Reise!

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Fußstapfen: Berufsbetreuer erinnern sich an ihre ersten „Gehversuche“

Seite 6

Eine Stelle für alle Fälle: Die Betreuungsbehörde

Seite 8

„Ich war mir nie zu schade, zu fragen“ – Doreen Schrötter im Interview

Seite 10

Gut zu wissen: Praktische Hinweise und Links



Seite 13

Der Steuerberater rät: Fakten und Tipps vom Experten Michael Görgen

Seite 14

Aus der Praxis: Empfehlungen & Erfahrungen von Bernd Holzapfel

Seite 17

Stolpersteine: Mit welchen Hürden Berufsanfänger zu kämpfen haben

Seite 18

BdB e.V. – Was der große Berufsverband zu bieten hat

Seite 20

Durchhänger? So sichern Sie sich ab



Seite 24

BVfB e.V. – Der Berufsverband freier Berufsbetreuer im Profil

Seite 26

Tipps von Betreuern für Betreuer



Seite 30

Sensible Daten: Was Sie als Betreuer über Datenschutz wissen sollten

Seite 32

Gut gerüstet? – Betreuer über ihre Erfahrungen mit butler

Seite 36

prosozial GmbH: Starker Partner mit starkem Service

Seite 39

Reinhard Henrichsen: Ein Altmeister des Betreuungswesens im Interview

Seite 40

Checkliste für angehende Berufsbetreuer

Seite 46

Impressum HERAUSGEBER: prosozial GmbH Emser Straße 10 56076 Koblenz Tel.: 0261 201615 500 Fax: 0261 201615 501 E-Mail: [email protected] www.prosozial.de Erscheinungsjahr: 2017 Verantwortlich: Christoph Spitzley Koordination, Interviews: Kai Schmitz Konzept: Kai Schmitz, Delf-Marco Heuwinkel Redaktion: Stefanie Ponstein Druck: CPC Hamacher GmbH, Druckerei Neisius Satz / Layout: Brigitte Arnold Registergericht Koblenz HR 5796 USt-IdNr. DE 1822 58884

Foto: © way-918900_pixabay.com

Ihr „Routenplaner“ durch dieses Heft

Bildquellen: pixabay.com, mountains-1676469_Pixabay.com, pixelio.de, Fotolia.com © Alle Rechte vorbehalten prosozial GmbH 2017 3

Ihr Routenplaner

Ziel

Ihr Weg ist das Ziel. Und dieser Plan soll Ihnen helfen, sich in diesem Heft und auf Ihrem Weg besser zu orientieren. Gute Reise!

Wow! Wer hier ankommt, hat es geschafft. Wie Reinhard Henrichsen aus Hamburg. Lesen Sie seine Geschichte. Seite 40

Hürden & Stolpersteine: Womit Ihre Kollegen zu kämpfen haben oder hatten: Seite 18

Wertvolle Kollegen-Tipps erhalten Sie in den Interviews ab Seite 30

Gut gerüstet? Betreuer berichten über ihre (IT-) Erfahrungen: Seite 36

Worauf Sie sich verlassen können: prosozial ist für Sie da. Mehr über Ihren starken Partner: Seite 39

Fakten und Tipps rund um das Thema Finanzen: Seite 14

BdB e.V.

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB e.V.) im Porträt: Seite 20

BVfB e.V.

Der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB e.V.) stellt sich vor: Seite 26

Safety first! Was Sie als Betreuer zum Thema Datenschutz wissen sollten: Seite 32

Gut beraten durchstarten! Die Betreuungsbehörde: Eine hilfreiche Anlaufstelle für (fast) alle Fälle! Seite 8

Start Behörde

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Als Checkpoint markiere ich wichtige Stellen und Passagen Ihrer Reise in diesem Heft und trage diese Punkte am Ende in einer Checkliste für Sie zusammen: Seite 46

Start

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„Ich habe früher in einem pädagogischen Heim für geistig behinderte Menschen gearbeitet. Dabei hat sich

die Möglichkeit ergeben, die rechtlichen Betreuer der Heimbewohner kennenzulernen. Und da war auch ein Betreuer, der hat zu mir gesagt, dass ich aufgrund meines Studiums ebenfalls Berufsbetreuer werden könnte. Er selbst war Psychologe, und er hat mir ein paar Adressen von der Betreuungsstelle gegeben. Da habe ich auch direkt angerufen und mich vorgestellt. Die haben gesagt, dass das sehr gut ist und dass sie jemanden suchen, der eine andere Sprache spricht. Ich spreche Arabisch als Muttersprache, und das ist ein Vorteil, wenn man das für die Klientel spricht. Nicht nur aus sprachlichen, sondern auch aus kulturellen Gründen. Ca. 70 Prozent meiner Betreuten kommen aus dem arabischen Kulturkreis.“ Khalid Eldanaf, Bonn

Der Weg, den Sie eingeschlagen haben, wurde von vielen Ihrer Kollegen bereits beschritten. So blicken Betreuer und Betreuerinnen auf ihre ersten Schritte und „Gehversuche“ zurück.

„Ja, ich bin noch angestellt bei der Kreisverwaltung

und arbeite da im Bereich Soziales, Fachgebiet Pflege, und kommuniziere überwiegend mit Bevollmächtigten und Betreuern. So bin ich zum ersten Mal überhaupt auf dieses Berufsbild gestoßen, und das hat mich interessiert. Ich habe gedacht, dass mir dieses Berufsfeld auch Spaß machen könnte, und habe dann zwei befreundete Betreuer besucht, für einen Tag jeweils, um zu schauen, wie die Arbeit eines Berufsbetreuers in der Praxis aussieht.“

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Andreas Ped, Bergneustadt

gleichzeitig Fortbildungen anbietet. Das ist die ZukunftsWerkstatt. Die hatte eine Einführungsveranstaltung über das Berufsbild gemacht. Das hat mir bei der Entscheidungsfindung weitergeholfen. Und die bieten auch Netzwerkgruppen an, wo man sich mit anderen Kollegen über fachliche Fragen austauschen und vor allen Dingen auch mal Fälle vorstellen kann. Man hat hier auch die Möglichkeit, erfahrenere Kollegen etwas zu fragen. Weil: Man lernt zwar viele Leute kennen, die neu einsteigen, aber manchmal braucht man einfach ein bisschen mehr Erfahrung von einem, der das schon länger macht.“ Monika George, Hamburg

„Als ich in dem Betreuungsverein begonnen habe, das war im Mai, bestand er aus zweieinhalb Betreuungs-

kräften und einer halben Verwaltungskraft. Der Abteilungsleiter ist dann im Sommer mit seiner ganzen Stelle für vier Wochen in Urlaub gefahren, die andere Vollzeitkraft ist krank geworden, die Verwaltungskraft wurde abgezogen und die andere Halbtagskraft war naturgemäß wenig da. Für mich war das ein Sprung ins kalte Wasser – als Berufsanfänger mit 80 Betreuungen klarkommen zu müssen. Da habe ich viel gelernt!“

Kay Makschin, Gelsenkirchen

„Ich bin von Grundberuf Heilerziehungspfleger und habe jahrelang in einer Einrichtung für Menschen mit

geistiger Behinderung gearbeitet. Nebenbei habe ich ein Studium der Sozialen Arbeit gemacht und meine Diplomarbeit über Betreuungsrecht geschrieben. Zu dem Zeitpunkt habe ich auch schon zwei ehrenamtliche Betreuungen geführt. Und wie ich dann fast fertig war mit dem Studium, habe ich mich gefragt: Was für eine Arbeit findet man als Sozialpädagoge? Ich habe mich dann einmal beworben und bin auch direkt genommen worden. Als Betreuer in einem Verein. Das große Arbeitsspektrum hat mir einfach Spaß gemacht. Ich wüsste nicht, dass da in der langen Zeit mal irgendwann ein langweiliger Arbeitstag dabei gewesen wäre.“

Foto: © wanderer-455338_pixabay.com

Fußstapfen

„Also was für mich hilfreich war: Hier in Hamburg gibt es einen Betreuungsverein in Wandsbek, der auch

Wolfgang Spierer, Zell/Oberpfalz

„Die Idee ist zu mir gekommen: Ich habe während des Studiums ein Praktikum in einer Betreuungsbehörde

gemacht. Und dann hatte mich ein Kollege von damals angesprochen: ‚Hey, der Verein sucht noch einen Betreuer. Stell dich doch mal vor!‘ Ich wollte das eigentlich gar nicht gleich machen, weil ich wusste, was es bedeutet, Betreuungen zu führen.“ Lucia Singer, Regensburg

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Behörde

Die Betreuungsbehörde

An ihr führt kein Weg vorbei, wenn Sie sich als Berufsbetreuer etablieren wollen. Oder doch? Die Meinungen dazu sind unterschiedlich. Genauso unterschiedlich, wie die Betreuungsbehörden selbst.

Hilfreiche Anlaufstelle „Wenn gravierende Probleme oder Fragen aufgetreten sind, konnte ich mich da jederzeit hinwenden. Außerdem: Bei uns in der Betreuungsbehörde finden regelmäßig Treffen statt. Im vierteljährlichen Rhythmus. Es werden Themen zusammen erarbeitet und es werden Partner eingeladen, wie Vertreter von Ämtern, Gerichten. Also, das finde ich hilfreich.“ Meike Schulz, Gardelegen „Hilfreich war bei mir die Betreuungsbehörde des Wetteraukreises, die immer ein offenes Ohr hatte. Die auch die Position des Betreuers dahingehend gestützt hat, dass sie gesagt hat: Das sind Deine Aufgaben – und nur das sind Deine Aufgaben. Alles andere sind überzogene Ansprüche. Und ich habe es am Anfang auch zwei oder dreimal gemacht, dass ich gesagt habe: ‚Okay, ich beende jetzt das Gespräch. Wenn Sie andere Vorstellungen über meine Aufgaben haben, dann telefonieren Sie mit der Betreuungsbehörde...‘ Da haben wir im Kreis ganz tolle Mitarbeiter sitzen, die uns den Rücken stärken. (…)

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Foto: © house-836264_pixabay.com

Eine Stelle für alle Fälle...

Ich habe ein kollegiales Verhältnis. Ich habe am Anfang klar gesagt, was ich kann. Ich verstehe sehr viel von Finanzen, von anderen Dingen weniger – und das war für die okay.“ Josef Neuberger, Altenstadt

Das Betreuungswesen tickt überall anders „Für angehende Berufsbetreuer ist es eine Herausforderung, zu wissen, an wen trete ich heran und wie? Was ist dabei zu beachten? Wie gestalte ich die erste Kontaktaufnahme mit der Kreisverwaltung, dem Gericht usw.? Dabei sollte man wissen, dass das Betreuungswesen überall anders ‚tickt.‘ Also in Baden-Württemberg anders als in Mecklenburg-Vorpommern, in der Stadt anders als auf dem Land. In den Städten ist das Angebot an Betreuern in der Regel höher als außerhalb. Auf dem Land werden Betreuer manchmal regelrecht gesucht.“ Bastian Dieblich, Koblenz

Pro: „Unabhängiges“ Marketing „Man ist von der Behörde schon abhängig. Allerdings habe ich versucht, mich ein wenig unabhängiger zu machen, indem ich mich auch in Altenheimen und Krankenhäusern und bei Pflegediensten vorgestellt habe. Manchmal sind es die Pflegekräfte, die erkennen, dass ein Mensch eine rechtliche, eine gerichtliche Betreuung braucht. Und dann regen die das an übers Amtsgericht. Und wenn die mich kennen, können sie sagen: Die Frau Koppenhöfer würde das machen. Normalerweise sperrt sich der Richter nicht dagegen, den vorgeschlagenen Betreuer einzusetzen. Das ist eine gute Möglichkeit, Marketing für sich zu machen, wenn man sich nicht allein auf die Betreuungsbehörde verlassen will. Vera Koppenhöfer, Norderstedt

Die Betreuungsbehörde „…ist eine Dienststelle bei  Stadt- und Kreisverwaltungen, die mit ihren Mitarbeitern den Betreuern durch  Beratung  und Unterstützung helfen soll. Auch das  Gericht  kann die Dienste der Betreuungsbehörde beanspruchen, bei der Aufklärung von Sachverhalten und der Suche nach geeigneten Betreuern. Die Betreuungsbehörde muss auch unwillige Personen zwangsweise zum Gericht oder zur Begutachtung vorführen  und im Ausnahmefall, wenn sich sonst niemand bereit erklärt,  selbst Betreuungen übernehmen (…)“ Quelle: BtPRAX Online-Lexikon

Kontra: Marketing Betreuungsbehörden „Dass man über Umwege reinkommt, und von Trägern der Sozialen Dienste, z.B. vom Pflegedienst als Betreuer vorgeschlagen wird: Das wird nicht gerne gesehen. Mir ist das einmal bei einer bezirklichen Betreuungsbehörde passiert: Da bin ich über einen Arzt, der mich vorgeschlagen hat, an eine Betreuung gekommen. Und die Betreuungsbehörde, also eine Person dort, war wirklich, wirklich sauer. Ich hab gedacht: ‚Oh Gott, die bestellt mich nie wieder.‘ Weil die Betreuungsbehörde in Berlin das Hoheitsrecht hat, Betreuungen vorzuschlagen, vom Wunsch- und Wahlrecht mal abgesehen. Und wenn jemand ganz neu ist, und man jetzt nicht so richtig deutlich machen kann, woher man sich kennt, dann wirkt das irgendwie unsauber. Mittlerweile habe ich einen guten Stand in Berlin, dass man sehr gerne auf mich zurückgreift. Wenn ich heute über den Träger empfohlen werde, kennen die mich und wissen mich einzuordnen. Aber wenn man ganz neu ist, dann sollte man das vielleicht vermeiden, und sich zunächst wirklich nur über die Betreuungsbehörden Fälle geben lassen. Damit man eben nicht das Gefühl vermittelt, man versucht, sie zu umgehen und hinter dem Rücken zu arbeiten. Dann lieber bei vielen verschiedenen Betreuungsbehörden bewerben und das auch ganz offen den anderen sagen. Es ist wichtig, ein gutes Marketing für sich zu betreiben bei den Betreuungsbehörden.“ Doreen Schrötter, Berlin 9

„Ich war mir nie zu schade, zu fragen.“

Doreen Schrötter über ihren Berufseinstieg ins Betreuungswesen

Aber zunächst einmal bin ich ja angewiesen auf die Betreuungsbehörde, die für meinen Wohnsitz zuständig ist, um überhaupt in das Auswahlverfahren reinzukommen. – Das war schon sehr aufwendig und vor allem sehr nervenzehrend. Es geht einfach an die Psyche, wenn man einem ständig sagt, man braucht dich nicht, und wenn alle vorherigen Bemühungen umsonst gewesen sein sollen. Das war eigentlich schon das Schwierigste, gepaart

Welche Ansprechpartner waren für Sie in der ersten Zeit besonders hilfreich?

Also am Anfang habe ich natürlich viel mit butler telefoniert (lacht) wegen meiner Technik. Logisch: Wenn man das Programm noch nicht so gut kennt, treten Fragen auf. Und dann habe ich mir relativ schnell Kooperationspartner gesucht, sprich eine Rechtsanwältin für Miet-

Ihr Erfolg fußt auf einer soliden Doppelqualifikation als Bankkauffrau und Sozialarbeiterin:

Doreen Schrötter ist freie rechtliche Betreuerin in Berlin. Sie hat Soziale Arbeit studiert und sich in ihrer Master-Thesis mit dem Thema „Rechtliche Betreuung auf dem Weg zur Profession!?“ auseinandergesetzt. Außerdem ist sie Schatzmeisterin im Vorstand des Berufsverbandes freier Berufsbetreuer und berät Mitglieder zu praktischen Bankangelegenheiten. Inzwischen ist sie dabei, sich ein weiteres Standbein als Dozentin aufzubauen, weil sie ihr vielfältig erlerntes Wissen weitergeben möchte. Wir haben Doreen Schrötter nach ihren ganz persönlichen Erfahrungen mit dem Einstieg in die berufliche Selbständigkeit gefragt.

Foto: © Doreen Schrötter

Frau Schrötter, wie sind Sie zu Ihrem heutigen Beruf gekommen?

Ich habe am 1. Juli 2010 mein Betreuungsbüro gegründet, zunächst einmal von zuhause aus gearbeitet, und dann bin ich im Dezember 2012 eine GbR mit zwei sehr kompetenten Kollegen eingegangen. Seitdem bin ich hier in der Berliner Allee tätig. In meinem ersten Leben war ich Bankkauffrau, was mir dann schlicht irgendwann zu trocken wurde. Ich habe dann Soziale Arbeit studiert und während des Bachelor-Studiums mit einem geistig schwerstmehrfachbehinderten, kleinen Mädchen gearbeitet. Irgendwie habe ich dann von beruflicher Betreuung erfahren und in diese Richtung weiter recherchiert.

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Auf Ihrem Weg zur Berufsbetreuerin

sind Sie vermutlich auf verschiedene Hindernisse gestoßen. Welche Hürden gibt es aus Ihrer Sicht, wenn man Berufsbetreuer werden möchte? Es ist eine Herausforderung, überhaupt den Einstieg ins Berufsleben als Betreuer zu bewältigen. Hier in Berlin ist es ja so, dass man vorher eine Prüfung machen muss, und die erste Schwierigkeit besteht schon darin, einen Termin dafür zu bekommen. Also, ich hatte mich beworben bei der für mich zuständigen Betreuungsbehörde, und die haben gesagt: ‚Wir brauchen Sie nicht. Wir haben genug Betreuer.‘ – Ich habe dann irgendwie immer wieder darauf verwiesen, dass ich ja schon „groß“ bin und dass ich für mein Marketing selber sorgen könne und mich gerne auch an verschiedene Betreuungsbehörden wende, wenn ich denn zugelassen würde.

Foto: © Betreuungsbüro Schrötter, Bergmann & Mühlberg

mit der Frage, wie man sich finanziert. Ich hatte das Glück, vom Arbeitsamt Existenzgründungsförderung zu bekommen. Damals war das noch eine Versicherungsleistung, heute ist das eine freiwillige Kann-Bestimmung. Viele Kollegen klagen darüber, dass es schwer ist, sich finanziell auf die Beine zu stellen. Man braucht Zeit, bis man überhaupt Betreuungen bekommt. Viele handhaben das so, dass man 10 Betreuungen braucht, bis man als Berufsbetreuer zugelassen wird. Dann muss man drei Monate als Berufsbetreuer arbeiten, bevor man einen Vergütungsantrag stellen kann. Und dann braucht es noch einige Zeit, bis der Vergütungsantrag bearbeitet wird. Die Kollegen haben am Anfang wahnsinnige Startschwierigkeiten auf finanzieller Ebene. Das sehe ich auch als Herausforderung an.

recht, eine Rechtsanwältin für Strafrecht, für Sozialrecht etc. So konnte ich viele meiner Fragen loswerden. Ich war mir nie zu schade, zu fragen. Ich habe also auch z.B. die zuständigen Sozialämter angerufen und gesagt: ‚Hier ist der und der Fall, und ich weiß, ich muss den und den Antrag stellen. Bitte helfen Sie mir und sagen Sie mir, wie das geht. Welche Unterlagen braucht man? Wie geht man mit diesem und jenem um?‘ – Also ich finde, man sollte sich niemals zu schade sein, zu sagen, dass man etwas noch nicht kennt. Weil einfach jeder Fall so individuell und einzigartig ist, dass man nicht davon ausgehen sollte, dass man die Weisheit mit Löffeln gefressen hat. Diese Vorgehensweise ist auch wirklich hilfreich gewesen, weil meine Offenheit auch eine Offenheit auf der Gegenseite erzeugt hat, und nicht, wie ich am Anfang befürchtet hatte, vielleicht einen Zweifel an meiner Kompetenz. Und dann war man meistens sehr auskunftsbereit. 11

Außerdem habe ich mir über den Berufsverband freier Berufsbetreuer e.V. Unterstützung geholt. Da konnte ich auch gut Fragen stellen, wenn irgendwas war. Daher bin ich da auch Mitglied geworden. Die verschiedenen Services sind eine große Unterstützung: Service Banking, Allgemeine Mitglieder- und Gründerberatung, Service Software und der Anwaltspool. Oder dann hier, als wir die GbR gegründet haben. Wir Teamkollegen machen auch Supervision und tauschen uns darüber aus, wie wir bestimmte Dinge angehen wollen. Wir haben schon länger die Idee, mal eine Checkliste zu machen für verschiedene Standardprozeduren, damit wir hier eine einheitliche Linie im Büro verfolgen. Und wir haben uns auch über büroorganisatorische Dinge geeinigt, damit jeder den anderen gut vertreten kann und weiß, wo alles ist. Also ein großes, gutes Netzwerk, das ist auf jeden Fall sehr, sehr hilfreich.

Foto: © Betreuungsbüro Schrötter, Bergmann & Mühlberg

Und wo hätten Sie noch Unterstützung

brauchen können, gerade in der Anfangsphase? Gute Frage! Also ich hätte mir tatsächlich solche Checklisten gewünscht. Wo meinetwegen drinsteht, was ich erfahrungsgemäß im Laufe einer Betreuung alles für Unterlagen brauchen werde und wo ich die herbekomme. Zum Beispiel: Am Anfang, als ich den ersten Schwerbehindertenbescheid gebraucht habe, da hatte ich den natürlich noch nicht und musste ihn erst anfordern. Mittlerweile ist das ein Standardvorgang, dass ich mir, wenn ich das Versorgungsamt anschreibe, gleich den Bescheid mit anfordere. Weil ich einfach weiß, dass er gebraucht werden kann. In der Anfangszeit, wenn man die Abläufe von Betreuungsverfahren noch nicht richtig kennt, gibt es viele solcher Punkte. Beispielsweise kann ich natürlich im FamFG nachlesen, wann eine Betreuung beginnt, aber im Endeffekt handhabt das jedes Gericht anders.

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Die einen, die schicken Post raus, und dann gilt das Datum drei Tage ab Poststempel im Amt. Und die nächsten, die haben da oben im Anschreiben so ein Zeichen drinstehen. Das zu überblicken war anfangs durchaus schwierig. Und deswegen wäre es auch hilfreich, wenn man dann einen Hinweis, eine Checkliste oder Ähnliches hätte, wo man mal nachschlagen kann.

Und aus Ihrer bisherigen Erfahrung: Wel-

chen Tipp würden Sie einem guten Freund geben, der sich ebenfalls als Berufsbetreuer etablieren möchte? Auf jeden Fall Mitglied in einem der beiden Berufsverbände zu sein. Ohne Werbung machen zu wollen, denn da habe ich natürlich eine Meinung dazu. Sondern einfach, weil dieses Eingebunden-Sein in einen Berufsverband mit den dazugehörigen Strukturen, mit einem Service, wo man anrufen kann, mit Möglichkeiten der Schulung, einem Newsletter usw. wichtig ist. Genauso wie eben ab der allerersten Betreuung eine professionelle Betreuungssoftware zu nutzen. Weil ohne die… Also, ich hab meine erste Betreuungssoftware bekommen, da hatte ich schon fünf oder sechs Betreuungen. Und ich bin gefühlt fast gestorben, nur um für diese Betreuungen nachträglich die Pflege der Datenbank vorzunehmen. Weil es ja am Anfang noch ein bisschen aufwendiger ist, zu wissen, wann man wo klicken muss usw. Deswegen ist es besser, gleich ab der ersten Betreuung mit einer professionellen Software zu arbeiten. Außerdem braucht man eine entsprechende Versicherung etc., ist klar, und eben auch Netzwerk-Arbeit. Das heißt selbst zu Betreuer-Stammtischen zu gehen, damit man einfach im Austausch ist, gerade auch was psychische Belastungen betrifft. Denn die Fälle sind ja nicht immer alle ‚Blume‘. Die sind manchmal schwierig, man hat mit Aggressionen von Betreuten zu tun, einer wächst einem ans Herz und stirbt oder wird krank usw. Austausch mit anderen Kollegen ist da ganz, ganz wertvoll. Auch in Bezug auf ‚Sag mal, hast Du eine Idee, wie ich dabei vorgehen soll?‘-Gespräche. Unglaublich hilfreich! Und auch immer, immer, immer im liebevollen Kontakt zur Betreuungsbehörde zu bleiben: Das ist Gold wert.

Weitere Info, Links und Downloads: www.berufsbetreuung-in-berlin.de

Gut zu wissen

Gewerbeanmeldung ist Pflicht! Berufsbetreuer sind verpflichtet, bei der für Sie zuständigen Ordnungsbehörde ein Gewerbe anzumelden. Diese Pflicht gilt sogar für Rechtsanwälte, die nebenberuflich als Betreuer tätig sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies unter anderem in einem Urteil vom 27.02.2013 (8 C 7.12) bekräftigt. Zwar wird ein Betreuungsbüro steuerrechtlich nicht als Gewerbebetrieb eingeordnet, aber der ordnungsrechtliche Gewerbebegriff ist ein anderer: Hier gilt die Tätigkeit eines Berufsbetreuers als stehendes Gewerbe. Wenn die Gewerbeanmeldung

unterbleibt, kann für diese Ordnungswidrigkeit ein empfindliches Bußgeld verhängt werden.

Foto: © apple-256261_pixabay.com

Kleines Betreuungs-ABC Wissenswertes zu betreuungsrelevanten Themen und Begriffen von A wie „Abkürzungen“ oder „Aufgabenkreise“ bis Z wie „Zwangsgeld“ gibt es unter www.betreuerlexikon. de. Das Online-Lexikon des Bundesanzeiger Verlags ist ein „Wiki“, d.h. es funktioniert wie die freie Enzyklopädie Wikipedia und enthält viele praktische Links.

Immer gut informiert: Betreuung 21 Betreuung 21 ist die App für das Betreuungswesen. Hier erfahren Sie alles, was in der Betreuungswelt von Bedeutung ist. Ob Nachrichten wie die jüngste Gesetzesänderung, Mitteilungen aus den Berufsverbänden, Weiterbildungsangebote für Berufsbetreuer, nützliche Veranstaltungstipps u.v.m. – Jetzt kostenlos downloaden unter www.betreuung21.de/app!

Portal für Frauen als Existenzgründer Eine Existenzgründung ist immer mit Risiken, Unsicherheiten und Unwägbarkeiten verbunden. Frauen stehen dabei oft vor besonderen Herausforderungen, haben einer Kfw-Studie zufolge häufig andere Gründungskonzepte als Männer. Deshalb gibt es das Portal www.existenzgruenderinnen.de der bundesweiten gründerinnenagentur (bga). Frauen, die den Schritt in die Selbständigkeit planen oder bereits gewagt haben, finden hier viele hilfreiche Tipps und Beratungsangebote – von der Netzwerkdatenbank bis hin zur Gründerinnenhotline.

Mailingliste Betreuungsrecht Die Mailingliste „[email protected]“ ist eine Art Forum für Betreuer und Betreuerinnen und dient dazu, sich mit anderen Menschen in einer Gruppe über alle Themen der gesetzlichen Betreuung kostenfrei auszutauschen. (http://www.ethik-in-der-praxis.de)

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„Selbständigkeit ist immer auch ein Stückchen Abenteuer“

Fakten und Tipps von Steuerberater Michael Görgen

MICHAEL GÖRGEN ist Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Simmern. Seit mehr als 15 Jahren begleitet er die Entwicklung der prosozial GmbH in steuerlicher Hinsicht. Die Kanzlei Görgen & Partner bietet auch betriebswirtschaftliche Beratung bei Existenzgründung an. Jeden Monat veranstaltet Michael Görgen über die Industrie- und Handelskammer in Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz einen Existenzgründersprechtag. Weitere Info unter www.goergen.de.

Foto: © Michael Görgen

Herr Görgen, was sollte man bei der Gründung einer selbständigen Existenz als rechtlicher Betreuer wissen und beachten?

Ein Berufsbetreuer muss sich wie jeder Existenzgründer am Beginn die Frage stellen, ob er seinen Unterhalt aus seiner künftigen Tätigkeit wird bestreiten können oder nicht. Die Selbständigkeit ist immer auch ein Stückchen Abenteuer. Für eine auskömmliche Existenz sollten etwa 45 bis 50 Betreuungen angestrebt werden. 14

Wichtig ist der Abschluss einer gesonderten Haftpflichtversicherung, denn die Privathaftpflichtversicherung bietet keinen Schutz. Der Gründer sollte sich Gedanken machen über seine künftige Krankenversicherung, d.h. er bleibt als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen oder wechselt in die private Krankenversicherung. In Sachen Unfallversicherung ist man pflichtversichert bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Wie schätzen Sie ganz grob den Kapital-

bedarf bei Beginn der Geschäftstätigkeit und während des ersten Jahres bei einer Existenzgründung als Berufsbetreuer ein? Welche Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung gibt es? Der Kapitalbedarf eines Berufsbetreuers ist nicht sehr hoch: Erforderlich ist eine Büroausstattung und ein gebrauchtes Fahrzeug. Das Büro kann sicherlich in den eigenen Räumlichkeiten untergebracht werden. Vor Beginn der Betreuung sind einschlägige Lehrgänge zu besuchen, um Fachkenntnisse nachweisen zu können, und eine die Arbeit erleichternde Software wie butler 21 ist hilfreich. Das Hauptproblem liegt weniger im Kapitalbedarf, sondern in der Frage, wovon lebe ich in den ersten 24 Monaten, bis ich genügend Betreuungen zusammen habe. Da die Anfangsinvestition eines Berufsbetreuers eher gering ausfällt und geschätzte 5.000 € wohl nicht übersteigt, spielen Fragen der Finanzierung und Förderung eher eine untergeordnete Rolle. In Rheinland-Pfalz gibt es über die Investitions- und Strukturbank Fördermittel für Existenzgründer in Gestalt von Beratungszuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen. Am besten informiert man sich über die jeweilige Fördersituation im eigenen Bundesland.

Kommen wir zur Steuerpflicht: Welchen

Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt muss ich als Betreuer nachkommen? Der Berufsbetreuer hat es im Wesentlichen mit zwei Steuerarten zu tun, nämlich der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Dank einer neueren Entscheidung unseres höchsten Finanzgerichts steht mittlerweile fest, dass Berufsbetreuer Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen und nicht etwa aus Gewerbebetrieb. Bei Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit als Berufsbetreuer erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt einen Fragebogen zugesandt, in dem u.a. danach gefragt wird, wie Sie den Überschuss Ihrer Einnahmen über die Werbungskosten für die nächsten zwei Jahre einschätzen. Auf Basis dieser Selbsteinschätzung setzt das Finanzamt die Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest, die dann auf vier Zahlungstermine verteilt werden. Sie zahlen also am 15. März, 15. Juni, 15. September, und 15. Dezember je ein Viertel Ihrer voraussichtlichen Einkommensteuerschuld an das Finanzamt.

In Sachen Umsatzsteuer gab es eine sehr erfreuliche Entscheidung unseres höchsten Finanzgerichts, wonach die typische Betreuertätigkeit nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Daraufhin wurde das Umsatzsteuergesetz geändert und nunmehr sind Vergütungen an Berufsbetreuer, Vormünder und Ergänzungspfleger umsatzsteuerfrei. Es verbleibt nur ein geringer Bereich mit umsatzsteuerpflichtigen Leistungen, so z.B. Pflegschaften (Verfahrens- oder Nachlasspflegschaften). Nur wenn diese „Nebentätigkeiten“ den Schwellenwert von 17.500 € Jahresumsatz übersteigen, tritt man aus der Kleinunternehmer-Regelung heraus und muss Umsatzsteuer beim Finanzamt voranmelden.

Welche Unterlagen sollte ich für die Ein-

nahmenüberschussrechnung beisammen haben? Woran muss ich für die Einkommensteuererklärung noch denken? Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt im Wege einer Gegenüberstellung der beruflichen Einnahmen und der beruflichen Ausgaben das entsprechende Jahresergebnis. Alle Einnahmen aus Ihrer Tätigkeit und alle Betriebsausgaben im Zusammenhang mit dieser selbständigen Tätigkeit sind zu belegen. Ich empfehle allen Existenzgründern, ein eigenes Geschäftskonto einzurichten, über das sämtliche Einnahmen und Ausgaben beruflicher Natur gezogen werden. Eine Vermischung dieser einkommensteuerrelevanten Vorgänge mit den privaten Vorgängen wie beispielsweise den monatlichen Ausgaben für Miete, Fitnessstudio usw. empfiehlt sich nicht. Viele Ausgaben lassen sich direkt und zu 100 % dem beruflichen Umfeld zuordnen, andere Ausgaben dagegen müssen aufgeteilt werden, wie beispielsweise die Kosten für das Arbeitszimmer zuhause. Wenn Sie also beispielsweise 10 % der Wohnfläche für Ihr Büro nutzen, können Sie auch 10 % der Immobilienkosten bei der Gewinnermittlung in Abzug bringen. Gerade bei den Arbeitszimmern gibt es aber eine ganze Reihe von Restriktionen, die zumindest in den ersten ein bis zwei Jahren die Hinzuziehung eines Steuerberaters sinnvoll machen. Und wenn die betriebliche Gewinnermittlung abgeschlossen ist, müssen Sie die übrigen Unterlagen für Ihre Einkommensteuererklärung zusammenstellen, als da beispielsweise sind Spenden, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.

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Welche Betriebsausgaben/Werbungskosten kann ich als selbständiger Berufsbetreuer in der Regel steuerlich geltend machen?

Das Stichwort Büro und Arbeitszimmer habe ich bereits anklingen lassen. Hier gibt es drei Kategorien, nämlich von der Nichtabsetzungsfähigkeit der Bürokosten in Gänze, von einer der Höhe nach gedeckelten Abzugsfähigkeit bis hin zur vollen Abzugsfähigkeit. Eine Darstellung hier im Interview würde den Rahmen sprengen. Ähnliches gilt für das Lieblingsthema „Auto“. Da das Auto ja nicht nur für berufliche Zwecke, sondern – möglicherweise sogar überwiegend – für private Fahrten in Urlaub, zum Einkauf oder in der Freizeit genutzt wird, muss eine Abgrenzung erfolgen. Die erste Weichenstellung findet bei der Frage statt, ob das Fahrzeug zu mehr als der Hälfte beruflich genutzt wird, mit der Folge, dass dieses Fahrzeug zum Betriebsvermögen zählt, oder ob dieses Fahrzeug weniger als zur Hälfte betrieblich genutzt wird, so dass es dann steuerlich dem Privatvermögen zuzuordnen ist. Auch hier würden die Details den Umfang eines Interviews sprengen. Dennoch eine kurze Stellungnahme: Sollte das Fahrzeug überwiegend privat genutzt werden, so können Sie 0,30 € pro dienstlich gefahrenem Kilometer absetzen. Dazu zählen beispielsweise Fahrten zu den betreuten Personen, zum Betreuungsgericht oder zum Steuerberater. Sie können statt der Pauschale eine Vollkostenbetrachtung Ihres Fahrzeugs anstellen und kommen dann aller Wahrscheinlichkeit nach auf einen höheren Kilometersatz als 0,30 €. Auch hier empfehle ich in den ersten ein bis zwei Jahren die Hinzuziehung eines Steuerberaters, um gegebenenfalls ab dem dritten Jahr die Gewinnermittlung in eigene Hände zu übernehmen. Die Ausgaben für die EDV-Ausstattung wie auch die Softwarekosten für butler 21 sind in voller Höhe steuerlich abzugsfähig. Dies gilt ebenso für Seminare und Trainings. Bei Letzterem denken Sie bitte daran, dass auch die Kosten für die Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt werden können.

Haben Sie zum Schluss noch einen Tipp

oder eine Empfehlung für unsere Kunden? Einen besonderen Tipp würde ich gerne geben im Hinblick auf die Kosten, die im Vorfeld einer Selbständigmachung anfallen. Oftmals werden diese vergessen anzusetzen, weil man der Meinung ist, man könne erst dann Kosten absetzen, wenn man tatsächlich mit der selbständigen Tätigkeit begonnen hat. Dies ist nicht der Fall. Sie können also auch Aufwendungen im Vorfeld der Existenzgründung sammeln und bei Ihrer Einkommensteuer als sogenannte vorweggenommene Betriebsausgaben ansetzen.

Tipps zum Berufseinstieg von Bernd Holzapfel, Berufsbetreuer im Kreis Offenbach

Sie sind seit fast fünf Jahren Berufsbetreuer und

haben schon einige Berufserfahrung sammeln können. Welche Tipps würden Sie einem Berufseinsteiger geben, der sich orientieren muss?

Jahresumsatz eines gesetzlichen Betreuers (Beispielrechnung!) Jahresumsatz FZ x 3,2 x 12 x Stundensatz Jahresstunden 3,2 x 12 x FZ

27 Euro

33,50 Euro

44 Euro

30

1152

31.104

38.592

50.688

40

1536

44.472

51.456

67.584

50

1920

51.840

64.320

84.480

Fallzahlen

EDV

Kosten pro Jahr in Euro

Kostenart Auto Miete

Je nach Region und Größe

3000 - 12000

Mietnebenkosten

Je nach Größe

960 - 1800

Büroausstattung

Pro Arbeitsplatz Anr. 1/3

4000 / 1300

Büromaterial/ Porto

Pro 10 Verfahren

200

Telefon/mobil

600 - 1800

EDV

200 - 1800

Auto

6000 - ........

Versicherungen

* Betriebs-, Inhalts, Vermög.hafpf.

800

Fortbildung/ Fachliteratur

1000

Steuerberatung

1 % Umsatz

Sonstiges

BG, Bankgeb. Repräsentationskosten

500 - 1000

Lohnkosten 14.560 - 34.700 Euro Quelle: Fortbildungsveranstaltung: „Unternehmen Betreuung“ auf der BdB-Jahrestagung 2016 in Bad Kissingen. * Betriebs-, Inhalts-, Vermögensschaden-Haftpflicht.

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„Eine Art Warnleuchte, wenn’s brenzlig werden könnte“

Foto: © Bernd Holzapfel

Wichtig beim Einstieg ist aus meiner Sicht, dass man sich – gerade als Quereinsteiger – ein Netzwerk aufbaut und wirklich guckt: Was für soziale Institutionen gibt es? Welche Heime gibt es und wie „ticken“ die? Also ich hatte zu Beginn die Möglichkeit, bei einer Berufskollegin mitlaufen zu können. Und sie hat gleich zu mir gesagt: „Mach Dir Termine in den Pflegeheimen, guck Dir das an, damit Du einen Eindruck gewinnst!“ Die Kenntnis von Ansprechpartnern, vom Netzwerk, von sozialen Anlaufstellen, die in der Gegend sind, sollte man sich auf jeden Fall selbst aneignen. Für mich hat sich das gelohnt: Wenn ich heute beispielsweise einen Heimplatz benötige, dann brauche ich dafür meist nur ein, zwei Telefonate. Ich betreue viele Senioren, von daher ist das für mich ein wichtiges Thema. Wer mehr so in dem Bereich junge Erwachsene oder Suchterkrankte unterwegs ist, der muss dann seine Kontakte in diesen Bereichen ausbauen. Man kann sich da ein bisschen spezialisieren.

Das bringt mich noch zu einem zweiten Punkt, der wichtig ist, wenn man sich mit dem Gedanken befasst, Berufsbetreuer zu werden: Auf jeden Fall sollte man mit einem bestehenden Betreuungsbüro Kontakt aufnehmen und mal mitlaufen, d.h. ein Praktikum, einen „Aktivtag“ oder wie auch immer man das nennen möchte machen. Und dabei dann nicht nur die schönen Seiten des Berufes hervorkehren, sondern tatsächlich mal in die Betreuungen reingehen, die schwierig sind. Die rechtlich schwierig sind, die sozial schwierig sind, die vielleicht hygienisch schwierig sind. Denn es gibt im Betreuungswesen sehr viele Grenzbereiche, mit denen wir zu tun haben. Man muss sich mit schwersten Krankheiten auseinandersetzen und mit psychisch kranken Menschen umgehen können. Man muss auch mal in einer Messie-Wohnung mit schwierigsten sozialen und hygienischen Verhältnissen klarkommen. Und man muss das alles zu Hause oder im Büro lassen können. Wenn ich mich da nicht abgrenzen kann, sondern wenn ich’s mitnehme, dann gehe ich in dem Beruf vor die Hunde. Das Weitere ist: Die Praxis des Betreueralltags ist relativ weit weg von dem, was man vielleicht im Studium gelernt hat. Das gilt auch für Rechtsanwälte und Sozialpädagogen. Deswegen ist eine Fortbildung wie beispielsweise beim Weinsberger Forum eine gute Grundlage, um erst mal zu wissen: Wo befinde ich mich da rechtlich? Wo finde ich was? Und damit eine Art „Warnleuchte“ angeht, wenn’s brenzlig werden könnte. Also, ich hatte in fünf Jahren keinen Haftungsfall. Es muss halt so eine Art „Alarmleuchte“ angehen, wenn man irgendwas hört, irgendwas sieht, dass man weiß: Okay, jetzt muss ich irgendwo anrufen, jetzt muss ich mich irgendwo schlau machen, jetzt muss ich nachfragen, damit nichts schiefgeht. 17

„Ein großes Hindernis ist sicherlich die finanzielle Seite – gerade im ersten Jahr.“

Vera Koppenhöfer, Norderstedt

„I

ch bin Diplom-Kauffrau, ich habe BWL studiert und 17 Jahre lang in einem Kreditinstitut gearbeitet. Und wenn man sich so extrem verändert von einem Verwaltungsberuf zu einem eher sozial geprägten Beruf, dann muss man natürlich Praktika machen. Von der Betreuungsbehörde, bei der ich mich vorgestellt habe, kam die Rückmeldung, dass die wünschen, dass man Sozialpraktika und psychiatrische Praktika macht. Was ich relativ schwierig fand, das war, so einen Praktikumsplatz auch zu bekommen. Also wenn man mit Ende 40 im Krankenhaus um ein psychiatrisches Praktikum anfragt – das ist nicht so ganz einfach.“ Monika George, Hamburg

„Ein großes Hindernis oder eine Hürde ist nach wie vor für mich – und wird es auch noch bleiben – das

Thema Abgrenzung. Weil ich merke, wenn ich irgendwo auftauche und sage, ich bin die rechtliche Betreuerin, dann wird mir gleich alles Mögliche ‚zugeteilt‘ an Aufgaben, für die ich teilweise überhaupt nicht zuständig bin. Aber manche Leute sind eben der Meinung, wenn ein Berufsbetreuer da ist, der kümmert sich um ALLES. Und diesen Personen zu vermitteln: ‚Bis hierher bin ich zuständig, und das liegt in der Hand von irgendwelchen anderen Personen‘, das finde ich sehr schwierig. Und das wird dann auch nicht immer mit großem Wohlwollen aufgenommen und gesehen. Da gibt es relativ schnell Konflikte.“ Esther Siegel, Waiblingen

„Ein Fettnäpfchen, bei dem ich mich selbst auch ertappt habe, ist, dass man dazu neigt, vorschnell zu

Der Weg zum Berufsbetreuer ist manchmal steinig. Die unterschiedlichsten Klippen und Hindernisse können auftauchen – und wollen überwunden sein. Wie und womit Berufseinsteiger zu kämpfen haben? Anbei einige Beispiele.

„Unter Berufsbetreuer versteht ja jeder etwas anderes. Unter Betreuer versteht das normale Umfeld: Man

betreut den Menschen. Man geht für ihn einkaufen, man bringt ihn ins Bett, hält Händchen..., man macht ganz viele Dinge persönlich. Den wenigsten Menschen ist bekannt, dass Berufsbetreuung Organisation ist, Organisation von Hilfen, und dass man persönlich am Menschen relativ wenig arbeitet. Die große Hürde ist, selbst zu lernen, zu trennen zwischen dem, was Aufgabe ist und was Anspruch des Umfeldes ist.“ Josef Neuberger, Altenstadt

Foto: © mountain-819646_pixabay.com

Hürden und Stolpersteine

handeln, weil man denkt, das ist jetzt ganz logisch. Ging mir so bei einer Wohnungskündigung, wo ich zum Glück sicherheitshalber nochmal einen befreundeten Betreuer gefragt habe, und der meinte: ‚Wohnungskündigung? Ja, aber mit Genehmigung des Amtsgerichts.‘ Man sollte lieber zwei-, dreimal nachfragen beim Amtsgericht oder bei anderen Betreuern oder beim Rechtspfleger oder bei der Betreuungsstelle.“ Andreas Ped, Bergneustadt

„Mir hat damals geholfen, dass es den Betreuer-Stammtisch gab, dass man immer Kollegen hatte, bei

denen man nachfragen konnte. Aber das ein oder andere Fettnäpfchen trifft man auch heute noch, weil das Arbeitsfeld einfach so groß ist, die Problemlage der einzelnen Klienten teilweise so unterschiedlich, dass man heute noch Sachen hat, die man vielleicht so noch nicht hatte und neu bearbeiten und kennenlernen muss.“ Kai Elfers, Mainz 18

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Starke Gemeinschaft:

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. stellt sich vor Betreuung als Beruf

Menschen können erhebliche Probleme haben, ihr Leben zu regeln und erforderliche Entscheidungen zu treffen. Ursachen sind z.B. eine fortgeschrittene demenzielle Erkrankung, eine schwere seelische Krise oder eine hirnorganische Verletzung, die ihre mentalen bzw. psychosozialen Fähigkeiten beeinträchtigen. In einer solchen Situation bieten rechtliche Betreuer/innen Unterstützung und Schutz: Unterstützung bei der Ausübung von Rechts- und Handlungsfähigkeit und Schutz vor krankheitsbedingter Selbstschädigung oder Missbrauch bzw. Übervorteilung durch Dritte in einer besonders verletzlichen Lebenslage. Grundsätzlich richten Amtsgerichte Betreuungen für spezifische Aufgabenfelder ein (u.a. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung).

Foto: © BdB.e.V.

Dr. Harald Freter, Geschäftsführung BdB, Hamburg

Leitbild der rechtlichen Betreuung ist eine selbstbestimmte Lebensführung. Das 1992 eingeführte Betreuungsrecht löste Entmündigung und Vormundschaft durch ein Unterstützungssystem ab, das dem Wohl und dem Willen der volljährigen Person mit Unterstützungsbedarf verpflichtet ist. Wichtig: Zum Schutz der Klient/innen dürfen einschneidende Maßnahmen, wie z. B. Zwangsbehandlungen, nur mit gerichtlicher Genehmigung stattfinden.

Gemessen an anderen Berufen ist Betreuung eine sehr junge und in der Entwicklung befindliche Tätigkeit. Für etwa 1,4 Millionen Menschen ist eine Betreuung eingerichtet. Aktuell arbeiten in Deutschland ca. 14.000 Berufsbetreuer/innen – die Schätzungen variieren hier. Betreuung ist nicht als offizieller Beruf anerkannt. Zudem fehlen Zulassungsregelungen sowie gesetzlich festgelegte Qualitätskriterien. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/ innen e.V. (BdB) setzt sich dafür ein, dass sich dies ändert. Um die Qualität in der Betreuung nachhaltig weiter zu erhöhen, hat der BdB den Beirat Qualitätsentwicklung gegründet, in dem Betreuungsrichter/innen ebenso Mitglied sind wie hochrangige Vertreter/innen aus Bundes- und Landesministerien, aber auch Wissenschaftler/innen oder erfahrene Berufsbetreuer/innen. Auch setzt sich der BdB auf politischer wie ministerieller Ebene entschieden für bessere Rahmenbedingungen ein. Denn das derzeitige Vergütungssystem wird den Anforderungen an Betreuung nicht mehr gerecht.

Welche Anforderungen stellt Betreuungsarbeit? Prozesse gestalten Betreuung umfasst Beratung, Unterstützung und Vertretung behinderter, alter oder psychisch kranker Menschen auf der Basis psychosozialer und rechtlicher Kompetenzen. Sie ist ein bewusster und geplanter interaktiver Prozess. Ein sozialwissenschaftliches oder sozialpädagogisches Studium bietet eine gute Grundlage, die komplexen Aufgaben im Berufsfeld anzugehen.

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Zielorientiert handeln Betreuer/innen agieren in sehr unterschiedlichen Rollen: Sie sind Berater/innen, Verhandler/innen, Unternehmer/innen und Netzwerker/innen. Juristisches, medizinisches, pädagogisches und betriebswirtschaftliches Wissen sowie vertiefte Kenntnisse über das Sozialsystem bilden die Grundlage der komplexen Betreuungsarbeit. Oftmals erfordert der Alltag flexibles Handeln sowie schnelles Entscheiden. Beziehungen aufbauen Die Fähigkeit, auf verschiedenen Ebenen zu kommunizieren und Beziehungen aufzubauen, ist für Betreuer/ innen besonders wichtig. Dies gilt in erster Linie für den Kontakt mit Klient/innen, die oft andere Kommunikationswege nutzen als die, die wir gewohnt sind. Zum anderen betrifft dies Gespräche mit Ärzt/innen, Heimleiter/innen sowie Verhandlungen mit Sozialämtern oder Banken. Wichtig ist zudem ein aktives und funktionierendes Netzwerk. Interessen vertreten Berufsbetreuung erfordert eine wertschätzende Grundhaltung und ein humanistisches Menschenbild. Betreuer/ innen müssen sich in ihre Klient/innen hineinversetzen können und sie verstehen, denn sie handeln in deren Interesse. Respekt vor anderen Lebensentwürfen ist dabei genauso selbstverständlich wie die Auseinandersetzung mit ethischen Aspekten. Wirtschaftlich denken Berufsbetreuer/innen sollten in der Lage sein, konzeptionell und strategisch zu handeln. Zum einen bezogen auf die Betreuungsplanung, zum anderen bezogen auf die Gestaltung ihres eigenen Unternehmens. Methodisch vorgehen Der BdB hat die fachliche Methode des Betreuungsmanagements (Basis: Case Management) entwickelt. Diese ist sehr geeignet, um Betreuungen zu planen und durchzuführen sowie Qualität zu sichern.

Wie kann ich mit Betreuung starten? Wenden Sie sich zunächst an die Betreuungsbehörde oder -stelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Darüber hinaus gibt es in vielen Regionen Veranstaltungen und

Fortbildungen, die Betreuung zum Thema machen. Eine wichtige Frage vorab: Ist der Markt in meiner Region bereits gesättigt oder werden zusätzliche Berufsbetreuer/innen gebraucht? Die Situation sieht in jedem Bundesland und jeder Region anders aus. Übrigens: Der BdB hält für Berufseinsteiger/innen umfangreiche Service- und Beratungsangebote bereit. Mehr hierzu im letzten Abschnitt.

Wie wird Betreuung vergütet? Betreuungen werden pauschal nach dem Vormünderund Berufsbetreuervergütungsgesetz (VBVG) bezahlt. Der Stundensatz, von dem alle Betriebskosten bestritten werden müssen, liegt je nach Qualifikation bei 44 Euro bzw. 33,50 Euro und 27 Euro. Die anrechenbaren Stunden sind abhängig von der Vermögenslage der Klient/innen, der Art ihrer Unterbringung sowie der Länge der Betreuung. Der durchschnittlich pro Klient/ in anrechenbare Satz liegt bei 3,1 Stunden pro Monat. Der BdB fordert vom Gesetzgeber Regelungen zur deutlichen Erhöhung der Vergütungssätze und der anrechenbaren Stunden.

Was sollte ich noch wissen? Als Berufsbetreuer/in bestehen keine Gewerbesteuerpflicht, keine Umsatzsteuerpflicht sowie keine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer. Einzig eine Anzeige beim Ordnungsamt als Gewerbe ist notwendig. (Anm. d. Red.: Siehe Seite 15) Wichtig: Da Sie gegenüber Klient/innen für Schäden infolge fehlerhafter Berufsausübung haften, ist eine Haftpflichtversicherung (für Vermögensschaden und Betrieb) unverzichtbar. Zudem müssen Sie sich als Berufsbetreuer/in (und ggf. Angestellte) in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichern (www.bgw-online.de).

BdB und ipb – Partner auf Ihrem Weg Der 1994 gegründete Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zählt mehr als 6.500 Mitglieder und ist die größte Interessenvertretung des Berufsstandes „Betreuung“. Er trägt seine Anliegen in Politik und Öffentlichkeit, entwickelt den Beruf fachlich weiter, fördert die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit und bietet umfangreiche Serviceund Dienstleistungen. 16 Landesgruppen sind regional aktiv und sichern kurze Wege zu den Mitgliedern. 21

Zudem ist der BdB Gesellschafter des seit 2016 eigenständigen Instituts für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH (ipb). Das ipb hat sich u. a. auf die Fort- und Weiterbildung für Berufsbetreuer/innen, insbesondere auch für Berufsanfänger/innen spezialisiert.

Mitgliedschaft mit Mehrwert Von Beratung über Software bis Versicherungen: BdBMitglieder erhalten nicht nur praktische Unterstützung für ihren Berufsalltag, sondern genießen unterm Strich auch klare finanzielle Vorteile. Die BdB-Services: • Beratung zu rechtlichen, berufspraktischen und betriebswirtschaftlichen Fragen • Versicherungen für wichtige berufliche Bereiche – zu besonderen Konditionen • Betreuungs-Software für das Management des Berufsalltags – zu vergünstigten Tarifen • Vergünstigte Konditionen für Beihilfeberatung bei Krankenkostenabrechnungen für privat versicherte oder verbeamtete Klient/innen • Nachlassermittlung im Kreis der Klient/innen zu vergünstigten Tarifen • Sonderkonditionen u. a. für Fachzeitschriften • Homepages (Content Management System/Internetpräsenz) zu vergünstigten Konditionen • Vergünstigte Angebote des ipb (Existenzgründungsberatung, Einsteiger- und Fachseminare) Neumitglieder zahlen 99 Euro im ersten Jahr zzgl. 60 Euro einmaliger Aufnahmegebühr. Ab dem zweiten Jahr zahlen Mitglieder 250 Euro jährlich.

Unsere Angebote, nicht nur für den Berufseinstieg Beratung für Existenzgründer/innen Existenzgründer/innen erhalten zum Start kostenfrei eine telefonische Erstberatung sowie Informationsmaterial. In einer zweiten Phase bietet der BdB eine vertiefende Existenzgründungsberatung sowie die Prüfung von Businessplan und Rentabilitätsberechnungen an – durchgeführt vom Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb), einer gemeinnützigen Gesellschaft des BdB.

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Nach erfolgreicher Prüfung stellt der BdB eine Tragfähigkeitsbescheinigung für die Beantragung eines Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit aus. Unser Angebot für Existenzgründer/innen: Wer als Gründer/in vor der Existenzgründungsberatung in den BdB eintritt, kann von Anfang an sämtliche Service- und Beratungsleistungen kostenfrei in Anspruch nehmen. Zusätzlich entfallen die Kosten für die Existenzgründungsberatung in Höhe von 159 Euro, sofern diese im Jahr des Beitritts in Anspruch genommen wird.

Einsteiger- und Fachseminare Unsere fünftägigen Einsteigerseminare vermitteln einen guten Überblick darüber, welche Kenntnisse und Kompetenzen Sie für einen erfolgreichen Einstieg in die Berufsbetreuung benötigen. Die Seminare folgen einem bundesweit einheitlichen Curriculum und haben folgende Themenschwerpunkte: • • • • •

Berufsbild und rechtliche Rahmenbedingungen Lebenslagen der Klient/innen Systematische Fallsteuerung: Betreuungsmanagement Versorgungsbedarfe der Klient/innen (Hilfen nach dem SGB) Grundlagen einer erfolgreichen Unternehmungsführung für Betreuer/innen

Übrigens: Für ipb-Seminare können Sie eine Bildungsprämie beantragen (www.bildungspraemie.info)! Informationen und Anmeldung: Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung gGmbH (ipb) Schmiedestraße 2, 20095 Hamburg Telefon: (040) 3 86 29 03 – 0 Mail: [email protected] www.ipb-weiterbildung.de

Foto: © BdB.e.V.

Rechtsberatung Die Rechtsexpert/innen des BdB beantworten juristische Fragen rund um das Betreuungsrecht, z.B. zur Vergütung, der Haftung im Zuge von Betreuerpflichten und zum Verfahrensrecht. Wir können dabei lediglich unsere Rechtsansichten mitteilen, eine Haftung oder auch eine Vertretung in gerichtlichen Verfahren können wir nicht übernehmen. Beratungszeiten: Montag und Donnerstag, 10 – 15 Uhr Telefon: (040) 3 86 29 03-6 Mail: [email protected]

Fachberatung Unsere erfahrenen Berater/innen stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Fragen, Probleme, Konflikte in der Zusammenarbeit mit Klient/innen, Angehörigen, Behörden, Gerichten oder Leistungserbringern haben. Unsere Expert/innen besprechen mit Ihnen Lösungsansätze. Sie erhalten wichtige Fachinformationen sowie Hinweise auf weitergehende interne und externe Unterstützungsangebote. Beratungszeiten: Dienstag, 10 – 15 Uhr und Mittwoch, 14 – 19 Uhr Telefon: (040) 3 86 29 03-99

Betriebswirtschaftliche Beratung Dieser neue Service ist für unsere Mitglieder kostenfrei. Zwei sehr erfahrene Berufsbetreuer beraten Sie telefonisch rund um alle Fragen, die die Rahmenbedingungen (z.B. Rechtsform), die Finanzplanung (z.B. Einnahmen und Ausgaben) oder die Betriebs- und Büroorganisation (z.B. Buchführung, Dokumentation) betreffen. Zur Vorbereitung sollten Interessent/innen konkrete Fragen formulieren und entsprechende Unterlagen bereithalten. Beratungszeiten: Montag, 13 – 18 Uhr Telefon: (040) 3 86 29 03-98

Sie haben Fragen? Beispielsweise zum Thema Mitgliedschaft oder Berufseinstieg? Nutzen Sie gern unser umfangreiches Informationsangebot unter www.bdb-ev.de oder kontaktieren Sie die BdB-Geschäftsstelle: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) Schmiedestraße 2, 20095 Hamburg Montag bis Freitag, 9 – 12 Uhr, Dienstag zusätzlich 14 – 17 Uhr Telefon: (040) 3 86 29 03 - 0 Mail: [email protected]

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Durchhänger? So sichern Sie sich ab So viel ist sicher: Auf Ihrem Weg zum Berufsbetreuer wird es auch mal Durststrecken und Durchhänger gegeben. Je konditionsstärker Sie in diesen Phasen sind und je besser Ihr „Rüstzeug“ ist, desto leichter fällt Ihnen der weitere Aufstieg. Welche Art von „Training“ Ihre Kollegen empfehlen? Lesen Sie selbst!

„Ich mache regelmäßig Fortbildungen, zum Beispiel zu Gesetzesänderungen. Demnächst wieder zum neuen Pflegerechtsänderungsgesetz, das habe ich vorletztes Jahr auch gemacht, als das Gesetz geändert wurde. Diese Kenntnisse muss ich mir immer wieder reinholen. Auch die Bochumer Liste lese ich hoch und runter, damit ich aufmerksam gemacht werde auf Änderungen, die ich sonst vielleicht nur am Rande mitbekomme. Und dann gibt es vom Berufsverband immer im November den Tag des freien Berufsbetreuers, den nehme ich auch mit, sowohl fachlich als auch organisatorisch.“ Doreen Schrötter, Berlin

„Ich persönlich habe eine Mediationsausbildung gemacht. Das Know-how kann ich sehr gut mit

meiner Arbeit verbinden und in Konflikten anwenden. Also zum Beispiel, wie man gewisse Situationen entschärft. Oder wie man zu Informationen kommt. Das habe ich als sehr gewinnbringend empfunden. Auch würde ich immer wieder zu Fortbildungen gehen, weil es wichtig ist, sicher zu sein in seinem beruflichen Handeln. Ich mache das regelmäßig, früher noch mehr. Speziellere Themen wie Vermögenssorge, Haftung des Betreuers, Krankheitsbilder, Medikamentennebenwirkungen, Unterbringungen – das ganze Spektrum.“ Wolfgang Spierer, Zell/Oberpfalz

„Ich habe die Seminare beim Weinsberger Forum besucht. Die halte ich für sehr gut.“

Josef Neuberger, Altenstadt

„Ich habe eine Zeit lang eine Fortbildung zum Thema Transaktionsanalyse gemacht. Das wurde von Eric

Berne entwickelt. Es geht dabei mehr um Beratung oder Therapie. Aber es hat mir schon geholfen, die Leute in manchen Situationen besser zu verstehen oder mir zu überlegen, wie gehe ich jetzt da ran, wie baue ich einen Kontakt auf.“ Lucia Singer, Regensburg

„Ich mache jedes Jahr Fortbildungen. Ich bin im Qualitätsregister des BdB. Da müssen Sie nachweisen, dass Sie Schulungen besuchen, um diese Zertifizierung zu bekommen.“ Meike Schulz, Gardelegen

„Nützliche Hilfestellungen? Ja, von der Ruhr-Uni Bochum die Mailingliste. Da kann man umsonst teilnehmen und per E-Mail Berufsbetreuern aus ganz Deutschland einfach eine Frage stellen. Die BdB-Seite mit den verschiedenen Links zu weiteren Webseiten und Literatur. Da kann man sich ganz viel anlesen. Und jetzt natürlich diese SAM-Seite, diese Info-Seite von butler 21, wo man einerseits etwas über das Programm erfährt, aber andererseits auch ganz viele Geschichten rund um das Betreuungsrecht und das Betreuungswesen.“ * Kai Elfers, Mainz

Foto: © normal-hooks-56699_pixabay.com



* Anm. d. Red.: Gemeint ist Betreuung 21 – der Blog bzw. die App für das Betreuungswesen: www.betreuung21.de/app

Übrigens: Wann haben Sie zuletzt etwas für Ihre Kenntnisse im Bereich „persönliche Arbeitsorganisation mit moderner IT“ getan? prosozial bietet Infoveranstaltungen, Seminare und individuelle Trainingseinheiten an. Überwiegend in Koblenz, aber auch an anderen Standorten. Werfen Sie doch mal einen Blick auf unsere Veranstaltungsübersicht unter www.prosozial.de.

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Für den Berufsstand

Der Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. stellt sich vor

Der BVfB ist die bundesweite berufsständige Vereinigung der freien rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer von Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen im Sinne des § 1896 BGB.

Der BVfB ist ein demokratisch verfasster Berufsverband, der sich für die existenziellen Interessen der freien rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer sowie für die hohe Qualität der beruflichen Betreuung einsetzt. Der BVfB e.V. ist der Berufsverband, der ausschließlich die wirtschaftlichen und beruflichen Interessen selbständiger rechtlicher Betreuer vertritt.

Foto: © BVfB.e.V.

Walter Klitschka, 1. Vorsitzender des BVfB, Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V., Berlin

Berufspolitische Leitlinien des BVfB •





Professionalisierung: Die Gewährleistung einer hohen Fachlichkeit und Qualität der Betreuungsarbeit und die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der freien rechtlichen Betreuer. Existenzsicherung: Die Schaffung von Rahmenbedingungen, die den freien Berufsbetreuern eine stabile und auskömmliche Vollerwerbstätigkeit ermöglichen. Fachliche Unabhängigkeit: Die konkrete Betreuungsführung soll nur der Rechtsaufsicht unterliegen. Berufsbetreuer haben einen Anspruch gegenüber Gerichten und Gesetzgebern auf Schutz vor sachfremden Einflüssen Dritter.

Die wichtigste Voraussetzung zur Verwirklichung der Leitlinien bleibt die gesetzliche Regelung der Berufszulassungs- und Qualifikationskriterien: Wenn feststeht, wer unter welchen Voraussetzungen Berufsbetreuer werden darf – und dies nicht dem Gutdünken von Richtern und Behördenmitarbeitern überlassen bleibt – ergeben sich daraus auch die wesentlichen Rechte und Pflichten von Berufsbetreuern. 26

Aber auch die bereits tätigen Berufsbetreuer haben einen Anspruch darauf, dass Bundes- und Landesgesetzgeber zumutbare Rahmenbedingungen schaffen und dass sie wegen ihrer bisher weitgehend rechtlosen Situation nicht länger Spielball unterschiedlicher Interessen bleiben. Der BVfB will ein Berufsgesetz, dessen Regelungen eine Berufsausübung ermögli­chen, von der alle Berufsbetreuer auskömmlich und rechtlich abgesichert leben kön­nen. Das Leitbild eines Gesetzes ist der/die hauptberuflich tätige, selbständige oder ange­stellte Be­treu­er/ in, der/die ein leistungsgerechtes und auskömmliches Einkommen erzielt, das die Un­ab­hängigkeit der Berufsausübung in hoher Qualität ermöglicht. Die Aus­kömm­­ lichkeit ermöglicht einen den beruflichen Anforderungen angemesse­nen Lebens­stan­dard und den Aufbau einer armutsfesten Altersversorgung.   Berufsbetreuer müssen über eine umfassende Qualifikation verfügen, die sie befä­higt, vor allem schwierige Betreuungsfälle zu übernehmen, die nicht durch Vorsorge­ voll­mach­­ten, das Angehörigenvertretungsrecht oder andere Hilfen vermieden wer­den kön­nen.

Wir setzen uns als Berufsverband dafür ein, dass

• eine gesetzliche Regelung von Eignungskriterien für alle beruflichen rechtlichen Betreuer erlassen wird, • ein geeigneter Hochschulabschluss als Berufszulassungsvoraussetzung für rechtliche Betreuer bei Gewährleistung ausreichender Übergangsregelungen vorgeschrieben wird, • die Entwicklung beruflicher Standards der rechtlichen Betreuung gefördert wird und diese bei der Beurteilung der Qualität der konkreten Betreuertätigkeit als Maßstab herangezogen werden, • die berufliche Betreuung als eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Betreuten und der Allgemeinheit anerkannt werden, • berufliche Betreuer bei Übernahme gescheiterter ehrenamtlicher Betreuungen und bei der Kontrolle von Vorsorgevollmachten Zeitaufschläge wie bei einer Erstbetreuung erhalten, • die Vergütung für die Betreuung vermögender Betreuter aus der Staatskasse geleistet und im Nachgang durch das Gericht gegenüber dem Betreuten geltend gemacht wird, um konfliktträchtige Inkassomaßnahmen des Betreuers gegen den Betreuten zu vermeiden.

Der BVfB verteidigt die rechtliche Betreuung gegen die, die sie abschaffen oder grundlegend verändern wollen.

Rechtliche Betreuung ist Hilfe zur Selbst-

Christiane Dube, BVfB e.V., Berlin

Wir setzen uns ein für: • eine Erhöhung des höchsten Stundensatzes auf 54,00 € und die zeitnahe Anpassung der Vergütung an die Inflationsrate; • einen durchschnittlichen Stundenansatz von 5 Stunden (statt gegenwärtig 3,2) pro Betreuung und Monat. Mehr Zeit für die Betreuten im Rahmen einer leistungsgerechten Vergütung ist aus der Sicht des BVfB e.V. nur mit einer Vergütungsdifferenzierung erreichbar, die auf den tatsächlichen Fallschwierigkeiten und den daraus resultierenden Zeitaufwänden beruht – und über die das Betreuungsgericht ohne überflüssige Bürokratie und Streit entscheiden kann. Der Betreuer eines Betroffenen, dessen Betreuungsbedürftigkeit mit einer Diagnose ICD-10 F10–31, F50.0/50.1, F60.2–60.4 begründet wird, sollte eine um 2,5 Stunden pro Monat höhere Zeitpauschale erhalten, weil in diesen Fällen die Betreuertätigkeit aufwändiger und schwieriger ist als bei Betreuungsfällen mit anderen Diagnosen.

bestimmung und Schutz vor Selbstschädigung durch Beratung und Unterstützung, soweit irgend möglich, und rechtliche Vertretung, soweit erforderlich, aber nicht soziale Arbeit. 27

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland einfaches Gesetzesrecht und damit keine höherrangige Rechtsnorm, an die das Betreuungsgesetz angepasst werden müsste. Das deutsche Betreuungsrecht ist das modernste System in Europa, das die Selbstbestimmung der Betroffenen in optimaler Weise schützt, weil es die höherrangigen verfassungsrechtlichen Vorgaben beachtet: Unterstützung hat Vorrang vor der Stellvertretung, aber das aus der Menschenwürde folgende Schutzgebot verpflichtet den Staat auch dazu, den Betroffenen ein Instrument zur Verfügung zu stellen, mit dem ihr Recht zur Selbstbestimmung trotz Krankheit oder Behinderung tatsächlich verwirklicht werden kann.



der Beauftragung und Überwachung sozialer Dienste einerseits und • ihrer tatsächlichen Ausführung andererseits zu trennen. Berufsbetreuer machen die Rechte betreuter Menschen auf Erbringung sozialer Dienstleistungen geltend und setzen deren Finanzierung durch, erbringen die sozialen Dienste aber in der Regel nicht selbst, auch nicht als Leistungserbringer eines persönlichen Budgets. Es liegt weder im Interesse der Betroffenen noch der Berufsbetreuer, neben der rechtlichen Betreuung auch soziale Arbeit zu erbringen.

Serviceangebote des BVfB für Mitglieder Schwerpunkte des Mitgliederservice sind besonders günstige Konditionen bei der Berufshaftpflichtversicherung – vermittelt über die VGA – und der Betreuersoftware sowie verschiedene qualifizierte Beratungsangebote. Wir empfehlen allen Berufseinsteigern, vom Beginn ihrer Tätigkeit an professionelle Software zu nutzen. Insbesondere die laufende Dokumentation der Tätigkeit kann kaum rückwirkend nachgeholt werden. Dies gelingt am besten mit professioneller Software unserer Softwarepartner. Die verbandlichen Beratungsangebote werden durch langjährig erfahrene und beruflich besonders qualifizierte Mitglieder erbracht:



Rechtsberatung durch Verbandsmitglieder, die anwaltliche Berufsbetreuer sind, • Existenz- und Wirtschaftsberatung sowie allgemeine Mitgliederberatung durch ein langjährig erfahrenes Vorstandsmitglied, • Beratung bei Fragen zu Bankgeschäften und Softwareproblemen durch beruflich spezialisierte Vorstandsmitglieder, • Beratung zum beruflichen Einstieg durch die Geschäftsstelle und ein Vorstandsmitglied.

Zur besonderen Beratung für Berufseinsteiger gehört auch eine fachliche Stellungnahme für die Förderung durch die Agentur für Arbeit. Im Einsteigermodus wird ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag gewährt. Jährlich im November findet in Erkner (bei Berlin) der Tag der freien Berufsbetreuer statt. Es ist ein Forum für fachliche Bildung und kollegialen Erfahrungsaustausch und wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern durchgeführt.

Foto: © BVfB.e.V.

Der weitgehende Ersatz der Betreuung durch unterstützte Entscheidungsfindung ist durch die UN-Konvention nicht geboten und nicht unvermeidlich. Lediglich 10 bis 15 % der heute betreuten Menschen benötigen keinen rechtlichen Betreuer mit Befugnis zu stellvertretendem Handeln. Berufsbetreuer müssen qualifiziert werden, ihre Kernkompetenz wahrzunehmen: unterscheiden zu können, wann Unterstützung und Beratung ausreichend sind und in welchen Fällen rechtliche Stellvertretung und die Einleitung von Rechtseingriffen erforderlich sind – und wie sie mit einem geringstmöglichen Eingriff in die Selbstbestimmung der Betroffenen vorzunehmen sind. Zur Wahrung der Rechte der Betroffenen bleibt es weiterhin notwendig, zwischen

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5 bis 8 % aller Fälle von Berufsbetreuern müssen nur deswegen bestellt werden, um die von Angehörigen angerichteten Vermögensschäden zu bewältigen, wie eine Erhebung des BVfB ergab. Daher muss die betreuungsgerichtliche Aufsicht auch auf Vorsorgebevollmächtigte ausgedehnt werden. Es ist unverantwortlich, dass die Länderjustizminister die Erteilung von Vorsorgevollmachten vermarkten lassen und deren Erteilung auch an ungeeignete Personen propagieren lassen – mit dem Ziel der Vermeidung von Betreuerbestellungen um jeden Preis. Es ist nicht das Ziel des BVfB, dass möglichst viele berufsmäßige Betreuungen bestellt werden. Aber in vielen Fällen stellen Vorsorgevollmachten keine geeigneten „anderen Hilfen“ dar, mit denen die Rechtsangelegenheiten der Betroffenen ebenso gut wie durch Betreuer besorgt werden können.

Foto: © BVfB.e.V.

...ist die Online-Zeitschrift des BVfB zur fachlichen Begleitung und praktischen Unterstützung der täglichen Arbeit des Berufsbetreuers. www.btdirekt.de

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„Einem Freund, der neu anfängt, würde ich sagen, dass er auf jeden Fall auch auf eine

Von Betreuern für Betreuer: Tipps – Tipps – Tipps

Guter Rat ist manchmal teuer. Schlecht-beraten-Sein oft noch teurer. Wir haben Berufsbetreuer gefragt, welchen kollegialen Ratschlag sie einem guten Freund oder einer guten Freundin mit auf den Weg geben würden:

„Ich würde empfehlen, gleich von Anfang an ein entsprechendes Betreuungspro-



gramm mit ins Boot zu holen, und nicht erst mal ein paar Monate oder Jahre irgendwie so vor sich hin zu arbeiten. Das ist das, was ich auch immer wieder als Rückmeldung von Betreuern bekomme, die schon länger arbeiten. Das kostet zwar jetzt einiges am Anfang, aber das macht sich bezahlt. Besser als später dann irgendwann mit 30 Betreuungen das alles irgendwie einpflegen zu müssen.“ Esther Siegel, Waiblingen

gute, professionelle EDV-Ausstattung für sein Büro achten soll. Dass die Kommunikation gut läuft. Dass er zuvor hospitiert bei jemandem, von dem er den Eindruck hat, dass der professionell arbeitet und seine Arbeit gut macht. Ich würde auch raten, zu Kooperationspartnern, also zu Leuten, mit denen man häufig zu tun hat, persönlichen Kontakt herzustellen. Also zum Beispiel zum Gericht oder zum Grundsicherungsamt. Ich habe das als sehr gut und nützlich empfunden, als ich angefangen habe. (…) Und: Ich kann nur jedem Berufsbetreuerkollegen empfehlen, sich mit anderen Kollegen zu vernetzen. Es ist meiner Meinung nach sehr schwierig, diese Arbeit alleine zu machen. Es gibt viele Sachen, die einem nicht gleich klar sind. Dann ist es gut, Leute zu kennen, die man fragen kann, mit denen man sich kurz austauschen kann, so’ne Art kollegiale Intervision zu führen.“ Wolfgang Spierer, Zell/Oberpfalz

„Man muss aufpassen, dass man nicht zu schnell zu viele Betreuungen bekommt, damit man die für sich

selbst auch einsortieren kann, sowohl menschlich, als auch von der Administration her. Ich würde jetzt keine Zahl festlegen wollen, aber man sollte auch als Berufsanfänger den Mut haben, gegenüber der Betreuungsbehörde zu sagen: ‚Ich melde mich, wenn ich wieder Kapazitäten frei habe.‘“ Kay Makschin, Gelsenkirchen

„Für neue Kollegen wäre ganz wichtig, darauf zu achten, dass man sich nicht vereinnahmen lässt, dass

man sich abgrenzt. Und dass man ganz klar weiß, welche Aufgaben im Betätigungsfeld Betreuung wichtig sind, und welche nicht.“ Meike Schulz, Gardelegen

„Also, zum einen finde ich es sehr wichtig, einen Betreuer mal ein bis zwei Tage zu begleiten. Und was

ich auch sehr wichtig finde: Dass man sich ein gutes Netzwerk anschafft, sich ein paar Betreuer sucht, mit denen man gut zusammenarbeiten kann. Das kann in Form eines Arbeitskreises sein, das können auch einfach ein paar Betreuer sein, die man regelmäßig anrufen und fragen kann. Und zu guter Letzt, was ich auch sehr wichtig finde: Eine gute Software.“ Andreas Ped, Bergneustadt

„Wenn man erfolgreich sein und seine Psyche vor Schaden schützen will, muss man strikt zwischen Foto: © luner-lake-475819_pixabay.com

Beruf und Privatleben trennen.“ Josef Neuberger, Altenstadt

„Ich finde es schon wichtig, dass man ein Jahr ohne Einkommen auskommen kann. Damit man die Ruhe hat, sich in diese Branche einzuarbeiten, sich zu informieren.“ Vera Koppenhöfer, Norderstedt

„Immer versuchen, sich zusammenzuschließen mit ein, zwei, drei anderen Berufsbetreuern oder solchen, die das auch vorhaben. Das geht ja jetzt mit butler 21 ganz einfach. Da muss man ja nicht mal zusammen in einem Büro sitzen. Das wäre so das Wichtigste.“ Lucia Singer, Regensburg

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Sensible Daten

Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Betreuten wird mit einer Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus einge-

Was Sie als Betreuer über Datenschutz wissen sollten

liefert. Sie werden angerufen, weil das Krankenhauspersonal Ihre Telefonnummer gefunden hat. Der Zustand des Patienten ist kritisch. Bisher haben Sie zwar nicht den Aufgabenkreis Gesundheitssorge, Sie wissen aber von dem Konsumverhalten Ihres Betreuten, weil er Ihnen das im Vertrauen erzählt hat – Ohne hier die Geschichte weiter zu erzählen, wird hier deutlich, wo das Spannungsfeld zwischen Datenschutzanforderungen und wirksamer Hilfe liegt, in das rechtliche Betreuer immer wieder hineingeraten. Trotzdem findet man zum Thema Datenschutz im Betreuungswesen kaum Literatur oder fundierte Information im Netz. Deshalb möchte ich einige „Leitplanken“ zum Thema Datenschutz und Datensicherheit aufzeigen.

von Christoph Spitzley, prosozial GmbH

Auf welcher Grundlage dürfen Sie Daten erheben? Sie als Betreuer sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine so genannte nicht-öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten erheben darf, und zwar für geschäftliche Zwecke. Die geschäftlichen Zwecke sind für Sie als Betreuer einerseits durch die Bestellung zum Betreuer im BGB geregelt. Sie haben grundsätzlich die Pflicht, nach dem Wohl und Willen des Betreuten zu arbeiten, den Sie in bestimmten Situationen nachweisen müssen. Also ist eine historische Dokumentation sinnvoll, die darlegt, welchen Willen Ihr Betreuter geäußert hat und was Sie als Unterstützungsleistung besorgt haben. Außerdem schreibt Ihnen Ihr Betreuungsgericht nach dem BGB gewisse Berichtspflichten vor, je nach Aufgabenkreis unterschiedlich detailliert (z.B. ist bei Vermögenssorge eine detaillierte Rechnungslegung erforderlich). Diese Datenerhebung erlaubt Ihnen der §28 BDSG.

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Welche Grundsätze gelten im Datenschutz?

Als Berufsbetreuer arbeiten Sie mit hochsensiblen Daten. Und Sie arbeiten mit moderner IT, Sie arbeiten vernetzt, Sie arbeiten online. Wie ist es dabei um die Datensicherheit und nicht zuletzt um den Schutz Ihrer vertraulichen Daten bestellt?

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Der Datenschutz dient dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, der durch den Umgang mit persönlichen Daten nicht gefährdet werden darf. Wenn ich also persönliche Daten erhebe, dann muss ich diese Daten gut schützen und sauber pflegen. Hier gelten die sogenannten technischen und organisatorischen Maßnahmen (nach der Anlage zu §9 BDSG), die jede „verantwortliche Stelle“ mit vertretbarem Aufwand zu treffen hat:

Es ist z.B. darauf zu achten, dass Unbefugte • • •

keinen Zutritt (Gebäude schützen), keinen Zugang (Rechner schützen, Virenschutz, Firewall, Diebstahl etc.) und keinen Zugriff (Rechte vergeben) zu den Daten erhalten.

Weiterhin spielt die „Integrität der Daten“ eine Rolle: Es muss nachvollziehbar sein, ob und von wem Daten geändert worden sind. Schließlich müssen die Daten vor Zerstörung oder Datenverlust geschützt werden.

Wichtig ist außerdem, die Daten bei Weitergabe

zu schützen. Das Versenden in unverschlüsselten E-Mails ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für WhatsApp, Facebook und andere kostenlose Datendienste, welche das Recht beanspruchen, die Daten zu eigenen Zwecken (Werbung etc.) nutzen zu dürfen!

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Das Wichtigste in Kürze •

Es ist erlaubt und sicherlich auch professionell, die Daten seiner Betreuten zu erheben und zu speichern. Dabei sollte man für ausreichenden Schutz der Daten sorgen. In berechtigten Fällen dürfen Daten auch weitergegeben werden, wenn es dazu eine Rechtsvorschrift gibt.



Es ist auch erlaubt, die Daten im Auftrag speichern zu lassen, z.B. in einem Rechenzentrum. Dies ist auch durchaus ratsam, da in einem professionell betriebenen Rechenzentrum der Schutz der Daten in der Regel höher ist, als man diesen im eigenen Büroumfeld sicherstellen kann. Hier sollte man einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach § 11 BDSG abschließen, um sich die Pflichten nach BDSG vertraglich garantieren zu lassen.



Mit den Daten der Betreuten in kostenlose Datendienste wie Google, Facebook, WhatsApp zu gehen oder entsprechende Maildienste zu nutzen, ist nicht erlaubt, da diese Dienste das Recht in Anspruch nehmen, Daten für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.



Arbeitet man mit mehreren Betreuern und Verwaltungsangestellten in einem Büro oder gestattet man einer Vertretung Zugang, dann muss man darauf achten, dass nachvollziehbar ist, wer an den Daten gearbeitet hat. Dies ist bei einer professionellen Software wie butler 21 möglich. Auf jeden Fall sollte jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter eine Datenschutzerklärung nach § 5 BDSG unterzeichnen und sich damit verpflichten, den Datenschutz einzuhalten

Welche Daten dürfen Sie an Dritte weitergeben? Nach dem BDSG dürfen Sie Daten dann übermitteln, wenn Sie dafür eine Einwilligung Ihres Betreuten haben oder wenn es ein Gesetz, eine Rechtsvorschrift gibt, die diese Übermittlung erlaubt. Angenommen, Sie unterstützen Ihren Betreuten bei der Antragstellung zur Grundsicherung nach dem SGB II, so schreibt das SGB II Ihrem Betreuten eine Mitwirkungspflicht vor, damit die Leistung gewährt werden kann.

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Ähnlich gibt es Rechtsvorschriften zur Mitwirkungen bei Steuererklärungen, anderen SGB-Leistungen usw. In manchen Fällen bleibt es Auslegungssache, ob die Weitergabe der Daten (zum Wohl des Betreuten) gerechtfertigt ist. Sicherer ist es, mit einer Einwilligung zu arbeiten. Und auch dann gilt: Die unverschlüsselte elektronische Übermittlung über einen kostenlosen Maildienst ist datenschutzrechtlich nicht zulässig, eine Übermittlung mittels eines gesicherten Verfahrens (z.B. EGVP, PIN/TAN-Verfahren) schon.

Und die „Cloud“? Die sogenannte „Cloud“ ist für die meisten eine undurchsichtige Sache. Klar ist: Wolke ist nicht gleich Wolke. Deshalb stellt sich gerade für Berufsbetreuer/innen die Frage: Welche Sicherheit will ich und wem vertraue ich meine Daten und deren Schutz an? Wenn man sensible Daten nicht nur bei sich lokal, sondern auch in der „Cloud“ bzw. einem Rechenzentrum speichern lässt, wird das als Auftragsdatenverarbeitung bezeichnet. Auch dafür sieht der Gesetzgeber Regeln vor. Grundsätzlich gilt: Man kann zwar die Sorge um die Sicherung der Daten in professionelle Hände abgeben, bleibt aber weiterhin verantwortlich dafür, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz eingehalten werden. Deshalb empfiehlt es sich, einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach § 11 BDSG abzuschließen. 34

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„Ich habe am Anfang gedacht, ich arbeite erstmal mit normaler Bürokommunikation und vernetze die

Gut gerüstet?

Betreuer empfehlen butler

dann entsprechend. Habe aber dann gemerkt, dass ich schnell überfordert bin, als einzelne Person, die eigentlich von IT nicht so wahnsinnig viel Ahnung hat. Ich habe einfach gemerkt: Da habe ich noch so einen Nebenkriegsschauplatz, der relativ viel Zeit frisst und der mir vor allen Dingen richtig ans Nervenkostüm geht, wenn die Dinge nicht so funktionieren, wie sie funktionieren sollen. Ich bin dann immer auf andere Leute angewiesen, muss eine Dienstleistung einkaufen, und verzettele mich damit total. So war ich dann relativ schnell wieder an dem Punkt zu sagen: ‚Nein, ich will eine Spezialsoftware für diese Berufsgruppe. Ich nutze das einfach, dass jemand anderes sich Gedanken gemacht hat, und das übernehme ich dann.‘ (…) Für mich war klar, dass ich eine moderne Bürokommunikation haben möchte, d.h., dass ich auch unterwegs gerne auf meine Daten und Informationen zugreifen würde. Und da habe ich relativ schnell gemerkt, dass butler 21 mir das bietet. Also, ich bin ja auch Organisatorin, das heißt, ich habe mich in meinem früheren Beruf ausgiebig mit Arbeitsabläufen und IT-Lösungen und damit, wie man arbeitet, beschäftigt. Insofern habe ich einen Blick dafür und habe gesagt: ‚Super, das ist genau das, was ich möchte, und so möchte ich arbeiten!‘“ Monika George, Hamburg

Für ein erfolgreiches Unternehmen braucht

man professionelles „Handwerkszeug“. Ganz klar. – Schließlich würden Sie auch nicht in Sandalen eine Bergtour starten. Damit Sie sicher ans Ziel kommen und unterwegs der „Schuh nicht drückt“, sollten Sie in eine solide IT-Ausstattung investieren. Und in clevere, zukunftsweisende und zuverlässige Services: butler 21 Services. So denken Ihre Berufskollegen darüber:

„Es ist halt so: In meiner Zeit vor der Berufsbetreuung habe ich zwei Betreuer besucht. Der eine hat mit

butler gearbeitet und der andere mit at work. Und ich habe mir das vor Ort angesehen und mich dann für eine Software entschieden: butler 21. Das wissen Sie ja. Ich habe aber, bevor ich butler 21 bekommen habe, erst mal drei bis vier Monate ohne Software arbeiten müssen. Das war… Also, eine gute Software ist das A und O! Man sollte sich wirklich möglichst früh eine gute Software zulegen und nicht erst, wenn man dann schon 50 Betreuungen hat, sondern, wenn man noch am Anfang steht. Das ist eine enorme Arbeitserleichterung. Das ist – keine Ahnung, wie ich das jetzt vergleichen soll – vielleicht wie ein Tischlermeister, der sich eben gutes Werkzeug holt und sich nicht mit billigem Werkzeug abgibt. (…) IT sollte das für einen Betreuer sein, was ein Betreuer für seinen Betreuten ist: eine Unterstützung. Eine entlastende Komponente. Bei der Menge an Arbeit mit dem Betreuten hat man eigentlich wenig oder gar keine Zeit, sich noch mit IT-Problemen rumzuschlagen. Bei butler muss man sich, wie bei jedem Programm auch, zwar erst mal ins Programm einarbeiten, das ist klar. Aber dann ist das Programm Gold wert. Ich unterhalte mich ja viel mit anderen Betreuerinnen und Betreuern, die dieses Programm nicht nutzen, und die dann erzählen: Hierfür gibt es dieses schöne Programm und dafür jenes andere Programm, und ich habe EIN Programm, und das deckt eigentlich alles ab.“ Andreas Ped, Bergneustadt

„Ausschlaggebend war dann noch die Meinung von zwei Kolleginnen, die sich auch für butler 21 ent-

schieden und viel Positives berichtet haben. Dann war’s für mich klar: Ich mach das jetzt auch. Mir war bewusst, das wird schwierig am Anfang, und ich bin auch jetzt bei Weitem noch nicht da, wo ich sein will. Aber da werde ich schon hinkommen. Ich habe auch das Gefühl, dass man bei prosozial eine kompetente Hilfe bekommt. Die Mitarbeiter von prosozial – alle, mit denen ich bisher zu tun hatte – waren sehr professionell, haben einem weitergeholfen und so eine gute Zuversicht verbreitet. Sehr angenehm, das hat mir sehr gut gefallen. Und auch das Seminar – wirklich klasse. Wenn ich das jetzt als Fortbildung bewerten sollte: Eine sehr, sehr gute Fortbildung, die ich nur empfehlen kann.“ Wolfgang Spierer, Zell/Oberpfalz Foto: © hiking-1312226_pixabay.com

„Von prosozial und butler habe ich zuerst erfahren, als ich damals im Betreuungsverein gearbeitet hab.

Die haben damals schon mit butler Classic gearbeitet. Als ich mich selbständig gemacht habe, habe ich aus Kostengründen und auch aus Neugierde mit at work angefangen. Ich bin auch dabei geblieben, aber inzwischen an einigen Stellen sehr unzufrieden. Ich habe mich dann aus eigener Initiative umgehört und im Internet umgesehen, was im Moment aktuell am Markt ist. Das, was butler 21 leisten soll, finde ich sehr interessant und ansprechend, und ich bin gespannt, ob das so funktioniert.“ Kay Makschin, Gelsenkirchen 36

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Worauf Sie sich verlassen können

„Ich arbeite seit 1997 mit butler. Ich hatte mal für zwei Jahre keinen butler und war bei

at work, bin dann wieder zurückgekehrt. Vor anderthalb Jahren war in Berlin vor der BdBTagung eine Infoveranstaltung zu butler 21. Daraufhin habe ich mich entschieden, das so zu machen.“

Starker Partner

Meike Schulz, Gardelegen

Die prosozial GmbH ist ein Allround-Dienstleister in Sachen IT und Büroorganisation für den sozialen Bereich. Unsere Betreuungssoftware butler bewährt sich bereits seit 1995 im Betreueralltag. Und genauso lange schon investieren wir in Innovation, verbinden Erfahrungen aus der Praxis mit organisationstheoretischen Erkenntnissen und lassen unser Know-how in die Entwicklung der IT-Lösungen einfließen. Das sicherste Zeichen für die Qualität unserer Leistungen sind treue Kunden. Mehrere tausend Anwender vertrauen auf die Zuverlässigkeit ihres butlers – jeden Tag aufs Neue. Darüber hinaus sind wir Kooperationspartner der großen Berufsverbände.

„Ich kann als Selbständige nicht ständig Urlaub machen, also muss ich mir meinen Arbeitsalltag so einrichten, dass ich mir andere Erholungsphasen suche. Das war mir ganz wichtig. Und dann hatte eine Anwenderin im Seminar gefragt, ob sie ihre Software vorstellen darf. Daran waren wir natürlich interessiert. Und die hat butler 21 gelobt und gesagt, dass sie z.B. gerne in der Sonne sitzt oder auf einer Parkbank, wenn’s schön draußen ist, und arbeitet da was. Das war der Punkt, wo ich gedacht hab: Aha, ich komme vom Schreibtisch weg!

Ich weiß, dass einige meinen, das ist aber ganz schön teuer. Aber es ist ja geschäftlich, das kann ich ja auch wieder absetzen. Da ich ja auch Kauffrau bin, habe ich mit Betreuern oft diese Diskussion, dass die sagen ‚Geld, Geld, Geld!‘. Und ich sage dann: ‚Ja, was nützt Dir denn die hundertste Betreuung, wenn Du fünf Betreuungen schon ans Finanzamt geben musst?‘ Ob ich jetzt 2000 Euro für die Hardware ausgebe oder 1200 - das macht den Kohl gar nicht fett. Weil: Wenn sich das mit meiner Steuerlast dann verrechnet, dann habe ich vielleicht im Endeffekt nur 800 Euro für Hardware ausgegeben. (…) Und das war ein zweiter Aspekt: Ich möchte mir keinen Büroraum mieten, und ich möchte mir auch keinen Lagerraum mieten. Die beiden Betreuer in Neuss, die mich so unterstützt haben, die haben ein kleines Büro, aber einen riesigen Kellerraum mit zig Ordnern, wo sie Unterlagen 10, 20 und 30 Jahre lang lagern müssen. ‚Ach Gott‘, hab ich gedacht, ‚nee, das willst Du auch nicht.‘ Das war auch ein Grund, den butler zu nehmen.“ Vera Koppenhöfer, Norderstedt

„Meine Kollegen hatten sich die Infoveranstaltung schon im September angesehen und gefragt, was ich

Jetzt Informieren! Bei der Frage, welche IT-Lösung Sie beruflich nutzen, geht es um viel. Es geht um Ihre persönliche Arbeitssituation, darum, wie Sie Tag für Tag Ihre Arbeitsabläufe gestalten, es geht also um Ihre Zeit, Ihr Geld – kurzum: um Wirtschaftlichkeit. Deshalb sollten Sie sich vorab über die neuen Möglichkeiten informieren, die butler 21 Ihnen und Ihrer beruflichen Zukunft bietet. Besuchen Sie unsere Infoveranstaltung „professionell. profitabel. prosozial: Betreuung mit butler 21“. Weitere Info unter: www.prosozial.de.

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„Die neue butler-Generation trägt das Wort ‚Service‘ nicht von ungefähr im Namen.“ Foto: © hiking-1312226_pixabay.com

denn machen würde. Ich habe daraufhin gesagt, ich steige bestimmt auch auf butler 21 um, aber nicht gleich. Dann hatte ich irgendwann so einen Gedanken – das war wirklich ganz speziell. Der Gedanke kam so über Nacht: Mit dem butler 21 ist man einfach flexibler. Meine Mutter ist 89 Jahre alt und ich lebe 200 Kilometer weit weg. Der butler gibt mir die Möglichkeit, mein Büro zu packen und da hinzufahren.“ Lucia Singer, Regensburg

Viktoria Hummes, prosozial GmbH

Starker Service Eine Existenzgründung als Berufsbetreuer erfordert in erster Linie nur eine größere Investition, und zwar die in eine solide, passende IT-Lösung. Dabei stehen viele Fragen im Raum:

• • • • • •

Welche Geräte brauche ich, welche nicht? Welches Programm unterstützt mich am besten? Passen die einzelnen Komponenten zusammen? Wer hilft mir bei der Installation und Konfiguration? Wie sorge ich für die Sicherung meiner Daten? Was ist, wenn mal irgendwas nicht funktioniert?

Zu unserem bewährten Programm butler Classic gesellt sich seit 2013 die neue Generation butler 21 Services. Beide haben gemeinsam, dass sie Sie in Ihrer Arbeit auf vielfältige Weise unterstützen. Dabei trägt die neue butler-Generation das Wort „Service“ nicht von ungefähr im Namen: butler 21 Services bietet Ihnen ein umfassendes Spektrum unterschiedlicher Service-Leistungen, von der individuellen Beratung über den integrierten Fax-Dienst bis hin zu Seminaren und Trainingseinheiten.

Interessiert? Mehr erfahren Sie auf www.betreuungssoftware.de oder rufen Sie uns einfach an unter: Tel.: 0261/201615-605.

Mit den butler 21 Services erledigen sich viele Fragen wie von selbst: Denn wir von prosozial stellen Ihnen ein für Sie passendes und in sich stimmiges Gesamtpaket zusammen und bringen Sie gut gerüstet an den Start. Wir richten Ihre Geräte ein, installieren die Software und sorgen auch weiterhin dafür, dass sie automatisch aktualisiert wird. Wir sind für Sie da, wenn Sie mal nicht weiterkommen. Und: Wir schützen und sichern Ihre Daten zuverlässig. Kurz: Wir kümmern uns um Ihre IT, damit Sie arbeiten können. Langfristig schonen Sie damit Zeit, Nerven und Geldbeutel. 39

„Manchmal hilft nur eins: Abarbeiten. Punkt für Punkt.“

Ziel

Rückblicke und Ansichten eines erfahrenen Betreuers Reinhard Henrichsen gehört zu den Routiniers im Betreuungswesen. Mit gut zwanzig Jahren Berufspraxis als Betreuer und etwa siebzig Jahren Lebenserfahrung hat er so einiges zu erzählen. Und wenn er erzählt, dann auf seine ganz eigene, hanseatisch-gelassene Art.

Henrichsen über Henrichsen „Ich heiße Reinhard Henrichsen, wurde im Mai 1946 geboren, habe irgendwann hier in Hamburg die Schule besucht und den Beruf des Sparkassenkaufmanns gelernt. Später habe ich den Sparkassenbetriebswirt gebaut und lange, bis zu meinem 49. Lebensjahr, im Bankwesen gearbeitet. Ich war verheiratet, habe zwei erwachsene Kinder: zwei Söhne. Die Ehe wurde geschieden. Zur Veränderung meiner persönlichen Verhältnisse kam dann eine Frustration in meinem Beruf und so bin ich dann glücklicherweise 1996 in den Betreuerberuf eingestiegen. Eine glückliche Fügung also. – Und seitdem arbeite ich mit butler.

Foto: © Reinhard Henrichsen

Heute habe ich noch 18 Betreuungen. Meine älteste Betreute ist 104 Jahre alt und alle anderen habe ich seit Jahren im Bestand. Die habe ich mit in die Rente genommen.“

Herr Henrichsen, Sie haben auf Ihrem bis-

herigen Weg und seit 1996 unterschiedliche Erfahrungen gesammelt. Welche Hindernisse oder Hürden mussten Sie meistern? Sicherlich gab es da Hürden, vor allem im zwischenmenschlichen Bereich, weil sich gelegentlich Sympathien oder Antipathien einfinden. Die Leute, zu denen ich Kontakt bekommen habe, ließen sich zwischenmenschlich meistens gut „abarbeiten“, aber es gab auch Querulanten. Da braucht man einfach Geduld. Teilweise habe ich die Aufgabenkreise für mich zu weit ausgelegt und zu viel geleistet. Das führe ich heute darauf zurück, dass ich im Bereich der psychischen Erkrankungen zu wenig Erfahrung gesammelt habe, sowohl praktisch als auch theoretisch.

Gab es am Anfang vielleicht auch Fett näpfchen, in die Sie reingetreten sind?

Nee. – Doch! (lacht) Ich habe mal eine Immobilie verkauft. Und durch einen kuriosen Zufall hat mir aus dem Umfeld jemand gesagt, dass er Interesse an der Immobilie hätte. Ich habe den Kontakt zwischen beiden Parteien hergestellt. Das waren auf der einen Seite meine Betreute und auf der anderen Seite ein Ehepaar mit zwei jüngeren Töchtern, die hübsch anzusehen waren. Und da hat die Betreute gesagt: ‚Die sollen das Haus bekommen und sonst keiner!‘ Obwohl aus dem persönlichen Umfeld der Betreuten durchaus einige Interessenten da waren. Ja, und dann ging es in das übliche Verfahren: Ich habe das bei Gericht beantragt. Es wurde ein Verfahrensanwalt bestellt. Der Verfahrensanwalt hat geprüft und der bereits geschlossene Kaufvertrag wurde betreuungsrechtlich genehmigt. Die Ehe„Da habe ich natürlich leute wurden Eigentümer dreimal trocken der Immobilie. Dann begeschluckt...“ kam ich einen Brief vom Richter, warum die Immobilie dem Markt nicht zur Verfügung gestanden hatte und weitere Fragen zu der Abwicklung. Da habe ich natürlich dreimal trocken geschluckt, aber ich konnte das plausibel erklären und alle Fragen beantworten. Und es war ja auch ein Verfahrenspfleger da, der die Frau vor Abschluss des Vertrages angehört hatte, insofern war das sauber. Aber solche Dinge, die nicht zum Tagesgeschäft gehören, lösen schon mal Ängste und Bestürzung aus. Das sind manchmal juristische Feinheiten, die da kommen, und man ist überrascht, sich rechtfertigen zu müssen.

Und: Ich wurde aufgrund meiner beruflichen Qualifikation zunächst in die obere Vergütungsstufe eingeordnet. Irgendwann kam ein Rechtspfleger auf die Idee, dass das wohl eine falsche Einstufung war, und sie haben mich auf die mittlere Schiene runtergebürstet. Daraufhin habe ich hier in Hamburg eine Nachqualifizierung gemacht – über sieben Monate an der Hochschule für angewandte Wissenschaften – um wieder meinen höchsten Stundensatz zu bekommen. Das wollte ich also nicht auf mir sitzen lassen, dass ich Gleiches leiste für weniger Geld! So habe ich durch die Fortbildung eine zusätzliche Schleife geschlagen.

Die Frage ist ja, ob man zum Wohl der Betreuten gehandelt hat, und das kann ich ja ganz klar sagen und auch darstellen. Da hilft nur eines: Abarbeiten. Man muss Punkt für Punkt die Fragen des Richters analysieren und beantworten.

Aus

Ihrer bisherigen Erfahrung: Welchen Tipp würden Sie einem guten Freund geben, der sich ebenfalls als Berufsbetreuer etablieren möchte? Welchen Hinweis hätten Sie selbst gut gebrauchen können? Also, mir ist es im Grunde genommen immer gut gegangen. Ich hatte zwar gerade ein Haus gekauft und hatte Schulden an der Backe, als ich arbeitslos geworden und in diesen Beruf eingestiegen bin. Das war aber alles nicht so schlimm. Es ist wichtig, dass man am Anfang nicht zu viele Fälle auf einmal nimmt. Damit man sich einfach in die Problematik einarbeiten kann und verschiedene Abläufe kennenlernt. Wenn man Anforderungen an Beteiligte stellt, z.B. an Grundsicherungsämter, an Behörden, an Krankenkassen, stellt man fest, wie lange die Zeitabläufe sind, bis es Antworten und Entscheidungen gibt. Zudem ist nach meiner Ansicht ein gewisses kaufmännisches Grundwissen einfach unverzichtbar. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Studienabgänger, der noch nie kaufmännisch gearbeitet hat, sich in seinem Büroalltag verlaufen kann, d.h. im Kampf gegen das Papier Zeitverluste erleidet. Und was ich „Irgendwann war das Regal in heute sehe: Ich meinem Büro so voller Papier, habe viel zu dass es mich sozusagen von spät angefanoben herunter erdrückt hat.“ gen, mit E-Mails zu arbeiten, und viel zu spät angefangen, zu scannen. Ich habe ein kleines Reihenhaus. Das hat ein Satteldach. Da gibt es natürlich zwei Giebel auf dem Boden, einen links und einen rechts. Den Linken habe ich mir ausgesucht als Ablageplatz für meine Altablage, weil wir ja verpflichtet sind, Papier so-und-so-lange aufzuheben. Zu Anfang habe ich alles aufgehoben, was an Papier ins Büro reinkam.

Foto: © Reinhard Henrichsen und Jens Möller auf Motorradtour

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Besondere Krankheitsbilder, insbesondere Amputationen von Gliedmaßen bedürfen der betreuungsrechtlichen Genehmigung. Ich kann mich an einen Fall erinnern, wo ich von Ärzten regelrecht bedrängt wurde. Das war meine erste (und bisher einzige) Amputation. Ich konnte damit nicht so richtig umgehen und war so ein bisschen garstig gegenüber dem Arzt. Es gab aber die notwendige Genehmigung. Aus heutiger Sicht betrübt mich dieser Fall noch etwas. Der Betroffene war nicht mehr in der Lage, die Folgen der Operation für sich zu verarbeiten. Er wurde zwar noch in seine Wohnung entlassen, starb aber relativ kurz danach. Es ist immer die Frage: Wo stehen Sie, und was müssen Sie entscheiden?

Betreuungswesens mitgemacht. Und dann habe ich, als ich in der Vergütungsstufe heruntergebürstet wurde, die oben erwähnte Nachqualifizierung gemacht. Einige Zeit bin ich mit Kollegen zur Supervision gegangen und halte das auch für wichtig. Ich bin ja auch bei der Behörde gelistet und bei verschiedenen Gerichten bekannt. Es ist mir immer wieder passiert, dass mich die Richter angerufen und gesagt haben: ‚Henrichsen, kannst du den Fall bitte übernehmen?‘ Das ging dann meist an allen anderen Dingen vorbei. Da ist es natürlich wichtig, dass man der Arbeit dieser Leute gegenüber Respekt erweist.

Foto: © ship-110937_pixabay.com

Haben Sie nach dem Start in die Betreuungs-

Irgendwann waren das Regal auf meinem Dachboden und die Freiräume daneben so voller (Alt-)Papier und Altakten, dass es mich sozusagen von oben herunter erdrückt hat. Da habe ich den ganzen Scheiß gesichtet und Überflüssiges entsorgt. Ich bin also heute soweit, dass, wenn ich Post mit veränderten Daten, Zahlungen etc. für eine betreute Person erhalte, die Veränderungen prüfe, und die Veränderungen in meinen butler einpflege und mich entscheide, ob zu scannen oder direkt zu entsorgen ist. Ich kann somit alle eingepflegten Daten direkt aus dem butler-Programm in Berichte, Stellungnahmen, Briefe oder sonstigen Schriftwechsel transportieren. Der Griff nach der Akte entfällt nahezu vollständig.

Welche Kenntnisse und persönlichen Vor-

aussetzungen sind Ihrer Meinung nach für den Beruf, den Sie ausüben, wichtig? Sie sollten dem Menschen zugewandt sein, über ein Netzwerk verfügen und sich kollegial zeitnah austauschen können. Wenn man sich also mit anderen Berufskollegen zusammenschließt oder den Gedankenaustausch mit Kollegen pflegt, dann kann man sich vieles erarbeiten. „Sie müssen dem Das muss nicht zwingend Menschen absolut eine Bürogemeinschaft zugewandt sein.“ sein. Was mir geholfen hat, 42

war mein erlerntes Wissen aus meinem vorherigen Beruf. Viele Dinge der Betreuungsarbeit gehen in das Alltägliche. Wenn Sie einen Betreuten haben, der kein Geld hat und auch nichts bekommt, dann können Sie auch nur im Rahmen der sozialen Finanzierung agieren. – Jedenfalls habe ich irgendwann die Erkenntnis erlangt, dass ich meine Betreuten weder ‚erziehen‘ noch ‚umerziehen‘ kann. Problematisch wird es natürlich, wenn einer krank wird und ins Krankenhaus kommt. „Jedenfalls habe ich die Wenn die Ärzte dort Erkenntnis erlangt, dass sagen, dass Sie unich meine Betreuten terschreiben müssen. Da taucht dann weder ‚erziehen‘ noch die Frage auf: ‚Darf ‚umerziehen‘ kann.“ man das oder darf man das nicht?‘ Das ist also die Gesundheitssorge. Aber wenn derjenige ansprechbar ist, dann kann er seinen Willen gegenüber dem Arzt auch selbst artikulieren. Es sei denn, es geht um eine Not-Operation und die Ärzte müssen aufgrund ihres gesundheitlichen Auftrags operieren. Dann braucht auch keiner zu unterschreiben.

branche noch Fortbildungen besucht?

Ich habe aus einer gewissen persönlichen Anhänglichkeit immer wieder die butler-Seminare besucht, die in Hamburg oder Umgebung gehalten wurden. Das machen Sie ja heute als Webinare. Dann habe ich verschiedene Angebote der Hamburger Behörde besucht. Insbesondere über Privatinsolvenz, Testament und Erbfolge, Psychopharmaka und Büroorganisation im Betreueralltag. Anfangs hatte die Betreuungsbehörde einen Betreuerstammtisch unterhalten, auf dem von Fachleuten Kurzvorträge zu unterschiedlichen Themen mit anschließender Diskussion abgehalten wurden. Ich habe mir gesagt: ‚Da ich auch vermögende Betreuungen führe, sollte ich auch persönlichen Kontakt zu allen Beteiligten halten und mich in der Öffentlichkeit sehen lassen. Ich darf mich nicht verstecken!‘ – Das ist so ein Grundgedanke gewesen, dem ich auch immer gefolgt bin. Und heute glaube ich, dass das gut war. Wenn ich Probleme hatte, dann habe ich die Rechtspfleger angerufen oder bin dort hingefahren. Heute, nach so vielen Jahren geht es auch per Telefon. Die Fallzahlen der Rechtspfleger haben sich erhöht, der eine oder andere stöhnt über die Belastung, auch Stress genannt. Anfangs gab es Rechtspfleger, die sich über einen Besuch freuten. Heute telefoniere ich mehr mit ihnen oder schicke Faxe. Also das Nadelöhr ist der Rechtspfleger, und er sollte gepflegt werden. „Also das Nadelöhr Immer wieder. Ich bin ist der Rechtspfleger, von Anfang an Mitglied und der muss gepflegt im Betreuungsgerichtswerden.“ tag, der sich alle zwei Jahre trifft. Meistens in Erkner, östlich von Berlin. Da bin ich regelmäßig hingefahren und habe an Arbeitsplenen und Gruppenarbeiten zu aktuellen Themen quer durch alle Aufgabenkreise des

Foto: © prosozial GmbH „Planten un Bloomen“

Die Supervision habe ich irgendwann aufgeben. Wenn man sich nur einmal im Monat trifft und über vier Wochen die Dinge aufschiebt, die einem auf der Seele liegen, ist das keine gute Lösung. Stattdessen habe ich mir eine Kollegin rausgepickt, die ausgebildete Rechtsanwältin ist. Mit ihr habe ich mich kurzgeschlossen, und, wann immer wir wollen, haben wir telefonischen Kontakt und klären aktuelle Fälle.

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Foto: © cloud-1867929_pixabay.com / prosozial

Auch machen wir gegenseitig Urlaubsvertretung. Urlaub muss sein, sonst ist irgendwann der Akku leer. Ich habe außerdem einen Kollegen, der kommt wie ich aus dem kaufmännischen Bereich und ist über Scheidung und Arbeitslosigkeit in diesem Beruf gelandet. „Ich halte den Kontakt Wir machen ebenfalls unter Berufskollegen schon seit Jahren Urlaubs- sowie Postverfür sehr wichtig.“ tretung und rufen bei Bedarf an, treffen uns regelmäßig zum Essen und schnacken über dies und das. Ich halte den Kontakt unter Berufskollegen für sehr wichtig. Das muss nicht zwingend innerhalb einer Bürogemeinschaft sein. Aber wenn ich ein Problem habe und das nicht lösen kann, dann muss ich irgendwo zum Telefon greifen und jemanden anrufen kön„Ein Netzwerk besteht aus nen. Ein Netzwerk beMenschen, mit denen Sie steht aus Menschen, sympathisch und offen mit denen Sie sympaumgehen.“ thisch und offen umgehen. Dann bin ich in der Mailing-Liste der Ruhr-Universität Bochum. Das ist wie der liebe ‚Briefkastenonkel‘: Sie schreiben Ihre Fragen in eine E-Mail und richten diese an den 44

Verteiler der Mailingliste. Daraufhin antworten qualifizierte und hilfreiche Berufskollegen aus der gesamten Bundesrepublik. Das führt dazu, dass Sie innerhalb eines Quartals bis zu 2600 Mails haben. Dafür habe ich mir einen Sonderordner angelegt, damit diese E-Mails nicht täglich auf meinem Bildschirm erscheinen. Aber in der Mailing-Liste gibt es auch ein paar Profis wie z.B. Prof. Dr. Fröschle, Horst Deinert und Uwe Fillsack. Die sind in der Betreuerlandschaft als Profis und Fachleute bekannt. Die Antworten sind sehr rechts- und sachbezogen. Auch auf die praktischen Lösungen und Vorschläge meiner Berufskollegen möchte ich nicht verzichten. So gilt es zu selektieren.

Kommen wir zu unserer Kernkompetenz als

IT-Dienstleister: Wie sind Sie zu butler gekommen und was hat sich dadurch verändert? Der Betreuungsverein, in dem ich hospitiert habe, hatte den butler. Ich kam in den Verein und da hieß es: ‚Du musst eine Lizenz kaufen!‘, worauf ich sagte ‚Wenn es denn meine Lizenz ist, dann kauf ich die auch.‘ So bin ich auch nach dem Ausscheiden aus dem Betreuungsverein als Berufsbetreuer dem butler von prosozial treu geblieben und es hat sich gelohnt.

Ich komme ja aus der Sparkassenorganisation, da haben wir Ende der 60er-Jahre schon mit der Verwaltung der Sparkonten auf Großrechnern begonnen und die gespeicherten Daten über Bildschirm sichtbar gemacht. Insofern hat mich die EDV seit der Zeit, als noch Lochkarten gemacht wurden, irgendwie begleitet, aber nicht absolut fasziniert. Heute, nachdem ich begriffen habe, dass ich eine konsequente Verwaltung von Daten machen muss, hilft mir der butler unendlich. Ich habe inzwischen 1650 Adress-Datensätze eingegeben. Diese Datensätze transportiere ich mit nur einem Klick und habe die Daten in einer neu anzulegenden Betreuung mit Adressen, Telefonnummer, Aktenzeichen und Sonstigem. Also die Verwaltung der Daten in einer Großstadt, wo sich vieles schon mal ändern kann, ist der pure Wahnsinn. Wenn man z.B. sieht, wie oft die Menschen umziehen und sich Adressen, sogar von Ämtern und Firmen ändern, Mitarbeiter wechseln ö. ä. Daher ist die Verwaltung der Daten für so ein ‚Mini-Unternehmen‘ wie ich es bin auf der einen Seite sehr aufwendig, aber auf der anderen Seite ist es absolut erforderlich. Wenn ich in früheren Zeiten zu viele Betreuungen reingenommen hatte und in der Eile einen bestimmten Datensatz nicht erfasst

habe, dann war ich irgendwann genau „Konsequente Datenpflege an dieser Stelle, halte ich für absolut notwo nichts war, und dachte bei mir: ‚Du wendig. Weil ich daraus Depp, warum hast zehre.“ du das nicht gleich eingegeben? Jetzt holst du das nach!‘ Konsequente Datenpflege halte ich für absolut notwendig. Weil ich daraus zehre. Also, mich hat der butler pflegend durch das begleitet, was während meiner Zeit als Berufsbetreuer auf mich zugekommen ist. Speziell die Hotline, die ich anrufen kann, wann ich will. Da habe ich einen kommunikativen Partner, der mich durch dieses umfassende Programm leitet und mir auch heute noch gerne hilft, wenn ich inzwischen etwas vergessen habe.

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Menschenfreund? Sie wissen, was im Rahmen einer Betreuung alles auf Sie zukommen kann? Schwerste Krankheitsfälle, psychische Härtefälle und schwierige soziale und hygienische Verhältnisse? Gewerbe angemeldet? Als Berufsbetreuer sind Sie verpflichtet, ein Gewerbe bei der für Sie zuständigen Ordnungsbehörde anzumelden. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder. Verbandsmitgliedschaft? Haben Sie schon über eine Mitgliedschaft in einem der Berufsverbände nachgedacht? Die kostet zwar Beiträge, bringt aber auch viele Vorteile. Gerade für Einsteiger, die am Anfang Ihrer Karriere stehen und (noch) Einzelkämpfer sind. Finanzen? Für eine auskömmliche Existenz sollten 40 bis 50 Betreuungen angestrebt werden. Sagt der Steuerberater. Was sagen Sie? Ist das für Sie realistisch? Und könnten Sie gerade im ersten Jahr finanzielle Einbußen überbrücken? Geschäftskonto? Richten Sie sich ein Geschäftskonto ein, über das sämtliche Einnahmen und Ausgaben beruflicher Natur laufen. So vermeiden Sie Vermischungen von privaten und einkommenssteuerrelevanten Vorgängen. Gut versichert? Berufsbetreuer sollten unbedingt über eine gesonderte Haftpflichtversicherung verfügen. Eine Privathaftpflicht bietet keinen ausreichenden Schutz. Steuervorteil? Wussten Sie, dass Kosten, die im Vorfeld einer Selbständigkeit/ Existenzgründung anfallen, bei Ihrer Einkommensteuererklärung als „vorweggenommene Betriebsausgaben“ angesetzt werden können? Steuerberater? Büro, Arbeitszimmer, Auto, EDV-Ausstattung, Seminare, Trainings … es gibt für Berufsbetreuer steuerlich einiges zu wissen und geltend zu machen. Daher sind Sie gerade in den ersten beiden Jahren Ihrer Selbständigkeit mit einem Steuerberater sicherlich gut beraten. Immer auf dem Laufenden? Sie sind bereit, regelmäßig Fortbildungen zu besuchen, um Ihr Wissen zu erweitern und Ihre Kompetenzen auch in Spezialdisziplinen auszubauen?

Checkliste für angehende Berufsbetreuer

Gut vernetzt? Sie sind gut vernetzt, tauschen sich regelmäßig mit Kollegen aus und verfügen über Kooperationspartner, die Sie mit ihrem Wissen unterstützen und Ihnen im Fall der Fälle aushelfen können?

Gratulation. Sie sind angekommen. Zwar noch nicht am Ende aller Berufsträume, aber zumindest am Ende dieses Heftes. Und zu guter Letzt haben wir hier jetzt nochmal die wichtigsten Etappen für Sie zusammengetragen – kurz und knapp in einer Checkliste.

Datenschutz und -sicherheit? Als Berufsbetreuer arbeiten Sie mit hochsensiblen Daten. Sie arbeiten vernetzt, Sie arbeiten online. Wie ist es dabei um die Datensicherheit und nicht zuletzt um den Schutz Ihrer vertraulichen Daten bestellt?

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Professionelle IT? Haben Sie das richtige Rüstzeug, um sich arbeitsorganisatorisch optimal aufzustellen? Eine professionelle Betreuungssoftware, die Arbeit abnimmt, Zeit spart und das papierarme Büro, mobiles Arbeiten und vernetzte Zusammenarbeit ermöglicht?

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Allen, die sich für unsere Fragen Zeit genommen und mit ihren Antworten und Beiträgen an der Entstehung dieses Ratgebers mitgewirkt haben,

danken wir ganz herzlich.

Unser besonderer Dank geht an: Bastian Dieblich, Khalid Eldanaf, Kai Elfers, Monika George, Michael Görgen, Reinhard Henrichsen, Bernd Holzapfel, Vera Koppenhöfer, Kay Makschin, Josef Neuberger, Andreas Ped, Doreen Schrötter, Meike Schulz, Esther Siegel, Lucia Singer, Wolfgang Spierer, Christoph Spitzley, u.a.

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