(R)echt heilig >> Wie man heilig wird Selige? Heilige? – Alles das ...

Januar 1983, in: AAS 75 (1983) 349–355. Gesamter Artikel und weiterführende Literatur auf www.kj-salzburg.at. Andreas Graßmann (Hl. Andreas Apostel, 30.
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(R)echt heilig >> Wie man heilig wird Das Problem, was ‚Heiligkeit‘ ist, stellt automatisch die Frage, wie eine Person als Heilige/r erkannt werden kann. Die Kirche kennt hierfür auf rechtlicher Ebene das zweistufige Verfahren von Beatifikation und Kanonisation – zu Deutsch: Selig- und Heiligsprechung. Unter Heiligsprechung versteht die Kirche das feierliche Urteil des Papstes über das geglückte Leben von Katholikinnen/Katholiken, ‚die dem Vorbild Christi besonders gefolgt sind und durch das Vergießen ihres Blutes (Märtyrer) oder durch heroische Tugendübung (Bekenner) ein hervorragendes Zeugnis für das Himmelreich‘ abgelegt haben. Durch die Heiligsprechung bestätigt die Amtskirche die ‚heldenhafte Ausübung der Tugenden‘ sowie das Leben ‚in Treue zur Gnade Gottes‘ bestimmter Gläubiger und gibt diese dem Rest der Kirche ‚als Vorbilder und Fürsprecher‘. Wer von der Kirche als Heilige/r anerkannt worden ist, dem kommt im Glaubensleben der Kirche eine besondere Stellung zu und ist aller Ehren wert! (bspw. eigener Festtag, Gedenken in Stundengebet und Eucharistiefeier, Kirchenpatron/in,…)

Selige? Heilige? – Alles das Gleiche? Seit dem späten Mittelalter unterscheidet die Kirche Selige von Heiligen. Der Papst spricht eine Person zunächst selig und dann vielmals noch heilig. Wenn die Beatifikation einer Person erreicht wurde, folgt der nächste Schritt sachlich fast automatisch, zeitlich müssen diese Schritte jedoch nicht zwangsläufig eng aufeinanderfolgen. Verfahrensrechtlich wird für die Kanonisation der Nachweis eines zweiten Wunders auf Fürsprache der/des betreffenden Seligen gefordert. Während es sich bei der Heiligsprechung um eine Verehrung in der gesamten Kirche handelt, stellt eine Seligsprechung die päpstliche Kultgenehmigung für einen Teilbereich der Kirche (bspw. Diözese, Ordensgemeinschaft,…) dar.

Verfahren konkret Die für das Verfahren zuständige Einrichtung an der römischen Kurie ist die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse. Die derzeit geltende Verfahrensordnung stammt von Papst Johannes Paul II., der in einem Päpstlichen Schreiben, der Apostolischen Konstitution ‚Divinus perfectionis Magister‘ im Jahr 1938 das damals bestehende Verfahren neu geordnet hat. Zunächst holt ein Diözesanbischof beim Heiligen Stuhl die Erklärung ein, für eine Person das Seligsprechungsverfahren einleiten zu dürfen. Wird dies gewährt, beginnen die wissenschaftlichen Untersuchungen der Biographie, der etwaigen Wunderberichte sowie allfälliger Zeugenbefragungen auf Diözesanebene. Wenn die diözesanen Untersuchungen abgeschlossen sind, wird das Resultat an die

Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse geschickt, wo von unabhängigen Experten geprüft wird, ob die diözesanen Untersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Wesentliche Schritte sind dabei u.a. die Einvernahme vorhandener Zeugen, das Studium der Schriften der zu beatifizierenden Person und der Akten über sie sowie oft auch die Untersuchung der Gebeine. Ist dieses Prozessverfahren der Kongregation positiv abgeschlossen, bittet ihr Präfekt den Papst um die offizielle Erklärung, dass eine Person als Selige bzw. Heilige verehrt werden darf. Dem Papst steht allein das Urteil zu. Die Selig- und Heiligsprechung ist ein Akt der päpstlichen Amtsvollmacht und alle bisherigen Arbeiten sind nur vorbereitende Schritte für die Entscheidung des Papstes. Kommt der Papst zur Feststellung, dass der Prozess positiv zu beenden sei, spricht er die Person im Rahmen einer liturgischen Feier mit der Kanonisationsformel heilig.

Quelle: Ioannes Paulus P.P. II, Constitutio Apostolica 'Divinus Perfectionis Magister'. 25. Januar 1983, in: AAS 75 (1983) 349–355. Gesamter Artikel und weiterführende Literatur auf www.kj-salzburg.at.

Andreas Graßmann (Hl. Andreas Apostel, 30. November) Universitätsassistent (Dissertant) im Fach Kirchenrecht am Fachbereich Praktische Theologie der Universität Salzburg