Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Ratgeber Flüchtlingshilfe
Leitfaden für Helfer*innen in der Flüchtlingsarbeit
Impressum
Herausgeber:
AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Klausener Straße 17, 39112 Magdeburg
www.awo-sachsenanhalt.de
Verantwortlich:
Wolfgang Schuth
Redaktion: Monika Meinel, Daniel Kutsche, Jan Bartelheimer, Cathleen Paech
Autorin: Monika Meinel
Bildmaterial:
AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Druck:
Halberstädter Druckhaus GmbH
Stand: Magdeburg im Mai 2016
„Gefördert durch das Bundesministerium des Innern im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung der Bundesregierung dar. Für die inhaltlichen Äußerungen tragen die Autor/innen die Verantwortung.“
gefördert durch:
Ratgeber Flüchtlingshilfe Ein Leitfaden für Helfer*innen in der Flüchtlingsarbeit
Vorwort Die vorliegende Broschüre richtet sich an ehrenamtliche Helfer, Sozialarbeiter und andere Aktive in der Flüchtlingsarbeit. Zunächst wird das Asylverfahren beschrieben. Im zweiten Teil wird auf die Rechte von Flüchtlingen eingegangen. Außerdem wird ein Überblick über die wichtigsten Themen im täglichen Leben sowie im Hinblick auf eine möglichst schnelle Integration gegeben. Im letzten Teil wird speziell auf das ehrenamtliche Engagement in Magdeburg eingegangen. Die vorliegende Broschüre dient der Orientierung und gibt Empfehlungen für die praktische Arbeit mit Flüchtlingen. Sie kann nicht den Anspruch erheben, eine umfassende oder gar abschließende Darstellung der Themenbereiche zu geben. Eine intensive Einarbeitung in die einzelnen Themen und persönliche Beratung ist unbedingt notwendig, daher wird auf weiterführendes Informationsmaterial sowie auf Beratungsstellen, Ämter, Behörden und andere Netzwerke insbesondere in Sachsen-Anhalt verwiesen.
Inhalt I
Seite
Das Asylverfahren 1. Verteilung der Asylbewerber............................................................................................. 4 2. Antragstellung................................................................................................................. 5 3. Anhörung und Entscheidung............................................................................................. 6 4. Entscheidungsmöglichkeiten.............................................................................................. 6 5. Klageverfahren................................................................................................................ 8 6. Besondere Verfahren........................................................................................................ 9 7. Dublin-Verfahren............................................................................................................ 12 8. Widerrufsverfahren........................................................................................................ 12 9. Rechtsfolgen der Entscheidung........................................................................................ 14
II
Die rechtliche Stellung von Flüchtlingen in Deutschland ...........16
III
Die Belange der Flüchtlinge 1. Sprachförderung und Integration....................................................................................19 2. Medizinische Versorgung...............................................................................................20 3. Sicherung des Lebensunterhalts......................................................................................23 4. Kontoeröffnung.............................................................................................................23 5. Ausbildung und Arbeit..................................................................................................24 6. Anerkennung des Berufsabschlusses/der Qualifikation......................................................30 7. Wohnsituation, Umzug in eigene Wohnung.....................................................................31 8. Freizeitgestaltung und Förderung sozialer Kontakte...........................................................33 9. Informationen, Adressen und Kontakte............................................................................33
IV
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg 1. Ehrenamtliche Tätigkeitsfelder zur Unterstützung von Flüchtlingen......................................... 38 2. Ankommen und Orientierung.......................................................................................... 41 3. Wohnen und Nachbarschaft........................................................................................... 45 4. Bildung, Ausbildung und Beruf........................................................................................ 48 5. Sprache und Kommunikation........................................................................................... 50 6. Freizeit und Begegnung.................................................................................................. 52
Das Asylverfahren
I.
Das Asylverfahren 1. Verteilung der Asylbewerber1
Die zweite Möglichkeit ist, dass sich ein Ausländer erst im Inland als asylsuchend zu erkennen gibt. Er wird dann ebenfalls an die nächstgelegene
Ein Asylsuchender wird einer bestimmten Ersthilfe-
Erstaufnahme-Einrichtung verwiesen.
Einrichtung zugeordnet. Diese „Verteilung“ stützt sich auf mehrere Kriterien und wird mit Hilfe des
Im nächsten Schritt findet die „Verteilung“ statt, das
Systems „EASY“ ermittelt. „Verteilung“ bedeutet,
Zuordnen zur zuständigen Erstaufnahme-Einrich-
dass Asylsuchende nach bestimmten Kriterien einer
tung. Diese wird mit Hilfe des Systems „EASY“
Erstaufnahme-Einrichtung zugeordnet werden, die
(Erstverteilung von Asylbegehrenden) ermittelt, das
für sie zuständig ist. Bevor die Verteilung beginnen
die Verteilung bundesweit verwaltet. Sofern sich
kann, muss sich der Ausländer als asylsuchend
der Asylsuchende nicht bereits in der zuständigen
melden. Hierzu bestehen zwei Wege: das Asylge-
Einrichtung befindet, muss er sich zu derjenigen
such an der Grenze oder im Inland.
begeben, die ihm zugeteilt wird. In der Außenstelle des Bundesamtes, die dieser Erstaufnahme-
Dabei ist die erste Möglichkeit, dass sich ein Aus-
Einrichtung zugeordnet ist, stellt er dann seinen
länder während der Einreise als asylsuchend mel-
Asylantrag.
det. Hierzu wendet er sich an die Grenzbehörde, die ihn dann an die nächstgelegene Erstaufnahme-
Die Zuteilung zu einer Erstaufnahme-Einrichtung
Einrichtung weiterleitet. Dies gilt allerdings nicht,
hängt zum einen ab von deren aktuellen Kapazi-
wenn die Einreise verweigert werden muss, etwa
täten. Daneben spielt auch eine Rolle, in welcher
weil er aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist.
Außenstelle des Bundesamtes das Heimatland
4 (Quelle für 1 bis 3 und 5 bis 9 URL BMAF: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/asylverfahren-node.html)
1
Das Asylverfahren
des Asylsuchenden bearbeitet wird, denn nicht
einen Erstantrag, einen Folgeantrag oder
jede Außenstelle bearbeitet jedes Herkunftsland.
möglicherweise einen Mehrfachantrag handelt.
Zudem bestehen Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer. Diese legen fest, welchen Anteil der
Vom Antragsteller werden Fingerabdrücke genom-
Asylbewerber jedes Bundesland aufnehmen muss
men sowie Lichtbilder gemacht. Hiervon aus
und werden nach dem sogenannten „Königstei-
genommen sind Personen, die das 14. Lebensjahr
ner Schlüssel“ festgesetzt. Der Anteil wird für
noch nicht vollendet haben. Anschließend wertet
jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und
das Bundeskriminalamt die Fingerabdrücke aus.
der Bevölkerungszahl der Länder berechnet.
Zudem werden sie mit Hilfe eines Systems abge-
Die Verteilungsquote für Sachsen-Anhalt fällt für
glichen, das Fingerabdrücke europaweit erfasst.
2015 wie folgt aus:
Damit soll überprüft werden, ob der Bewerber bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einen
Sachsen-Anhalt 2,85771 %
Asylantrag gestellt hat. Während das Asylverfahren läuft, dürfen sich die
2. Antragstellung
Asylbewerber im Bundesgebiet aufhalten. Nachdem sie ihren Asylantrag gestellt haben, erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung. Sie ist räumlich auf
Wer Asyl beantragen will, wendet sich an eine
den Bezirk beschränkt, in dem sich die Erstauf-
Erstaufnahmeeinrichtung. Dort werden die Person-
nahmeeinrichtung befindet, die den Asylbewerber
endaten erfasst. Der Bewerber erhält eine vorüber-
aufgenommen hat. In einigen Bundesländern wurde
gehende Aufenthaltsgenehmigung.
diese Beschränkung inzwischen aufgehoben. Das Bundesamt informiert den Asylbewerber über den
Ein Ausländer, der in Deutschland Schutz vor
Ablauf des Asylverfahrens sowie über seine Rechte
Verfolgung sucht, muss sich als Asylsuchender
und Pflichten im Verfahren.
melden. Hierzu muss er sich zunächst persönlich an eine Erstaufnahmeeinrichtung wenden. Im nächsten
Nur in besonderen Fällen kann der Asylantrag
Schritt kann er dann einen Asylantrag stellen. Dies
schriftlich gestellt werden. Dies betrifft Asylbewer-
geschieht in einer Außenstelle des Bundesamtes,
ber, die einen Aufenthaltstitel mit einer Gesamtgel-
die der Erstaufnahmeeinrichtung zugeordnet ist.
tungsdauer von mehr als sechs Monaten besitzen,
Auch in der Außenstelle muss der Antragsteller
die sich in Haft oder sonstigem öffentlichen Ge-
persönlich erscheinen.
wahrsam, in einem Krankenhaus, einer Heil- oder Pflegeanstalt oder in einer Jugendhilfeeinrichtung
In der Außenstelle werden zunächst die Personal-
befinden, oder die noch nicht das 16. Lebensjahr
daten aufgenommen. Sie werden verglichen mit
vollendet haben und bei denen der gesetzliche
Asylbewerbern, die bereits beim Bundesamt erfasst
Vertreter nicht verpflichtet ist, in einer Aufnahmeein-
sind, sowie mit dem Ausländerzentralregister. Auf
richtung zu wohnen. Ein Antrag auf Asyl kann nicht
diese Weise soll festgestellt werden, ob es sich um
aus dem Ausland gestellt werden.
5
Das Asylverfahren
3. Anhörung und Entscheidung In einer Anhörung schildert ein Asylbewerber seine Verfolgung. Er wird dabei nicht nur zu den Fluchtgründen, sondern auch zu seinem Reiseweg, seiner Identität, sowie zu seinen Angehörigen befragt. Die persönliche Anhörung beim BAMF ist der wichtigste Termin im Asylverfahren und Grundlage für die Entscheidung, ob Asyl gewährt werden kann. Ausschlaggebend ist dabei immer das Einzelschicksal. Wer Asyl beantragt, wird zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung geladen. Der Bewerber muss dort persönlich erscheinen. Die Anhörung ist nicht öffentlich, anwesend ist ein Entscheider des Bundesamtes sowie ein Dolmetscher. Der Asylbewerber soll schildern, warum er verfolgt wird und Tatsachen über seine Verfolgung nennen. Wenn möglich, soll er Beweismaterial vorlegen. Von der Anhörung wird ein Protokoll angefertigt. Der Antragsteller erhält eine Abschrift dieses Protokolls, das ihm zuvor mündlich übersetzt worden ist.
Die Datenbank enthält neben Auskünften zur Rechtsprechung ausführliche Informationen über sämtliche Herkunftsländer. Diese Angaben umfassen unter anderem Ausarbeitungen des Bundesamts, Auskünfte und Lageberichte des Auswärtigen Amtes, Informationen des Flüchtlingshilfswerks UNHCR sowie von amnesty international. Auch Gutachten wissenschaftlicher Institute, Presseartikel und Fach literatur sind in die Datenbank eingearbeitet. Die Entscheidung über den Asylantrag wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Die Mitteilung enthält eine Begründung sowie eine Rechtshilfebelehrung. Für den Fall, dass kein Asyl gewährt wird, enthält das Schreiben eine Aufforderung zur Ausreise und eine Abschiebungsandrohung. Falls der Bewerber nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten wird, ist der Mitteilung auch eine Übersetzung beigelegt. Sie umfasst die Entscheidung, ob dem Antrag zugestimmt wurde, sowie die Rechtshilfebelehrung. Die Übersetzung ist in einer Sprache verfasst, bei der man davon ausgehen kann, dass der Asylbewerber sie versteht.
Tipp: Merkblatt des Informationsverbundes Asyl & Migration „Die Anhörung im Asylverfahren“ Hinweise für Asylsuchende in Deutschland, 3. Auflage 2015
4. Entscheidungsmöglichkeiten2 Da die eigentliche Antragsentscheidung des
Die Entscheidung, ob das Asyl gewährt werden
Bundesamtes die sozialen und gesellschaftlichen
kann, hängt immer vom Einzelschicksal ab. Gefällt
Verhältnisse der Flüchtlinge unmittelbar beeinflusst,
wird die Entscheidung auf Grund einer Gesamt-
sollen diese hier übersichtshalber kurz skizziert
schau, die alle relevanten Erkenntnisse berücksich-
werden:
tigt. Ausschlaggebend sind dabei die Anhörung sowie zusätzliche Ermittlungen, die bei Bedarf
4.1. Anerkennung des Asylantrages
veranlasst werden. Außerdem nutzt der Entscheider
a) Z uerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach
das „Informationszentrum Asyl und Migration“ des Bundesamtes und dessen Datenbank MILo.
der Genfer Flüchtlingskonvention gemäß § 3 Abs. 1 AsylVfG
6 (Quelle: TAVIR e.V., Stadt Ravensburg: Wegweiser für ehrenamtlich Aktive in der Flüchtlingsarbeit)
2
Das Asylverfahren
=› Rechtsfolge: Antragsteller erhält einen 3-jährigen Aufenthaltstitel (meistens Aufenthaltserlaubnis).
b) Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet
Nach drei Jahren wird die Niederlassungserlaubnis
=› Rechtsfolge: Aufforderung zur Ausreise inner-
erteilt, sofern das Bundesamt kein Widerrufsverfah-
halb von einer Woche. Klage beim Verwaltungs
ren einleitet.
gericht möglich. Empfehlung mit Eilantrag. Frist: eine Woche!!
b) Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16 a Abs. 1 GG
=› Rechtsfolge: Antragsteller erhält einen 3-jährigen Aufenthaltstitel (meistens Aufenthaltserlaubnis).
c) U nzulässigkeit des Asylantrages wegen Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates (Dublin II-Verordnung)
Nach drei Jahren wird die Niederlassungserlaubnis
=› Rechtsfolge: Der Antragsteller wird entsprechend
erteilt, sofern das Bundesamt kein Widerrufsverfah-
den vorliegenden Erkenntnissen in das ursprüng
ren einleitet.
liche Ersteinreiseland überführt. Das Asylverfahren wird hier fortgesetzt. Klage beim Verwaltungs-
c) Zuerkennung von subsidiärem Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylVfG
=› Rechtsfolge: Der Antragsteller erhält für ein Jahr die Aufenthaltserlaubnis, die um zwei weitere Jahre verlängert werden kann. Nach sieben Jahren ist
gericht möglich, die aber keine aufschiebende Wirkung hat. Die „Dublin-Staaten“ sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
die Erteilung der Niederlassung möglich.
Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland,
d) Feststellung eines Abschiebungsverbots nach
burg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich,
§ 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG
=› Rechtsfolge: Der Antragsteller erhält für ein Jahr die Aufenthaltserlaubnis, die wiederholt verlängert werden kann. Nach sieben Jahren ist die Erteilung der Niederlassungserlaubnis möglich. 4.2. Ablehnung des Asylantrages a) Ablehnung des Asylantrages als unbegründet
Island, Italien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, LuxemPolen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Die Dublin II-Verordnung wird auch in der Schweiz angewendet. d) Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens nach einer erneuten Antragstellung, der ein abschlägiges unanfechtbar abgeschlossenes Asylverfahren voranging.
=› Rechtsfolge: Aufforderung zur Ausreise in-
=› Rechtsfolge: Das bereits abgeschlossene Asyl-
nerhalb von einem Monat. Klage beim Verwal-
verfahren mit den entsprechenden Folgen bleibt
tungsgericht möglich. Frist: zwei Wochen für die
bestehen. Klage beim Verwaltungsgericht möglich;
Antragstellung und weitere zwei Wochen für die
Empfehlung mit Eilantrag; Frist: zwei Wochen!!
Begründung!!
7
Das Asylverfahren
5. Klageverfahren Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes steht dem Asylbewerber der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen. Die Klage muss grundsätzlich binnen kurzer Zeit erhoben werden. Dabei ist die Hinzuziehung eines Anwalts meist hilfreich. Das Gericht überprüft dann die Entscheidung des Bundesamtes, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
rufung dient nicht der Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall. Ist sie zugelassen, wird der Fall in zweiter wie in erster Instanz in vollem Umfang neu überprüft und bewertet, also auch bezüglich der Tatsachen. Vor den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten juristisch vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 S. 1 VwGO).
Übersicht über die einzelnen Instanzen und weitere
Dritte Instanz (Revision) – Bundesverwaltungs
rechtliche Möglichkeiten:
gericht (BVerwG)
Erste Instanz (Klage) – Verwaltungsgericht (VG)
Sowohl das Oberverwaltungsgericht als auch der
Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes kann der Antragsteller (Verpflichtungs-)Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dies ist festgelegt im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG, § 74 ff.). Eine anwaltliche Vertretung vor dem Verwaltungsgericht ist laut Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, § 67 Abs. 1) nicht zwingend erforderlich.
Zweite Instanz (Berufung) – Oberverwaltungs gericht (OVG) / Verwaltungsgerichtshof (VGH)
Verwaltungsgerichtshof können die Revision selbst zulassen, oder sie wird auf Beschwerde eines der Beteiligten –Asylbewerber oder Bundesamt – vom Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtshof oder vom Bundesverwaltungsgericht zugelassen (§ 132 Abs. 1 VwGO). Ähnlich wie in zweiter Instanz ist Voraussetzung, dass das Verfahren eine bedeutsame Rechtsfrage aufwirft, das Oberverwaltungsgericht - vom Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht als höhere Instanzen - abgewichen ist oder
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
ihm gravierende Verfahrensfehler unterlaufen sind
ist die Berufung nur dann möglich, wenn sie auf
(§ 132 Abs. 2 VwGO).
Antrag (des Asylbewerbers oder des Bundesamtes) vom Oberverwaltungs- oder Verwaltungsgerichtshof
In der Revision ist in aller Regel von den tatsächli-
zugelassen worden ist (AsylVfG § 78 Abs. 2 u 3).
chen Feststellungen des Berufungsgerichts auszugehen. Das Bundesverwaltungsgericht beschränkt
Voraussetzung ist, dass der Fall eine allgemein be-
sich somit auf eine rechtliche Überprüfung des
deutsame Tatsachen- oder Rechtsfrage aufwirft oder
Berufungsurteils.
das Verwaltungsgericht von der Rechtsprechung
8
ihm übergeordneter Gerichte abgewichen ist oder
Reichen die vorliegenden Feststellungen zu einer end-
gravierende Verfahrensfehler gemacht hat. Die Be-
gültigen Entscheidung („Durchentscheiden“) nicht aus,
Das Asylverfahren
hebt das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsur-
die Entscheidungen des Bundesamtes oder eines der
teil auf und verweist die Sache an das Oberverwal-
genannten Instanzengerichte – in seinen durch die
tungsgericht oder den Verwaltungsgerichtshof zurück.
Europäische Menschenrechtskonvention bestätigten Menschenrechten verletzt (Europäische Menschen-
Gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
rechtskonvention (EMRK) Artikel 34 ff.).
gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Nach Abschluss des Revisionsverfahrens ist der Rechtsweg ausgeschöpft („erschöpft“).
Europäischer Gerichtshof (EuGH) Ein weiteres wichtiges Gericht im Asylverfahren ist angesichts der immer weiter voranschreitenden Europäisierung des Flüchtlingsrechts der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Im Asylverfahren hat er insbesondere dadurch Bedeutung, dass er von den Instanzgerichten schon während eines laufenden Verfahrens zu einer sogenannten Vorabentscheidung bei gemeinschaftsrechtlichen Zweifelsfragen – etwa hinsichtlich der Qualifikationsrichtlinie – angerufen werden kann (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU) Artikel 267).
6.
Besondere Verfahren
a) Einreise über sichere Drittstaaten und Flughafen verfahren Wer über sichere Drittstaaten einreist, wird nicht als Asylberechtigter anerkannt. Beim „Flughafenverfahren“ werden Asylentscheidungen gefällt, während der Ausländer sich auf dem Flughafengelände aufhält. Asylbewerber, die über einen sicheren Drittstaat einreisen, werden nicht als Asylberechtigte anerkannt. Für sie ordnet das Bundesamt die Abschiebung an: Sie werden in den Staat, über den sie eingereist sind, zurückgeführt. Diese Rückführung
Nach Durchlaufen aller Instanzen – Bundesverfas
kann auch dann stattfinden, wenn ein Rechtsbe-
sungsgericht (BVerfG)
helf eingelegt wird. Als sichere Drittstaaten gelten
Sind alle Instanzen durchlaufen, kann der Antrag-
die EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die
steller Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfas-
Schweiz. Für diese Staaten gilt die Dublin III-Verord-
sungsgericht einlegen (Bundesverfassungsgerichts-
nung, die Bestimmungen enthält, welcher Staat für
gesetz (BVerfGG) §§ 90 ff.).
die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Ist ein Staat nach der Verordnung zuständig,
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
findet die Drittstaatenregelung keine Anwendung. Falls der sichere Drittstaat nicht festgestellt werden
Nach „Erschöpfung des Rechtsweges“ kann der
kann, wird das Asylverfahren fortgeführt. Eine
Antragsteller auch den Europäischen Gerichtshof für
Anerkennung als Asylberechtigter ist in diesem Fall
Menschenrechte in Straßburg mittels Beschwerde
allerdings ausgeschlossen. Sollte im Herkunftsland
anrufen, wenn er der Auffassung ist, er werde durch
Verfolgung drohen, kann jedoch Flüchtlingsschutz
eine staatliche Maßnahme oder Entscheidung – wie
zuerkannt werden.
9
Das Asylverfahren
Für einige Asylbewerber, die auf dem Luftwege einreisen, besteht eine Sonderregelung. Sollten sie keine oder nur gefälschte Ausweispapiere bei sich haben oder aus einem sicheren Herkunftsland einreisen – also einem EU-Mitgliedstaat, aus Ghana, Senegal, Serbien, Bosnien und Herzegowina oder Mazedonien – gilt für sie das „Flughafenverfahren“: Das Asylverfahren wird direkt bearbeitet, während sich der Ausländer im Transitbereich des Flughafens aufhält. Dies geschieht, noch bevor die Bundespolizei darüber entschieden hat, ob er einreisen darf. Wenn das BAMF den Asylantrag innerhalb von zwei Tagen als offensichtlich unbegründet ablehnt, wird die Einreise verweigert. Der Asylbewerber kann sich jedoch kostenlos durch einen Rechtsanwalt beraten lassen, ob Rechtsmittel möglicherweise Aussicht auf Erfolg hätten. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz muss innerhalb von drei Tagen beim Verwaltungsgericht gestellt werden. Wenn das Gericht dem Eilantrag stattgibt oder innerhalb von 14 Tagen nicht darüber entschieden hat, darf der Asylbewerber einreisen. Dies ergibt für das Flughafenverfahren eine Frist von 19 Tagen. Bis das Gericht das Eilverfahren entschieden hat, muss der Asylbewerber im Transitbereich des Flughafens bleiben. Bei einer negativen Gerichtsentscheidung wird er direkt wieder abgeschoben.
b) Beschleunigtes Asylverfahren Syrische und eritreische Staatsangehörige sowie Christen, Mandäer und Yeziden aus dem Irak erfüllen nach der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in der Regel die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Das Bundesamt hat daher für diese Personengruppe ein beschleunigtes Asylverfahren eingeführt, um eine zeitnahe Anerkennung als Flüchtling zu ermöglichen. Seit Beginn des Bürgerkrieges in Syrien im März 2011 haben beim Bundesamt rund 100.000 syrische Staatsangehörige einen Asylantrag gestellt, wobei mit fast 40.000 im Jahr 2014 die bislang mit Abstand meisten Asylerstanträge gestellt wurden. Ende Juni 2015 wurden für das Jahr 2015 bereits 32.000 Asylerstanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt. Der Konflikt in Syrien hat sich mittlerweile auf das ganze Land ausgeweitet und betrifft alle Städte und Regionen mit täglich steigenden Zahlen von Toten und Verletzten. Der vorherrschende landesweite Verfolgungsdruck, den die Konfliktparteien ausüben, führt in der Regel zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Asylverfahrensgesetz. Auch Christen und Mandäer aus dem Irak werden seit geraumer Zeit geschützt. Das Bundesamt nimmt an, dass ihnen wegen ihrer Religionszugehörigkeit
Das Flughafenverfahren wird nur an Flughäfen
eine Verfolgung droht, der sie weitestgehend schutz-
umgesetzt, in denen die Asylbewerber auf dem
los gegenüberstehen. Angesichts der Entwicklung im
Flughafengelände untergebracht werden können.
Irak - dem Vordringen der radikal-islamistischen Miliz
Möglich ist dies an den Flughäfen Berlin-Schöne-
ISIS aus Syrien – hat das Bundesamt – die Gefähr-
feld, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und
dungslage der Yeziden, einer religiöse Minderheit,
München.
neu bewertet. Im Ergebnis folgt das Bundesamt der aktuellen Spruchpraxis verschiedener Verwaltungsgerichte und erkennt Yeziden fortan wie Christen und
10
Das Asylverfahren
Mandäer als Gruppenverfolgte an. Somit wird bei
die erkennungsdienstliche Behandlung (Sicherung
ihnen grundsätzlich die Flüchtlingseigenschaft nach
der Fingerabdrücke und Lichtbildaufnahme), die Be-
§ 3 Asylverfahrensgesetz festgestellt.
lehrung über Rechte und Pflichten im Asylverfahren sowie die Identitäts- und Sicherheitsprüfung.
Nach Expertenmeinung verschlechtert sich zu-
Das beschleunigte Verfahren kommt nicht in Be-
dem die Menschenrechtslage in Eritrea seit 2001
tracht, wenn:
kontinuierlich. Das Bundesamt registriert seit 2013 einen Anstieg der Asylanträge aus Eritrea und gewährt Eritreern, soweit kein anderer Staat nach der Dublin III-VO für das Asylverfahren zuständig ist, mehrheitlich Flüchtlingsschutz gemäß § 3 Asylverfahrensgesetz. Vor diesem Hintergrund der eindeutigen Entscheidungslage hat das BAMF zum 18.11.2014 ein beschleunigtes Asylverfahren für Syrien und irakische
–– begründete Zweifel an der Identität des Asylbewerbers bestehen; –– es sich um Personen handelt, für deren Asylverfahren nicht die Bundesrepublik, sondern ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz oder Liechtenstein zuständig ist; –– es sich um Personen handelt, bei denen die Flüchtlingseigenschaft nicht festgestellt werden kann
religiöse Minderheiten eingeführt, zum 25.06.2015
Der Antragsteller kann durch die schnelle Zuerken-
kam Eritrea dazu. Die Verfahrensbeschleunigung
nung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Asylver-
kommt zustande, indem auf ein persönliches Anhö-
fahrensgesetz eher die damit verbundenen Rechte
rungsgespräch zwischen Asylbewerbern und Ent-
in Anspruch nehmen. Dazu zählen:
scheidern verzichtet wird. Stattdessen wird Eritreern,
–– anerkannte Flüchtlinge erhalten einen Aufent-
Syrern sowie Christen, Mandäern und Yeziden aus
haltstitel für die Dauer von zunächst drei Jahren;
dem Irak die Möglichkeit eingeräumt, ihre Fluchtgrün-
–– sie können Familienangehörige, wie Ehepartner
de schriftlich darzulegen. Hierfür stellt das Bundesamt
und minderjährige Kinder, unter erleichterten Be-
einen Sprachmittler zur Verfügung und hält für sie
dingungen zu sich nach Deutschland holen. Ein
einen vorbereiteten Fragebogen bereit.
Antrag auf Familiennachzug ist innerhalb von 3 Monaten nach unanfechtbarer Zuerkennung
Der Entscheider trifft seine positive Entscheidung zum
der Flüchtlingseigenschaft zu stellen;
Asylverfahren nach Aktenlage. Das Vorgehen läuft
–– sie erhalten Zugang zum Integrationskurs;
weder dem Asylverfahrensgesetz zuwider noch birgt
–– ihnen wird durch die Ausstellung des Reiseaus-
es für den Flüchtling Risiken oder Nachteile. Für den
weises für Flüchtlinge das Reisen ermöglicht;
Fall, dass der Entscheider in seltenen Ausnahmefällen
–– sie sind nicht mehr verpflichtet, in der Asylunter-
nicht nach Aktenlage entscheiden kann, wird eine
kunft zu wohnen und haben einen gleichberech-
persönliche Anhörung durchgeführt.
tigten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Einzig der Verfahrensschritt „persönliche Anhörung“ fällt weg, alle anderen Verfahrensschritte sind identisch. Hierzu gehören die Aktenanlage,
Für die Sicherung des Lebensunterhalts erhalten sie die Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. Sozialhilfe.
11
Das Asylverfahren
7. Dublin-Verfahren Im Dublinverfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige Staat festgestellt. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird. a) Ablauf des Verfahrens Zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates ist mit dem Antragsteller vorab ein persönliches Gespräch zu führen. Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass ein Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat zu bearbeiten ist, stellt er ein Übernahmeersuchen/ Wiederaufnahmeersuchen an den betreffenden Mitgliedstaat. Stimmt dieser zu, erhält der Antragsteller hierüber Mitteilung in Form eines Bescheides. Ein hiergegen eingelegter Rechtsbehelf hat aufschiebende Wirkung. Die Überstellungsfrist wird gehemmt. Wenn der Bescheid bestandskräftig, bzw. rechtskräftig ist, vereinbaren die Mitgliedstaaten die Modalitäten der Überstellung. Wird die Überstellung nicht binnen sechs Monaten durchgeführt, geht die Zuständigkeit für das Verfahren an den Mitgliedstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Taucht der Antragsteller unter oder befindet er sich in Strafhaft, kann sich diese Frist verlängern. b) Dublin III-Verordnung löst Dublin II ab
Mitgliedstaaten, in denen diese Verordnung unmittelbar geltendes Recht ist, sind alle Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Weitere Informationen zum Dublinverfahren und aktuelle Zahlen zu Dublin-Übernahme-ersuchen oder Überstellungen bietet die Broschüre „Das Bundesamt in Zahlen 2014“.
8. Widerrufsverfahren Das Bundesamt ist gesetzlich verpflichtet, seine Entscheidungen zur Anerkennung der Asylberechtigung und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft spätestens nach drei Jahren zu überprüfen. Hierbei wird im Rahmen von Widerrufsprüfverfahren festgestellt, ob noch erhebliche Gefahren bei einer Rückkehr drohen oder Ausschlussgründe vorliegen und somit ein Widerrufsverfahren einzuleiten ist. Über den weiteren Aufenthalt entscheidet das Bundesamt nicht. Die Anerkennung des Schutzstatus ist zu widerrufen, wenn die Bedingungen hierfür nicht mehr gegeben sind. Sie sind ebenfalls zurückzunehmen, wenn der Schutzstatus aufgrund unrichtiger Angaben oder Verschweigens wesentlicher Tatsachen
Die „Verordnung zur Festlegung der Kriterien und
erteilt wurde. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen
Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der
eines Widerrufs oder einer Rücknahme vorliegen,
für die Prüfung eines von einem Drittstaatsange-
findet im Rahmen der Regelüberprüfungszeit spätes-
hörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat
tens nach drei Jahren statt.
gestellten Antrags auf internationalen Schutz zu-
12
ständig ist“ [604/2013 – Dublin-Verordnung (Neu-
Das Ergebnis dieser Prüfung teilt das Bundesamt
fassung)] vom 26.06.2013 trat am 19.07.2013
der zuständigen Ausländerbehörde nur dann mit,
in Kraft und löste die Dublin-Verordnung [VO (EG)
wenn die Voraussetzungen für den Widerruf oder
343/2003], auch Dublin II genannt, ab.
die Rücknahme des Schutzstatus vorliegen.
Das Asylverfahren
Wenn der Schutzstatus vom Bundesamt nicht
Die rechtlichen Grundlagen zum Widerrufsverfah-
widerrufen wird, erhält die Person in der Regel von
ren sind in den §§ 25 und 26 Aufenthaltsgesetz
der Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaub-
(AufenthG), §§ 72 und 73 Asylverfahrensge-
nis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis). Bislang hat
setz (AsylVfG) sowie in der Verfahrensrichtlinie
das Bundesamt in rund 95 Prozent der Fälle den
2013/32/EU vom 26.06.2015 enthalten.
Schutzstatus der Flüchtlinge nicht widerrufen. Auch wenn anlässlich der Regelüberprüfung kein
■■ Aufenthaltsgesetz
Widerruf erfolgt ist, ist ein späterer Widerruf
■■ Asylverfahrensgesetz
nicht ausgeschlossen. Dies ist möglich, wenn die Bedingungen für den Schutzstatus weggefallen
■■ Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU
sind. Das ist der Fall, wenn sich beispielsweise die Verfolgungssituation geändert hat bzw. nicht mehr besteht. Ein Widerruf ist auch zu prüfen, wenn Ausschlussgründe vorliegen. Dazu zählen etwa schwere Straftaten, die mit mehr als drei Jahren Haft bestraft wurden. Das Ergebnis der Prüfung hatte das Bundesamt bisher der Ausländerbehörde in allen Fällen schriftlich mitgeteilt. Diese schriftliche Mitteilung an die Ausländerbehörden im Rahmen der Regelüberprüfung entfällt nach der Neuregelung des Aufenthaltsgesetzes, wenn die Statusentscheidung nicht widerrufen oder zurückgenommen wird. Anders als oft angenommen, trifft das Bundesamt keine Entscheidung über den weiteren Aufenthalt, wenn es einen positiven Bescheid widerruft oder zurücknimmt. Die Ausländerbehörde prüft nach einer Aufhebung eigenständig den weiteren Auf enthalt.
13
Das Asylverfahren
9. Rechtsfolgen der Entscheidung a) Erteilung und Verlängerung des Aufenthaltstitels
erteilt werden, es sei denn, ihm ist die Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar, er ist seinen Mitwirkungspflichten hierbei nicht in der erforderlichen Weise nachgekommen oder es liegen Ausschlussgründe (von ihm begangene Verbrechen gegen den
Einem Antragsteller, der als Asylberechtigter aner-
Frieden, Kriegsverbrechen oder Handlungen gegen
kannt worden ist, wird von der Ausländerbehörde
die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen) vor.
eine Aufenthaltserlaubnis mit dreijähriger Gültigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr
ausgestellt; gleiches gilt, wenn ihm die Flüchtlings-
erteilt und kann wiederholt verlängert werden. Für die
eigenschaft zuerkannt worden ist. Nach den drei
Erteilung der Niederlassungserlaubnis gilt das Gleiche
Jahren wird eine unbefristete Niederlassungserlaub-
wie bei subsidiär Schutzberechtigten (siehe oben).
nis erteilt, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Ausländerbehörde mitgeteilt hat, dass die Asylberechtigung bzw. die Flüchtlingsfeststellung nicht zu widerrufen oder zurückzunehmen ist. Ein Widerruf oder eine Rücknahme der positiven Entscheidung kann auch später noch erfolgen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen; die Entscheidung darüber liegt (sofern keine schwerwiegenden strafrechtlich relevanten Gründe vorliegen) im Ermessen des BAMF.
Für den Fall, dass der Asylbewerber nicht als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt wird, ihm weder subsidiärer Schutz gewährt noch für ihn ein Abschiebungsverbot festgestellt wird und er auch aus keinem anderen Grund (z. B. Eheschließung) einen Aufenthaltstitel besitzt, erlässt das Bundesamt zusammen mit der Entscheidung über den Asylantrag eine Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung. Wird der
Wer als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wird,
Asylantrag als (einfach) unbegründet abgelehnt, wird
erhält von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltser-
dem Asylbewerber eine Ausreisefrist von 30 Tagen
laubnis mit einjähriger Gültigkeit, die für jeweils zwei
gesetzt. Bei einer Ablehnung des Asylantrages als
Jahre verlängert wird. Nach sieben Jahren kann eine
unbeachtlich oder als „offensichtlich unbegründet“
unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden, so-
beträgt die Ausreisefrist dagegen nur eine Woche.
fern weitere Voraussetzungen (wie z. B. die Sicherung
Soll der Ausländer in einen sicheren Drittstaat oder
des Lebensunterhalts und ausreichende Kenntnisse der
in einen für die Durchführung des Asylverfahrens
deutschen Sprache) erfüllt sind. Eine vorherige Prüfung
zuständigen Staat abgeschoben werden, ordnet das
durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
Bundesamt die Abschiebung in diesen Staat an, so-
ob der subsidiäre Schutz zu widerrufen oder zurückzu-
bald feststeht, dass diese durchgeführt werden kann.
nehmen ist, muss nicht generell erfolgen, ist aber bei
Der Vollzug der Abschiebungsandrohung und Ab-
Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte möglich.
schiebungsanordnung liegt nicht mehr in der Zustän-
Ist ein Abschiebungsverbot festgestellt, darf keine
digkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge,
Abschiebung in den Staat erfolgen, für den dieses Ab-
sondern bei den Bundesländern. Diese werden in der
schiebungsverbot gilt. Dem betroffenen Ausländer soll
Regel durch ihre Ausländerbehörden tätig.
von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis
14
b) Aufenthaltsbeendigung
Das Asylverfahren
15
Projekt „Mobile Sozialberatung Hochwasserhilfe“
II.
Rechtliche Stellung
Die rechtliche Stellung von Flüchtlingen in Deutschland3 Welche Rechte haben Flüchtlinge in Deutschland? Dürfen sie arbeiten? Sich eine eigene Wohnung suchen? Müssen Kinder zur Schule gehen? Hier eine kurze Übersicht.
Was unterscheidet ein Abschiebeverbot von einer Duldung? Das Abschiebeverbot ist nicht zu verwechseln mit der Duldung, bei der eine Abschiebung nur vorübergehend ausgesetzt ist. Asylberechtigung und Flüchtlingsschutz sind hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen gleich – es resultiert ein Anspruch auf einen dreijährigen Aufenthaltstitel. Wird hingegen nur subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebever-
Was unterscheidet „Asylsuchende“ und „Flüchtlinge“?
bot, erhalten Betroffene eine einjährige Aufenthalts-
Unterschiede zwischen beiden Personengruppen
erlaubnis.
bestehen bei ihrem Schutzstatus: Wird ein Asylantrag gestellt, so kann das Bundesamt für Migration
Wo liegen die Verantwortlichkeiten bei Flüchtlings-
und Flüchtlinge (1.) das Asyl als berechtigt an
fragen?
erkennen, (2.) den Status Flüchtling zuerkennen,
Bund und Länder teilen sich die Zuständigkeiten,
(3.) sogenannten subsidiären Schutz gewähren
wobei laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
oder (4.) ein Abschiebeverbot geltend machen.
in der Praxis – beispielsweise für die Unterbrin-
16 (Quelle URL des Artikels: http://www.migazin.de/2014/10/06/die-rechtliche-stellung-von-fluechtlingen-in-deutschland)
3
Rechtliche Stellung von Flüchtlingen
gung – die Länder verantwortlich sind. Sie betrei-
Müssen Flüchtlingskinder die Schule besuchen?
ben sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen, wo
Ja, für sie gilt ebenso wie für alle anderen Kinder
Asylsuchende bis zu drei Monate bleiben. Danach
die Schulpflicht. In der Praxis gestaltet sich ihre
werden sie in Gemeinschaftsunterkünften oder
Integration in Schulen jedoch oft schwierig, nicht
dezentral in Wohnungen untergebracht.
zuletzt, weil sie meist Probleme mit der Verständi-
Auch darüber entscheiden die Länder.
gung haben.
Was bedeutet der Aufenthalt in Erstaufnahmeein-
Welche anderen Rechte haben die Menschen?
richtungen?
Wer als Asylberechtigter anerkannt ist beziehungs-
Solange Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrich-
weise wem die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt
tung leben, dürfen sie sich nur in dem Bezirk frei
wurde, hat Anspruch auf die Teilnahme an Sprach-
bewegen, in dem die für sie zuständige Ausländer-
und Integrationskursen. Während des laufenden
behörde liegt. Wenn sie diesen Bereich verlassen,
Verfahrens besteht darauf noch kein Anspruch. Be-
brauchen sie eine Genehmigung der Behörden,
troffene sind zumeist auf Deutschkurse angewiesen,
ansonsten drohen Geldstrafen. Später entscheiden
die Kirchen und freiwillige Helfer ihnen anbieten.
die Bundesländer darüber, in welchem Gebiet
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben
sich die Menschen aufhalten dürfen. Das kann der
Betroffene auch Anspruch auf medizinische Grund-
Landkreis sein oder auch das gesamte Bundesland.
versorgung. Was genau darunter fällt, entscheiden
Sobald der Asylstatus beziehungsweise die Flücht-
die Länder.
lingseigenschaft zuerkannt ist, endet die Pflicht zur Unterbringung seitens der Länder. Die Menschen
Wovon leben die Flüchtlinge?
dürfen und müssen sich selbst eine Wohnung
Wie viel Geld Asylbewerbern monatlich zusteht,
suchen.
ist bundesweit einheitlich geregelt, doch die Länder entscheiden, in welchem Umfang Geld- oder Sach-
Wie sieht es mit dem Recht aus, sich einen Job zu
leistungen gewährt werden. Bevor über einen Asyl-
suchen?
antrag entschieden wird, erhalten Bewerber in den
Je nachdem, in welcher Phase sich ein Asylbewer-
Aufnahmeeinrichtungen der Länder Sachleistungen
ber befindet, unterscheiden sich seine Rechte auf
„zur Deckung des existenzsichernden Bedarfs“.
Zugang zum Arbeitsmarkt. Anerkannte Flüchtlinge,
Zusätzlich stehen ihnen monatlich
Asylsuchende und subsidiär Geschützte haben
130 Euro zur persönlichen Verwendung zu.
unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Anders
Sind sie als Asylbewerber anerkannt, stehen
ist die Lage bei Geduldeten oder Personen im
ihnen die gleichen Sozialleistungen zu wie
laufenden Verfahren. Sie dürfen erst nach zwölf
anderen Bürgern.
beziehungsweise neun Monaten arbeiten, wenn kein Deutscher oder EU-Bürger für die Stelle infrage kommt („Vorrangprüfung“).
17
Belange der Flüchtlinge
III.
Belange der Flüchtlinge Die Belange der Flüchtlinge4 Grundsätzlich ist festzustellen, dass anerkannte
Diese wird für maximal 6 Monate erteilt und bei
Flüchtlinge mit einem befristeten Daueraufenthalt, d.h.
längerer Verfahrensdauer jeweils verlängert.
mit einer Aufenthaltserlaubnis oder mit einer Niederlassungserlaubnis, weitestgehend, zumindest was die
Duldung
sozialen Leistungen und Verhältnisse angeht, gleiche
Eine Duldung bedeutet rechtlich eine vorübergehen-
Rechte und Pflichten haben wie ihre deutschen Mitbür-
de Aussetzung der Abschiebung (§60a AufenthG).
ger. Das trifft besonders für den Kreis der Flüchtlinge
Sie ist also kein Aufenthaltstitel, es kann aber auch
zu, die unter Punkt 4.1 aufgeführt sind.
nicht abgeschoben werden, weil die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht
In der Flüchtlingsarbeit werden überwiegend
möglich ist.
Asylbewerber begleitet, die in Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind und deren aufenthaltsrechtliche Situation noch nicht geklärt ist
Tipp: Willkommen! Ein Handbuch für die ehren-
Zwei wichtige Begriffe:
amtliche Flüchtlingshilfe in Baden-Württemberg, Herausgeber: Staatsministerium Baden-Württemberg, Stand September
Aufenthaltsgestattung
2015, Telefon: 0711 2153-630,
Wer Asyl beantragt erhält für die Dauer des Asylver-
E-Mail: veronica.
[email protected]
fahrens eine Aufenthaltsgestattung (3 55 AsylVfG).
18 (Quelle: TAVIR e.V., Stadt Ravensburg: Wegweiser für ehrenamtlich Aktive in der Flüchtlingsarbeit)
4
Belange der Flüchtlinge
1. Sprachförderung und Integration a) Unterrichtsmaterialien „Deutschkurs für Asylbewerber“ 5 Zwischen der Ankunft in Deutschland und der Anerkennung des Asylantrags liegen oft viele Monate. Asylbewerber haben in dieser Zeit kein Recht auf einen offiziellen Deutschkurs. Der erste Schritt ist oft ein von ehrenamtlichen Lehrkräften und Helfern durchgeführter Deutschkurs. Hierfür hat der Deutschkurs-Helferkreis Thannhausen/Schwaben, ein adressatenbezogenes und lebenspraktisches Konzept erarbeitet, in der Praxis erprobt und als Workbook zusammengefasst. Es eignet sich ideal für den Unterricht im Plenum, in Kleingruppen sowie für eine individuelle Betreuung erwachsener und jugendlicher Asylbewerber. Es ist sowohl in den Deutschkursen der Helferkreise wie auch in Schulen einsetzbar. 12 Themen auf 46 illustrierten Arbeitsblättern vermitteln erste einfache Sprachkenntnisse und eine lebenskundliche Erstorientierung in Deutschland mit dem Schwerpunkt der mündlichen Kommunikation. Als hilfreich haben sich Untertitel in englischer Sprache erwiesen. Das Konzept beinhaltet keinen
etwa zu den stärker die Grammatik betonenden Lehrwerken dar. Exemplare können über die Website zum Buch bestellt werden (www.auer-verlag.de/deutschkurs-asylbewerber,
[email protected], Telefonische Bestellannahme: 0821 5997799-4). b) Lernportal „Ich-will-deutsch-lernen“ Mit dem Portal „Ich-will-deutsch-lernen“ stellt der Deutsche Volkshochschul-Verband ein Instrument zur Unterstützung der sprachlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Integration von Zugewanderten zur Verfügung. Das Angebot umfasst die Niveaustufen A1–B2 sowie einen umfangreichen Teil mit Übungen zum Lesen und Schreiben lernen. Zusätzlich stehen 30 Szenarien zu Themenfeldern aus dem Bereich Sprache und Beruf zur Verfügung. „Ich-will-deutsch-lernen“ wurde gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und ist das erste Lernportal, in dem das Rahmencurriculum für Integrationskurse mit digitalen Lernmaterialien umgesetzt wurde. Das Portal ist für individuelle Lernende ebenso nutzbar wie als Material und Begleitmedium im Kontext von Integrationskursen.
Alphabetisierungskurs!
Kursleitende können sich registrieren und eigene
Für die Lehrkräfte wird begleitendes Unterrichts
dann als Online-Tutoren.
Lerngruppen anlegen. Sie betreuen diese Gruppen
material in Form eines Foliensatzes und einer CD mit den Arbeitsblättern sowie (kostenlos) eine
Lernende, die sich individuell anmelden, werden
Handreichung mit bewährten und erfolgreichen
von DVV-Tutoren betreut. Die Nutzung des Portals
Unterrichtsmethoden und mit besonderen Hinwei-
ist kostenfrei.
sen zu den einzelnen Themen angeboten. Weil sich der Deutschkurs für Asylbewerber sowohl
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite
in den Deutschkursen der Helferkreise wie auch in
des Portals www.iwdl.de (www.ich-will-deutsch-
Schulen bewährt hat, stellt er eine gute Alternative
lernen.de).
19 5
(Quelle URL: http://www.auer-verlag.de/deutschkurs-asylbewerber)
Belange der Flüchtlinge
c) Integrationskurse 6 Was ist ein Integrationskurs, wer hat Anspruch darauf und wo finde ich einen Anbieter in meiner Nähe? Sprache ist ein Schlüssel für erfolgreiche Integration. In Deutschland bekommen Zuwanderinnen und Zuwanderer im Rahmen des Integrationskurses Sprachunterricht. Das Ziel: Die Migrantinnen und Migranten sollen sich im Alltag verständigen können und so der deutschen Gesellschaft näher kommen. Der zweite Bestandteil des Integrationskurses ist der sogenannte Orientierungskurs. Darin stehen das deutsche Rechtssystem und die Werteordnung des Grundgesetzes im Vordergrund. Um im Integrationskurs den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht zu werden, gibt es neben dem normalen Integrationskurs spezielle Integrationskurse für Jugendliche, Frauen, Eltern und Personen mit Alphabetisierungsbeziehungsweise besonderem Förderbedarf sowie für schneller lernende Migrantinnen und Migranten. Das Aufenthaltsgesetz regelt in den Paragraphen 44 und 44a, wer am Integrationskurs teilnehmen darf beziehungsweise wer dazu verpflichtet werden kann. Mit der Anerkennung des Asylantrages und der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung besteht meist die Verpflichtung zur Teilnahme an einem sogenannten Integrationskurs. Zudem besteht
Sie auf der Webseite des BAMF. Informationen erhalten Sie auch von der örtlichen Ausländerbehörde. d) B erufsbezogene Deutschförderung (ESF-BAMF-Programm) Das BAMF bietet Kurse für berufsbezogene Sprachförderung über vom BAMF ausgewählte Schulen für Menschen mit Migrationshintergrund im so genannten ESF-BAMF-Programm an. Die Kurse verbinden Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und die Möglichkeit, einen Beruf durch ein Praktikum näher kennenzulernen. Nähere Informationen zum Programm entnehmen Sie bitte der Webseite des BAMF. Darüber hinaus wird auf den Flyer zum ESF-BAMF-Programm „Berufsbezogene Deutschförderung“ in verschiedenen Sprachen hingewiesen. Die Anmeldung zum Kurs erfolgt über: – die Migrationsberatung für erwachsene Zu wanderer und Jugendmigrationsdienst – die Ausländerbehörde – die Arbeitsagentur, das Job-Center oder die entsprechende Einrichtung der Kommune – die Integrationskursträger
die Möglichkeit für Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea) bereits mit der BÜMA (§ 63a Asylgesetz – Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) den Integrationskurs zu besuchen.
2. Medizinische Versorgung a) Zuständigkeit und Ablauf der medizinischen Versorgung 7
Informationen über Inhalt und Ablauf, Teilnahme
In der gesundheitlichen Versorgung der Flüchtlinge
und Kosten, die Kursarten für spezielle Zielgruppen
gelten einige Besonderheiten, die von der regulä-
sowie die für Sachsen-Anhalt durch das BAMF zu-
ren Versorgung im Rahmen einer gesetzlichen oder
gelassenen Sprachkursträger in Ihrer Nähe finden
privaten Krankenversicherung abweichen.
20 (Quelle URL: http://www.integriert-in-sachsen-anhalt.de/themen-im-fokus/sprache/) (Quelle URL: https://www.verbraucherzentrale.de/medizinische-versorgung-von-asylbewerbern)
6 7
Belange der Flüchtlinge
Als erstes müssen sich die Ankommenden einer
gen und in zentralen Unterbringungseinrichtungen
sogenannten Erstuntersuchung unterziehen. Dabei
der Länder. Sobald die Asylbewerber den Kommu-
geht es zunächst darum, übertragbare Krankhei-
nen zugewiesen werden, übernimmt die zuständige
ten schnell zu erkennen. In der Regel wird der
Gemeinde die Kosten. Die Behörden regeln, wie
Brustkorb geröntgt, um behandlungsbedürftige
sie die Versorgung sicherstellen. Damit Asylbewer-
Tuberkuloseerkrankungen zu erkennen. Bei unter
ber einen Arzt aufsuchen können, benötigen sie
15-Jährigen und Schwangeren werden stattdessen
den so genannten Berechtigungs- oder Behand-
Blut- oder Hauttests gemacht.
lungsschein. Dieses Formular bekommen sie von der zuständigen Behörde bzw. meist auch von
Darüber hinaus haben Asylbewerber bei ge-
den Erstaufnahmeeinrichtungen vor Ort ausgehän-
sundheitlichen Beschwerden Anspruch auf eine
digt. Die zuständige Behörde legt fest, ob sie eine
medizinische Versorgung nach dem Asylbewer-
medizinische Behandlung bewilligt, und wenn ja,
berleistungsgesetz. Der Leistungsumfang ist in den
in welchem Umfang. Deshalb ist unbedingt die Gül-
ersten 15 Monaten des Aufenthalts jedoch geringer
tigkeitsdauer des Behandlungsscheins zu beachten!
als bei gesetzlich Versicherten. Streng genommen dürfen lediglich akute Krankheiten und Schmerzen
Außerdem können weitere Leistungseinschränk
behandelt werden mit den dafür notwendigen
ungen oder konkrete Behandler vermerkt werden.
Arzneien und Verbandsmitteln sowie sonstigen
Oftmals geben die Ämter die Behandlungsscheine
Leistungen. Anders bei Schwangeren und Wöch-
jedoch für ein Quartal aus. Damit können Asylbe-
nerinnen: Sie haben einen umfassenden Anspruch
werber dann einen für die vertragsärztliche Ver-
auf ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung,
sorgung bzw. für die Versorgung von Flüchtlingen
Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel.
zugelassenen Arzt aufsuchen. Der Arzt entscheidet
Außerdem stehen Asylbewerbern medizinische
dann über die notwendige Behandlung und kann
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen zu.
auch Überweisungen ausstellen. Für Arzneimittel
Zahnersatz wird nur gewährt, wenn er aus medizi-
bekommen Behandlungsbedürftige ein Rezept, das
nischen Gründen unaufschiebbar ist.
sie in der Apotheke einlösen können. Zuzahlungen
=› Gut zu wissen: Nach 15 Monaten sind Asyl-
fallen dafür nicht an. Der behandelnde Arzt kann auch Heil- und Hilfsmittel oder einen Krankenhaus-
bewerber Sozialhilfeempfängern hinsichtlich des
aufenthalt verordnen. Diese Verordnungen stehen
Leistungsanspruches gleichgestellt, so dass faktisch
jedoch unter Genehmigungsvorbehalt: Vor der In-
kein Unterschied mehr zu gesetzlich Versicherten
anspruchnahme muss die Behörde zustimmen. Die
besteht. Die Asylbewerber bekommen dann auch
örtlichen Sozialämter können für eine solche Ent-
eine elektronische Gesundheitskarte.
scheidung auch ein ärztliches Gutachten einholen. Dadurch und durch die Leistungseinschränkungen
Kommen Flüchtlinge in Deutschland an, sind
nach Asylbewerberleistungsgesetz sowie die hohe
zunächst die Bundesländer für die gesundheitliche
Anzahl der Flüchtlinge können notwendige Be-
Versorgung zuständig. Das gilt für den gesamten
handlungen erheblich verzögert werden oder ganz
Aufenthalt in sogenannten Erstaufnahmeeinrichtun-
unterbleiben.
21
Belange der Flüchtlinge
Krankenversicherungskarte auch für Flüchtlinge? Einige Bundesländer haben Vereinbarungen ge troffen, um Asylbewerbern auch in den ersten 15 Monaten eine Krankenversicherungskarte ausstellen zu können und so den regulären Zugang zur gesundheitlichen Versorgung zu ermöglichen, darunter auch Nordrhein-Westfalen. Dazu muss aber zunächst jede einzelne Kommune diesem Vertrag beitreten. Ab dem 2. Quartal werden voraussichtlich mehr Kommunen diese Option anbieten. Die Krankenversicherungskarte gibt es jedoch in jedem Fall frühestens ab Unterbringung in einer Kommune. Da die Ausstellung der Krankenversicherungskarte einige Zeit dauert, führt der Weg auch bei dieser Variante als erstes zum örtlichen Sozialamt. Dort bekommen die Hilfesuchenden zunächst einen vorläufigen Abrechnungsschein. Die elektronische Gesundheitskarte wird ihnen dann von der Krankenkasse direkt zugestellt. Eine freie Wahl der Krankenkasse besteht allerdings nicht. Jede Gemeinde wird von einer gesetzlichen Krankenkasse betreut. Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten damit jedoch nahezu den gleichen Leistungsumfang wie gesetzlich Versicherte. Lediglich bei einer kleineren Auswahl ist dann nach wie vor die Gemein-
b) Medinetz Magdeburg – Behandlung ohne Krankenversicherung 8 Das Medinetz Magdeburg ist eine ehrenamtliche Initiative, in der sich Medizinstudent*innen und Ärzt*innen für die medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung engagieren. Neben Obdachlosen oder Personen mit finanziellen Schwierigkeiten können auch Flüchtlinge ohne gültige Papiere betroffen sein. Sie können die wöchentlichen Sprechstunden (dienstags 15-17 Uhr, Raum 110, eine-welt-haus) nutzen, um zu einem Facharzt/einer Fachärztin vermittelt zu werden, die sich bereit erklärt haben, Menschen ohne Krankenversicherung zu behandeln. Medinetz Magdeburg eine-welt-haus Magdeburg Schellingstraße 3–4 39104 Magdeburg
[email protected] www.medinetz-magdeburg.org sychologische Unterstützung für traumatisierte c) P Flüchtlinge Das Psychologische Zentrum für Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt (PSZ) bietet psycholo-
de zustimmungspflichtig.
gische Beratung, Therapie, psychosoziale Gruppen
=› Im Notfall gilt: Flüchtlinge können mit dem
punkt der Arbeit ist die klinisch-psychologische
üblichen Behandlungsschein in dringenden Fällen auch den organisierten Notdienst nutzen oder ohne Behandlungsschein zu einem Arzt gehen und den Behandlungsschein innerhalb von zehn Tagen nachreichen. In lebensbedrohlichen Situationen übernimmt der Kostenträger auch die Notfallbehandlung im Krankenhaus.
sowie begleitende Sozialberatung an. Ein SchwerPraxis mit Flüchtlingen, die Verfolgung, Gewalt und Folter überlebt haben. Dabei werden die kulturellen Hintergründe und sprachlichen Bedürfnisse der Klient/innen berücksichtigt. Auch Kinder, Jugendliche und Familien sind willkommen. Die kostenfreien Angebote können unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf kann ein/e kostenlose/r Dolmetscher/in hinzuge-
22 (Quelle für b) und c) URL: www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Flüchtlinge/ Ehrenamt: Übersicht für das Engagement für Flüchtlinge)
8
Belange der Flüchtlinge
zogen werden. Die Mitarbeiter*innen unterliegen
Vermittlungshilfen als auch die passiven Leistungen
der Schweigepflicht, alle Gespräche werden streng
in den Jobcentern nach dem SGB II.
vertraulich behandelt. Tipp: „Sozialleistungen für Flüchtlinge“ HerausPsychosoziales Zentrum für Migrant/innen
geber: Der Paritätische Gesamtverband,
Annastraße 26, 39108 Magdeburg
Oranienburger Str. 13-14, D-10178 Berlin,
Telefon: 0391/63109807
Telefon 030 24636-0,
Fax: 0391/50676985
Telefax 030 24636-110,
Telefonische Anmeldung:
E-Mail:
[email protected]
mittwochs 13.30 – 15 Uhr
Internet: www.paritaet.org
[email protected] www.psz-sachsen-anhalt.de
3. S icherung des Lebensunterhaltes9
4. Kontoeröffnung10 Seit dem 9. September 2015 können Flüchtlinge in Deutschland ein Basiskonto eröffnen, auch wenn sie keinen Pass oder Ausweis haben. Angesichts der aktuellen Flüchtlingskrise hatte die Bundesan-
a) Asylbewerber & Geduldete Asylbewerber erhalten in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während der ersten 15 Monate haben Sie nur Anspruch auf eine Grundversorgung, die in der Erstaufnahmeeinrichtung beginnt. Im Anschluss entspricht die Versorgung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei der Hilfe zur Krankheit und Pflege dem Sozialgesetzbuch XII. Dafür sind Sie aber auch verpflichtet, aktiv an der Bearbeitung Ihres Asylverfahrens mitzuwirken. Ansonsten bestehen bei rechtsmissbräuchlicher Aufenthaltsverlängerung Kürzungsmöglichkeit. b) Asylberechtigte sowie Kontingentflüchtlinge
stalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die bis herigen Vorgaben gelockert. Banken müssen nun alle Dokumente akzeptieren, die den Briefkopf einer deutschen Ausländerbe hörde tragen und Identitätsangaben wie Foto, Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift enthalten. Außerdem müssen die Dokumente das Siegel der Ausländerbehörde und die Unterschrift des Ausstellers tragen. Der Nachweis eines festen Wohnsitzes ist KEINE Voraussetzung, um ein Girokonto zu eröffnen. Die o. g. Dokumente reichen als Grundlage zur Eröffnung eines so genannten Guthaben- und Basiskontos – unabhängig von der Bonität. Es gibt
Sie haben einen uneingeschränkten Zugang zum
keine Überziehungsmöglichkeiten aber Ein- und
Arbeitsmarkt. Mit der Anerkennung gilt für sie auch
Auszahlungen, Lastschriften, Daueraufträge, Über-
nicht mehr das AsylbLG, sondern das Sozialge-
weisungen oder Kartenzahlungen lassen sich damit
setzbuch (SGB) II. Sie erhalten dann sowohl die
bewerkstelligen.
23 9
(Quelle URL: http://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Neustart-in-Deutschland/Neustart-Asylsuchende/sicherung-des-lebensunterhalts.html) (Quelle URL: http://www.verbraucherzentrale.nrw/L26007A358022A345132A255922/link1165245A.html)
10
Belange der Flüchtlinge
Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW hat
Es kann dabei zwischen verschiedenen Formen
gezeigt, dass viele Banken die Änderung der BaFin
gewählt werden:
noch nicht umsetzen. Der Rat an alle Betroffenen
– Als Hospitant ist man „Gast“ in einem Unterneh-
und Flüchtlingshelfer: Nicht abwimmeln lassen und
men und benötigt keine Zustimmung der lokalen
das Dokument der BaFin vorlegen! Das Schreiben
Ausländerbehörde.
der BaFin an die Deutsche Kreditwirtschaft e.V.
– In einem Orientierungspraktikum mit Hinblick auf
finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für
eine Berufsausbildung oder ein Studium kann
Finanzdienstleistungsaufsicht unter Daten & Doku-
man auch richtig mit anpacken. Für ein Orien-
mente: Kontoeröffnung für Flüchtlinge: Übergangs-
tierungspraktikum wird die Erlaubnis der lokalen
regelung zu zulässigen Legitimationsdokumenten
Ausländerbehörde benötigt. Wenn das Orientie-
nach dem GwG
rungspraktikum maximal 3 Monate dauert, gibt es allerdings Erleichterungen im Verfahren.
Für Flüchtlinge ohne ein Konto ist Teilhabe am Wirtschaftsleben in Deutschland nur schwer möglich. Wenn Kommunen die Sozialleistungen bar auszahlen müssen, dauert dies lange und verursacht hohe
Tipp: Kurzübersicht „Praktika“ für Asylbewerber und geduldete Personen, Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit
Personalkosten. Vieles in Deutschland funktioniert nur noch via Überweisung oder Abbuchung. Die
Besteht Interesse an einer gemeinnützigen Tätigkeit,
BaFin hat darüber hinaus ein Interesse, unkontrol-
ist der Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges
lierte Zahlungsströme und Geldwäsche zu verhin-
Soziales Jahr das richtige. Dabei kann man v.a.
dern.
soziale Tätigkeiten kennenlernen, braucht aber ebenfalls eine Genehmigung der lokalen Ausländerbehörde.
5. Ausbildung und Arbeit
11
a) Orientierung auf dem Arbeitsmarkt Viele Initiativen, Kammern oder Verbände sowie Unternehmen bieten vor Ort berufliche Orientierungsmöglichkeiten an. So kann man evtl.
Darüberhinausgehende Praktika, die nicht der Orientierung dienen oder länger als drei Monate dauern, sind auch möglich, aber unterliegen den normalen Bedingungen zum Arbeitsmarktzugang.
Vorkenntnisse beweisen und Erfahrung sammeln.
b) Aus- und Weiterbildung
Asylbewerber und geduldete Personen dürfen
Eine schulische Ausbildung können Sie in Deutsch-
grundsätzlich bereits drei Monate nach Regist-
land jederzeit beginnen. Eine Berufsausbildung
rierung Beschäftigungen beginnen. Sie können
oder Hochschulausbildung ist bereits vier Monate
allerdings nur dann eine Beschäftigung aufnehmen,
nach der Stellung des Asylantrags möglich. Mit
wenn die Ausländerbehörde dies genehmigt und in
einer Aufenthaltserlaubnis oder Duldung, bei der
der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung
die Beschäftigungserlaubnis nicht versagt wurde,
bzw. Duldung vermerkt hat.
können Sie direkt loslegen.
24 (Quelle für a) bis c), e) und f) URL: http://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Neustart-in-Deutschland/Neustart-Asylsuchende/orientierung-arbeitsmarkt.html)
11
Belange der Flüchtlinge
Berufsausbildungen erfolgen in Deutschland grund-
(z. B. Krieg im Herkunftsland, Reiseunfähigkeit,
sätzlich dual, das bedeutet dass sich praktische
eine fehlende Verkehrsverbindung in ein vom Krieg
Phasen in einem Unternehmen und schulischer
zerstörtes Land, fehlende Dokumente).
Unterricht abwechseln. Daher müssen Sie sich auf Ausbildungsstellen bei Unternehmen bewerben.
Asylbewerber oder Geduldete haben grundsätzlich
Dafür erhalten Sie aber Unterstützung von den
gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt. Ihre Zugangs-
Bundesagenturen für Arbeit oder Jobcentern.
frist zum Arbeitsmarkt wurde jüngst auf drei Mona-
Weitere Informationen erhalten Sie unter Unter
te verkürzt. Für Geduldete kann aber ein Beschäf-
stützung erhalten.
tigungsverbot erteilt werden, z. B. weil sie ihre
Voraussetzung für ein Studium in Deutschland ist, dass das Zeugnis – gemäß den rechtlichen Bestimmungen des Staates, in dem es erworben wurde – eine Hochschulzugangsqualifikation darstellt. Grundlage hierfür sind die Bewertungsvorschläge der anabin-Datenbank. Eine geeignete Hochschule in Deutschland lässt sich mit dem Hochschulkompass ermitteln.
Mitwirkungspflichten zur Ausreise (insbesondere Vorlage von Ausweisdokumenten) verletzt haben. Zudem gelten gewisse Regeln zur Beantragung der Arbeitserlaubnis. Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge sind Personen, die als politisch Verfolgte anerkannt wurden. Sie haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
c) Zugang zum Arbeitsmarkt
Arbeitserlaubnis für Asylbewerber & Geduldete
Der Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen richtet
Asylbewerber und Geduldete benötigen grund-
sich nach ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Kein Arbeitsmarktzugang besteht für die Zeit des Aufenthaltes in einer Erstaufnahmeeinrichtung und für Geduldete, die das Abschiebehindernis selber zu vertreten oder ihre Mitwirkungspflichten bei der Beseitigung des Abschiebungshindernisses verletzt haben. Das Bundeskabinett hat am 29. September 2015 beschlossen, dass künftig auch für Asylbewerber und Geduldete aus sicheren Herkunfts staaten ein Arbeitsverbot gelten soll.
sätzlich eine Arbeitserlaubnis, die durch die lokale Ausländerbehörde erteilt wird. Während der ersten 4 Jahre des Aufenthalts ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) für einen konkreten Arbeitsplatz erforderlich. Die BA erteilt ihre Zustimmung zum einen nach Prüfung der gleichwertigen Arbeitsbedingungen (keine Benachteiligung gegenüber inländischen Arbeitnehmern) und zum anderen danach, ob ein deutscher oder EU-freizügigkeitsberechtigter Arbeitnehmer für den konkreten Arbeitsplatz zur Verfügung steht (sog. „Vorrangprüfung“).
Der Arbeitsmarktzugang nach Asylstatus Asylbewerber sind Personen, die eine Anerkennung
Von der Vorrangprüfung gibt es Ausnahmen. Ohne
als politisch Verfolgte oder als Flüchtlinge beantragt
Vorrangprüfung können Asylbewerber oder Gedul-
haben, deren Verfahren also noch läuft. Geduldete
dete arbeiten, die:
sind Personen, deren Asylanträge abgelehnt wur-
– die Voraussetzungen für die Erteilung einer
den, die aber nicht abgeschoben werden können
Blauen Karte EU in Mangelberufen erfüllen
25
Belange der Flüchtlinge
(Hochschulabschluss und Tätigkeit in Mangelbe-
Arbeitsmarkt. Die Koordination läuft über die
rufen wie IT, Ingenieure, Ärzte u.v.m., niedrigere
AWO SPI GmbH Magdeburg.
Gehaltsschwelle von 37.752 Euro) oder – Fachkräfte mit anerkannter, qualifizierter Berufsausbildung in Engpassberufen sind oder – eine praktische Tätigkeit zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation ausüben oder – sich bereits 15 Monate in Deutschland aufhalten. Gänzlich zustimmungsfrei – und damit ebenfalls ohne Vorrangprüfung und ohne Prüfung der Arbeitsbedingungen – können Asylbewerber und Geduldete u.a. arbeiten, wenn sie eine Berufsausbildung aufnehmen oder einer Beschäftigung nachgehen, die die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU (Hochschulabschluss und 48.400 Euro Jahresgehalt) erfüllt. Darüber hinaus ist nach 4 Jahren Aufenthalt jede Beschäftigung zustimmungsfrei. Das Bundeskabinett hat am 29. September 2015 beschlossen, dass eine Tätigkeit als Leiharbeitnehmer für Asylbewerber und Geduldete künftig erlaubt ist, wenn für die ausgeübte Beschäftigung keine Vorrangprüfung erfolgt. Leiharbeit ist demnach nach Ablauf der Wartefrist von drei Monaten bei den oben genannten Beschäftigungen als Fachkraft und generell nach einem Aufenthalt von
berechtigte, Flüchtlinge und Geduldete, die durch den Zugang zum Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt den regionalen Unternehmen und Ausbildungs betrieben als vorhandenes Potenzial zur Verfügung stehen. Dabei zeichnet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine hohe Motivation und Bereitschaft zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bzw. Ausbildung, die Mehrsprachigkeit, eine hohe interkulturelle Handlungskompetenz sowie z. T. hohe Berufs- bzw. Studienabschlüsse, allerdings oft nicht anerkannt aufgrund der fehlenden Nachweise, aus. Die Beratungs- und Qualifizierungsnagebote des Projektes zielen auf die Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den ersten Arbeitsbzw. Ausbildungsmarkt hin. Die Sensibilisierung der regionalen Unternehmen auf das Potenzial unserer Zielgruppe ist ein weiterer wichtiger Aspekt des Projekts. Dabei setzen die Jobmentorinnen und Jobmentoren verstärkt auf die effiziente Matchingmethode, bei der die Berufskompetenzen eines potentiellen Arbeitnehmers gezielt einer Arbeitsplatzanforderung zugeordnet werden. Im Matching entstehen dauerhafte und zuverlässige Koopera-
15 Monaten möglich.
tionen zwischen dem Projekt und den regionalen
d) Der Projektverbund Jobbrücke Plus – Arbeit und
Sämtliche Informationen zu den Zielen des Projekts,
Ausbildung in Sachsen-Anhalt
Unternehmen.
den Zielgruppen und Projektangeboten, sowie den
Der Projektverbund Jobbrücke Plus in Sachsen-
operativen Projektaktivitäten in den Landkreisen und
Anhalt ist ein Netzwerk von mehreren Bildungsträ-
kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt entnehmen Sie
gern. Das gemeinsame Ziel ist die Integration von
bitte der Seite www.jobbruecke-chance.de.
Asylbewerbern und Flüchtlingen in den hiesigen
26
Zur Zielgruppe des Projektes gehören Bleibe
Belange der Flüchtlinge
Tipp: „Wegweiser nach Sachsen-Anhalt“ für ausländische Fachkräfte in 5 Sprachen: Der Wegweiser enthält wichtige Informationen zu einer Beschäftigung oder Ausbildung in Sachsen-Anhalt. So weist die Broschüre der Staatskanzlei auf relevante Informations- und Unterstützungsangebote hin und nennt dafür relevante und erfahrene Ansprechpartner im Land. Dabei werden ausdrücklich auch Flüchtlinge und Asylbewerber angesprochen. Bestellung (
[email protected]) bzw. Online-Abruf (http://www.fachkraefte. sachsen-anhalt.de/working-in-saxonyanhalt/) ist möglich.
Im Arbeitsvertrag geregelt sind sowohl Ihre Rechte und Pflichten als auch die des Arbeitgebers. Am wichtigsten sind die Beschreibung Ihrer Arbeitsaufgaben und Ihre Bezahlung, die Dauer der Probezeit, die Arbeitszeiten und der Einsatzort, Ihr Gehalt und die vereinbarten Nebenleistungen sowie die Pausenund Urlaubsregelungen. Oft wird im Arbeitsvertrag auf einen geltenden Tarifvertrag verwiesen, den der zuständige Arbeitgeberverband mit der jeweiligen Gewerkschaft abgeschlossen hat. Wenn Sie möchten, schauen Sie dort hinein (fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder den Betriebsrat danach). Arbeitszeiten Die Wochenarbeitszeit beträgt laut Tarifvertrag meist zwischen 37 und 40 Stunden. Tatsächlich arbeiten die Deutschen allerdings durchschnittlich
e) Rechte
fast 41 Stunden pro Woche. Häufig gibt es flexible Arbeitszeitmodelle („Gleitzeitregelungen“), die
Im deutschen Arbeitsmarkt gelten verschiede-
Ihnen erlauben, Ihre Arbeitszeit zu einem gewis-
ne Schutzbestimmungen, die Arbeitnehmer vor
sen Teil selbst zu bestimmen. In manchen Berufen
schlechter Arbeit und zu niedriger Bezahlung
werden spezielle Zuschläge für Nacht- und Feier-
schützen. Hier ein Überblick:
tagsarbeit gezahlt, zum Beispiel im Gesundheitssektor, im Sicherheitsgewerbe und im Schichtdienst
Der Arbeitsvertrag
in Betrieben.
Grundvoraussetzung für jegliche Beschäftigung in Deutschland ist das Vorliegen eines Arbeitsvertrages.
Löhne und Gehälter
Er regelt, wie Ihre Arbeitsstelle genau aussieht. Lesen
In Deutschland gilt ein einheitlicher Mindestlohn
Sie ihn gründlich durch und haken Sie nach, wenn
von 8,50 Euro pro Stunde. Jeder Arbeitnehmer hat
Ihnen etwas unklar ist oder nicht den mündlich getrof-
Anspruch auf mindestens diesen Lohn. Allerdings gibt
fenen Vereinbarungen entspricht. Schließlich müssen
es derzeit noch in wenigen Branchen Abweichungen.
Sie ihn unterschreiben, damit er rechtsverbindlich
Höhere, branchenbezogene Mindestlöhne gibt es
wird. Darum sollten Sie auch stets auf einem schriftli-
in vielen Wirtschaftszweigen, zum Beispiel in der
chen Vertrag bestehen, der aber in Deutschland auch
Baubranche. Ansonsten werden die Löhne in den
der Normalfall ist. Sollte Ihnen kein Arbeitsvertrag
Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und
ausgehändigt werden, ist Misstrauen angebracht –
Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Wenn es in
fragen Sie beim Berufsverband oder in Ihrer Agentur
Ihrer Branche keinen Tarifvertrag gibt, müssen Sie das
für Arbeit nach.
Gehalt mit dem Arbeitgeber selbst verhandeln.
27
Belange der Flüchtlinge
Sozialversicherung
des Sozialgesetzbuches (SGB) II. Dieses regelt die
Als Arbeitnehmer in Deutschland ist man Mitglied
Grundsicherung für Arbeitsuchende für die nicht
des nationalen Sozialversicherungssystems. Es
mehr die BA sondern die lokalen Jobcenter zustän-
umfasst die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall-,
dig sind.
Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sobald man als Versicherter gemeldet wurde, erhält man die
Hilfe bei der Aufnahme einer Tätigkeit
sogenannte Sozialversicherungsnummer. Diese
Neben der Beratung und Vermittlung können die
ist dem Arbeitgeber mitzuteilen und zu Hause gut
BA und die Jobcenter die Flüchtlinge konkret bei
aufzubewahren.
den Kosten für Bewerbungen und für Bewerbungsgespräche unterstützen. Spezielle Programme bei
f) Unterstützung erhalten
Arbeitgebern, Trainingsprogramme bei Trägern
Ob bei der Ausbildungsplatz- oder Arbeitsmarktsu-
oder Probebeschäftigungen sind weitere Möglich-
che, in Deutschland kann man vielfältige Unterstützung erhalten. Dabei sind je nach Aufenthaltsstatus unterschiedliche Institutionen zuständig. Beide können aber bei allen Fragen rund um den Einstieg in den Arbeitsmarkt helfen. Dies umfasst Beratung zur Qualifikation, Vermittlung auf konkrete Stellen, aber auch weitergehende Hilfe, wenn Trainings-
keiten, um einen gewissen Beruf oder Arbeitsplatz kennen zu lernen. Der sogenannte Eingliederungszuschuss bzw. spezielle längerfristige Zuschüsse im Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bieten Zuschüsse für Arbeitgeber bei der Aufnahme von länger Arbeits-
oder Fortbildungsmaßnahmen benötigt werden.
los gemeldeten Personen. Über den Gründungszu-
Zuständige Institution
die sich über eine Selbstständigkeit beruflich
Sobald in Deutschland die Registrierung erfolgt
fortentwickeln möchten. Zuletzt können geförderte
und bei Erteilung einer Duldung sind die lokalen
Arbeitsgelegenheiten in gemeinnütziger Arbeit ein
Bundesagenturen für Arbeit (BA) zuständig. Dort
Sprungbrett in den Arbeitsmarkt darstellen.
schuss werden des weiteren Arbeitslose unterstützt,
erhält man Beratung und kann frühzeitig die Qualifikationen im Hinblick auf den deutschen Arbeits-
Weitere Leistungen bieten BA und Jobcenter mit
markt überprüfen lassen. Sobald man nach drei
Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Monaten Zugang zum Arbeits- oder Ausbildungs-
an. Durch den Projektbaustein „Integration statt
markt bekommt, erhält man auch Ausbildungs- und
Ausgrenzung“ werden Angebote der Regelförde-
Arbeitsvermittlung, Unterstützung bei der Weiter-
rung der Arbeitsförderung mit weiteren Projekt-
bildung und bei Notwendigkeit Maßnahmen wie
bausteinen kombiniert, um bspw. junge Zugewan-
Bewerbungstrainings.
derte weiter zu qualifizieren. Arbeitsagenturen und Jobcenter können zudem auf das Programm
28
Mit der Anerkennung eines Asylantrags erhalten
„Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen
Flüchtlinge alle nachfolgend aufgeführten aktiven
(IvAF)“ zurückgreifen. Im Mittelpunkt stehen eine
Unterstützungsleistungen. Allerdings wechseln
verbesserte Beratung, betriebsnahe Qualifizierung
anerkannte Flüchtlinge damit meist in den Rahmen
sowie Vermittlung. Das ESF-Bundesprogramm
Belange der Flüchtlinge
Berufseinstiegsbegleitung finanziert spezielle Be-
Arbeitsmarkt, für die Jobcenter und BA Hilfen leis-
rufseinstiegsbegleiter/innen, die junge Menschen
ten. Im Programm „AusBILDUNG wird was – Spät-
kontinuierlich und individuell von der Schule bis
starter gesucht“ werden jungen Menschen ohne
in die Berufsausbildung fördern. Zudem bietet das
Berufsabschluss in der Altersgruppe der 25 bis 34
Förderprogramm „Integration durch Qualifizie-
Jährigen weiterqualifiziert.
rung“ (IQ) Weiterqualifizierung an, die zur vollen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Studierende Flüchtlinge erhalten zudem abhängig
benötigt.
vom Einkommen der Eltern finanzielle Unterstützung während des Studiums durch das sogenannte Bun-
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die
desausbildungsförderungsgesetz oder kurz BAföG.
Berufsorientierung von jungen Menschen bspw.
Alle Leistungen sollen für Jugendliche und junge
in Schulen und insbesondere schwächere Schü-
Erwachsene noch gezielter zur Verfügung gestellt
ler mit Berufseinstiegsbegleitern beim Übergang
werden. Dafür sind derzeit flächendeckend 500
in die Ausbildung. Weitere berufsvorbereitende
Millionen Euro zum Aufbau von sogenannten
Bildungsmaßnahmen helfen Jugendlichen vor der
Jugendberufsagenturen bereitgestellt. Dort werden
Aufnahme einer Ausbildung und verleihen dem
Jugendliche gezielt beim Übergang von der Schule
Rechtsanspruch auf Vorbereitung des nachträgli-
in das Berufsleben begleitet.
chen Erwerbs des Hauptschulabschlusses Geltung. Über die Ausbildungsqualifizierung (EQ) werden
Neben der Förderung der aktiven Arbeitsmarkthilfe
Langzeitpraktika als Einstieg in die Ausbildung
enthält das SGB II weitere Unterstützungsleistungen
gefördert.
für Langzeitarbeitslose im persönlichen Umfeld. Darunter verstehen sich notwendige Hilfen wie die die
Durch die Berufsausbildungsbeihilfe werden
Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder
finanzielle Unterstützungen für Auszubildende zur
oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die
Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten
Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung
geleistet. Darüber hinaus werden Zuschüsse für die
oder die Suchtberatung.
Ausbildung schwerbehinderter Menschen erbracht. Die „Assistierte Ausbildung“ ermöglicht zudem eine
Die obengenannten Leistungen sind normalerweise
kooperative Ausbildung bei der ein Bildungsträger
nur für dauerhaft in Deutschland bleibende Perso-
als dritter Partner in der Ausbildung unterstützend
nen zugänglich. Jedoch sieht eine neue Gesetzesin-
tätig wird. Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen wer-
itiative der Bundesregierung die Öffnung mehrerer
den lernbeeinträchtige oder sozial benachteiligte
Programme für Geduldete vor, die seit mindestens
Jugendliche speziell beim Abbau von Sprach- und
15 Monaten in Deutschland leben. Damit erhielten
Bildungsdefiziten und durch sozialpädagogische
auch Geduldete Unterstützungen durch Berufsaus-
Begleitung unterstützt.
bildungsbeihilfe, Assistierte Ausbildung und Ausbildungsbegleitende Hilfen während der Ausbildung
Darüber hinaus ist die berufliche Weiterbildung ein
sowie beim Studium durch das BAföG. Diese Rege-
wichtiger Baustein auf den Weg in den deutschen
lung tritt bisher ab 1.8.2016 in Kraft. Es ist jedoch
29
Belange der Flüchtlinge
geplant, diese auf den 1.1.2016 vorzuziehen, um
Der Berater verweist bei konkreten Fragen an die
möglichst viele Menschen zu unterstützen.
IQ-Anlaufstellen. Diese bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für
Für Asylbewerber oder geduldeter Flüchtling ist
Anerkennungssuchende an. Der Bund fördert diese
die lokale Bundesagentur für Arbeit zuständig. Mit
Beratung im Rahmen des Förderpro-gramms „Inte-
der Anerkennung Ihres Asylgesuchs erhalten die
gration durch Qualifizierung – IQ“, das gemein-
Flüchtlinge alle Leistungen vom vor Ort zuständigen
sam von den Bundesministerien für Bildung und
Jobcenter.
Forschung und für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.
6. A nerkennung des Berufsab schlusses/der Qualifikation12 Bei Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums muss man die erworbene Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Die Bundesregierung hat deshalb das sogenannte Anerkennungs gesetz („Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“) zur Vereinfachung geschaffen.
Ein Anerkennungsverfahren ist für schulische, akademische und berufliche Abschlüsse möglich. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag auf die Prüfung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation. Der Antrag wird bei der für den jeweiligen Beruf zuständigen Anerkennungsstelle eingereicht. Je nach Bundesland und Beruf sind unterschiedliche Stellen für die Überprüfung der Gleichwertigkeit zuständig. Tipp: Das Online-Portal Anerkennung in Deutschland zeigt den Weg zur richtigen
Das Gesetz schafft für alle bundesrechtlich gere-
Anerkennungsstelle und bietet auf Deutsch,
gelten Berufe möglichst einheitliche und transpa-
Englisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch,
rente Verfahren. So kann die Gleichwertigkeit des
Rumänisch, Spanisch und Türkisch alle
ausländischen Berufsabschlusses mit dem deut-
wichtigen Informationen rund um die
schen Abschluss ermittelt werden. Dies ist in vielen
Anerkennungsverfahren. Die für Ihren
Berufen Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu
Beruf zuständige Stelle finden Sie mit dem
arbeiten oder sich selbständig zu machen. Das gilt
Anerkennungs-Finder.
vor allem für die reglementierten Berufe, so im zulassungspflichtigen Handwerk, für Ärzte, Krankenpfleger oder Apotheker. Beratung erhält man zu allererst bei der Bundesagentur für Arbeit (als Asylbewerber oder Geduldeter) bzw. dem Jobcenter (als anerkannter Flüchtling). Dort wird man hinsichtlich der Qualifikationen und dem deutschen Arbeitsmarkt beraten.
30 12
(Quelle URL: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/1843.php)
In der Regel darf das Verfahren nach Eingang der vollständigen Unterlagen nicht länger als drei Monate dauern. Die Gebühren für das Verfahren müssen die Antragstellenden selbst tragen. Die Höhe richtet sich nach den Gebührenregelungen der anerkennenden Stellen und hängt vom individuellen Aufwand des Verfahrens ab. Die Gebühren werden in der Regel als Vorschusszahlungen verlangt.
Belange der Flüchtlinge
Agenturen für Arbeit und Jobcenter können die Verfahrenskosten für ihre Kundinnen und Kunden unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Auch Kosten für eventuell notwendige Ausgleichsqualifizierungen können übernommen werden. Eine Förderung muss im Einzelfall mit den Mitarbeiten-
7. Wohnsituation, Umzug in die eigene Wohnung13 a) Aufnahme in Sachsen-Anhalt in der zentralen Aufnahmestelle in Halberstadt
den der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters
Ein Ausländer, der sich auf das Asylrecht beruft (Asyl-
geklärt werden.
bewerber), muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylverfahrensgesetz festgelegt ist.
Das Anerkennungsgesetz umfasst zum einen das Bundesgesetz Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Für Sachsen-Anhalt ist die Zentrale Aufnahmestelle
(BQFG) im Zuständigkeitsbereich des Bundes
(ZASt) in Halberstadt erste Station des Verfahrens.
ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF),
Nach der Aufnahme der Personendaten erfolgt die
und zum anderen Regelungen zur Anerkennung
Entscheidung durch das Bundesamt für Migration
von Berufsqualifikationen in rund 60 bundesrecht-
und Flüchtlinge (BAMF) nach einer Anhörung über
lichen Berufsgesetzen und Verordnungen für die
die Flucht- und Verfolgungsgründe. Wird der Asyl-
reglementierten Berufe, so die Gesundheitsberufe
bewerber als Asylberechtigter anerkannt, so erhält
(Bundesärzteordnung, Krankenpflegegesetz) und
er eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein bis
die Handwerksmeister (Handwerksordnung).
drei Jahre. Ein Asylverfahren dauert in der Regel
Auch die Länder haben für die Berufe in ihrer Zu-
mehrere Monate. Der Bewerber erhält in der ZASt
ständigkeit (zum Beispiel Lehrer, Ingenieure,
ein Ausweisdokument, eine Aufenthaltsgestattung
Architekten, soziale Berufe) eigene Gesetze erlas-
gem. § 55 AsylVfG.
sen. Seit dem 1. Juli 2014 sind alle Landes-Anerkennungsgesetze in Kraft getreten. Um Fachkräften
Kommt die Anerkennung eines Asylschutzes nicht in
mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland
Betracht, lehnt das das Bundesamt den Asylantrag
möglichst einheitliche Verfahren zu bieten, wird es
ab und stellt die Ausreisepflicht fest. Verlässt der
aber auch weiterhin Ziel sein, die Anerkennungs-
Ausländer Deutschland nicht in der eingeräumten
verfahren in allen Berufen auch für Drittstaats-
Ausreisefrist, werden Maßnahmen zur Aufenthalts-
qualifikationen zu öffnen – dies gilt insbesondere
beendigung eingeleitet. Der Ausländer erhält eine
für Mangelberufe, wie zum Beispiel Lehrer und
sogenannte DULDUNG gem. § 60a AufenthG.
Ingenieure. b) Unterbringung in Sachsen-Anhalt „Nach Möglichkeit soll der Unterbringung in kleineren Gemeinschaftsunterkünften der Vorzug gegeben werden“, gem. §1 Abs.5 AufnG LSA. Das Land Sachsen-Anhalt hat im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom
31 (Quelle für a) und b) URL: https://www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Flüchtlinge)
13
Belange der Flüchtlinge
15.01.2013 (RdErl. des MI vom 15.01.2013 –
Doch die Kommunen sehen auch einen Mehrwert
34.11-12235/2-24.10.1.4.3) die Unterbringung
für die Asylsuchenden: Diese können getrennt
geregelt. Mit diesen Leitlinien für die Unterbringung
nach Geschlecht, Nationalität oder Religionszu-
und soziale Betreuung von nicht dauerhaft auf-
gehörigkeit gemeinsam in einem Haushalt leben.
enthaltsberechtigten Ausländern wurden Empfeh-
Selbst ganze Familienverbände lassen sich so unter
lungen für die Unterbringung ausgesprochen. Die
einem Dach vereinen. Darüber hinaus bietet die
konkrete Ausgestaltung der Empfehlungen obliegt
Dezentrale Unterbringung auch eine Chance, die
den Kommunen.
Asylsuchenden stärker in die Mitte der Gesellschaft zu holen. Wie die interaktive Landkarte zeigt, lie-
Mit dem Grundsatzbeschluss zur Drucksache
gen die Gemeinschaftsunterkünfte nämlich oft weit
0472/12 wurde ein Umsetzungskonzept der Ver-
außerhalb, in ehemaligen Kasernen, Fabrikanlagen
waltung zur Unterbringung von Ausländern nach
oder Arbeitersiedlungen.
§ 1 Abs.1 Satz 1 Nr. 5-8 Aufnahmegesetz erstellt. In diesem ist auch das Ziel erklärt, die dezentrale
Auch wenn Kritiker vor den vermeintlichen Gefah-
Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asyl-
ren der Dezentralen Unterbringung warnen, weil
bewerber unter Beachtung der gebotenen recht-
sie glauben, die Flüchtlinge würden so nicht mehr
lichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen
zu kontrollieren sein, berichten die Kommunen
umzusetzen. Damit wurde eine neue Qualität in der
mehrheitlich von guten Erfahrungen. Mehr noch:
Aufnahme und der Unterbringung von Asylbewer-
Die Befürworter der Dezentralen Unterbringung
berinnen und Asylbewerbern erreicht.
meinen, dadurch möglichen Spannungen zwischen Angehörigen unterschiedlicher Nationalität entge-
c) Dezentrale Unterbringung 14 Zwei Landkreise und eine Stadt in Sachsen-Anhalt haben sich aufgrund des wachsenden Zustroms dazu entschieden, Asylsuchende nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften (GU), sondern in
hen zu können – ein Aspekt, der in Gemeinschaftsunterkünften immer wieder ein Thema war. Drei-Stufen-Modell: Stufe 1: beinhaltet die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Die Stadt hält dafür
Wohnungen unterzubringen: Mansfeld-Südharz,
Plätze in Gemeinschaftsunterkünften mit
Wittenberg und Dessau-Roßlau sehen den Vorteil
Betreuung in ausreichender und notwendi-
darin, dass sich die Anzahl der Plätze schnell dem aktuellen Bedarf anpassen lässt. Experten sprechen in diesem Fall von Dezentraler Unterbringung
ger Anzahl vor. Stufe 2: bedeutet Anmietung kommunalem Wohnraum. Hier erfolgt die Unterbringung in
(DU): Steigt die Zahl der Flüchtlinge, werden neue Wohnungen angemietet, versiegt der Zustrom wieder, können die Verträge mit den zumeist privaten
betreuten Wohngemeinschaften. Stufe 3: Die Unterbringung erfolgt durch Anmietung
Immobilienbesitzern wieder gekündigt werden.
32 (Quelle URL: http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/karte-fluechtlingsunterkuenfte100.html)
14
von Wohnraum mittels privatrechtlichen Mietvertrages durch die Betroffenen selbst.
Belange der Flüchtlinge
integrieren, sich an gemeinsamer Handarbeit verTipp: „Leitfaden für Mieterinnen und Mieter mit Mi-
suchen, sie zu Sport-Treffs einladen oder an Festen
grationshintergrund“: In Deutschland gibt es
beteiligen. Und oft sind Flüchtlinge hoch motiviert,
für Mieter bestimmte Verhaltensweisen und
ihre Sprachkenntnisse in Gesprächskreisen, Sport-
Regeln, an die sich jeder Mieter halten muss.
und Hobbygruppen erweitern zu können oder
Diese Regeln sind häufig sehr unübersicht-
Arbeitsstätten in Deutschland kennen zu lernen.
lich, deshalb soll Ihnen dieser Leitfaden einen
Die Freude an sportlichem und kulturellem Enga-
Überblick geben. Die Hinweise in diesem
gement wird gern geteilt. Auch Flüchtlinge sind
Leitfaden müssen nicht alle auf Ihre indivi-
gern ehrenamtlich aktiv, wenn sie sich sinnvoll und
duelle Situation zutreffen. Bei Unklarheiten,
ihren Interessen entsprechend einbringen können.
ob Sie an alles gedacht haben, finden Sie
Interkulturelle Begegnungen und Kontaktaufnahme
auf der letzten Seite dieses Leitfadens auch
zu „Einheimischen“ sind dabei hilfreich.
eine Übersicht, wo Sie Hilfe und Unterstützung erhalten können. Den Leitfaden finden
Tipp: Auch das Kennenlernen der Umgebung ist
Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt
für die betroffenen Flüchtlinge oft ein „Highlight“.
Magdeburg unter Angebote.
Dabei lassen sich Flüchtlinge selbst auch gern zur Organisation von Aktivitäten ansprechen und einbeziehen.
8. Freizeitgestaltung und För derung sozialer Kontakte15 Es gibt viele Möglichkeiten für eine kreative
9. Informationen, Adressen und Kontakte
Freizeitgestaltung. Sie könnten zum Beispiel eine Kooperation mit einem Sportverein in der Nähe
a) Auskunftssystem des BAMF ( WebGIS) 16
eingehen. Auch bei den Hausaufgaben könnten
Einen Integrationskursträger in der Nähe findet man
Sie helfen oder Sie organisieren einen Spielkreis
z.B. mit Hilfe der Suchmaschine/ des Auskunftssys-
oder Ausflüge. Zudem wären Einladungen in
tems des BAMF im Internet: http://webgis.bamf.
Jugendzentren und zu Ferien- und Freizeitaktivitäten
de/BAMF/control. Dort sind auch die zuständigen
denkbare Möglichkeiten. Ggf. kann eine finanzielle
Regionalkoordinatoren des BAMF zu finden, die wei-
Förderung von sportlichen Aktivitäten, Nachhilfe
tere Informationen zum Kursangebot in der jeweiligen
oder Teilnahme an Ferienmaßnahmen (durch das
Region geben können. Fragen rund um die Integrati-
„Bildungs- und Teilhabepaket“) über das Sozialamt
onskurse beantwortet auch der Bürgerservice des Bun-
beantragt werden. Auch erwachsene Flüchtlinge
desamtes unter der Telefonnummer 0911 943-6390
freuen sich, wenn sie dem Alltag im Wohnheim ein-
oder per Mail unter
[email protected].
mal entkommen. Sie können sie in Ihre Gemeinde
33 (Quelle URL: http://www.aktion-neue-nachbarn.de/was-brauchen-fluechtlinge/)
15
(Quelle URL: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/schulen/schulanzeiger/pdf/schulanzeiger_2012_09.pdf)
16
Belange der Flüchtlinge
Die Suchmaschine/das Auskunftssystem sucht dar-
[email protected],
über hinaus Kontakt- und Beratungsstellen der Inte-
[email protected],
grationsarbeit. Wenn Sie Ihren Wohnort eingeben
[email protected],
und auf „Suchen“ klicken, erhalten Sie eine Liste
[email protected],
aller Integrationseinrichtungen in ihrer Nähe.
[email protected],
Sie finden so
[email protected],
– Jugendmigrationsdienste
[email protected],
– Migrationsberatungsstellen
[email protected],
– Integrationskurse
[email protected],
– Integrationsprojekte
[email protected],
– Rückkehrberatungsstellen
[email protected]
– Ausländerbehörden – Regionalstellen des Bundesamtes – Regionalkoordinatoren
Nähere Informationen erhalten Sie über den Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V., Schellingstraße 3 – 4, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391 5371281 oder
Die Schnellsuche funktioniert nur mit einer konkre-
5371282, Fax: 0391 5371280,
ten Adresse oder einer Postleitzahl. Die erweiterte
Mail:
[email protected].
Suche bietet mehr Möglichkeiten. Zum Beispiel können Sie dort nach Bundesländern oder Landkreisen suchen. In der Schnellsuche können Sie nach den Integrationskursorten suchen, in der erweiterten Suche nach laufenden Integrationskursen. Die erweiterte Suche liefert Ihnen außerdem Details zur Kursplanung und vieles mehr. Eine Landkarte Ihrer Region hilft Ihnen bei der Orientierung.
d) Integrationsportal Sachsen-Anhalt www.integriert-in-sachsen-anhalt.de/ Das Onlineportal der Integrationsbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt ist die zentrale Plattform für alle Akteure im Bereich Integration. e) Integrationsportal der Landeshauptstadt Magdeburg Die Webseite möchte Integration erlebbar machen
c) Kontaktliste der ehrenamtlichen Bündnisse in Sachsen-Anhalt 17
[email protected],
[email protected],
[email protected],
[email protected],
[email protected],
[email protected],
[email protected],
34 (Quelle: Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V., Stand 11/2015)
17
und dazu einladen, die Angebote rund um Integration, den Austausch und das Miteinanderwirken zu entdecken. Hier finden Sie Ansprechpartner zu Fragen der Integration durch Bildung, Sprachenerwerb, durch Ausbildung und Arbeit und durch soziales Engagement und kulturellen Austausch. Information über Vereine und Organisationen, über Bildungseinrichtungen und Materialien über aktuelle Diskurse zu Integration und Migration auf Landes- und kommunale Ebene stehen ebenfalls hier bereit.
Belange der Flüchtlinge
f) Adressen und Ansprechpartner Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt: Landkreis Altmarkkreis Salzwedel Ordnungsamt Postfach 24 29401 Salzwedel Tel.: 03901 840-212 Fax: 03901 250-79 E-Mail:
[email protected] Landkreis Anhalt-Bitterfeld Ordnungsamt Am Flugplatz 1 06395 Köthen
06844 Dessau-Roßlau Tel.: 0340 204-14 33 Fax: 0340 204-29 33 E-Mail:
[email protected] Stadt Halle (Saale) Abteilung Einreise und Aufenthalt Postanschrift: Markt 1 06110 Halle (Saale) Sitz: Am Stadion 5 06122 Halle (Saale) Tel.: 0345 221-5305 Fax: 0345 221-5312 E-Mail:
[email protected]
Tel.: 03496 600
Landkreis Harz
Fax:: 03496 601282
Ordnungsamt
E-Mail:
[email protected]
Amtsleiter Herr Georg Türke Friedrich-Ebert-Straße 42
Landkreis Börde
38820 Halberstadt
Ordnungsamt
Tel.: 03941 59700
Gerickestraße 104
E-Mail:
[email protected]
39340 Haldensleben Tel.: 03904 7240-4243
Landkreis Jerichower Land
Fax: 03904 7240-4291
Fachbereich Ordnung/Ausländerangelegenheiten
E-Mail:
[email protected]
Leitung: Frau Carla Streblow In der Alten Kaserne 9
Burgenlandkreis
39288 Burg
Ordnungsamt
Tel.: 03921 949-3295
Schönburger Str. 41
Fax: 03921 949-3299
06618 Naumburg Tel.: 03445 731209
Landeshauptstadt Magdeburg
E-Mail:
[email protected]
BürgerService, Ausländerbehörde Breiter Weg 222
Stadt Dessau-Roßlau
39104 Magdeburg
Bürgeramt/Standesamt
Tel.: 0391 540-4389
Frau Waltmann
Fax: 0391 540-4350
Zerbster Straße 4
E-Mail:
[email protected]
35
Belange der Flüchtlinge
Landkreis Mansfeld-Südharz
Landkreis Wittenberg
Ausländerangelegenheiten
Ausländer-, Flüchtlings- und Vertriebenenangelegenheiten
Leitung: Christiane Beyer
Leiterin: Frau Silvia Makiola
Rudolf Breitscheid-Straße 20/22
Breitscheidstraße 4
06526 Sangerhausen
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel.: 03464 535-4130
Tel.: 03491 479-543 Fax: 03491 479-572
Saalekreis
E-Mail:
[email protected]
Ausländerbehörde Leiterin: Frau Flachshaar Domplatz 20 06217 Merseburg Tel: 03461 401221 E-Mail:
[email protected] Salzlandkreis Fachdienst Ausländer- und Asylrecht Leiterin: Frau Ines Golenia Karlsplatz 37 06406 Bernburg Tel.: 03471 687-1316 Fax: 03471 684-2807 E-Mail:
[email protected] Landkreis Stendal Ordnungsamt Amtsleiter Sebastian Stoll Wendstraße 30 39576 Stendal Tel.: 03931 60 80 67 Fax: 03931 60 80 65 E-Mail:
[email protected]
36
Beratungsstellen in Magdeburg In Magdeburg steht Ihnen eine Reihe von Beratungsstellen für verschiedene Aspekte der Integrationsarbeit zur Verfügung. AWO Kreisverband Magdeburg e.V. Jugendmigrationsdienst Frank Dreyer und Gitta Tost (russisch, englisch) Thiemstraße 12 D – 39104 Magdeburg Telefon 0391 4068033 Fax:
0391 4068032
Caritasverband für das Dekanat Magdeburg e.V. Migrationsberatung Ismail Reka (serbo-kroatisch, englisch, albanisch) Karl-Schmidt-Straße 5c D – 39104 Magdeburg Telefon 0391 4080515 Fax:
0391 4080520
Belange der Flüchtlinge
Caritasverband für das Dekanat Magdeburg e.V. Migrationsberatung Brigitte Kiehl und Ulla Schabanoski (russisch, polnisch, englisch) Max-Josef-Metzger-Straße 1a D – 39104 Magdeburg Auf Stadtplan anzeigen Telefon 0 391 59612050 und 0391 5961207 Fax:
0391 5961209
Der Paritätische Wohlfahrtsverband e.V. Migrationsberatung Sonja Braune Bürgerhaus Johannes-R.-Becher-Straße 57 D – 39128 Magdeburg Telefon 0391 5629715 Fax:
0391 2512933
Internationaler Bund (IB) Jugendmigrationsdienst Gudrun Wollny und Isa Haberland Walter-Rathenau-Straße 30 D – 39106 Magdeburg Telefon 0391 7391089 Fax:
0391 5639458
37
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
IV.
Ehrenamtliches Engagement IV. E hrenamtliches Engagement in Magdeburg18 1. Ehrenamtliche Tätigkeits felder zur Unterstützung von Flüchtlingen
dynamisches Feld, deren Akteur*innen auf konkrete Bedarfe reagieren (müssen), die sich fortlaufend ändern. Die nachfolgend aufgelisteten Angebote, Träger und Ansprechpartner*innen freuen sich über interessierte Nachfragen und geben gern Auskunft über Mitgestaltungsmöglichkeiten für Freiwillige:
Integrationshilfe Sachsen-Anhalt
Welche aktuellen ehrenamtlichen Tätigkeitsfelder
Die Integrationshilfe Sachsen-Anhalt ist eine eh-
gibt es, um Flüchtlinge zu unterstützen?
renamtlich getragene Initiative, die Begegnungs-,
Die Bereitschaft, sich für die Integration von
Begleit- und Sprachangebote für Flüchtlinge organi-
Flüchtlingen zu engagieren, ist auch in Magdeburg sehr groß und viele Organisationen, Vereine und Einrichtungen, die Angebote für Flüchtlinge organisieren, freuen sich über ehrenamtliche Unterstützung. Darüber hinaus entstehen in den Stadtteilen
siert (z. B. Sprachpartnerschaften für Erwachsene). Den schnellsten und direkten Kontakt können Interessierte herstellen, wenn sie an einem der wöchentlichen Treffen teilnehmen, die immer mittwochs 18 Uhr im eine-welt-haus magdeburg (Schelling
Netzwerke und ehrenamtliche Initiativen, die von
straße 3 – 4, 39104 Magdeburg) stattfinden.
den Ideen und dem Engagement der Bürger*innen
AG Sprache und Bildung: Nora Heinonen,
leben. Insgesamt ist die Flüchtlingshilfe ein sehr
[email protected]
38 (Quelle: Dokumentation der Engagement-Werkstatt – Aktualisierung erfolgt auf www.magdeburg.de und auf www.freiwilligenagentur-magdeburg.de; URL: www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Flüchtlinge/Ehrenamt: Übersicht für das Engagement für Flüchtlinge))
18
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
AG Begleitung und Beratung: Jan Braune,
[email protected]
Familien-PATEN der Stiftung netzwerk leben Freiwillige können in der Stiftung netzwerk leben
Projekt Beginn nebenan: Schaffung von Begeg-
Flüchtlingsfamilien als ehrenamtliche Familien-PATEN
nungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und interessierte
unterstützen. Indem sie Familien oder Alleinerzie-
Magdeburger*innen, Termine für monatliche Tref-
hende in Alltagssituationen durch individuelle kleine
fen werden auf der Homepage der Integrationshilfe
Hilfeleistungen entlasten und dabei helfen, Freiräume
veröffentlicht, Mobil 0176 27079775,
zu schaffen, Stress und Belastung abzubauen und
[email protected]
den Familienalltag leichter gelingen zu lassen. Art,
Integrationshilfe Sachsen-Anhalt,
Umfang und Dauer des Einsatzes richten sich sowohl
Schellingstraße 3-4, 39104 Magdeburg,
nach den Interessen und Wünschen der Freiwilligen
www.integrationshilfe-lsa.org
als auch nach den Bedarfen der einzelnen Familien. Lernunterstützung für Kinder im Grundschulalter,
Angebote des Interkulturellen Beratungs- und
individuelle Freizeitgestaltung mit einzelnen Kindern,
Begegnungszentrums
punktuelle Kinderbetreuung bei wichtigen Terminen
Das Interkulturelle Beratungs- und Begegnungszentrum bietet Beratungsangebote für Migrant*innen und zahlreiche Möglichkeiten, die eigene Kultur zu pflegen., andere Kulturen kennen zu lernen und miteinander in Kontakt zu kommen. Muttersprachliche Beratungen (insbesondere in vietnamesisch, französisch, spanisch, albanisch und serbokroatisch) sind möglich. Kantaktfreudige Ehrenamtliche (gern auch mit Fremdsprachenkenntnissen) können sich im Rahmen von Konversationskursen für Flüchtlinge (im Asylverfahren oder mit „Duldung“) engagieren. Auch für die Begleitung von Flüchtlingen zu Ämtern, Behörden und Ärzten oder bei der Bewerbung und Wohnungssuche ist Unterstützung willkommen.
der Eltern oder Begleitung bei anstehenden Behördengängen sind mögliche Aufgabenfelder. Während des Kennenlernens und der gesamten Engagementzeit werden Freiwillige und Familien von den Mitarbeiter*innen der Stiftung netzwerk leben begleitet, beraten und betreut. Die Kommunikation erfolgt in Deutsch, eventuell in Englisch. Stiftung netzwerk leben Danzstraße 1, 39104 Magdeburg Beate Schramm-Paul Telefon 0391 5342411
[email protected] www.netzwerkleben.de Sprachunterstützung für Kinder und Jugendliche Je individueller eine Sprachunterstützung erfol-
Interkulturelles Beratungs- und Begegnungszentrum
gen kann, umso schneller lassen sich Lernerfolge
(Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.)
erzielen. Interessierte Freiwillige können in Schulen,
Karl-Schmidt-Str. 5c, 39104 Magdeburg
Horten oder KiTas als Lern- und /oder (Vor) Lese-
Johanna Stecker
PATEN aktiv werden oder Familien in der Nachbar-
Telefon 0391 4080517
schaft unterstützen. Einige konkrete Angebote sind
www.caritas-magdeburg.de
hier aufgeführt:
39
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
Zur Begleitung der Intensiv-Sprachkurse für Kinder
Stadtteilmanagement (Internationaler Bund)
und Jugendliche arbeiten der Internationale Bund
Greifenhagener Straße 7, 39122 Magdeburg
Magdeburg und die EURO-Schulen mit interessier-
Marcel Wark
ten Freiwilligen zusammen, die sich während des
Telefon 0391 40829350
Unterrichts einzelnen Kindern oder Kleingruppen
[email protected]
zuwenden und individuelle Hilfestellungen geben
Sprechzeiten: Montag 14 – 17 Uhr, Mittwoch 9 – 12
können. Die Unterrichtszeiten liegen in der Regel
und 14 – 17 Uhr sowie nach Vereinbarung.
zwischen 8 und 13 Uhr. Auch eine Unterstützung im Umfang von 2-3 Stunden pro Woche ist willkom-
Quartiermanagement Buckau
men. Sprachkurse für Grundschüler laufen an den
Schönebecker Straße 29/30, 39104 Magdeburg
Grundschulen Salbke, Buckau, Leipziger Straße ,
Katja Kohl
Stadtfeld und Amsdorfstraße.
Telefon 0391 40822911
[email protected]
Lernunterstützung für Grundschüler*innen:
www.buckau.com
Internationaler Bund: Frau Lisa Schulz Telefon 0931 60772521
Aktuelle Engagementangebote der
abz-magdeburg@internationaler- bund.de
Freiwilligenagentur Magdeburg Neben den hier ausführlich beschriebenen ehren
Lernunterstützung für Sekundarschüler*innen:
amtlichen Tätigkeitsfeldern gibt es zahlreiche
EURO-Schulen: Frau Birgit Sokovsky
weitere Möglichkeiten, sich für die Integration von
Telefon 0391 6109300
Flüchtlingen zu engagieren. Einen aktuellen Über-
[email protected]
blick bieten Beratung und Homepage der Freiwilligenagentur Magdeburg.
Unterstützung im Lokalen Willkommensbündnis Südost Auf Initiative des Stadtteilmanagements Salbke/ Fermersleben/Westerhüsen und des Quartiersmanagements Südost gründeten engagierte Bürger*innen und Vertreter*innen verschiedener Einrichtungen ein „Lokales Willkommensbündnis
Freiwilligenagentur Magdeburg Einsteinstraße 9, 39104 Magdeburg Birgit Bursee, Jana Schulze Telefon 0391 5495840 und -41
[email protected] www.freiwilligenagentur-magdeburg.de
Südost“, um Flüchtlinge in den südlichen Stadtteilen Magdeburgs willkommen zu heißen und zu
Gibt es eine finanzielle Förderung für ehrenamtliche
unterstützen. Interessierte Freiwillige mit Ideen zur
Initiativen, die Flüchtlinge unterstützen möchten?
gemeinsamen Freizeitgestaltung mit Flüchtlingen
40
(z.B. kochen, musizieren, gärtnern) sind herzlich
Engagementfonds „Willkommenskultur“
willkommen. Auch ehrenamtliche Unterstützung
Es gibt viele Möglichkeiten, Flüchtlinge in der
bei der Wohnungssuche oder für die Begleitung zu
Nachbarschaft willkommen zu heißen und ihnen
Behörden wird gesucht.
den Start in der neuen Heimat zu erleichtern. Aber
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
ob Willkommensfest oder Sprachcafe‘, Lesestunde
onen, Stadtteilfesten oder Kulturevents im Quartier
oder Freizeitbegleitung – viele gute Ideen sind lei-
können einen guten Einstieg ermöglichen. Termine
der nicht kostenfrei umsetzbar. Deshalb wurde vom
und Hinweise dazu gibt es bei den GWA-Gruppen-
Land Sachsen-Anhalt ein „Engagementfonds zur
Sprecher*innen, den Stadtteilmanager*innen oder
Willkommenskultur“ eingerichtet um ehrenamtliche
auch in der Freiwilligenagentur, z.B. im Rahmen
Initiativen und Privatpersonen in ihrem Engagement
der SamstagsHELFER-Aktionen.
finanziell zu unterstützen. Maximal 2.500 Euro pro Vorhaben können dazu in einem vereinfachten Verfahren bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Sachsen-Anhalt (LAGFA e.V.)
2. Ankommen und Orientierung
beantragt werden. Mögliche Projekte können neben Begegnungsfesten, Patenschaften und Sprach-
Tipp: Mit dem in vier Sprachen verfassten
unterstützung auch regelmäßige Freizeitangebote
„Wegweiser für Neueingewanderte“ bietet
für Flüchtlinge sein. Die Mittel können unter ande-
das Land Sachsen-Anhalt einen Infoführer
rem für Fahrtkosten, Materialien oder Veranstal-
mit wichtigen Orientierungen und Hinwei-
tungen verwendet werden. Anträge können (ohne
sen für Neuankömmlinge rund um alle
Antragsfrist) für das laufende Kalenderjahr gestellt
Bereiche in der ersten Ankommensphase.
werden. Antragsformular und Ausfüllhilfen stehen
Der Wegweiser soll Neueingewanderten
unter www.lagfa-lsa.de zum Download bereit.
helfen, sich schnell in Sachsen-Anhalt
Vor der Antragstellung wird eine persönliche Bera-
zurechtzufinden. Ein wichtiger Beitrag
tung empfohlen. Dafür steht die Freiwilligenagentur
hierzu sind aktuelle Adressen und An-
Magdeburg als regionaler Partner der Netzwerk-
sprechpartner von Ämtern, Behörden und
stellen gern zur Verfügung.
Beratungsdiensten. Sie finden Antworten
Freiwilligenagentur Magdeburg
auf viele Fragen des Alltags, die sich in
Jana Schulze
den ersten Monaten in Sachsen-
Telefon 0391 5495841
Anhalt stellen könnten. Darüber hinaus
[email protected]
nimmt sich der Wegweiser schwerpunktmäßig den Basisthemen Bildung, Sprache,
Wo können sich Flüchtlinge einbringen?
Gesundheit, Beschäftigung und Kinder
Ein ehrenamtliches Engagement bietet viele
betreuung an.
Gelegenheiten, Menschen in der Nachbarschaft kennenzulernen und Freunde zu finden. Prinzipiell sind natürlich alle Tätigkeitsfelder möglich, auch wenn zu beachten ist, dass nicht alle Haupt- und
Wo erhalten Flüchtlinge Unterstützung zu auslän derrechtlichen Fragen?
Ehrenamtlichen in den Vereinen und Organisatio-
Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg
nen über Fremdsprachenkompetenzen verfügen,
Die Ausländerbehörde berät zu allen Fragen des
was ein Engagement erheblich erschweren kann.
Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und
Niederschwellige Mitmach-Angebote bei Putzakti-
vermittelt ggf. an weitere zuständige Behörden.
41
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
Ausländerbehörde Magdeburg
der Beratung gehört dazu auch die sozialpädago-
Breiter Weg 222, 39104 Magdeburg
gische Begleitung von Jugendlichen, die Unterstüt-
Öffnungszeiten: Montag 8 – 12 Uhr,
zung beim Übergang Schule/Ausbildung/Beruf
Dienstag 9 – 12 und 14 – 17.30 Uhr,
benötigen. Eltern von Kindern und Jugendlichen mit
Donnerstag 9 – 12 Uhr, Freitag 8 – 12 Uhr
Migrationshintergrund können sich vom Jugendmi-
Telefon 115 (Hotline) oder 0391 540-4389 (außer-
grationsdienst zu Fragen der Bildung und Ausbil-
halb der Öffnungszeiten),
dung ihrer Kinder beraten lassen.
Fax: 0391 540-4350,
[email protected], www.magdeburg.de
Internationaler Bund Brenneckestraße 95, 39116 Magdeburg Gudrun Wollny Telefon 0391 7391089
Wie ist die soziale Begleitung von Flüchtlingen in den Gemeinschaftsunterkünften bzw. in eigenen
Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr,
Wohnungen geregelt?
Beratungszeiten nach Vereinbarung
Begleitung von Flüchtlingen, die in Gemeinschafts-
AWO Kreisverband Magdeburg e.V.
unterkünften untergebracht sind:
Schönebecker Straße 126, 39104 Magdeburg
Landeshauptstadt Magdeburg,
Gitta Tost, Frank Dreyer
Sozial- und Wohnungsamt
(Sprachkompetenzen: russisch, englisch)
Lars Epping (Leitender Sachbearbeiter)
Telefon 0391 40680-32 und 40680-33,
Telefon 0391 540-3623
[email protected]
[email protected]
Sprechzeiten: Montag und Dienstag 13 – 15 Uhr,
Begleitung von Flüchtlingen, die in der eigenen Wohnung leben: Landeshauptstadt Magdeburg, Sozial-und Wohnungsamt Frauke Sonnenburg Telefon 0391 540-6686
[email protected] Welche Beratungsangebote gibt es außerdem?
Mittwoch 13 – 17 Uhr www.awo-kv-magdeburg.de Migrationsberatung Die Migrationsberatung richtet sich mit ihren Angeboten an erwachsene Zugewanderte und unterstützt sie bei der sprachlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Integration. Dazu gehören die Beratung und Betreuung in allen Fragen des täglichen Lebens, insbesondere in verfahrensrechtlichen
Jugendmigrationsdienst
Angelegenheiten:
Die Jugendmigrationsdienste sind ein Angebot
· Hilfe beim Ausfüllen von Formularen
der Jugendsozialarbeit. Sie unterstützen jugendli-
· Begleitung zu Behörden und Ämtern
che Migrant*innen ab 12 Jahren in schulischen,
· Beratung bei der Anerkennung schulischer und
persönlichen und beruflichen Belangen. Neben
42
[email protected]
beruflicher Abschlüsse
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
· Hilfe bei Erstellung von Bewerbungsunterlagen
Wie ist die ärztliche Versorgung für Flüchtlinge
· Information zu Integrationskursen und Begleitung
geregelt?
während des Kurses · Unterstützung bei der Wohnungssuche · Vermittlung von beglaubigten Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten Caritasverband Regionalverband Magdeburg e.V. Max-Josef-Metzger-Straße 1a, 39104 Magdeburg Brigitte Kiehl und Ulla Schabanoski (Sprachkompetenzen: russisch, polnisch, englisch) Telefon 0391 5961205 oder 0391 5961207,
[email protected] Sprechzeiten: Montag und Freitag nach Vereinbarung, Dienstag 14 – 17 Uhr, Donnerstag 10 – 13 Uhr in der Katholischen Pfarrei „St.Josef“ (St.Josef-Str. 13, 39130 Magdeburg): Mittwoch 12.30 – 14 Uhr www.varitas-magdeburg-stadt.de Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. Karl-Schmidt-Str. 5c, 39104 Magdeburg Ansprechpartner: Ismail Reka (Sprachkompetenzen: serbo-kroatisch, englisch, albanisch) Telefon 0391 4080515 Sprechzeiten: Montag und Dienstag 13 – 16 Uhr und nach Vereinbarung www.caritas-magdeburg.de Der PARITÄTische Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Bürgerhaus Kannenstieg, Johannes-R.-Becher-Str. 57, 39128 Magdeburg Sonja Braune, Telefon 0391 5629715,
[email protected] Sprechzeiten: Montag – Donnerstag 9 – 16 Uhr, Freitag 8 – 14 Uhr
Die medizinische Betreuung und Versorgung der Person, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ist gesichert und erfolgt umfangreich im vorgegebenen rechtlichen Rahmen, auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenver sicherung (GKV). Die Ausstellung der Behandlungs scheine für die ärztliche Grundversorgung erfolgt für die Flüchtlinge im Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg (Abteilung Zuwanderung). Weiterführende Behandlungen bei Fachärzten werden nach Prüfung durch den Amtsarzt ebenso bewilligt. Die Leistungen der Krankenhilfe sind ein Bestandteil des Asylbewerberleistungsgesetzes. Medinetz Magdeburg Das Medinetz Magdeburg ist eine ehrenamtliche Initiative, in der sich Medizinstudent*innen und Ärzt*innen für die Medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung engagieren. Neben Obdachlosen oder Personen mit finanziellen Schwierigkeiten können auch Flüchtlinge ohne gültige Papiere betroffen sein. Sie können die wöchentlichen Sprechstunden (dienstags 15 – 17 Uhr, Raum 110, eine-welt-haus) nutzen, um zu einem Facharzt/einer Fachärztin vermittelt zu werden, die sich bereit erklärt haben, Menschen ohne Krankenversicherung zu behandeln. Medinetz Magdeburg eine-welt-haus Magdeburg Schellingstraße 3 – 4, 39104 Magdeburg
[email protected] www.medinetz-magdeburg.org
43
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
Welche psychosoziale Unterstützung gibt es für
Deutsch-bulgarische soziokulturelle Vereinigung e.V.
traumatisierte Flüchtlinge?
Die deutsch-bulgarische Vereinigung ist eine Mig-
Psychosoziales Zentrum für Migrant*innen Das Psychosoziale Zentrum für Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt (PSZ) bietet psycho soziale Beratung, Therapie, psychosoziale Gruppen sowie begleitende Sozialberatung an. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die klinisch-psychologische Praxis mit Flüchtlingen, die Verfolgung, Gewalt und Folter überlebt haben. Dabei werden die kulturellen Hintergründe und sprachlichen Bedürfnisse der Klient*innen berücksichtigt. Auch Kinder, Jugendliche und Familien sind willkommen. Die kostenfreien Angebote können unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf kann ein/e kostenlose/e Dolmetscher/in hinzugezogen werden. Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht, alle Gespräche werden streng vertraulich behandelt. Psychosoziales Zentrum für Migrant/innen Tatiana Katcheishvili, Saadet Ismayil, Tobias Drehsen Annastraße 26, 39108 Magdeburg Telefon 0391 63109807, Fax: 0391 50676985 Telefonische Anmeldung: mittwochs 13.30 – 15 Uhr
[email protected] www.psz-sachsen-anhalt.de
Welche Unterstützung gibt es, damit sich Flüchtlinge schnell in Magdeburg zurechtfinden können? Neben den Informationen und Orientierungshilfen, die verantwortliche Mitarbeiter*innen in den Behörden geben können, gibt es eine Reihe von Angeboten engagierter Magdeburger*innen, die Flüchtlingen ihre neue Heimat vorstellen und ihnen bei der Orientierung in der Stadt helfen wollen.
44
rantenselbstorganisation, die sich für die Begegnung von Menschen unterschiedlicher Kulturen einsetzt. Die Mitglieder verfügen über vielfältige sprachliche Kompetenzen und können Flüchtlingen insbesondere in Bulgarisch, Türkisch, Mazedonisch, Serbisch und Russisch Orientierungshilfen bieten. Deutsch-Bulgarisch soziokulturelle Vereinigung e.V. Schellingstraße 4, 39104 Magdeburg Milena Konstantinova (Telefon 0176 39046555) Zoia Haack (Telefon 0176 49520419) www.d-bg-skv.jimdo.com Interkulturelles Beratungs- und Begegnungszentrum Das interkulturelle Beratungs- und Begegnungszentrum bietet muttersprachliche Beratungs- und Orientierungshilfen (insbesondere vietnamesisch, französisch, spanisch, albanisch und serbokroatisch) und kann wertvolle Hinweise zu weiteren Angeboten bieten. Interkulturelles Beratungs- und Begegnungszentrum (Caritasverband für das Bistum Magdeburg e. V.) Karl-Schmidt-Str. 5c, 39104 Magdeburg Johanna Stecker Telefon 0391 4080517 www.caritas-magdeburg.de Wo erhalten Flüchtlinge Hilfe, wenn sie Angehörige suchen oder eine Familienzusammenführung wünschen? Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes unterstützt Flüchtlinge, die aufgrund von Kriegen, bewaffneten Konflikten, Katastrophen, Flucht und Vertreibung den Kontakt zu Angehörigen verloren haben, bei der Ermittlung des aktuellen Aufenthalts-
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
ortes. Auch die Übermittlung von Nachrichten zu
Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt
Angehörigen in Konflikt – und Katastrophengebie-
(Miteinander e. V.)
ten ist möglich. Der Suchdienst unterstützt Flüchtlin-
Erich-Weinert-Straße 30, 39104 Magdeburg
ge in allen Fragen der Familienzusammenführung,
Annika Butz,
z. B. durch Beratung zu aktuellen rechtlichen
Mobil 0170 2925361 und 0170 2948352
Regelungen, durch Begleitung während des Visums-
Telefon 0391 5446710,
verfahrens oder durch Vermittlung von Kontakten zu
www.mobile-opferberatung.de
internationalen Hilfsorganisationen. Suchdienst, Landesauskunftsbüro Sachsen-Anhalt (DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.) Halberstädter Straße 98, 39112 Magdeburg
3. Wohnen und Nachbarschaft
Susanne Piel, Telefon 0391 63602322, Mobil 0173 3429702
[email protected], www.sachsen-anhalt.drk.de
Wo können Flüchtlinge kostengünstig bzw. kosten frei Kleidung, Möbel und Hausrat bekommen? Flüchtlinge können selbstverständlich die Möbella-
Wo erhalten Flüchtlinge, wenn sie rassistischen Anfeindungen oder Übergriffen ausgesetzt sind?
ger und Kleiderkammern nutzen, die allen bedürftigen Menschen kostengünstig oder kostenfrei Kleidung, Möbel und Hausrat zur Verfügung stellen.
Mobile Opferberatung Die mobile Opferberatung des Miteinander e. V.
Kleiderkammer (AWO SPI Soziale Stadt und Land
bietet Menschen, die von rassistischen Anfein-
Entwicklungsgesellschaft mbH)
dungen und Übergriffen betroffen sind Beratung,
Thiemstraße 12, 39104 Magdeburg
Begleitung und Unterstützung, z. B. Beratung zu
Telefon 0391 99018550
den Rechten als Geschädigte/r, zu Ansprüchen auf
Montag bis Freitag 9 –12 Uhr,
Schmerzensgeld , Begleitung zu Institutionen, Hilfe
Dienstag und Donnerstag 13.00 –16.30 Uhr
bei der Bewältigung der Angriffsfolgen, Beratung
Kleiderspenden, kleine Gebrauchs- und Haushalts-
zur Finanzierung von Rechtsanwält*innen. Auf
gegenstände können montags und mittwochs in der
Wunsch kann auch eine entsprechende Öffentlich-
Zeit von 11 bis 16:30 Uhr abgegeben werden.
keitsarbeit organisiert werden. Die Beratungen finden in der Beratungsstelle des Miteinander e.V. statt oder auf Wunsch der/s Betroffenen an einem anderen Ort. Beratungen sind in Deutsch, Englisch und Französisch möglich, für weitere Sprachen können bei Bedarf
AQB Magdeburg Second-Hand-Shop (AQB Magdeburg mbH) Standort Buckau Karl-Schmidt-Straße 1 (Eingang Coquistraße ) 39104 Magdeburg, Montag – Freitag 9 –16 Uhr
Dolmetscher*innen hinzugezogen werden.
45
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
Annahmestelle Buckauer Bahnhof
Sozialkaufhaus Olvenstedt
Porsestraße 16, 39104 Magdeburg
Sozialkaufhaus der BVIK gGmbH „Haushalt, Möbel und mehr“
Möbel- und Hausratservice
Bruno-Taut-Ring 119, 39130 Magdeburg
Morgenstraße 10, 39124 Magdeburg
Ines Haßbargen (Leiterin),
Montag und Freitag 9 –14.30 Uhr,
Telefon 0391 74497517, Mobil 0176 177 222 13
Dienstag bis Donnerstag 9 –17 Uhr
[email protected]
Telefon 0391 72726-100,
Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 9 – 16 Uhr,
[email protected], www.aqb-md.de
Di. und Do. 9 – 18 Uhr, Freitag 9 – 13 Uhr
GISE mbH (Annahmestelle Möbelfundus)
Verein Soziale Mitte e. V.
Karl-Schmidt-Straße 45, 39104 Magdeburg
In der Mittelwiese 1a, 39122 Magdeburg
Telefon 0391 4095-100 und 4095-107
Holger Zimmermann (Vorsitzender),
Montag bis Donnerstag 8-14.30 Uhr
Telefon 0391 5046666, Mobil 0152 34295428,
[email protected], www.gise-md.de
TeleFax: 0391 5046668
[email protected], www.sozialemitte-ev.de
Familienhaus Magdeburg Hohepfortestraße 14, 39106 Magdeburg Frau Heike Gahrns, Telefon 0391 99000099
[email protected], www.familienhaus-magdeburg.de Die Ausgabe an Familien erfolgt jeweils dienstags 12–15 Uhr. Deutsches Rotes Kreuz Kleiderkammer Ferdinand-von-Schill-Straße 33, 39116 Magdeburg Telefon 0391 6223305 oder 6076641 Montag, Mittwoch und Freitag 9 –13 Uhr, Dienstag und Donnerstag 12 –15 Uhr
Öffnungszeiten freitags 10 – 17 Uhr Laden „Jacke wie Hose“ 39122 Magdeburg, Alt Salbke 68 Öffnungszeiten: Mo. 12 – 17 Uhr, Di. – Do. 10 – 17 Uhr, Fr. 9 – 16 Uhr Magdeburger Stadtmission e. V. Lädchen „Chick aus zweiter Hand“ Leibnizstraße 48, 39104 Magdeburg Lutz Wagner, Kerstin Klanert Tel. 0391 5324913 oder 99979588, Fax: 0391 5324915
[email protected]
Rot-Kreuz-Shop
Welche Netzwerke gibt es in den Stadtteilen zur
Breiter Weg 19a, 39104 Magdeburg
Unterstützung von Flüchtlingen?
Telefon 0391 9908788 und 030 85 404 444
Gemeinwesen – Arbeitsgruppen
(Spendenservice) Montag – Freitag 10 –18 Uhr
In Magdeburg gibt es über 20 Gemeinwesen-Arbeitsgruppen, in denen sich Vereine, Organisationen, Unternehmen und engagierte Bürger*innen für
46
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
das soziale und kulturelle Leben in den jeweiligen
Stadtteilmanagement Fermersleben/Salbke/
Stadtteilen engagieren. Gemeinsam geplante Feste
Westerhüsen (Südost)
und Aktionen, aber auch Bildungs- und Kulturver-
Das Stadtteilmanagement richtet sich an alle inter-
anstaltungen stehen allen Interessierten offen und
essierten Bewohner*innen, Betriebe, Einrichtungen
können für Flüchtlinge eine Möglichkeit sein, den
und Institutionen im Stadtgebiet. Zudem ist es
Stadtteil näher kennen zu lernen und Kontakte
Ansprechpartner für Kommunalpolitik, Stadtverwal-
zu knüpfen. Die Gemeinwesenarbeit wird von
tung und lokale Wirtschaft. Das Stadtteilmanage-
der Stadtverwaltung koordiniert. Termine für die
ment ist zu verstehen als ein schrittweiser Prozess,
nächsten Sitzungen und die Kontaktdaten zu den
der dazu dient, die Stadtgebietsentwicklung
gewählten GWA-Gruppen-Sprecher*innen gibt es
nachhaltig zu fördern, die Stadtteil- bzw. Gemein-
bei der verantwortlichen Koordination.
wesenarbeit zu unterstützen und die Nachbarschaft zum Mitmachen zu motivieren. Das Stadtteilma-
Koordinierungsstelle Gemeinwesenarbeit
nagement ist Teil des Willkommensbündnis‘ Süd.
Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg Claudia Ziegler, Telefon 0391 540-3110,
Internationaler Bund (IB) IB Mitte gGmbH
[email protected]
für Bildung und soziale Dienste
GWA-Seite auf magdeburg.de
Greifenhagener Straße 7, 39122 Magdeburg Telefon 0391 52095112, Fax: 0391 52095119,
Stadtteilmanagement Neu-Olvenstedt
Mobil 0177 7847460
Der Stadtteilmanager setzt sich für die Vernetzung
[email protected]
und Zusammenführung verschiedener sozialer
www.md39122.de
Gruppen, Initiativen, Vereine und Institutionen ein und moderiert die stadtteilbezogene Projektentwick-
Quartiersmanagement Buckau
lung für Neu Olvenstedt. Da auch in Neu Ol-
Das Quartiersmanagement bietet Informationen zu
venstedt Flüchtlinge untergebracht sind, stellen sich
sozialen Informationen und kulturellen Angeboten
neue Fragen des Zusammenlebens im Quartier, an
im Stadtteil Buckau. Es wirkt als Kommunikations-
deren Diskussion auch das Stadtteilmanagement
stelle zwischen interessierten Bürger*innen, Einrich-
beteiligt ist.
tungen und Unternehmen im Quartier. Die Quartiersmanagerin ist stellvertretende Spre-
Büro für Stadtteilarbeit Neu Olvenstedt,
cherin der Gemeinwesenarbeitsgruppe Buckau.
Stadtteilmanagement, Stadtumbau Ost
Gemeinsam mit dem Stadtteilmanagement Südost
(internationaler Bund)
wird das neu gegründete „Lokale Willkommens-
Scharnhorstring 38, 39130 Magdeburg
bündnis Südost“ koordiniert.
Stefan Köder Telefon 0391 55923715, Mobil 0160 5894147
Interessierte Freiwillige mit Ideen zur gemeinsamen
Stefan.Kö
[email protected]
Freizeitgestaltung mit Flüchtlingen (z .B. kochen,
Offene Sprechzeiten im Büro: donnerstags 10–12 Uhr
musizieren, gärtnern) sind herzlich willkommen.
und 14–17 Uhr, sowie nach Absprache
Auch ehrenamtliche Unterstützung bei der Woh-
47
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
nungssuche oder für die Begleitung zu Behörden
kaufen und vielem mehr. Der Ratgeber „Leben in
wird gesucht.
Deutschland“ steht hier als Download (PDF) zur Verfügung.
Quartiersmanagement Buckau Schönebecker Straße 29/30, 39104 Magdeburg Katja Kohl, Telefon 0391 40822911,
[email protected] www.buckau.com Wo finden Flüchtlinge Unterstützung bei der Suche nach einer eigenen Wohnung? Prinzipiell können alle Bratungsstellen und Sozialarbeiter*innen, die Flüchtlinge bei der Integration unterstützen, auch mit ersten Tipps und Hinweisen für eine erfolgreiche Suche nach einer eigenen Wohnung helfen. Große Vermieter wie die Wohnungsbaugesellschaft (WOBAU) und die Genossenschaften sind auf Mieter*innen mit Migrationshintergrund vorbereitet und stellen zum Teil auch Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Wertvolle Hinweise bietet ein Mietleitfaden, der gemeinsam von WOBAU und Caritas erarbeitet wurde und auf der Homepage der WOBAU (WWW.wobau-magdeburg.de) in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Türkisch, Arabisch, Kurdisch, Vietnamesisch und Albanisch zum Download bereit steht. Wo gibt es allgemeine Informationen zum Leben und Wohnen in Deutschland?
48
4. Bildung, Ausbildung und Beruf Wie ist der Schulbesuch für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien geregelt? a) Anmeldung zum Schulbesuch Für Kinder und Jugendliche besteht die gesetzliche Pflicht, eine Schule zu besuchen. Nach der Anmeldung in der Ausländerbehörde/im Einwohnermeldeamt kann die Anmeldung zur Schule erfolgen. Für die Anmeldung müssen folgende Angaben gemacht werden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Einschätzung der Deutschkenntnisse. Eventuell vorhandene Zeugnisse helfen bei der Einstufung. Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Schule und Sport Gerhart-Hauptmann-Straße 24, 39108 Magdeburg, Zimmer 119 Eitel Emrich, Telefon 0391 540-3043,
[email protected] Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 9 – 12 und 13 – 15 Uhr
Auf der Seite www.make-it-in-germany.com, die
b) Kinder- und jugendärztliche Untersuchung
von Bundesministerien und der Bundesagentur für
Nach der Anmeldung zum Schulbesuch werden
Arbeit gepflegt wird, sind umfangreiche Informati-
Kinder und Jugendliche von einem Kinder- und
onen zum Thema Leben und Arbeiten in Deutsch-
Jugendarzt des Gesundheitsamtes untersucht, um
land zusammengefasst. Gerade für Flüchtlinge mit
Entwicklungsstand und Fördermöglichkeiten besser
geklärtem Aufenthaltsstatus gibt es hier wertvolle
einschätzen zu können. Der Termin wird vom Ge-
Hinweise zu Themen wie Wohnen, Schule, Ein-
sundheitsamt telefonisch oder schriftlich mitgeteilt.
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
Landeshauptstadt Magdeburg, Gesundheitsamt,
Agentur für Arbeit Magdeburg
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Hohepfortestraße 37, 39104 Magdeburg
Lübecker Straße 32, 39124 Magdeburg
Kirsten Schmidt
Gabriele Scheunemann,
Telefon (kostenfrei) 0800 4555500
Telefon 0391 540-6050,
Öffnungszeiten:
[email protected]
Montag 8 – 13 Uhr, Dienstag 8 – 16 Uhr, Mittwoch 8 – 13 Uhr, Freitag 8 – 13 Uhr
c) Zuordnung zu einem Deutsch-Intensivkurs Das Landesschulamt prüft die mögliche Schulform
Projektverbund Jobbrücke Plus
und weist eine konkrete Schule zu.
Der Projektverbund Jobbrücke Plus erleichtert Blei-
Landeshauptstadt Magdeburg, Referat Schulform
durch gezielte Beratungen und entsprechende
Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg Telefon 0391 56702, poststelle @lscha.mk.sachsen-anhalt.de d) Schulanmeldung Anschließend erfolgt die Anmeldung in der zugewiesenen Schule. Dort können auch weitere Anträge gestellt werden: · Antrag auf „Bildung und Teilhabe“ für den Deutsch-Intensivkurs · Antrag auf Schülerbeförderung (Monatsfahrschein für Bus und Straßenbahn) · Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung im Hort
beberechtigten und Flüchtlingen in Sachsen-Anhalt Qualifizierungen den Zugang zum Arbeitsmarkt und vermittelt in Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen. Flüchtlinge im Asylverfahren, mit Duldung und Bleibeberechtigte erhalten Bewerbungstrainings, Unterstützung bei der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und können Module zu praktischen Erprobungen im Handwerks- und Pflegebereich nutzen. Projektverbund Jobbrücke Plus Projekthomepage: http://www.jobbruecke-chance.de/ (AWO SPI Soziale Stadt und Land Entwicklungs gesellschaft mbH) Projektkoordinatorin: Larissa Heitzmann,
[email protected], www.spi-ost.de
Wo erhalten Flüchtlinge Unterstützung auf dem Weg zu Ausbildung und Beruf?
Jobmentorin (Internationaler Bund): Elena Slavkova (Telefon 0391 59779102)
Agentur für Arbeit
Jobmentor (Europäisches Bildungswerk):
Die Agentur für Arbeit bietet Informationen und Be-
Helmut Sachs (0391 4020351)
ratung zu Ausbildung und Beruf, unterstützt bei der Vorbereitung und Vermittlung und begleitet Jugendliche und Erwachsene während der Ausbildung.
49
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
www.make-it-in-germany.com
Integrationshilfe Sachsen-Anhalt
Auf der Seite www.make-it-in-germany.com, die
Nora Heinonen,
von Bundesministerien und der Bundesagentur für
[email protected],
Arbeit gepflegt wird, sind umfangreiche Informati-
Mobil: 0176 81114813
onen zum Thema Leben und Arbeiten in Deutschland zusammengefasst. Gerade für Flüchtlinge mit geklärtem Aufenthaltsstatus gibt es hier wertvolle Hinweise zu Themen wie Wohnen, Schule, Einkaufen und vielem Mehr. Der Ratgeber „Leben in Deutschland“ steht hier als Download (PDF) zur Verfügung.
Wo können Flüchtlinge einen Sprachkurs absolvieren? Integrationskurse Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanzierten Integrationskurse enthalten einen Sprachkurs und einen Orientierungskurs. Wer wann Anspruch auf Teilnahme und Finanzierung hat, ist durch das Aufenthaltsgesetz geregelt.
5. Sprache und Kommunikation
Ausführliche Informationen dazu sind unter www. bamf.de zu finden. In Magdeburg bieten u.a. die Volkshochschule, die EURO-Schulen und das Euro-
Wo finden Flüchtlinge Unterstützung in ihrer Muttersprache? Die Fachkräfte der Jugendmigrationsdienste und Migrationsberatungsstellen verfügen über unterschiedliche Fremdsprachenkompetenzen, die Beratung Information erleichtern. Darüber hinaus gibt es verschiedene ehrenamtliche Initiativen, um Menschen, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen in der Alltagskommunikation und im Umgang mit Behörden oder Ämtern zu unterstützen: Datenbank für Sprachkenntnisse Die Arbeitsgruppe „Sprache und Bildung“ der Integrationshilfe pflegt eine Datenbank für Sprachkenntnisse, in der Kontakte zu Personen für ganz unterschiedliche Sprachmittler-Dienste gespeichert sind. Hier kann man sich auch registrieren lassen, wenn man selbst über Fremdsprachenkompetenzen verfügt und Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen möchte.
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päische Bildungswerk Integrationskurse an. Konversationskurse Das IKZ bietet ehrenamtlich geleitete, kostenfreie Konversationskurse für Flüchtlinge an, deren Asylverfahren noch nicht beendet ist bzw. deren Aufenthalt gestattet/Geduldet ist, die also keine Zugangsberechtigung zum BAMF-finanzierten Integrationskurs haben. Teilnehmen können Flüchtlinge ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Interkulturelles Beratungs- und Begegnungszentrum (Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.) Karl-Schmidt-Str. 5c, 39104 Magdeburg Johanna Strecker, Tel.: 0391 4080517 www.caritas.magdeburg.de Sprachkurse Die Volkshochschule organisiert zusätzlich zu den Integrationskursen Sprachkurse für interessierte Flüchtlinge, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
Städtische Volkshochschule Magdeburg
Büchertausch in vielen Sprachen
Leibnitzstraße 23, 39104 Magdeburg
Unter dem Motto „Gib ein Busch – nimm ein Buch“
Ralf Liebe, Tel.: 0391 535477-0
wird im eine-welt-haus Magdeburg ein Pool an
[email protected]
mehrsprachiger Literatur aufgebaut, um Spracherwerb und Zugang zu fremdsprachiger Literatur
Meridian e.V.
zu erleichtern. Das Bücherregal im Erdgeschoss
Der Verein Meridian e.V. ist eine Migrantenselbstorga-
ist wochentags von 8 bis 19 Uhr zugänglich.
nisation, die sich u.a. für die Förderung der sprachli-
Aktuell sind Wörterbücher (u. a. französisch bzw.
chen Kompetenzen von Menschen unterschiedlicher
arabisch-deutsch)= besonders gefragt. Abgabe von
Nationalitäten einsetzt. Ein Deutschkurs für Interessier-
Bücherspenden ist im Raum 301 möglich.
te mit geringen Grundkenntnissen findet dienstags 10 –11.30 Uhr im eine-welt-haus statt. Der Unkosten-
eine-welt-haus Magdeburg
beitrag für Materialien beträgt 1 Euro pro Stunde.
(Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt) Schellingstraße 3-4, 39104 Magdeburg
Meridian e.V.
Manja Lorenz,
Eine-welt-haus, Schellingstraße 3-4 Magdeburg
Tel.: 0391 5371-207,
[email protected]
Elena Klein. Tel.: 0391 5371-296,
[email protected] www.meridian-magdeburg.de Sprachcafé im eine-welt-haus
Welche Unterstützung erhalten Kinder und Jugend liche aus Flüchtlingsfamilien beim Erlernen der deutschen Sprache?
Das Sprachcafé im eine-welt-haus bietet allen
Intensiv-Sprachkurse für Kinder und Jugendliche
Interessierten eine gute Gelegenheit, Sprachkennt-
Die Sprache bildet die Grundlage für alle Integrati-
nisse zu festigen oder sich mit anderen mal wieder
onsbemühungen. Damit Kinder mit Migrationshinter-
in der eigenen Muttersprache zu unterhalten. Die
grund möglichst schnell am allgemeinen Unterricht
Konversation erfolgt in angenehmer Atmosphäre an
teilnehmen können, erhalten sie über das Programm
Sprachtischen. Meist sind die Sprachen Deutsch,
„Sprachförderung Deutsch“, das von der Landes-
Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch vertre-
hauptstadt Magdeburg dem Internationalen Bund
ten. Selbstverständlich sind Interessierte mit weiteren
und den EURO-Schulen konzipiert wurde, in 8-wö-
Sprachkompetenzen jederzeit herzlich willkommen.
chigen Kursen eine integrative Sprachförderung.
Treffpunkt ist jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat, 19 Uhr im eine-welt-haus Magdeburg.
Für Kinder im Grundschulbereich findet der Unterricht an den jeweiligen Grundschulen zur
eine-Welt-haus Magdeburg
regulären Unterrichtszeit statt. Diese Kurse werden
(Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt)
vom Internationalen Bund organisiert. Die Gruppen
Schellingstraße 3-4, 39104 Magdeburg
die sich aus 8 bis 12 Kindern unterschiedlicher
Till Staack (Englisch), Flavio Citrigno (Italienisch,
Nationalitäten und Altersgruppen mit Teilweise
Französisch), Tel.: 0391 5371-210,
[email protected]
sehr unterschiedlichen Sprachniveaus zusammen-
51
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
setzen, werden von jeweils einer Lehrkraft betreut.
Familien-PATEN
Nach Abschluss der 8-wöchigen Kurse werden die
Ehrenamtliche Familien-PATEN unterstützen Fami-
Schüler*innen wieder in den regulären Unterricht
lien oder Alleinerziehende in Alltagssituationen
eingegliedert.
durch individuelle kleine Hilfeleistungen, die helfen,
Sprachkurse für Grundschüler*innen: Internationa-
Freiräume zu schaffen, Stress und Belastung abzu-
ler Bund
bauen und den Familienalltag leichter gelingen zu
Frau Lisa Schulz, Tel.: 0391 60772521
lassen. Art, Umfang und Dauer des Einsatzes rich-
[email protected]
ten sich sowohl nach den Interessen und Wünschen der Freiwilligen als auch nach den Bedarfen der
Für Jugendliche im Sekundarschulbereich finden
einzelnen Familien. Lernunterstützung für Kinder
die Sprachkurse in den EURO-Schulen statt.
im Grundschulalter, individuelle Freizeitgestaltung
Auch hier gibt es kleine Lerngruppen, um die
mit einzelnen Kindern, punktuelle Kinderbetreuung
Schüler*innen optimal fördern zu können. Die
bei wichtigen Terminen der Eltern oder Begleitung
Fahrtkosten vom Wohnort zur EURO-Schule und
bei anstehenden Behördengängen sind mögliche
zurück können über das „Bildung und Teilhabe“-
Aufgabenfelder. Während des Kennenlernens und
Programm finanziert werden.
der gesamten Engagementzeit werden Freiwillige
Sprachkurse für Sekundarschüler*innen:
und Familien von den Mitarbeiter*innen der Stif-
EURO-Schulen
tung netzwerk leben begleitet, beraten und betreut.
Frau Birgit Sukovsky, Tel.: 0391 6109300
Die Kommunikation erfolgt in Deutsch, eventuell in
[email protected]
Englisch.
Ehrenamtliche sind herzlich willkommen, um Kinder
Stiftung netzwerk leben
und Jugendliche während der Sprachkurse indivi-
Danzstraße 1, 39104 Magdeburg
duell zu fördern und evtl. auch im Anschluss weiter
Beate Schramm-Paul, Tel.: 0391 5342411
beim Lernen zu unterstützen. Über den aktuellen Be-
[email protected], www.netzwerkleben.de
darf können die jeweiligen Ansprechpartner*innen Auskunft geben.
Begleitung und Unterstützung von Flüchtlingsfamilien Das Projekt „PROCHANCE“ bietet vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote für benachteiligte
6. Freizeit und Begegnung
Familien mit Migrationshintergrund. Gemeinsam mit
Welche Unterstützungsangebote für Flüchtlings
Familien bei der Orientierung im Alltag, z. B. durch
familien gibt es? Flüchtlingsfamilien, die sich Unterstützung und Entlastung bzw. Hilfen zur Orientierung im Alltag wünschen, können sich u. a. an folgende Projekte bzw. Organisationen wenden:
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Ehrenamtlichen helfen sozialpädagogische Fachkräfte individuelle Lern- und Sprachangebote für Kinder und Jugendliche, die Begleitung bei der Wohnungs-, Ausbildungs- oder Jobsuche, durch die Vermittlung von Sprach- und Qualifizierungsangeboten sowie die Organisation von Freizeitaktivitäten.
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
Projekt „PROCHANCE“,
in den zahlreichen Vereinen der Stadt Sport treiben
AWO SPI Soziale Stadt und Land
und an allen Aktivitäten teilnehmen, ohne gleich
Entwicklungsgesellschaft mbH
(kostenpflichtig) Mitglied werden zu müssen.
Projektkoordination: Edna Pevestorf,
[email protected]
Stadtsportbund Magdeburg
Projektmitarbeiterin: Natalya Nielebock,
Klaus-Miesner-Platz 3, 39108 Magdeburg
[email protected]
Jörg Brehmer (Geschäftsführer), Tel.: 0391 607376212
Projekt Stadtteillotsen
[email protected],
Die Arbeit des Stadtteillotsen besteht in der Suche
www.ssb-magdeburg.de
nach Unterstützern aus den Wohngebieten Alte und Neue Neustadt sowie in der persönlichen
Parkour
Unterstützung einzelner Personen und Flüchtlings
Jugendliche ab 13 Jahren und sportliche Erwachse-
familien in den Wohngebieten. In aktiver Zusam-
ne sind beim Senshi-Parkour herzlich willkommen.
menarbeit mit dem Informations- und Beratungs-
Ein wöchentliches Parkourtraining bietet die Mög-
zentrum (MoNi), Moritzstr. 2 werden Nachmittage
lichkeit, die Bewegungskunst Parkour näher kennen-
für Flüchtlingskinder in dem Sozialen Treff MoNI
zulernen und verschiedene Bewegungstechniken
(Moritzstr. 2) organisiert. Es erfolgt enge Zusam-
auszuprobieren. Die sportliche Begegnung steht
menarbeit mit den Sozialarbeitern in den Heimen
im Vordergrund. Treffpunkt für alle Interessenten ist
der Agnetenstraße, des Lorenzweges und der
jeweils donnerstags um 17 Uhr auf dem Thiemplatz
kleinen Schulstraße sowie dem Familienhaus.
in Magdeburg-Buckau.
Bisher konnten 3 Ehrenamtliche (Geflüchtete) aus
Senshi-Parkour
drei Nationen gefunden werden, die das Projekt
Michael Schütze, Tel.: 0174 6151259
unterstützen.
[email protected], www.senshi-parkour.de
Eberhard Klees Moritzstraße 2
Welche konkreten Freizeit- und Begegnungs
39124 Magdeburg
angebote gibt es?
[email protected] Wo können sich Flüchtlinge sportlich betätigen?
Integrationstreff „Café Krähe“ Das „Café Krähe“ der Evangelischen Hoffnungsgemeinde ist ein Begegnungsort für Flüchtlinge aus
Sport in Vereinen
aller Welt. Menschen aus über 20 Nationen, mit
Die Sportvereine der Stadt bieten eine große Palette
verschiedenen Ethnien und Religionen, erhalten
an sportlichen Betätigungsfeldern. Um Flüchtlingen
vielfältige Unterstützung. Im Projekt „Stiche gegen
den Zugang zu Sportangeboten zu erleichtern, hat
Stiche“ betätigen sich Asylbewerber*innen künst-
der Stadtsportbund Magdeburg mit der ARAG-Sport-
lerisch und handwerklich, fertigen Stickereien, ent-
versicherung eine zusätzliche Versicherung abge-
werfen und fertigen Kleidungsstücke aus Tansania-
schlossen. So können Flüchtlinge aller Altersgruppen
Stoffen oder restaurieren alte Möbel. Die fertigen
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Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
Kunstwerke werden zu verschiedenen Veranstal-
Trägerschaft offen. Aber auch Stadtteil- und so-
tungen präsentiert und sorgen für interkulturelle
ziokulturelle Zentren, Vereine und Organisationen
Begegnungen. Auch der sonntägliche Gottesdienst
bieten vielfältige Freizeitmöglichkeiten. Einige sind
ist eine Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen.
hier aufgeführt.
Integrationstreff „Café Krähe“
OLVENSTEDT
Evangelische Hoffnungsgemeinde
Kinder- und Jugendhaus „Kümmelsburg“
Krähenstieg 2, 39126 Magdeburg,
(Landeshauptstadt Magdeburg)
Tel.: 0391 2530881
Rennebogen 167, 39130 Magdeburg
Fax: 0391 2584470,
Rainer Pappenberg, Telefon: 0391 7220066
[email protected]
[email protected]
Pfarrerin Cordula Haase,
Öffnungszeiten: Montag 14 –19 Uhr,
[email protected]
Dienstag-Freitag 14 – 21 Uhr, Veranstaltungen am
Tel.: 0151 556653 66,
Wochenende, Offene Angebote, Kreativ-, Sport-,
www.hoffnungsgemeinde.de
Theaterangebote, Kinderküche, PC und Medien
Interkultureller Garten
NEUSTÄDTER FELD
Der Interkulturelle Garten am Kuckhoffplatz bietet
Kinder- und Jugendhaus „Bauarbeiter“
Menschen aller Altersgruppen und Nationalitäten
(Landeshauptstadt Magdeburg)
Ort und Gelegenheit, sich gärtnerisch zu betätigen.
Silberschlagstraße 23, 39128 Magdeburg
Interessierte können eigene Beete anlegen und
Herr Bentenschneider, Tel.: 0391 2523953
pflegen, sich mit anderen austauschen und die Zeit
[email protected]
an der frischen Luft genießen.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 13 – 20 Uhr Offene Angebote, Sport- und Kreativangebote,
Interkultureller Garten (KanTe e.V.)
Koch-AG
Kuckhoffplatz (hinter dem Gesundheits- und Veterinäramt), 39104 Magdeburg
ALTSTADT
Sebastian Essig, Mobil 0157 54301568,
Kinder- und Jugendhaus „Altstadt“
[email protected]
(Landeshauptstadt Magdeburg)
Postanschrift: KanTe e.V., Tschokkestraße 32,
Schleinufer11(Eingang Keplerstraße),
39104 Magdeburg
39104 Magdeburg
http://ikuga.kante-kultur.de
Frau Trotzke, Tel.: 0391 53539623,
[email protected]
Welche Freizeitangebote können Kinder und Ju
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 13–19 Uhr
gendliche aus Flüchtlingsfamilien nutzen?
Offene Angebote, Kreativ-, Sport- und Begegnungs-
Selbstverständlich stehen alle Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in kommunaler und freier
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angebote
Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
REFORM
Silke Gallein, Tel.: 0391 52095113,
Kinder- und Jugendhaus „Banane“
[email protected]
(Landeshauptstadt Magdeburg)
www.groeningerbad.de
Quittenweg 52, 39118 Magdeburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 13 – 18 Uhr
Herr Tennert, Tel.: 0391 616372
Offene Angebote, Sport- und Spielangebote,
[email protected]
Familienbildung, interkulturelles Café, Müttercafé
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 13 – 20 Uhr Offene Angebote, Sport- und Spielangebote,
BUCKAU
Holzarbeiten, Mädchen- und Familiensport,
Volksbad Buckau c/o Frauenzentrum Courage
PC und Medien, Modelleisenbahn
(Fraueninitiative Magdeburg e.V.) Karl-Schmidt-Straße 56, 39104 Magdeburg
SUDENBURG
Claudia Parschau, Tel./Fax: 0391 4048089
Kinder- und Jugendhaus „Müntzer“
[email protected],
(Landeshauptstadt Magdeburg)
www.courageimvolksbad.de
Thomas-Müntzer-Straße 23, 39116 Magdeburg
Künstlerisch-kreative Angebote während der
Herr Rehahn, Frau Flügge, Tel.: 0391 604856
Schulferien für Kinder im Alter zwischen
[email protected]
7 und 12 Jahren (Montag bis Freitag 10 – 12 Uhr)
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 13 – 20 Uhr, Samstag 15 – 24 Uhr
Tipp: Fahrrad-Spenden: Das Gemeinschafts
Offene Angebote, Kreativ-, Sport- und Begegnungs-
projekt Soli-RAD-isch möchte Flüchtlingen
angebote
eine größere Mobilität ermöglichen und nimmt nicht mehr genutzte, aber möglichst
STADTFELD
fahrtüchtige Fahrräder entgegen.
Kinder- und Jugendhaus „Heizhaus“ (Landeshauptstadt Magdeburg)
Abgabestellen:
Harsdorfer Straße 33b, 39110 Magdeburg
– K inder- und Familienzentrum EMMA,
Frau Jentzsch, Tel.: 0391 7311516
Annastraße 32, 39108 Magdeburg,
[email protected]
Tel.: 0391 7328900,
Öffnungszeiten: Montag 14 – 19 Uhr,
www.spielwagen-magdeburg.de
Dienstag bis Freitag 11 – 23 Uhr,
– Jugendfreizeiteinrichtung Heizhaus,
Samstag (1x pro Monat) 14 – 18 Uhr
Harsdorfer Straße 33b, 39110 Magdeburg,
Offene Angebote, Kreativ-, Spiel- und Sport
Tel.: 0391 7311516,
[email protected]
angebote, Probenraum, Computerraum, Krabbelgruppe, Eltern-Kind-Nachmittag
– Infoladen Magdeburg-Stadtfeld, AlexanderPuschkin-Str. 20, 39108 Magdeburg Aktuelle Informationen gibt es unter
SALBKE
www.facebook.com/soliradisch
Kinder- und Jugendhaus Thieberg (aktion musik e.V.) Greifenhagener Straße 7, 39122 Magdeburg
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Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg
Welche Räume kann man für selbstorganisierte
NEU-OLVENSTEDT
Begegnungen nutzen?
Stadtteilzentrum (Die Brücke Magdeburg gGmbH)
ALTSTADT eine-welt-haus Magdeburg (Auslandsgesellschaft Magdeburg) Schellingstraße 3-4, 39104 Magdeburg Tel.: 0391 5371-200,
[email protected] Stadtbibliothek Magdeburg Breiter Weg 109, 39104 Magdeburg Miriam Schmidt, Tel.: 0391 540-4833 www.magdeburg-stadtbibliothek.de BUCKAU Volksbad Buckau c/o Frauenzentrum Courage
Bruno-Taut-Ring 178, 39130 Magdeburg Steffen Hickisch, Tel.: 0391 7260260 Andrea Hofer,
Tel.: 0391 7260261
Steffi Dorf, Silke Schröder, Tel.: 0391 7260277
[email protected] OTTERSLEBEN Mehrgenerationenhaus Ottersleben (Bildungsnetzwerk Magdeburg gGmbH) Lüttgen-Ottersleben 18a, 39116 Magdeburg Kerstin Biermann, Tel.: 0391 636018-52,
[email protected], www.bildungsnetzwerk-magdeburg.de
(Fraueninitiative Magdeburg e.V.) Karl-Schmidt-Straße 56, 39104 Magdeburg Jacqueline Brösicke, Tel./Fax: 0391 4048089
[email protected], www.courageimvolksbad.de
Haftungsausschluss Die Broschüre kann nicht den Anspruch erheben, eine umfassende oder gar abschließende Darstellung der Rechtslage zu geben. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass sich die Rechtsgrundlagen häufig ändern. Das Ausländer- und Asylrecht ist ein Rechtsgebiet, das laufend reformiert wird. Es wird empfohlen, bei konkreten Rechtsfragen die einschlägigen Beratungsstellen oder Rechtsanwälte zu konsultieren.
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