RatgebeR FlüchtlingshilFe - AWO Landesverband Sachsen-Anhalt

01.08.2016 - Dabei ist die erste Möglichkeit, dass sich ein Aus- ...... gezeigt, dass viele Banken die Änderung der BaFin ...... kaufen und vielem mehr.
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Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

Ratgeber Flüchtlingshilfe

Leitfaden für Helfer*innen in der Flüchtlingsarbeit

Impressum

Herausgeber:

AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.



Klausener Straße 17, 39112 Magdeburg

www.awo-sachsenanhalt.de

Verantwortlich:

Wolfgang Schuth

Redaktion: Monika Meinel, Daniel Kutsche, Jan Bartelheimer, Cathleen Paech

Autorin: Monika Meinel

Bildmaterial:

AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

Druck:

Halberstädter Druckhaus GmbH

Stand: Magdeburg im Mai 2016

„Gefördert durch das Bundesministerium des Innern im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung der Bundesregierung dar. Für die inhaltlichen Äußerungen tragen die Autor/innen die Verantwortung.“

gefördert durch:

Ratgeber Flüchtlingshilfe Ein Leitfaden für Helfer*innen in der Flüchtlingsarbeit

Vorwort Die vorliegende Broschüre richtet sich an ehrenamtliche Helfer, Sozialarbeiter und andere Aktive in der Flüchtlingsarbeit. Zunächst wird das Asylverfahren beschrieben. Im zweiten Teil wird auf die Rechte von Flüchtlingen eingegangen. Außerdem wird ein Überblick über die wichtigsten Themen im täglichen Leben sowie im Hinblick auf eine möglichst schnelle Integration gegeben. Im letzten Teil wird speziell auf das ehrenamtliche Engagement in Magdeburg eingegangen. Die vorliegende Broschüre dient der Orientierung und gibt Empfehlungen für die praktische Arbeit mit Flüchtlingen. Sie kann nicht den Anspruch erheben, eine umfassende oder gar abschließende Darstellung der Themenbereiche zu geben. Eine intensive Einarbeitung in die einzelnen Themen und persönliche Beratung ist unbedingt notwendig, daher wird auf weiterführendes Informationsmaterial sowie auf Beratungsstellen, Ämter, Behörden und andere Netzwerke insbesondere in Sachsen-Anhalt verwiesen.

Inhalt I

Seite

Das Asylverfahren 1. Verteilung der Asylbewerber............................................................................................. 4 2. Antragstellung................................................................................................................. 5 3. Anhörung und Entscheidung............................................................................................. 6 4. Entscheidungsmöglichkeiten.............................................................................................. 6 5. Klageverfahren................................................................................................................ 8 6. Besondere Verfahren........................................................................................................ 9 7. Dublin-Verfahren............................................................................................................ 12 8. Widerrufsverfahren........................................................................................................ 12 9. Rechtsfolgen der Entscheidung........................................................................................ 14

II

Die rechtliche Stellung von Flüchtlingen in Deutschland ...........16

III

Die Belange der Flüchtlinge 1. Sprachförderung und Integration....................................................................................19 2. Medizinische Versorgung...............................................................................................20 3. Sicherung des Lebensunterhalts......................................................................................23 4. Kontoeröffnung.............................................................................................................23 5. Ausbildung und Arbeit..................................................................................................24 6. Anerkennung des Berufsabschlusses/der Qualifikation......................................................30 7. Wohnsituation, Umzug in eigene Wohnung.....................................................................31 8. Freizeitgestaltung und Förderung sozialer Kontakte...........................................................33 9. Informationen, Adressen und Kontakte............................................................................33

IV

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg 1. Ehrenamtliche Tätigkeitsfelder zur Unterstützung von Flüchtlingen......................................... 38 2. Ankommen und Orientierung.......................................................................................... 41 3. Wohnen und Nachbarschaft........................................................................................... 45 4. Bildung, Ausbildung und Beruf........................................................................................ 48 5. Sprache und Kommunikation........................................................................................... 50 6. Freizeit und Begegnung.................................................................................................. 52

Das Asylverfahren

I.

Das Asylverfahren 1. Verteilung der Asylbewerber1

Die zweite Möglichkeit ist, dass sich ein Ausländer erst im Inland als asylsuchend zu erkennen gibt. Er wird dann ebenfalls an die nächstgelegene

Ein Asylsuchender wird einer bestimmten Ersthilfe-

Erstaufnahme-Einrichtung verwiesen.

Einrichtung zugeordnet. Diese „Verteilung“ stützt sich auf mehrere Kriterien und wird mit Hilfe des

Im nächsten Schritt findet die „Verteilung“ statt, das

Systems „EASY“ ermittelt. „Verteilung“ bedeutet,

Zuordnen zur zuständigen Erstaufnahme-Einrich-

dass Asylsuchende nach bestimmten Kriterien einer

tung. Diese wird mit Hilfe des Systems „EASY“

Erstaufnahme-Einrichtung zugeordnet werden, die

(Erstverteilung von Asylbegehrenden) ermittelt, das

für sie zuständig ist. Bevor die Verteilung beginnen

die Verteilung bundesweit verwaltet. Sofern sich

kann, muss sich der Ausländer als asylsuchend

der Asylsuchende nicht bereits in der zuständigen

melden. Hierzu bestehen zwei Wege: das Asylge-

Einrichtung befindet, muss er sich zu derjenigen

such an der Grenze oder im Inland.

begeben, die ihm zugeteilt wird. In der Außenstelle des Bundesamtes, die dieser Erstaufnahme-

Dabei ist die erste Möglichkeit, dass sich ein Aus-

Einrichtung zugeordnet ist, stellt er dann seinen

länder während der Einreise als asylsuchend mel-

Asylantrag.

det. Hierzu wendet er sich an die Grenzbehörde, die ihn dann an die nächstgelegene Erstaufnahme-

Die Zuteilung zu einer Erstaufnahme-Einrichtung

Einrichtung weiterleitet. Dies gilt allerdings nicht,

hängt zum einen ab von deren aktuellen Kapazi-

wenn die Einreise verweigert werden muss, etwa

täten. Daneben spielt auch eine Rolle, in welcher

weil er aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist.

Außenstelle des Bundesamtes das Heimatland

4 (Quelle für 1 bis 3 und 5 bis 9 URL BMAF: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/asylverfahren-node.html)

1

Das Asylverfahren

des Asylsuchenden bearbeitet wird, denn nicht

einen Erstantrag, einen Folgeantrag oder

jede Außenstelle bearbeitet jedes Herkunftsland.

möglicherweise einen Mehrfachantrag handelt.

Zudem bestehen Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer. Diese legen fest, welchen Anteil der

Vom Antragsteller werden Fingerabdrücke genom-

Asylbewerber jedes Bundesland aufnehmen muss

men sowie Lichtbilder gemacht. Hiervon aus­

und werden nach dem sogenannten „Königstei-

genommen sind Personen, die das 14. Lebensjahr

ner Schlüssel“ festgesetzt. Der Anteil wird für

noch nicht vollendet haben. Anschließend wertet

jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und

das Bundeskriminalamt die Fingerabdrücke aus.

der Bevölkerungszahl der Länder berechnet.

Zudem werden sie mit Hilfe eines Systems abge-

Die Verteilungsquote für Sachsen-Anhalt fällt für

glichen, das Fingerabdrücke europaweit erfasst.

2015 wie folgt aus:

Damit soll überprüft werden, ob der Bewerber bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einen

Sachsen-Anhalt 2,85771 %

Asylantrag gestellt hat. Während das Asylverfahren läuft, dürfen sich die

2. Antragstellung

Asylbewerber im Bundesgebiet aufhalten. Nachdem sie ihren Asylantrag gestellt haben, erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung. Sie ist räumlich auf

Wer Asyl beantragen will, wendet sich an eine

den Bezirk beschränkt, in dem sich die Erstauf-

Erstaufnahmeeinrichtung. Dort werden die Person-

nahmeeinrichtung befindet, die den Asylbewerber

endaten erfasst. Der Bewerber erhält eine vorüber-

aufgenommen hat. In einigen Bundesländern wurde

gehende Aufenthaltsgenehmigung.

diese Beschränkung inzwischen aufgehoben. Das Bundesamt informiert den Asylbewerber über den

Ein Ausländer, der in Deutschland Schutz vor

Ablauf des Asylverfahrens sowie über seine Rechte

Verfolgung sucht, muss sich als Asylsuchender

und Pflichten im Verfahren.

melden. Hierzu muss er sich zunächst persönlich an eine Erstaufnahmeeinrichtung wenden. Im nächsten

Nur in besonderen Fällen kann der Asylantrag

Schritt kann er dann einen Asylantrag stellen. Dies

schriftlich gestellt werden. Dies betrifft Asylbewer-

geschieht in einer Außenstelle des Bundesamtes,

ber, die einen Aufenthaltstitel mit einer Gesamtgel-

die der Erstaufnahmeeinrichtung zugeordnet ist.

tungsdauer von mehr als sechs Monaten besitzen,

Auch in der Außenstelle muss der Antragsteller

die sich in Haft oder sonstigem öffentlichen Ge-

persönlich erscheinen.

wahrsam, in einem Krankenhaus, einer Heil- oder Pflegeanstalt oder in einer Jugendhilfeeinrichtung

In der Außenstelle werden zunächst die Personal-

befinden, oder die noch nicht das 16. Lebensjahr

daten aufgenommen. Sie werden verglichen mit

vollendet haben und bei denen der gesetzliche

Asylbewerbern, die bereits beim Bundesamt erfasst

Vertreter nicht verpflichtet ist, in einer Aufnahmeein-

sind, sowie mit dem Ausländerzentralregister. Auf

richtung zu wohnen. Ein Antrag auf Asyl kann nicht

diese Weise soll festgestellt werden, ob es sich um

aus dem Ausland gestellt werden.

5

Das Asylverfahren

3. Anhörung und Entscheidung In einer Anhörung schildert ein Asylbewerber seine Verfolgung. Er wird dabei nicht nur zu den Fluchtgründen, sondern auch zu seinem Reiseweg, seiner Identität, sowie zu seinen Angehörigen befragt. Die persönliche Anhörung beim BAMF ist der wichtigste Termin im Asylverfahren und Grundlage für die Entscheidung, ob Asyl gewährt werden kann. Ausschlaggebend ist dabei immer das Einzelschicksal. Wer Asyl beantragt, wird zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung geladen. Der Bewerber muss dort persönlich erscheinen. Die Anhörung ist nicht öffentlich, anwesend ist ein Entscheider des Bundesamtes sowie ein Dolmetscher. Der Asylbewerber soll schildern, warum er verfolgt wird und Tatsachen über seine Verfolgung nennen. Wenn möglich, soll er Beweismaterial vorlegen. Von der Anhörung wird ein Protokoll angefertigt. Der Antragsteller erhält eine Abschrift dieses Protokolls, das ihm zuvor mündlich übersetzt worden ist.

Die Datenbank enthält neben Auskünften zur Rechtsprechung ausführliche Informationen über sämtliche Herkunftsländer. Diese Angaben umfassen unter anderem Ausarbeitungen des Bundesamts, Auskünfte und Lageberichte des Auswärtigen Amtes, Informationen des Flüchtlingshilfswerks UNHCR sowie von amnesty international. Auch Gutachten wissenschaftlicher Institute, Presseartikel und Fach­ literatur sind in die Datenbank eingearbeitet. Die Entscheidung über den Asylantrag wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Die Mitteilung enthält eine Begründung sowie eine Rechtshilfebelehrung. Für den Fall, dass kein Asyl gewährt wird, enthält das Schreiben eine Aufforderung zur Ausreise und eine Abschiebungsandrohung. Falls der Bewerber nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten wird, ist der Mitteilung auch eine Über­setzung beigelegt. Sie umfasst die Entscheidung, ob dem Antrag zugestimmt wurde, sowie die Rechtshilfebelehrung. Die Übersetzung ist in einer Sprache verfasst, bei der man davon ausgehen kann, dass der Asylbewerber sie versteht.

Tipp: Merkblatt des Informationsverbundes Asyl & Migration „Die Anhörung im Asylverfahren“ Hinweise für Asylsuchende in Deutschland, 3. Auflage 2015

4. Entscheidungsmöglichkeiten2 Da die eigentliche Antragsentscheidung des

Die Entscheidung, ob das Asyl gewährt werden

Bundesamtes die sozialen und gesellschaftlichen

kann, hängt immer vom Einzelschicksal ab. Gefällt

Verhältnisse der Flüchtlinge unmittelbar beeinflusst,

wird die Entscheidung auf Grund einer Gesamt-

sollen diese hier übersichtshalber kurz skizziert

schau, die alle relevanten Erkenntnisse berücksich-

werden:

tigt. Ausschlaggebend sind dabei die Anhörung sowie zusätzliche Ermittlungen, die bei Bedarf

4.1. Anerkennung des Asylantrages

veranlasst werden. Außerdem nutzt der Entscheider

a) Z  uerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach

das „Informationszentrum Asyl und Migration“ des Bundesamtes und dessen Datenbank MILo.

der Genfer Flüchtlingskonvention gemäß § 3 Abs. 1 AsylVfG

6 (Quelle: TAVIR e.V., Stadt Ravensburg: Wegweiser für ehrenamtlich Aktive in der Flüchtlingsarbeit)

2

Das Asylverfahren

=› Rechtsfolge: Antragsteller erhält einen 3-jährigen Aufenthaltstitel (meistens Aufenthaltserlaubnis).

b) Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet

Nach drei Jahren wird die Niederlassungserlaubnis

=› Rechtsfolge: Aufforderung zur Ausreise inner-

erteilt, sofern das Bundesamt kein Widerrufsverfah-

halb von einer Woche. Klage beim Verwaltungs­

ren einleitet.

gericht möglich. Empfehlung mit Eilantrag. Frist: eine Woche!!

b) Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16 a Abs. 1 GG

=› Rechtsfolge: Antragsteller erhält einen 3-jährigen Aufenthaltstitel (meistens Aufenthaltserlaubnis).

c) U  nzulässigkeit des Asylantrages wegen Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates (Dublin II-Verordnung)

Nach drei Jahren wird die Niederlassungserlaubnis

=› Rechtsfolge: Der Antragsteller wird entsprechend

erteilt, sofern das Bundesamt kein Widerrufsverfah-

den vorliegenden Erkenntnissen in das ursprüng­

ren einleitet.

liche Ersteinreiseland überführt. Das Asylverfahren wird hier fortgesetzt. Klage beim Verwaltungs-

c) Zuerkennung von subsidiärem Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylVfG

=› Rechtsfolge: Der Antragsteller erhält für ein Jahr die Aufenthaltserlaubnis, die um zwei weitere Jahre verlängert werden kann. Nach sieben Jahren ist

gericht möglich, die aber keine aufschiebende Wirkung hat. Die „Dublin-Staaten“ sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,

die Erteilung der Niederlassung möglich.

Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland,

d) Feststellung eines Abschiebungsverbots nach

burg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich,

§ 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG

=› Rechtsfolge: Der Antragsteller erhält für ein Jahr die Aufenthaltserlaubnis, die wiederholt verlängert werden kann. Nach sieben Jahren ist die Erteilung der Niederlassungserlaubnis möglich. 4.2. Ablehnung des Asylantrages a) Ablehnung des Asylantrages als unbegründet

Island, Italien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, LuxemPolen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Die Dublin II-Verordnung wird auch in der Schweiz angewendet. d) Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens nach einer erneuten Antragstellung, der ein abschlägiges unanfechtbar abgeschlossenes Asylverfahren voranging.

=› Rechtsfolge: Aufforderung zur Ausreise in-

=› Rechtsfolge: Das bereits abgeschlossene Asyl-

nerhalb von einem Monat. Klage beim Verwal-

verfahren mit den entsprechenden Folgen bleibt

tungsgericht möglich. Frist: zwei Wochen für die

bestehen. Klage beim Verwaltungsgericht möglich;

Antragstellung und weitere zwei Wochen für die

Empfehlung mit Eilantrag; Frist: zwei Wochen!!

Begründung!!

7

Das Asylverfahren

5. Klageverfahren Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes steht dem Asylbewerber der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen. Die Klage muss grundsätzlich binnen kurzer Zeit erhoben werden. Dabei ist die Hinzuziehung eines Anwalts meist hilfreich. Das Gericht überprüft dann die Entscheidung des Bundesamtes, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

rufung dient nicht der Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall. Ist sie zugelassen, wird der Fall in zweiter wie in erster Instanz in vollem Umfang neu überprüft und bewertet, also auch bezüglich der Tatsachen. Vor den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten juristisch vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 S. 1 VwGO).

Übersicht über die einzelnen Instanzen und weitere

Dritte Instanz (Revision) – Bundesverwaltungs­

rechtliche Möglichkeiten:

gericht (BVerwG)

Erste Instanz (Klage) – Verwaltungsgericht (VG)

Sowohl das Oberverwaltungsgericht als auch der

Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes kann der Antragsteller (Verpflichtungs-)Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dies ist festgelegt im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG, § 74 ff.). Eine anwaltliche Vertretung vor dem Verwaltungsgericht ist laut Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, § 67 Abs. 1) nicht zwingend erforderlich.

Zweite Instanz (Berufung) – Oberverwaltungs­ gericht (OVG) / Verwaltungsgerichtshof (VGH)

Verwaltungsgerichtshof können die Revision selbst zulassen, oder sie wird auf Beschwerde eines der Beteiligten –Asylbewerber oder Bundesamt – vom Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtshof oder vom Bundesverwaltungsgericht zugelassen (§ 132 Abs. 1 VwGO). Ähnlich wie in zweiter Instanz ist Voraussetzung, dass das Verfahren eine bedeutsame Rechtsfrage aufwirft, das Oberverwaltungsgericht - vom Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht als höhere Instanzen - abgewichen ist oder

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts

ihm gravierende Verfahrensfehler unterlaufen sind

ist die Berufung nur dann möglich, wenn sie auf

(§ 132 Abs. 2 VwGO).

Antrag (des Asylbewerbers oder des Bundesamtes) vom Oberverwaltungs- oder Verwaltungsgerichtshof

In der Revision ist in aller Regel von den tatsächli-

zugelassen worden ist (AsylVfG § 78 Abs. 2 u 3).

chen Feststellungen des Berufungsgerichts auszugehen. Das Bundesverwaltungsgericht beschränkt

Voraussetzung ist, dass der Fall eine allgemein be-

sich somit auf eine rechtliche Überprüfung des

deutsame Tatsachen- oder Rechtsfrage aufwirft oder

Berufungsurteils.

das Verwaltungsgericht von der Rechtsprechung

8

ihm übergeordneter Gerichte abgewichen ist oder

Reichen die vorliegenden Feststellungen zu einer end-

gravierende Verfahrensfehler gemacht hat. Die Be-

gültigen Entscheidung („Durchentscheiden“) nicht aus,

Das Asylverfahren

hebt das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsur-

die Entscheidungen des Bundesamtes oder eines der

teil auf und verweist die Sache an das Oberverwal-

genannten Instanzengerichte – in seinen durch die

tungsgericht oder den Verwaltungsgerichtshof zurück.

Europäische Menschenrechtskonvention bestätigten Menschenrechten verletzt (Europäische Menschen-

Gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

rechtskonvention (EMRK) Artikel 34 ff.).

gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Nach Abschluss des Revisionsverfahrens ist der Rechtsweg ausgeschöpft („erschöpft“).

Europäischer Gerichtshof (EuGH) Ein weiteres wichtiges Gericht im Asylverfahren ist angesichts der immer weiter voranschreitenden Europäisierung des Flüchtlingsrechts der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Im Asylverfahren hat er insbesondere dadurch Bedeutung, dass er von den Instanzgerichten schon während eines laufenden Verfahrens zu einer sogenannten Vorabentscheidung bei gemeinschaftsrechtlichen Zweifelsfragen – etwa hinsichtlich der Qualifikationsrichtlinie – angerufen werden kann (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU) Artikel 267).

6.

Besondere Verfahren

a) Einreise über sichere Drittstaaten und Flughafen­ verfahren Wer über sichere Drittstaaten einreist, wird nicht als Asylberechtigter anerkannt. Beim „Flughafenverfahren“ werden Asylentscheidungen gefällt, während der Ausländer sich auf dem Flughafengelände aufhält. Asylbewerber, die über einen sicheren Drittstaat einreisen, werden nicht als Asylberechtigte anerkannt. Für sie ordnet das Bundesamt die Abschiebung an: Sie werden in den Staat, über den sie eingereist sind, zurückgeführt. Diese Rückführung

Nach Durchlaufen aller Instanzen – Bundesverfas­

kann auch dann stattfinden, wenn ein Rechtsbe-

sungsgericht (BVerfG)

helf eingelegt wird. Als sichere Drittstaaten gelten

Sind alle Instanzen durchlaufen, kann der Antrag-

die EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die

steller Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfas-

Schweiz. Für diese Staaten gilt die Dublin III-Verord-

sungsgericht einlegen (Bundesverfassungsgerichts-

nung, die Bestimmungen enthält, welcher Staat für

gesetz (BVerfGG) §§ 90 ff.).

die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Ist ein Staat nach der Verordnung zuständig,

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

findet die Drittstaatenregelung keine Anwendung. Falls der sichere Drittstaat nicht festgestellt werden

Nach „Erschöpfung des Rechtsweges“ kann der

kann, wird das Asylverfahren fortgeführt. Eine

Antragsteller auch den Europäischen Gerichtshof für

Anerkennung als Asylberechtigter ist in diesem Fall

Menschenrechte in Straßburg mittels Beschwerde

allerdings ausgeschlossen. Sollte im Herkunftsland

anrufen, wenn er der Auffassung ist, er werde durch

Verfolgung drohen, kann jedoch Flüchtlingsschutz

eine staatliche Maßnahme oder Entscheidung – wie

zuerkannt werden.

9

Das Asylverfahren

Für einige Asylbewerber, die auf dem Luftwege einreisen, besteht eine Sonderregelung. Sollten sie keine oder nur gefälschte Ausweispapiere bei sich haben oder aus einem sicheren Herkunftsland einreisen – also einem EU-Mitgliedstaat, aus Ghana, Senegal, Serbien, Bosnien und Herzegowina oder Mazedonien – gilt für sie das „Flughafenverfahren“: Das Asylverfahren wird direkt bearbeitet, während sich der Ausländer im Transitbereich des Flughafens aufhält. Dies geschieht, noch bevor die Bundespolizei darüber entschieden hat, ob er einreisen darf. Wenn das BAMF den Asylantrag innerhalb von zwei Tagen als offensichtlich unbegründet ablehnt, wird die Einreise verweigert. Der Asylbewerber kann sich jedoch kostenlos durch einen Rechtsanwalt beraten lassen, ob Rechtsmittel möglicherweise Aussicht auf Erfolg hätten. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz muss innerhalb von drei Tagen beim Verwaltungsgericht gestellt werden. Wenn das Gericht dem Eilantrag stattgibt oder innerhalb von 14 Tagen nicht darüber entschieden hat, darf der Asylbewerber einreisen. Dies ergibt für das Flughafenverfahren eine Frist von 19 Tagen. Bis das Gericht das Eilverfahren entschieden hat, muss der Asylbewerber im Transitbereich des Flughafens bleiben. Bei einer negativen Gerichtsentscheidung wird er direkt wieder abgeschoben.

b) Beschleunigtes Asylverfahren Syrische und eritreische Staatsangehörige sowie Christen, Mandäer und Yeziden aus dem Irak erfüllen nach der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in der Regel die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Das Bundesamt hat daher für diese Personengruppe ein beschleunigtes Asylverfahren eingeführt, um eine zeitnahe Anerkennung als Flüchtling zu ermöglichen. Seit Beginn des Bürgerkrieges in Syrien im März 2011 haben beim Bundesamt rund 100.000 syrische Staatsangehörige einen Asylantrag gestellt, wobei mit fast 40.000 im Jahr 2014 die bislang mit Abstand meisten Asylerstanträge gestellt wurden. Ende Juni 2015 wurden für das Jahr 2015 bereits 32.000 Asylerstanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt. Der Konflikt in Syrien hat sich mittlerweile auf das ganze Land ausgeweitet und betrifft alle Städte und Regionen mit täglich steigenden Zahlen von Toten und Verletzten. Der vorherrschende landesweite Verfolgungsdruck, den die Konfliktparteien ausüben, führt in der Regel zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Asylverfahrensgesetz. Auch Christen und Mandäer aus dem Irak werden seit geraumer Zeit geschützt. Das Bundesamt nimmt an, dass ihnen wegen ihrer Religionszugehörigkeit

Das Flughafenverfahren wird nur an Flughäfen

eine Verfolgung droht, der sie weitestgehend schutz-

umgesetzt, in denen die Asylbewerber auf dem

los gegenüberstehen. Angesichts der Entwicklung im

Flughafengelände untergebracht werden können.

Irak - dem Vordringen der radikal-islamistischen Miliz

Möglich ist dies an den Flughäfen Berlin-Schöne-

ISIS aus Syrien – hat das Bundesamt – die Gefähr-

feld, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und

dungslage der Yeziden, einer religiöse Minderheit,

München.

neu bewertet. Im Ergebnis folgt das Bundesamt der aktuellen Spruchpraxis verschiedener Verwaltungsgerichte und erkennt Yeziden fortan wie Christen und

10

Das Asylverfahren

Mandäer als Gruppenverfolgte an. Somit wird bei

die erkennungsdienstliche Behandlung (Sicherung

ihnen grundsätzlich die Flüchtlingseigenschaft nach

der Fingerabdrücke und Lichtbildaufnahme), die Be-

§ 3 Asylverfahrensgesetz festgestellt.

lehrung über Rechte und Pflichten im Asylverfahren sowie die Identitäts- und Sicherheitsprüfung.

Nach Expertenmeinung verschlechtert sich zu-

Das beschleunigte Verfahren kommt nicht in Be-

dem die Menschenrechtslage in Eritrea seit 2001

tracht, wenn:

kontinuierlich. Das Bundesamt registriert seit 2013 einen Anstieg der Asylanträge aus Eritrea und gewährt Eritreern, soweit kein anderer Staat nach der Dublin III-VO für das Asylverfahren zuständig ist, mehrheitlich Flüchtlingsschutz gemäß § 3 Asylverfahrensgesetz. Vor diesem Hintergrund der eindeutigen Entscheidungslage hat das BAMF zum 18.11.2014 ein beschleunigtes Asylverfahren für Syrien und irakische

–– begründete Zweifel an der Identität des Asylbewerbers bestehen; –– es sich um Personen handelt, für deren Asylverfahren nicht die Bundesrepublik, sondern ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz oder Liechtenstein zuständig ist; –– es sich um Personen handelt, bei denen die Flüchtlingseigenschaft nicht festgestellt werden kann

religiöse Minderheiten eingeführt, zum 25.06.2015

Der Antragsteller kann durch die schnelle Zuerken-

kam Eritrea dazu. Die Verfahrensbeschleunigung

nung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Asylver-

kommt zustande, indem auf ein persönliches Anhö-

fahrensgesetz eher die damit verbundenen Rechte

rungsgespräch zwischen Asylbewerbern und Ent-

in Anspruch nehmen. Dazu zählen:

scheidern verzichtet wird. Stattdessen wird Eritreern,

–– anerkannte Flüchtlinge erhalten einen Aufent-

Syrern sowie Christen, Mandäern und Yeziden aus

haltstitel für die Dauer von zunächst drei Jahren;

dem Irak die Möglichkeit eingeräumt, ihre Fluchtgrün-

–– sie können Familienangehörige, wie Ehepartner

de schriftlich darzulegen. Hierfür stellt das Bundesamt

und minderjährige Kinder, unter erleichterten Be-

einen Sprachmittler zur Verfügung und hält für sie

dingungen zu sich nach Deutschland holen. Ein

einen vorbereiteten Fragebogen bereit.

Antrag auf Familiennachzug ist innerhalb von 3 Monaten nach unanfechtbarer Zuerkennung

Der Entscheider trifft seine positive Entscheidung zum

der Flüchtlingseigenschaft zu stellen;

Asylverfahren nach Aktenlage. Das Vorgehen läuft

–– sie erhalten Zugang zum Integrationskurs;

weder dem Asylverfahrensgesetz zuwider noch birgt

–– ihnen wird durch die Ausstellung des Reiseaus-

es für den Flüchtling Risiken oder Nachteile. Für den

weises für Flüchtlinge das Reisen ermöglicht;

Fall, dass der Entscheider in seltenen Ausnahmefällen

–– sie sind nicht mehr verpflichtet, in der Asylunter-

nicht nach Aktenlage entscheiden kann, wird eine

kunft zu wohnen und haben einen gleichberech-

persönliche Anhörung durchgeführt.

tigten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Einzig der Verfahrensschritt „persönliche Anhörung“ fällt weg, alle anderen Verfahrensschritte sind identisch. Hierzu gehören die Aktenanlage,

Für die Sicherung des Lebensunterhalts erhalten sie die Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. Sozialhilfe.

11

Das Asylverfahren

7. Dublin-Verfahren Im Dublinverfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige Staat festgestellt. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird. a) Ablauf des Verfahrens Zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates ist mit dem Antragsteller vorab ein persönliches Gespräch zu führen. Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass ein Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat zu bearbeiten ist, stellt er ein Übernahmeersuchen/ Wiederaufnahmeersuchen an den betreffenden Mitgliedstaat. Stimmt dieser zu, erhält der Antragsteller hierüber Mitteilung in Form eines Bescheides. Ein hiergegen eingelegter Rechtsbehelf hat aufschiebende Wirkung. Die Überstellungsfrist wird gehemmt. Wenn der Bescheid bestandskräftig, bzw. rechtskräftig ist, vereinbaren die Mitgliedstaaten die Modalitäten der Überstellung. Wird die Überstellung nicht binnen sechs Monaten durchgeführt, geht die Zuständigkeit für das Verfahren an den Mitgliedstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Taucht der Antragsteller unter oder befindet er sich in Strafhaft, kann sich diese Frist verlängern. b) Dublin III-Verordnung löst Dublin II ab

Mitgliedstaaten, in denen diese Verordnung unmittelbar geltendes Recht ist, sind alle Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Weitere Informationen zum Dublinverfahren und aktuelle Zahlen zu Dublin-Übernahme-ersuchen oder Überstellungen bietet die Broschüre „Das Bundesamt in Zahlen 2014“.

8. Widerrufsverfahren Das Bundesamt ist gesetzlich verpflichtet, seine Entscheidungen zur Anerkennung der Asylberechtigung und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft spätestens nach drei Jahren zu überprüfen. Hierbei wird im Rahmen von Widerrufsprüfverfahren festgestellt, ob noch erhebliche Gefahren bei einer Rückkehr drohen oder Ausschlussgründe vorliegen und somit ein Widerrufsverfahren einzuleiten ist. Über den weiteren Aufenthalt entscheidet das Bundesamt nicht. Die Anerkennung des Schutzstatus ist zu widerrufen, wenn die Bedingungen hierfür nicht mehr gegeben sind. Sie sind ebenfalls zurückzunehmen, wenn der Schutzstatus aufgrund unrichtiger Angaben oder Verschweigens wesentlicher Tatsachen

Die „Verordnung zur Festlegung der Kriterien und

erteilt wurde. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen

Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der

eines Widerrufs oder einer Rücknahme vorliegen,

für die Prüfung eines von einem Drittstaatsange-

findet im Rahmen der Regelüberprüfungszeit spätes-

hörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat

tens nach drei Jahren statt.

gestellten Antrags auf internationalen Schutz zu-

12

ständig ist“ [604/2013 – Dublin-Verordnung (Neu-

Das Ergebnis dieser Prüfung teilt das Bundesamt

fassung)] vom 26.06.2013 trat am 19.07.2013

der zuständigen Ausländerbehörde nur dann mit,

in Kraft und löste die Dublin-Verordnung [VO (EG)

wenn die Voraussetzungen für den Widerruf oder

343/2003], auch Dublin II genannt, ab.

die Rücknahme des Schutzstatus vorliegen.

Das Asylverfahren

Wenn der Schutzstatus vom Bundesamt nicht

Die rechtlichen Grundlagen zum Widerrufsverfah-

widerrufen wird, erhält die Person in der Regel von

ren sind in den §§ 25 und 26 Aufenthaltsgesetz

der Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaub-

(AufenthG), §§ 72 und 73 Asylverfahrensge-

nis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis). Bislang hat

setz (AsylVfG) sowie in der Verfahrensrichtlinie

das Bundesamt in rund 95 Prozent der Fälle den

2013/32/EU vom 26.06.2015 enthalten.

Schutzstatus der Flüchtlinge nicht widerrufen. Auch wenn anlässlich der Regelüberprüfung kein

■■ Aufenthaltsgesetz

Widerruf erfolgt ist, ist ein späterer Widerruf

■■ Asylverfahrensgesetz

nicht ausgeschlossen. Dies ist möglich, wenn die Bedingungen für den Schutzstatus weggefallen

■■ Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU

sind. Das ist der Fall, wenn sich beispielsweise die Verfolgungssituation geändert hat bzw. nicht mehr besteht. Ein Widerruf ist auch zu prüfen, wenn Ausschlussgründe vorliegen. Dazu zählen etwa schwere Straftaten, die mit mehr als drei Jahren Haft bestraft wurden. Das Ergebnis der Prüfung hatte das Bundesamt bisher der Ausländerbehörde in allen Fällen schriftlich mitgeteilt. Diese schriftliche Mitteilung an die Ausländerbehörden im Rahmen der Regelüberprüfung entfällt nach der Neuregelung des Aufenthaltsgesetzes, wenn die Statusentscheidung nicht widerrufen oder zurückgenommen wird. Anders als oft angenommen, trifft das Bundesamt keine Entscheidung über den weiteren Aufenthalt, wenn es einen positiven Bescheid widerruft oder zurücknimmt. Die Ausländerbehörde prüft nach einer Aufhebung eigenständig den weiteren Auf­ enthalt.

13

Das Asylverfahren

9. Rechtsfolgen der Entscheidung a) Erteilung und Verlängerung des Aufenthaltstitels

erteilt werden, es sei denn, ihm ist die Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar, er ist seinen Mitwirkungspflichten hierbei nicht in der erforderlichen Weise nachgekommen oder es liegen Ausschlussgründe (von ihm begangene Verbrechen gegen den

Einem Antragsteller, der als Asylberechtigter aner-

Frieden, Kriegsverbrechen oder Handlungen gegen

kannt worden ist, wird von der Ausländerbehörde

die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen) vor.

eine Aufenthaltserlaubnis mit dreijähriger Gültigkeit

Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr

ausgestellt; gleiches gilt, wenn ihm die Flüchtlings-

erteilt und kann wiederholt verlängert werden. Für die

eigenschaft zuerkannt worden ist. Nach den drei

Erteilung der Niederlassungserlaubnis gilt das Gleiche

Jahren wird eine unbefristete Niederlassungserlaub-

wie bei subsidiär Schutzberechtigten (siehe oben).

nis erteilt, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Ausländerbehörde mitgeteilt hat, dass die Asylberechtigung bzw. die Flüchtlingsfeststellung nicht zu widerrufen oder zurückzunehmen ist. Ein Widerruf oder eine Rücknahme der positiven Entscheidung kann auch später noch erfolgen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen; die Entscheidung darüber liegt (sofern keine schwerwiegenden strafrechtlich relevanten Gründe vorliegen) im Ermessen des BAMF.

Für den Fall, dass der Asylbewerber nicht als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt wird, ihm weder subsidiärer Schutz gewährt noch für ihn ein Abschiebungsverbot festgestellt wird und er auch aus keinem anderen Grund (z. B. Eheschließung) einen Aufenthaltstitel besitzt, erlässt das Bundesamt zusammen mit der Entscheidung über den Asylantrag eine Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung. Wird der

Wer als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wird,

Asylantrag als (einfach) unbegründet abgelehnt, wird

erhält von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltser-

dem Asylbewerber eine Ausreisefrist von 30 Tagen

laubnis mit einjähriger Gültigkeit, die für jeweils zwei

gesetzt. Bei einer Ablehnung des Asylantrages als

Jahre verlängert wird. Nach sieben Jahren kann eine

unbeachtlich oder als „offensichtlich unbegründet“

unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden, so-

beträgt die Ausreisefrist dagegen nur eine Woche.

fern weitere Voraussetzungen (wie z. B. die Sicherung

Soll der Ausländer in einen sicheren Drittstaat oder

des Lebensunterhalts und ausreichende Kenntnisse der

in einen für die Durchführung des Asylverfahrens

deutschen Sprache) erfüllt sind. Eine vorherige Prüfung

zuständigen Staat abgeschoben werden, ordnet das

durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,

Bundesamt die Abschiebung in diesen Staat an, so-

ob der subsidiäre Schutz zu widerrufen oder zurückzu-

bald feststeht, dass diese durchgeführt werden kann.

nehmen ist, muss nicht generell erfolgen, ist aber bei

Der Vollzug der Abschiebungsandrohung und Ab-

Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte möglich.

schiebungsanordnung liegt nicht mehr in der Zustän-

Ist ein Abschiebungsverbot festgestellt, darf keine

digkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge,

Abschiebung in den Staat erfolgen, für den dieses Ab-

sondern bei den Bundesländern. Diese werden in der

schiebungsverbot gilt. Dem betroffenen Ausländer soll

Regel durch ihre Ausländerbehörden tätig.

von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis

14

b) Aufenthaltsbeendigung

Das Asylverfahren

15

Projekt „Mobile Sozialberatung Hochwasserhilfe“

II.

Rechtliche Stellung

Die rechtliche Stellung von Flüchtlingen in Deutschland3 Welche Rechte haben Flüchtlinge in Deutschland? Dürfen sie arbeiten? Sich eine eigene Wohnung suchen? Müssen Kinder zur Schule gehen? Hier eine kurze Übersicht.

Was unterscheidet ein Abschiebeverbot von einer Duldung? Das Abschiebeverbot ist nicht zu verwechseln mit der Duldung, bei der eine Abschiebung nur vorübergehend ausgesetzt ist. Asylberechtigung und Flüchtlingsschutz sind hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen gleich – es resultiert ein Anspruch auf einen dreijährigen Aufenthaltstitel. Wird hingegen nur subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebever-

Was unterscheidet „Asylsuchende“ und „Flüchtlinge“?

bot, erhalten Betroffene eine einjährige Aufenthalts-

Unterschiede zwischen beiden Personengruppen

erlaubnis.

bestehen bei ihrem Schutzstatus: Wird ein Asylantrag gestellt, so kann das Bundesamt für Migration

Wo liegen die Verantwortlichkeiten bei Flüchtlings-

und Flüchtlinge (1.) das Asyl als berechtigt an­

fragen?

erkennen, (2.) den Status Flüchtling zuerkennen,

Bund und Länder teilen sich die Zuständigkeiten,

(3.) sogenannten subsidiären Schutz gewähren

wobei laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

oder (4.) ein Abschiebeverbot geltend machen.

in der Praxis – beispielsweise für die Unterbrin-

16 (Quelle URL des Artikels: http://www.migazin.de/2014/10/06/die-rechtliche-stellung-von-fluechtlingen-in-deutschland)

3

Rechtliche Stellung von Flüchtlingen

gung – die Länder verantwortlich sind. Sie betrei-

Müssen Flüchtlingskinder die Schule besuchen?

ben sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen, wo

Ja, für sie gilt ebenso wie für alle anderen Kinder

Asylsuchende bis zu drei Monate bleiben. Danach

die Schulpflicht. In der Praxis gestaltet sich ihre

werden sie in Gemeinschaftsunterkünften oder

Integration in Schulen jedoch oft schwierig, nicht

dezentral in Wohnungen untergebracht.

zuletzt, weil sie meist Probleme mit der Verständi-

Auch darüber entscheiden die Länder.

gung haben.

Was bedeutet der Aufenthalt in Erstaufnahmeein-

Welche anderen Rechte haben die Menschen?

richtungen?

Wer als Asylberechtigter anerkannt ist beziehungs-

Solange Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrich-

weise wem die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt

tung leben, dürfen sie sich nur in dem Bezirk frei

wurde, hat Anspruch auf die Teilnahme an Sprach-

bewegen, in dem die für sie zuständige Ausländer-

und Integrationskursen. Während des laufenden

behörde liegt. Wenn sie diesen Bereich verlassen,

Verfahrens besteht darauf noch kein Anspruch. Be-

brauchen sie eine Genehmigung der Behörden,

troffene sind zumeist auf Deutschkurse angewiesen,

ansonsten drohen Geldstrafen. Später entscheiden

die Kirchen und freiwillige Helfer ihnen anbieten.

die Bundesländer darüber, in welchem Gebiet

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben

sich die Menschen aufhalten dürfen. Das kann der

Betroffene auch Anspruch auf medizinische Grund-

Landkreis sein oder auch das gesamte Bundesland.

versorgung. Was genau darunter fällt, entscheiden

Sobald der Asylstatus beziehungsweise die Flücht-

die Länder.

lingseigenschaft zuerkannt ist, endet die Pflicht zur Unterbringung seitens der Länder. Die Menschen

Wovon leben die Flüchtlinge?

dürfen und müssen sich selbst eine Wohnung

Wie viel Geld Asylbewerbern monatlich zusteht,

suchen.

ist bundesweit einheitlich geregelt, doch die Länder entscheiden, in welchem Umfang Geld- oder Sach-

Wie sieht es mit dem Recht aus, sich einen Job zu

leistungen gewährt werden. Bevor über einen Asyl-

suchen?

antrag entschieden wird, erhalten Bewerber in den

Je nachdem, in welcher Phase sich ein Asylbewer-

Aufnahmeeinrichtungen der Länder Sachleistungen

ber befindet, unterscheiden sich seine Rechte auf

„zur Deckung des existenzsichernden Bedarfs“.

Zugang zum Arbeitsmarkt. Anerkannte Flüchtlinge,

Zusätzlich stehen ihnen monatlich

Asylsuchende und subsidiär Geschützte haben

130 Euro zur persönlichen Verwendung zu.

unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Anders

Sind sie als Asylbewerber anerkannt, stehen

ist die Lage bei Geduldeten oder Personen im

ihnen die gleichen Sozialleistungen zu wie

laufenden Verfahren. Sie dürfen erst nach zwölf

anderen Bürgern.

beziehungsweise neun Monaten arbeiten, wenn kein Deutscher oder EU-Bürger für die Stelle infrage kommt („Vorrangprüfung“).

17

Belange der Flüchtlinge

III.

Belange der Flüchtlinge Die Belange der Flüchtlinge4 Grundsätzlich ist festzustellen, dass anerkannte

Diese wird für maximal 6 Monate erteilt und bei

Flüchtlinge mit einem befristeten Daueraufenthalt, d.h.

längerer Verfahrensdauer jeweils verlängert.

mit einer Aufenthaltserlaubnis oder mit einer Niederlassungserlaubnis, weitestgehend, zumindest was die

Duldung

sozialen Leistungen und Verhältnisse angeht, gleiche

Eine Duldung bedeutet rechtlich eine vorübergehen-

Rechte und Pflichten haben wie ihre deutschen Mitbür-

de Aussetzung der Abschiebung (§60a AufenthG).

ger. Das trifft besonders für den Kreis der Flüchtlinge

Sie ist also kein Aufenthaltstitel, es kann aber auch

zu, die unter Punkt 4.1 aufgeführt sind.

nicht abgeschoben werden, weil die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht

In der Flüchtlingsarbeit werden überwiegend

möglich ist.

Asylbewerber begleitet, die in Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind und deren aufenthaltsrechtliche Situation noch nicht geklärt ist

Tipp: Willkommen! Ein Handbuch für die ehren-

Zwei wichtige Begriffe:

amtliche Flüchtlingshilfe in Baden-Württemberg, Herausgeber: Staatsministerium Baden-Württemberg, Stand September

Aufenthaltsgestattung

2015, Telefon: 0711 2153-630,

Wer Asyl beantragt erhält für die Dauer des Asylver-

E-Mail: veronica. [email protected]

fahrens eine Aufenthaltsgestattung (3 55 AsylVfG).

18 (Quelle: TAVIR e.V., Stadt Ravensburg: Wegweiser für ehrenamtlich Aktive in der Flüchtlingsarbeit)

4

Belange der Flüchtlinge

1. Sprachförderung und Integration a) Unterrichtsmaterialien „Deutschkurs für Asyl­bewerber“ 5 Zwischen der Ankunft in Deutschland und der Anerkennung des Asylantrags liegen oft viele Monate. Asylbewerber haben in dieser Zeit kein Recht auf einen offiziellen Deutschkurs. Der erste Schritt ist oft ein von ehrenamtlichen Lehrkräften und Helfern durchgeführter Deutschkurs. Hierfür hat der Deutschkurs-Helferkreis Thannhausen/Schwaben, ein adressatenbezogenes und lebenspraktisches Konzept erarbeitet, in der Praxis erprobt und als Workbook zusammengefasst. Es eignet sich ideal für den Unterricht im Plenum, in Kleingruppen sowie für eine individuelle Betreuung erwachsener und jugendlicher Asylbewerber. Es ist sowohl in den Deutschkursen der Helferkreise wie auch in Schulen einsetzbar. 12 Themen auf 46 illustrierten Arbeitsblättern vermitteln erste einfache Sprachkenntnisse und eine lebenskundliche Erstorientierung in Deutschland mit dem Schwerpunkt der mündlichen Kommunikation. Als hilfreich haben sich Untertitel in englischer Sprache erwiesen. Das Konzept beinhaltet keinen

etwa zu den stärker die Grammatik betonenden Lehrwerken dar. Exemplare können über die Website zum Buch bestellt werden (www.auer-verlag.de/deutschkurs-asylbewerber, [email protected], Telefonische Bestellannahme: 0821 5997799-4). b) Lernportal „Ich-will-deutsch-lernen“ Mit dem Portal „Ich-will-deutsch-lernen“ stellt der Deutsche Volkshochschul-Verband ein Instrument zur Unterstützung der sprachlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Integration von Zugewanderten zur Verfügung. Das Angebot umfasst die Niveaustufen A1–B2 sowie einen umfangreichen Teil mit Übungen zum Lesen und Schreiben lernen. Zusätzlich stehen 30 Szenarien zu Themenfeldern aus dem Bereich Sprache und Beruf zur Verfügung. „Ich-will-deutsch-lernen“ wurde gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und ist das erste Lernportal, in dem das Rahmencurriculum für Integrationskurse mit digitalen Lernmaterialien umgesetzt wurde. Das Portal ist für individuelle Lernende ebenso nutzbar wie als Material und Begleitmedium im Kontext von Integrationskursen.

Alphabetisierungskurs!

Kursleitende können sich registrieren und eigene

Für die Lehrkräfte wird begleitendes Unterrichts­

dann als Online-Tutoren.

Lerngruppen anlegen. Sie betreuen diese Gruppen

material in Form eines Foliensatzes und einer CD mit den Arbeitsblättern sowie (kostenlos) eine

Lernende, die sich individuell anmelden, werden

Handreichung mit bewährten und erfolgreichen

von DVV-Tutoren betreut. Die Nutzung des Portals

Unterrichtsmethoden und mit besonderen Hinwei-

ist kostenfrei.

sen zu den einzelnen Themen angeboten. Weil sich der Deutschkurs für Asylbewerber sowohl

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite

in den Deutschkursen der Helferkreise wie auch in

des Portals www.iwdl.de (www.ich-will-deutsch-

Schulen bewährt hat, stellt er eine gute Alternative

lernen.de).

19 5

(Quelle URL: http://www.auer-verlag.de/deutschkurs-asylbewerber)

Belange der Flüchtlinge

c) Integrationskurse 6 Was ist ein Integrationskurs, wer hat Anspruch darauf und wo finde ich einen Anbieter in meiner Nähe? Sprache ist ein Schlüssel für erfolgreiche Integration. In Deutschland bekommen Zuwanderinnen und Zuwanderer im Rahmen des Integrationskurses Sprachunterricht. Das Ziel: Die Migrantinnen und Migranten sollen sich im Alltag verständigen können und so der deutschen Gesellschaft näher kommen. Der zweite Bestandteil des Integrationskurses ist der sogenannte Orientierungskurs. Darin stehen das deutsche Rechtssystem und die Werteordnung des Grundgesetzes im Vordergrund. Um im Integrationskurs den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht zu werden, gibt es neben dem normalen Integrationskurs spezielle Integrationskurse für Jugendliche, Frauen, Eltern und Personen mit Alphabetisierungsbeziehungsweise besonderem Förderbedarf sowie für schneller lernende Migrantinnen und Migranten. Das Aufenthaltsgesetz regelt in den Paragraphen 44 und 44a, wer am Integrationskurs teilnehmen darf beziehungsweise wer dazu verpflichtet werden kann. Mit der Anerkennung des Asylantrages und der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung besteht meist die Verpflichtung zur Teilnahme an einem sogenannten Integrationskurs. Zudem besteht

Sie auf der Webseite des BAMF. Informationen erhalten Sie auch von der örtlichen Ausländerbehörde. d) B  erufsbezogene Deutschförderung (ESF-BAMF-Programm) Das BAMF bietet Kurse für berufsbezogene Sprachförderung über vom BAMF ausgewählte Schulen für Menschen mit Migrationshintergrund im so genannten ESF-BAMF-Programm an. Die Kurse verbinden Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und die Möglichkeit, einen Beruf durch ein Praktikum näher kennenzulernen. Nähere Informationen zum Programm entnehmen Sie bitte der Webseite des BAMF. Darüber hinaus wird auf den Flyer zum ESF-BAMF-Programm „Berufsbezogene Deutschförderung“ in verschiedenen Sprachen hingewiesen. Die Anmeldung zum Kurs erfolgt über: – die Migrationsberatung für erwachsene Zu­ wanderer und Jugendmigrationsdienst – die Ausländerbehörde – die Arbeitsagentur, das Job-Center oder die entsprechende Einrichtung der Kommune – die Integrationskursträger

die Möglichkeit für Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea) bereits mit der BÜMA (§ 63a Asylgesetz – Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) den Integrationskurs zu besuchen.

2. Medizinische Versorgung a) Zuständigkeit und Ablauf der medizinischen Versorgung 7

Informationen über Inhalt und Ablauf, Teilnahme

In der gesundheitlichen Versorgung der Flüchtlinge

und Kosten, die Kursarten für spezielle Zielgruppen

gelten einige Besonderheiten, die von der regulä-

sowie die für Sachsen-Anhalt durch das BAMF zu-

ren Versorgung im Rahmen einer gesetzlichen oder

gelassenen Sprachkursträger in Ihrer Nähe finden

privaten Krankenversicherung abweichen.

20 (Quelle URL: http://www.integriert-in-sachsen-anhalt.de/themen-im-fokus/sprache/) (Quelle URL: https://www.verbraucherzentrale.de/medizinische-versorgung-von-asylbewerbern)

6 7

Belange der Flüchtlinge

Als erstes müssen sich die Ankommenden einer

gen und in zentralen Unterbringungseinrichtungen

sogenannten Erstuntersuchung unterziehen. Dabei

der Länder. Sobald die Asylbewerber den Kommu-

geht es zunächst darum, übertragbare Krankhei-

nen zugewiesen werden, übernimmt die zuständige

ten schnell zu erkennen. In der Regel wird der

Gemeinde die Kosten. Die Behörden regeln, wie

Brustkorb geröntgt, um behandlungsbedürftige

sie die Versorgung sicherstellen. Damit Asylbewer-

Tuberkuloseerkrankungen zu erkennen. Bei unter

ber einen Arzt aufsuchen können, benötigen sie

15-Jährigen und Schwangeren werden stattdessen

den so genannten Berechtigungs- oder Behand-

Blut- oder Hauttests gemacht.

lungsschein. Dieses Formular bekommen sie von der zuständigen Behörde bzw. meist auch von

Darüber hinaus haben Asylbewerber bei ge-

den Erstaufnahmeeinrichtungen vor Ort ausgehän-

sundheitlichen Beschwerden Anspruch auf eine

digt. Die zuständige Behörde legt fest, ob sie eine

medizinische Versorgung nach dem Asylbewer-

medizinische Behandlung bewilligt, und wenn ja,

berleistungsgesetz. Der Leistungsumfang ist in den

in welchem Umfang. Deshalb ist unbedingt die Gül-

ersten 15 Monaten des Aufenthalts jedoch geringer

tigkeitsdauer des Behandlungsscheins zu beachten!

als bei gesetzlich Versicherten. Streng genommen dürfen lediglich akute Krankheiten und Schmerzen

Außerdem können weitere Leistungseinschränk­

behandelt werden mit den dafür notwendigen

ungen oder konkrete Behandler vermerkt werden.

Arzneien und Verbandsmitteln sowie sonstigen

Oftmals geben die Ämter die Behandlungsscheine

Leistungen. Anders bei Schwangeren und Wöch-

jedoch für ein Quartal aus. Damit können Asylbe-

nerinnen: Sie haben einen umfassenden Anspruch

werber dann einen für die vertragsärztliche Ver-

auf ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung,

sorgung bzw. für die Versorgung von Flüchtlingen

Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel.

zugelassenen Arzt aufsuchen. Der Arzt entscheidet

Außerdem stehen Asylbewerbern medizinische

dann über die notwendige Behandlung und kann

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen zu.

auch Überweisungen ausstellen. Für Arzneimittel

Zahnersatz wird nur gewährt, wenn er aus medizi-

bekommen Behandlungsbedürftige ein Rezept, das

nischen Gründen unaufschiebbar ist.

sie in der Apotheke einlösen können. Zuzahlungen

=› Gut zu wissen: Nach 15 Monaten sind Asyl-

fallen dafür nicht an. Der behandelnde Arzt kann auch Heil- und Hilfsmittel oder einen Krankenhaus-

bewerber Sozialhilfeempfängern hinsichtlich des

aufenthalt verordnen. Diese Verordnungen stehen

Leistungsanspruches gleichgestellt, so dass faktisch

jedoch unter Genehmigungsvorbehalt: Vor der In-

kein Unterschied mehr zu gesetzlich Versicherten

anspruchnahme muss die Behörde zustimmen. Die

besteht. Die Asylbewerber bekommen dann auch

örtlichen Sozialämter können für eine solche Ent-

eine elektronische Gesundheitskarte.

scheidung auch ein ärztliches Gutachten ein­holen. Dadurch und durch die Leistungseinschränkungen

Kommen Flüchtlinge in Deutschland an, sind

nach Asylbewerberleistungsgesetz sowie die hohe

zunächst die Bundesländer für die gesundheitliche

Anzahl der Flüchtlinge können notwen­dige Be-

Versorgung zuständig. Das gilt für den gesamten

handlungen erheblich verzögert werden oder ganz

Aufenthalt in sogenannten Erstaufnahmeeinrichtun-

unterbleiben.

21

Belange der Flüchtlinge

Krankenversicherungskarte auch für Flüchtlinge? Einige Bundesländer haben Vereinbarungen ge­ troffen, um Asylbewerbern auch in den ersten 15 Monaten eine Krankenversicherungskarte ausstellen zu können und so den regulären Zugang zur gesundheitlichen Versorgung zu ermöglichen, darunter auch Nordrhein-Westfalen. Dazu muss aber zunächst jede einzelne Kommune diesem Vertrag beitreten. Ab dem 2. Quartal werden voraussichtlich mehr Kommunen diese Option anbieten. Die Krankenversicherungskarte gibt es jedoch in jedem Fall frühestens ab Unterbringung in einer Kommune. Da die Ausstellung der Krankenversicherungskarte einige Zeit dauert, führt der Weg auch bei dieser Variante als erstes zum örtlichen Sozialamt. Dort bekommen die Hilfesuchenden zunächst einen vorläufigen Abrechnungsschein. Die elektronische Gesundheitskarte wird ihnen dann von der Krankenkasse direkt zugestellt. Eine freie Wahl der Krankenkasse besteht allerdings nicht. Jede Gemeinde wird von einer gesetzlichen Krankenkasse betreut. Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten damit jedoch nahezu den gleichen Leistungsumfang wie gesetzlich Versicherte. Lediglich bei einer kleineren Auswahl ist dann nach wie vor die Gemein-

b) Medinetz Magdeburg – Behandlung ohne Krankenversicherung 8 Das Medinetz Magdeburg ist eine ehrenamtliche Initiative, in der sich Medizinstudent*innen und Ärzt*innen für die medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung engagieren. Neben Obdachlosen oder Personen mit finanziellen Schwierigkeiten können auch Flüchtlinge ohne gültige Papiere betroffen sein. Sie können die wöchentlichen Sprechstunden (dienstags 15-17 Uhr, Raum 110, eine-welt-haus) nutzen, um zu einem Facharzt/einer Fachärztin vermittelt zu werden, die sich bereit erklärt haben, Menschen ohne Krankenversicherung zu behandeln. Medinetz Magdeburg eine-welt-haus Magdeburg Schellingstraße 3–4 39104 Magdeburg [email protected] www.medinetz-magdeburg.org  sychologische Unterstützung für traumatisierte c) P Flüchtlinge Das Psychologische Zentrum für Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt (PSZ) bietet psycholo-

de zustimmungspflichtig.

gische Beratung, Therapie, psychosoziale Gruppen

=› Im Notfall gilt: Flüchtlinge können mit dem

punkt der Arbeit ist die klinisch-psychologische

üblichen Behandlungsschein in dringenden Fällen auch den organisierten Notdienst nutzen oder ohne Behandlungsschein zu einem Arzt gehen und den Behandlungsschein innerhalb von zehn Tagen nachreichen. In lebensbedrohlichen Situationen übernimmt der Kostenträger auch die Notfallbehandlung im Krankenhaus.

sowie begleitende Sozialberatung an. Ein SchwerPraxis mit Flüchtlingen, die Verfolgung, Gewalt und Folter überlebt haben. Dabei werden die kulturellen Hintergründe und sprachlichen Bedürfnisse der Klient/innen berücksichtigt. Auch Kinder, Jugendliche und Familien sind willkommen. Die kostenfreien Angebote können unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf kann ein/e kostenlose/r Dolmetscher/in hinzuge-

22 (Quelle für b) und c) URL: www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Flüchtlinge/ Ehrenamt: Übersicht für das Engagement für Flüchtlinge)

8

Belange der Flüchtlinge

zogen werden. Die Mitarbeiter*innen unterliegen

Vermittlungshilfen als auch die passiven Leistungen

der Schweigepflicht, alle Gespräche werden streng

in den Jobcentern nach dem SGB II.

vertraulich behandelt. Tipp: „Sozialleistungen für Flüchtlinge“ HerausPsychosoziales Zentrum für Migrant/innen

geber: Der Paritätische Gesamtverband,

Annastraße 26, 39108 Magdeburg

Oranienburger Str. 13-14, D-10178 Berlin,

Telefon: 0391/63109807

Telefon 030 24636-0,

Fax: 0391/50676985

Telefax 030 24636-110,

Telefonische Anmeldung:

E-Mail: [email protected]

mittwochs 13.30 – 15 Uhr

Internet: www.paritaet.org

[email protected] www.psz-sachsen-anhalt.de

3. S  icherung des Lebensunterhaltes9

4. Kontoeröffnung10 Seit dem 9. September 2015 können Flüchtlinge in Deutschland ein Basiskonto eröffnen, auch wenn sie keinen Pass oder Ausweis haben. Angesichts der aktuellen Flüchtlingskrise hatte die Bundesan-

a) Asylbewerber & Geduldete Asylbewerber erhalten in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während der ersten 15 Monate haben Sie nur Anspruch auf eine Grundversorgung, die in der Erstaufnahmeeinrichtung beginnt. Im Anschluss entspricht die Versorgung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei der Hilfe zur Krankheit und Pflege dem Sozialgesetzbuch XII. Dafür sind Sie aber auch verpflichtet, aktiv an der Bearbeitung Ihres Asylverfahrens mitzuwirken. Ansonsten bestehen bei rechtsmissbräuchlicher Aufenthaltsverlängerung Kürzungsmöglichkeit. b) Asylberechtigte sowie Kontingentflüchtlinge

stalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die bis­ herigen Vorgaben gelockert. Banken müssen nun alle Dokumente akzeptieren, die den Briefkopf einer deutschen Ausländerbe­ hörde tragen und Identitätsangaben wie Foto, Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift enthalten. Außerdem müssen die Dokumente das Siegel der Ausländerbehörde und die Unterschrift des Ausstellers tragen. Der Nachweis eines festen Wohnsitzes ist KEINE Voraussetzung, um ein Girokonto zu eröffnen. Die o. g. Dokumente reichen als Grundlage zur Eröffnung eines so genannten Guthaben- und Basiskontos – unabhängig von der Bonität. Es gibt

Sie haben einen uneingeschränkten Zugang zum

keine Überziehungsmöglichkeiten aber Ein- und

Arbeitsmarkt. Mit der Anerkennung gilt für sie auch

Auszahlungen, Lastschriften, Daueraufträge, Über-

nicht mehr das AsylbLG, sondern das Sozialge-

weisungen oder Kartenzahlungen lassen sich damit

setzbuch (SGB) II. Sie erhalten dann sowohl die

bewerkstelligen.

23 9



(Quelle URL: http://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Neustart-in-Deutschland/Neustart-Asylsuchende/sicherung-des-lebensunterhalts.html) (Quelle URL: http://www.verbraucherzentrale.nrw/L26007A358022A345132A255922/link1165245A.html)

10

Belange der Flüchtlinge

Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW hat

Es kann dabei zwischen verschiedenen Formen

gezeigt, dass viele Banken die Änderung der BaFin

gewählt werden:

noch nicht umsetzen. Der Rat an alle Betroffenen

– Als Hospitant ist man „Gast“ in einem Unterneh-

und Flüchtlingshelfer: Nicht abwimmeln lassen und

men und benötigt keine Zustimmung der lokalen

das Dokument der BaFin vorlegen! Das Schreiben

Ausländerbehörde.

der BaFin an die Deutsche Kreditwirtschaft e.V.

– In einem Orientierungspraktikum mit Hinblick auf

finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für

eine Berufsausbildung oder ein Studium kann

Finanzdienstleistungsaufsicht unter Daten & Doku-

man auch richtig mit anpacken. Für ein Orien-

mente: Kontoeröffnung für Flüchtlinge: Übergangs-

tierungspraktikum wird die Erlaubnis der lokalen

regelung zu zulässigen Legitimationsdokumenten

Ausländerbehörde benötigt. Wenn das Orientie-

nach dem GwG

rungspraktikum maximal 3 Monate dauert, gibt es allerdings Erleichterungen im Verfahren.

Für Flüchtlinge ohne ein Konto ist Teilhabe am Wirtschaftsleben in Deutschland nur schwer möglich. Wenn Kommunen die Sozialleistungen bar auszahlen müssen, dauert dies lange und verursacht hohe

Tipp: Kurzübersicht „Praktika“ für Asylbewerber und geduldete Personen, Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit

Personalkosten. Vieles in Deutschland funktioniert nur noch via Überweisung oder Abbuchung. Die

Besteht Interesse an einer gemeinnützigen Tätigkeit,

BaFin hat darüber hinaus ein Interesse, unkontrol-

ist der Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges

lierte Zahlungsströme und Geldwäsche zu verhin-

Soziales Jahr das richtige. Dabei kann man v.a.

dern.

soziale Tätigkeiten kennenlernen, braucht aber ebenfalls eine Genehmigung der lokalen Ausländerbehörde.

5. Ausbildung und Arbeit

11

a) Orientierung auf dem Arbeitsmarkt Viele Initiativen, Kammern oder Verbände sowie Unternehmen bieten vor Ort berufliche Orientierungsmöglichkeiten an. So kann man evtl.

Darüberhinausgehende Praktika, die nicht der Orientierung dienen oder länger als drei Monate dauern, sind auch möglich, aber unterliegen den normalen Bedingungen zum Arbeitsmarktzugang.

Vorkenntnisse beweisen und Erfahrung sammeln.

b) Aus- und Weiterbildung

Asylbewerber und geduldete Personen dürfen

Eine schulische Ausbildung können Sie in Deutsch-

grundsätzlich bereits drei Monate nach Regist-

land jederzeit beginnen. Eine Berufsausbildung

rierung Beschäftigungen beginnen. Sie können

oder Hochschulausbildung ist bereits vier Monate

allerdings nur dann eine Beschäftigung aufnehmen,

nach der Stellung des Asylantrags möglich. Mit

wenn die Ausländerbehörde dies genehmigt und in

einer Aufenthaltserlaubnis oder Duldung, bei der

der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung

die Beschäftigungserlaubnis nicht versagt wurde,

bzw. Duldung vermerkt hat.

können Sie direkt loslegen.

24 (Quelle für a) bis c), e) und f) URL: http://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Neustart-in-Deutschland/Neustart-Asylsuchende/orientierung-arbeitsmarkt.html)

11

Belange der Flüchtlinge

Berufsausbildungen erfolgen in Deutschland grund-

(z. B. Krieg im Herkunftsland, Reiseunfähigkeit,

sätzlich dual, das bedeutet dass sich praktische

eine fehlende Verkehrsverbindung in ein vom Krieg

Phasen in einem Unternehmen und schulischer

zerstörtes Land, fehlende Dokumente).

Unterricht abwechseln. Daher müssen Sie sich auf Ausbildungsstellen bei Unternehmen bewerben.

Asylbewerber oder Geduldete haben grundsätzlich

Dafür erhalten Sie aber Unterstützung von den

gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt. Ihre Zugangs-

Bundesagenturen für Arbeit oder Jobcentern.

frist zum Arbeitsmarkt wurde jüngst auf drei Mona-

Weitere Informationen erhalten Sie unter Unter­

te verkürzt. Für Geduldete kann aber ein Beschäf-

stützung erhalten.

tigungsverbot erteilt werden, z. B. weil sie ihre

Voraussetzung für ein Studium in Deutschland ist, dass das Zeugnis – gemäß den rechtlichen Bestimmungen des Staates, in dem es erworben wurde – eine Hochschulzugangsqualifikation darstellt. Grundlage hierfür sind die Bewertungsvorschläge der anabin-Datenbank. Eine geeignete Hochschule in Deutschland lässt sich mit dem Hochschulkompass ermitteln.

Mitwirkungspflichten zur Ausreise (insbesondere Vorlage von Ausweisdokumenten) verletzt haben. Zudem gelten gewisse Regeln zur Beantragung der Arbeitserlaubnis. Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge sind Personen, die als politisch Verfolgte anerkannt wurden. Sie haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

c) Zugang zum Arbeitsmarkt

Arbeitserlaubnis für Asylbewerber & Geduldete

Der Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen richtet

Asylbewerber und Geduldete benötigen grund-

sich nach ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Kein Arbeitsmarktzugang besteht für die Zeit des Aufenthaltes in einer Erstaufnahmeeinrichtung und für Geduldete, die das Abschiebehindernis selber zu vertreten oder ihre Mitwirkungspflichten bei der Beseitigung des Abschiebungshindernisses verletzt haben. Das Bundeskabinett hat am 29. September 2015 beschlossen, dass künftig auch für Asylbewerber und Geduldete aus sicheren Herkunfts­ staaten ein Arbeitsverbot gelten soll.

sätzlich eine Arbeitserlaubnis, die durch die lokale Ausländerbehörde erteilt wird. Während der ersten 4 Jahre des Aufenthalts ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) für einen konkreten Arbeitsplatz erforderlich. Die BA erteilt ihre Zustimmung zum einen nach Prüfung der gleichwertigen Arbeitsbedingungen (keine Benachteiligung gegenüber inländischen Arbeitnehmern) und zum anderen danach, ob ein deutscher oder EU-freizügigkeitsberechtigter Arbeitnehmer für den konkreten Arbeitsplatz zur Verfügung steht (sog. „Vorrangprüfung“).

Der Arbeitsmarktzugang nach Asylstatus Asylbewerber sind Personen, die eine Anerkennung

Von der Vorrangprüfung gibt es Ausnahmen. Ohne

als politisch Verfolgte oder als Flüchtlinge beantragt

Vorrangprüfung können Asylbewerber oder Gedul-

haben, deren Verfahren also noch läuft. Geduldete

dete arbeiten, die:

sind Personen, deren Asylanträge abgelehnt wur-

– die Voraussetzungen für die Erteilung einer

den, die aber nicht abgeschoben werden können

Blauen Karte EU in Mangelberufen erfüllen

25

Belange der Flüchtlinge

(Hochschulabschluss und Tätigkeit in Mangelbe-

Arbeitsmarkt. Die Koordination läuft über die

rufen wie IT, Ingenieure, Ärzte u.v.m., niedrigere

AWO SPI GmbH Magdeburg.

Gehaltsschwelle von 37.752 Euro) oder – Fachkräfte mit anerkannter, qualifizierter Berufsausbildung in Engpassberufen sind oder – eine praktische Tätigkeit zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation ausüben oder – sich bereits 15 Monate in Deutschland aufhalten. Gänzlich zustimmungsfrei – und damit ebenfalls ohne Vorrangprüfung und ohne Prüfung der Arbeitsbedingungen – können Asylbewerber und Geduldete u.a. arbeiten, wenn sie eine Berufsausbildung aufnehmen oder einer Beschäftigung nachgehen, die die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU (Hochschulabschluss und 48.400 Euro Jahresgehalt) erfüllt. Darüber hinaus ist nach 4 Jahren Aufenthalt jede Beschäftigung zustimmungsfrei. Das Bundeskabinett hat am 29. September 2015 beschlossen, dass eine Tätigkeit als Leiharbeitnehmer für Asylbewerber und Geduldete künftig erlaubt ist, wenn für die ausgeübte Beschäftigung keine Vorrangprüfung erfolgt. Leiharbeit ist demnach nach Ablauf der Wartefrist von drei Monaten bei den oben genannten Beschäftigungen als Fachkraft und generell nach einem Aufenthalt von

berechtigte, Flüchtlinge und Geduldete, die durch den Zugang zum Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt den regionalen Unternehmen und Ausbildungs­ betrieben als vorhandenes Potenzial zur Verfügung stehen. Dabei zeichnet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine hohe Motivation und Bereitschaft zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bzw. Ausbildung, die Mehrsprachigkeit, eine hohe interkulturelle Handlungskompetenz sowie z. T. hohe Berufs- bzw. Studienabschlüsse, allerdings oft nicht anerkannt aufgrund der fehlenden Nachweise, aus. Die Beratungs- und Qualifizierungsnagebote des Projektes zielen auf die Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den ersten Arbeitsbzw. Ausbildungsmarkt hin. Die Sensibilisierung der regionalen Unternehmen auf das Potenzial unserer Zielgruppe ist ein weiterer wichtiger Aspekt des Projekts. Dabei setzen die Jobmentorinnen und Jobmentoren verstärkt auf die effiziente Matchingmethode, bei der die Berufskompetenzen eines potentiellen Arbeitnehmers gezielt einer Arbeitsplatzanforderung zugeordnet werden. Im Matching entstehen dauerhafte und zuverlässige Koopera-

15 Monaten möglich.

tionen zwischen dem Projekt und den regionalen

d) Der Projektverbund Jobbrücke Plus – Arbeit und

Sämtliche Informationen zu den Zielen des Projekts,

Ausbildung in Sachsen-Anhalt

Unternehmen.

den Zielgruppen und Projektangeboten, sowie den

Der Projektverbund Jobbrücke Plus in Sachsen-

operativen Projektaktivitäten in den Landkreisen und

Anhalt ist ein Netzwerk von mehreren Bildungsträ-

kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt entnehmen Sie

gern. Das gemeinsame Ziel ist die Integration von

bitte der Seite www.jobbruecke-chance.de.

Asylbewerbern und Flüchtlingen in den hiesigen

26

Zur Zielgruppe des Projektes gehören Bleibe­

Belange der Flüchtlinge

Tipp: „Wegweiser nach Sachsen-Anhalt“ für ausländische Fachkräfte in 5 Sprachen: Der Wegweiser enthält wichtige Informationen zu einer Beschäftigung oder Ausbildung in Sachsen-Anhalt. So weist die Broschüre der Staatskanzlei auf relevante Informations- und Unterstützungsangebote hin und nennt dafür relevante und erfahrene Ansprechpartner im Land. Dabei werden ausdrücklich auch Flüchtlinge und Asylbewerber angesprochen. Bestellung ([email protected]) bzw. Online-Abruf (http://www.fachkraefte. sachsen-anhalt.de/working-in-saxonyanhalt/) ist möglich.

Im Arbeitsvertrag geregelt sind sowohl Ihre Rechte und Pflichten als auch die des Arbeitgebers. Am wichtigsten sind die Beschreibung Ihrer Arbeitsaufgaben und Ihre Bezahlung, die Dauer der Probezeit, die Arbeitszeiten und der Einsatzort, Ihr Gehalt und die vereinbarten Nebenleistungen sowie die Pausenund Urlaubsregelungen. Oft wird im Arbeitsvertrag auf einen geltenden Tarifvertrag verwiesen, den der zuständige Arbeitgeberverband mit der jeweiligen Gewerkschaft abgeschlossen hat. Wenn Sie möchten, schauen Sie dort hinein (fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder den Betriebsrat danach). Arbeitszeiten Die Wochenarbeitszeit beträgt laut Tarifvertrag meist zwischen 37 und 40 Stunden. Tatsächlich arbeiten die Deutschen allerdings durchschnittlich

e) Rechte

fast 41 Stunden pro Woche. Häufig gibt es flexible Arbeitszeitmodelle („Gleitzeitregelungen“), die

Im deutschen Arbeitsmarkt gelten verschiede-

Ihnen erlauben, Ihre Arbeitszeit zu einem gewis-

ne Schutzbestimmungen, die Arbeitnehmer vor

sen Teil selbst zu bestimmen. In manchen Berufen

schlechter Arbeit und zu niedriger Bezahlung

werden spezielle Zuschläge für Nacht- und Feier-

schützen. Hier ein Überblick:

tagsarbeit gezahlt, zum Beispiel im Gesundheitssektor, im Sicherheitsgewerbe und im Schichtdienst

Der Arbeitsvertrag

in Betrieben.

Grundvoraussetzung für jegliche Beschäftigung in Deutschland ist das Vorliegen eines Arbeitsvertrages.

Löhne und Gehälter

Er regelt, wie Ihre Arbeitsstelle genau aussieht. Lesen

In Deutschland gilt ein einheitlicher Mindestlohn

Sie ihn gründlich durch und haken Sie nach, wenn

von 8,50 Euro pro Stunde. Jeder Arbeitnehmer hat

Ihnen etwas unklar ist oder nicht den mündlich getrof-

Anspruch auf mindestens diesen Lohn. Allerdings gibt

fenen Vereinbarungen entspricht. Schließlich müssen

es derzeit noch in wenigen Branchen Abweichungen.

Sie ihn unterschreiben, damit er rechtsverbindlich

Höhere, branchenbezogene Mindestlöhne gibt es

wird. Darum sollten Sie auch stets auf einem schriftli-

in vielen Wirtschaftszweigen, zum Beispiel in der

chen Vertrag bestehen, der aber in Deutschland auch

Baubranche. Ansonsten werden die Löhne in den

der Normalfall ist. Sollte Ihnen kein Arbeitsvertrag

Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und

ausgehändigt werden, ist Misstrauen angebracht –

Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Wenn es in

fragen Sie beim Berufsverband oder in Ihrer Agentur

Ihrer Branche keinen Tarifvertrag gibt, müssen Sie das

für Arbeit nach.

Gehalt mit dem Arbeitgeber selbst verhandeln.

27

Belange der Flüchtlinge

Sozialversicherung

des Sozialgesetzbuches (SGB) II. Dieses regelt die

Als Arbeitnehmer in Deutschland ist man Mitglied

Grundsicherung für Arbeitsuchende für die nicht

des nationalen Sozialversicherungssystems. Es

mehr die BA sondern die lokalen Jobcenter zustän-

umfasst die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall-,

dig sind.

Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sobald man als Versicherter gemeldet wurde, erhält man die

Hilfe bei der Aufnahme einer Tätigkeit

sogenannte Sozialversicherungsnummer. Diese

Neben der Beratung und Vermittlung können die

ist dem Arbeitgeber mitzuteilen und zu Hause gut

BA und die Jobcenter die Flüchtlinge konkret bei

aufzubewahren.

den Kosten für Bewerbungen und für Bewerbungsgespräche unterstützen. Spezielle Programme bei

f) Unterstützung erhalten

Arbeitgebern, Trainingsprogramme bei Trägern

Ob bei der Ausbildungsplatz- oder Arbeitsmarktsu-

oder Probebeschäftigungen sind weitere Möglich-

che, in Deutschland kann man vielfältige Unterstützung erhalten. Dabei sind je nach Aufenthaltsstatus unterschiedliche Institutionen zuständig. Beide können aber bei allen Fragen rund um den Einstieg in den Arbeitsmarkt helfen. Dies umfasst Beratung zur Qualifikation, Vermittlung auf konkrete Stellen, aber auch weitergehende Hilfe, wenn Trainings-

keiten, um einen gewissen Beruf oder Arbeitsplatz kennen zu lernen. Der sogenannte Eingliederungszuschuss bzw. spezielle längerfristige Zuschüsse im Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bieten Zuschüsse für Arbeitgeber bei der Aufnahme von länger Arbeits-

oder Fortbildungsmaßnahmen benötigt werden.

los gemeldeten Personen. Über den Gründungszu-

Zuständige Institution

die sich über eine Selbstständigkeit beruflich

Sobald in Deutschland die Registrierung erfolgt

fortentwickeln möchten. Zuletzt können geförderte

und bei Erteilung einer Duldung sind die lokalen

Arbeitsgelegenheiten in gemeinnütziger Arbeit ein

Bundesagenturen für Arbeit (BA) zuständig. Dort

Sprungbrett in den Arbeitsmarkt darstellen.

schuss werden des weiteren Arbeitslose unterstützt,

erhält man Beratung und kann frühzeitig die Qualifikationen im Hinblick auf den deutschen Arbeits-

Weitere Leistungen bieten BA und Jobcenter mit

markt überprüfen lassen. Sobald man nach drei

Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF)

Monaten Zugang zum Arbeits- oder Ausbildungs-

an. Durch den Projektbaustein „Integration statt

markt bekommt, erhält man auch Ausbildungs- und

Ausgrenzung“ werden Angebote der Regelförde-

Arbeitsvermittlung, Unterstützung bei der Weiter-

rung der Arbeitsförderung mit weiteren Projekt-

bildung und bei Notwendigkeit Maßnahmen wie

bausteinen kombiniert, um bspw. junge Zugewan-

Bewerbungstrainings.

derte weiter zu qualifizieren. Arbeitsagenturen und Jobcenter können zudem auf das Programm

28

Mit der Anerkennung eines Asylantrags erhalten

„Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen

Flücht­linge alle nachfolgend aufgeführten aktiven

(IvAF)“ zurückgreifen. Im Mittelpunkt stehen eine

Unterstüt­zungsleistungen. Allerdings wechseln

verbesserte Beratung, betriebsnahe Qualifizierung

anerkannte Flüchtlinge damit meist in den Rahmen

sowie Vermittlung. Das ESF-Bundesprogramm

Belange der Flüchtlinge

Berufseinstiegsbegleitung finanziert spezielle Be-

Arbeitsmarkt, für die Jobcenter und BA Hilfen leis-

rufseinstiegsbegleiter/innen, die junge Menschen

ten. Im Programm „AusBILDUNG wird was – Spät-

kontinuierlich und individuell von der Schule bis

starter gesucht“ werden jungen Menschen ohne

in die Berufsausbildung fördern. Zudem bietet das

Berufsabschluss in der Altersgruppe der 25 bis 34

Förderprogramm „Integration durch Qualifizie-

Jährigen weiterqualifiziert.

rung“ (IQ) Weiterqualifizierung an, die zur vollen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Studierende Flüchtlinge erhalten zudem abhängig

benötigt.

vom Einkommen der Eltern finanzielle Unterstützung während des Studiums durch das sogenannte Bun-

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die

desausbildungsförderungsgesetz oder kurz BAföG.

Berufsorientierung von jungen Menschen bspw.

Alle Leistungen sollen für Jugendliche und junge

in Schulen und insbesondere schwächere Schü-

Erwachsene noch gezielter zur Verfügung gestellt

ler mit Berufseinstiegsbegleitern beim Übergang

werden. Dafür sind derzeit flächendeckend 500

in die Ausbildung. Weitere berufsvorbereitende

Millionen Euro zum Aufbau von sogenannten

Bildungsmaßnahmen helfen Jugendlichen vor der

Jugendberufsagenturen bereitgestellt. Dort werden

Aufnahme einer Ausbildung und verleihen dem

Jugendliche gezielt beim Übergang von der Schule

Rechtsanspruch auf Vorbereitung des nachträgli-

in das Berufsleben begleitet.

chen Erwerbs des Hauptschulabschlusses Geltung. Über die Ausbildungsqualifizierung (EQ) werden

Neben der Förderung der aktiven Arbeitsmarkthilfe

Langzeitpraktika als Einstieg in die Ausbildung

enthält das SGB II weitere Unterstützungsleistungen

gefördert.

für Langzeitarbeitslose im persönlichen Umfeld. Darunter verstehen sich notwendige Hilfen wie die die

Durch die Berufsausbildungsbeihilfe werden

Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder

finanzielle Unterstützungen für Auszubildende zur

oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die

Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten

Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung

geleistet. Darüber hinaus werden Zuschüsse für die

oder die Suchtberatung.

Ausbildung schwerbehinderter Menschen erbracht. Die „Assistierte Ausbildung“ ermöglicht zudem eine

Die obengenannten Leistungen sind normalerweise

kooperative Ausbildung bei der ein Bildungsträger

nur für dauerhaft in Deutschland bleibende Perso-

als dritter Partner in der Ausbildung unterstützend

nen zugänglich. Jedoch sieht eine neue Gesetzesin-

tätig wird. Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen wer-

itiative der Bundesregierung die Öffnung mehrerer

den lernbeeinträchtige oder sozial benachteiligte

Programme für Geduldete vor, die seit mindestens

Jugendliche speziell beim Abbau von Sprach- und

15 Monaten in Deutschland leben. Damit erhielten

Bildungsdefiziten und durch sozialpädagogische

auch Geduldete Unterstützungen durch Berufsaus-

Begleitung unterstützt.

bildungsbeihilfe, Assistierte Ausbildung und Ausbildungsbegleitende Hilfen während der Ausbildung

Darüber hinaus ist die berufliche Weiterbildung ein

sowie beim Studium durch das BAföG. Diese Rege-

wichtiger Baustein auf den Weg in den deutschen

lung tritt bisher ab 1.8.2016 in Kraft. Es ist jedoch

29

Belange der Flüchtlinge

geplant, diese auf den 1.1.2016 vorzuziehen, um

Der Berater verweist bei konkreten Fragen an die

möglichst viele Menschen zu unterstützen.

IQ-Anlaufstellen. Diese bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für

Für Asylbewerber oder geduldeter Flüchtling ist

Anerkennungssuchende an. Der Bund fördert diese

die lokale Bundesagentur für Arbeit zuständig. Mit

Beratung im Rahmen des Förderpro-gramms „Inte-

der Anerkennung Ihres Asylgesuchs erhalten die

gration durch Qualifizierung – IQ“, das gemein-

Flüchtlinge alle Leistungen vom vor Ort zuständigen

sam von den Bundesministerien für Bildung und

Jobcenter.

Forschung und für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.

6. A  nerkennung des Berufsab­ schlusses/der Qualifikation12 Bei Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums muss man die erworbene Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Die Bundesregierung hat deshalb das sogenannte Anerkennungs­ gesetz („Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“) zur Vereinfachung geschaffen.

Ein Anerkennungsverfahren ist für schulische, akademische und berufliche Abschlüsse möglich. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag auf die Prüfung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation. Der Antrag wird bei der für den jeweiligen Beruf zuständigen Anerkennungsstelle eingereicht. Je nach Bundesland und Beruf sind unterschiedliche Stellen für die Überprüfung der Gleichwertigkeit zuständig. Tipp: Das Online-Portal Anerkennung in Deutschland zeigt den Weg zur richtigen

Das Gesetz schafft für alle bundesrechtlich gere-

Anerkennungsstelle und bietet auf Deutsch,

gelten Berufe möglichst einheitliche und transpa-

Englisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch,

rente Verfahren. So kann die Gleichwertigkeit des

Rumänisch, Spanisch und Türkisch alle

ausländischen Berufsabschlusses mit dem deut-

wichtigen Informationen rund um die

schen Abschluss ermittelt werden. Dies ist in vielen

Anerkennungsverfahren. Die für Ihren

Berufen Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu

Beruf zuständige Stelle finden Sie mit dem

arbeiten oder sich selbständig zu machen. Das gilt

Anerkennungs-Finder.

vor allem für die reglementierten Berufe, so im zulassungspflichtigen Handwerk, für Ärzte, Krankenpfleger oder Apotheker. Beratung erhält man zu allererst bei der Bundesagentur für Arbeit (als Asylbewerber oder Geduldeter) bzw. dem Jobcenter (als anerkannter Flüchtling). Dort wird man hinsichtlich der Qualifikationen und dem deutschen Arbeitsmarkt beraten.

30 12

(Quelle URL: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/1843.php)

In der Regel darf das Verfahren nach Eingang der vollständigen Unterlagen nicht länger als drei Monate dauern. Die Gebühren für das Verfahren müssen die Antragstellenden selbst tragen. Die Höhe richtet sich nach den Gebührenregelungen der anerkennenden Stellen und hängt vom individuellen Aufwand des Verfahrens ab. Die Gebühren werden in der Regel als Vorschusszahlungen verlangt.

Belange der Flüchtlinge

Agenturen für Arbeit und Jobcenter können die Verfahrenskosten für ihre Kundinnen und Kunden unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Auch Kosten für eventuell notwendige Ausgleichsqualifizierungen können übernommen werden. Eine Förderung muss im Einzelfall mit den Mitarbeiten-

7. Wohnsituation, Umzug in die eigene Wohnung13 a) Aufnahme in Sachsen-Anhalt in der zentralen Aufnahmestelle in Halberstadt

den der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters

Ein Ausländer, der sich auf das Asylrecht beruft (Asyl-

geklärt werden.

bewerber), muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylverfahrensgesetz festgelegt ist.

Das Anerkennungsgesetz umfasst zum einen das Bundesgesetz Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Für Sachsen-Anhalt ist die Zentrale Aufnahmestelle

(BQFG) im Zuständigkeitsbereich des Bundes­

(ZASt) in Halberstadt erste Station des Verfahrens.

ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF),

Nach der Aufnahme der Personendaten erfolgt die

und zum anderen Regelungen zur Anerkennung

Entscheidung durch das Bundesamt für Migration

von Berufsqualifikationen in rund 60 bundesrecht-

und Flüchtlinge (BAMF) nach einer Anhörung über

lichen Berufsgesetzen und Verordnungen für die

die Flucht- und Verfolgungsgründe. Wird der Asyl-

reglementierten Berufe, so die Gesundheitsberufe

bewerber als Asylberechtigter anerkannt, so erhält

(Bundesärzteordnung, Krankenpflegegesetz) und

er eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein bis

die Handwerksmeister (Handwerksordnung).

drei Jahre. Ein Asylverfahren dauert in der Regel

Auch die Länder haben für die Berufe in ihrer Zu-

mehrere Monate. Der Bewerber erhält in der ZASt

ständigkeit (zum Beispiel Lehrer, Ingenieure,

ein Ausweisdokument, eine Aufenthaltsgestattung

Architekten, soziale Berufe) eigene Gesetze erlas-

gem. § 55 AsylVfG.

sen. Seit dem 1. Juli 2014 sind alle Landes-Anerkennungsgesetze in Kraft getreten. Um Fachkräften

Kommt die Anerkennung eines Asylschutzes nicht in

mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland

Betracht, lehnt das das Bundesamt den Asylantrag

möglichst einheitliche Verfahren zu bieten, wird es

ab und stellt die Ausreisepflicht fest. Verlässt der

aber auch weiterhin Ziel sein, die Anerkennungs-

Ausländer Deutschland nicht in der eingeräumten

verfahren in allen Berufen auch für Drittstaats-

Ausreisefrist, werden Maßnahmen zur Aufenthalts-

qualifikationen zu öffnen – dies gilt insbesondere

beendigung eingeleitet. Der Ausländer erhält eine

für Mangelberufe, wie zum Beispiel Lehrer und

sogenannte DULDUNG gem. § 60a AufenthG.

Ingenieure. b) Unterbringung in Sachsen-Anhalt „Nach Möglichkeit soll der Unterbringung in kleineren Gemeinschaftsunterkünften der Vorzug gegeben werden“, gem. §1 Abs.5 AufnG LSA. Das Land Sachsen-Anhalt hat im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom

31 (Quelle für a) und b) URL: https://www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Flüchtlinge)

13

Belange der Flüchtlinge

15.01.2013 (RdErl. des MI vom 15.01.2013 –

Doch die Kommunen sehen auch einen Mehrwert

34.11-12235/2-24.10.1.4.3) die Unterbringung

für die Asylsuchenden: Diese können getrennt

geregelt. Mit diesen Leitlinien für die Unterbringung

nach Geschlecht, Nationalität oder Religionszu-

und soziale Betreuung von nicht dauerhaft auf-

gehörigkeit gemeinsam in einem Haushalt leben.

enthaltsberechtigten Ausländern wurden Empfeh-

Selbst ganze Familienverbände lassen sich so unter

lungen für die Unterbringung ausgesprochen. Die

einem Dach vereinen. Darüber hinaus bietet die

konkrete Ausgestaltung der Empfehlungen obliegt

Dezentrale Unterbringung auch eine Chance, die

den Kommunen.

Asylsuchenden stärker in die Mitte der Gesellschaft zu holen. Wie die interaktive Landkarte zeigt, lie-

Mit dem Grundsatzbeschluss zur Drucksache

gen die Gemeinschaftsunterkünfte nämlich oft weit

0472/12 wurde ein Umsetzungskonzept der Ver-

außerhalb, in ehemaligen Kasernen, Fabrikanlagen

waltung zur Unterbringung von Ausländern nach

oder Arbeitersiedlungen.

§ 1 Abs.1 Satz 1 Nr. 5-8 Aufnahmegesetz erstellt. In diesem ist auch das Ziel erklärt, die dezentrale

Auch wenn Kritiker vor den vermeintlichen Gefah-

Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asyl-

ren der Dezentralen Unterbringung warnen, weil

bewerber unter Beachtung der gebotenen recht-

sie glauben, die Flüchtlinge würden so nicht mehr

lichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen

zu kontrollieren sein, berichten die Kommunen

umzusetzen. Damit wurde eine neue Qualität in der

mehrheitlich von guten Erfahrungen. Mehr noch:

Aufnahme und der Unterbringung von Asylbewer-

Die Befürworter der Dezentralen Unterbringung

berinnen und Asylbewerbern erreicht.

meinen, dadurch möglichen Spannungen zwischen Angehörigen unterschiedlicher Nationalität entge-

c) Dezentrale Unterbringung 14 Zwei Landkreise und eine Stadt in Sachsen-Anhalt haben sich aufgrund des wachsenden Zustroms dazu entschieden, Asylsuchende nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften (GU), sondern in

hen zu können – ein Aspekt, der in Gemeinschaftsunterkünften immer wieder ein Thema war. Drei-Stufen-Modell: Stufe 1: beinhaltet die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Die Stadt hält dafür

Wohnungen unterzubringen: Mansfeld-Südharz,

Plätze in Gemeinschaftsunterkünften mit

Wittenberg und Dessau-Roßlau sehen den Vorteil

Betreuung in ausreichender und notwendi-

darin, dass sich die Anzahl der Plätze schnell dem aktuellen Bedarf anpassen lässt. Experten sprechen in diesem Fall von Dezentraler Unterbringung

ger Anzahl vor. Stufe 2: bedeutet Anmietung kommunalem Wohnraum. Hier erfolgt die Unterbringung in

(DU): Steigt die Zahl der Flüchtlinge, werden neue Wohnungen angemietet, versiegt der Zustrom wieder, können die Verträge mit den zumeist privaten

betreuten Wohngemeinschaften. Stufe 3: Die Unterbringung erfolgt durch Anmietung

Immobilienbesitzern wieder gekündigt werden.

32 (Quelle URL: http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/karte-fluechtlingsunterkuenfte100.html)

14

von Wohnraum mittels privatrechtlichen Mietvertrages durch die Betroffenen selbst.

Belange der Flüchtlinge

integrieren, sich an gemeinsamer Handarbeit verTipp: „Leitfaden für Mieterinnen und Mieter mit Mi-

suchen, sie zu Sport-Treffs einladen oder an Festen

grationshintergrund“: In Deutschland gibt es

beteiligen. Und oft sind Flüchtlinge hoch motiviert,

für Mieter bestimmte Verhaltens­weisen und

ihre Sprachkenntnisse in Gesprächskreisen, Sport-

Regeln, an die sich jeder Mieter halten muss.

und Hobbygruppen erweitern zu können oder

Diese Regeln sind häufig sehr unübersicht-

Arbeitsstätten in Deutschland kennen zu lernen.

lich, deshalb soll Ihnen dieser Leitfaden einen

Die Freude an sportlichem und kulturellem Enga-

Überblick geben. Die Hinweise in diesem

gement wird gern geteilt. Auch Flüchtlinge sind

Leitfaden müssen nicht alle auf Ihre indivi-

gern ehrenamtlich aktiv, wenn sie sich sinnvoll und

duelle Situation zutreffen. Bei Unklarheiten,

ihren Interessen entsprechend einbringen können.

ob Sie an alles gedacht haben, finden Sie

Interkulturelle Begegnungen und Kontaktaufnahme

auf der letzten Seite dieses Leitfadens auch

zu „Einheimischen“ sind dabei hilfreich.

eine Übersicht, wo Sie Hilfe und Unterstützung erhalten können. Den Leitfaden finden

Tipp: Auch das Kennenlernen der Umgebung ist

Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt

für die betroffenen Flüchtlinge oft ein „Highlight“.

Magdeburg unter Angebote.

Dabei lassen sich Flüchtlinge selbst auch gern zur Organisation von Aktivitäten ansprechen und einbeziehen.

8. Freizeitgestaltung und För­ derung sozialer Kontakte15 Es gibt viele Möglichkeiten für eine kreative

9. Informationen, Adressen und Kontakte

Freizeitgestaltung. Sie könnten zum Beispiel eine Kooperation mit einem Sportverein in der Nähe

a) Auskunftssystem des BAMF ( WebGIS) 16

eingehen. Auch bei den Hausaufgaben könnten

Einen Integrationskursträger in der Nähe findet man

Sie helfen oder Sie organisieren einen Spielkreis

z.B. mit Hilfe der Suchmaschine/ des Auskunftssys-

oder Ausflüge. Zudem wären Einladungen in

tems des BAMF im Internet: http://webgis.bamf.

Jugendzentren und zu Ferien- und Freizeitaktivitäten

de/BAMF/control. Dort sind auch die zuständigen

denkbare Möglichkeiten. Ggf. kann eine finanzielle

Regionalkoordinatoren des BAMF zu finden, die wei-

Förderung von sportlichen Aktivitäten, Nachhilfe

tere Informationen zum Kursangebot in der jeweiligen

oder Teilnahme an Ferienmaßnahmen (durch das

Region geben können. Fragen rund um die Integrati-

„Bildungs- und Teilhabepaket“) über das Sozialamt

onskurse beantwortet auch der Bürgerservice des Bun-

beantragt werden. Auch erwachsene Flüchtlinge

desamtes unter der Telefonnummer 0911 943-6390

freuen sich, wenn sie dem Alltag im Wohnheim ein-

oder per Mail unter [email protected].

mal entkommen. Sie können sie in Ihre Gemeinde

33 (Quelle URL: http://www.aktion-neue-nachbarn.de/was-brauchen-fluechtlinge/)

15

(Quelle URL: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/schulen/schulanzeiger/pdf/schulanzeiger_2012_09.pdf)

16

Belange der Flüchtlinge

Die Suchmaschine/das Auskunftssystem sucht dar-

[email protected],

über hinaus Kontakt- und Beratungsstellen der Inte-

[email protected],

grationsarbeit. Wenn Sie Ihren Wohnort eingeben

[email protected],

und auf „Suchen“ klicken, erhalten Sie eine Liste

[email protected],

aller Integrationseinrichtungen in ihrer Nähe.

[email protected],

Sie finden so

[email protected],

– Jugendmigrationsdienste

[email protected],

– Migrationsberatungsstellen

[email protected],

– Integrationskurse

[email protected],

– Integrationsprojekte

[email protected],

– Rückkehrberatungsstellen

[email protected]

– Ausländerbehörden – Regionalstellen des Bundesamtes – Regionalkoordinatoren

Nähere Informationen erhalten Sie über den Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V., Schellingstraße 3 – 4, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391 5371281 oder

Die Schnellsuche funktioniert nur mit einer konkre-

5371282, Fax: 0391 5371280,

ten Adresse oder einer Postleitzahl. Die erweiterte

Mail: [email protected].

Suche bietet mehr Möglichkeiten. Zum Beispiel können Sie dort nach Bundesländern oder Landkreisen suchen. In der Schnellsuche können Sie nach den Integrationskursorten suchen, in der erweiterten Suche nach laufenden Integrationskursen. Die erweiterte Suche liefert Ihnen außerdem Details zur Kursplanung und vieles mehr. Eine Landkarte Ihrer Region hilft Ihnen bei der Orientierung.

d) Integrationsportal Sachsen-Anhalt www.integriert-in-sachsen-anhalt.de/ Das Onlineportal der Integrationsbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt ist die zentrale Plattform für alle Akteure im Bereich Integration. e) Integrationsportal der Landeshauptstadt Magdeburg Die Webseite möchte Integration erlebbar machen

c) Kontaktliste der ehrenamtlichen Bündnisse in Sachsen-Anhalt 17 [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected],

34 (Quelle: Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V., Stand 11/2015)

17

und dazu einladen, die Angebote rund um Integration, den Austausch und das Miteinanderwirken zu entdecken. Hier finden Sie Ansprechpartner zu Fragen der Integration durch Bildung, Sprachenerwerb, durch Ausbildung und Arbeit und durch soziales Engagement und kulturellen Austausch. Information über Vereine und Organisationen, über Bildungseinrichtungen und Materialien über aktuelle Diskurse zu Integration und Migration auf Landes- und kommunale Ebene stehen ebenfalls hier bereit.

Belange der Flüchtlinge

f) Adressen und Ansprechpartner Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt: Landkreis Altmarkkreis Salzwedel Ordnungsamt Postfach 24 29401 Salzwedel Tel.: 03901 840-212 Fax: 03901 250-79 E-Mail: [email protected] Landkreis Anhalt-Bitterfeld Ordnungsamt Am Flugplatz 1 06395 Köthen

06844 Dessau-Roßlau Tel.: 0340 204-14 33 Fax: 0340 204-29 33 E-Mail: [email protected] Stadt Halle (Saale) Abteilung Einreise und Aufenthalt Postanschrift: Markt 1 06110 Halle (Saale) Sitz: Am Stadion 5 06122 Halle (Saale) Tel.: 0345 221-5305 Fax: 0345 221-5312 E-Mail: [email protected]

Tel.: 03496 600

Landkreis Harz

Fax:: 03496 601282

Ordnungsamt

E-Mail: [email protected]

Amtsleiter Herr Georg Türke Friedrich-Ebert-Straße 42

Landkreis Börde

38820 Halberstadt

Ordnungsamt

Tel.: 03941 59700

Gerickestraße 104

E-Mail: [email protected]

39340 Haldensleben Tel.: 03904 7240-4243

Landkreis Jerichower Land

Fax: 03904 7240-4291

Fachbereich Ordnung/Ausländerangelegenheiten

E-Mail: [email protected]

Leitung: Frau Carla Streblow In der Alten Kaserne 9

Burgenlandkreis

39288 Burg

Ordnungsamt

Tel.: 03921 949-3295

Schönburger Str. 41

Fax: 03921 949-3299

06618 Naumburg Tel.: 03445 731209

Landeshauptstadt Magdeburg

E-Mail: [email protected]

BürgerService, Ausländerbehörde Breiter Weg 222

Stadt Dessau-Roßlau

39104 Magdeburg

Bürgeramt/Standesamt

Tel.: 0391 540-4389

Frau Waltmann

Fax: 0391 540-4350

Zerbster Straße 4

E-Mail: [email protected]

35

Belange der Flüchtlinge

Landkreis Mansfeld-Südharz

Landkreis Wittenberg

Ausländerangelegenheiten

Ausländer-, Flüchtlings- und Vertriebenenangelegenheiten

Leitung: Christiane Beyer

Leiterin: Frau Silvia Makiola

Rudolf Breitscheid-Straße 20/22

Breitscheidstraße 4

06526 Sangerhausen

06886 Lutherstadt Wittenberg

Tel.: 03464 535-4130

Tel.: 03491 479-543 Fax: 03491 479-572

Saalekreis

E-Mail: [email protected]

Ausländerbehörde Leiterin: Frau Flachshaar Domplatz 20 06217 Merseburg Tel: 03461 401221 E-Mail: [email protected] Salzlandkreis Fachdienst Ausländer- und Asylrecht Leiterin: Frau Ines Golenia Karlsplatz 37 06406 Bernburg Tel.: 03471 687-1316 Fax: 03471 684-2807 E-Mail: [email protected] Landkreis Stendal Ordnungsamt Amtsleiter Sebastian Stoll Wendstraße 30 39576 Stendal Tel.: 03931 60 80 67 Fax: 03931 60 80 65 E-Mail: [email protected]

36

Beratungsstellen in Magdeburg In Magdeburg steht Ihnen eine Reihe von Beratungsstellen für verschiedene Aspekte der Integrationsarbeit zur Verfügung. AWO Kreisverband Magdeburg e.V. Jugendmigrationsdienst Frank Dreyer und Gitta Tost (russisch, englisch) Thiemstraße 12 D – 39104 Magdeburg Telefon 0391 4068033 Fax:

0391 4068032

Caritasverband für das Dekanat Magdeburg e.V. Migrationsberatung Ismail Reka (serbo-kroatisch, englisch, albanisch) Karl-Schmidt-Straße 5c D – 39104 Magdeburg Telefon 0391 4080515 Fax:

0391 4080520

Belange der Flüchtlinge

Caritasverband für das Dekanat Magdeburg e.V. Migrationsberatung Brigitte Kiehl und Ulla Schabanoski (russisch, polnisch, englisch) Max-Josef-Metzger-Straße 1a D – 39104 Magdeburg Auf Stadtplan anzeigen Telefon 0 391 59612050 und 0391 5961207 Fax:

0391 5961209

Der Paritätische Wohlfahrtsverband e.V. Migrationsberatung Sonja Braune Bürgerhaus Johannes-R.-Becher-Straße 57 D – 39128 Magdeburg Telefon 0391 5629715 Fax:

0391 2512933

Internationaler Bund (IB) Jugendmigrationsdienst Gudrun Wollny und Isa Haberland Walter-Rathenau-Straße 30 D – 39106 Magdeburg Telefon 0391 7391089 Fax:

0391 5639458

37

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

IV.

Ehrenamtliches Engagement IV. E hrenamtliches Engagement in Magdeburg18 1. Ehrenamtliche Tätigkeits­ felder zur Unterstützung von Flüchtlingen

dynamisches Feld, deren Akteur*innen auf konkrete Bedarfe reagieren (müssen), die sich fortlaufend ändern. Die nachfolgend aufgelisteten Angebote, Träger und Ansprechpartner*innen freuen sich über interessierte Nachfragen und geben gern Auskunft über Mitgestaltungsmöglichkeiten für Freiwillige:

Integrationshilfe Sachsen-Anhalt

Welche aktuellen ehrenamtlichen Tätigkeitsfelder

Die Integrationshilfe Sachsen-Anhalt ist eine eh-

gibt es, um Flüchtlinge zu unterstützen?

renamtlich getragene Initiative, die Begegnungs-,

Die Bereitschaft, sich für die Integration von

Begleit- und Sprachangebote für Flüchtlinge organi-

Flüchtlingen zu engagieren, ist auch in Magdeburg sehr groß und viele Organisationen, Vereine und Einrichtungen, die Angebote für Flüchtlinge organisieren, freuen sich über ehrenamtliche Unterstützung. Darüber hinaus entstehen in den Stadtteilen

siert (z. B. Sprachpartnerschaften für Erwachsene). Den schnellsten und direkten Kontakt können Interessierte herstellen, wenn sie an einem der wöchentlichen Treffen teilnehmen, die immer mittwochs 18 Uhr im eine-welt-haus magdeburg (Schelling­

Netzwerke und ehrenamtliche Initiativen, die von

straße 3 – 4, 39104 Magdeburg) stattfinden.

den Ideen und dem Engagement der Bürger*innen

AG Sprache und Bildung: Nora Heinonen,

leben. Insgesamt ist die Flüchtlingshilfe ein sehr

[email protected]

38 (Quelle: Dokumentation der Engagement-Werkstatt – Aktualisierung erfolgt auf www.magdeburg.de und auf www.freiwilligenagentur-magdeburg.de; URL: www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Flüchtlinge/Ehrenamt: Übersicht für das Engagement für Flüchtlinge))

18

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

AG Begleitung und Beratung: Jan Braune, [email protected]

Familien-PATEN der Stiftung netzwerk leben Freiwillige können in der Stiftung netzwerk leben

Projekt Beginn nebenan: Schaffung von Begeg-

Flüchtlingsfamilien als ehrenamtliche Familien-PATEN

nungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und interessierte

unterstützen. Indem sie Familien oder Alleinerzie-

Magdeburger*innen, Termine für monatliche Tref-

hende in Alltagssituationen durch individuelle kleine

fen werden auf der Homepage der Integrationshilfe

Hilfeleistungen entlasten und dabei helfen, Freiräume

veröffentlicht, Mobil 0176 27079775,

zu schaffen, Stress und Belastung abzubauen und

[email protected]

den Familienalltag leichter gelingen zu lassen. Art,

Integrationshilfe Sachsen-Anhalt,

Umfang und Dauer des Einsatzes richten sich sowohl

Schellingstraße 3-4, 39104 Magdeburg,

nach den Interessen und Wünschen der Freiwilligen

www.integrationshilfe-lsa.org

als auch nach den Bedarfen der einzelnen Familien. Lernunterstützung für Kinder im Grundschulalter,

Angebote des Interkulturellen Beratungs- und

individuelle Freizeitgestaltung mit einzelnen Kindern,

Begegnungszentrums

punktuelle Kinderbetreuung bei wichtigen Terminen

Das Interkulturelle Beratungs- und Begegnungszentrum bietet Beratungsangebote für Migrant*innen und zahlreiche Möglichkeiten, die eigene Kultur zu pflegen., andere Kulturen kennen zu lernen und miteinander in Kontakt zu kommen. Muttersprachliche Beratungen (insbesondere in vietnamesisch, französisch, spanisch, albanisch und serbokroatisch) sind möglich. Kantaktfreudige Ehrenamtliche (gern auch mit Fremdsprachenkenntnissen) können sich im Rahmen von Konversationskursen für Flüchtlinge (im Asylverfahren oder mit „Duldung“) engagieren. Auch für die Begleitung von Flüchtlingen zu Ämtern, Behörden und Ärzten oder bei der Bewerbung und Wohnungssuche ist Unterstützung willkommen.

der Eltern oder Begleitung bei anstehenden Behördengängen sind mögliche Aufgabenfelder. Während des Kennenlernens und der gesamten Engagementzeit werden Freiwillige und Familien von den Mitarbeiter*innen der Stiftung netzwerk leben begleitet, beraten und betreut. Die Kommunikation erfolgt in Deutsch, eventuell in Englisch. Stiftung netzwerk leben Danzstraße 1, 39104 Magdeburg Beate Schramm-Paul Telefon 0391 5342411 [email protected] www.netzwerkleben.de Sprachunterstützung für Kinder und Jugendliche Je individueller eine Sprachunterstützung erfol-

Interkulturelles Beratungs- und Begegnungszentrum

gen kann, umso schneller lassen sich Lernerfolge

(Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.)

erzielen. Interessierte Freiwillige können in Schulen,

Karl-Schmidt-Str. 5c, 39104 Magdeburg

Horten oder KiTas als Lern- und /oder (Vor) Lese-

Johanna Stecker

PATEN aktiv werden oder Familien in der Nachbar-

Telefon 0391 4080517

schaft unterstützen. Einige konkrete Angebote sind

www.caritas-magdeburg.de

hier aufgeführt:

39

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

Zur Begleitung der Intensiv-Sprachkurse für Kinder

Stadtteilmanagement (Internationaler Bund)

und Jugendliche arbeiten der Internationale Bund

Greifenhagener Straße 7, 39122 Magdeburg

Magdeburg und die EURO-Schulen mit interessier-

Marcel Wark

ten Freiwilligen zusammen, die sich während des

Telefon 0391 40829350

Unterrichts einzelnen Kindern oder Kleingruppen

[email protected]

zuwenden und individuelle Hilfestellungen geben

Sprechzeiten: Montag 14 – 17 Uhr, Mittwoch 9 – 12

können. Die Unterrichtszeiten liegen in der Regel

und 14 – 17 Uhr sowie nach Vereinbarung.

zwischen 8 und 13 Uhr. Auch eine Unterstützung im Umfang von 2-3 Stunden pro Woche ist willkom-

Quartiermanagement Buckau

men. Sprachkurse für Grundschüler laufen an den

Schönebecker Straße 29/30, 39104 Magdeburg

Grundschulen Salbke, Buckau, Leipziger Straße ,

Katja Kohl

Stadtfeld und Amsdorfstraße.

Telefon 0391 40822911 [email protected]

Lernunterstützung für Grundschüler*innen:

www.buckau.com

Internationaler Bund: Frau Lisa Schulz Telefon 0931 60772521

Aktuelle Engagementangebote der

abz-magdeburg@internationaler- bund.de

Freiwilligenagentur Magdeburg Neben den hier ausführlich beschriebenen ehren­

Lernunterstützung für Sekundarschüler*innen:

amtlichen Tätigkeitsfeldern gibt es zahlreiche

EURO-Schulen: Frau Birgit Sokovsky

weitere Möglichkeiten, sich für die Integration von

Telefon 0391 6109300

Flüchtlingen zu engagieren. Einen aktuellen Über-

[email protected]

blick bieten Beratung und Homepage der Freiwilligenagentur Magdeburg.

Unterstützung im Lokalen Willkommensbündnis Südost Auf Initiative des Stadtteilmanagements Salbke/ Fermersleben/Westerhüsen und des Quartiersmanagements Südost gründeten engagierte Bürger*innen und Vertreter*innen verschiedener Einrichtungen ein „Lokales Willkommensbündnis

Freiwilligenagentur Magdeburg Einsteinstraße 9, 39104 Magdeburg Birgit Bursee, Jana Schulze Telefon 0391 5495840 und -41 [email protected] www.freiwilligenagentur-magdeburg.de

Südost“, um Flüchtlinge in den südlichen Stadtteilen Magdeburgs willkommen zu heißen und zu

Gibt es eine finanzielle Förderung für ehrenamtliche

unterstützen. Interessierte Freiwillige mit Ideen zur

Initiativen, die Flüchtlinge unterstützen möchten?

gemeinsamen Freizeitgestaltung mit Flüchtlingen

40

(z.B. kochen, musizieren, gärtnern) sind herzlich

Engagementfonds „Willkommenskultur“

willkommen. Auch ehrenamtliche Unterstützung

Es gibt viele Möglichkeiten, Flüchtlinge in der

bei der Wohnungssuche oder für die Begleitung zu

Nachbarschaft willkommen zu heißen und ihnen

Behörden wird gesucht.

den Start in der neuen Heimat zu erleichtern. Aber

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

ob Willkommensfest oder Sprachcafe‘, Lesestunde

onen, Stadtteilfesten oder Kulturevents im Quartier

oder Freizeitbegleitung – viele gute Ideen sind lei-

können einen guten Einstieg ermöglichen. Termine

der nicht kostenfrei umsetzbar. Deshalb wurde vom

und Hinweise dazu gibt es bei den GWA-Gruppen-

Land Sachsen-Anhalt ein „Engagementfonds zur

Sprecher*innen, den Stadtteilmanager*innen oder

Willkommenskultur“ eingerichtet um ehrenamtliche

auch in der Freiwilligenagentur, z.B. im Rahmen

Initiativen und Privatpersonen in ihrem Engagement

der SamstagsHELFER-Aktionen.

finanziell zu unterstützen. Maximal 2.500 Euro pro Vorhaben können dazu in einem vereinfachten Verfahren bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Sachsen-Anhalt (LAGFA e.V.)

2. Ankommen und Orientierung

beantragt werden. Mögliche Projekte können neben Begegnungsfesten, Patenschaften und Sprach-

Tipp: Mit dem in vier Sprachen verfassten

unterstützung auch regelmäßige Freizeitangebote

„Wegweiser für Neueingewanderte“ bietet

für Flüchtlinge sein. Die Mittel können unter ande-

das Land Sachsen-Anhalt einen Infoführer

rem für Fahrtkosten, Materialien oder Veranstal-

mit wichtigen Orientierungen und Hinwei-

tungen verwendet werden. Anträge können (ohne

sen für Neuankömmlinge rund um alle

Antragsfrist) für das laufende Kalenderjahr gestellt

Bereiche in der ersten Ankommensphase.

werden. Antragsformular und Ausfüllhilfen stehen

Der Wegweiser soll Neueingewanderten

unter www.lagfa-lsa.de zum Download bereit.

helfen, sich schnell in Sachsen-Anhalt

Vor der Antragstellung wird eine persönliche Bera-

zurecht­zu­finden. Ein wichtiger Beitrag

tung empfohlen. Dafür steht die Freiwilligenagentur

hierzu sind aktuelle Adressen und An-

Magdeburg als regionaler Partner der Netzwerk-

sprechpartner von Ämtern, Behörden und

stellen gern zur Verfügung.

Beratungsdiensten. Sie finden Antworten

Freiwilligenagentur Magdeburg

auf viele Fragen des Alltags, die sich in

Jana Schulze

den ersten Monaten in Sach­sen­-

Telefon 0391 5495841

Anhalt stellen könnten. Darüber hinaus

[email protected]

nimmt sich der Weg­weiser schwerpunktmäßig den Basisthemen Bildung, Sprache,

Wo können sich Flüchtlinge einbringen?

Gesundheit, Beschäftigung und Kinder­

Ein ehrenamtliches Engagement bietet viele

betreuung an.

Gelegenheiten, Menschen in der Nachbarschaft kennenzulernen und Freunde zu finden. Prinzipiell sind natürlich alle Tätigkeitsfelder möglich, auch wenn zu beachten ist, dass nicht alle Haupt- und

Wo erhalten Flüchtlinge Unterstützung zu auslän­ derrechtlichen Fragen?

Ehrenamtlichen in den Vereinen und Organisatio-

Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg

nen über Fremdsprachenkompetenzen verfügen,

Die Ausländerbehörde berät zu allen Fragen des

was ein Engagement erheblich erschweren kann.

Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und

Niederschwellige Mitmach-Angebote bei Putzakti-

vermittelt ggf. an weitere zuständige Behörden.

41

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

Ausländerbehörde Magdeburg

der Beratung gehört dazu auch die sozialpädago-

Breiter Weg 222, 39104 Magdeburg

gische Begleitung von Jugendlichen, die Unterstüt-

Öffnungszeiten: Montag 8 – 12 Uhr,

zung beim Übergang Schule/Ausbildung/Beruf

Dienstag 9 – 12 und 14 – 17.30 Uhr,

benötigen. Eltern von Kindern und Jugendlichen mit

Donnerstag 9 – 12 Uhr, Freitag 8 – 12 Uhr

Migrationshintergrund können sich vom Jugendmi-

Telefon 115 (Hotline) oder 0391 540-4389 (außer-

grationsdienst zu Fragen der Bildung und Ausbil-

halb der Öffnungszeiten),

dung ihrer Kinder beraten lassen.

Fax: 0391 540-4350, [email protected], www.magdeburg.de

Internationaler Bund Brenneckestraße 95, 39116 Magdeburg Gudrun Wollny Telefon 0391 7391089

Wie ist die soziale Begleitung von Flüchtlingen in den Gemeinschaftsunterkünften bzw. in eigenen

Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr,

Wohnungen geregelt?

Beratungszeiten nach Vereinbarung

Begleitung von Flüchtlingen, die in Gemeinschafts-

AWO Kreisverband Magdeburg e.V.

unterkünften untergebracht sind:

Schönebecker Straße 126, 39104 Magdeburg

Landeshauptstadt Magdeburg,

Gitta Tost, Frank Dreyer

Sozial- und Wohnungsamt

(Sprachkompetenzen: russisch, englisch)

Lars Epping (Leitender Sachbearbeiter)

Telefon 0391 40680-32 und 40680-33,

Telefon 0391 540-3623

[email protected]

[email protected]

Sprechzeiten: Montag und Dienstag 13 – 15 Uhr,

Begleitung von Flüchtlingen, die in der eigenen Wohnung leben: Landeshauptstadt Magdeburg, Sozial-und Wohnungsamt Frauke Sonnenburg Telefon 0391 540-6686 [email protected] Welche Beratungsangebote gibt es außerdem?

Mittwoch 13 – 17 Uhr www.awo-kv-magdeburg.de Migrationsberatung Die Migrationsberatung richtet sich mit ihren Angeboten an erwachsene Zugewanderte und unterstützt sie bei der sprachlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Integration. Dazu gehören die Beratung und Betreuung in allen Fragen des täglichen Lebens, insbesondere in verfahrensrechtlichen

Jugendmigrationsdienst

Angelegenheiten:

Die Jugendmigrationsdienste sind ein Angebot

· Hilfe beim Ausfüllen von Formularen

der Jugendsozialarbeit. Sie unterstützen jugendli-

· Begleitung zu Behörden und Ämtern

che Migrant*innen ab 12 Jahren in schulischen,

· Beratung bei der Anerkennung schulischer und

persönlichen und beruflichen Belangen. Neben

42

[email protected]

beruflicher Abschlüsse

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

· Hilfe bei Erstellung von Bewerbungsunterlagen

Wie ist die ärztliche Versorgung für Flüchtlinge

· Information zu Integrationskursen und Begleitung

geregelt?

während des Kurses · Unterstützung bei der Wohnungssuche · Vermittlung von beglaubigten Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten Caritasverband Regionalverband Magdeburg e.V. Max-Josef-Metzger-Straße 1a, 39104 Magdeburg Brigitte Kiehl und Ulla Schabanoski (Sprachkompetenzen: russisch, polnisch, englisch) Telefon 0391 5961205 oder 0391 5961207, [email protected] Sprechzeiten: Montag und Freitag nach Vereinbarung, Dienstag 14 – 17 Uhr, Donnerstag 10 – 13 Uhr in der Katholischen Pfarrei „St.Josef“ (St.Josef-Str. 13, 39130 Magdeburg): Mittwoch 12.30 – 14 Uhr www.varitas-magdeburg-stadt.de Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. Karl-Schmidt-Str. 5c, 39104 Magdeburg Ansprechpartner: Ismail Reka (Sprachkompetenzen: serbo-kroatisch, englisch, albanisch) Telefon 0391 4080515 Sprechzeiten: Montag und Dienstag 13 – 16 Uhr und nach Vereinbarung www.caritas-magdeburg.de Der PARITÄTische Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Bürgerhaus Kannenstieg, Johannes-R.-Becher-Str. 57, 39128 Magdeburg Sonja Braune, Telefon 0391 5629715, [email protected] Sprechzeiten: Montag – Donnerstag 9 – 16 Uhr, Freitag 8 – 14 Uhr

Die medizinische Betreuung und Versorgung der Person, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ist gesichert und erfolgt umfangreich im vorgegebenen rechtlichen Rahmen, auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenver­ sicherung (GKV). Die Ausstellung der Behandlungs­ scheine für die ärztliche Grundversorgung erfolgt für die Flüchtlinge im Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg (Abteilung Zuwanderung). Weiterführende Behandlungen bei Fachärzten werden nach Prüfung durch den Amtsarzt ebenso bewilligt. Die Leistungen der Krankenhilfe sind ein Bestandteil des Asylbewerberleistungsgesetzes. Medinetz Magdeburg Das Medinetz Magdeburg ist eine ehrenamtliche Initiative, in der sich Medizinstudent*innen und Ärzt*innen für die Medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung engagieren. Neben Obdachlosen oder Personen mit finanziellen Schwierigkeiten können auch Flüchtlinge ohne gültige Papiere betroffen sein. Sie können die wöchentlichen Sprechstunden (dienstags 15 – 17 Uhr, Raum 110, eine-welt-haus) nutzen, um zu einem Facharzt/einer Fachärztin vermittelt zu werden, die sich bereit erklärt haben, Menschen ohne Krankenversicherung zu behandeln. Medinetz Magdeburg eine-welt-haus Magdeburg Schellingstraße 3 – 4, 39104 Magdeburg [email protected] www.medinetz-magdeburg.org

43

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

Welche psychosoziale Unterstützung gibt es für

Deutsch-bulgarische soziokulturelle Vereinigung e.V.

traumatisierte Flüchtlinge?

Die deutsch-bulgarische Vereinigung ist eine Mig-

Psychosoziales Zentrum für Migrant*innen Das Psychosoziale Zentrum für Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt (PSZ) bietet psycho­ soziale Beratung, Therapie, psychosoziale Gruppen sowie begleitende Sozialberatung an. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die klinisch-psychologische Praxis mit Flüchtlingen, die Verfolgung, Gewalt und Folter überlebt haben. Dabei werden die kulturellen Hintergründe und sprachlichen Bedürfnisse der Klient*innen berücksichtigt. Auch Kinder, Jugendliche und Familien sind willkommen. Die kostenfreien Angebote können unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf kann ein/e kostenlose/e Dolmetscher/in hinzugezogen werden. Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht, alle Gespräche werden streng vertraulich behandelt. Psychosoziales Zentrum für Migrant/innen Tatiana Katcheishvili, Saadet Ismayil, Tobias Drehsen Annastraße 26, 39108 Magdeburg Telefon 0391 63109807, Fax: 0391 50676985 Telefonische Anmeldung: mittwochs 13.30 – 15 Uhr [email protected] www.psz-sachsen-anhalt.de

Welche Unterstützung gibt es, damit sich Flüchtlinge schnell in Magdeburg zurechtfinden können? Neben den Informationen und Orientierungshilfen, die verantwortliche Mitarbeiter*innen in den Behörden geben können, gibt es eine Reihe von Angeboten engagierter Magdeburger*innen, die Flüchtlingen ihre neue Heimat vorstellen und ihnen bei der Orientierung in der Stadt helfen wollen.

44

rantenselbstorganisation, die sich für die Begegnung von Menschen unterschiedlicher Kulturen einsetzt. Die Mitglieder verfügen über vielfältige sprachliche Kompetenzen und können Flüchtlingen insbesondere in Bulgarisch, Türkisch, Mazedonisch, Serbisch und Russisch Orientierungshilfen bieten. Deutsch-Bulgarisch soziokulturelle Vereinigung e.V. Schellingstraße 4, 39104 Magdeburg Milena Konstantinova (Telefon 0176 39046555) Zoia Haack (Telefon 0176 49520419) www.d-bg-skv.jimdo.com Interkulturelles Beratungs- und Begegnungszentrum Das interkulturelle Beratungs- und Begegnungszentrum bietet muttersprachliche Beratungs- und Orientierungshilfen (insbesondere vietnamesisch, französisch, spanisch, albanisch und serbokroatisch) und kann wertvolle Hinweise zu weiteren Angeboten bieten. Interkulturelles Beratungs- und Begegnungszentrum (Caritasverband für das Bistum Magdeburg e. V.) Karl-Schmidt-Str. 5c, 39104 Magdeburg Johanna Stecker Telefon 0391 4080517 www.caritas-magdeburg.de Wo erhalten Flüchtlinge Hilfe, wenn sie Angehörige suchen oder eine Familienzusammenführung wünschen? Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes unterstützt Flüchtlinge, die aufgrund von Kriegen, bewaffneten Konflikten, Katastrophen, Flucht und Vertreibung den Kontakt zu Angehörigen verloren haben, bei der Ermittlung des aktuellen Aufenthalts-

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

ortes. Auch die Übermittlung von Nachrichten zu

Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt

Angehörigen in Konflikt – und Katastrophengebie-

(Miteinander e. V.)

ten ist möglich. Der Suchdienst unterstützt Flüchtlin-

Erich-Weinert-Straße 30, 39104 Magdeburg

ge in allen Fragen der Familienzusammenführung,

Annika Butz,

z. B. durch Beratung zu aktuellen rechtlichen

Mobil 0170 2925361 und 0170 2948352

Regelungen, durch Begleitung während des Visums-

Telefon 0391 5446710,

verfahrens oder durch Vermittlung von Kontakten zu

www.mobile-opferberatung.de

internationalen Hilfsorganisationen. Suchdienst, Landesauskunftsbüro Sachsen-Anhalt (DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.) Halberstädter Straße 98, 39112 Magdeburg

3. Wohnen und Nachbarschaft

Susanne Piel, Telefon 0391 63602322, Mobil 0173 3429702 [email protected], www.sachsen-anhalt.drk.de

Wo können Flüchtlinge kostengünstig bzw. kosten­ frei Kleidung, Möbel und Hausrat bekommen? Flüchtlinge können selbstverständlich die Möbella-

Wo erhalten Flüchtlinge, wenn sie rassistischen Anfeindungen oder Übergriffen ausgesetzt sind?

ger und Kleiderkammern nutzen, die allen bedürftigen Menschen kostengünstig oder kostenfrei Kleidung, Möbel und Hausrat zur Verfügung stellen.

Mobile Opferberatung Die mobile Opferberatung des Miteinander e. V.

Kleiderkammer (AWO SPI Soziale Stadt und Land

bietet Menschen, die von rassistischen Anfein-

Entwicklungsgesellschaft mbH)

dungen und Übergriffen betroffen sind Beratung,

Thiemstraße 12, 39104 Magdeburg

Begleitung und Unterstützung, z. B. Beratung zu

Telefon 0391 99018550

den Rechten als Geschädigte/r, zu Ansprüchen auf

Montag bis Freitag 9 –12 Uhr,

Schmerzensgeld , Begleitung zu Institutionen, Hilfe

Dienstag und Donnerstag 13.00 –16.30 Uhr

bei der Bewältigung der Angriffsfolgen, Beratung

Kleiderspenden, kleine Gebrauchs- und Haushalts-

zur Finanzierung von Rechtsanwält*innen. Auf

gegenstände können montags und mittwochs in der

Wunsch kann auch eine entsprechende Öffentlich-

Zeit von 11 bis 16:30 Uhr abgegeben werden.

keitsarbeit organisiert werden. Die Beratungen finden in der Beratungsstelle des Miteinander e.V. statt oder auf Wunsch der/s Betroffenen an einem anderen Ort. Beratungen sind in Deutsch, Englisch und Französisch möglich, für weitere Sprachen können bei Bedarf

AQB Magdeburg Second-Hand-Shop (AQB Magdeburg mbH) Standort Buckau Karl-Schmidt-Straße 1 (Eingang Coquistraße ) 39104 Magdeburg, Montag – Freitag 9 –16 Uhr

Dolmetscher*innen hinzugezogen werden.

45

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

Annahmestelle Buckauer Bahnhof

Sozialkaufhaus Olvenstedt

Porsestraße 16, 39104 Magdeburg

Sozialkaufhaus der BVIK gGmbH „Haushalt, Möbel und mehr“

Möbel- und Hausratservice

Bruno-Taut-Ring 119, 39130 Magdeburg

Morgenstraße 10, 39124 Magdeburg

Ines Haßbargen (Leiterin),

Montag und Freitag 9 –14.30 Uhr,

Telefon 0391 74497517, Mobil 0176 177 222 13

Dienstag bis Donnerstag 9 –17 Uhr

[email protected]

Telefon 0391 72726-100,

Öffnungszeiten Montag und Mittwoch 9 – 16 Uhr,

[email protected], www.aqb-md.de

Di. und Do. 9 – 18 Uhr, Freitag 9 – 13 Uhr

GISE mbH (Annahmestelle Möbelfundus)

Verein Soziale Mitte e. V.

Karl-Schmidt-Straße 45, 39104 Magdeburg

In der Mittelwiese 1a, 39122 Magdeburg

Telefon 0391 4095-100 und 4095-107

Holger Zimmermann (Vorsitzender),

Montag bis Donnerstag 8-14.30 Uhr

Telefon 0391 5046666, Mobil 0152 34295428,

[email protected], www.gise-md.de

TeleFax: 0391 5046668 [email protected], www.sozialemitte-ev.de

Familienhaus Magdeburg Hohepfortestraße 14, 39106 Magdeburg Frau Heike Gahrns, Telefon 0391 99000099 [email protected], www.familienhaus-magdeburg.de Die Ausgabe an Familien erfolgt jeweils dienstags 12–15 Uhr. Deutsches Rotes Kreuz Kleiderkammer Ferdinand-von-Schill-Straße 33, 39116 Magdeburg Telefon 0391 6223305 oder 6076641 Montag, Mittwoch und Freitag 9 –13 Uhr, Dienstag und Donnerstag 12 –15 Uhr

Öffnungszeiten freitags 10 – 17 Uhr Laden „Jacke wie Hose“ 39122 Magdeburg, Alt Salbke 68 Öffnungszeiten: Mo. 12 – 17 Uhr, Di. – Do. 10 – 17 Uhr, Fr. 9 – 16 Uhr Magdeburger Stadtmission e. V. Lädchen „Chick aus zweiter Hand“ Leibnizstraße 48, 39104 Magdeburg Lutz Wagner, Kerstin Klanert Tel. 0391 5324913 oder 99979588, Fax: 0391 5324915 [email protected]

Rot-Kreuz-Shop

Welche Netzwerke gibt es in den Stadtteilen zur

Breiter Weg 19a, 39104 Magdeburg

Unterstützung von Flüchtlingen?

Telefon 0391 9908788 und 030 85 404 444

Gemeinwesen – Arbeitsgruppen

(Spendenservice) Montag – Freitag 10 –18 Uhr

In Magdeburg gibt es über 20 Gemeinwesen-Arbeitsgruppen, in denen sich Vereine, Organisationen, Unternehmen und engagierte Bürger*innen für

46

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

das soziale und kulturelle Leben in den jeweiligen

Stadtteilmanagement Fermersleben/Salbke/

Stadtteilen engagieren. Gemeinsam geplante Feste

Westerhüsen (Südost)

und Aktionen, aber auch Bildungs- und Kulturver-

Das Stadtteilmanagement richtet sich an alle inter-

anstaltungen stehen allen Interessierten offen und

essierten Bewohner*innen, Betriebe, Einrichtungen

können für Flüchtlinge eine Möglichkeit sein, den

und Institutionen im Stadtgebiet. Zudem ist es

Stadtteil näher kennen zu lernen und Kontakte

Ansprechpartner für Kommunalpolitik, Stadtverwal-

zu knüpfen. Die Gemeinwesenarbeit wird von

tung und lokale Wirtschaft. Das Stadtteilmanage-

der Stadtverwaltung koordiniert. Termine für die

ment ist zu verstehen als ein schrittweiser Prozess,

nächsten Sitzungen und die Kontaktdaten zu den

der dazu dient, die Stadtgebietsentwicklung

gewählten GWA-Gruppen-Sprecher*innen gibt es

nachhaltig zu fördern, die Stadtteil- bzw. Gemein-

bei der verantwortlichen Koordination.

wesenarbeit zu unterstützen und die Nachbarschaft zum Mitmachen zu motivieren. Das Stadtteilma-

Koordinierungsstelle Gemeinwesenarbeit

nagement ist Teil des Willkommensbündnis‘ Süd.

Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg Claudia Ziegler, Telefon 0391 540-3110,

Internationaler Bund (IB) IB Mitte gGmbH

[email protected]

für Bildung und soziale Dienste

GWA-Seite auf magdeburg.de

Greifenhagener Straße 7, 39122 Magdeburg Telefon 0391 52095112, Fax: 0391 52095119,

Stadtteilmanagement Neu-Olvenstedt

Mobil 0177 7847460

Der Stadtteilmanager setzt sich für die Vernetzung

[email protected]

und Zusammenführung verschiedener sozialer

www.md39122.de

Gruppen, Initiativen, Vereine und Institutionen ein und moderiert die stadtteilbezogene Projektentwick-

Quartiersmanagement Buckau

lung für Neu Olvenstedt. Da auch in Neu Ol-

Das Quartiersmanagement bietet Informationen zu

venstedt Flüchtlinge untergebracht sind, stellen sich

sozialen Informationen und kulturellen Angeboten

neue Fragen des Zusammenlebens im Quartier, an

im Stadtteil Buckau. Es wirkt als Kommunikations-

deren Diskussion auch das Stadtteilmanagement

stelle zwischen interessierten Bürger*innen, Einrich-

beteiligt ist.

tungen und Unternehmen im Quartier. Die Quartiersmanagerin ist stellvertretende Spre-

Büro für Stadtteilarbeit Neu Olvenstedt,

cherin der Gemeinwesenarbeitsgruppe Buckau.

Stadtteilmanagement, Stadtumbau Ost

Gemeinsam mit dem Stadtteilmanagement Südost

(internationaler Bund)

wird das neu gegründete „Lokale Willkommens-

Scharnhorstring 38, 39130 Magdeburg

bündnis Südost“ koordiniert.

Stefan Köder Telefon 0391 55923715, Mobil 0160 5894147

Interessierte Freiwillige mit Ideen zur gemeinsamen

Stefan.Kö[email protected]

Freizeitgestaltung mit Flüchtlingen (z .B. kochen,

Offene Sprechzeiten im Büro: donnerstags 10–12 Uhr

musizieren, gärtnern) sind herzlich willkommen.

und 14–17 Uhr, sowie nach Absprache

Auch ehrenamtliche Unterstützung bei der Woh-

47

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

nungssuche oder für die Begleitung zu Behörden

kaufen und vielem mehr. Der Ratgeber „Leben in

wird gesucht.

Deutschland“ steht hier als Download (PDF) zur Verfügung.

Quartiersmanagement Buckau Schönebecker Straße 29/30, 39104 Magdeburg Katja Kohl, Telefon 0391 40822911, [email protected] www.buckau.com Wo finden Flüchtlinge Unterstützung bei der Suche nach einer eigenen Wohnung? Prinzipiell können alle Bratungsstellen und Sozialarbeiter*innen, die Flüchtlinge bei der Integration unterstützen, auch mit ersten Tipps und Hinweisen für eine erfolgreiche Suche nach einer eigenen Wohnung helfen. Große Vermieter wie die Wohnungsbaugesellschaft (WOBAU) und die Genossenschaften sind auf Mieter*innen mit Migrationshintergrund vorbereitet und stellen zum Teil auch Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Wertvolle Hinweise bietet ein Mietleitfaden, der gemeinsam von WOBAU und Caritas erarbeitet wurde und auf der Homepage der WOBAU (WWW.wobau-magdeburg.de) in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Türkisch, Arabisch, Kurdisch, Vietnamesisch und Albanisch zum Download bereit steht. Wo gibt es allgemeine Informationen zum Leben und Wohnen in Deutschland?

48

4. Bildung, Ausbildung und Beruf Wie ist der Schulbesuch für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien geregelt? a) Anmeldung zum Schulbesuch Für Kinder und Jugendliche besteht die gesetzliche Pflicht, eine Schule zu besuchen. Nach der Anmeldung in der Ausländerbehörde/im Einwohnermeldeamt kann die Anmeldung zur Schule erfolgen. Für die Anmeldung müssen folgende Angaben gemacht werden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Einschätzung der Deutschkenntnisse. Eventuell vorhandene Zeugnisse helfen bei der Einstufung. Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Schule und Sport Gerhart-Hauptmann-Straße 24, 39108 Magdeburg, Zimmer 119 Eitel Emrich, Telefon 0391 540-3043, [email protected] Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 9 – 12 und 13 – 15 Uhr

Auf der Seite www.make-it-in-germany.com, die

b) Kinder- und jugendärztliche Untersuchung

von Bundesministerien und der Bundesagentur für

Nach der Anmeldung zum Schulbesuch werden

Arbeit gepflegt wird, sind umfangreiche Informati-

Kinder und Jugendliche von einem Kinder- und

onen zum Thema Leben und Arbeiten in Deutsch-

Jugendarzt des Gesundheitsamtes untersucht, um

land zusammengefasst. Gerade für Flüchtlinge mit

Entwicklungsstand und Fördermöglichkeiten besser

geklärtem Aufenthaltsstatus gibt es hier wertvolle

einschätzen zu können. Der Termin wird vom Ge-

Hinweise zu Themen wie Wohnen, Schule, Ein-

sundheitsamt telefonisch oder schriftlich mitgeteilt.

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

Landeshauptstadt Magdeburg, Gesundheitsamt,

Agentur für Arbeit Magdeburg

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Hohepfortestraße 37, 39104 Magdeburg

Lübecker Straße 32, 39124 Magdeburg

Kirsten Schmidt

Gabriele Scheunemann,

Telefon (kostenfrei) 0800 4555500

Telefon 0391 540-6050,

Öffnungszeiten:

[email protected]

Montag 8 – 13 Uhr, Dienstag 8 – 16 Uhr, Mittwoch 8 – 13 Uhr, Freitag 8 – 13 Uhr

c) Zuordnung zu einem Deutsch-Intensivkurs Das Landesschulamt prüft die mögliche Schulform

Projektverbund Jobbrücke Plus

und weist eine konkrete Schule zu.

Der Projektverbund Jobbrücke Plus erleichtert Blei-

Landeshauptstadt Magdeburg, Referat Schulform

durch gezielte Beratungen und entsprechende

Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg Telefon 0391 56702, poststelle @lscha.mk.sachsen-anhalt.de d) Schulanmeldung Anschließend erfolgt die Anmeldung in der zugewiesenen Schule. Dort können auch weitere Anträge gestellt werden: · Antrag auf „Bildung und Teilhabe“ für den Deutsch-Intensivkurs · Antrag auf Schülerbeförderung (Monatsfahrschein für Bus und Straßenbahn) · Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung im Hort

beberechtigten und Flüchtlingen in Sachsen-Anhalt Qualifizierungen den Zugang zum Arbeitsmarkt und vermittelt in Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen. Flüchtlinge im Asylverfahren, mit Duldung und Bleibeberechtigte erhalten Bewerbungstrainings, Unterstützung bei der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und können Module zu praktischen Erprobungen im Handwerks- und Pflegebereich nutzen. Projektverbund Jobbrücke Plus Projekthomepage: http://www.jobbruecke-chance.de/ (AWO SPI Soziale Stadt und Land Entwicklungs­ gesellschaft mbH) Projektkoordinatorin: Larissa Heitzmann, [email protected], www.spi-ost.de

Wo erhalten Flüchtlinge Unterstützung auf dem Weg zu Ausbildung und Beruf?

Jobmentorin (Internationaler Bund): Elena Slavkova (Telefon 0391 59779102)

Agentur für Arbeit

Jobmentor (Europäisches Bildungswerk):

Die Agentur für Arbeit bietet Informationen und Be-

Helmut Sachs (0391 4020351)

ratung zu Ausbildung und Beruf, unterstützt bei der Vorbereitung und Vermittlung und begleitet Jugendliche und Erwachsene während der Ausbildung.

49

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

www.make-it-in-germany.com

Integrationshilfe Sachsen-Anhalt

Auf der Seite www.make-it-in-germany.com, die

Nora Heinonen,

von Bundesministerien und der Bundesagentur für

[email protected],

Arbeit gepflegt wird, sind umfangreiche Informati-

Mobil: 0176 81114813

onen zum Thema Leben und Arbeiten in Deutschland zusammengefasst. Gerade für Flüchtlinge mit geklärtem Aufenthaltsstatus gibt es hier wertvolle Hinweise zu Themen wie Wohnen, Schule, Einkaufen und vielem Mehr. Der Ratgeber „Leben in Deutschland“ steht hier als Download (PDF) zur Verfügung.

Wo können Flüchtlinge einen Sprachkurs absolvieren? Integrationskurse Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanzierten Integrationskurse enthalten einen Sprachkurs und einen Orientierungskurs. Wer wann Anspruch auf Teilnahme und Finanzierung hat, ist durch das Aufenthaltsgesetz geregelt.

5. Sprache und Kommunikation

Ausführliche Informationen dazu sind unter www. bamf.de zu finden. In Magdeburg bieten u.a. die Volkshochschule, die EURO-Schulen und das Euro-

Wo finden Flüchtlinge Unterstützung in ihrer Muttersprache? Die Fachkräfte der Jugendmigrationsdienste und Migrationsberatungsstellen verfügen über unterschiedliche Fremdsprachenkompetenzen, die Beratung Information erleichtern. Darüber hinaus gibt es verschiedene ehrenamtliche Initiativen, um Menschen, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen in der Alltagskommunikation und im Umgang mit Behörden oder Ämtern zu unterstützen: Datenbank für Sprachkenntnisse Die Arbeitsgruppe „Sprache und Bildung“ der Integrationshilfe pflegt eine Datenbank für Sprachkenntnisse, in der Kontakte zu Personen für ganz unterschiedliche Sprachmittler-Dienste gespeichert sind. Hier kann man sich auch registrieren lassen, wenn man selbst über Fremdsprachenkompetenzen verfügt und Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen möchte.

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päische Bildungswerk Integrationskurse an. Konversationskurse Das IKZ bietet ehrenamtlich geleitete, kostenfreie Konversationskurse für Flüchtlinge an, deren Asylverfahren noch nicht beendet ist bzw. deren Aufenthalt gestattet/Geduldet ist, die also keine Zugangsberechtigung zum BAMF-finanzierten Integrationskurs haben. Teilnehmen können Flüchtlinge ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Interkulturelles Beratungs- und Begegnungszentrum (Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.) Karl-Schmidt-Str. 5c, 39104 Magdeburg Johanna Strecker, Tel.: 0391 4080517 www.caritas.magdeburg.de Sprachkurse Die Volkshochschule organisiert zusätzlich zu den Integrationskursen Sprachkurse für interessierte Flüchtlinge, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

Städtische Volkshochschule Magdeburg

Büchertausch in vielen Sprachen

Leibnitzstraße 23, 39104 Magdeburg

Unter dem Motto „Gib ein Busch – nimm ein Buch“

Ralf Liebe, Tel.: 0391 535477-0

wird im eine-welt-haus Magdeburg ein Pool an

[email protected]

mehrsprachiger Literatur aufgebaut, um Spracherwerb und Zugang zu fremdsprachiger Literatur

Meridian e.V.

zu erleichtern. Das Bücherregal im Erdgeschoss

Der Verein Meridian e.V. ist eine Migrantenselbstorga-

ist wochentags von 8 bis 19 Uhr zugänglich.

nisation, die sich u.a. für die Förderung der sprachli-

Aktuell sind Wörterbücher (u. a. französisch bzw.

chen Kompetenzen von Menschen unterschiedlicher

arabisch-deutsch)= besonders gefragt. Abgabe von

Nationalitäten einsetzt. Ein Deutschkurs für Interessier-

Bücherspenden ist im Raum 301 möglich.

te mit geringen Grundkenntnissen findet dienstags 10 –11.30 Uhr im eine-welt-haus statt. Der Unkosten-

eine-welt-haus Magdeburg

beitrag für Materialien beträgt 1 Euro pro Stunde.

(Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt) Schellingstraße 3-4, 39104 Magdeburg

Meridian e.V.

Manja Lorenz,

Eine-welt-haus, Schellingstraße 3-4 Magdeburg

Tel.: 0391 5371-207, [email protected]

Elena Klein. Tel.: 0391 5371-296, [email protected] www.meridian-magdeburg.de Sprachcafé im eine-welt-haus

Welche Unterstützung erhalten Kinder und Jugend­ liche aus Flüchtlingsfamilien beim Erlernen der deutschen Sprache?

Das Sprachcafé im eine-welt-haus bietet allen

Intensiv-Sprachkurse für Kinder und Jugendliche

Interessierten eine gute Gelegenheit, Sprachkennt-

Die Sprache bildet die Grundlage für alle Integrati-

nisse zu festigen oder sich mit anderen mal wieder

onsbemühungen. Damit Kinder mit Migrationshinter-

in der eigenen Muttersprache zu unterhalten. Die

grund möglichst schnell am allgemeinen Unterricht

Konversation erfolgt in angenehmer Atmosphäre an

teilnehmen können, erhalten sie über das Programm

Sprachtischen. Meist sind die Sprachen Deutsch,

„Sprachförderung Deutsch“, das von der Landes-

Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch vertre-

hauptstadt Magdeburg dem Internationalen Bund

ten. Selbstverständlich sind Interessierte mit weiteren

und den EURO-Schulen konzipiert wurde, in 8-wö-

Sprachkompetenzen jederzeit herzlich willkommen.

chigen Kursen eine integrative Sprachförderung.

Treffpunkt ist jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat, 19 Uhr im eine-welt-haus Magdeburg.

Für Kinder im Grundschulbereich findet der Unterricht an den jeweiligen Grundschulen zur

eine-Welt-haus Magdeburg

regulären Unterrichtszeit statt. Diese Kurse werden

(Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt)

vom Internationalen Bund organisiert. Die Gruppen

Schellingstraße 3-4, 39104 Magdeburg

die sich aus 8 bis 12 Kindern unterschiedlicher

Till Staack (Englisch), Flavio Citrigno (Italienisch,

Nationalitäten und Altersgruppen mit Teilweise

Französisch), Tel.: 0391 5371-210, [email protected]

sehr unterschiedlichen Sprachniveaus zusammen-

51

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

setzen, werden von jeweils einer Lehrkraft betreut.

Familien-PATEN

Nach Abschluss der 8-wöchigen Kurse werden die

Ehrenamtliche Familien-PATEN unterstützen Fami-

Schüler*innen wieder in den regulären Unterricht

lien oder Alleinerziehende in Alltagssituationen

eingegliedert.

durch individuelle kleine Hilfeleistungen, die helfen,

Sprachkurse für Grundschüler*innen: Internationa-

Freiräume zu schaffen, Stress und Belastung abzu-

ler Bund

bauen und den Familienalltag leichter gelingen zu

Frau Lisa Schulz, Tel.: 0391 60772521

lassen. Art, Umfang und Dauer des Einsatzes rich-

[email protected]

ten sich sowohl nach den Interessen und Wünschen der Freiwilligen als auch nach den Bedarfen der

Für Jugendliche im Sekundarschulbereich finden

einzelnen Familien. Lernunterstützung für Kinder

die Sprachkurse in den EURO-Schulen statt.

im Grundschulalter, individuelle Freizeitgestaltung

Auch hier gibt es kleine Lerngruppen, um die

mit einzelnen Kindern, punktuelle Kinderbetreuung

Schüler*innen optimal fördern zu können. Die

bei wichtigen Terminen der Eltern oder Begleitung

Fahrtkosten vom Wohnort zur EURO-Schule und

bei anstehenden Behördengängen sind mögliche

zurück können über das „Bildung und Teilhabe“-

Aufgabenfelder. Während des Kennenlernens und

Programm finanziert werden.

der gesamten Engagementzeit werden Freiwillige

Sprachkurse für Sekundarschüler*innen:

und Familien von den Mitarbeiter*innen der Stif-

EURO-Schulen

tung netzwerk leben begleitet, beraten und betreut.

Frau Birgit Sukovsky, Tel.: 0391 6109300

Die Kommunikation erfolgt in Deutsch, eventuell in

[email protected]

Englisch.

Ehrenamtliche sind herzlich willkommen, um Kinder

Stiftung netzwerk leben

und Jugendliche während der Sprachkurse indivi-

Danzstraße 1, 39104 Magdeburg

duell zu fördern und evtl. auch im Anschluss weiter

Beate Schramm-Paul, Tel.: 0391 5342411

beim Lernen zu unterstützen. Über den aktuellen Be-

[email protected], www.netzwerkleben.de

darf können die jeweiligen Ansprechpartner*innen Auskunft geben.

Begleitung und Unterstützung von Flüchtlingsfamilien Das Projekt „PROCHANCE“ bietet vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote für benachteiligte

6. Freizeit und Begegnung

Familien mit Migrationshintergrund. Gemeinsam mit

Welche Unterstützungsangebote für Flüchtlings­

Familien bei der Orientierung im Alltag, z. B. durch

familien gibt es? Flüchtlingsfamilien, die sich Unterstützung und Entlastung bzw. Hilfen zur Orientierung im Alltag wünschen, können sich u. a. an folgende Projekte bzw. Organisationen wenden:

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Ehrenamtlichen helfen sozialpädagogische Fachkräfte individuelle Lern- und Sprachangebote für Kinder und Jugendliche, die Begleitung bei der Wohnungs-, Ausbildungs- oder Jobsuche, durch die Vermittlung von Sprach- und Qualifizierungsangeboten sowie die Organisation von Freizeitaktivitäten.

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

Projekt „PROCHANCE“,

in den zahlreichen Vereinen der Stadt Sport treiben

AWO SPI Soziale Stadt und Land

und an allen Aktivitäten teilnehmen, ohne gleich

Entwicklungsgesellschaft mbH

(kostenpflichtig) Mitglied werden zu müssen.

Projektkoordination: Edna Pevestorf, [email protected]

Stadtsportbund Magdeburg

Projektmitarbeiterin: Natalya Nielebock,

Klaus-Miesner-Platz 3, 39108 Magdeburg

[email protected]

Jörg Brehmer (Geschäftsführer), Tel.: 0391 607376212

Projekt Stadtteillotsen

[email protected],

Die Arbeit des Stadtteillotsen besteht in der Suche

www.ssb-magdeburg.de

nach Unterstützern aus den Wohngebieten Alte und Neue Neustadt sowie in der persönlichen

Parkour

Unterstützung einzelner Personen und Flüchtlings­

Jugendliche ab 13 Jahren und sportliche Erwachse-

familien in den Wohngebieten. In aktiver Zusam-

ne sind beim Senshi-Parkour herzlich willkommen.

menarbeit mit dem Informations- und Beratungs-

Ein wöchentliches Parkourtraining bietet die Mög-

zentrum (MoNi), Moritzstr. 2 werden Nachmittage

lichkeit, die Bewegungskunst Parkour näher kennen-

für Flüchtlingskinder in dem Sozialen Treff MoNI

zulernen und verschiedene Bewegungstechniken

(Moritzstr. 2) organisiert. Es erfolgt enge Zusam-

auszuprobieren. Die sportliche Begegnung steht

menarbeit mit den Sozialarbeitern in den Heimen

im Vordergrund. Treffpunkt für alle Interessenten ist

der Agnetenstraße, des Lorenzweges und der

jeweils donnerstags um 17 Uhr auf dem Thiemplatz

kleinen Schulstraße sowie dem Familienhaus.

in Magdeburg-Buckau.

Bisher konnten 3 Ehrenamtliche (Geflüchtete) aus

Senshi-Parkour

drei Nationen gefunden werden, die das Projekt

Michael Schütze, Tel.: 0174 6151259

unterstützen.

[email protected], www.senshi-parkour.de

Eberhard Klees Moritzstraße 2

Welche konkreten Freizeit- und Begegnungs­

39124 Magdeburg

angebote gibt es?

[email protected] Wo können sich Flüchtlinge sportlich betätigen?

Integrationstreff „Café Krähe“ Das „Café Krähe“ der Evangelischen Hoffnungsgemeinde ist ein Begegnungsort für Flüchtlinge aus

Sport in Vereinen

aller Welt. Menschen aus über 20 Nationen, mit

Die Sportvereine der Stadt bieten eine große Palette

verschiedenen Ethnien und Religionen, erhalten

an sportlichen Betätigungsfeldern. Um Flüchtlingen

vielfältige Unterstützung. Im Projekt „Stiche gegen

den Zugang zu Sportangeboten zu erleichtern, hat

Stiche“ betätigen sich Asylbewerber*innen künst-

der Stadtsportbund Magdeburg mit der ARAG-Sport-

lerisch und handwerklich, fertigen Stickereien, ent-

versicherung eine zusätzliche Versicherung abge-

werfen und fertigen Kleidungsstücke aus Tansania-

schlossen. So können Flüchtlinge aller Altersgruppen

Stoffen oder restaurieren alte Möbel. Die fertigen

53

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

Kunstwerke werden zu verschiedenen Veranstal-

Trägerschaft offen. Aber auch Stadtteil- und so-

tungen präsentiert und sorgen für interkulturelle

ziokulturelle Zentren, Vereine und Organisationen

Begegnungen. Auch der sonntägliche Gottesdienst

bieten vielfältige Freizeitmöglichkeiten. Einige sind

ist eine Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen.

hier aufgeführt.

Integrationstreff „Café Krähe“

OLVENSTEDT

Evangelische Hoffnungsgemeinde

Kinder- und Jugendhaus „Kümmelsburg“

Krähenstieg 2, 39126 Magdeburg,

(Landeshauptstadt Magdeburg)

Tel.: 0391 2530881

Rennebogen 167, 39130 Magdeburg

Fax: 0391 2584470,

Rainer Pappenberg, Telefon: 0391 7220066

[email protected]

[email protected]

Pfarrerin Cordula Haase,

Öffnungszeiten: Montag 14 –19 Uhr,

[email protected]

Dienstag-Freitag 14 – 21 Uhr, Veranstaltungen am

Tel.: 0151 556653 66,

Wochenende, Offene Angebote, Kreativ-, Sport-,

www.hoffnungsgemeinde.de

Theaterangebote, Kinderküche, PC und Medien

Interkultureller Garten

NEUSTÄDTER FELD

Der Interkulturelle Garten am Kuckhoffplatz bietet

Kinder- und Jugendhaus „Bauarbeiter“

Menschen aller Altersgruppen und Nationalitäten

(Landeshauptstadt Magdeburg)

Ort und Gelegenheit, sich gärtnerisch zu betätigen.

Silberschlagstraße 23, 39128 Magdeburg

Interessierte können eigene Beete anlegen und

Herr Bentenschneider, Tel.: 0391 2523953

pflegen, sich mit anderen austauschen und die Zeit

[email protected]

an der frischen Luft genießen.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 13 – 20 Uhr Offene Angebote, Sport- und Kreativangebote,

Interkultureller Garten (KanTe e.V.)

Koch-AG

Kuckhoffplatz (hinter dem Gesundheits- und Veterinäramt), 39104 Magdeburg

ALTSTADT

Sebastian Essig, Mobil 0157 54301568,

Kinder- und Jugendhaus „Altstadt“

[email protected]

(Landeshauptstadt Magdeburg)

Postanschrift: KanTe e.V., Tschokkestraße 32,

Schleinufer11(Eingang Keplerstraße),

39104 Magdeburg

39104 Magdeburg

http://ikuga.kante-kultur.de

Frau Trotzke, Tel.: 0391 53539623, [email protected]

Welche Freizeitangebote können Kinder und Ju­

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 13–19 Uhr

gendliche aus Flüchtlingsfamilien nutzen?

Offene Angebote, Kreativ-, Sport- und Begegnungs-

Selbstverständlich stehen alle Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in kommunaler und freier

54

angebote

Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

REFORM

Silke Gallein, Tel.: 0391 52095113,

Kinder- und Jugendhaus „Banane“

[email protected]

(Landeshauptstadt Magdeburg)

www.groeningerbad.de

Quittenweg 52, 39118 Magdeburg

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 13 – 18 Uhr

Herr Tennert, Tel.: 0391 616372

Offene Angebote, Sport- und Spielangebote,

[email protected]

Familienbildung, interkulturelles Café, Müttercafé

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 13 – 20 Uhr Offene Angebote, Sport- und Spielangebote,

BUCKAU

Holzarbeiten, Mädchen- und Familiensport,

Volksbad Buckau c/o Frauenzentrum Courage

PC und Medien, Modelleisenbahn

(Fraueninitiative Magdeburg e.V.) Karl-Schmidt-Straße 56, 39104 Magdeburg

SUDENBURG

Claudia Parschau, Tel./Fax: 0391 4048089

Kinder- und Jugendhaus „Müntzer“

[email protected],

(Landeshauptstadt Magdeburg)

www.courageimvolksbad.de

Thomas-Müntzer-Straße 23, 39116 Magdeburg

Künstlerisch-kreative Angebote während der

Herr Rehahn, Frau Flügge, Tel.: 0391 604856

Schulferien für Kinder im Alter zwischen

[email protected]

7 und 12 Jahren (Montag bis Freitag 10 – 12 Uhr)

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 13 – 20 Uhr, Samstag 15 – 24 Uhr

Tipp: Fahrrad-Spenden: Das Gemeinschafts­

Offene Angebote, Kreativ-, Sport- und Begegnungs-

projekt Soli-RAD-isch möchte Flüchtlingen

angebote

eine größere Mobilität ermöglichen und nimmt nicht mehr genutzte, aber möglichst

STADTFELD

fahrtüchtige Fahrräder entgegen.

Kinder- und Jugendhaus „Heizhaus“ (Landeshauptstadt Magdeburg)

Abgabestellen:

Harsdorfer Straße 33b, 39110 Magdeburg

– K  inder- und Familienzentrum EMMA,

Frau Jentzsch, Tel.: 0391 7311516

Annastraße 32, 39108 Magdeburg,

[email protected]

Tel.: 0391 7328900,

Öffnungszeiten: Montag 14 – 19 Uhr,

www.spielwagen-magdeburg.de

Dienstag bis Freitag 11 – 23 Uhr,

– Jugendfreizeiteinrichtung Heizhaus,

Samstag (1x pro Monat) 14 – 18 Uhr

Harsdorfer Straße 33b, 39110 Magdeburg,

Offene Angebote, Kreativ-, Spiel- und Sport­

Tel.: 0391 7311516, [email protected]

angebote, Probenraum, Computerraum, Krabbelgruppe, Eltern-Kind-Nachmittag

– Infoladen Magdeburg-Stadtfeld, AlexanderPuschkin-Str. 20, 39108 Magdeburg Aktuelle Informationen gibt es unter

SALBKE

www.facebook.com/soliradisch

Kinder- und Jugendhaus Thieberg (aktion musik e.V.) Greifenhagener Straße 7, 39122 Magdeburg

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Ehrenamtliches Engagement in Magdeburg

Welche Räume kann man für selbstorganisierte

NEU-OLVENSTEDT

Begegnungen nutzen?

Stadtteilzentrum (Die Brücke Magdeburg gGmbH)

ALTSTADT eine-welt-haus Magdeburg (Auslandsgesellschaft Magdeburg) Schellingstraße 3-4, 39104 Magdeburg Tel.: 0391 5371-200, [email protected] Stadtbibliothek Magdeburg Breiter Weg 109, 39104 Magdeburg Miriam Schmidt, Tel.: 0391 540-4833 www.magdeburg-stadtbibliothek.de BUCKAU Volksbad Buckau c/o Frauenzentrum Courage

Bruno-Taut-Ring 178, 39130 Magdeburg Steffen Hickisch, Tel.: 0391 7260260 Andrea Hofer,

Tel.: 0391 7260261

Steffi Dorf, Silke Schröder, Tel.: 0391 7260277 [email protected] OTTERSLEBEN Mehrgenerationenhaus Ottersleben (Bildungsnetzwerk Magdeburg gGmbH) Lüttgen-Ottersleben 18a, 39116 Magdeburg Kerstin Biermann, Tel.: 0391 636018-52, [email protected], www.bildungsnetzwerk-magdeburg.de

(Fraueninitiative Magdeburg e.V.) Karl-Schmidt-Straße 56, 39104 Magdeburg Jacqueline Brösicke, Tel./Fax: 0391 4048089 [email protected], www.courageimvolksbad.de

Haftungsausschluss Die Broschüre kann nicht den Anspruch erheben, eine umfassende oder gar abschließende Darstellung der Rechtslage zu geben. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass sich die Rechtsgrundlagen häufig ändern. Das Ausländer- und Asylrecht ist ein Rechtsgebiet, das laufend reformiert wird. Es wird empfohlen, bei konkreten Rechtsfragen die einschlägigen Beratungsstellen oder Rechtsanwälte zu konsultieren.

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