Planer sollen für Kosten haften - PMTools

13.02.2013 - Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen .... „Intellectual services“ sind (auch gemäß Definition der EU-Richtlinien) ...
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Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen

Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen ? Explodierende Kosten, Fehl(?)planungen einiger Großprojekte sind derzeit beliebtes Terrain für mediales Planerbashing. Machen wir einen Schritt zurück, weg von der aufgeheizten Front, um wieder einen klaren Blick auf die Arbeit und die Möglichkeiten der Planer werfen zu können. Der erste Eindruck: Journalisten und juristische Ratgeber vorverurteilen Planer und auch Bauherren für die wirtschaftlichen Folgen dessen, was die Planer tun oder nicht tun, ohne dass die realen Möglichkeiten fachlich dargestellt oder für eine interessierte Außenwelt mit verständlichen Worten transportiert werden. Einige der Planungsteams der Projekte, die derzeit so kritisch dargestellt werden, umfassten fast hundert beteiligte Büros. Hierarchie und Struktur dieses Planungsteams ist komplex, manch Außenstehender tut sich schwer, sich auch nur die Namen zu merken. Ein guter Grund, eher die Komplexität zu diskutieren, als deren Auswirkungen.

Planung ist eine nonverbale Kulturleistung, daher fällt ihre verbale Beschreibung besonders schwer. Planung ist nicht messbar, jedenfalls nicht mit bekannten Maßeinheiten, daher ist sie in ihrer vertraglichen Erfüllung nie ganz eindeutig – erbracht oder nicht erbracht, kommt immer auf den Blickwinkel an. Jahrzehntelange Sprachlosigkeit der Planer, kombiniert mit individuell oft übersteigerten Erwartungshaltungen mancher Auftraggeber und der Fiktion „Technik an sich sei berechenbar“, haben zu einer allgemeinen Übersteigerung der Anforderungen geführt. Dabei wird gerne übersehen, dass die Fachbereiche 

Kostenplanung+kontrolle eher den Wirtschaftswissenschaften angehören und ganz wesentlich vom EU-weit stark forcierten Preiswettbewerb, aber projektindividuell von einem jeweils als Einzelfall zu betrachtenden (Spot-)Markt geprägt sind,



Terminplanung+kontrolle zwar ein technisches Werkzeug darstellen, inhaltlich aber eher den Sozialwissenschaften (Interaktionen) angehören,

beide sind jedenfalls nicht im naturwissenschaftlichen Sinne replizierbar, ergeben also individuelle Ergebnisse. Jeder Löser wird andere, nicht aber objektiv gleiche Lösungen erzeugen. Die HOAI wird (unter Juristen) oft als „reines“ Preisrecht besprochen, sicherlich falsch, denn 

es gibt einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen dem, was Planer zu tun haben und deren Vergütung, dh. für die Tabellenwerte kann man nicht „alles“ verlangen, was im einzelnen Projekt zu planen wäre,



die HOAI ist eine Art Detailpauschalvertrag, bei der die erwartbare individuelle Leistung eine (moderate) Bandbreite hat – in etwa die Bandbreite der Tabellenwerte,

 die HOAI ist in den 35 Jahren ihrer Anwendung zu einer allgemein anerkannten und flächendeckend angewandten (jedoch selten so genannten oder argumentierten) Betriebsorganisation des Planens und Bauens geworden – was infolge dazu führte, dass Planer nur selten in der Lage sind ihre Arbeit und die Zusammenhänge in der Diskussion auszudrücken, zu argumentieren. !

Auch wenn Generalunternehmer häufig die technische oder wirtschaftliche Kompetenz der Planer in Zweifel ziehen (wollen), wird ein vernünftiger TU / GU

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Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen

die gleichen Methoden, die gleichen Arbeitsschritte der Planung und Überwachung erbringen, wie bei getrennter Vergabe von Planung und Bau. Es ist gut beobachtbar, dass – bei aller Individualität der Projekte, die Leistungen (im Sinne von Leistungsbildern, nicht die Ergebnisse) nicht nur vergleichbar, sondern definitiv gleich sind. Sie werden auch beim GU von gleich ausgebildeten Personen erbracht, nur unter anderer Flagge und mit anderer zB. gewinnorientierter und nicht qualitätsorientierter Intention. Die HOAI 2013 hat in den Leistungsbildern die Ergebnisorientierung der Planerarbeit betont, indem jede Leistungsphase mit einem Ergebnis abgeschlossen werden soll. In Kombination mit der Erwartung, dass in jedem Projekt, jede Leistungsphase erfolgspflichtig sei, wird gerne übersehen, dass jeder Erfolg einen Maßstab, einen Vergleich braucht, an dem er gemessen wird. Und dieser ist stark abhängig von unausgesprochenen Erwartungshaltungen. Erfolg hat nicht für alle Projektbeteiligten den gleichen Inhalt

Da Bauprojekte in der realen Welt stattfinden, wird ein „Erfolg“ niemals zu 100 % machbar sein können, weil zB.: 

jedes Projekt nur einmal geplant wird,



weil eine echte eigenständige Handlungsvollmacht der Planer definitiv nicht gegeben ist. Planer erarbeiten Vorschläge, die vom AG qualifizierend, dh. in Relation zu seinen Anforderungen und Vorstellungen geprüft, genehmigt oder verändert werden. Untersuchungen zeigen, dass die qualifizierte Projektvorbereitung des AG (zB. mit DIN 18205 Bedarfsplanung) und die qualifizierte Leitung eines Projektes einen wesentlichen Erfolgsfaktor darstellen !



die Mitwirkungspflicht des AG ist heute oft nur noch aus dem BGB ableitbar und im Gegensatz zu den Leistungsbildern der Planer, in der HOAI 20xx nicht mehr als eigenes Leistungsbild (ehemals § 31 – Projektsteuerung als Auftraggeberbeitrag) konkretisiert. Planung ist Interaktion zwischen Auftraggeber und dem Planungsteam. Planer arbeiten nicht für sich selbst, sondern für den AG, der sich aber oft an dieser Planung nicht beteiligt (beteiligen will) – Planer sollte „wissen“ was der AG braucht/will, wie er sein Objekt betreiben soll/wird – ohne dass es dazu eine Stunde Ausbildung gäbe. Planer haben Planen gelernt, nicht aber die Organisation einer Schule oder eines OPs.



Planer haben idR. keinen Einfluss auf die Auswahl der Co-Planer,



Planer haben keinen Einfluss auf die „Auswahl“ der Firmen, die nach dem Zufallsprinzip des Preis-Wettbewerbs als Billigstbieter ins Projekt kommen.

Unter diesen Bedingungen ist „Ergebnis“ schon das Maximum des Erreichbaren. Erfolg wird nur insofern leistbar, als der „Machthaber“ dies selbst auch hätte erreichen können oder an diesem Erfolg mitwirkt.

Defizite der HOAI seit 1975 Die HOAI wurde mit dem Wissen, der Erfahrung und den Prognosemöglichkeiten der 1970er Jahre überaus weitblickend erstellt, konnte aber nicht alle Entwicklungen der Zukunft antizipieren: 

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die Entwicklungen von CAD, CAE, BIM waren so nicht vorhersehbar, wobei die möglichen Rationalisierungspotenziale oder Einsparungseffekte von vielen Außenstehenden deutlich überschätzt werden,

Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen



die Einfachheit des Bauens vor 1970 erstaunt heute, nur als Symbol sei ein Vergleich gezogen: Ausschreibungshandbücher aus 1960 zeigen für den Wohnbau etwa 800 Positionen für alle Gewerke. Das aktuelle StLBH hat rund 31.000 Positionen,



drei Planungsbeteiligte waren 1977 ein ausreichendes Argument, um den Auftraggebern zum methodischen Einsatz von Projektmanagement zu raten; mittelgroße Projekte haben heute im Hochbau 6-10 Planer, 20-30 Gewerke, Großprojekte haben häufig 40-80 beteiligte Planer / Experten und 50-500 Gewerke,



viele Einfamilienhäuser, die ein gutes Entwicklungsobjekt für Planer in der Karriereleiter darstell(t)en, wurden früher nie ausgeschrieben, sondern von den Handwerkern angeboten, auch nie völlig ausführungsgeplant, weil die gewerblichen Auftragnehmer selbst wussten, wie man die Zeichnung umsetzt.

Ein Hauptproblem im Umgang mit der HOAI ist darin zu sehen, dass die HOAI sich seit 1975 nicht selbst vertiefend erklärt hat. Dies wurde der Rechtssprechung, den juristisch geprägten Kommentaren überlassen, die von zufälligen Streits, von einseitiger Überzeichnung, von oft jahrelanger Fehlbeurteilung geprägt sind. Ingenieurmäßige (= architekturmäßige) vertiefende Erläuterungen sind überfällig, die (1977) überaus weit vorausgedachte Betriebsorganisation des Planens wurde mit do‘s und dont‘s, mit Haftungsfragen, nicht aber im gleichen Geiste betriebsorganisatorisch weiter gedacht, Es ist wichtig, für jede Leistungsphase das zu erreichende Ergebnis (durch Führung) herbeizuführen. Weniger wichtig ist, die dazu „erforderlichen“ Teilleistungen zu kontrollieren, u.a. auch, weil eine noch so detaillierte Beschreibung (als Voraussetzung für „Kontrolle“) niemals die tatsächlichen, projekt- und planerindividuellen Arbeitsschritte im Sinne von Aufwandswert und Kalkulierbarkeit ergeben kann. „Intellectual services“ sind (auch gemäß Definition der EU-Richtlinien) nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar. Sie sind ebenso nicht messbar, jedenfalls nicht nach heute bekannten Einheiten.

Folgen der HOAI seit 1975 Die allgemein akzeptieren Handlungs- und Vergütungsregeln der HOAI verursachten eine weitreichende „Sprachlosigkeit“, da eine eingehende Argumentation nie notwendig schien. Diskussionen zu Vertragsfragen, Projektänderungen, Abweichungen, die von der Bauindustrie im Zusammenhang mit der VOB ganz selbstverständlich und offen geführt wurden, haben in Bezug auf Planungsleistungen schlichtweg nie stattgefunden. Planer nehmen offenbar eher projektindividuelle Verluste in Kauf, als an den Zusammenhängen und Argumenten zu arbeiten.

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Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen

Wie organisiert man die Planungsarbeit an einem Bauprojekt? Mehrere, verschiedene Planungsbeteiligte erbringen ihre Leistungen entweder parallel und/oder zeitversetzt in aufeinander aufbauenden Planungsbeiträgen, in aufeinander aufbauenden Phasen. Im Idealfall ergänzen sich diese Leistungsinhalte und verdichten sich zunehmend zu einer ausführungsreifen Planung und einem realisierbaren Projekt. Die Definition der Planungsergebnisse ist in den jeweiligen Leistungsbildern der Planer (Architekt, Tragwerksplaner, Gebäudetechniker etc.) als Aufgabenstellung oder als erwartetes Ergebnis beschrieben. Darstellung der wesentlichen Projektphasen und Beschlüsse: Projektphasengliederung AG-seitige Gliederung

PPH 1

PPH 2

PPH 3

PPH 4

PPH 5

1

2

3

4

5

Projektentw icklung, -vorbereitung Planung Realisierungsvorbereitung Bau / Abnahme / Übernahme Inbetriebnahme Betrieb Projektphasen nach HO PS / AHO Nr.9 1

Projektvorbereitung

2

Planung

3

Ausführungsvorbereitung

4

Ausführung

5

Projektabschluss

PPH

auch Bedarfsplanung (DIN 18 205) 

PPH 1

PPH 2 PPH 3

PPH 4 PPH 5

Detailablauf der Projektvorbereitung

1a

Bedarfsdefinition

1b

Bedarfsplanung

P la nungs be s c hlus s

ggf. Bestandsaufnahme Machbarkeitsstudien 1c

PL+PS - Verhandlungsverfahren

1d

Beschlüsse sind wichtige Meilensteine in der Projektarbeit, Planer sollten Auftraggeber dazu anleiten.

Planerausw ahl, Wettbew erb

PPH

LPH

Gebäude + Innenräum e

1d

1

Grundlagenermittlung

2a

2

Vorplanung

2b

3

Entw urfsplanung

2c

4

Genehmigungsplanung

3a

5

Ausführungsplanung

3b

6

Vorbereitung der Vergabe

3c

7

Mitw irkung bei der Vergabe

4

8

Objektüberw achung und Dokumentation

5

9

Objektbetreuung

PPH

LPH

1d

1

Grundlagenermittlung

2a

2

Vorplanung

2b

3

Entw urfsplanung

2c

4

Genehmigungsplanung

3a

5

Ausführungsplanung

3b

6

Vorbereitung der Vergabe

3c

7

Mitw irkung bei der Vergabe (Bes. Lstg.)

4

8

zB. Bew ehrungsabnahme (Bes. Lstg.)

5

9

PPH

LPH

Technische Ausrüstung

1d

1

Grundlagenermittlung

2a

2

Vorplanung

2b

3

Entw urfsplanung

2c

4

Genehmigungsplanung

3a

5

Ausführungsplanung

3b

6

Vorbereitung der Vergabe

3c

7

Mitw irkung bei der Vergabe

4

8

Objektüberw achung und Dokumentation

5

9

Objektbetreuung

R e a lis ie rungs be s c hlus s

A bna hm e B e t rie b >>>

Tragw erksplanung, Bauphysik

Objektbetreuung (Bes. Lstg.)

Das zeitliche Schema ist ein wichtiges Orientierungssystem in der Projektarbeit.

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Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen

Die „Bestellung“ des Auftraggebers ist zunächst eine Bedarfsbeschreibung, die nach der Bearbeitung eines RFP in einem Wettbewerb oder in der Vorplanung versuchsweise räumlich definiert wird. Dabei können im Wettbewerb unterschiedliche Vorschläge, im Direktauftrag für Teile der Lösung alternative Überlegungen diskutiert werden, es kann aber auch gleich beim ersten Versuch passen. Auf Basis dieser Vorschläge hat der AG die passendste Lösung „freizugeben“, dh. er benötigt das Layout, die Anordnung, das Konzept für seine (Auswahl) Entscheidung. Es macht Sinn, diese Vorplanung nicht gleich vollständig bis zur Ausführungsreife zu bearbeiten, sondern in Etappen zu vertiefen, um bei noch gewünschten Anpassungen den verlorenen Aufwand möglichst gering zu halten. Der AG hat diese Lösung „freizugeben“, eine im öffentlichen Bereich des Planens oft nicht verstandene Aktion. Die verantwortliche Mitwirkung des Auftraggebers ist eine zwingende Notwendigkeit der schrittweisen (leistungsphasenorientierten) Vertiefung bis zur (anschließenden) Umsetzung. Wenn die Vorplanung also (nur) eine probeweise Darstellung ist, sind auch die Kosten, die Termine, die Detailausführung auch nicht vollständig bearbeitet. Sie sind Arbeitshypothesen, die interaktiv mit dem AG weiter detailliert / verfeinert werden müssen. Die HOAI ging bisher davon aus, dass die Grundleistungen der LPH 2 eine Kostenschätzung enthalten. Die „Kosten“ stammen „ziemlich unscharf“ von Vergleichsprojekten, die Interpretation der möglichen Vergleichsprojekte ergibt eine Bandbreite der Kosten von meist deutlich über ± 20 %. Bis zur Ausgabe 2013 bot die HOAI keine „bessere“ Kostenschätzung als Zusatzleistung an, falls ein AG wünscht, präzisere Ergebnisse zu erzielen. Die Folge: überstrenge Rechtssprechung, viele böse Kommentare, erstaunlicherweise kein systematischer Versuch eine bessere Kostenplanung in die HOAI zu implementieren, weil bis dato das „Preisrecht“ und die alleinige Stellgröße „Gebäudeart und Honorarzonen“ fast als Naturgesetz betrachtet wurden. Die Leistungsbilder der Objektplanung zeigen ab 2013 eine (neue) Besondere Leistung: „Aufstellen einer „vertieften“ Kostenschätzung, nach (Leit-)Positionen einzelner Gewerke.“ Damit wird der Planungsaufwand in LPH 2 und 3 zwar über dem Durchschnitt liegen, die Prognoseschärfe würde aber in LPH 2 von ± 20-25% auf zB. ± 10-15% und in LPH 3 von ± 15-20% auf zB. ± 5-10% angehoben.

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Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen

Kritik an der DIN 276 und an der ÖN B1801-1 Die DIN 276 – Kosten von Hochbauten – begleitet die Planer seit 1934. Sie stellt die Kostengliederung als tabellenartiges System dar und normiert die Grundbegriffe zur Kostenermittlung und zu einer (einfachen) Kostenkontrolle. Die HOAI ist seit 1977 mit der DIN 276 verknüpft. Die Leistungen Kostenschätzung (KS) und Kostenberechnung (KB) sind in der HOAI 20xx (2013) mit Angabe der Gliederungstiefe  

KS = 1.Ebene für Objektplaner und 2.Ebene für Fachplanung TA KB = 2.Ebene für Objektplaner und 3.Ebene für Fachplanung TA

konkret angesprochen und damit im System der HOAI als Angabe zur Leistungstiefe regulatorisch wirksam, weil Grundleistung. Jeweils passend dazu wurde für die HOAI 2013 eine „vertiefte Kostenschätzung“ – zB. mit Leitpositionen, aber ohne Angabe konkreter Ebenen in die Besonderen Leistungen geschrieben - das zentrale Thema dieser Arbeit. Die DIN 276 hat auch 2008 verabsäumt, mehr als nur eine Fortschreibung der Kostengruppen für Bauprojekte sein zu wollen. Dabei fehlen schon lange einige wesentliche Bestandteile:        

die Darlegung der Kostenplanung als Prognosewerkzeug, die Darlegung, woraus „Kosten“ bestehen, die Darlegung, was davon (welcher Teil, zB. Mengen oder Qualitäten) vom AG oder von den Planern beeinflusst (geplant) werden kann, die Darlegung, was davon nicht beeinflusst (geplant) werden kann: die Preise ! Diese macht im aktuellen Wirtschaftssystem der Markt. die Erweiterung auf das zweite Projektbearbeitungswerkzeug: Termine, die mit den Kosten gemeinsam wirken, die Darlegung von Risiken und deren Aufnahme in die Kostendarstellung, die Darlegung der Zielgenauigkeit, bessere Prognoseschärfe, die Feststellung, dass die Kosten 1-3 Jahre vor den erst mit den Vergaben realkonkret werdenden Preisen „geplant“ werden und bis dahin eine Prognose darstellen.

Die Volatilität der Angebotspreise, die bei aller Statistik nie stabil, sondern für jedes Projekt individuell kalkuliert werden, lässt im Gegensatz zu wiederholbaren, naturwissenschaftlich fundierten Berechnungen, wie zB. der Statik oder der Physik, nicht einmal für zwei „Kostenberechnungen“ unterschiedlicher Planer das gleiche Ergebnis erwarten. Die DIN 276 stellt schon im Titel klar, dass sie sich nur mit Kosten und nicht mit den anderen Handlungsbereichen, wie zB. 

Raumbuch ... besser als Definition der Qualitäten und Quantitäten, die von der Bedarfsbeschreibung über alle Planungsphasen hinweg zu vertiefen ist, oder



Terminplanung ... die in der HOAI jetzt mit der Kostenplanung parallel beschrieben wurde und vergleichbar systematisiert werden könnte, befasst.

Um diese Bereiche mit der Kostenplanung in einen Zusammenhang zu bringen, sei nachstehend ein Bild aus der ÖN B 1801-1:2009 und eine für unsere Betrachtungen notwendige Fortschreibung der Kostenarbeit in der Baudurchführungsphase herangezogen. Die ÖN B 1801-1 hat den Vorteil, die schon in der DIN 276 definierten Begriffe zu Kosten auf die Qualitäts- und Quantitätsdeklaration und Termine zu erweitern, unbeachtet der Tatsache, dass die Begriffe „Grobterminplan“ analog zu Kostenschätzung und „Genereller Ablaufplan“ analog zur Kostenberechnung nicht eindeutig beschrieben sind.

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Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen

Termine

Termine

Kosten

Quantität

Einbeziehung

Qualität

Qualität

Kosten

ÖNORM B 1801-1:2009 Stufen der (Kosten)planung

Finanzierung

Vorgabe

Ressourcen

Baugliederung

Entwicklungsphase

Vorbereitungsphase

Vorentwurfsphase

Entwurfsphase

Ausführungsphase

Abschlussphase

Qualitätsziel

Qualitätsrahmen

Vorentwurfsbeschreibung

Entwurfsbeschreibung

Ausführungsbeschreibung

Qualitätsdokumentation

Quantitätsziel

Raumprogramm

Vorentwurfsplanung

Entwurfsplanung

Ausführungsplanung

Planungsdokumentation

Terminziel

Terminrahmen

Grobterminplan

Genereller Ablaufplan

Ausführungsterminplan

Terminfeststellung

Ressourcenziel

Ressourcenrahmen

Kostenziel

Kostenrahmen

Finanzierungsziel

Finanzierungsrahmen

Ressourcenplan

Kostenschätzung Kostenberechnung

Kostenanschlag

Kostenfeststellung

Finanzierungsplan

1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene Elementtyp Leistungsposition

Leistungsgliederung

Sowohl die ÖN B 1801-1 als auch die DIN 276 haben aus der Tradition der 1930er Jahre heraus zu wenige Phasen nach der Entwurfsphase. Nachstehendes Modell ist um die Phasen PPH 3, PPH 4 und PPH 5 erweitert, um den Minimalanforderungen einer systematischen Einordnung zu entsprechen.

ÖN B 1801-1:2009 (erweitertes Modell)

Termine

Termine

Kosten

Quantität

Einbeziehung

Qualität

Qualität

Kosten

"Ausführungsphase" und Abschlussphase aufgeteilt

Finanzierung

Vorgabe

Ressourcen

Entwicklungsphase

Vorbereitungsphase

Vorentwurfsphase

Entwurfsphase

Qualitätsziel

Qualitätsrahmen

Vorentwurfsbeschreibung

Quantitätsziel

Raumprogramm

Terminziel

Terminrahmen

Ressourcenziel

Ressourcenrahmen

Kostenziel

Kostenrahmen

Finanzierungsziel

Finanzierungsrahmen

PPH 1

Ausführungsplanung / Errichtung, LV / Vergabe örtliche Bauaufsicht

Abnahme, Inbetriebnahme

Nutzungsphase

Entwurfsbeschreibung

Ausschreibung + Nachtragsbearbeitung

Ausführungskontrolle

Ausstattungsund Raumbuch

Anlagenverzeichnis

Vorentwurfsplanung

Entwurfsplanung

Ausführungsplanung LV / KOA / Aufträge

Aufmaß, Abrechnung

Bestandsplanung

Anlagendoku

Grobterminplan

Genereller Ablaufplan

PTP / LV TP, Vergabekalender

Ausführungsterminplan

Inbetriebnahme, Bezugsterminplan

...

debriefing

...

Kostenfeststellung, Kostenkontrolle

Nutzungskosten

Ressourcenplan Kostenschätzung, Kostenberechnung Kostenkontrolle , Kostenkontrolle

Vergabe, Kostenkontrolle

Nachträge, MKFs, Abrechnung, Kostenkontrolle

Finanzierungsplan

PPH 2

PPH 3

Rückzahlung

PPH 4

PPH 5

© H.Lechner

Die Bezeichnungen der Kostenplanungsarbeit (Kostenziel, Kostenrahmen, Kostenschätzung …) sind sprachlich gut differenziert und werden allgemein verstanden. Die Bezeichnungen der Terminplanung sind nicht so gut differenziert. Das Hauptproblem beider Normen ist aber, dass auf „Kennwerte“ oder „Elemente“ abgezielt wird und damit ein mit den LVs (StLB) nicht synchronisiertes Gliederungselement einführt, das die Gewerke der Baupraxis (= organisatorisch: die kostenverursachenden Beteiligten) nicht real abbildet. Sicher ist die Firmenzusammensetzung in jedem Projekt eine andere, aber mit einiger Ambition sind skalierbare Standards auffindbar (zB. Gewerkegliederung mit Querverweisen auf DIN + ÖN).

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Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen

Kostenplanung+kontrolle Die DIN 276 äußert sich nicht in Bezug auf die gewünschte Genauigkeit, die Treffsicherheit der Kostenschätzung oder Kostenberechnung. Im Zusammenhang mit der HOAI und der Judikatur entsteht dabei die Fiktion einer hohen Genauigkeit, ohne den Prognosecharakter dieser Arbeit, mögliche Abweichungen oder konkrete Zahlen zur Treffsicherheit zu deklarieren. Die ÖN 1801-1 verfügt seit 1995 über die Kostengruppe 900 – Reserven, mit der die Unschärfe wirtschaftlich aufgefangen wird. Das deutsche Haushaltsrecht scheint im öffentlichen Bereich eine solche Diskussion zu unterdrücken, weil es den „Ansatz von Reserven“ in öffentlichen Haushalten untersagt. Die Unschärfe der Kostenplanung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Nach der Kosten„berechnung“ werden weitere 79% Planungs- und Überwachungsleistungen erbracht. Wieso glaubt man, dass diese Arbeiten die Kosten nicht mehr verändern ?



Planungstiefe: die Bearbeitungstiefe des Vorentwurfs beträgt (3+7=) 10%, des Gesamtplanungsaufwands die der LPH 3 (3+7+11=) 21% der Gesamtleistung des Objektplaners. Auf Basis dieser Bearbeitungstiefe ist die (abschließende) Prognose der Kosten, zB. für ein Budget ohne Reserveansätze oder für den Zweck der anrechenbaren Kosten, eigentlich ziemlich gewagt.



Kostendreieck: Auftraggeber und Planer können zum Zeitpunkt der Kostenschätzung oder der Kostenberechnung nur auf Statistiken zurückgreifen, mit der die Kosten (eigentliche Preise !) abgeschlossener Projekte dokumentiert wurden. Preise für Bauprojekte entstehen durch die Kalkulation (idR.) unbekannter Kalkulanten, mehrere Jahre nach den LPH 2 oder 3. Dreieck der Kosten

Dreieck der Kosten FIX Kosten – oberste Priorität Kosten (-ziel)

Qualitäten

Kosten (-ziel)

Quantitäten

Handlungsspielraum

Sobald individuelle Interessen betroffen sind, verdrängen viele, dass (unbeeinflusste) Marktwirtschaft – das freie Spiel der Kräfte von Angebot und Nachfrage darstellt und meinen die Kosten (Preise) könnten „geplant“ werden, was schon in der „Planwirtschaft“ nicht gelang.

+ –

Qualitäten

PREISE macht der Markt

Quantitäten

Bauherr und Planer

Der Markt hat zum Zeitpunkt der Vergabe der einzelnen Gewerke (dann) andere Beschäftigungsverhältnisse, (dann) aktuelle Konkurrenzen, (dann) aktuelle Engpässe, der Markt bestimmt die Preise lange nach der Kostenberechnung, lange nach dem Budgetbeschluss, mit dem der AG glaubte seine Kosten festgelegt zu haben.

Prognoseunschärfe – Kostentoleranzen Technische Fachgebiete vermitteln gern den Eindruck einer hohen Genauigkeit. Techniker werden dazu erzogen, für das, was sie durch Planen und Berechnen für das exakte Abbild der Realität halten die Haftung anzunehmen und die interaktive Einflussnahme des Marktes und des Bestellers (zu) gering einzuschätzen.

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Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen

Untenstehender Kostentrichter ist aus der umfangreichen Rechtssprechung abgeleitet worden. Die in der äußeren Kurve (blau) dargestellten Abweichungen sind die äußerste Grenze, ab der die Planer Haftungskonsequenzen zu erwarten haben.

Toleranzbereich

Grundlagenermittlung

Kosten+/- 40 % rahmen Kosten+/- 30 % schätzung Kosten+/- 20 % berechnung

+/- 20 %

Vorentwurf

+/- 15 %

Entwurf

+/- 10 % +/- 5 %

Kosten+/- 10 % anschlag

Vorbereitung Vergabe

Toleranzen bei vertiefter Kostenplanung

Toleranzen lt. dt. Judikatur Kostenfeststellung

Fertigstellung

Der Kostentrichter zeigt, dass die zu Beginn des Projektes größere Streubreite mit den LPH 4-8 abnimmt.

100 %

Es gibt klarerweise auch einen Zusammenhang zwischen dem, was man in die Kostenplanungsarbeit investiert und dem, was daraus als Ergebnis an Kostensicherheit generiert werden kann.

6% Bauaufsicht

Planungskosten anteilig an Errichtungskosten

5%

4%

Planungsaufwand gesamt (ohne Wettbewerb)

vorvertraglicher Planungsaufwand zB. Wettbewerbe oder Bewerbungen

3% Wenn Kostenplanung „bessere“ Ergebnisse bringen soll, sind höhere Ressourcen „Honorare“ einzusetzen

2%

die grüne Linie Zeigt den Honorarverlauf über die Leistungsphasen Abrechnung

1% Anteil der Kostenplanungsarbeit (kummuliert)

die blaue Linie zeigt den nie deklarierten, aber in den Aufwandswerten der Leistungsphasen vernünftigerweise anzunehmenden Bearbei-tungsanteil für die Kosten

Ausschreibung

0%

R+F

WBW

PPH 1 Zeit

VE

E

EI

PPH 2

AZ

PPH 3

LV

AUSF

KF

PPH 4

PPH 5

Projekt- und Planungsphasen

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Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen

Die Konsequenz: wenn die Kosten und Terminarbeit „besser“ werden soll, sind höhere Ressourcen einzusetzen, nicht aber die Planeraufträge im Preiswettbewerb zu minimieren. Vielen Entscheidungsgremien ist die eingeschränkte Prognoseschärfe im Vorentwurf oder Entwurf nicht bewusst. Es ist daher Aufklärung geboten über die Möglichkeiten der Planer, vor allem aber über die Unmöglichkeit die Preise eines sehr bewegten Marktes lange vor dem Anstoßen dieses Marktes exakt vorherzusagen. Kosten (-ziel)

+ –

PREISE macht der Markt

Beeinflussbarkeit der Kosten, wer macht die Preise ? Ein immer wieder übersehenes Phänomen ist die Tatsache, dass Planer und Bauherrn aus dem Dreieck der Kosten nur 2 Parameter selbst (gemeinsam) bestimmen können:

Qualitäten



Qualitäten, symbolisiert durch Materialien wie Stein oder Holz, aber auch durch die technische Qualität einer Lüftungsanlage,



Quantitäten, Gebäudegröße, Abmessungen, Verteilung der Materialien

Quantitäten

Bauherr und Planer

können vom Projektteam konfiguriert werden. Bei funktionierender Marktwirtschaft sitzen aber immer (mehrere) unbekannte Dritte mit am Tisch. Jene unbekannten Kalkulanten, die am Ende aus den Quantitäten und den Qualitäten der Leistungsverzeichnisse die Preise erarbeiten. Die Preise kommen immer vom Markt. Sie sind dem Planungsteam in allen „Planungsphasen“ vor der Angebotsöffnung nur statistisch „bekannt“, werden prognostiziert – nicht berechnet ! Aktuelle Nachfrage am Markt zum Zeitpunkt der Vergabe, aktuelle Beschäftigungsverhältnisse, aktuelle Konkurrenzen, aktuelle Engpässe bestimmen die Preise, lange nachdem Kostenberechnungen erstellt, kontrolliert und in Budgetbeschlüssen „festgelegt“ wurden.

Prognose(un)schärfe, Risikobereitschaft Jede Prognose versucht historisch gewonnene Erkenntnisse auf zukünftige Entwicklungen zu übertragen. Daraus resultiert, dass jede Prognose das immanente Risiko unzutreffender Aussagen offen zu legen hat, da die reale Entwicklung anders verläuft, als die statistisch gesammelten Daten. Auch bei Baukosten- oder Terminprognosen ist daher die Frage zu stellen, mit welcher Sicherheit das Ergebnis der Prognose eintreten soll. Die Risikobereitschaft (Vertrauensintervall) des AG ist die erste und wesentliche Frage zur konkreten Beschreibung der Projekt(kosten)ziele. Diese Frage kann nicht allgemeingültig beantwortet werden, sondern muss von jedem Budgetverantwortlichen, bezogen auf die Rahmenbedingungen seines Projektes, abgewogen und konkret vorgegeben werden. Eine zu niedrige Risikobereitschaft, dh. ein (zu) hoch angesetzter Prognosewert, der mit 100% Sicherheit eintritt (dh. nicht überschritten wird !), kann zur Folge haben, dass das Projekt aufgrund der, mit zu niedriger Risikobereitschaft zugesicherten, daher zu hohen Kostenprognose nicht in Angriff genommen wird. Eine zu hohe Risikobereitschaft, also ein (zu) niedrig angesetzter Prognosewert, welcher wahrscheinlich überschritten wird, zieht die bekannten Probleme, wie zB. mediale Intervention, Imageverlust, zu geringe Wirtschaftlichkeit und Finanzierungsprobleme nach sich.

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Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen

Statistik, Prognose, Reserve Kostenplanung kann als angewandte Prognoserechnung betrachtet werden. Einige Statistikgrundlagen liefern Anhaltspunkte zur Wahrscheinlichkeit des Eintreffens von Kostenprognosen. Basis der Kostenplanung bilden Kostenkennwerte ausgewerteter, also etwa 1-2 Jahre vor der aktuellen Kostenschätzung oder Kostenberechnung, abgeschlossener Projekte. Bei Anwendung dieses Datenmaterials für eine Kostenprognose hat der Planer sachverständig die Anwendbarkeit der dort abgebildeten Kennwerte zu überprüfen und folgende Aspekte zu klären: 

wodurch unterscheidet sich das aktuelle Projekt von dem Projekt, das für die Anwendung der Kennwerte herangezogen werden soll ?



welche Einflussfaktoren sind in den Basisdaten berücksichtigt ? Wie vergleichbar ist das Objekt mit meinem Projekt ?



welcher Zahlenwert innerhalb der Bandbreite ist heranzuziehen, um die aktuellen Projektparameter ausreichend nachzujustieren ?



wie sicher ist das Ergebnis der Kostenprognose, wie sicher soll es sein ?

Eine Antwort auf die Frage der Sicherheit kann mit Fraktilwerten erreicht werden. Ein Fraktilwert p95% bezeichnet jene Baukosten, welche mit einer Sicherheit von 95% nicht überschritten werden. In manchen Quellen wird anstatt des Begriffes „Fraktilwert“ auch die Bezeichnung „Quantilwert“ verwendet. Abstrakt ausgedrückt (von-bis) nennt man das „Vertrauensbereich“.

Verbesserung der Kostenplanung Wenn also als Ergebnis der bisherigen Projektbearbeitungen festzustellen ist, dass zu geringes Datenmaterial und zu geringe Aufwandsbeiträge (Ressourcen) miteinander gekoppelt zu unbefriedigenden Ergebnissen führen, gibt es zur Verbesserung der Situation folgende Handlungsoptionen:  Verstärken der Kostenplanungsarbeit mit zusätzlicher Vergütung in den frühen Planungsphasen (Besondere Leistung), und  angemessene, argumentierte Ausstattung der Rechenergebnisse mit Reserven.

Detailschärfe mit fortschreitender Planung Die anfängliche Unschärfe der phasenorientierten Planungsarbeit wird zB. auch in den Maßstäben der Plandarstellung abgebildet. HAUPTPHASEN DER PLANUNGSARBEIT – Planungstiefe dargestellt in Maßstab LPH 0 Wettbewerb

1:200

LPH 1 Grundlagenermittlung

LPH 2 Vorplanung LPH 3 Systemplanung LPH 4 Genehmigungsplanung LPH 5 Ausführungsplanung

1:200 1:100 1:100 1:50 – 1:1

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Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen

Die Bearbeitungstiefe kann auch mit Detailschärfe verglichen werden, wobei die zunehmende Dimension der inhaltlichen Bearbeitung zB. durch nachstehende Bilder ausgedrückt werden kann.

vgl. ÖN A 6250 Bauaufnahmezeichnung 

Wettbewerb 1:200

Vorentwurf 1:200

Entwurf 1:100

Ausführungsplanung 1:1

Informationsdichte I

Informationsdichte II

Informationsdichte III

Informationsdichte IV

Übertragen auf die Kostenplanung bedeutet diese zunehmende Detailschärfe, dass die Prognoseunschärfe der frühen Planungsphasen schrittweise ab-, die Kostensicherheit im Projektverlauf zunimmt. Wenn man versucht diese Prognose(un)schärfe einzugrenzen, ergeben sich folgende Möglichkeiten: 

Freigabe von Teilen der Reserve in Relation zu der gefundenen Planungsschärfe. Freigabe bedeutet dabei: Übertragen der an Planungsschärfe gewonnenen Wissensanteile aus der Reserve in die Projektkosten,



Reduktion der interaktiven Mitarbeit des AG / der Nutzer ? Dies ist auch bei Standardbauten im Investorenbereich (ohne Nutzer) nicht so weitgehend möglich, wie oft diskutiert. Gerade reine (Finanz)investoren konfigurieren ihre Objekte strategisch und intensiv, orientieren sich an Marktchancen, alternieren auch „stabil“ geplante Planungsergebnisse, um den Veränderungen des Marktes zu begegnen,



Reduktion der gestalterischen / technischen Konfigurationsarbeit? Bei längerfristigen Investitionen kontraproduktiv, weil der Werterhalt der Immobilie häufig mit dem als Qualitätsbegriff gehandelten Ranking der Gestalter verknüpft ist,



Vorziehen technischer, funktionaler und Gestaltungs- und Konstruktionsentscheidungen (vertiefte Kostenschätzung, vertiefte Kostenberechnung),



Rücknahme der (technischen) Festlegungen zu einzelnen gefundenen Lösungen, um Handlungsspielräume wieder aufzugreifen,



Veränderungen des vertraglich vereinbarten, an der HOAI orientierten Planungsprozesses von „cost to design“ auf „design to cost“, was für die Planer mit umfangreichen parallel zu bearbeitenden Alternativplanungen verbunden ist und zwangsläufig deutlich erhöhte Planungskosten verursacht.

Werkvertragliche Diskussion - Kostenvereinbarung - einige Anmerkungen Manche Auftraggeber versuchen die (alle) Kostenrisiken der Projekte auf die Planer abzuwälzen. Hier ist auf vertraglicher Ebene hohe Vorsicht geboten. Der Kernbegriff lautet „Beschaffungsvereinbarung“ oder zugesicherte Eigenschaft. Vorgaben des Auftraggebers oder auch nicht ausreichend in Richtung „Prognosecharakter oder Prognoseunschärfe“ argumentierte Ergebnisse der Planer (Kostenschätzung / Kostenberechnung) könnten als „vereinbarte Beschaffenheit“ interpretiert werden – womit der Planer in die vertragliche Lage kommt, für allfällige

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Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen

Überschreitungen der Projektkosten einstehen zu müssen. Überschreitungen einer tatsächlich werkvertraglich vereinbarten Kostenobergrenze stellen nach dieser Überlegung einen werkvertraglichen Mangel dar. Dies ist in zweierlei Hinsicht ein erstaunlicher Unfug: 

jegliche wirtschaftliche Vereinbarung muss ausgewogene Risken und Chancen haben, ansonsten der übermächtige Vertragspartner (in diesem Falle der AG) unlauter seine Vorteile nützt. Es muss zumindest eine theoretische Chance bestehen, dass ein Planer das Risiko einer solchen Vereinbarung in eine vernünftige Zahl von Fällen mit dem Honorar anderer Projekte verdienen könnte. Dies ist aber in den Aufwandswerten die K.H. Pfarr 1977 in den HOAI Tabellen zugrundegelegt hat, nicht nachweisbar angedacht gewesen. Die verordneten Tabellenwerte haben immer nur den tatsächlichen Aufwand der Planer für die (eine) Planung abgedeckt und nur in seltenen Fällen die Möglichkeit zu sonst üblichen Gewinntangenten der „anderen“ Wirtschaft geboten. Die rechtsmoralisch notwendige Chance solche Risiken jemals zu verdienen ist durch die Preisverordnung blockiert,



alle wirtschaftlichen Darstellungen der Vorseiten legen klar, dass die Kosten eines Projektes bis zur Kostenfeststellung nur in Prognosemodellen dargestellt werden können. Das Wesen jeder Prognose ist die Unsicherheit des Ausgangs. Dazu kommt, dass die Preise von Bietern gemacht werden, die der Planer nicht kennt. Jede Ausschreibung im Oberschwellenbereich steht europaweit tausenden Bietern frei. Nur das unbeeinflusste Zustandekommen der Preise, in einem lauteren Verfahren auf Basis der LVs, ist der „Nachweis“ über die Wirtschaftlichkeit. Die Lauterkeit des Verfahrens ist der Garant für die „Richtigkeit“ der Preise, die sich für den Auftraggeber und den Planer erst im Moment der Submission manifestieren. Dahinter steckt die für Bauprojekte einzig anwendbare Form des Basisgesetzes der (westlichen) Wirtschaft von Angebot und Nachfrage. Es braucht schon ein erhebliches Maß an Unverständnis dem aktuellen Wirtschaftssystem gegenüber hier „Garantien“ oder Garantiemöglichkeiten der Planer auch nur zu vermuten.

Richtigerweise muss darauf hingewiesen werden, dass ein Kosten- oder Termin(planungs-)mangel eines Planers, der in Richtung Schadenersatz diskutiert wird, ein Verschulden voraussetzt. Dies ist ein wichtiger Ansatz, um jegliche Veränderung des Projektes mit Änderungsevidenzen (auch für Termine) besonders sorgfältig zu bearbeiten und zu dokumentieren. Planung (auch Kostenplanung) ist eine nonverbale Kulturleistung, die allerdings in verbalen Verträgen festgelegt wird. Planer sind wortmächtigen Auftraggeber (deren Rechtsvertretern) oft besonders hilflos ausgesetzt, weil Planer in Räumen und Materialen und nicht vorrangig rechtskausal denken. Auch dies war ein Motiv in diesem Beitrag die Methodik, die Möglichkeiten, aber auch die Unmöglichkeiten der Kostenplanungsarbeit der Planer zu erläutern.

Hans Lechner, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Architekt Wien, Dezember 2012

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