Petra Kammerevert MdEP Stellungnahme zur Anfrage von Politico. To ...

Erlaß von Satzungen des WDR,. 2. Beschlüsse über zusätzliche Ausschüsse des Rundfunkrats,. 3. Wahl und Abberufung der Intendantin oder des Intendanten,.
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Petra Kammerevert MdEP

Stellungnahme zur Anfrage von Politico.

To ensure that there’s no potential conflict of interest, will MEP Kammerevert recluse herself as rapporteur and/or from relationship with WDR?

Ein Interessenkonflikt ist nicht gegeben. Ich gehöre als gewählte Vertreterin des Landtages NRW dem WDR-Rundfunkrat an. Der WDR-Rundfunkrat vertritt gemäß § 16 des WDR-Gesetzes im WDR die Interessen der Allgemeinheit; dabei berücksichtigt er die Vielfalt der Meinungen der Bürgerinnen und Bürger. Er stellt sicher, dass der WDR die ihm per Gesetz zugewiesenen Aufgaben erfüllt. Er ist insofern ein Aufsichtsorgan, aber nicht Teil des WDR selbst. Die Aufgaben des Rundfunkrates sind im Gesetz klar beschrieben ebenso wie der öffentlichrechtliche Auftrag des WDR, dessen Umsetzung der Rundfunkrat zu überwachen hat. Dem Rundfunkrat des WDR gehören zurzeit insgesamt 49 Personen an. 15 Mitglieder des Rundfunkrates werden vom Landtag NRW benannt, wobei dem Rundfunkrat insgesamt nur neun Mitglieder des Landtag, des Bundestag oder des Europäischen Parlament angehören dürfen. 34 Mitglieder werden entsandt von sogenannten gesellschaftlich relevanten Gruppen, zu denen u.a. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen, Verbraucherorganisationen, Landessportbund, Journalistenverbände usw. zählen und damit ein breites gesellschaftliches Spektrum abbilden. Ein Einfluss auf die redaktionelle Arbeit des WDR ist dem Rundfunkrat ausdrücklich untersagt. Als Vorsitzende des Programmausschusses des WDR-Rundfunkrat wurde ich vom Rundfunkrat mit breiter Mehrheit gewählt. Aus meiner bisherigen Arbeit im Europäischen Parlament lässt sich ablesen, dass ich eine Verfechterin der dualen Rundfunkordnung bin, also der Koexistenz von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkveranstaltern. Nur durch diese Koexistenz kann eine vielfältige und pluralistische Medienlandschaft sichergesellt werden. Von einer einseitigen Parteinahme für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann also keine Rede sein. Absolut unabhängig von meiner Mitgliedschaft im WDR-Rundfunkrat bin ich politisch zutiefst davon überzeugt, dass ein unabhängiger, staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk für das Funktionieren einer Demokratie von immenser Bedeutung ist. Ich würde sogar soweit gehen zu sagen, dass dessen Verfasstheit Gratmesser einer Demokratie ist.

Es ist meine tiefe Überzeugung, dass Politik immer den Interessenausgleich im Blick haben sollte. Gerade in der hochdynamischen Medienwelt ist es notwendig für faire Bedingungen aller Beteiligten einzutreten. Nur so ist eine vielfältige Medienlandschaft zu gewährleisten. Darum geht es bei der Revision der AVMD-Richtlinie: um faire, bestenfalls gleiche Bedingungen für lineare und nicht-lineare Mediendienste in einer konvergenten Medienwelt. So setze ich mich für eine Flexibilisierung der Werberegulierung ein, um gerade den privaten Veranstaltern faire Bedingungen gegenüber den Online-Konkurrenten zu ermöglichen. Für den öff.-rechtlichen Rundfunk ist diese Frage nicht relevant, weil Werbung nach dem Rundfunkstaatsvertrag der Länder nur sehr eingeschränkt erlaubt ist (in Deutschland nur zwischen18.00 und 20:00 Uhr - im WDR-Fernsehen gibt es gar keine Werbung).

How much does MEP Kammerevert receive from the broadcaster and for how long? What is the total amount she’s received?

Ich werde nicht vom WDR bezahlt. Als Mitglied des Rundfunkrates erhalte ich eine Aufwandsentschädigung, die im WDR-Gesetz in § 15, Absatz 17 geregelt ist. Die Unabhängigkeit der Entscheidungen des Rundfunkrats ist organisatorisch und finanziell sicherzustellen – so steht es im Gesetz. Das heißt, die Aufwandsentschädigungen sind aus einem eigenen Haushalt des Rundfunkrates zu zahlen, der sich aus den Beiträgen der Beitragszahlerinnen und –zahlern speist. Der WDR als Unternehmen hat auf den Haushalt des Rundfunkrates keinen Zugriff und auch keine Mitentscheidungsmöglichkeiten. Die Haushalte des Rundfunkrates werden durch die Landesrechnungshöfe geprüft. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ergibt sich aus dem Gesetz und ist sachgerecht in der Erklärung der finanziellen Interessen, die jeder Abgeordnete abzugeben hat, angegeben und online öffentlich einsehbar (Anm.: Da steht: „Einkommenskategorie 2“, also zwischen 1001 und 5000 EUR monatlich. http://www.europarl.europa.eu/meps/de/96837/PETRA_KAMMEREVERT_declarations.html )

Anhang: Auszug aus dem WDR-Gesetz vom 2.2.2016

§ 16 Aufgaben des Rundfunkrats (1) Der Rundfunkrat vertritt im WDR die Interessen der Allgemeinheit; dabei berücksichtigt er die Vielfalt der Meinungen der Bürgerinnen und Bürger. Er stellt im

Zusammenwirken mit den anderen Anstaltsorganen sicher, daß der WDR seine Aufgaben im Rahmen der Gesetze erfüllt. (2) Der Rundfunkrat berät und beschließt über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Anstalt, soweit nicht der Verwaltungsrat zuständig ist. Dem Rundfunkrat obliegen insbesondere folgende Aufgaben 1. Erlaß von Satzungen des WDR, 2. Beschlüsse über zusätzliche Ausschüsse des Rundfunkrats, 3. Wahl und Abberufung der Intendantin oder des Intendanten, 4. Wahl und Abberufung der Direktorinnen und Direktoren auf Vorschlag der Intendantin oder des Intendanten, 5. Wahl und Abberufung von Mitgliedern der Ausschüsse des Rundfunkrats, 6. Wahl und Abberufung der vom Rundfunkrat gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats, 7. Beschlüsse über die Programmrichtlinien, Telemedienkonzepte, neue, veränderte oder fortgeführte Telemedienangebote, 8. Beschlüsse über die Kooperationsrichtlinien (§ 7 Absatz 2), 9. Feststellung des jährlichen Haushaltsplans sowie Beschlüsse über die mittelfristige Finanzplanung und über die Aufgabenplanung des WDR, 10. Beschlüsse über Grundsatzfragen der Personalwirtschaft des WDR einschließlich der Beschlüsse über Grundsatzfragen zur Frauenförderung bei der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im WDR, 11. Beschlüsse über Grundsatzfragen der Rundfunktechnik, 12. Beschlüsse über Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen, über

Änderungen von Gesellschaftsverträgen und Kapitalanteilen bei Beteiligungen nach § 45, soweit diese von grundsätzlicher Bedeutung für die Anstalt sind; von grundsätzlicher Bedeutung sind insbesondere entsprechende Beschlüsse, denen ein Wert von mehr als 2 Millionen Euro zugrunde liegt. 13. Beschlüsse über Beteiligungen, die der Zusammenarbeit mit Dritten zur Veranstaltung und Verbreitung von Programmen dienen.

§15 WDR-Gesetz …. (17) Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Rundfunkrats haben Anspruch auf Ersatz von Reisekosten, auf Tage - und Übernachtungsgelder nach Maßgabe der Vorschriften des Landesreisekostengesetzes. Daneben erhalten die Mitglieder des Rundfunkrats für die jeweils erste monatliche Sitzung des Rundfunkrats und die jeweils erste monatliche Sitzung des Ausschusses, in dem sie Mitglied sind, bei Teilnahme ein Sitzungsgeld von jeweils 200 Euro. Für jede weitere monatliche Sitzung beträgt das Sitzungsgeld bei Teilnahme 30 Euro. Gleiches gilt für die stellvertretenden Mitglieder im Fall einer Vertretung. Zudem haben die Mitglieder Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000 Euro. Die oder der Vorsitzende erhält die Aufwandsentschädigung in 2,8-facher, das Mitglied, das die Stellvertretung im Vorsitz wahrnimmt, und Vorsitzende von Ausschüssen in 1,6- facher Höhe. Stellvertretende Vorsitzende von Ausschüssen erhalten die Aufwandsentschädigung in 1,3facher Höhe; die stellvertretenden Mitglieder des Rundfunkrats erhalten die Aufwandsentschädigung in halber Höhe. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden. Die Regelungen in der Satzung bedürfen der Zustimmung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde.