Partiarisches Darlehen der Serie JVCinvest 15 Bitte senden Sie Ihren ...

Bankverbindung für Auszahlungen (Erlöse, Zinsen und Schlusszahlung). Ort, Datum ... bestimmten Zinssatzes auf das Girokonto des. Darlehensgebers.
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Partiarisches Darlehen der Serie JVCinvest 15

Next Level International UG Joint Venture Club Zentraler Posteingang Scanbox #01786 Ehrenbergstraße 16a 10245 Berlin

EUR

,00

Gewünschter Darlehensbetrag (Min. 250, maximal 5.000 €- nur volle Euro-Beträge)

Name, Vorname

Straße/ Nr.

Geburtsdatum

PLZ/ Ort Gewünschte Laufzeit/ Verzinsung- bitte ankreuzen: 1 Jahr/ 8 % p.a.

3 Jahre/ 10 % p.a.

5 Jahre/ 12 % p.a.

10 Jahre/ 18 % p.a.

E-Mail 15 Jahre/ 20 % p.a. Ich erkläre hiermit meine Beteiligung in Form eines partiarischen Darlehens gemäß den umseitigen Bedingungen für ein partiarisches Darlehen der Serie JVCinvest 15. Bankverbindung für Auszahlungen (Erlöse, Zinsen und Schlusszahlung)

IBAN (als Ersatz für Kontonummer)

BIC (als Ersatz für Bankleitzahl)

Unterschrift

X Ort, Datum

X Unterschrift Antragsteller/in

Bitte senden Sie Ihren Antrag: ● per Post an oben stehende Anschrift ● als E-Mail-Scan an [email protected] ● oder per Fax an +49 (0) 6047 – 357 88 99 JVCI15-01

1. Auftraggeber bzw. Darlehensgeber ist der umseitig bezeichnete Kunde. Darlehensnehmerin ist die Next Level International UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in 63674 Altenstadt/ Hessen, vertreten durch den Geschäftsführer Udo Baumann. Eingetragen im Halsregister B 8121 des Amtsgerichts Friedberg/ Hessen. 2. Darlehensbetrag ist der umseitig handschriftlich eingetragene Betrag von mindestens 250,00 €. Abzüge für Verwaltungs- und Abschlusskosten entfallen. Der Darlehensbetrag ist zur Zahlung innerhalb einer Woche nach Erhalt der Annahmeerklärung fällig 3. Der gemäß Punkt 2 berechnete Betrag soll sodann zu folgenden Bedingungen in ein partiarisches Darlehen der Serie JVCinvest 15 fließen: 3.1 Der Auftraggeber (folgend Darlehensgeber) stellt der Next Level International UG (haftungsbeschränkt) (Darlehensnehmerin) den, durch obige Vereinbarung bezeichneten, Betrag (Darlehensbetrag) als qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen zur Verfügung. Die Darlehensnehmerin betreibt unter der Marke „Joint Venture Club“ einen Inkubator für Start upos im eCommerce. Der Darlehensbetrag soll zur Förderung und Realisierung von Start up-Projekten verwendet werden. In der konkreten Verwendung ist die Darlehnsnehmerin weisungsfrei. 3.2 Die Darlehensnehmerin ist verpflichtet, den Darlehensgeber unverzüglich schriftlich über den Geldeingang zu informieren. 3.3 Die Verzinsung des Darlehensbetrages erfolgt in Abhängigkeit der vom Darlehensgeber gewählten Laufzeit. Sie beträgt bei 1 Jahr Laufzeit 8 % p.a., bei 3 Jahren Laufzeit 10 % p.a., bei 5 Jahren Laufzeit 12 % p.a., Bei 10 Jahren Laufzeit 15 % p.a., und bei 15 Jahren Laufzeit 20 % p.a. Jeweils berechnet auf 360 Zinstagen pro Jahr. 3.4 Die Auszahlung der Zinsen gemäß Punkt 3.2 erfolgt monatlich rückwirkend zu 1/12 des gemäß Ziffer 3.3 bestimmten Zinssatzes auf das Girokonto des Darlehensgebers. Sie beginnt am 15. des Monats, der auf die liquide Gewährung des Darlehensbetrages folgt. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist der Darlehensbetrag dem Darlehensgeber zurück zu erstatten. Darüber hinaus gewährt die Darlehnsgeberin aus liquiden Mitteln jährlich per 1.3. eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 80 % des Jahresüberschusses bezogen auf alle geschätlichen Aktivitäten unter der Marke Joint Venture Club. Diese Summe wird im gleichen Verhältnis an den Darlehensgeber anteilig ausgeschüttet, wie sich sein Darlehensbetrag zur Gesamtsumme der vereinnahmten Darlehen des Vorjahres verhält. 3.5 Die Abgeltungssteuer auf anfallende Zinsen wird seitens der Darlehensnehmerin an das zuständige Finanzamt gezahlt. Der Darlehensgeber ist verpflichtet, sachdienliche Informationen zu erteilen, soweit dies erforderlich ist. Liegen diese Informationen nicht vor, darf die Darlehensnehmerin davon ausgehen, dass der Darlehensgeber unbeschränkt zur Kapitalertrags- und Kirchensteuer veranlagt wird. 3.6 Die Parteien vereinbaren, sämtliche Korrespondenz per EMail durchzuführen. Eine aktuelle und erreichbare E-MailAdresse ist daher wichtiger Vertragsbestandteil.

3.7 Die Beteiligten vereinbaren nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen ein partiarisches Darlehen. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass es sich hier nicht um ein eigentliches Darlehen handelt, sondern um eine Sonderform, bei der kein unbedingter Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers besteht, sondern dieser hinsichtlich Zins und Rückzahlungsanspruch qualifiziert nachrangig ist und es sich insofern um bedingt rückzahlbare Gelder handelt. Dies bedeutet, dass der Darlehensgeber hinsichtlich seiner Zins – und Tilgungsansprüche unwiderruflich hinter allen bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen von Gläubigern (es sei denn diese Gläubiger hätten selbst eine Rangrücktrittserklärung abgegeben) zurücktritt. Dieses geschieht in dem Umfang, in dem es erforderlich ist, eine Krise die Darlehensnehmerin insbesondere im Hinblick auf Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu vermeiden. Insbesondere in dieser Situation sind Rückzahlungsansprüche der Darlehensgeber ausgeschlossen.Da wirtschaftlich das partiarische Darlehen Eigenkapital darstellt mit der Folge, dass für den Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Darlehensgeber ihre Zahlungsansprüche erst nach Bezahlung der sonstigen Gläubiger erhalten kann, aber auch keine gesellschaftsrechtliche oder einen gesellschaftsrechtlichen Position ähnliche Rechtsposition begründet werden soll. Dieses bedeutet insbesondere, dass der Darlehensgeber zwar bis zur Höhe seiner geleisteten Zahlungen und bestehenden Ansprüche gegen die Darlehensnehmerin am Verlust des Unternehmens beteiligt ist, nicht aber darüber hinaus. Damit vereinbaren die Beteiligten ein Vertragsverhältnis, das weder einen unbedingten Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers noch eine unternehmerische Beteiligung der Darlehensgeber noch eine über den eingezahlten Betrag zzgl. Festzinsen zzgl. Gewinnbeteiligung hinausgehende Haftung der Darlehensgeber begründet. Der Darlehensgeber ist sich insofern über die Chancen, an der wirtschaftlichen Entwicklung der Darlehensnehmerin zu partizipieren, genauso bewusst wie über das Totalverlustrisiko. 4. Belehrung über das Widerrufsrecht Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die Postadresse zu richten: Next Level International, Mittelstraße 59, 63674 Altenstadt Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung.