Menschen mit Behinderungen - Ein Plus für Unternehmen - AMS

Ausschlaggebend für die Rechtsvorschriften und Förde- rungen zur erfolgreichen Integration von Menschen mit. Behinderungen in den Arbeitsmarkt ist die Erwerbsfä- higkeit. Bei Menschen mit einem Grad der Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens. 50% wird unterschieden zwischen.
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Allgemeine Information Personalsuche eServices Förderungen Stand: 2017

MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN – EIN PLUS FÜR UNTERNEHMEN Menschen mit Behinderungen bringen spezifisches Knowhow, ausgeprägte Talente und frischen Wind in Ihr Team. Wir informieren und unterstützen Sie bei der Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen. AMS – Ihr Partner für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Rechtliche Rahmenbedingungen

Regelungen zum Kündigungsschutz

Ausschlaggebend für die Rechtsvorschriften und Förderungen zur erfolgreichen Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt ist die Erwerbsfähigkeit. Bei Menschen mit einem Grad der Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50% wird unterschieden zwischen

Kündigungsschutz für begünstigt behinderte Personen

> begünstigt behinderten Personen – sie haben einen Feststellungsbescheid (Einstellungsschein) des Sozialministeriumservice und genießen einen erweiterten Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz – und > begünstigbaren behinderten Personen – sie verfügen über keinen Feststellungsbescheid und haben keinen besonderen Kündigungsschutz, sie werden nicht auf die Ausgleichstaxe angerechnet und für sie können nur manche Förderungen beantragt werden. Beide haben einen Anspruch auf einen Behindertenpass. Dieser amtliche Lichtbildausweis ist jedoch nicht gleichzusetzen mit dem Feststellungsbescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz. Beschäftigungspflicht für Unternehmen Auf jeweils 25 Mitarbeiter/innen ist eine begünstigt behinderte Person aufzunehmen. Unternehmen, die dem nicht nachkommen, müssen 2017 für jede offene Pflichtstelle monatlich € 253,- zahlen. Ab 100 Mitarbeiter/innen beträgt die Ausgleichstaxe € 355,-, ab 400 Beschäftigten € 377,- pro offener Pflichtstelle.

Begünstigt behinderte Personen mit einem Feststellungsbescheid haben einen erhöhten Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass das Unternehmen vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses des Sozialministeriumservice einholen muss. Der Kündigungsschutz wirkt nicht während der Probezeit, bei einem befristeten Dienstverhältnis, bei Kündigung durch die Dienstnehmerin, durch den Dienstnehmer bzw. vorzeitigem Austritt, bei einvernehmlicher Auflösung sowie bei fristloser Entlassung. Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes Mit Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes wurde der Kündigungsschutz gelockert. Für alle Dienstverhältnisse, die ab dem 1.1.2011 neu begründet werden, ist der erhöhte Kündigungsschutz erst nach Ablauf von vier Jahren wirksam. Erfolgt die Zuerkennung des Behindertenstatus erst nach dem Eintritt in das Dienstverhältnis, wirkt der Kündigungsschutz nach Ablauf von sechs Monaten. Mehr zu Arbeit und Behinderung sowie Beispiele für die gelungene Integration von Menschen mit Behinderungen in Unternehmen finden Sie unter: www.arbeitundbehinderung.at

Steuerliche Vorteile für Unternehmen Unternehmen, die begünstigt behinderte Personen beschäftigen, sind von folgenden Lohnabgaben für diese Mitarbeiter/innen befreit: Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer. Prämie für Unternehmen Für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigt behinderten Personen erhalten Unternehmen 2017 eine monatliche Prämie von € 253,- aus dem Ausgleichstaxfonds.

Ihr ArbeitsmarktService

Bitte wenden!

www.ams.at

Allgemeine Information Personalsuche eServices Förderungen Stand: 2017

Förderungen des Sozialministeriumservice

Förderungen des Arbeitsmarktservice

Entgeltbeihilfe für begünstigt behinderte Personen

Eingliederungsbeihilfe

Zum Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen kann ab einem 12-monatigen Dienstverhältnis eine Lohnförderung gewährt werden. Die Förderung wird für maximal ein Jahr zuerkannt, danach ist ein neuer Antrag möglich. Die Beihilfe gibt es nicht für Lehrausbildungsverhältnisse.

Zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen können Unternehmen einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten. Die Förderungshöhe und die Förderungsdauer werden im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und Unternehmen vereinbart.

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe für Personen mit Behinderung

Lehrstellenförderung

Ist der Arbeits- oder Ausbildungsplatz gefährdet, kann ab einem 12-monatigen Dienstverhältnis für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohnund Ausbildungskosten gewährt werden. Die Förderungsdauer beträgt in der Regel maximal drei Jahre. Arbeitsplatzadaptierung für Menschen mit Behinderung Zur Optimierung bestehender Arbeitsplätze und für die Schaffung von neuen Arbeits- oder Ausbildungsplätzen können Zuschüsse oder Sachleistungen gefördert werden, z.B. für bauliche, technische oder ergonomische Adaptierungen sowie für Arbeitshilfen. Behinderungsbedingte Schulungs- und Ausbildungskosten Für externe Schulungen und Weiterbildung können anfallende Kosten übernommen werden. Mehr zu den Angeboten des Sozialministeriumservice und seiner Landesstellen finden Sie unter: www.sozialministeriumservice.at Bei der Integration und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen können Unternehmen auch eine Reihe von Dienstleistungen des Sozialministeriumservice zugutekommen. Zum Beispiel: > Arbeits- und Berufsausbildungsassistenz, Jobcoaching Arbeits- und Ausbildungsplatz bezogene Unterstützung inklusive Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung. > Gebärdensprachdolmetsch Bei beruflichen Angelegenheiten können DolmetschKosten für gehörlose und hochgradig schwerhörige Personen übernommen werden. Besucht die Person einen AMS-geförderten Kurs, kann auch das AMS die Kosten dafür übernehmen. Mehr zu den Unterstützungsmöglichkeiten des Netzwerkes Berufliche Assistenz und Kontakte finden Sie unter: www.neba.at

Ihr ArbeitsmarktService

Zur Förderung der Lehrausbildung von Menschen mit Behinderungen können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation erhalten. Die Höhe und Dauer von AMS Förderungen können – abhängig von der regionalen Arbeitsmarktlage im jeweiligen Bundesland – variieren. fit2work – Arbeit und Gesundheit fit2work ist ein kostenfreies Beratungsangebot für Arbeitskräfte und Unternehmen. Es bietet arbeitslosen, berufstätigen und selbstständig erwerbstätigen Menschen Information, individuelle Beratung und Hilfestellung bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz. Es unterstützt Unternehmen bei der Förderung der Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeiter/innen und Gestaltung der Arbeitsbedingungen. fit2work ist ein Projekt für Arbeit und Gesundheit, das von Arbeitsmarktservice, Sozialministeriumservice, Pensionsversicherung, Unfallversicherung und den Sozialversicherungen finanziert wird. Mehr zu den Unterstützungsmöglichkeiten und Kontakte finden Sie unter: www.fit2work.at

AMS – Ihr Partner für Chancengleichheit Gehen Sie neue Wege bei der Personalplanung und profitieren Sie von den speziellen Kenntnissen von Menschen mit Behinderungen in Ihrem Unternehmen. Ob Sie freie Stellen zu besetzen haben, nach qualifizierten Mitarbeiter/innen suchen oder Unterstützung bei der Personalentwicklung für Sie wichtig ist – wir informieren, beraten und unterstützen Sie bei der Ausbildung und Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Wir informieren Sie auch über regionale Beratungseinrichtungen, die Sie in Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gerne unterstützen.

www.ams.at