Medienmitteilung (per E-Mail) Das Feuern im Wald ... - Kanton Glarus

15.08.2015 - notwendigen Vorsichtsmassnahmen erlaubt. Die nächste Lagebeurteilung erfolgt nach Bedarf. Weitere Auskunft erteilt: Abteilung Wald und ...
165KB Größe 4 Downloads 277 Ansichten
Bau und Umwelt Wald und Naturgefahren Kirchstrasse 2 8750 Glarus

Medienmitteilung

Glarus, 14. August 2015

(per E-Mail)

Herabstufung auf mässige Waldbrandgefahr im Kanton Glarus ab Samstag 15. August 2015 Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die aktuelle Waldbrandgefahr wie folgt: Für eine genügende Durchfeuchtung des Waldbodens und des Unterholzes wird in den kommenden Tagen gesorgt. Die angekündigten Niederschläge und das kühl-feuchte Wetter werden zu einer starken Verbesserung der Waldbrandsituation im Kanton Glarus führen. Daher wird die Warnung „grosse Waldbrandgefahr“ aufgehoben und die Gefahrenstufe auf „mässige Waldbrandgefahr“ (Stufe 2) herabgesetzt.

Dies bedeutet:

Das Feuern im Wald und in Waldesnähe ist ab Samstag, 15. August 2015 innerhalb gesicherter Feuerstellen mit den notwendigen Vorsichtsmassnahmen erlaubt.

Die nächste Lagebeurteilung erfolgt nach Bedarf

Weitere Auskunft erteilt: Abteilung Wald und Naturgefahren

Tel. 055 646 64 52 / 51

Verteiler - Südostschweiz Glarus - Glarus 24 - Fridolin - Radio Zürisee - Radio Central - Schweizerische Depeschenagentur (SDA) Zur Information und Kenntnisnahme - Gemeinde Glarus - Gemeinde Glarus Nord - Gemeinde Glarus Süd - Elm Tourismus - Braunwald Tourismus - Kerenzerberg Tourismus - Revierförster und Forstbetriebe - Wildhüter und Jagdverwaltung - Kantonspolizei Glarus - Feuerwehrinspektorat zur Weiterleitung an die Feuerwehren des Kantons - BAFU, Abteilung Wald - Zentralschweizer Kantone - Departement Bau und Umwelt

2