Leistungsvereinbarung 2016-2018.pdf - Kunstuniversität Linz

05.01.2016 - C1.5.3.1.4 Bachelor und Master Bildnerische Erziehung und Werken; Quereinsteiger[innen, S. 24. 01.5.3.1.5 Bachelor und Master Bildnerische ...
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Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Leistungsvereinbarung 2016 2018 -

Präambel Gemäß

§ 13 des Universitätsgesetzes 2002 (im Folgenden UG 2002 genannt) sind zwischen

den einzelnen Universitäten und dem Bund im Rahmen der Gesetze für jeweils drei Jahre Leis tungsvereinbarungen abzuschließen. Die vorliegende Leistungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und dient der gemeinsamen Definition der gegenseitigen Verpflichtungen. Sie regelt, welche Leistungen von der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz im Auftrag des Bundes erbracht werden und welche Leistungen der Bund hierfür erbringt. Vertragspartnerinnen Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirt schaft, vertreten durch SC Mag. Elmar Pichl Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, vertreten durch Rektor Univ.-Prof. Dr. Reinhard Kannonier Geltungsdauer 3 Jahre von 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2018 Zu erbringende Leistungen der Universität

13(2) Z. 1 UG 2002

Übersicht der Leistungsbereiche: A. Strategische Ziele, Profilbildung, Universitätsentwicklung Al. Leitende Grundsätze der Universität A2. Gesellschaftliches Engagement A3. Qualitätssicherung A4. Personalentwicklung/-struktur A5. Standortentwicklung B. ForschunglEntwicklung und Erschließung der Künste 61. Forschungsstärken/EEK und deren Struktur 62. Nationale Großforschungsinfrastruktur 83. Internationale Großforschungsinfrastruktur B4. Wissens-[rechnologietransfer und Innovation 85. Die Universität im Kontext des Europäischen Forschungsraums C. Lehre Cl. Stud ien C2. Weiterbildung D. Sonstige Leistungsbereiche Dl. Kooperationen D2. Spezifische Bereiche

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A. Stratepische Ziele, Profilbildung, Universitätsentwicklung Al. Leitende Grundsätze der Universität Die strategische Positionierung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz (in Folge: UfG) für die kommende LV-Periode beruht auf zwei Achsen, die eng miteinander ver bunden sind: auf der weiteren Vertiefung und Entwicklung von Alleinstellungsmerkmalen mit Blick auf die gesamte österreichische und europäische Hochschullandschaft bei gleichzeitigem Ausbau von universitären und außeruniversitären Kooperationen. Dies beinhaltet eine noch deut lichere Konzentration dieser beiden Achsen auf die drei Profilsäulen der Universität. Alle größ eren Vorhaben und Ziele, die im Folgenden angeführt werden, sind ausschließlich auf diese Grundsätze ausgerichtet. Da sie sowohl das gesellschaftliche Engagement, als auch Forschung / Entwicklung und Erschließung der Künste sowie die Lehre betreffen, scheinen sie in mehreren Feldern auf. Die zentralen Parameter Kunst, angewandte Gestaltung, Wissenschaft und Wirtschaft in Verbin dung mit den Profilsäulen haben schon bisher die Spezifika der UfG bestimmt. Sie unterlegen inhaltlich die im Entwicklungsplan 2015

-

2018 (in Folge: EP) ausgeführten gesellschaftspolit

ischen Handlungsanleitungen. Selbstverständlich bleiben auch Gender Mainstreaming sowie Qualitätssicherung und -ausbau in Lehre, Forschung und bei Projektentwicklungen mit Koopera tionspartnern (siehe EP) permanenter Auftrag. Die Fokussierung auf die Profilsäulen Intermedia lität, Raumstrategien und künstlerich-wissenschaftliche Forschung erfordert langfristige Planung und soll in den nächsten Jahren sowohl inhaltlich als auch organisatorisch noch deutlicher als bisher sichtbar werden. Zentrale strategische Ausrichtung sind also nicht inhaltliche Ausweitun gen von Studienangeboten, sondern die sinnvolle, auf das Profil ausgerichtete Differenzierung und Stärkung innerhalb des bestehenden Spektrums, bzw. strategische Weiterentwicklung des Studienportfolios. Im Bereich der Profilsäule Raumstrategien wurden Industrial Design / Scionic gestärkt und raum&designstrategien erfolgreich nachbesetzt. In den nächsten Jahren geht es demnach um die Fortschreibung und Sicherung der Erfolgsgeschichte von „BASEhabitat“ und Sustainable Architecture, den Transfer des Modestudiums in Hetzendorf zum komplett neu Partnern aus Industrie und Medien





gemeinsam mit

entwickelten Studium „Fashion & Technology“ in der Tabak-

fabrik Linz, und um die Umwandlung des Zentrums „Design-Organisation-Media“ (DOM) zu einem internationalen Masterstudiengang „Leading Change“. der gemeinsam mit der Johannes Kepler Universität (JKU) geplant ist. In der Profilsäule Intermedialität gilt das Hauptaugenmerk der im EP festgehaltenen Stärkung von „Visueller Kommunikation“ und dem VALIE EXPORT Center (VEC). Im Bereich der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung stehen das IFK Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften und die Konzentration der künstler ischen Studien am Institut für Bildende Kunst und Kulturwissenschaften sowie deren Verknüp fung mit Kultur- und Geisteswissenschaften im Zentrum. Dazu kommt der gesamte Komplex der „Pädagog/innenbildung neu“ für die Lehramtsfächer. Leistungsvereinbarung 2016 —2018

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Die Internationalisierungsstrategie der UfG nimmt auf den konkreten Standort Linz Bezug, stützt sich auf bestehende Netzwerke und Kooperationen und ist in Zusammenhang mit ihren Pro filsäulen zu sehen. Ziel kommender Strategieentwicklungen ist einerseits, das Umfeld der UfG für internationale Studierende und Lehrende noch attraktiver zu machen. Andererseits sollen für Studierende und Lehrende Anreize zu gesteigerter Mobilität und Kooperationen mit internatio nalen Institutionen geschaffen werden. Für beide Zielkomponenten sind Kooperationen mit Insti tutionen vor Ort eine wichtige Grundlage (Ars Electronica, LENTOS Kunstmuseum, OK/OÖ Kul turquartier, Umfeld Tabakfabrik etc.). Zur Unterstützung dieser Vorhaben soll an der UfG das englischsprachige Lehrangebot ausgebaut werden. Zudem werden die Kooperationsaktivitäten einzelner Lehrender im europäischen und außereuropäischen Raum gefördert. In Zusammen hang mit den Profilsäulen sollen bestimmte Kooperationen und Mobilitätsangebote, wie etwa die 1:1 Building Workshops BASEhabitat, gestärkt werden. Zudem sollen die zahlreichen Ausstel lungsprojekte im Ausland stärker verknüpft werden mit Kooperationen und Mobilitätsverträgen mit den Universitäten in den entsprechenden Ländern. Insgesamt soll in der Leistungsvereinbarungsperiode vor allem die Mobilität der Lehrenden gesteigert werden, bis entsprechend viele Erasmus Staff Mobilities genehmigt werden (bean tragte Staff Mobilities 201 5/1 6: 10, bewilligt: 4). Der Mobilitätsfonds, der Studierenden Auslands aufenthalte außerhalb von EU Ländern ermöglicht, wird von der UfG ebenfalls weiter geführt. Das bestehende Austauschprogramm wird laufend weiter evaluiert und soll in den Profilschwer punkten noch ausgebaut werden. Auch die Anwerbung von internationalen Studierenden soll intensiviert werden. In diesem Umfeld bildet die neu aufgestellte jährliche Campus Ausstellung als vertiefende Kooperation mit der Ars Electronica und internationalen Kunstuniversitäten die Grundlage für neue strategische Partnerschaften. Diese beinhalten Lehrenden- und Studierendenmobilität, Ausstellungsprojekte und Workshops. 201 6/17 beginnen Partnerschaften für strategische Netz werke mit der HKDI Hongkong (Hong Kong Design Institute), der UNAL (Universidad Nacional de Colombia, Bogota) und der TUT (Tallinn University of Technology). Bilaterale Abkommen mit der GZHU (Guangzhou Academy of Eine Arts) und der KNUA (Korea National University of Arts) und der KSU (Khun Shan University of Technology, Taiwan) sollen für mehr Studienrichtungen aus gebaut werden. Die Kooperation mit der ZHDK (Zürcher Hochschule der Künste) wird fortgesetzt. Die leitenden Grundsätze berücksichtigen die Intentionen der nationalen Hochschulplanung, die Frl-Strategie der Bundesregierung1, die institutionelle Internationalisierungsstrategie, die institu tionelle „LLL-Strategie“ auf Basis der nationalen Strategie LLL:2020, die strategische Positionie rung der universitären Handlungsfelder im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext, wobei u.a. die großen gesellschaftlichen Herausforderungen Orientierung geben (z.B. Responsible Science / Responsible University) und zielen auf die Gleichstellung der Geschlechter sowie auf ein aktives Diversitätsmanagement in der Universität ab.

1

htt,zs://www.bka.gv.at/DocView.axd?Cobld=42655

Leistungsvereinbawng 2016—2018

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A1.1.

Vorhaben zu den leitenden Grundsätzen der Universität

Nr.

Bezeichnung des Vorhabens (inkl. Referenz Strategiedokument) Gender- und Diversitätsmanagement

Kurzbeschrelbung des Vorhabens

Meilenstelne zur Umselzung

Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen für Fragen des Gender- und Diversitatsmanagements

Meilenstein(e) 2016: Abteilungsleiter/innenklausur 2017: Workshops und Vorträge

A2. Gesellschaftliches Engagement A2.1.

Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan

Die UfG hat im Laufe des vergangenen Jahrzehnts ihr Profil neu entwickelt. Die Studienangebote sowie die zahlreichen Projekte bewegen sich zu einem großen Teil an den Schnittstellen zwi schen freier Kunst und angewandter Gestaltung, zwischen Kunst, Wissenschaft und Wirtschaft, sowie zwischen Kreation und Vermittlung. Als grundlegende „Philosophie“ fungiert die jeweils fachbezogene Förderung individueller Kreativitätspotenziale im Teamkontext. Ein genau so wich tiges Ziel ist aber auch die Aneignung von Fähigkeiten, interdisziplinär zu denken und zu han deln, mit unterschiedlichen Positionen umzugehen und flexibel auf die permanenten wissen schaftlichen, künstlerischen und gesellschaftlichen Veränderungsprozesse reagieren zu können. Neben dieser grundsätzlichen Programmatik sind für die UfG folgende gesellschaftspolitische Richtlinien Handlungsanleitungen: • • • •

• •

Generell stehen die Auseinandersetzungen mit gegenwärtigen und künftigen Entwick lungen in künstlerischen und gestalterischen Bereichen im Mittelpunkt. Die UfG ist also grundlegend gegenwarts- und zukunftsorientiert. Die engen Kooperationen mit Kunst- und Kultureinrichtungen sowie mit wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Partnern sind Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortlichkeit der Universität, aber auch der projektorientierten Studienarchitekturen. Die UfG bekennt sich offensiv zum Grundsatz der Antidiskriminierung. Sie wendet sich aktiv gegen Diskriminierungen auf Grund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung. Die UfG strebt insbesondere Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter an. Um dieses Ziel zu erreichen und allfällig bestehende Ungleichheiten zu kompensieren, werden Methoden der Frauenförderung und des Gender Mainstreamings eingesetzt. Die UfG legt großen Wert auf ihren künstlerischen, gestalterischen und wissenschaftli chen Vermittlungsauftrag. Als öffentliche Einrichtung unterstützt die UfG grundsätzlich die Verwendung und Erstel lung von frei zugänglichen Technologien (Open Source) sowie von gemeinfreien Medieninhalten (Creative Commons).

Im EP der UfG wird unter Pkt. 7 „Gesellschaftliche Zielsetzungen“ auf die zahlreichen Kooperati onen und Projekte mit anderen Universitäten, Kultureinrichtungen, gesellschaftlichen Institutio nen und Wirtschaftsunternehmen, auf Ausstellungen und Symposien, den Alumni-Verein „Forum“ und das digitale Magazin splace“ Bezug genommen. Diese Aktivitäten werden fortgeführt und in den Bereichen Entrepreneurship, Integration ds Prinzips der Nachhaltigkeit in die einzelnen Studiengänge und Visibility verstärkt.

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In den Themenbereichen Responsible University und Citizen Science werden erfolgreiche Pro jekte wie „Centiennale Gottsbüren“ (siehe z.B. „Die Welt“ 7.7.201 5, „Hessische Niedersächsische Allgemeine“ 26.6.2015...), Studio BASEhabitat u.a. ausgewertet und weiterentwickelt. Mit Unterstützung der Ombudsstelle für Studierende sollen geeignete Parameter für die aus reichende Berücksichtigung der Bedürfnisse der Studierenden, insbesondere der behinderten Studierenden, erarbeitet werden. (s. auch „Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012 -2020“) A2.2.

Vorhaben zum gesellschaftlichen Engagement Bezeichnung des Vorhabens (inkl. Referenz Strategiedokument)

2

Ii

Kurzbeschrelbung des Vorhabens

Mellenstelne zur Umsetzung

Nachhaltigkeit (EP)

Die Erkenntnisse die in Bereichen wie BASEhabitat, Fashion & Technology oder auch „überholz“ gewonnen wurden, sollen durch die Integration von Nachhaltigkeitsstrategien in anderen Studiengängen nachhaltig an der Universität etabliert werden.

Meilenstein(e) 2016: Auswahl 2017: Entwicklung 2018: Implementierung

Wissenstransfer (EP)

Die Wissenstranslerkompetenz an der Universität soll durch die Weiterführung der Kooperationen im WTZ West, mit tech2b und akostart 0Ö (Gründungsinkubator gemeinsam betrieben mit JKU und Fachhochschulen) gestärkt werden.

Meilenstein(e) 2016: Weiterführungsantrag W1Z

Nr

A2.3.

Ziel(e) zum gesellschaftlichen Engagement

Nr.

Ziel(e) (inkl. Referenz Strategiedokument) BASEhabitat (EP)

IndIkator Projektanzahl

Ausgangswert 2015 1

Zlelwert 2016

2017

1

2

1

2018 2

A3. Qualitätssicherung A3.1.

Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan

Die UfG hat in den letzten Jahren gezielte Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Evaluierung ergriffen und in diesem Zusammenhang Satzungsteile etabliert, die den Aufbau eines eigenen Qualitätsmanagements, welches das gesamte Leistungsspektrum der Universität auf internatio nalem Niveau umfasst, betreffen. Derzeit sind folgende Maßnahmen vorgesehen: —





— •







Profil- bzw. Schwerpunktevaluierung durch externe Peers; qualitätssichernde Begleitung der Curricula-Entwicklung durch die Curricula-Kommission; Lehrveranstaltungsevaluierung mittels ufg-online durch die Studierenden; Evaluierung der Dienstleistungseinrichtungen (CA9; Externe Zertifizierung der Universitätsbibliothek nach den Standards der Arbeitsgemein schaft der Kunst- und Museumsbibliotheken; Evaluierung der durch das Rektorat gesetzten Maßnahmen zum Gendermainstreamings durch Arbeitskreis und Stelle für Gleichbehandlungsfragen; Forschungsevaluierung über eine ufg-online gestützte Leistungsdokumentation.

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Die Vorhaben der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode zielen auf folgende Aspekte ab: —







A3.2.

2

3

Vorhaben zur Qualitätssicherung Bezeichnung des Vorhabens (inkl. Referenz Strategiedokument)

Nr

1

Bündelung der strategischen, technischen und inhaltlichen Schnittstellen von bestehen den Instrumenten (so.) sowie von Follow-up Maßnahmen mittels Peer fleview Verfahren und anschließender Einarbeitung in die jeweiligen QM-Systeme; Adaptierung und Ausweitung des auf CAF beruhenden Selbstevaluierungstools auf das künstlerisch-wissenschaftliche Personal; Implementierung der im Audit „hochschuleundfamilie“ beschlossenen Maßnahmen und planmäßige Re-auditierung; Entwicklung und Implementierung geeigneter QM-lnstrumente im Bereich Personalent wicklung.

Kunbeschreibung des Vorhabens

Meilenstein(e) 2016: Analyse der eingesetzten werkzeuge im aM; Auswahl und Beauftragung einer Agentur 2017: Ergebnisbericht und Gutachten

Qualitätsmanagement (EP)

Auditierung des QM Systems

Curricula Entwicklung (EP)

Aufbauend auf der umfassenden Befragung der Absolvent/innen der UfG sollen deren Ergebnisse in die Weiterentwicklung der curricula einfließen

Meilenstein(e) 2016: Analyse 2017: Entwicklungsvorschläge

Profilbildung (EP)

Stärkung der Profilbildung der UIG durch eine Evaluierung mit Hilfe einer unabhängigen Agentur bzw. durch externe Peers.

Meilenstein(e) 2016: Auswahl und Vorbereitung 2017: Evaluierung

Weiterentwicklung der Qualität der Lehre

weiterentwicklung der Qualität der Lehre und die sie unterstüt zenden Prozesse auf Basis der externen Auditierung gemäß Hochschul-Qualitätssicherungs gesetz

A3.3.

Ziel(e) zur Qualitätssicherung

Nr.

Ziel(e) (inkl. Referenz Strategiedokument)

1

Meilensteine zur Umsetzung

Familie und Beruf (EP)

Indikator

„hochschuleundfamilie“

Ausgangswert 2015 Auditied

2018

Zlelwert 2016

1

2017

2018

Re-auditie

A4. Personalentwicklung/-struktur A4.1.

Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan

Die für den Zeitraum des EPs vorgesehenen Personalentwicklungsmaßnahmen sollen in erster Linie das vorhandene Potential fördern, dabei helfen, transparente und zukunftsorientierte Stel lenmodelle zu entwickeln, ein stärkeres Bewusstsein für die gemeinsamen Aufgaben und Ziele schaffen und die Mitarbeiter/innen ständig auf der Höhe der künstlerisch / wissenschaftlichen Diskussion halten. Deshalb werden Auslandsaufenthalte und Kooperationsprojekte mit ausländi schen akademischen Institutionen besonders gefördert, um den Vergleich mit internationalen Spitzeninstitutionen zu ermöglichen (wie z.B. durch die Einrichtung des Mobilitätsfonds).

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Die bestehenden hochschuldidaktischen Weiterbildungsangebote gemeinsam mit der Johannes Kepler Universität werden weitergeführt und eine ähnliche Kooperation mit der Akademie der Bildenden Künste und der Universität für Angewandte Kunst ist in Planung. Ebenso weitergeführt werden die Mitarbeiter/innengespräche, berufsbegleitende Weiterbildungsveranstaltungen und arbeitsplatzspezifische, von der UfG unterstützte Fortbildungsmöglichkeiten in Form von exter nen Seminaren, Workshops und Coachingdiensten. Für das künstlerisch / wissenschaftliche wie auch für das allgemeine Universitätspersonal steht das neu eingerichtete Weiterbildungskonto zur Verfügung, das es ermöglicht, Weiterbildungs angebote eigenständig und unkompliziert wahrzunehmen. Damit auch Eltern von Kleinkindern rasch ihre Arbeit wieder aufnehmen bzw. die Angebote der Universität nutzen können, wird die Kinderbetreuungseinrichtung Kuki Kiste ausgebaut. Individu elle Teilzeitarbeitsmodelle und, wo es möglich ist, auch Formen der Telearbeit werden weiter entwickelt. Um diesen Komplex noch effektiver zu gestalten, wurde das Audit hochschuleund familie“ gestartet. Darauf aufbauend werden entsprechende Maßnahmen implementiert. A4.2.

Vorhaben zur Personalentwicklungl-struktur

In den vergangenen Jahren wurden in den Bereichen Medientechnik und -vermittlung, Medientheorie sowie Architektur Qualifizierungsvereinbarungen abgeschlossen. Weitere sind nur in jenen Fachbereichen geplant, die aufgrund der Profilbildungsbedürfnisse der Universität, der Personalstruktur und der bereits erbrachten künstlerischen / wissenschaftlichen Leistungen das Erreichen der geforderten hohen Ansprüche erwarten lassen. In der letzten LV-Periode wurde bei Berufungsverfahren im Bereich „Befangenheit von Mitglie dern und Gutachtern der Berufungskommission“ entsprechend den Empfehlungen der AQ Aus tria eine Änderung des Satzungsteils Berufungsverfahren vorgenommen. In der kommenden Periode soll vor allem die Dauer der Berufungsverfahren verkürzt werden. In diesem Zusam menhang sollen außerdem einheitliche Richtlinien für Ausschreibungsverfahren erarbeitet wer den. Schließlich werden allgemein gültige Kriterien für einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung (Sabbaticals) gem.

§ 11 Kollektivvertrag für alle „fixen Lehrer‘ und das allgemeine

Verwaltungspersonal festgelegt.

Leistungsvereinbarung 2016— 2018

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Bezeichnung des Vorhabens (inkl. Referenz Strategiedokument)

Nr

Kurzbeschreibung des Vorhabens

Mellenstelne zur Umsetzung

Meilenstein(e) 2016: Analyse 2017: Anpassung der Richtlinien 2018: einheItliche Vorgaben für Ausschrel bungsverfahren und Auswahlprozesse

1

Offene und transparente Ausschreibungsverfahren unter Ausschreibungsvedahren (EP) Berücksichtigung des „European Framework tor Research Careers“.

2

Berufungsverfahren (EP)

Die Ursachen für eine ott lange Dauer von einzelnen Berufungsverfahren sollen analysiert und eine Verkürzung der Berufungsverfahren erreicht werden.

Meilenstein(e) 2016: Analyse 2017: Änderung der bestehenden Richtlinien zum Berufungsmanagement bzw. möglicherweise Neuformulierung des Satzungsteils

Sabbatical (EP)

Festlegung von allgemein gülti gen Kriterien für einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeits leistung (Sabbatical) gem. § 11 Kollektivverlrag für alle fixen Lehrer und das allgemeine Verwaltungspersonal durch die Ausarbeitung einer Richtlinie für Sabbaticals.

Meilenstein(e) 2016: Richtlinie

3

A4.3. Ziel(e) zur Personalentwicklung / -struktur Nr.

ziel(e) (inkl. Referenz Strategiedokument)

1

Qualifizierungsvereinbarungen (EP)

2

Belristete Stellen2

3

Lektcrfinnen3

A4.4.

Indikator Anzahl neuer Qualifizierungsvereinbarungen Prozentsatz der befnsleten SteIlen Prozentsatz der Lektorflnnen

Ausgangsweft 2014 -

zlelwert 2016

2017

2018

1

70%

65%

31%

26%

Vorhaben zur Internationalisierung in Zusammenhang mit dem europäischen

Hochschul- und Forschungsraum In der letzten LV wurde eine Steigerung der Studierendenmobilität um 10% als Ziel definiert. Diese Steigerung wurde erreicht



als Ziel soll diese Zahl gehalten werden. In vereinzelten Stu

dienrichtungen ist die Mobilität dennoch geringer. Hier gilt es, ein gezieltes Programm durch neue, attraktive Kooperationen auszuarbeiten und Anreize zu schaffen, damit die Mobilitäts chancen auch wahrgenommen werden. Auch die Mobilität von Lehrenden ist seit der letzten LV im Steigen begriffen. Zur Stärkung von Karriereverläufen sollen vor allem AssistentJinnen in ihrer Mobilität gefördert werden. Insbeson dere sollen auch Kooperationen mit außereuropäischen Universitäten gefördert werden. Die Steigerung der Lehrendenmobilität ist allerdings stark von externen Faktoren abhängig, da z.B. die Bemühungen vom ÖAD zusätzliche Staff Mobilities im Rahmen von Erasmus zu erhalten derzeit noch erfolglos geblieben sind.

2

Prozentsatz der befristeten Stellen auf Basis der Bschäftigungsverhältnisse in allen Verwendungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (ausgenommen 17, 18 und 30) gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni; ohne Berücksichtigung von Karenzierungen Prozentsatz der Lektor/innen auf Basis der Vollzeitäquivalente der Verwendungen 17 und 18 in Relation zu allen Verwendungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals gemäß Z 2.6 der Anlage 1 BidokVUni

Leistungsvereinbarung 2016—2018

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Bezeichnung des Vorhabens (inkl. Referenz Strategiedokument)

Nr.

Kurzbeschrelbung des Vorhabens

Mellensteine zur Umsetzung

Meilenstein(e) 2017: Analyse der gesetzten Maßnahmen 2018: Adaptierung

1

Mobilitätsstrategie (EP)

Weiterentwicklung der vorhandenen Instrumente

2

Erasmus. (EP)

Teilnahme an Erasmus+ und Ausbau der Staff Mobilities

Meilenstein(e) 2018: erhöhte Lehrendenmobilität

A5. Standortentwicklung A5.1.

Standortwirkungen

A5.1.1. Bezug zur Sichtbarkeit und Wirksamkeit der Universität als Leitinstitution für den Standort (Standortwirkung) Die UfG hat sich im letzten Dezennium durch gezielte Profilbildung zu einem wichtigen Standortfaktor in der Region entwickelt. Gleichzeitig wurde der Ausbau der regionalen Netzwerke inten siviert, sodass die Universität heute sicher zu den am besten und weitest vernetzten zählt. In der nächsten LV-Periode wird sich die UtG im Kontext der Entwicklung von regionalen ‚Stand ortkonzepten“ sowie des laufenden FTI-Strategieprozesses des Landes OÖ (Smarl Speciali sation) noch stärker in diesen Prozess integrieren. Als Beispiele können die Kooperationen mit der JKU (insbesondere die Intensivierung des bereits bestehenden Studiengangs „Webwissen schatten‘ und des neu geplanten gemeinsamen Masterstudiengangs Leading Change), die Begleitung von Ortsentwicklungsprojekten in etlichen oberösterreichischen Gemeinden oder ein geplantes gemeinsames „Schaufenster aller Universitäten im Brückenkoptgebäude Ost ange führt werden. Darüber hinaus wird das Standortkonzept als offensives Kommunikationsinstru ment regional wie auch international eingesetzt werden. A51.2. Vorhaben zu Standortwirkungen

Nr ‚

Bezeichnung des Vorhabens (inkl. Referenz Strategiedokument)

Kommunikation zept (EP)

Standortkon-

Kurzbeschreibung des Vorhabens

Meilensteine zur Umsetzung

Einsatz des Standortprofils als regionales und internationales Komm u nikationsi nstrument. Übersetzung ins Englische. Eine schriftliche Darstellung regionaler Netzwerkkooperationen uni versität als Brücke zu Partnern am Standort‘ begünstigt auch internationale Kooperationen.

Meilenstein(e) 2017: Übersetzung Standartprofil

In Abstimmung mit anderen Hochschulen am Standort wird sich die UIG an der Entwicklung eines gemeinsamen Standortkonzepts der Hochschulen in 00 beteiligen. (eventuell auch Ein beziehung von Salzburg).

Meilenstein(e) 2016: Start des Abstimmungsprozesses





2

Standortkonzept und „Entre preneurial University“ (EP) .

3

FTI-Strategie

Aktive Beteiligung an laufenden Frl-Strategie- bzw. Profilbildungsprozessen des Landes OÖ. (Smart Specialisation)

Leistungsvereinbarung 2016— 2018

Meilenstein(e) 2016-2018: Aufsetzen eines strukturierten Dialogprozesses (inkl. Abstimmungstreffen mit dem Land Oö) Seite 10 von 39

A5.1.3. Ziel(e) zu Standortwirkungen

A5.2.

Immobilienprojekte als Teil der Standortentwicklung

A5.21. Bezug zum Bauleitplan Der Bauleitplan West, Version 11. Feber 2015, bildet die Grundlage für weitere räumliche Ent wicklungen der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz. Im Sinne der rollie renden Planung wird die UfG an den diesbezüglichen Aktivitäten weiterhin teilnehmen. A5.2.2. Umsetzung bereits freigegebener bzw. ausfinanzierter Bau-/Immobilienprojekte In der LV-Periode 2016—2018 wird die Adaptierung der Brückenkopfgebäude für die UfG umge setzt. Finanziert wird dieses Projekt (insgesamt 36 Mio. Euro) aus Mitteln der BIG, des Bundes ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, der Stadt Linz und des Landes OÖ. Geplanter Baubeginn im Brückenkopf gebäude Ost ist Sommer 2015. Die Arbeiten sollen Ende 2017 abgeschlossen sein, danach erfolgt die Sanierung des Brückenkopfgebäudes West mit geplantem Bauende 2019. .!sjy:s

Nr

1

Bezeichnung des Vorhabens

Brückenkopfgebäude

GZ BMW%W)

30.910/0001 -WF/lv/812o1 5

Mellensteine zur Umsetzung

r



Meilenstein(e) 2017: Fertigstellung Brückenkopigebäude Ost und Beginn des Umbaus Brückenkopf gebäude West

Durch die Realisierung dieser Bauvorhaben werden folgende Ziele des Entwicklungsplans bzw. der in dieser Leistungsvereinbarung vorgesehenen Vorhaben ermöglicht und folgende Ziele im Sinne der Wirkungsfolgenabschätzung verfolgt: 1

Räumliche Konzentration aller Gebäude der UI G

2

Synergieeffekte

3

Eingliederung in die Kunstmeile der Stadt Linz

Betreffend der Umsetzung der Forderungen der relevanten Gesetze, wie Arbeitnehmer/Innen schutzgesetz (ASchG) sowie Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), auch unter Bedachtnahme des Studierendenschutzes, wird die Universität ihren eingeschlagenen Weg der Abarbeitung des relevanten Maßnahmenkataloges fortsetzen. Die hierfür benötigten Mittel wer den aus dem vereinbarten Grundbudget bedeckt.

Leistungsvereinbarung 2016— 2018

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B. Forschung! Entwicklung und Erschließung der Künste B1. Forschungsstärken / EEK und deren Struktur B1.1.

Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan

Im EP wird auf das beträchtliche, für eine Kunstuniversität ungewöhnlich hohe Ausmaß von Leis tungen aus dem Bereich der angewandten Forschung mit Partnern aus Wirtschaft und Gesell schaft hingewiesen. Dies betrifft zahlreiche Projekte insbesondere in der Profilsäule „Raumstra tegien“ (Industrial Design / Scionic, BASEhabitat, DOM, Ortsentwicklungsprojekte usw.). Parallel dazu wurde die künstlerisch-wissenschaftliche Grundlagenforschung gestärkt (Professur Kultur wissenschaft, IFK, VALIE EXPORT Center, PEEK- und PhD-Unterstützungsprogramme u.a.). Die Universität will, vorbehaltlich der ausreichenden Finanzierung, genau in diese Felder, die im Zentrum der Profilbildung liegen, in der nächsten LV-Periode verstärkt investieren und deren Sichtbarkeit deutlich verbessern. Insbesondere geht es um die Festigung bzw. Stärkung von BASEhabitat als international höchst erfolgreichem Studienprojekt (UNESCO Lehrstuhl für Lehmbau), bei dem mit unterschiedlichsten Partnern (z.B. mit Caritas Austria, Social Sustainable Architecture, Chinko Nationalpark / African Parks in der Zentralafrikanischen Republik, Ziegelwerk Eder usw.) nachhaltige Bau- und Entwicklungsprojekte von Studierenden entworfen und realisiert werden. Moderner Holz- und Lehmbau, Solartechnologie, Bauökologie sind dabei For schungsschwerpunkte. Der für Herbst 2016 neben dem Masterstudium „textil.kunst.design“ geplante Masterstudiengang „Fashion & Technolog wird



in Kooperation mit dem Ars Electro

nica Center, dem LCM (Linz Center of Mechatronics), der Lenzing AG und der Stadt Linz



eine

in Europa einzigartige Forschung und Ausbildung in den Bereichen Technologie, hochwertigste Textilfasern, Medien, Nachhaltigkeit und Mode ermöglichen. Das VALIE EXPORT Center (VEC) eingerichtet und betrieben





gemeinsam von LENTOS Kunstmuseum Linz und UfG

soll auf Basis des von der Stadt Linz erworbenen Vorlasses der

weltbekannten Künstlerin zu einem weltweit sichtbaren Forschungszentrum für Medien- und Per formancekunst seit den 1950er-Jahren ausgebaut werden. Die Bearbeitung des Archivs, Anreize für und Unterstützung von wissenschaftliche(n) Arbeiten und die Organisation von wissenschaft lich / künstlerischen Veranstaltungen sind vordringliche Aufgaben für die nächsten Jahre. Aufgabe der Stadt Linz ist es, sämtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der sorgsamen Unterbringung des VAE Archivs sowie aus der Bereitstellung von ausreichend räumlichen Res sourcen für den Betrieb des VAE Centers ergeben, sowie die dafür erforderlichen Kosten zu tragen („lnfrastrukturkosten‘). Dazu gehören insbesondere: Depotinfrastruktur, Büroinfrastruktur (Möblierung, EDV- und Datenleitungen), lT-Hardware (PC, Drucker, Kopierer, Scanner), lT-Soft ware für Inventarisierung/Archivierung (inkl. Wartung), laufende Raummieten, Energie- und Instandhaltungskosten, Reinigung und dergleichen. Aufgabe der Kunstuniversität ist es, sämtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus dem For schungsbetrieb des VAE Centers ergeben, sowie die dafür erforderlichen Kosten zu tragen („Forschungskosten“).

Leistungsvereinbarung 2016—2018

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Das IFK Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften am Standort Wien soll in den nächsten Jahren einerseits noch enger mit den Strukturen (insbesondere dem PhD-Programm) und dem kunst- und kulturwissenschaftlichen Personal der UtG verbunden werden, anderseits eine stärkere Präsenz der UfG in Wien und international garantieren.

Zur Unterstützung von Forschungsanträgen und Forschungskooperationen generell wird eine eigene Stelle eingerichtet. Sie soll über aktuelle Forschungsprogramme informieren und inhalt liche wie formale Hilfestellungen leisten. Für Kunst- und Kulturwissenschaften ist in Kooperation mit der Akademie der Bildenden Künste mittelfristig der Aufbau eines gemeinsamen Doktorats kollegs geplant. Gleiches gilt im Bereich der digitalen Medien für die Kooperation mit dem Ars Electronica Future Lab und der JKU.

Bt2.

Vorhaben zu Forschungsstärken / EEK und deren Struktur Bezeichnung des Vorhabens (inkl. Referenz Strategiedokument)

Nr.

Kurzbeschreibung des Vorhabens

Meilensteine zur Umsetzung

Meilenstein(e) 2016: Aufsetzen eines Dialogprozesses

1

IFK (EP)

Ausbau der Synergien im Bereich der Kulturwissenschalten zwischen IFK, Uf 0 und dem oberösterreichischen Hochschulraum.

2

IFK (EP)

Ausbau der Präsenz der UfG in Wien.

3

VALIE EXPORT Center (EP)

4

BASEhabitat (EP)

5

Fashion & Technology (EP)

BL3. Nr.

1

Anlaufphase für ein weltweit sichtbares Forschungszentrum für Medien- und Pedormancekunst. Etablierung eines Forschungs schwerpunkts für modernen Holzund Lehmbau, Solartechnologie, Bauökologie. Etablierung eines Forschungs schwerpunkts in den Bereichen Technologie, hochwertigste Textilfasern, Medien, Nachhaltigkeil und Mode.

Meilenstein(e) 2016: Veranstaltungen Meilenstein(e) 2016: Auftaktsymposium 2017: Inbetriebnahme in der Tabaktabrik Linz Meilenstein(e) 2016-2018: Planung und umsetzung von Bauprojekten Meilenstein(e) 201 6-2018: Kooperationen mit wirtschafts und Forschungspartner

Ziel(e) zu Forschungsstärken/EEK und deren Struktur Ziel(e) (inkl. Referenz Strategiedokument)

Forschungsunterstützung (EP)

Indikator

Planstelle

Leistungsvereinbarung 2016— 2018

Ausgangswert 2015 0

Zielwert 2016 1

1

2017

2018

1

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82. Nationale Großforschungsinfrastruktur 62.1.

Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan

Derzeit ist an der UfG keine nationale Großforschungsintrastruktur in Betrieb. 63. Internationale Großforschungsinfrastruktur 83.1.

Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan

Derzeit ist an der UfG keine internationale Großtorschungsinfrastruktur in Betrieb. 64. Wissens- 1 Technologietranster und Innovation 84.1.

Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan

Die Universität ist aktiv in einem qualitativ hochwertigen und lebendigen Netzwerk sowohl natio nal wie international eingebunden. Dies bestätigt sich bei der Einwerbung von Drittmitteln sowie an der Anzahl und Qualität von Austauschprogrammen und Kooperationen. Besonders hervor zuheben sind in diesem Zusammenhang die Kooperationen im Bereich der Hochschulraumstruk turmiffel, wie auch die Einbindung in das Wissenstransferzentrum West. Im HSRM-Bereich gibt es lautende vielversprechende Kooperationen mit der Johannes Kepler Universität (Von Ideen zu Projekten‘), mit der Akademie der bildenden Künste Wien („Doktoratszentrum“) und mit dem Ars Electronica Center (Verknüpfung der Aktivitäten im Bereich der digitalen Medien“). Eine besondere Rolle kommt der UIG im Wissenstransterzentrum West zu. Neben Kooperatio nen in den Schwerpunkifeldern Begleitmaßnahmen & Awareness, Biomedical Science, lT und Physical Science liegt das Projektmanagement für den Bereich Geistes- und Sozialwissenschaf ten, Entwicklung und Erschließung der Künste und Kunst im Aufgabenbereich der UIG. Hier sind hinsichtlich des Wissenstransfers besondere Anliegen und Kompetenzen der Universität gebün delt. lnsbesonders folgende Projekte und Schwerpunktsetzungen werden in Kooperation mit den beteiligten WTZ-Partnerinstitutionen in der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode vertolgt und ausgebaut: Innovations Kubaturen; Kooperationen Universitäten mit Museen; Patentvideos; Entrepreneurial Skills; Urheberrecht und Open Access.

Leistungsvereinbarung 2016—2018

Seite 14 von 39

84.2.

Vorhaben zum Wissens- / Technologietransfer und Innovation

Bezeichnung des Vorhabens (inkl. Referenz Strategiedokument)

Kurzbeschrelbung des Vorhabens

Mellenstelne zur Umsetung

1

Gründungsunterstützung (EP)

Weiterführung und Ausbau der Kooperationen mit JKU, tech2b und dem gemeinsam mit JKU und den Fachhochschulen betriebenen Gründungsinkubator ‚akostart Ob“

Meilenstein(e) 2016-2018: laufende Abstimmung der Initiativen

2

Patentvideos

Sichtbarmachung von Innovation

Meilenstein(e) 2016: Kooperation am IP-Sektor im Rahmen des WTZ West

wissenstransferstrategie

Ausarbeitung und Implementie rung einer Wissenstransferstrate gie / IPR Strategie unter Berücksichtigung des Programms „Wissenstransferzentren und IPR Verwertung‘

Meilenstein(e) 2016—2018: jährlicher Statusbericht an das BMWFW

Nr

3

84.3.

B5.

zum

Wissens-! Technologietransfer und

Ziel(e) (inkl. Referenz Strategiedokument)

Nr. 1

Ziel(e)

WTZ West (EP)

1 1 1

Innovation

Ausgangswert 2015

Indikator

1 Weiterführungsantrag

nicht eingereicht

Zlelwert

1 2016

1

J

2017

2018

eingereicht

Die Universität im Kontext des Europäischen Forschungsraums

85.1.

Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan

Die lnternationalisierungsstrategie der

UfG

nimmt auf den konkreten Standort Linz Bezug, stützt

sich auf bestehende Netzwerke und Kooperationen und ist in Zusammenhang mit den Profilsäulen zu sehen. Ziel kommender Strategieentwicklungen ist einerseits, das Umfeld der attraktiv zu

gestalten, dass für internationale

Studierende,

Lehrende und

Uf 0

so

Forschende von

Interesse wird. Durch neue Studienrichtungen und Schwerpunkte soll das englischsprachige Angebot ausgebaut werden. Zudem sollen die Kooperationsaktivitäten einzelner Lehrender im europäischen und außereuropäischen Raum unterstützt werden. Horizon 2020 ist allerdings nicht auf die spezifischen Bedürfnisse von Kunstuniversitäten aus gerichtet. Die UfG beteiligt sich in Programmlinien der EU (z.B. in der Urban Europe Joint Programming Initative oder in Erasmus+), in denen Projektbeteiligungen inhaltlich und admini strativ machbar sind, selbstverständlich an Projektanträgen.

Leistungsvereinbarung 2016 2018 —

Seite 15 von

39

C. Lehre Cl. Studien C1.1.

Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan

Die Studien an der UfG waren in den letzten Jahren einem großen Wandel unterworfen, wurden sie doch Großteils entsprechend der Bologna Architektur in Bachelor- und Masterstudien umge wandelt. Die Curricula-Kommission hat für neue und zu adaptierende Studienpläne Kriterien für Bachelor- und Masterstudien sowie einen Musterstudienplan ausgearbeitet, um eine einheitliche Entwicklung der Curricula sicherzustellen. Alte Studienpläne, vor allem jene die noch nicht nach dem modularen System aufgebaut sind, sollen Zug um Zug angepasst werden. Folgende Kriterien wurden für neue Studienpläne festgelegt: —







modulare Gestaltung; Querdurchlässigkeit zwischen Studienrichtungen und Flexibilität innerhalb des Curricu lums; hohe Anteile an Wahlfächern um den Studierenden individuelle Schwerpunktsetzung zu ermöglichen; die zentrale Stellung von projektorientierten Lehrveranstaltungen.

Die in den Richtlinien festgeschriebene Curriculare Mobilität sollte dazu führen, dass jeder Stu denVjede Studentin jedenfalls einmal während seiner / ihrer Studienzeit einen längerfristigen Studienaufenthalt im Ausland absolvieren kann. Unterstützung findet dies in den flexibel gestalte ten Studienplänen in Kombination mit einer offensiven Anrechnungspolitik, damit diese Aus landsaufenthalte keine nennenswerte Verlängerung der Studienzeiten mit sich bringen. Ct2.

Darstellung der Leistungen im Studienbereich

1. ISCED 145 145

Verzeichnis der eingerichteten ordentlichen Studien4 IscED-reId Ausbildung von Lehrkräften mit Fachstudium Ausbildung von Lehrkräften mit

Bezeichnung des Studiums

SKZ5

Studienart

UF Mediengestaltung

589

Diplom

UF Bildnerische Erziehung

590

Diplom

UF Technik & Design / Werkerziehung

591

Diplom

UF Textiles Gestalten

592

Diplom

Anmerkungen

Fachstudium 145

Ausbildung von Lehrkräften mit

Fachstudium .

145

Ausbildung von Lehrkräften mit

Fachstudium 210

Künste, allgemein

interaktive ::erte und

173

Bachelor

210

Künste, allgemein

Interface Cultures

771

Master

210

Künste, allgemein

Zeitbasierte Medien

773

Master

210

Design

Grafik-Design und Fotografie

175

Bachelor

210

Design

775

Master

772

Master

210

Visuelle Kommunikation GeisteswissenMedienkultur- und Kunstschaften, allgemein theorien

im Sinne des § 7 US 2002, sortiert nach ISCED 3, Stand WS 2015/2016 Studienkennzahl (ohne Kopfcodes)

Leistungsvereinbamng 2016— 2018

Seite 16 von 39

21 1

Bildende Kunst

605

Diplom

182

Bachelor

782

Master

Bildende Kunst

Bildende Kunst Plastische Konzeptionen / Keramik Plastische Konzeptionen / Keramik textil.kunst.design

211

Bildende Kunst

21 1

Bildende Kunst

214

185

Bachelor

214

Bildende Kunst

textil.kunst.design

785

Master

214

Design

Industrial Design

174

Bachelor

214

Design

Industrial Design

774

Master

214

Design

raum&designstrategien

183

Bachetor

214

Design

raurn&designstrategien

783

Master

214

Design Architektur und Stadteplanung Architektur und Stadteptanung

Fashion &Technology

184

Bachelor

Architektur

243

Bachelor

Architektur

443

Master

581 581

2.

In Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen eingerichtete ordentliche Studien

ISCED 213

ISCED-FeId Künste, allgemein

3.

Bezeichnung des Studiums Webwissenschaften

SKZ

575

Studlenart Master

Anmerkungen Gern. mitJKU

Eingerichtete Doktorats-/PhD-Studien Bezeichnung des Studiums

PhD-Studium

SKZ1

SKZ2

094

Studlenart

Anmerkungen

Doktoratsstudium

4. Kennzahlen im Studienbereich a) ausgewählte Kennzahlen im Bereich Lehre auf Universitätsebene

Kennzahl Wintersemester 2014 Studierende1

1.115

ord. Studierende

1.076

ao. Studierende

39

Neuzugelassene ord. Neuzugelassene davon incoming-Studierendenmobilität ao. Neuzugelassene Belegte Bachelor-, Diplom- und Masterstudien2

187 182 21 5 1.073

Bachelorstudien

312

Diplomstudien

423

Masterstudien

338

Studienjahr 2013/14 Studienabschlüsse3 Erstabschlüsse (Bachelor-/Diplomstudien) Zweitabschlüsse (Masterstudien)

Leistungsvereinbarung 2016—2018

167 133 34

Seite 17 von 39

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Ober-/Unterkapatität‘

KapazItät

RIchtwert‘

Prüfungsaktive je Professorin oder ÄquIvalente5

(aum Stichtag 31.12.2014)

VZA Proressorinnen oder Äqulvatente5

Prülungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien StudlenJahr 2013/14

Abschlüsse von Bachelor-, DIplom- und Masterstudien In Tot eran;stu diendauer Studlenlahr 2013/14

Abschlüsse on Bachelor-. Olpiom- und Masterstudien‘ Studlenjahr 2013/14

Belegte Bachelor-, OlpIom- und Masterstudien Wintersemester 2014

ISCED-3

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01.3.

Vorhaben im Studienbereich

Die UfG wird auch zukünftig die Strategie verfolgen, in allen Studien durch enge Kooperationen mit außeruniversitären Partnerinstitutionen wie dem Ars Electronica Center (AEC), dem Architek turiorum OÖ, dem OK Centrum für Gegenwartskunst und anderen renommierten Kunstinstitutio nen und Forschungsstätten, aber auch mit der Wirtschaft, ein an den Profilsäulen orientiertes Bildungsangebot anzubieten. Gemeinsame internationale Ausstellungsaktivitäten, regelmäßige Präsentationen von ausgezeichneten Arbeiten von Studierenden und Absolvent/innen im AEC und beim jährlichen Ars Electronica Festival, sowie verstärkte Forschungskooperationen im PhDBereich konnten erstmals durch Hochschulraumstrukturmittel mittelfristig abgesichert werden. Längerfristiges Ziel ist es, im Bereich der digitalen Medien ein von Ars Electronica Futurelab, JKU und UfG gemeinsam beim FWF beantragtes Doktoratskolleg aufzubauen, das für internatio nale PhD-Kandidat/innen attraktiv ist. Die Kooperation im Rahmen der PhD-Ausbildung mit der Züricher Hochschule für Gestaltung auf dem Feld der digitalen Medien garantiert bereits heute einen wissenschaftlichen Austausch auf hohem Niveau und wird beibehalten. Im neu ausgerichteten Modestudium wird das Ars Electronica Futurelab als strategischer Partner eine wichtige Rolle spielen. Eine Orientierungsphase im Masterstudium „Medienkultur- und Kunsifheorien“ soll Künstler/innen besser auf dieses wissenschaftliche Studium vorbereiten. Das damit verbundene Lehrangebot steht im Rahmen der Wahlfächer auch Studierenden künstlerischer Studien offen, die eine vertie fende Beschäftigung mit Kunst-, Kultur- und Medienwissenschaften anstreben. Die Umstellung des Diplomstudiums ‚Bildende Kunst‘ auf die Bolognastruktur bleibt weiterhin ein anzustrebendes Ziel, nicht zuletzt deshalb, um die Querdurchlässigkeit zwischen den angebote nen Studien zu erhöhen. Der Studienzweig Kulturwissenschaften“ soll inhaltlich fokussiert und strukturell überarbeitet werden. Die Möglichkeit des Parallelstudiums der beiden Studienzweige wird damit aufgelassen. Für die Studiendchtung ‚Grafik-Design und Fotografie“ bzw. Visuelle Kommunikation“ ist ein ständig steigendes Interesse von Studienwerber/innen, aber auch von potenziellen Wirtschafts partnern und gesellschaftlichen Einrichtungen zu verzeichnen. Die Profilsäule Intermedialität soll daher in den Bereichen „digitale Kommunikation“ sowie „visuelle Kommunikation“ personell auf gestockt werden. Das gemeinsam mit der JKU angebotene interdisziplinäre Masterstudium „Webwissenschaften“ wird in der kommenden LV-Periode weitergeführt und gestärkt. Das Studio BASEhabitat, das sich international höchst erfolgreich etablieren konnte, muss per sonell und in Forschung und Lehre deutlich verstärkt und besser in das Regelstudium Architektur integriert werden. Der großen internationalen Nachfrage soll mit einem zusätzlichen Masterstudi enangebot und einem einjährigen Universitätslehrgang entsprochen werden. Das Bachelorstudium Mode, das seit 1.10.2006 in Hetzendorf geführt wurde, wird nunmehr als „Fashion & Technology“ (FAT) nach Linz transferiert und völlig neu ausgerichtet. In Kooperation

Leistungsvereinbarung 2016 2018 —

Seite 19 von 39

mit Industrieunternehmen, dem AEC und der Stadt Linz wird insbesondere durch die Fokussie rung auf die Bereiche Industrie, Technologie, Medien und Kunst sowie Ethik und Nachhaltigkeit ein spezieller, europaweit einzigartiger USP entwickelt, der im anschließenden Masterstudium (geplanter Start Oktober 2016) seine volle Ausprägung finden soll.

Die Abteilung DOM (Design Organisation Media) bietet in Zukunft gemeinsam mit der JKU ein Master-Studium „Leading Change“ an. Im Rahmen des Masterprogramms erhalten Studierende eine vertiefende Ausbildung im Kompetenzbereich Innovations- und Change Management. Durch den Erwerb von theoretischem und praktischem Wissen werden die Studierenden in der Lage sein, Innovationsinitiativen in Organisationen zu führen und die dafür adäquaten Verände rungsprozesse zu gestalten. Ziel ist das erfolgreiche Implementieren von intelligenten und zukunftsfähigen Visionen in die Organisationsrealität. Das Studium zielt auf eine internationale Interessentengruppe und wir deshalb in englischer Sprache unterrichtet werden.

1. Nr.

Vorhaben zur (Neu-)Einrichtung von Studien BezeIchnung des Studiums

Geplante Umsetzung

MA BASEhabitat

2016

2

MA Fashion&Technology

2016

3

MA Leading Change‘

2017

2.

Bezug zur Forschung!EEK sowie EP Die Etablierung eines For schungsschwerpunkts für modernen Holz- und Lehmbau, Solartechnolcgie, Bauökologie steht in direktem zusammenhang mit der Lehre. Die Etablierung eines For schungsschwerpunkts in den Bereichen Technologie, hochwertigste Textilfasern, Medien, Nachhaltigkeit und Mode steht in direktem Zusammenhang mit der Lehre. Der neue Forschungs- und Lehrschwerpunkt soll in Kooperation mit der JKU darauf abzielen, Innovationsinitiativen in Organisationen zu führen.

Erforderlicher Ressourceneinsa& Anmerkungen6 Ausdifferenzierung im Angebot der Architektur; Verweis auf Vorhaben

Ausdifterenzierung im Angebot Textil; Verweis auf Vorhaben ci .3.3.2

In Kooperation mit der JKU; Verweis auf Vorhaben

cl.3.3.3

Vorhaben zur Auflassung von Studien

Bezeichnung des Studiums Diplomstudium Lehramt

GeplanteJ Umseun 2016

Bezug zur Forschung!EEK sowie EP

Freiwerdende Ressourcen keine

6

Angabe zu Studien mit Relevanz für den Bereich „Internationalisierung ‘Die Einrichtung des Studiums hängt von der Kooperation mit der JKU ab und deren Prioritätensetzung. AlifälEge Anderungen werden im Rahmen der Begleitgespräche bekannt gegeben werden. Leistungsvereinbarung 2016— 2018

Seite 20 von 3g

3.

Bezeichnung des Vorhabens (inkl. Referenz Strategiedokument)

Kurzbeschreibung des Vorhabens

Mellensteine zur Umsetung

Masterstudium BASEhabitat (EP)

Das Studio BASEhabitat, das sich international höchst erfolgreich etablieren konnte, soll besser in das Regelstudium Architektur integriert werden und der großen internationalen Nachfrage mit einem zusätzlichen Masterstudi enangebot entsprochen werden.

Meilenstein(e) 2016: Curriculumsentwicklung 2017: Start des Masterstudiums

Masterstudium Fashion&Technology (EP)

Das Masterstudium „Fashion & Technology“ (F&T) soll insbeson dere durch die Fokussierung auf die Bereiche Industrie, Technolo gie, Medien und Kunst sowie Ethik und Nachhaltigkeit einen speziellen, europaweit einzigarti gen us entwickeln.

Meilenstein(e) 2016: Curriculumsentwlcklung 2017: Start des Masterstudiums

MA Leading Change (EP)

Nach Absolvierung des Masterstudium Leading Change werden die Studierenden in der Lage sein, Innovationsinitiativen in Organisationen zu führen und die dafür adäquaten Veränderungsprozesse zu gestalten. Das Studium soll gemeinsam mit derJKU eingerichtet werden und zielt auf eine internationale Interessenten gruppe. Unterrichtssprache: Englisch.

Meilenstein(e) 2016: Abstimmung mit der JKU und Erstellung eines Pfades zur Einrichtung des Studiums

Nr.

2

3

4. Nr

Vorhaben zur Lehr- und Lernorganisation

Vorhaben zur Internationalität in Studium und Lehre sowie durch Mobilität Bezeichnung des Vorhabens (inkl. Referenz Strategiedokument)

Internationalisierung at home (EP)

2

Third Mission (EP)

Kurzbeschreibung des Vorhabens

Mellenstelne zur Umseung

Ausbau des englischsprachigen Lehrangebots zur Förderung der Mobilität der Studierenden der UfG und zur Verbesserung des Angebots für internationale Studierende. Kooperation mit maiz autonomes zentrum von & für migranVinnen für Interessent/innen an Kunststudien

Meilenstein(e) 2016: Implementierung neuer Studienangebote 2017: Bündelung von englischsprachigem Angebot (fächerübergreifende englisch sprachige Vorlesungen und Seminare) Meilenstein(e) 2016: Workshops für Migrant/innen zur Vorbereitung auf die Zulassungsprüfung

CL4. Ziel(e) im Studienbereich Nr.

2

Ziel(e) (inkl. Referenz Strategiedokument)

Indikator

Ausgangswert Wissensbllanz 2014

Zlelwert 2016

2017

2018

Studierendenmobilität (outgoing)

WS 2.A.8

41

50

Studierendenmobilität (incoming)8

WB 2.A.9

50

50

Nach Jahren des Wachstums ist es das Ziel, den erreichten Wert zu halten. Leistungsvereinbarung 2016— 2018

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C1.5. Pädagoginnen- und Pädagogenbildung Neu Wesentlich für die Weiterentwicklung der Lehramtsstudien und ihrer Curricula ist die nationale Neustrukturierung der gesamten Pädagogen/innenausbildung samt Umstellung auf Bachelor und Masterstudien. Dabei ist die Universität von externen Planungen und Partnerinstitutionen abhängig. Um in dieser Phase konzentriert zeitnah agieren und reagieren zu können im Lichte der Erfahrungen der letzten Jahre





aber auch

ist eine sehr enge Zusammenarbeit aller an der

UfG angebotenen Lehramtsstudien notwendig. Zu diesem Zweck wurden alle Lehramtsstudien in einem Institut zusammengefasst. Die UfG befindet sich in intensiven Gesprächen mit dem Bildungsverbund Mitte und dem Bildungsverbund Südost. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Ergebnisse dieser Gespräche noch offen. Für die UfG sind in diesen Verhandlungen folgende Aspekte von zentraler Bedeutung: Vorbildliche Ausbildung in Fach und Fachdidaktik durch enge, koordinierte Zusammen arbeit dieser Bereiche Ausbildung in allen künstlerisch-gestalterischen Lehramtsfächern, für alle Einsatzberei che, Schultypen und Schulstufen der Sekundarstufe Enge Kooperation mit den jeweiligen Fachstudien und zwischen den künstlerisch gestalterischen Unterrichtsfächern Prozessorientierte begleitende Evaluierung und laufende Adaptierung und Fortentwick lung der Curricula









Die UfG hat alle Voraussetzungen, sich zu einem Zentrum der Aus- und Weiterbildung für alle künstlerisch-gestalterischen Fächer zu entwickeln, da es als bisher einzige österreichische Aus bildungsstätte bereits heute alle personellen und inhaltlichen Anforderungen des Qualifizierungs rates für das Angebot aller künstlerisch-gestalterischen Fächer erfüllt, sowie die breit geforderte praxisnahe Ausbildung an der Universität seit langem sicherstellt. Fachlich ist die UfG daher bestens für alle Ausbildungen der künstlerisch-gestalterischen Lehr amtsstudien gerüstet, doch dabei muss klar sein, dass die Umstellung des Lehramtstudiums auf die Bolognaarchitektur, sowie eine deutliche Erhöhung der Studierenden- und AbsolvenVinnen zahlen durch die Übernahme der Ausbildung für die Neue Mittelschule sowie der notwendige Aufbau einer Pädagogen/innenbildung in den Kunst- bzw. Gestaltungsfächern in Graz nicht kos tenneutral erfolgen kann.

C1.5.1. Organisationsform mit Bezug zum Entwicklungsplan 1. Nr.

1

Vorhaben zur Organisationsform der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung Bezeichnung des Vorhabens (inkl, Referenz Strategiedokument)

Bologna Struktur im Lehramt

Kurzbeschrelbung des Vorhabens

Mellenstelne zur Umseung

Umsetzung der Umstellung der Lehramtsstudien von Diplom- auf äachelor- und Masterstudien.

Meilenstein(e) 2016: Umstellung abgeschlossen

Leistungsvereinbarung 2016—2018

Seite 22 von 39

C1.5.2. Darstellung der Leistungen im Studienbereich 1.

Verzeichnis der als Lehramt eingerichteten Studien (Stand: WS 2015/16)

ISCED

Bezeichnung des Studiums

145

SKZ

Studienart

UF Mediengestaltung

589

Diplom

145

UF Bildnerische Erziehung

590

Diplom

145

UF Technik & Design / Werkerziehung

591

Diplom

145

UF Textiles Gestalten

592

Diplom

2.

Anmerkungen

Ausgewählte Kennzahlen auf ISCED Studienfeldebene in den Lehramtsstudien

.

Belegte Bachelor-, Diplom- und

Abschlüsse von Bachelor-,

Masterstudien 1

Diplom- und Masterstudien 2

Wintersemester 2014

Studienjahr 2013/14

.

unterrichtsfach

WS-Kennzahl

Zweitfach

WB-Kennzah

Zweitlach

Bildnerische Erziehung UF

115

43

18

3

Abschlüsse von Bachelor-, Diplom- und Masterstudien in Toleranzstudiendauer3 Studienjahr 2013/14

12

Mediengestaltung UF

43

24

1

3

1

Textiles Gestalten UF

14

43

1

7

1

Werkerziehung UF

31

42

1

6

1

Gesamt

203

152

21

19

15

1) Auf Grundlage von Wissensbiianz.Kennzahi 2.A.7 ohne Ooktoraissiudien; inkl. Zwelifach, 2) Aul Grundlage von Wissensbiianz-Kennzahi 3.A.1 ohne Doktcraiasiudien; inkl. Zwelifach. 3) Auf Grundlage von Wisaensbiianz-Kennzahi 3.A.2 ohne Doktoraissiudien.

Leistungsvereinbarung 2016 —2018

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C1.5.3. Vorhaben im Studienbereich zur Pädagoginnen- und Pädagogenbildung Neu 1. Nr.

Vorhaben zur (Neu-)Einrichtung von Studien Bezeichnung des Studlums

Geplante Umsetzung

Bezug zur ForschunglEEK sowie EP

Erforderlicher Ressourceneinsatz

Qualifizierungsstelie für Didaktik am Übergang von Primar- zu Sekundarstufe; Zusätzliches Lehrangebot durch verlän gehe Mindeststudiendauer; Gruppen teilung durch höhere Studierendenzahl

1

Bachelor und Master im Lehramt: Mediengestaltung, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten

2016

Die UIG will sich als Zentrum für alle künstlerischgestalterischen Fächer etablieren, da sie bereits heute alte personellen und inhaltlichen Anforderungen für das Angebot erfüllt, sowie die breit geforderte praxisnahe Ausbildung seit langem sicherstellt.

2

Bachelor und Master Spezialisierung Medienkunst, Medienbildung, Medienkultur

2018

so.

Zusätzliches Lehrangebot durch verlän gehe Mindeststudiendauer; Gruppenteilung durch höhere Studierendenzahl

Bachelor und Master Werken (NMS)

2016

so.

Zusätzliches Lehrangebot durch verlän gerte Mindeststudiendauer; Gruppen teilung durch höhere Studierendenzahl

Bachelor und Master Bildnerische Erziehung und Werken; Quereinsteiger[innen

2018

so.

Zusätzliches Lehrangebot durch verlän gerte Mindeststudiendauer; Gruppen teilung durch höhere Studierendenzahl

Bachelor und Master Bildnerische Erziehung und Werken; Expositur Graz9

2016

so.

Zusätzliches Lehrangebot durch verlän gerte Mindeststudiendauer; Gruppen teilung durch höhere Studierendenzahl

2. Nr. 1

Vorhaben zur Auflassung von Studien Geplante

Bezeichnung des StudIums

Umsetzung

Diplomstudium Lehramt

1

Bezug zur ForschunglEEK sowie BP

Freiwerdende Ressourcen

2016

keine

C1.5.4. Ziel(e) im Studienbereich zur Pädagoginnen- und Pädagogenbildung Neu Nr. 1

Ziel(e) (inkl. Referenz Strategiedokument) Expositur Graz°

Indikator

Eingerichtet

Ausgangswert 2015 nicht eingerichtet

Zielwert 2016

2017

1

2018

eingerichtet

Die Einrichtung der Studien hängt von der Kooperation mit den Grazer Partnerinstitutionen und deren Prioritätensetzung ab. Allfällige Andewngen werden im Rahmen der Begleitgespräche bekannt gegeben werden. Leistungsvereinbarung 2016—2018

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C2. Weiterbildung C2.1.

Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan

Die UTG konzentriert sich in ihrer lebensbegleitenden (LLL)-Strategie auf a. die Erstellung von Angeboten im gestalterischen Bereich für Kinder und Jugendliche im Vorund Volksschulalter, b. Formate, die im Bereich der Studierendenausbildung durch einen verpflichtend hohen Anteil an Freifächern und freien Wahlfächern in den Curricula aller Studienrichtungen, individuelle Anschlussstellen für die ständig wechselnden Anforderungen am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft ermöglichen, c. die Entwicklung von laufenden Weiterbildungsangeboten mit den und für die Absolvent/innen vor allem in den Profilschwerpunkten, d. die Schaffung eines berufsbegleitenden Angebotes durch Universitätslehrgänge, e. das Angebot von öffentliche Vorträge, Symposien und Workshops zu aktuellen Themen im Gestaltungsbereich, deren Zugang auch ohne akademischen Abschluss möglich ist. Im Bereich der Weiterbildung werden qualitätsorientiert gezielte Angebote entwickelt. So werden für Universitätslehrgänge mit Master-Abschluss jedenfalls vergleichbare Qualitätskriterien und ECTS Anforderungen wie für ordentliche Masterstudien zu Grunde gelegt. Darüber hinaus stellt die UfG Angebote ohne akademischen Abschluss im Sinne ihrer gesellschaftlichen Verpflichtun gen zur Verfügung. C2.2.

Darstellung der Leistungen im Weiterbildungsbereich

Im Sinne der LLL-Strategie bietet die UfG folgende Kurse an: —

Der Kurs „KinderKreativUni“ soll in erster Linie den eigenen kreativen Ausdruck von Kindern im Alter zwischen 3 und 12 Jahren fördern.



Der Kurs „Technik für Mädchen“ soll durch frühzeitige Befassung mit Werkstoffen und technischen Abläufen, dauerhaftes Interesse wecken.



Der Kurs „After Work Atelier“ bietet ein kreativitätsförderndes Angebot für Erwachsene.

Leistungsvereinbarung 2016— 2018

Seite 25 von 39

1.

Verzeichnis der Universitätslehrgänge (Stand WS 2015/2016) Unlversltätslehrgang

Nr

Bezug zur LLL-Strategl&EP Der Universitätslehrgang „Aktzeichnen“ ist für alle Altersgruppen (nach Aufnahmegespräch) offen und bietet einer breiten Publikumsschicht die Möglichkeit sich mit einer individuellen Bildsprache und künstleri schen Handschrift auseinanderzusetzen. Akademischer Lehrgang als berufsbegleitende Weiterbildung für alle, die ihre Kompetenzen um den zukunftsweisenden Arbeitsfokus Holzbau“ erweitern wollen. Der Masterlehrgang für Holzbaukultur ist eine einzig artige berufsbegleitende Weiterbildung für alte, die ihre Kompetenzen um den zukunftsweisenden Arbeitsfokus Holzbau“ erweitern wollen und wird von der UfG Linz gemeinsam mit der Arch+lng Akademie und dem Möbel- und Holzbaucluster (MHC) angeboten.

Aktzeichnen

2

holz bau kultur .

.

3

überholz Holzbaukultur -

4

SHUULE



Lehrgang für innovative Webkultur

„Shuttle‘ ist als Universitätslehrgang für innovative Webkultur (Universitätslehrgang mit berufsbegieiten dem Charakter) konzipiert. Er wird in Kooperation mit dem Textilen Zentrum Haslach durchgeführt. Der Lehrgang Malen und Gestalten kreatives Arbei ten mit Kindern“, unterstützt die Kreativitätsbildung in der Elementar- und Primarstufe. Der Lehrgang richtet sich an Erwachsene mit pädagogischen Fach- und Erfahrungswissen und wird berufsbegleitend über 3 Semester angeboten. —

5

Malen und Gestalten

C2.3.

Vorhaben zur Weiterbildung

Alle LLL Angebote orientieren sich an den Protilsäulen, sowie an einem umfassenden Engage ment im Bereich der Pädagogen/innenbildung in allen gestalterischen und vermittelten Fächern. Allen Mitgliedern des Absolventen/innenvereins „forum“ stehen viele Lehrveranstaltungen im Bereich der Neuen Medien offen. Die UfG stellt ihren Absolvent/innen ein weitreichendes Weiterbildungsangebot zur Verfügung. Weiters ist eine Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule des Bundes geplant. Hier werden Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Malen und Gestal ten



kreatives Arbeiten mit Kindern abgehalten. 1.

Nr.

2

Vorhaben zur (Neu-)Einrichtung von Universitätslehrgängen unrergs

Bezug zur LLL-StrateglWEP

SKZ

BASEhabitat

Im Sinne eines attraktiven Angebots außerhalb der Regelstudien soll hier die Kompetenz der UfG in nachhaltiger Architektur ver miftelt werden.

Visualising Society

Visualising Society ist als neuer postgradualer Universitätslehr gang mit gemeinsamem Masterabschluss der Kunstuniversität Linz und der Universität Wien konzipiert. Das Ziel dieses innova tiven, transdisziplinären und angewandten universitären Zusatzangebots ist die Vermittlung von Kompetenzen, welche die Teil nehmerfinnen befähigt komplexe und gesellschaftlich relevante Themen (mit Fokus auf urbane Inhalte) visuell zu kommunizie ren. Der in englischer Sprache abgehaltene einIährige Lehrgang ist in Trimester strukturiert und basiert auf Schwerpunkten der teilnehmenden Universitäten: visuelle Kommunikation an der Kunstuniversität Lire und Sozialwissenschaften an der Univer sität Wien (angefragt). Visualising Society richtet sich an inter nationale HochschulabsolvenVinnen aus den Bereichen visuelle Kunst, lnformationsdesign, Neue Medien, sowie Sozialwissen schaften und_ähnlichen_Disziplinen.

Leistungsvereinbarung

2016 —2018

Seite

26 von 39

2. Keine 3.

Vorhaben zur Auflassung von Universitätslehrgängen

Vorhaben zu gesellschaftlichen Zielsetzungen in der Weiterbildung Bezeichnung aes

Nr.

Kurzbeschrelbung des (inkl. Referenz Strategiedokument)

Berufsbe letende WejtebjIn ‘EP‘ ‘

Die Anforderungen einer bild- und mediengelei teten Gesellschaft erzeugen einen Bedarf an Weiterbildung im gesamten Umfeld der Kunstvermittlung. Die UIG will hier auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur berufsbegleitenden Weiterbildung ungeprüfier Lehrer/innen bis hin zur Lehrberechtigung leisten.

Meilenstein(e) 2017: Evaluierung des Angebots

Verkürztes Studienangebot (EP)

Im Zuge der Umstrukturierung der Lehramts studien wird weiterhin ein verkürztes Studienangebot angestrebt. Dieses Angebot soll es Absolvenbinnen künstlerischer Studienrichtungen ermöglichen, die Lehrberechtigung in künstlerischen Fächern zu erlangen.

Meilenstein(e) 2018: Curriculum



2

C2.4.

Mellenstelne zur Umsetzung

Ziel(e) zur Weiterbildung

Angestrebt wird in Ergänzung der Regelstudien die Einrichtung eines Universitätslehrgangs „BAsEhabitat“, dessen Ziel die Förderung eines humanen, lebenswerten und nachhaltigen Wohn- und Lebensraumes ist. Die Bereiche Solararchitektur, Bauökologie, modernen Holz- und Lehmbau sollen von den weltweit besten Fachleuten einem internationalen Teilnehmer/innenkreis vermittelt werden.

Leistungsvereinbarung 2016— 2018

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D. Sonstige Leistungsbereiche Dl. Kooperationen D1.1.

Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan

An zahlreichen Stellen des EP 2014—2018 wird auf das nationale und internationale Kooperati onsnetzwerk der UfG hingewiesen, insbesondere auch in den Abschnitten „Internationales“ und ‚gesellschaftliche Verpflichtungen“. In der nächsten LV-Periode wird auf regionaler Ebene die Zusammenarbeit mit der JKU intensiviert (Webwissenschaften“, „Leading Change“, räumliche Synergien in der Innenstadt). Im Zuge der Standortentwicklung aber auch mit den anderen Part nern des tertiären Sektors (siehe A5). Die geplanten Projekte BASEhabitat, VALIE EXPORT Center und „Fashion & Technolog‘ basieren auf Kooperationen mit Wirtschaftspartnern (Lenzing AG, LCM u.a.), Hochschulpartnern (Campusland OÖ), dem AEC und der Stadt Linz. Darüber hinaus arbeiten Studienrichtungen wie Industrial Design oder Architektur auch weiterhin mit Wirtschaftsunternehmen und gesellschaftlichen Partnern aus dem regionalen und nationalen Raum zusammen. Künstlerische Studienrichtungen v.a. mit dem OK, der Landesgalerie, dem Kunstmuseum LENTOS und dem AEC. International werden die Schwerpunkte in den nächsten Jahren auf der Weiterführung des gemeinsamen PhD Studiums mit der Zürcher Hochschule der Künste, dem Ausbau der globalen Partnerschaften von BASEhabitat, dem Aufbau von Hochschulpartnerschaften im Bereich Fashion & Technology, der Intensivierung der Internationalität im Rahmen der IFK-Programme und dem gezielten Ausbau von Hochschulpartnerschaften (siehe Internationales) liegen. 01.2. 1. Nr.

Nationale Kooperationen Vorhaben zu nationalen Kooperationen Bezeichnung des Vorhabens (inkl. Referenz Strategiedokument)

Kurzbeschrelbung des Vorhabens Stärkung von ‚Webwissenschaft‘ eventuell Aufbau eines gemeinsamen Masters „Leading change‘ Gemeinsame Nutzung von Liegenschaften in der Innenstadt von Linz Kooperation mit LENTOS Kunstmuseum und Stadt Linz zum Auf bau eines Forschungszentrums für Medien- und Performance-Kunst

Mellenstelne zur Umsetzung

-

-

Kooperation mit der JKU (EP)

-

2

VALIE EXPORT center (EP)

3

Fashion & Technology (EP)

Aufbau der Partnerschaft mit AEc, Lenzing AG, LCM und Stadt Linz

Leistungsvereinbarung 2016— 2018

Meilenstein(e) 2017: start Abstimmungsprozess Standortkonzept

Verweis auf Vorhaben Bt2.3 Meilenstein(e) 2016-2018: Kooperationen mit Wirtschaifs und Forschungspartner

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D1.3. 1.

Internationale Kooperationen Vorhaben zur Internationalität durch Kooperationen Bezeichnung des Vorhabens (inkl. Referenz Strategiedokument)

Nr.

1

BASEhabitat (EP)

Dl .4.

Kurzbeschrelbung des Vorhabens

Mellenstelne zur Umsetzung

Festigung und Ausbau der Projekte im Rahmen von BASEhabitat

Verweis auf Vorhaben B1.2.4

Ziel(e) zu Kooperationen

Nr.

Ziel(e) (inkl. Referenz Strategiedokument)

1

Finalisierung des Standortprofils (EP)

IndIkator

Standortprofil

Ausgangswert 2015 nicht vorhanden

Zlelwert 2016

2017

2018

vorhanden

D2. Spezifische Bereiche 02.1. 1.

Bibliotheken Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan

Die Universitätsbibliothek stellt als öffentlich zugängliche zentrale Dienstleistungseinrichtung der UfG, ihre Angebote und Services in einem attraktiven Kommunikations-, Lern- und Arbeitsraum einer breiten Benutzer/innenschicht zur Verfügung. Die Sammlungspolitik orientiert sich an den angebotenen Studienmöglichkeiten der UfG und legt den zeitlichen Schwerpunkt auf die Kunstund Kulturproduktion des 20. und 21. Jahrhunderts. Die Aufgaben und Services von Bibliotheken sind aktuell weltweit auf dem Prüfstand und müssen sich an neue Anforderungen anpassen. Insbesondere der Umgang mit digitalen Inhalten stellt Bibliotheken vor neue Anforderungen, die auch Auswirkungen auf die Personaistrukturen haben werden. Zudem bildet die Ablöse des derzeitigen Bibliotheksbetriebssystems im Rahmen des österreichischen Bibliothekenverbundes und eine damit einhergehende mögliche Auseinan derentwicklung der Bibliothekenlandschaft eine gewaltige Herausforderung für kleine Institu tionen und kann dazu führen, dass die Systembetreuung, die derzeit in Kooperation mit der Johannes Kepler Universität stattfindet, auf neue Füße gestellt werden muss. Der bevorstehende Umbau der Brückenkopfgebäude stellt eine gravierende Herausforderung für die Serviceleistungen der Bibliothek dar. Ein flexibler Umgang mit zur Verfügung stehenden Räumen und Aufgaben wird eine grundsätzliche Evaluierung von Arbeitsabläufen und Serviceleistungen erfordern. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wird sich die Bibliothek mit innovativen Konzepten neu erfinden müssen.

Leistungsvereinbarung 2016— 2018

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2.

Vorhaben zu Bibliotheken

Bezeichnung des Kurzbeschrebung des

Nr.

Serviceleistungen (EP)

Aufrechterhaltung von Service leistungen der Bibliothek in der Umbauphase der Brückenkopfgebäude,

Meilenstein(e) 2016: Übersiedlung zwischenquartier

Digitale Bibliothek (EP)

Kompetenzautbau in Fragen der digitalen Bibliothek und Ausbau der digitalen Angebote. Mitwirkung am HSRM Projekt e-lnfrastructure

Meilenstein(e) 2016: Konsolidierung digitales Repositorium 2017: Aufbau digitales Archiv der UIG

Open Access (BP)

Die Universität ist Mitglied im Open Access Netzwerk Austria (OANA) wodurch die fachliche Kompetenz im Umgang mit Open Access gestärkt wird. Entwicklung einer OA Strategie der Univer sität.

.

2

3

D2.2.

1. Als

Mellensteine zur Umsetzung

(inkl. Ref erenz Strategiedokument)

Meilenstein(e) 2016—2018: Mitgliedschaft In QANA 2018: Umsetzung der Strategie

Services zur Unterstützung der Internationalisierung Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan oder sonstigem strategischen Dokument

Service zur Unterstützung der Internationalisierung steht an der

UfG

das International Office

zur Verfügung. Das International Office bietet sowohl incoming als auch outgoing Studierenden eine umfassende Beratung an. Die Beratungsleistung wird zusätzlich durch Tutorien, die von der

ÖH

organisiert werden, unterstützt.

Leistungsvereinbarung 2016— 2018

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Zusammenfassende Darstellung der Vorhaben Nr.

BezeIchnung des Vorhabens

Seite in der LV

A. Strateglsche Ziele, Profilbildung, Universltätsentwicklung A1.1.1 Gender- und Diversitätsmanagement, 5.5 A2.2.1 Nachhaltlgkelt, 5. 6 A2.2.2 Wissenstransfer, 5. 6 A3.2.1 Qualitätsmanagement, 5. 7 A3.2.2 Curricula Entwicklung, S.7 A3.2.3 Profilbildung, 5. 7 A3.2.4 Weiterentwicklung der Qualität der Lehre, 5. 7 A4.2.1 Ausschreibungsverfahren, S. 9 A4.2.2 Berufungsverfahren, 5. 9 A4.2.3 Sabbatical, 5. 9 A4.4.1 Mobilitätsstrategie, 5. 10 A4.4.2 Erasmust, Sb A5.1.2.1 Kommunikation Standortkonzept, 8.10 A5.1.2.2 Standortkonzept und „Entrepreneurlal Universlt?‘, 8.10 A5.1.2.3 Frl-Strategie, 5.10 A5.2.2.1 Brückenkopf gebäude, 5. 11 B. ForschunglEntwicklung und Erschließung der Künste B1.2.1 IFK, S.13 81.2.2 IFK, S.13 61.2.3 VALIE EXPORT Center, 5.13 61.2.4 BASEhabitat, 5.13 61.2.5 Fashion & Technology, 5.13 64.2.1 Gründungsunterstüftung, 5. 15 64.2.2 Patentvideos, S,15 B4.2.3 Wlssenstransferstrategle, 5. 15 C. Lehre C1.3.1.1 MA BASEhabitat, Verweis auf Vorhaben C1.3.3.1, S.20 Cl .3.1.2 MA Fashion & Technology, Verweis auf Vorhaben C1.3.3.2, 5.20

Leistungsvereinbarung 2016— 2018

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01.3.1.3 MA Leading Change, Verweis auf Vorhaben 01.3.3.3,5.20 C1.3.2 Diplomstudium Lehramt, 5.20 Cl .3.3.1 Masterstudium BASEhabitat, 5.21 Cl .3.3.2 Masterstudium Fashion & Technology, 5.21 Cl .3.3.3 MA Leading Change, 5.21 Cl .3.4.1 InternationalIsierung at home, 5.21 Cl .3.4.2 Thlrd MissIon, S. 21 Cl .5.1.1 Bologna Struktur im Lehramt, 5.22 01.5.3.1.1 Bachelor und Master im Lehramt: Medlengestaltung, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten, 5. 24 01.5.3.1.2 Bachelor und Master Spezialisierung „Medienkunst, Medienbildung, Medienkultur“, S. 24 01.5.3.1.3 Bachelor und Master Werken (NMS), S.24 C1.5.3.1.4 Bachelor und Master Bildnerische Erziehung und Werken; Quereinsteiger[innen, S. 24 01.5.3.1.5 Bachelor und Master Bildnerische Erziehung und Werken; Expositur Graz, S. 24 Cl .5.3.2.1 Diplomstudium Lehramt, 5.24 02.3.1.1 BASEhabitat, 5.26 02.3.1.2 Visualising Society, S. 26 C2.3.3.l Berufsbegleltende Weiterbildung, 5.27 02.3.3.2 Verküiztes Studienangebot. 5. 27

0. Sonstige Leisftngsbereiche 01.2.1.1 Kooperation mit der JKU, S.28 01.2.1.2 VALIE EXPORT Center, Verweis auf Vorhaben 01.2.3, 5. 28 D1.2.1.3 Fashion & Technology, 5.28 D1.3.1.1 BASEhabitat, Verweis auf Vorhaben B1.2.4, S.29 02.1.2.1 Serviceleistungen, S.30 D2.1.2.2 Digitale Bibliothek, 5.30 D2.l.2.3 Open Access, 5.30

Leistungsvereinbarung 2016—2018

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Zusammenfassende Darstellung der Ziele Nr.

BezeIchnung des Ziels

Seite In der LV

A. Strategische Ziele, Profilbildung, Universitätsentwicklung A2.3.1 BASEhabitat, 5. 6 A3.3.1 Familie und Beruf, 5. 7 A4.3.1 Qualifizierungsvereinbarungen, 5. 9 A4.3.2 Befristete Stellen, 5. 9 A4.3.3 Lektor/innen, S. 9 A5.1.3.1 Finalisierung des Standortprofils, S.11 B. Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste B1.3.1 Forschungsunterstützung, 5.13 B4.3.1 WU West, S.15 C. Lehre Cl .4.1 Studierendenmobilität (outgoing), 5. 21 Cl .4.2 Studierendenmobilltät (incoming), 5. 21 Cl .5.4.1 Expositur Graz, 5.24 D. Sonstige Leistungsbereiche 01.4.1 Finalisierung des Standortprofils, S. 29

Leistungsvereinbawng 2016— 2018

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Leistungsverpflichtung des Bundes ( 13 Abs. 2 Z. 2 und § 12 UG 2002) 1.

Zuteilung des Grundbudgets

Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben und Umsetzung dieser Leistungsvereinbarung im Zeitraum 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2018 ein Grundbudget von 55,617.000.- €.

2.

Zahlungsmodalitäten

Diese Mittel werden auf die Jahre der LV-Periode gemäß nachstehender Tabelle aufgeteilt: Aufteilung nach Jahren

Grundbudget

3.

2016

2017

2018

18,539.000.- €

18,539.000.- €

18,539.000.- €

Zuteilung der Hochschulraum-Strukturmittel

Zusätzlich erhält die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz indikatorbezogene Hochschulraum



Strukturmittel, die sich in Teilbeträge für prüfungsaktiv betriebene

ordentliche Studien, für Absolventinnen und Absolventen ordentlicher Studien, für Wissenstransfer und für strukturierte Doktoratsausbildungen gliedern und jährlich entsprechend der Hochschulraum-Strukturmittelverordnung ermittelt und zugeteilt werden. Für das Jahr 2016 erfolgen bis zur Verfügbarkeit der qualitätsgeprüften Indikatorenwerte zunächst vorläufige Akontozahlungen auf der Basis folgender Jahresbeträge:

Beträge in€ Teilbetrag für prüfungsaktiv betriebene ordentliche Studien Teilbetrag für Absolventinnen/Absolventen ordentlicher Studien Teilbetrag für Wissenstransfer Teilbetrag Doktoratsausbildungen

2016 1 ‚509 045 229 982 3.333.wird erst 2017 erstmalig vergeben

Der vorläufige Jahresbetrag 2016 beträgt sohin insgesamt gerundet 1,742.360.- €. Sobald die qualitätsgeprüften Indikatorenwerte für 2016 vorliegen, wird der endgültige Jahresbe trag ermittelt und ein Saldenausgleich mit den vorläufigen Akontozahlungen vorgenommen. Der Jahresbetrag 2016 bildet in der Folge die Grundlage für die Akontozahlungen des Jahres 2017. Dieselbe Vorgangsweise wird analog auch für das Jahr 2018 angewendet werden. Nach dzt. Schätzung werden die indikatorbezogenen Hochschulraum-Strukturmittel für die Leistungsvereinbarungsperiode 2016-2018 insgesamt einen Betrag in der Größenordnung von etwa 5,71 9.000.- € erreichen, der tatsächliche Gesamtbetrag wird jährlich auf Basis der Hoch schulraum-Strukturmittelverordnung ermittelt.

Leistungsvereinbarung 2016— 2018

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Zusätzlich steht in der Leistungsvereinbarungsperiode 2016

-

2018 ein Teilbetrag von € 97,5 Mio.

für Kooperationsprojekte zur Verfügung, der kompetitiv vergeben wird. Die Universität ist einge laden, sich an dem für 2016 geplanten Aussehreibungsverfahren zu beteNigen.

4.

Zusammenfassung

Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz erhält somit für die Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Umsetzung dieser Leistungsvereinbarung ein Grundbudget in der Höhe von 55,617.000.- € sowie nach derzeitiger Schätzung Hochschulraum-Strukturmittel in der Größenordnung von etwa 5,71 9.000.- €. Insgesamt ergibt dies ein Globalbudget mit einem vorläufig-fiktiven Gesamtbetrag in der Höhe von 61336.000.- € für die Leistungsvereinbarungsperiode 2016 bis 2018.

Zusätzlich werden folgende Mittel zur Verfügung gestellt; •

die Miete für das Brückenkopfgebäude Ost gemäß BMWFW-Schreiben vom 22.4.201 5, Zl. 90.91 0/0001 -WF/IV/8/201 5, die ab dem Jahr 2016 anfallenden Bezugserhöhungen gemäß



die Studienbeitragsersätze und die Mehrkosten aus der Administration der Studienbeiträge gemäß

5.

§



§

12 Abs. 3 und 4 UG und

141 UG.

Sonstige Leistungen des Bundes 5.1.

Bibliotheken

Der Bund leistet gem. BGBI. 1 Nr. 15/2002 einen Jahreszuschuss von 1,72 Mio. € für die Öster reichische Bibliothekenverbund und Service GmbH. Die Gesellschaft ist für den EDV-unter stützten Bibliothekenverbund zuständig, dem alle Universitätsbibliotheken der Anlage A des gegenständlichen Bundesgesetzes angehören.

Der Bund leistet darüber hinaus einen Beitrag zur gemeinsamen Ausbildung des Bibliotheksper sonals gem.

§

101 Abs. 3 UG 2002, bzw. der Durchtührungsverordnung gem. BGBI. II

Nr. 377/2014 in Form eines Zuschusses zum jeweiligen Ausbildungsplatz.

Jene Bestände der Bibliotheken, die gem.

§

139 Abs. 4 UG 2002 im Eigentum des Bundes

bleiben und Eingang in die durch die Universitäten angelegten Verzeichnisse gefunden haben, verbleiben im Besitz der Universitäten.

Leistungsvereinbarung 2016—2018

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BerichtsDflichten der Universität ( 13 Abs. 2 Z. 6 UG 2002) Bericht über Aktivitäten im Bereich der Bibliotheken (Bibliothekenverbund; Teilnahme an der gemeinsamen Ausbildung des Personals). Sonstige Vereinbarungen Der Rektor erklärt sich bereit, zwei Mal jährlich mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Gespräche zur Begleitung der Leistungsvereinbarung zu führen. Auf Basis des Ministerratsbeschlusses der Bundesregierung vom 30. Oktober 2012 hinsichtlich des „Bundes Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK)“ erklärt sich die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz Nachvollziehbarkeit

.

-

im Interesse größtmöglicher Transparenz und

bereit, die bestehenden organisationsinternen Compliance-Regelungen mit

den Bestimmungen des B-PCGK dahingehend abzugleichen, dass die zentralen Zielsetzungen des B-PCKG bis zum Ende dieser Leistungsvereinbarungsperiode in der Universität entspre chend verankert werden. Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz wird spätestens ab 2019 in der Lage sein, einen „Corporate Governance Bericht‘ gemäß Kapitel 12 des B-PCGK zu übermitteln. Vor Einrichtung neuer Studien, die nicht in dieser Leistungsvereinbarung verankert sind, erfolgt



insbesondere auch hinsichtlich der angestrebten Finanzierung durch den Bund (Anlaufkosten bis Vollausbau)

-

eine Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und

Wirtschaft. Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz verpflichtet sich innerhalb der LV-Periode 2016

.

2018 im Rahmen einer arbeitsteiligen Kooperation, unter Gesichtspunkten

von Forschung und Lehre, an der Intensivierung eines Abgleichs von bestimmten Lehrangeboten sowie Ergänzungsmöglichkeiten für Studienrichtungen durch Fächer anderer Universitäten mitzuwirken. Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz erklärt sich bereit, ihre Personal strukturplanung auf Anfrage dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zum Zwecke der gemeinsamen Erörterung zur Verfügung zu stellen. Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz verpflichtet sich, die Umsetzung der Europäischen Charta für Forschende und den Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschenden bedarfsgerecht weiter zu entwickeln sowie die Mitgliedschaft in der Agentur für wissenschaftliche Integrität (bzw. einer dieser gleichzuhaltenden Agentur) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft aufrecht zu erhalten.

Leistungsvereinbawng 2016—2018

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Mit Bezug auf das Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 und die gesetzlich vorgesehene internationale bzw. EU-weite Ausschreibung offener Stellen für das wissenschaftliche/künstler ische Personal

( 107 Abs. 1 UG 2002) verpflichtet sich die Universität für künstlerische und

industrielle Gestaltung Linz, die europaweite Jobdatenbank EURAXESS Jobs als adäquates Medium zur Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderung einzusetzen. Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz verpflichtet sich im Sinne der 2020u zur Anwendung des ECTS User‘s Erasmus Charta für die Hochschulbildung 2014 —

Guide 2015 und den darin dargelegten Grundsätzen. In diesem Zusammenhang wird die Univer sität auf die Beschreibung von Lemergebnissen als wichtige Basis zur Berechnung von ECTS Credits bedacht nehmen und das Einfließen in die Curriculumsentwicklung im Rahmen ihrer Möglichkeiten befördern. Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz verpflichtet sich, innerhalb die ser LV-Pehode geeignete Maßnahmen zu ergreifen, welche die hochschuldidaktische Aus- und Weiterbildung der Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer sicherstellen. Bei Neuberufun gen ist dabei auf entsprechende Befähigungen Wert zu legen. In diesem Zusammenhang wird die Universität Richtlinien umsetzen, die auf hochschuldidaktische Befähigung Bezug nehmen (Z.B. im Sinne einer Lehrprobe im Berufungsverfahren, Einfordern von Lehrkonzepten von Bewerberinnen und Bewerbern). Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz verpflichtet sich, für diese LV-Periode weiterhin Teilnehmerin des österreichischen wissenschaftlichen Bibliothekenverbun des zu bleiben, mit der Österreichischen Bibliothekenverbund und Service GmbH“ zusammen zuarbeiten und ihren Beitrag zur Weiterführung der gemeinsamen Ausbildung des Bibliotheks personals nach

§ 101 Abs. 3 UG 2002 zu leisten.

Im Bereich der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen überprüft die Universität für künst lerische und industrielle Gestaltung Linz verstärkt die Angebote der BBG (Bundesbeschaffung GmbH) hinsichtlich möglicher Kostenvorteile, in den relevanten Beschaffungsbereichen. In diesem Zusammenhang wird sich die Universität in die von der BBG organisierten fachlichen Arbeitssitzungen (,‚Plattform Beschaffung für Universitäten“) einbringen. Ziel ist über die spezi fischen Bedarfe der Universitäten regelmäßig zu informieren, sodass eine spezifische Bünde lungsstrategie innerhalb des Hochschulsektors erarbeitet und umgesetzt werden kann. Dies umfasst auch das e-Procurement, das aufgrund von EU-Richtlinien sowie der nationalen Gesetzgebungen der vorgegebene Workflow für die Beschaffungen öffentlicher Auf raggeber und damit auch der Universitäten sein wird. Spätestens mit Vorlage des ersten Leistungsvereinbarungsentwurfs für die LV-Periode 2019 bis 2021 veröffentlicht die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz einen

Leistungsvereinbarung 2016 2018 —

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Entwicklungsplan, in dem auch die Antworten zu sämtlichen im Leitfaden zur Entwicklungs planung (Anhang 1 a



1 d) enthaltenen Fragen sowie die Basis für sämtliche Vorhaben und Ziele

der Leistungsvereinbarung enthalten sind. Ebenso werden die Fragen des Leitfadens in Form einer Checklist mit wenigen Sätzen, zumindest aber schlagwortartig, beantwortet. Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz verpflichtet sich, für die Beurtei lung der Leistungserbringung in wirtschaftlicher Hinsicht, a) anlässlich der Vorlage des Leistungsvereinbarungsentwurfes für die LV-Periode 2019

-

2021 eine Kalkulation der darin enthaltenen Leistungen, b) anlässlich des Abschlusses dieser Leistungsvereinbarung eine Planrechnung für die Jahre 2016- 2018 bis spätestens 15. Dezember 2015 nach den vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft erstellten Mustern bereitzustellen. Erst mit Bereitstellung einer nachvollziehbaren Planrechnung entfaltet diese Leistungsvereinbarung ihre volle Wirkung.

Maßnahmen bei Nichterfüllung ( 13 Abs. 2 Z. 5 UG 2002) Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ist verantwortlich für die Bereitstellung der in dieser Leistungsvereinbarung angeführten Budgetmittel. Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz ist verantwortlich für das Errei chen der in dieser Leistungsvereinbarung angeführten Vorhaben und Ziele. Sie bekennt sich zu den Grundsätzen einer sparsamen, transparenten und effizienten Haushaltsführung und ver pflichtet sich, in der Leistungsvereinbarungsperiode 2016 -2018 ein ausgeglichenes Budget zu erwirtschaften. Innerhalb des vereinbarten Budgetrahmens und der gesetzlichen Bestimmungen ergreift die Universität selbständig Korrekturmaßnahmen, die sich auf Grund laufender Über prüfung zur Zielerreichung als notwendig erweisen. Falls es sich abzeichnet, dass die vereinbarten Vorhaben oder Ziele nicht erreicht werden kön nen, sind in Absprache der Vertragspartnerinnen und nach genauer Analyse und Begründung geeignete Konsequenzen bzw. Korrekturmaßnahmen in der gegenständlichen Leistungsverein barungsperiode zu setzen. Dies gilt analog auch für den Fall, dass auf Grund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung kumuliert über die Leistungsvereinbarungsperiode 2016-2018 kein ausgeglichenes Budget erwirtschaftet werden kann. Bei tatsächlichem Nichterreichen von Vorhaben oder Zielen werden in der Universität die finanzi ellen und strukturellen Potenziale in den betroffenen Bereichen angepasst und in Absprache der Vertragspartnerinnen geeignete Konsequenzen (u.a. unter Berücksichtigung dessich eröffnen den budgetären Spielraumes) gesetzt.

Leistungsvereinbarung 2016—2018

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Änderungen des Vertrages (6 13 Abs. 3 bzw. 6 12 Abs. 5 00 2002)

Die vorliegende Leistungsvereinbarung kann innerhalb der Laufzeit im Einvernehmen der beiden Vertragspartnerinnen bei gravierenden Veränderungen der ihr zugrunde liegenden Rahmenbedingungen geändert bzw. ergänzt werden. Die Änderung bzw. Ergänzung der Leistungsvereinbarung hat schriftlich zu erfolgen.

Wien, am

:4.12

Linz, am

Für den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und

Für die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz

;:: /

Mag. Elmar Pichl

Leistungsvereinbarung 2016

irtschatt

..llf!7./

Univ.-Prof. Dr. Reinhar Kannonier



2018

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