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auf den von Ihnen namens und im Auftrag der vertretungsberechtigten Sprecherinnen des Bürgerbegeh- rens „Erhalt der Alten Schule Oberglinde", Frau ...
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Kreis Pinneberg · Poslfach · 25392 Elmshorn

Gegen Empfangsbekenntnis RAe Erdmann, Rattay &Dr. Schneider Am Markt 7 25436 Uetersen

Elmshorn, 13.09.2017

Bürgerbegehren „Erhalt der Alten Schule Oberglinde"; Ihr Zeichen: 196/17515/jp

Sehr geehrter Herr Dr. Schneider, auf den von Ihnen namens und im Auftrag der vertretungsberechtigten Sprecherinnen des Bürgerbegehrens „Erhalt der Alten Schule Oberglinde", Frau Cordula Seiß und Frau Ute Tabuschat, erhobenen Widerspruch vom 26.07.2017 gegen die Unzulässigkeitsfeststellung des Landrates des Kreises Pinneberg, Kommunalaufsichtsbehörde, vom 08.06.2017,Az.: 42/1400/65, zu dem Bürgerb~gehren mit der Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass zum Erhalt der Alten Schule Oberglinde und dem dazugehörigen Baumbestand, Pinneberger Chaussee 60 - 60 c, Moorrege, der Gemeindebeschluss zum Verkauf dieses Grundstückes der Gemeindevertretung Moorrege vom 14.03.2017 aufgehoben wird?", ergeht nach Prüfung der Sach- und Rechtslage folgender

~iderspruchsbescheid: 1. Dem Antrag vom 26.07.2017 auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wird stattgegeben. 2. Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen. 3. Die Kosten des Verwaltungsvorverfahrens sind von Ihnen zu tragen .. 4. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.

Bei der Verwendung der elektronischen' Form silid besondere Voraussetzungen zu beachten. (vgl. die Landesverordnung über den elektronischen Rechlsverkehr milden Gerichten und Staalsanwallschatten vom 12.12.2006 (GVOBI. 2006, 361) in der z. Zt. geltenden Fassung). Hiernach wird die elektronische Form insbesondere durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der genannten Landesverordnung übermittelt wird. Weitere Informationen zum elektronischen Rechlsverkehr mit den Gerichten und Sfaatsanwallschaften sind auf der Internetseite www.justizpoststelle.schleswig-holstein.de abrufbar. Mit freundlichen Grüßen