Konzept für Medienkonferenz Windkraft Ja, aber - Stiftung ...

18.08.2008 - die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Ressourcen zu decken. Dies bedeutet ... haltig gewonnenen, erneuerbaren Energien. Dazu gehört auch ...
51KB Größe 3 Downloads 62 Ansichten
Medienkonferenz vom 18. August 2008:

Windkraftanlagen erfordern eine sorgfältige Standortplanung! (Referat von Ständerätin Erika Forster-Vannini, Präsidentin der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL) Ausgangslage Das Ziel der Schweiz muss es sein, ihren Energieverbrauch langfristig weitgehend durch die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Ressourcen zu decken. Dies bedeutet einerseits eine massive Erhöhung der Energieeffizienz und andererseits eine Förderung der nachhaltig gewonnenen, erneuerbaren Energien. Dazu gehört auch die Windkraft. Das Potenzial der Windkraft wurde in dem von der SL initiierten Konzept Windenergie Schweiz vom August 2004 ausgewiesen. Dort wurden 12 prioritäre und 16 von den Kantonen vorgeschlagene Standorte mit 189 möglichen Anlagen und einer Produktion von 316 GWh als geeignet ausgewählt. Bis zum Jahr 2010 sollen 50-100 GWh realisiert werden, d.h. 5-10 Parks mit rund 30 Anlagen des Typs „Collonges VS“ (2 MW-Anlage, Windertrag 20-25%). Bis 2025 sollen gemäss Zielsetzung des Bundesamtes für Energie (BFE) alle 28 Parks errichtet werden. Heute sind 13 Grosswindkraftanlagen mit 13 MW installierter Leistung in der Schweiz erstellt. Nationale Programme zur Förderung der Windkraft sehen einen erheblichen Ausbau der Produktion in den nächsten Jahren vor. Die Windkraftnutzung wird ab 1.1.2009 mittels kostendeckender Einspeisevergütung gefördert werden (20 Rp/kWh). Dies hat einen Boom von Projekten ausgelöst (50 relativ konkrete Vorhaben, rund 200 Ideen). Die Schweiz ist ein Wasserkraftland und hat grosse Energiepotenziale im Bereich der Biomasse, Erdwärme und Sonnenenergie. Aufgrund der grundsätzlich schwachen Winde und des hohen touristischen Wertes der Landschaft ist die Schweiz für die Windkraft nur sehr beschränkt geeignet. Die wirkungsvollsten Anlagen stehen heute im Rhonetal. Landschaftsschutz als ökologische Achillesferse Die Windkraftnutzung erfolgt aufgrund der sich rasant entwickelnden Technologie vermehrt mit Grossanlagen von 130 bis gar 180 Metern Höhe (Nabenhöhe plus halber Rotordurchmesser). Die Errichtung von Windpärken kann daher negative Auswirkungen auf Raum und Umwelt mit sich bringen. Die gigantischen Anlagen stellen eine Art Verbauung der Landschaft („Verspargelung“) dar, die umso stärker ins Gewicht fällt, je unverbauter die Landschaft ist und je willkürlicher die Anlagen im Raum platziert sind. Für die SL ist es wichtig, dass Landschaftsbild und Naturhaushalt in die Planung von Windparks frühzeitig einbezogen werden. Dank eines Vorschlages der SL hat das Parlament im Art. 7a Abs. 1 Energiegesetz (EnG) die kostendeckende Einspeisevergütung für Neuanlagen für neue erneuerbare Energien von deren standörtlichen Eignung abhängig gemacht. Dies wurde damit begründet, dass Windkraft- oder andere Produktionsanlagen nicht im Widerspruch mit dem Natur- und Landschaftsschutz erstellt werden dürfen und dass die Einspeisever-

2 gütung nur an Anlagen entrichtet werden sollen, die sich an aus landschaftlicher Sicht geeigneten Standorten befinden. Ich hatte damals im Ständerat gesagt, dass mit der standörtlichen Eignung des Kraftwerks „eine Lenkung bei der Wahl der geeigneten Standorte“ vorgenommen werden soll. Leider fehlen nun in der Energieverordnung jegliche Konkretisierungen. Windkraft ja, aber – die Position der SL Die SL sagt zur Windkraftnutzung in der Schweiz „Ja, aber“. So sollen Windkraftanlagen in Pärken konzentriert, nur an best bewindeten Standorten realisiert und auf grosse, verstreut in der Landschaft stehende Einzelanlagen verzichtet werden. Die SL setzt sich daher seit längerem für eine sorgfältige Standortplanung ein. Das Konzept Windenergie Schweiz berücksichtigt zwar wichtige naturschützerische und landschaftliche Aspekte. Es ist rechtlich aber unverbindlich. Da entsprechende Vorgaben auf Bundesebene fehlten, erarbeitete die SL einen eigenen Leitfaden für die Planung von Windkraftwerken und versand diesen im Februar 2008 an alle kantonalen Raumplanungsämter. So hat in der Zwischenzeit auch der Kanton BE in seiner Wegleitung vom März 2008 wesentliche Punkte der SL-Position übernommen. Darüber hinaus wirkte die SL bei der Potenzialstudie des Büros Natura für den Mont-Crosin und in Windkraftplanungen in den Kantonen Luzern und Solothurn mit. Die SL schlägt angesichts der zahlreichen Projekte vor, die Planung der Windkraftanlagen national zu koordinieren und auch die Form eines verbindlichen Sachplanes zu prüfen. Da die Einspeisevergütung vom Gesetzgeber an die standörtliche Eignung gebunden ist, sind klare Planungskriterien zu formulieren. Gemäss Kriterien der SL sollen freigehalten werden: a. Nationale Schutzgebiete und –objekte. Der Mindestabstand zu den Schutzgebieten bemisst sich gemäss bundesgerichtlicher Praxis als diejenige Distanz, unter welcher diese Anlagen „den bis anhin freien Blick auf das geschützte Gebiet und dessen Unberührtheit beeinträchtigen“ können. b. kantonale Schutzobjekte, sofern die Anlagen den Schutzzielen widersprechen, und kantonale Schutzgebiete, sofern die Anlagen den Zielen der Freihaltung der unbelasteten Landschaft entgegenstehen. Zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind ausreichende Abstände einzuhalten. c. Wald (der Mindestwaldabstand entspricht 1 Anlagegesamthöhe), Seen (Ausnahme: Stauseen mit Staumauern) und naturnahe Flüsse (der Mindestabstand zu Seen und Flüssen muss ausreichend sein). d. Vogelzugrouten, Rastplätze von Zugvögeln und Important Bird Areas, Kerngebiete von Grossvögeln oder störungssensiblen Vogelarten, Gebiete mit sensiblen Fledermauslebensräumen. Zu diesen Gebieten ist ein gebührender Abstand (ca. 500 m) einzuhalten. e. Exponierte und unbelastete Kretensituationen, die Teil eines markanten Gebirgspanoramas oder einer Landschaftssilhouette sind (z.B. die erste Jurakette oder die erste Voralpenkette). f. Räume ohne bauliche Vorbelastungen und ohne ausreichende Erschliessung.

Fazit: Die Standorteignung für Windkraftnutzung in der Schweiz ist begrenzt: Die geringsten Konflikte sind in den touristisch nicht genutzten mittleren Juraketten, in weniger exponierten Voralpengebieten und in den grossen Talgebieten zu erwarten. Ein Wildwuchs von Anlagen würde unweigerlich auch zu öffentlichen Akzeptanzproblemen führen und die Leistungen des Landschaftsschutzes in unserem Lande in Frage stellen.