Kein Schuss vor den Bug! Projekt-Prüfung OWP „Skua“ per August 2012

05.09.2014 - Nicht zugestimmt hat nur die Bundeswehr mit nicht haltbaren Argumenten (seit 2009). Zum Beispiel: • internationales Recht gibt Militär keinen ...
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Kein Schuss vor den Bug! Projekt-Prüfung OWP „Skua“ per August 2012 Erstantrag OWP „Skua“ Mai 2008 Beteiligungsrunden Juni 2008 und Oktober 2009 Antragskonferenz Dezember 2009 Zustimmung erfolgte seitens:     

Schifffahrt Fischerei Bodenschätze Flugsicherheit Kabel und Leitungen

Nicht zugestimmt hat nur die Bundeswehr mit nicht haltbaren Argumenten (seit 2009). Zum Beispiel:       

internationales Recht gibt Militär keinen Vorrang vor (energie-) wirtschaftlicher Nutzung (wissenschaftliche Verfestigung durch Rechtsgutachten von Prof. Dietrich 2012/2013) Übungsgebiete sind nur „zufällig“ in der AWZ – da vorher internationales Gewässer Die Übungsgebiete sind in der Raumordnung nicht rechtlich verfestigt (aus gutem Grund!) angeblicher Einsatz größerer Kaliber (155mm) ist falsch, da bereits 2007 dieses Projekt offiziell eingestellt wurde (!) kein Mehrbedarf an Übungen gegeben, sondern nach Bundeswehrreform 2012 um 2/3 weniger (um zwei Drittel weniger Schiffe bei der Marine!) entgegen der Aussage der Bundeswehr ist kein U-Boot-Übungsgebiet betroffen (ein solches befindet sich erst 20 Seemeilen weiter östlich!) darüber hinaus: U-Boote waren nur im „kalten Krieg“ in der Nordsee (Wilhelmshafen) stationiert – heute sind sie in der Ostsee (Eckernförde) stationiert, wo sie auch üben!

Die EEV AG widerlegt sämtliche Einwände der Bundeswehr. Sollte die Bundeswehr ihr Einverständnis erteilen, können diese umfangreichen rechtswissenschaftlichen und militärfachlichen Expertisen gerne auch veröffentlicht werden. Zweijährige Umweltbasisuntersuchung abgeschlossen 2011 Bundeswehr sagt selbst im Frühjahr 2012 mehrfach öffentlich (Marine-Zeitschrift, Gerichtsverfahren): die Übungsgebiete in der Nordsee werden aufgelassen (dort wo Skua geplant ist), weil sie der Windenergie Platz machen (müssen). BSH erlässt Veränderungssperre im Juni 2012 und sichert damit die Kabel-Trassenplanung (OffshoreNetzplan 2012) zu OWP „Skua“ sowie zu den benachbarten vier OWP der sog. „Vogelschar“. Die EEV AG plant bereits seit 2012 ein EU-weites Sicherheits-Forschungs-Programm und ein Offshore-Testfeld in Kooperation mit nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen, weiteren Nutzern der AWZ sowie öffentlichen und privaten Sicherheitsinstitutionen. Das insgesamt 3.000 MW große Offshore-Windenergie-Projekt (inkl. der vier benachbarten OWP der sog. „Vogelschar“) der EEV AG befindet sich bereits seit 2013 in der Due-Diligence bei großen institutionellen Investoren. Eine Information der EEV AG

5. September 2014

BSH-Planungs-Stand Ende 2009 Keine Veränderungssperre

Stand 2012 BSH Veränderungssperre erlassen OWP „Skua“ und vier weitere OWP „Vogelschar“ sind im Offshore-Netzplan (2012) bereits berücksichtigt!

Eine Information der EEV AG

5. September 2014