jahres- rückblick 2016

reicht von der Beratung bei komplexen M&A, Private-Equity- und ...... cherte Ausbildung und vertiefte betriebswirtschaftliche Kenntnisse, was sich auch in einem ...
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JAHRESRÜCKBLICK 2016

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LIEBE LESERINNEN UND LESER, die EBS Law School blickt auf ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr 2016 zurück. Mit großer Vorfreude haben wir den Examensprüfungen des ersten Jahrgangs der Law School entgegengeschaut. Die Ergebnisse machen uns unglaublich stolz: Mit Selbstdisziplin, Durchhaltevermögen und einem klaren Ziel vor Augen haben „unsere Pioniere“ eine Prädikatsquote von über 45 % erreicht. Damit liegen sie deutlich über der Quote des Landes Hessen (rund 14 %). Zu diesen beeindruckenden Leistungen gratulieren wir Ihnen, liebe Absolventen, sehr herzlich! Außerdem konnten wir 2016 zwei renommierte Juristen als Honorarprofessoren gewinnen, die die Lehre an der Law School durch ihren starken Praxisbezug bereichern. Mit der SRH Stiftung hat die EBS Universität im letzten Jahr eine starke Partnerin als Gesellschafterin gewonnen. Gemeinsam werden wir die EBS auf der Basis freier Forschung und Lehre strategisch weiterentwickeln und zukunftsfähig aufstellen.

Im Namen der Geschäftsführung und der Universitätsleitung bedanke ich mich herzlich bei allen Freunden und Förderern der Law School, bei unseren Studierenden und Kollegen. Sie alle tragen durch Ihr Engagement maßgeblich dazu bei, die EBS Law School als exzellente Ausbildungsstätte für Juristen zu stärken. Ich wünsche eine spannende Lektüre! Herzliche Grüße Ihr

Markus Ogorek

PROF. DR. MARKUS OGOREK Dekan EBS Law School Präsident EBS Universität für Wirtschaft und Recht

INHALTSVERZEICHNIS

LIEBE LESERINNEN UND LESER,

JAHRESRÜCKBLICK 2016

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LSGL SUMMER SCHOOL

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PROFESSOREN DER EBS LAW SCHOOL

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EBS LAW SCHOOL CHOR „EPICANTUS“

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HONORARPROFESSOREN

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EBS EXAMINATORIUM

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NEUE KOOPERATIONEN

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GRADUIERUNGSFEIER INTAKE 2011

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KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN

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EXAMENSERGEBNISSE

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DER ZIVILPROZESS DER ZUKUNFT

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ZWEITSTUDIUM M.SC.

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WIRTSCHAFTSANWALT BEI GLEISS LUTZ

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PROMOVIEREN AN DER EBS LAW SCHOOL

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DRITTER WIESBADENER COMPLIANCE TAG

22

PRO BONO-PROJEKT LATHAM & WATKINS

36

BACHELORFEIER INTAKE 2012

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ENTDECKE JURA

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DAS JAHR 2016 IM ÜBERBLICK: JANUAR Rückkehr der Studierenden des Jahrgangs 2013 aus dem Auslandstrimester

FEBRUAR „Abendgäste aus der Praxis“ zum Thema: „Das Recht am eigenen Bild“ mit Herrn Prof. Dr. Christian Russ, Kanzlei Fuhrmann Wellenfels Exzellente Examensergebnisse des ersten Absolventenjahrgangs der EBS Law School Kolloquium zum internationalen Wirtschaftsrecht mit Herrn Prof. Dr. Gerhard Wegen, Kanzlei Gleiss Lutz in Stuttgart „Career Forum“ – Karrieremesse der EBS Business School „Abendgäste aus der Praxis“ zum Thema: „Insolvency Law in the US and the EU: Modern Theory, Practice, and Personal Experiences“ mit Frau Elisabeth Stong, US Bancruptcy Court New York und ehem. Präsidentin der Harvard Law School Workshop für Studentinnen zum Thema: „Frauen in Großkanzleien“ mit Anna Engers, Volljuristin und Inhaberin der Agentur „Diventure“

MÄRZ Workshop zum Thema: „Ohne Moos nix los“ bei der Kanzlei Gleiss Lutz in Frankfurt W  orkshop zum Thema: „Kartellrecht: Carbon-Keramik oder Scheibenbremsen“ bei der Kanzlei Latham & Watkins LLP in Frankfurt

APRIL „Open Day 2016“ an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht „Frühlingserwachen im Taunus“, eine organisierte Wanderung mit der Kanzlei Latham & Watkins LLP

MAI Vortrag zum Thema: „Empfiehlt sich eine grundlegende Reform des Personengesellschaftsrechts? Ein Ausblick auf den 71. Deutschen Juristentag“ mit Professor Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt, Präsident der Bucerius Law School a. D. „Abendgäste aus der Praxis“ zum Thema: „Brennpunkte der Vorstandshaftung“ mit Herrn Dr. Wolfgang Hölters, Kanzlei Jones Day Bachelorabschlussfeier für den Jahrgang 2012 Ernennung von Peter Schmidt zum neuen Kanzler der EBS Universität mit Wirkung zum 1. Juli 2016 „ Abendgäste aus der Praxis“ zum Thema „Sterbehilfe und assistierter Suizid“ mit Herrn Prof. Dr. Reinhard Merkel

JUNI Die Kanzlei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP wird neuer Kooperationspartner der EBS Law School „3. Wiesbadener Compliance-Tag“ des Center for Compliance, Themen: Risk Management, Compliance G ­ overnance sowie Ad-hoc-Compliance, Gastgeber: Prof. Dr. Michael Nietsch

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JULI Die Studierenden des Jahrgangs 2014 der EBS Law School verabschieden sich in das Auslandstrimester EBS Universität wird Teil des Hochschulverbundes der SRH Stiftung

AUGUST Die Kanzlei DLA Piper UK LLP wird neuer Kooperationspartner der EBS Law School Erste Graduierungsfeier an der EBS Law School (Jahrgang 2011) Mehrtägiges EBS Law Camp für den Jahrgang 2016 in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Gleiss Lutz

SEPTEMBER „Semester-Opening“ mit BBQ für Studierende der Business School und Law School Feierliche Einschreibung für den Jahrgang 2016 Einführungstage für den Jahrgang 2016 Prof. Dr. Markus Ogorek wird Präsident der EBS Universität für Wirtschaft und Recht 27. EBS Symposium auf dem EBS-Campus „Schloss“

OKTOBER „Abendgäste aus der Praxis“ zum Thema: „Internal Investigations in der Praxis“ mit Rechtsanwalt Dr. ­Emmanuel Ballo, Kanzlei Gleiss Lutz EBS Law School gewinnt Herrn Dr. Roman Poseck, den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, als Honorarprofessor im Strafrecht 55 internationale Studierende nehmen am Law Term der EBS Law School teil Workshop zum Thema: „Arbitration“ bei der Kanzlei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP Auftakt „Evening-Lectures“ zum Thema: „Extraterritoriality in Transnational Regulation: The Special Problem of Private Enforcement“ mit Prof. Dr. Hannah Buxbaum, Gastgeber: Prof. Dr. Matthias Weller „Abendgäste aus der Praxis“ zum Thema: „Enforcement of Foreign Arbitral Awards: Malaysian Perspective“, mit Justice Datuk Dr. Haji Hamid Sultan bin Abu Backer 3. EBS Law Congress am EBS Campus „Atrium“ zum Thema: „Rechtliche Herausforderungen der Globalisierung“

NOVEMBER M&A-Praxistage mit der Kanzlei Noerr LLP „ Abendgäste aus der Praxis“ zum Thema: „Das elektrische Energieversorgungsnetz für die Energiewende“ mit Prof. Dr.-Ing. Jutta Hamson, TU Darmstadt EBS Law School Arbitration Day mit Dr. Alexandra Diehl, Kanzlei Clifford Chance, Gastgeber: Prof. Dr. Matthias Weller „Abendgäste aus der Praxis“ zum Thema: „Der Börsengang eines Unternehmens – Großereignis in der Unternehmenshistorie und die Rolle des jungen Kapitalmarktanwalts“, mit Prof. Dr. Michael Schlitt, Kanzlei Hogan Lovells

DEZEMBER „Abendgäste aus der Praxis“ zum Thema: „Fallstudie zu der Restrukturierung der H.C.Starck-Gruppe“, mit Dr. Sabine Vorwerk, Kanzlei Linklaters LLP

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STARK IN FORSCHUNG UND LEHRE: DIE PROFESSOREN DER EBS LAW SCHOOL Die EBS überzeugt durch ihre ausgezeichnete Lehre und Forschung. Erfahren Sie in diesem Kapitel unter anderem mehr über die Professoren und deren Forschungsschwerpunkte (Auswahl).

// ZIVILRECHT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, HANDELSUND WIRTSCHAFTSRECHT UND BANKRECHT Der Forschungsschwerpunkt des Lehrstuhls liegt im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts, vor allem der Corporate Governance, der Unternehmensfinanzierung und des Rechts der Unternehmenssanierung. Prof. Dr. iur. Tim Florstedt

Abhandlungen und Aufsätze 2016 (Auswahl)  ie umgekehrte Wandelschuldverschreibung, Eine Kapitalklasse im Spannungsfeld D zwischen europäischem Bankrecht und deutschem Aktienrecht, ZHR 180 (2016) 152. Anleihekündigungen in Insolvenznähe, ZIP 2016, 645. A nteilszurechnung und Alternativität, Zugleich zur Frage der Legalität einer mehrfachen Erstattung einmal gezahlter Kapitalertragsteuer bei „Cum-ex“-Geschäften, FR 2016, 641.

LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, UNTERNEHMENSRECHT UND ­K APITALMARKTRECHT Der Lehrstuhl beschäftigt sich in Forschung und Lehre mit allen genannten ­Gebieten. Im Bürgerlichen Recht gilt die Aufmerksamkeit dem Vertragsrecht, dem Produkt­haftungsrecht und dem Recht der Kreditsicherheiten. Im Gesellschaftsrecht ­stehen das GmbH- und Aktienrecht im Mittelpunkt, letzteres zum einen in seiner organisations­rechtlichen Perspektive, zum anderen aber auch mit seinen ­kapitalmarkt­rechtlichen Bezügen. Prof. Dr. rer. pol. Michael Nietsch

Monographien und Kommentare 2016 (Auswahl) Produzenten- und Produkthaftung, in: Handbuch Verbraucherrecht (Herausgeber Marina Tamm und Klaus Tonner, Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 2. Auflage, Mai 2016). Zeitschriftenaufsätze und Beiträge zu Sammelwerken 2016 (Auswahl) Compliance-Risikomanagement als Aufgabe der Unternehmensleitung (ZHR Heft 6/2016, 733 – 775).

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Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmensbereich ante portas – der Regierungsentwurf des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (NZG 34/2016, 1330 –1335).

LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, HANDELS- UND WIRTSCHAFTSRECHT, RECHT DER NON-PROFIT-ORGANISATION Die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls liegen im Recht der Non-ProfitOrgani­sationen, insbesondere im Vereins-, Verbands- und Stiftungsrecht sowie im ­Bank- und Kapitalmarktrecht.

Prof. Dr. iur. Ulrich Segna

Veröffentlichungen in 2016 (Auswahl) K ommentierung der §§ 26, 28 BGB, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Mayer (Gesamtherausgeber), Beck’scher Online-Großkommentar zum BGB (BeckOGK), Band 1: Verein, Stiftung, Gesellschaft, Gemeinschaft (Bandhrsg.: Geibel), Stand: Dez. 2016.  okumentäre Zahlungen, in: Langenbucher/Bliesener/Spindler (Hrsg.), Bankrechts-KomD mentar, Verlag C. H. Beck, 10. Kapitel, 2. Aufl. 2016, S. 570 − 609.  örsenreform, in: Florstedt/Redenius-Hövermann/Segna/Vogel (Hrsg.), Theodor Baums, B Beiträge zum Recht der Unternehmensfinanzierung, Mohr Siebeck, 2016, S. 113 – 203 (mit Theodor Baums); Erstveröffentlichung als Arbeitspapier Nr. 65 des Instituts für Handelsund Wirtschaftsrecht der Universität Osnabrück, 1998.

LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, ZIVILVERFAHRENSRECHT UND INTERNATIONALES PRIVATRECHT Die Forschungsschwerpunkte bilden das Bürgerliche Recht, insbesondere das Dienst­­ leistungsrecht, das deutsche, ausländische und internationale Zivilverfahrensrecht ­sowie schließlich alle Fragen des Internationalen Privatrechts, jeweils unter besonderer ­Berück­sichtigung europäischer Bezüge. Prof. Dr. iur. Matthias Weller, Mag. rer. publ.

Kommentierungen, Handbuchbeiträge 2016 (Auswahl) P eter Kindler / Marc-Philippe Weller (Hrsg.), Beck’scher Online-Großkommentar (BeckOGK), ­C.H.Beck 2016, Art. 10 und 12 Rom I-VO. Im Erscheinen: M. Weller (Hrsg.), Europäisches Kollisionsrecht, Nomos-Verlag Baden-Baden 2016, S. 19 – 125. Apostolos Anthimos, Armenopoulos 2016, S. 1472 f.  ersdorf/Paal (Hrsg.), Beck’scher Online-Kommentar (BeckOK) zum Informations- und Medienrecht, G Telemediengesetz (TMG), §§ 2a und 3, München 2016.

Aufsätze und Beiträge zu Sammelwerken 2016 (Auswahl) S taatenimmunität bei Umschuldung griechischer Staatsanleihen, Anmerkung zur BGH, Urt. v. 08.03.2016 – VI ZR 516/14, IWRZ 2016, 170  – 173 (zusammen mit Anna Fischer). K urzanmerkung zu BGH, Beschl. v. 10.09.2015 – Vollstreckbarkeit eines polnischen Zivilurteils wegen Verstößen gegen den ordre public durch fiktive Inlandszustellung und fehlende Urteilsbegründung, LMK 2016, 375977.

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// ÖFFENTLICHES RECHT LEHRSTUHL FÜR STAATS- UND VERWALTUNGSRECHT, VERWALTUNGS­ WISSENSCHAFTEN, ÖFFENTLICHES UND PRIVATES WIRTSCHAFTSRECHT Ein Forschungsschwerpunkt des Lehrstuhls ist das öffentliche Wirtschaftsrecht. Hierzu gehören neben den klassischen Materien des Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrechts insbesondere das Recht des anlagenbezogenen Immissionsschutzes, das Ladenöffnungsrecht, das Abfallwirt­ schaftsrecht sowie das Subventionsrecht. Der Lehrstuhl befasst sich darüber hinaus mit der wirtschaftlichen Betätigung des Staates, namentlich der Kommunen. Prof. Dr. iur. Markus Ogorek, LL.M. (Berkeley)

Kommentierungen 2016 (Auswahl)  harta der Grundrechte der Europäischen Union, hrsg. v. Klaus Stern und Michael Sachs, Verlag C ­C.H.Beck, München 2016, Kommentierung von Art. 6 EU-GRCharta (Recht auf Freiheit und Sicherheit).  eck’scher Online-Kommentar Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen, hrsg. von Markus B Möstl und Dieter Kugelmann, Edition 3, Stand: 1.11.2016, Kommentierung von: §§ 9 – 15b, §§ 26 – 34a PolG NRW, 170 Seiten.

Beiträge in Zeitschriften und Sammelwerken 2016 (Auswahl)  o bleibt der Tierschutz? Rechtswidrigkeit der massenhaften Tötung von Eintagsküken, W in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2016, S. 1433 – 1438.

LEHRSTUHL FÜR ÖFFENTLICHES RECHT, EMPIRISCHE RECHTSFORSCHUNG UND RECHTSÖKONOMIK Der Lehrstuhl untersucht die verhaltenssteuernden Wirkmechanismen des Rechts, insbesondere die Frage, wie mithilfe des Rechts Konflikte im Spannungsfeld zwischen Individuum und Gemeinschaft gelöst werden können, wenn sich Menschen in Organisationen verbinden. Zu den Forschungsschwerpunkten zählen Demokratie-, Religionsverfassungs-, Parteien- und allgemeines Körperschaftsrecht. Prof. Dr. iur. Emanuel Towfigh

Aufsätze 2016 (Auswahl)  o direct-democratic procedures lead to higher acceptance than political representation? (mit S. Goerg, D A. Glöckner, P. Leifeld, A. Llorente-Saguer, S. Bade, C. Kurschilgen) in: Public Choice, Vol. 167, Issue 1 – 2, S. 47 – 65. Rational Choice and Its Limits, 17 German Law Journal No. 5 (2016), S. 763 – 778.  essgenauigkeit und Fairness in Staatsprüfungen. Aktuelle Studien zeigen Gruppen-Unterschiede in M juristischen Examina auf (mit A. Glöckner).

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LEHRSTUHL FÜR STAATSRECHT, VERWALTUNGSRECHT, EUROPARECHT, RECHT DER NEUEN TECHNOLOGIEN SOWIE RECHTSGESCHICHTE Der Lehrstuhl beschäftigt sich in Forschung und Lehre mit den verschiedenen Ebenen des ­Öffentlichen Rechts. Forschungsschwerpunkte liegen derzeit im deutschen, europäischen und internationalen öffentlichen Wirtschaftsrechtund im Recht des Internets sowie der neuen ­Technologien und Medien. Prof. Dr. iur., Dr. phil. Martin Will, M.A., LL.M. (Cambridge)

Buchveröffentlichung Öffentliches Baurecht in Hessen (Beck-Verlag), 245 S., München 2016. Kommentierungen 2016 (Auswahl) § 160 GewO (Übergangsregelungen zu den §§ 34c und 34i), in: Johann-Christian Pielow (Hrsg.), Gewerbeordnung-Kommentar (Beck-Verlag), 2. Aufl. 2016, Kommentierung von §§ 11a, 34c-j, 156, 157,160 GewO.

// STRAFRECHT LEHRSTUHL FÜR STRAFRECHT, STRAFPROZESSRECHT UND WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT Der Lehrstuhl beschäftigt sich mit den drei genannten Teilbereichen des Strafrechts. Forschungsschwerpunkt sind derzeit prozess-rechtliche Fragen zur Vermögensabschöpfung sowie materiell-rechtliche Fragen zur Notwehr gegen ein Unterlassen. Prof. Dr. iur. Jörg Scheinfeld

Monographien 2016 (Auswahl)  rgantransplantation und Strafrechtspaternalismus – Eine Analyse der strafbewehrten SpendeO begrenzungen im deutschen Transplantationsrecht, zugleich Habilitationsschrift, Hamburg, 2016, Mohr Siebeck Verlag, Tübingen. Beiträge in Zeitschriften und Sammelbänden 2016 (Auswahl)  ie Beschneidung kindlicher Genitalien, in: Hruschka /Joerden (Hrsg.), Jahrbuch für Recht und D Ethik, Band 24 (2016), S. 67 – 96 (gemeinsam mit Christoph Wolf).

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HOCHKARÄTIGE PRAKTIKER FÜR DIE LEHRE Dr. Thomas Dünchheim und Dr. Roman Poseck werden als Honorarprofessoren berufen. Im März 2016 wurde Dr. Thomas Dünchheim zum Honorarprofessor an der EBS Universität berufen. Der promovierte Volljurist übernimmt die neu geschaffene Professur für Staats- und Verwaltungsrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht. „Wir legen an unserer Universität großen Wert darauf, in die Lehre auch hochkarätige Praktiker einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund ist Herr Dünchheim, der in Forschung, Lehre und Praxis gleichermaßen hervorragend ausgewiesen ist, eine enorme Bereicherung“, zeigte sich Professor Dr. Markus Ogorek begeistert. „Die rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre sowie Ausbildung des juristischen Nachwuchses sind von zentraler Bedeutung für unser Staats- und Gemeinwesen“, so Dünchheim über seine Lehrtätigkeit als Honorarprofessor an der EBS. Thomas Dünchheim ist Diplom-Verwaltungswirt und studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. In der Zeit von 1999 bis 2009 war er hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein. Dünchheim veröffentlichte eine Vielzahl juristischer Fachbeiträge und Lehrbücher zu Rechtsfragen aus dem Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht sowie dem Kommunal- und Wirtschaftsrecht. Er verfügt über eine 10-jährige Praxis als Gesellschafter, Aufsichtsratsvorsitzender und -mitglied in diversen kommunalen Unternehmen. Er leitet die Industriegruppe

Public Sector von Hogan Lovells in Deutschland und ist Mitglied der internationalen Global Policy and Advocacy Initiative. Den Düsseldorfer Standort von Hogan Lovells verantwortet Dünchheim seit dem 1. Januar 2016.

Professor Dr. Thomas Dünchheim

Dr. Roman Poseck ist seit Oktober 2016 Honorarprofessor für Strafrecht und Verfahrensrechte an der EBS Law School. „Wir freuen uns außerordentlich, dass sich ein so erfahrener Richter wie Roman Poseck an der Law School einbringt“, resümiert EBS Präsident Professor Dr. Markus Ogorek. Poseck ist bereits seit 2014 als Lehrbeauftragter an der EBS tätig. Zuvor hielt er mehr als zehn Jahre Vorlesungen an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung. „Der Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis“, so Poseck, „ist für beide Seiten ein großer Gewinn. Von daher freue ich mich sehr auf meine weitere Vorlesungstätigkeit an der EBS!“

Professor Dr. Roman Poseck

Roman Poseck studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Gießen und Utrecht. Nach seiner Promotion begann er im April 2000 eine Tätigkeit in der Justiz als Richter am Landgericht Limburg an der Lahn. Ein Jahr später wurde er als Referatsleiter in die Strafrechtsabteilung des Hessischen Justizministeriums in Wiesbaden abgeordnet. Es folgten weitere Verwendungen im Justizministerium. 2002 wurde er zum Richter auf Lebenszeit, 2004 zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ernannt. Dort bekleidet er seit 2012 das Amt des Gerichtspräsidenten. Außerdem ist er seit Januar 2017 Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen.

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ExPERiEncE thE intERnational FlavouR oF ouR BusinEss Internationale Zusammenarbeit ist bei DLA Piper Anspruch und gelebte Realität. Für über 4.200 Anwälte, die weltweit in über 30 Ländern für DLA Piper tätig sind, gehört das Verständnis verschiedener Werte und Kulturen zur Philosophie unserer Kanzlei. Juristisches Können allein ist uns aber nicht genug. Wir suchen Menschen, die zu DLA Piper passen. Für unsere Standorte in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und München suchen wir

engagierte Rechtsanwälte (m/w), Referendare (m/w) und Praktikanten (m/w). Auf den Geschmack gekommen? Dann bewerben Sie sich bei einer der weltweit führenden Wirtschaftskanzleien.

DLA Piper uk llp ist Teil von DLA Piper, einer weltweit tätigen Anwaltskanzlei, die durch eigenständige Rechtsträger agiert. Weitere Informationen über diese Rechtsträger finden Sie unter www.dlapiper.com. Copyright © 2016 DLA Piper. All rights reserved.

NEUE KOOPERATIONEN DLA PIPER UK LLP „Eine optimale Vorbereitung der angehenden Juristen auf die berufliche Praxis ist von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist eine enge Verknüpfung von universitärer Ausbildung mit praktischer Rechtsberatung besonders wichtig. Dies gilt umso mehr im internationalen Umfeld, das heute in vielen großen Kanzleien und Unternehmen eine tagtägliche Anforderung an die Rechtsberatung darstellt“, so Dr. Jens Kirchner, Partner bei DLA Piper UK LLP. DLA Piper ist eine der weltweit führenden Wirtschaftskanzleien. In mehr als 30 Ländern in Europa, Afrika, Asien, Australien, dem Nahen Osten sowie Nord- und Südamerika ist internationale Zusammenarbeit Anspruch und gelebte Realität zugleich. Als FullService-Kanzlei verfügt DLA Piper über ein weltweites Netzwerk, das den Mandanten eine nahtlose fach- und grenzüberschreitende Beratung in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts bietet. In Deutschland ist DLA Piper mit rund 220 Rechtsanwälten an den fünf Standorten Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und München vertreten. Zu den Mandanten der Wirtschaftskanzlei zählen national und international agierende Unternehmen, Finanz­ institute und öffentliche Stellen.

Dr. Jens Kirchner, Partner, Kanzlei DLA Piper UK LLP

SKADDEN, ARPS, MEAGHER & FLOM LLP „Die EBS bietet ein exzellentes Jurastudium mit starken inhaltlichen Schwerpunkten im Wirtschaftsrecht. Durch die neue Kooperationsvereinbarung können wir frühzeitig Kontakt zu hochtalentierten Studierenden aufnehmen und ihnen einen umfassenden Einblick in die Arbeit unserer Kanzlei geben“, sagt Dr. Lutz Zimmer, LL.M., Partner bei Skadden und Mitglied des Kuratoriums der EBS Law School. Auch die EBS freut sich über den neuen Partner. Dazu Thomas Erler, Executive Director der Law School: „Mit Skadden haben wir erneut eine renommierte Kanzlei für unsere Universität gewinnen können, die inhaltlich breit aufgestellt ist und über eine ausgezeichnete Expertise verfügt.“ Dr. Lutz Zimmer, Partner, Kanzlei Skadden, Arps, Meagher & Flom LLP

Mit rund 1700 Anwälten in 22 Büros weltweit gehört Skadden zu den international angesehensten Rechtsanwaltskanzleien. In den deutschen Büros in Frankfurt am Main und München arbeiten derzeit rund 30 Anwälte. Die Tätigkeit der Kanzlei in Deutschland reicht von der Beratung bei komplexen M&A, Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen über Bank- und Kapitalmarktfinanzierungen bis hin zu Fragen des Steuer-, Kartell- und Arbeitsrechts und der Vertretung von Mandanten in komplexen Rechtsstreitigkeiten.

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INDIVIDUELLE KOOPERATIONEN: DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG Enge Partnerschaften zahlen sich aus – für unsere Förderer genauso wie für die Studierenden. Die EBS Law School ist stolz auf ihre zahlreichen Förderer und Kooperationspartner. Dank der erstklassigen Zusammenarbeit mit führenden Kanzleien in Deutschland und Europa gelingt es, besonders im Schwerpunktbereichsstudium, einen hohen Praxisbezug herzustellen. Davon profitieren auch die Kooperationspartner: Besonders talentierte Studierende können früh entdeckt und im besten Fall schon aus dem Studium heraus an den potenziellen späteren Arbeitgeber gebunden werden. Das Angebot an Workshops, mit denen die Kanzleien ihr Praxiswissen in unsere universitäre Lehre einbringen, wurde weiter ausgebaut und erneut von zahlreichen Studierenden angenommen. Bereits zum zweiten Mal wurde der Zertifikatskurs Mergers & Acquisitions, mit dem unsere Studierenden ihre Kenntnisse in dem Rechtsgebiet M&A vertiefen konnten, angeboten. Die Schnittstelle zwischen der EBS Law School und ihren vielfältigen Kooperationspartnern bildet das eigens eingerichtete Center for Legal Education and Professional Development. Dort werden

PARTNER:

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außercurriculare Praxis- und Ergänzungsveranstaltungen zum Curriculum für Studierende angeboten. Darüber hinaus finden interessierte Kanzleien bei uns sofort den richtigen Ansprechpartner, um eine individuelle Kooperation zu besprechen. Ganz gleich, ob es um ein Stipendium, Lehrstuhlkooperationen, klassisches Hochschulmarketing, die Unterstützung eines bestimmten Forschungsfeldes oder eine völlig neue Initiative geht: wir freuen uns jederzeit darauf, mit Ihnen in einen konstruktiven Dialog zu treten!

KONTAKT: Thomas Erler, MBA Executive Director EBS Law School Telefon +49 611 7102 1612 Fax +49 611 7102 10 1612 [email protected]

LAWYERS WHO GET IT GET IT / MAKING AN MAKING AN IMPACT IMPACT / CULTURE CULTURE OF INCLUSION INCLUSION / LAWYERS LAWYERS WHO GET GET IT / MAKING MAKING AN IMPACT RECHTSANWÄLTE UND REFERENDARE (M/W), IMPACT / CULTURE CULTURE OF INCLUSION INCLUSION / LAWYERS

Mit etwa 1.700 Rechtsanwälten an 22 Standorten in den weltweit wichtigsten Wirtschaftszentren ist Skadden eine der größten international tätigen Kanzleien. Für unsere Praxisbereiche Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Private Equity, Finanzierung, Steuerrecht, Dispute Resolution und Compliance/Governance suchen wir motivierte

die unser Interesse an internationalen Projekten teilen und Freude am gemeinsamen Erfolg haben. Wir bieten Associates (m/w) eine anspruchsvolle und interessante Tätigkeit mit Mandantenkontakt ab dem 1. Tag. Sie haben Gelegenheit, als Mitglied eines internationalen Teams von Anwälten unserer Kanzlei an der Konzeption und Durchführung von Milestone-Projekten mitzuwirken. Als Referendar (m/w) haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anwaltsstation und/oder Wahlstation in einem unserer deutschen Büros zu absolvieren. Wir bieten Referendaren (m/w), die ihre Anwaltsstation erfolgreich in einem unserer deutschen Büros absolviert haben, die Möglichkeit, ihre Wahlstation in einem unserer ausländischen Büros abzuleisten. In regelmäßigen Abständen finden Workshops und Schulungen zu unseren Praxisbereichen sowie Unterricht in Business English für Juristen statt. Referendare (m/w) haben zudem die Möglichkeit, an nahezu allen nationalen Fortbildungen für Anwälte teilzunehmen.

Kontaktieren Sie uns, wir würden Sie gerne bald bei uns willkommen heißen!

Büro Frankfurt Dr. Johannes Kremer, LL.M. T: +49.69.74.22.00 E: [email protected]

SKADDEN, ARPS, SLATE, MEAGHER & FLOM LLP

IFYOUTHINK.COM

Büro München Dr. Lutz Zimmer, LL.M. T: +49.89.2.44.49.50 E: [email protected]

BLICK NACH VORN: DER ZIVILPROZESS DER ZUKUNFT Grundsätze und Regeln für elektronisch geführte Erkenntnisverfahren – ein Forschungsprojekt.

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Ausgangslage

Projektidee

Der Zivilprozess der Zukunft wird in weiten Teilen elektronisch vorbereitet und geführt werden. Hierauf wirkt der Gesetzgeber nicht erst seit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 10.10.2013 hin (im Einzelnen hierzu etwa Matthias Weller/Daniel Serbu, Der elektronische Rechtsverkehr rückt näher, DRiZ 2013, 290 ff.). Allerdings beruhen die ZPO und andere Ver­ fahrensordnungen konzeptionell weiterhin auf papiergetragenen Abläufen, innerhalb derer einzelne Punkte „elektronisiert“ werden. Dies zeigt sich schon am äußeren System der ZPO, in der nahezu alle Vorschriften zur Elektronisierung Einschübe und Ergänzungen zu bestehenden Regeln sind, häufig als solche gekennzeichnet durch „a-Vorschriften“, zum Teil finden sich auch Zusatzabsätze. Dies gilt etwa für die §§ 128a, 130a, 130b, 130c, 130d, 160a, 174 Abs. 3, 186 Abs. 2 Satz 2, 298a, 299 Abs. 3, 299a, 371a, 371b, 416a, 445a, 445b ZPO. An diesem normsystematischen „Flickenteppich“ lässt sich ablesen, dass sich ein Paradigmenwechsel ankündigt. Irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft wird die Quantität in Qualität umschlagen, und die Fülle der Ausnahmeregelungen wird sich zu einer neuen prozessualen Grundannahme konstituieren, dass nämlich Erkenntnisverfahren grundsätzlich elek­tronisch geführt werden.

Diese Ausgangslage nahm ein Forschungsprojekt an der EBS Law School zum Anlass, den sich ankündigenden Paradigmenwechsel gedanklich einmal vorwegzunehmen (im Einzelnen Weller/Köbler, NJW-Aktuell-Interview „Aktenberge ade?“, NJW 2014, Heft 24; Köbler, Auf der grünen Wiese der Wissenschaft – Ansätze zu einer Verfahrensordnung für originär elektronisch geführte Gerichtsverfahren, JurPC Web-Dok. 157/2014, Abs. 1; Patrick Buse, Einfach mal ein komplett elektronisches Gerichtsverfahren denken“, LTO online v. 14.09.2014). Kernfrage war damit: Welche Grundsätze und Regeln müsste eine Verfahrensordnung enthalten, wenn zu unterstellen ist, dass Erkenntnisverfahren grundsätzlich elektronisch ablaufen? Papiergetragene Abläufe werden unter einer solchen Perspektive nicht vollständig verschwinden, aber sie werden konzeptionell zubegründungsbedürftigen Ausnahmen. Normsystematisch gesprochen, geht es um das Ziel, die „a-Vorschriften“ und sonstigen ergänzenden Normzusätze in ein stimmiges Konzept zu integrieren. Für dieses Projekt konnten namhafte Vertreter und Förderer aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und – besonders wichtig – der IT- und Softwareindustrie gewonnen werden. Als Leiter des Projekts fungierte neben dem Autor dieses Beitrags der Präsident des Landgerichts Darmstadt Dr. Ralf Köbler. Ziel des Projekts war es, einen

wesentlichen, bisher fehlenden, nämlich normativen Beitrag zur Hebung der großen Potenziale der Elektronisierung des Justizsystems zu leisten. Bisher konzentrierte sich die Umformung des Gerichtsund Rechtswesens – naturgemäß – auf die Elektronisierung von Geschäftsabläufen und operiert damit auf einer eher tatsächlichen Ebene mit punktuellen Auswirkungen auf die normative Ebene. Methode Die Arbeitsgruppe orientierte sich methodisch an Erfahrungen aus der internationalen Rechtsvereinheitlichung. Dort hat es sich bewährt, konträre Vorstellungen und Interessen dadurch einer einheitlichen Normsetzung zuzuführen, dass abstrakte Grundsätze formuliert und dann durch konkretisierende Einzelregelungen ausdifferenziert werden. Hinzu treten dann Kommentierungen von Grundsätzen und Einzelregelungen. So sind beispielsweise die American Law lnstitute/UNIDROIT Principles of Transnational Civil Procedure 2004 entstanden, ein Normgefüge für die Führung transnationaler Zivilprozesse. Auf ähnlicher Linie erarbeiten das European Law Institute und UNIDROIT derzeit eine europäische Variante dieser Regeln. Die Strukturierung in abstrakten Grundsätzen, Einzelregelungen und Kommentierungen hat den großen Vorteil, dass das auf höherer Abstraktionsebene typischerweise größere Konsenspotenzial genutzt wird, dass zugleich Auseinandersetzungen um Einzelregelungen geführt und rechtspolitische Entscheidungen hierzu getroffen werden können, ohne notwendig den Grundsatz zu revidieren. Außerdem erhält ein Gesetzgeber hierdurch nicht nur eine Art Werkzeugkasten (Toolbox) zu seiner allfälligen Verwendung, er kann auch durch die Kommentierungen auf ein Argumentarium zur Begründung seiner rechtspolitischen Entscheidung zurückgreifen. Inhaltlich konzentriert sich das Projekt auf die Zivilprozessordnung als Leitverfahrensordnung. Sämtliche vorgeschlagenen Grundsätze und Regeln nehmen für sich in Anspruch, mit den einschlägigen (Prozess-)Grundrechten vereinbar zu sein und anerkannte Prozessgrundsätze und Verfahrensmaximen mindestens zu wahren, wenn nicht durch den Einsatz technischer Hilfsmittel besser als zuvor zu  verwirklichen. Mindestanforderungen für herkömmliche Verfahren werden als grundsätzlich ausreichend auch für elektronisch geführte Verfahren erachtet, es sei denn, aus der Elektronisierung erwächst eine spezifisch gesteigerte Gefährdung. Schließlich unterstellt das Projekt ein hohes und hinreichendes IT-Sicherheitsniveau, eine hinreichende IT-Ausstattung der Justiz, eine hinreichende Netzinfrastruktur, hinreichende Barrierefreiheit und Ergonomie sowie die grundsätzliche Vereinbarkeit der vorgeschlagenen Grundsätze und Regeln mit datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Deskriptive Grundsätze Das Zentrum des grundsätzlich elektronisch geführten Verfahrens bildet nach der Vorstellung der Arbeitsgruppe ein „elektronischer gerichtlicher Datenraum“ für jedes zu eröffnende Verfahren. Dieser Datenraum ersetzt die „E-Akte“ und ermöglicht darüber hinaus neben einer mehrdimensionalen Dokumentenordnung die IT-gestützte Erzeugung aller weiteren gerichtlichen Verfahrensschritte und Prozesshandlungen, etwa die Erstellung und Versendung, gegebenenfalls Zustellung, von Verfügungen, Beschlüssen, Entscheidungen sowie justizinternen Mitteilungen. Angeboten werden sollen ferner Textbausteine, Formulare, Muster, Zugänge zu Datenbanken und Fachanwendungen. Es soll also eine die „E-Akte“, Dokumentenmanagement, Dokumentenerstellung und das „Postfach“ integrierende IT-Anwendung vorgehalten werden. Derzeit bilden sich einzelne Bestandteile heraus, etwa zur „E-Akte“ etc. Diese Bestandteile sollten aber in einem Gesamtkonzept, eben dem „Datenraum“, gebündelt werden. Die Einrichtung für das jeweilige Verfahren obliegt dem zuständigen Gericht. Die Verwaltung der Zugänge obliegt dem Richter. Die technischen Einstellungen sind so vorzunehmen, dass keine Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit eintritt. Anwaltliche Parteivertreter können sich mit einem eigenen anwaltlichen elektronischen Datenraum an den gerichtlichen Datenraum anschließen. Die Vernetzung mit dem gerichtlichen Datenraum bietet die Chance, nach „Freischaltung“ durch den Richter durch Spiegelung der im gerichtlichen Datenraum bereits für den Parteivertreter oder die Partei hinterlegten Daten eine Synchronisation des anwaltlichen mit dem gerichtlichen Datenraum zu bewirken.

Die formulierten Grundsätze im Einzelnen Auf der Basis dieser Maßgaben sind 17 Grundsätze formuliert worden, und zwar vier deskriptive, die IT-Infrastruktur skizzierende Grundsätze und 13 normative Grundsätze:

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An sich wäre es konzeptionell konsequent, dem Pateivertreter den unmittelbaren Zugang zum gerichtlichen elektronischen Datenraum hinsichtlich der ihn betreffenden Daten zu gewähren, wie dies beispielsweise Versicherungen für ihre Versicherten über Onlineportale anbieten. Nach gegenwärtigem Stand der IT-Sicherheitstechnik erscheint der Arbeitsgruppe diese Struktur aber zu unsicher, so dass lediglich eine Spiegelung der Daten des gerichtlichen Datenraums vorgesehen ist. Diese Synchronisation soll automatisch immer stattfinden, sobald der Anwalt seinen anwaltlichen Datenraum zum jeweiligen Verfahren „öffnet“. Denkbar wäre auch, mit der Synchronisation des anwaltlichen Datenraums gerichtlich zu berechnende Fristen zu spiegeln. Anwaltliche Dokumente und Daten sollen hingegen nicht unmittelbar im gerichtlichen elektronischen Datenraum hinterlegt werden können. Vielmehr ist insoweit die Kommunikation über elektronische Postfächer erforderlich. Dies bleibt ohnehin der Weg für die Kommunikation mit dem Gericht für diejenigen Anwälte, die sich gegen die Einrichtung eines anwaltlichen Datenraums entscheiden. Im Übrigen sollten elektronische Postfächer für vergleichbare Berufsträger eingeführt und schließlich für jede daran interessierte Person angeboten werden. Mit diesen Kommunikationselementen – Datenräume, elektronische Postfächer – und Kommunikationsoptionen entsteht eine geeignete, weil die Potentiale der elektronischen Verfahrensführung bestmöglich nutzende, Infrastruktur. Normative Grundsätze Auf der Grundlage dieser technisch-deskriptiven Struktur hat die Arbeitsgruppe folgende normative Grundsätze formuliert: Erstens soll die Zustellung grundsätzlich elektronisch durch Empfangsbekenntnisse erfolgen. Zwar könnte technisch ein automatisiertes Empfangsbekenntnis generiert werden, jedoch erscheint es der Mehrheit der Gruppe derzeit nicht angemessen, auf einen Willensakt bei Zustellung in ein elektronisches Postfach zu verzichten. Dies heißt freilich, dass andere, herkömmliche Wege der willensunabhängigen Zustellungen eröffnet bleiben müssen. Zumindest öffentliche Zustellungen sollten aber nur noch durch geeignete Internetplattformen erfolgen. Derzeit führt die Europäische Kommission eine umfangreiche Studie zum Zustellungsrecht in den Mitgliedstaaten durch, und Teil der Untersuchung ist die Frage nach Möglichkeiten und Zukunftsoptionen der elektronischen Zustellung im nationalen wie im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr: Study on the service of documents – Comparative legal analysis of the Member States’ relevant provisions and practices and minimum standards. Zweitens muss für den Fall anhaltender Störungen der elektronischen Kommunikationswege oder vergleichbarer Hindernisse eine Ersatzeinreichung der grundsätzlich elektronisch einzureichenden Dokumente offenstehen.

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Ferner sollte, drittens, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung im elektronischen Rechtsverkehr für eine Übergangszeit großzügig gehandhabt werden, um Anreize für den Technik- und Medienwechsel zu schaffen und teilweise allzu harte Rechtsprechung zu korrigieren [s. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.07. 2013 – VI-U (Kart) 48/12; rechtskräftig, vgl. BGH, 23.09.2014, Az. KZR 57/13]. Viertens stellt sich die Arbeitsgruppe eine grundsätzlich elektronische Dateneinsicht („Akteneinsicht“) vor, wobei durch die Elektronisierung des Vollzugs keinerlei Änderung an Bestand und Umfang von Einsichtsrechten herbeigeführt werden soll. Der Vollzug soll konkret über Kopien von Daten zu einem bestimmten, ausgewiesenen Datum erfolgen, und die elektronische Kopie soll die Identität des Antragstellers ausweisen, um unbefugter Verbreitung entgegenzutreten. Fünftens soll die mündliche Verhandlung durch elektronische Hilfsmittel unterstützt, aber keineswegs infrage gestellt werden. Insbesondere deswegen hat sich die Arbeitsgruppe entschieden, Grundsätze für „grundsätzlich“ und nicht „ausschließlich“ elektronisch geführte Verfahren zu entwickeln. Dies schließt es nicht aus, den Parteien ein rein elektronisches Verfahren zur Wahl zu stellen, und dies tun die Grundsätze auch in der Tat, aber im Regelfall soll es bei der herkömmlichen „realen“ mündlichen Verhandlung bleiben. Hierbei kann man allerdings über eine Neuinterpretation des Grundsatzes der Mündlichkeit nachdenken, denn die Mündlichkeit hat die Funktion, der Öffentlichkeit zu ermöglichen, das Verfahren zu verfolgen. Wenn und soweit dies mit neuen technischen Hilfsmitteln nunmehr auf visuellem Weg besser gelingt als auf den herkömmlichen auditiven Kanälen, dann spricht manches dafür, den Grundsatz der Öffentlichkeit durch technische Hilfsmittel im Gerichtssaal zu optimieren, also beispielsweise Dokumente nicht mehr zu verlesen, sondern per Beamer für die Gerichtsöffentlichkeit zu visualisieren. Ferner erinnern die Grundsätze, sechstens, an – bereits de lege lata weitgehend bestehende – Möglichkeiten des Gerichts zur Verhandlung durch gleichzeitig wechselseitige Bild-/Tonübertragung sowie zur Vernehmung durch solche Bild-/Tonübertragungen (s. § 128a ZPO). Die Entscheidung darüber soll aber auch nach den erarbeiteten Grundsätzen im Ermessen des Gerichts bleiben, und es ist auch kein intendiertes Ermessen zugunsten des Einsatzes elektronischer Hilfsmittel vorgesehen. Vielmehr muss die Entscheidung durch das Gericht nach Sachlage im Einzelfall getroffen werden. Man könnte ferner daran denken, anstelle des Protokolls – sofern technisch möglich – die Verhandlung vollständig technisch aufzuzeichnen. Allerdings hat das Protokoll auch die Funktion, dass sich die Verfahrensbeteiligten verbindlich über den Verfahrensablauf und Verfahrensinhalte verständigen, und dies kann mittels einer rein technischen Aufzeichnung nicht gelingen. Es soll daher dabei bleiben, dass ein Protokoll anzufertigen ist, dies freilich

soll dann gleich in einem originär elektronisch erzeugten Dokument geschehen. Ferner soll, siebtens, die Beweisführung durch Dokumentenvorlage grundsätzlich elektronisch erfolgen. Für den Beweiswert muss dabei einerseits wie bisher unterschieden werden zwischen öffentlichen und privaten Dokumenten, andererseits zwischen originär elektronischen und sekundärelektronisch (Scan) erzeugten Dokumenten. Problematisch bleibt allerdings das sekundärelektronisch erzeugte private Dokument, das nach gegenwärtigem Stand der Technik an Beweiswert gegenüber der Originalurkunde verliert. Achtens stellt sich die Arbeitsgruppe die Urteilszustellung grundsätzlich elektronisch vor, wobei dann nach gegenwärtigem Stand der Technik Ausfertigungen des Urteils in Papierform nicht mehr möglich sein werden. Es stellt sich vor diesem Hintergrund die – jenseits des Projektzuschnitts liegende, zugleich natürlich naheliegende – Frage, ob die hier vorgeschlagene Struktur auf das Vollstreckungsverfahren erstreckt werden kann, etwa dergestalt, dass sich auch ein Gerichtsvollzieher mit einem ihm eigenen Datenraum an den gerichtlichen Datenraum anschließen kann und dadurch sicheren Zugang zum Titel erhält. Ferner sehen die vorgeschlagenen Grundsätze wie bereits erwähnt eine Option für die Parteien vor, ein rein elektronisches Verfahren in Anlehnung an das Urkundsverfahren und an die europäische Small-Claims-Verordnung zu wählen. Diese Option soll mit attraktiven Anreizen ausgestattet werden. Schließlich wird auch auf grundsätzlicher Ebene an die große Bedeutung der Aus- und Fortbildung von IT-Kompetenz aller Beteiligten und an die gleichermaßen große Bedeutung der IT-Sicherheit erinnert.

Schluss Die hier nur skizzierbaren Grundsätze sowie die aus­differenzierenden Regeln und erläuternden Kommentare wurden in der Schriftenreihe der EBS Law School veröffentlicht (s. Weller/Köbler, Verfahrensgrundsätze und Modellregeln für die grundsätzlich elektronische Führung gerichtlicher Erkenntnisverfahren, Schriftenreihe der EBS Law School Band 11, Baden-Baden 2016, 141 Seiten) und auf dem 24. Deutschen EDV-Gerichtstag am 23.09.2015 in Saarbrücken mit positiver Resonanz der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Eine besondere Anerkennung erfuhr das Projekt jüngst nochmals durch den Zweiten Preis für gute Gesetzgebung der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG). Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber den ihm nun zugespielten Ball zugunsten des elektronischen Rechtsverkehrs aufnimmt.

PROF. DR. MATTHIAS WELLER, MAG. RER. PUBL. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Internationales Privatrecht, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden

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EINBLICK IN DAS LEBEN EINES WIRTSCHAFTSANWALTS BEI GLEISS LUTZ Als Kooperationspartner der EBS Law School übernehmen die Anwälte von Gleiss Lutz jedes Jahr mit Freude im Rahmen des EBS Law Camps, den angehenden jungen Kollegen den Beruf des Wirtschaftsanwalts näher zu bringen und Einblicke in die Praxis zu ermöglichen.

In diesem Jahr nahmen die Studierenden an einem Workshop teil, der von Frau Dr. Eva Reudelhuber und Herrn Frank Schlobach (beide Partner im Bank- und Finanzrecht) geleitet wurde. „Ohne Moos nix los“ war das Motto des Workshops. Die Studierenden wurden nach einer kurzen Einführung in die anwaltliche Tätigkeit auf eine Verhandlungssituation in einer Finanzierungstransaktion vorbereitet. Danach durften sie in die Praxis einsteigen und einige Punkte „gegeneinander“ verhandeln. Eine für den Anwalt typische Situation, für die jungen Kollegen aber eine noch ganz neue Erfahrung. Natürlich durfte der persönliche Austausch mit Anwaltskollegen bei einem kleinen Imbiss im Anschluss daran nicht fehlen. So konnten die Studierenden die Veranstaltung auch nutzen, um Kontakte zu knüpfen und das mögliche Umfeld ihrer künftigen Tätigkeit genauer kennenzulernen. Gleiss Lutz bietet weitere Veranstaltungen an, die den Anwaltsberuf erlebbar machen. In einem „Kamingespräch“ mit Dr. Emanuel Ballo (Assoziierter Partner im Bereich Compliance & Investigations) konnten die etwas erfahreneren Studienkollegen einen Eindruck über den Bereich „Internal Investigations“ gewinnen.

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Gerade die fachbereichsübergreifende Beratung im Gesellschaftsund Strafrecht, bisweilen auch kartellrechtliche Aspekte, zeigten den Studierenden, dass eine breit angelegte Ausbildung, wie sie die EBS Law School bietet, für die spätere Praxis sehr gut vorbereitet. Als langjähriger Förderer der EBS Law School freuen wir uns, im Rahmen des nächsten EBS Law Camps wieder viele ambitionierte Studierende bei uns im Frankfurter Büro begrüßen zu dürfen. Auch freuen wir uns auf weitere spannende Veranstaltungen in Kooperation mit der EBS Law School.

DR. EVA REUDELHUBER Partner, Kanzlei Gleiss Lutz

Dr. Christian Arnold, Partner

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RISIKOMANAGEMENT, ­COMPLIANCE-VERSTÖSSE UND KAPITALMARKTRECHT Bericht zum Dritten Wiesbadener Compliance Tag am 24.06.2016 im Center for Corporate Compliance an der EBS Law School, Wiesbaden. Am 24.06.2016 fand an der EBS Law School der Dritte Wiesbadener Compliance Tag des Centers for Corporate Compliance statt. Themenschwerpunkte waren das Compliance-Risikomanagement und die kapitalmarktrechtlichen Auswirkungen der unzulänglichen Berichterstattung von Compliance-Verstößen. Dabei wurden Rechtspflichten des Risikomanagements, dabei anzuwendende Methoden und in der Praxis gewonnene Erkenntnisse behandelt. Berücksichtigt wurden auch governance-spezifische Merkmale des Compliance-Risikos, also insbesondere die Rolle der Leitungsund Überwachungsorgane. Weitere Programmpunkte bildeten die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ad-hoc-Publizität von börsennotierten Unternehmen bei Vorliegen von Compliance-Verstößen. Mit über 90 Teilnehmern fand der Compliance Tag regen Zuspruch. Erstmals nahmen auch engagierte Studenten des an der EBS Law School angebotenen Schwerpunktbereichs Gesellschafts- und Restrukturierungsrecht teil.

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Moderiert wurde der Dritte Wiesbadener Compliance Tag von Herrn Professor Ulrich Burgard (Universität Magdeburg) und Herrn Professor Michael Nietsch (EBS Law School, Wiesbaden). Zu den Referenten gehörten Herr Dr. Stefan Vogelsang (Schenker AG), Herr Dr. Oliver Kessler (Oppenhoff & Partner), Herr Professor Michael Nietsch (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Kapitalmarktrecht, EBS Law School, Wiesbaden), Herr Professor Lars Klöhn (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht,

Humboldt-Universität, Berlin), Herr Thomas Eufinger (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) sowie Herr Sam Eastwood (Norton Rose Fulbright). Grundlagen des Compliance-Risikomanagements Schon in der Begrüßung wurde die Bedeutung des Compliance-Risikomanagements am tagesaktuellen Thema des „Brexits“ deutlich gemacht. Zwar handelt es sich dabei nur in zweiter Linie um ein regulatorisches Risiko, zeigt aber wie sich Rahmenbedingungen unternehmerischen Handelns in kurzer Zeit und grundlegend verändern können. Die Referenten griffen das Thema auch während der Tagung wiederholt auf, insbesondere weil der letzte Referent Sam Eastwood extra aus London anreiste. In seinem Auftakt-Vortrag „Am Anfang steht die Risikoanalyse“ verband Dr. Stefan Vogelsang Theorie und Praxis. Er führte zunächst in die Methoden des Compliance-Risikomanagements ein und schilderte danach die Umsetzung durch die Compliance-Abteilung bei der Schenker AG mit den besonderen Herausforderungen eines international tätigen Speditionsunternehmens. Im Zuge dessen erläuterte er insbesondere den Schenker-Risikoatlas. Er präzisierte sehr gut die Rolle der Compliance-Abteilung bei der Risikoanalyse in der anschließenden Diskussion.

D Ka r. O nz liv lei e r Op Ke p e s sl nh er, of P a f & rt P a ner r tn er

Anschließend trug Dr. Oliver Kessler zu „Compliance- und Risikomanagement unter besonderer Berücksichtigung der Nutzung von Finanzinstrumenten“ vor. Fundiert stellte er die Unternehmensrisiken und spezifischen Risiken bei Finanzprodukten dar. Bei den Methoden der Marktrisikobestimmung wie Value at risk (VaR) oder Marktsimulationen nach Monte Carlo wurde deutlich wie schwierig Prognosen sind. In diesem Zusammenhang sprach er auch an, dass die Auswirkungen, die der Brexit auf die Börsenkurse hatte, so kaum vorhersehbar waren. Er erwähnte auch, dass zwar Softwaremodule zum Risikomanagement existieren, diese müssten jedoch noch mit Inhalt gefüllt werden. Danach stand er dem Publikum Rede und Antwort. Mit seinem Vortrag „Vorstandspflichten und Haftungsgefahren bei der Organisation des Risikomanagements“ befasste Professor Michael Nietsch sich mit der Frage der Verantwortung von Leitungsorganen für Compliance-Risikomanagement. Im Mittelpunkt stand dabei, ob diese Verantwortung vom Gesamtvorstand wahrzunehmen oder (horizontal oder vertikal) delegierbar sei. Aus dem Aktienrecht ergebe sich grundsätzlich eine Gesamtverantwortung, die bei Ressortaufteilung zu einer Überwachungsverantwortung werde. In diesem Zusammenhang hielt Nietsch die Siemens/ Neubürger-Entscheidung wegen der sich daraus ergebenden Unsicherheiten für Unternehmen für einen „Unglückfall der deutschen Rechtsprechung“. Weitere Regelungen zu Compliance und Risikomanagement als Gegenstand aufsichtsrechtlicher Regulierung und Aufgabe der Geschäftsleitung finden sich in KWG, VAG sowie in der MaRisk. Hervorzuheben ist, dass der neue § 29 II VAG den Begriff „Compliance-Risiko“ erstmals legal definiert. Besonders wichtig sei es, den Vorstand federführend am Compliance-Risikomanagement zu beteiligen und dieses als Geschäftsstrategie zu begreifen. Die anschließende lebhafte Diskussion offenbarte ein grundsätzlich unterschiedliches Verständnis der organschaftlichen Pflichten und der gelebten Praxis in Unternehmen.

Danach gab Thomas Eufinger in einem sehr anschaulichen Vor­trag einen Einblick in die Arbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zum Einstieg erläuterte er die anstehende Regulierung durch die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) sowie durch die zugehörige Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Zu befürchten sei, dass die Anwendung der verschiedenen Verordnungen die Rechtanwendung komplizieren werde. Weiter erörterte Eufinger die Ad-hoc-Publizität nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung sowie Directors‘ Dealings als Aufgabe für Compliance. Den gelungenen Abschluss bildete Sam Eastwoods eng­lischsprachiger Vortrag zu „Compliance: Incentive Risks“. Nach Eastwood sei das Bewusstsein für Compliance noch relativ jung. 2008 habe sich noch kaum jemand mit der Bekämpfung von Bestechung und Korruption beschäftigt und heute gebe es dafür eine eigene Practice Group. In Deutschland habe vor allem der Mittelstand noch Nachholbedarf. Mit anschaulichen Beispielen aus seiner Beratungspraxis stellte er die Problematik von Anreizen zu korruptem Verhalten beispielsweise durch Boni dar. Dabei hob er hervor, dass bei der Erarbeitung eines Compliance-Programms die Umsetzung im Unternehmen ausschlaggebend ist („programme implementation is essential“). Er würde keinem Unternehmen glauben, wenn es behaupte bei der Geschäftstätigkeit in Indonesien auf keinerlei compliance-relevante Probleme gestoßen zu sein. Zum Schluss stellte Eastwood den Teilnehmern noch verschiedene Zusatzmaterialien zu Compliance und Korruptionsbekämpfung zur Verfügung. Zum Abschied dankte Professor Nietsch den Teilnehmern für die rege Diskussion, seinem Team und den Sponsoren des Centers for Corporate Compliance (Marga und Kurt Möllgaard-Stiftung, Deutsche Bank und Norton Rose Fulbright). Zusätzlich kündigte er die nächste Veranstaltung des Centers an, die an der EBS Law School im Wintersemester mit einem Symposium zu Compliance bei Exportkontrolle und Spedition stattfinden soll.

Compliance-Verstöße und Kapitalmarktrecht Im zweiten Teil der Veranstaltung behandelte Professor Lars Klöhn in einem lebhaften Vortrag das Thema „Kapitalmarktinformationshaftung für Compliance-Mängel?“. Er beschäftigte sich auch mit den Folgen des Dieselabgasskandals für den VW-Aktienkurs vor dem Hintergrund internationaler Studien. Dabei plädierte er dafür, den Kollateralschaden nicht in den ersatzfähigen Differenzschaden gemäß §§ 37b, 37c WpHG einzurechnen.

PROF. DR. MICHAEL NIETSCH Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Kapital­ marktrecht; Academic Director Center for ­Corpo­rate Compliance

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v. l.: Prof. Dr. Matthias Weller (EBS Law School), Andreas Kriesmair (Student, Jahrgang 2012), Thomas Reischauer (Partner, Kanzlei Clifford Chance Deutschland LLP)

„LORBEERTRÄGER DES RECHTS“ EBS LAW SCHOOL FEIERT ­BACHELOR-ABSOLVENTEN 2016 Nach 1336 Studientagen an der Law School wurde dem Jahrgang 2012 am 12. Mai 2016 der Bachelor-Abschluss verliehen. Im Rahmen der Bachelor-Feierlichkeiten, die im Wiesbadener Atrium stattfanden, ließ Prodekan Professor Dr. Matthias Weller die ersten drei Studienjahre Revue passieren und gratulierte im Namen der Fakultät herzlich zu den tollen Ergebnissen. In seiner Festrede betonte er die Wichtigkeit des ersten akademischen Abschlusses, für den die Studierenden hart gearbeitet hatten. Durch Ehrgeiz, Fleiß und Durchhaltevermögen hätten es sich die Absolventen nun verdient, „Lorbeerträger des Rechts“ zu sein, so Weller. Bereits seit dem Mittelalter werden Inhaber des untersten akademischen Grades mit dem Titel „Bachelor“ bezeichnet. Auch Thomas Reischauer, Partner der Kanzlei Clifford Chance, würdigte die Leistungen der Studierenden und äußerte sich hocherfreut über das unermüdliche Engagement des juristischen Nachwuchses. Der Student Andreas Kriesmair wurde dabei als bester Bachelorabsolvent ausgezeichnet. Seine Bachelorarbeit beschäftigte sich mit dem europäischen System der Zentralbanken (EZB). Musikalisch umrahmt wurde die Feier durch den Chor der EBS Law School unter der Leitung von Niklas Lewicki und Andreas Kriesmair. An den offiziellen Teil des Programms schloss sich ein Grillen im Innenhof an.

THOMAS REISCHAUER Partner, Kanzlei Clifford Chance Deutschland LLP

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„LAW SCHOOLS GLOBAL LEAGUE“ SUMMER SCHOOL Im Juli 2016 fand an der Northwestern University in Chicago die S­ ummer School der „Law Schools Global League (LSGL)“ statt. Ein Erfahrungsbericht von Andreas Kriesmair. Besonders interessant wurden die Debatten durch die unterschiedlichen Vorstellungen von Recht, Rechtssystem und gar Gerechtigkeit in den Heimatländern der Teilnehmer, die in den Diskussionen immer wieder anklangen und in einigen Punkten doch stark von unseren diesbezüglichen Vorstellungen abweichen. Während der zweiten Woche der Summer School fand zudem die Akademische Konferenz der LSGL statt, zu der Professoren der Mitgliedsuniversitäten anreisten, um die Ergebnisse ihrer gemeinsamen Forschungsprojekte und -gruppen auszutauschen. Auch wir Teilnehmer der Summer School durften die Konferenz besuchen, um so einen Einblick in die grenzüberschreitenden Projekte zu gewinnen. Für die EBS Law School war Herr Professor Dr. Nietsch nach Chicago gereist, der die Forschungsgruppe der LSGL zum Thema Compliance leitet. Trotz des durchaus zeitintensiven Vorlesungsprogramms verblie­ ­ben uns ausreichend Möglichkeiten, Chicago kennenzulernen. Auf einem Boot wurden wir durch die Stadt gefahren, besichtigten die „Bean“ und genossen die atemberaubende Aussicht vom Willis Tower, dem zweithöchsten Wolkenkratzer der USA. Die LSGL ist ein 2012 gegründeter Zusammenschluss juristischer Fakultäten aus aller Welt, dem auch die EBS Law School angehört. In diesem Jahr durfte ich für die EBS Law School an der Summer School teilnehmen. Zur diesjährigen Summer School waren 36 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 16 verschiedenen Universitäten aller fünf Kontinente zusammengekommen. Thematisch befasste sich die Summer School mit drei großen Themenkomplexen: „The Future of Investment Law in a Polarized World“, „The Geographies of Law“ und „The Intersection Between Law and Technology“. In diesen Gebieten hörten wir täglich Vorlesungen, die von Professoren und Dozenten der LSGL-Mitgliedsuniversitäten gehalten wurden. Getreu dem amerikanischen Lehrkonzept diskutierten wir basierend auf vorbereitenden „Readings“ aktuelle Fragestellungen aus dem jeweiligen Rechtsgebiet.

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Insgesamt durfte ich eine unglaublich interessante und spannende Zeit in Chicago verbringen und viele neue Freunde kennenlernen. Für die Gelegenheit, an der Summer School teilnehmen zu können, bin ich der EBS sehr dankbar.

ANDREAS KRIESMAIR Student, Jahrgang 2012



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„EPICANTUS“ KONZERT DES CHORS DER EBS LAW SCHOOL Am 19. Mai 2016 lud EpiCantus, der Chor der EBS Law School, unter dem Motto „Lasst uns fröhlich loben!“ zu seinem Konzert ein. Gut einhundert Zuhörerinnen und Zuhörer hatten sich zum einstündigen Konzert im Atrium der EBS Law School eingefunden. Der Chortradition entsprechend kamen a-capella-Werke zur Aufführung. Das Konzertprogramm spannte musikalisch einen Bogen über mehrere Jahrhunderte: Das Konzert wurde eröffnet mit englischen und französischen Madrigalen, es folgten u. a. Werke von Felix Mendelssohn-Bartholdy und Johannes Brahms; zum Schluss waren zeitgenössische Kompositionen zu hören.

Studierende der EBS Law School verschiedener Jahrgänge, bot ein beeindruckendes Klangspektrum: Der Chor führte in fein ausdifferenzierter Dynamik und Artikulation durch die verschiedenen musikalischen Zeitalter und Stimmungen. Zudem trat das Männerquartett auf und beeindruckte auch im kleinen Ensemble mit sauberen, austarierten Klängen.

Das aus insgesamt sechzehn Sängerinnen und Sängern bestehende Ensemble (Leitung: Andreas Kriesmair und Niklas Lewicki), allesamt

Einen entspannten Ausklang fand der musikalische Abend beim gemeinsamen Grillen im Innenhof der Universität.

Es hat großen Spaß gemacht, Stücke aus unterschiedlichsten Epochen zu erarbeiten und ein eigenes Programm auf die Beine zu stellen. Die Chorleiter Andreas und Niklas haben damit die von Professor Steinberg an der EBS begonnene Tradition der ,musikalischen Einstimmung‘ auf den Frühling bestens fortgeführt. Toll ist dabei insbesondere, dass unser Chor allein von Studierenden organisiert und geleitet wird. Dadurch entstand ein gutes Team aus Singenden unterschiedlicher Jahrgänge. Über neue Stimmen freuen wir uns immer.

VIDA MALAKOOTI Studentin, Jahrgang 2014

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DAS EBS EXAMINATORIUM – EIN ERFAHRUNGSBERICHT Mit dem Examinatorium bietet die EBS Law School ihren Studierenden vom zehnten bis ­einschließlich zwölften Trimester eine fest in das Curriculum integrierte intensive V ­ orbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung, den staatlichen Teil der Ersten Prüfung, an. D ­ adurch ist der Besuch eines externen Repetitoriums überflüssig.

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Als ich kurz vor den Klausuren des staatlichen Teils der Ersten Juristischen Prüfung stand und auf die letzten zwölf Monate zurückblickte, konnte ich kaum fassen, dass es jetzt bald losgehen soll. Zwölf Monate habe ich damit verbracht, mich auf die zwei wichtigen Wochen im September vorzubereiten. In dieser Zeit verging fast kein Tag, an dem ich nicht an diese zwei Wochen gedacht habe. Viel spannender als die einjährige Vorbereitungszeit war jedoch der letzte Monat unmittelbar vor der Prüfung. Während ein strikter Lernplan die Vorbereitungszeit durchzog und kaum Platz für Sorgen und Ängste ließ, kamen – wie bei fast jedem Examenskandidaten – kurz vor der Prüfung Zweifel auf. Hätte ich mich überhaupt schon zu diesem Examenstermin anmelden sollen? Habe ich genug gelernt? Bin ich überhaupt schon bereit fürs Examen? Die Antwort auf alle diese Fragen war aus dem damaligen Blickwinkel ganz klar: „Nein!“. Rückblickend betrachtet beantworte ich jede dieser Fragen anders, nämlich mit einem klaren „Ja!“. Die Anspannung und der Respekt vor den wichtigen sechs Klausuren des Examens führte zu einem hohen Grad an Demut, jener Demut, die dazu führt, dass sich die meisten Examenskandidaten kurz vor den Prüfungen wohl nie bereit fühlen würden. Umso wichtiger war es trotz der Demut auch den Mut zu finden, das Examen hinter sich zu bringen. Es gibt kein besseres Gefühl, als den Moment, auf den man sich zwölf Monate vorbereitet hat, an den man zwölf Monate fast jeden Tag gedacht hat, endlich zu erleben. Und es war tatsächlich ein Erlebnis, die Examensklausuren hinter sich zu bringen. Es war spannend, aufreibend, stressig und befriedigend zugleich.

Auch die Zeit nach den Klausuren blieb aufregend. In den rund drei Monaten bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse und dem Abschluss des Staatsexamens durch die mündliche Prüfung wechselten sich Zuversicht, Hoffnung und Angst in immer kürzer werdenden Intervallen ab und hielten den Spannungsbogen aufrecht. Der Höhepunkt war erreicht, als der Postbote den lang ersehnten Brief mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung überbrachte. In diesem Umschlag befand sich die Nachricht über den Erfolg oder Misserfolg der langen Vorbereitungszeit. Alles in allem war es ein besonderes Jahr, vielleicht bisher das außergewöhnlichste Jahr meines Lebens. Eine Zeit, auf die man als Absolvent voller Stolz zurückblicken kann.

REF. IUR. CHRISTIAN KUSENBACH, LL.B. Absolvent EBS Law School, ­Jahrgang 2011

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GRADUIERUNGSFEIER EBS LAW SCHOOL VERABSCHIEDET ERSTE ABSOLVENTEN Im Rahmen eines feierlichen Festaktes im Wiesbadener Kurhaus verabschiedete die EBS Univer­sität für Wirtschaft und Recht Ende August ihre Absolventen. Insgesamt 363 Absolventen feierten gemeinsam mit ihren Familien und Professoren den erfolgreichen Abschluss des Bachelor-, Master- und Jurastudiums. Bei der Graduierungsfeier wurden erstmalig auch Absolventen der Law School verabschiedet, die im Prüfungszeitraum 2015/16 zur Ersten Juristischen Prüfung angetreten waren und von denen über 58 % ein sogenanntes Prädikatsexamen in der Ersten Prüfung (45,66 % in der staatlichen Pflichtfachprüfung) erzielten.

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Der Dekan der Law School Prof. Dr. Markus Ogorek bedankte sich für das große Vertrauen, das die Studierenden vom ersten Tag an der EBS entgegengebracht hätten, und wünschte den Absolventen für ihre Referendarzeit und ihre spätere berufliche Tätigkeit viel

Erfolg. Unter den Ehrengästen der Veranstaltung fanden sich wichtige Wegbegleiter der EBS Law School, die 2010 gegründet wurde und damit die jüngste rechtswissenschaftliche Fakultät in Deutschland ist, darunter Prof. Dr. Dr. Gerrick Frhr. von Hoyningen-Huene, der Gründungsdekan der Law School, der auch die Graduierungszeremonie vollzog. Außerdem nahmen Prof. Dr. Dres. h. c. Werner F. Ebke von der Universität Heidelberg, der ehemalige hessische Justizminister Dr. h. c. Jörg-Uwe Hahn sowie Frau Dr. h. c. Christine Koziczinski teil, die den Vorsitz im Law School Kuratorium innehat. Die EBS Law School wünscht allen Absolventen für ihren zukünftigen Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

DIE ERGEBNISSE DER STAAT­­LI­CHEN PFLICHTFACHPRÜFUNG IM VERGLEICH EBS Absolventen überzeugen mit überdurchschnittlichen Leistungen. hessischen Universitäten aufgegliederten Ergebnisse der staatlichen Pflichtfachprüfung veröffentlicht der Präsident des Justizprüfungsamtes Hessen in seinen jährlichen Berichten. Die Ergebnisse der Absolventen stellen sich im Vergleich wie folgt dar:

Die Erste Prüfung setzt sich zusammen aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Der staatliche Prüfungsteil geht mit 70 % in die Gesamtnote der Ersten Prüfung ein, der universitäre Prüfungsteil mit 30 %. Die nach

45,66 %

bei EBS Absolventen*

14,36 %

zum Vergleich in Hessen**

ABSOLVENTEN DER EBS*

ABSOLVENTEN IN HESSEN**

SEHR GUT

4,35 %

0,00 %

GUT

4,35 %

PRÄDIKAT

PRÄDIKATSQUOTE:

STAATLICHE PFLICHTFACHPRÜFUNG

2,05 %

VOLLBEFRIEDIGEND

36,96 %

12,31 %

BEFRIEDIGEND

43,48 %

25,88 %

AUSREICHEND

6,52 %

30,10 %

NICHT BESTANDEN

4,35 %

29,65 %

** Quelle: Jahresbericht des Präsidenten des JPA für das Jahr 2016. ** Abzüglich der Ergebnisse der EBS

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ZWEITSTUDIUM MASTER OF SCIENCE IN MANAGEMENT (M.SC.) – EIN ERFAHRUNGSBERICHT Gegen Ende meines Jurastudiums an der Law School eröffnete sich – auf Initiierung von Herrn Professor Dr. Florstedt – die Möglichkeit, anstatt des ursprünglich geplanten „Master of Arts for Legal Professionals“, eines der Master of Science-Programme an der EBS Business School in Oestrich-Winkel zu belegen. Ist ein vollwertiges M.Sc.-Studium neben der Juristenausbildung überhaupt sinnvoll? Kommt ein M.Sc. in Management in Betracht oder doch lieber ein spezieller in Automotive, Real Estate oder Finance? Mit diesen Fragen beschäftigte ich mich während des Repetitoriums. Erfahrungsberichte gab es nicht, da bislang noch keine EBS Studierenden nach dem Staatsexamen ein Master of Science-Studium belegt hatten. Allgemein sind Juristen mit einem solchen Abschluss sehr selten anzutreffen. Nach einigen Gesprächen mit Professoren, BWL-Studenten und Anwälten aus unseren Partnerkanzleien, entschied ich mich für einen Master of Science in Management – im Grunde aus Neugier, um die Welt der BWLer näher kennenzulernen. Schließlich verspricht der M.Sc. in Management eine breitgefächerte Ausbildung und vertiefte betriebswirtschaftliche Kenntnisse, was sich auch in einem sehr guten Financial Times Ranking widerspiegelt. Anschließend an die Erste Juristische Prüfung (Staatsexamen) starteten im September 2016 meine Vorlesungen in Oestrich-Winkel. Am ersten Tag lernte ich Studenten aus aller Welt kennen. Vertreten waren Studierende aus China, Russland, Indien, Frankreich, USA – alle kamen sie zum Studieren in den Rheingau. Mitten in den Weinbergen auf dem Campus „Schloss“ herrschte eine ganz besondere Atmosphäre – grundlegend anders als an der Law School in Wiesbaden. Anstatt Fallbücher alleine durchzuarbeiten, standen Gruppenarbeiten, Powerpoint-Präsentationen und das Schreiben von Essays – und zwar nicht im Gutachtenstil – auf dem Plan. Der Schönfelder wurde durch den Laptop ersetzt.

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Die Kursauswahl beinhaltete auch Fächer mit juristischen Bezügen. Der Kurs „Managerial Decision Making“ behandelte etwa die Business Judgment Rule nach § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG – vertrautes Terrain. Praxisnah wurde veranschaulicht, wie eng juristisches Handwerk und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse verzahnt sind. Da während des Jurastudiums durchgängig wirtschaftliche Kenntnisse in BWL-Vorlesungen vermittelt wurden, ist der Umstieg auf das M.Sc.-Studium auch nicht schwergefallen. Erstaunlich gut harmonierte die juristische mit der betriebswirtschaftlichen Herangehensweise in der studentischen Zusammenarbeit – man war auf einer Wellenlänge. Das erste Semester neigt sich bereits dem Ende zu. Da ich den „accelerated track“ wählte, ist das kommende Semester Anfang 2017 auch das letzte, bevor es mit der juristischen Ausbildung in Richtung Zweites Staatsexamen weitergeht.

REF. IUR. LARS STELLWAAG, LL.B. Absolvent EBS Law School, ­Jahrgang 2011

PROMOVIEREN AN DER EBS LAW SCHOOL Ein Interview mit Vanessa Zellner, seit Herbst 2016 Promotionsstudentin an der EBS Law School. Warum promovieren Sie an der EBS Law School? Ein entscheidender Grund für mich, an der EBS Law School zu promovieren, ist mein Doktorvater Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M. (Berkeley). Während des Studiums habe ich mich bereits sehr für das öffentliche Recht interessiert. Prof. Ogorek ist Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Verwaltungswissenschaften, öffentliches und privates Wirtschaftsrecht. An der EBS Law School habe ich die Möglichkeit erhalten, als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl zu arbeiten und währenddessen mein Dissertationsvorhaben im öffentlichen Recht zu verwirklichen. Zuvor konnte ich schon als studentische Hilfskraft die Tätigkeit am Lehrstuhl kennenlernen. Auch während meines Masterstudiums nach dem ersten Examen konnte ich am Lehrstuhl tätig sein und nach einem Dissertationsthema suchen. Dadurch stellte die Lehrstuhltätigkeit den perfekten Übergang dar. Dies gilt ebenso für den Übergang zum Referendariat und dem zweiten Examen. Meine Lehrstuhltätigkeit betrifft insbesondere die Examensvorbereitung im öffentlichen Recht. Hierdurch habe ich die Möglichkeit, meine Rechtskenntnisse weiterhin anzuwenden. Neben meiner Lehrstuhltätigkeit verbleibt mir genügend Zeit, um an meiner Dissertation zu schreiben. Prof. Ogorek unterstützte mich dabei bisher bei der Suche nach einem passenden Dissertationsthema mit Hinweisen zu meiner Gliederung.

einzelnen Dissertationsvorhaben vorgestellt werden. Die anderen Doktoranden können sich zu dem Vorgetragenem mit Lob und Kritik äußern und weiterführende Ideen einbringen. Der Austausch mit anderen Doktoranden ist für das Verfassen einer Doktorarbeit hilfreich. Das Promotionsprogramm stellt neben den Besprechungen mit dem Doktorvater eine ergänzende Hilfestellung für das Anfertigen einer Dissertation dar.

Für welches Dissertationsthema haben Sie sich entschieden? Meine Doktorarbeit befasst sich mit dem sparkassenrechtlichen Regionalprinzip. Öffentlich-rechtliche Sparkassen sind sehr wichtig für das Bankenwesen in Deutschland. Sie versorgen auch ländliche Gebiete mit bankspezifischen Dienstleistungen. Die Tätigkeit von kommunalen Sparkassen ist örtlich auf das Gebiet ihres kommunalen Trägers begrenzt, das sog. Regionalprinzip. Dieses stellt damit nicht nur ein rechtliches Thema dar, sondern weist einen erheblichen Bezug zur Praxis auf, wenn es beispielweise um das Errichten von Zweigstellen einer Sparkasse geht. Durch die immer größer werdende Bedeutung des Europarechts, ist das Regionalprinzip erneut in den Fokus getreten. Daher liegt der Schwerpunkt meines Dissertationsthemas auch in diesem Rechtsgebiet.

Welche Vorteile ergeben sich für Sie durch Ihre Promotion an der EBS Law School? Neben den bereits in Frage 1 genannten Vorteilen, schätze ich den Zugang zu Datenbanken und den sehr kurzen Weg zur Universitätsbibliothek mit der Möglichkeit zur Fernleihe. Zudem bietet sich an der EBS Law School die Möglichkeit, am Promotionsprogramm unter Leitung von Prof. Dr. Emanuel Towfigh teilzunehmen. Dieses besteht insbesondere aus Doktorandenkolloquien, in welchen die

REF. IUR. VANESSA ZELLNER, LL.B. Absolventin EBS Law School, Jahrgang 2011

ABGESCHLOSSENE PROMOTIONEN AN DER EBS LAW SCHOOL 2016 TITEL DER DISSERTATION

PROMOVEND

PROMOVIERT AM L­ EHRSTUHL

Die internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklagen gegen Weltkartelle – Koordination der Gerichtspflichtigkeit in Europa und in den USA

Jonas Wäschle

Professor Dr. Matthias Weller

Arbeiternehmerüberlassung aus vertragsrechtlicher Perspektive

Antje Hirsch-Hottes

Professor Dr. Matthias Weller

Rechtsfolgen gescheiterter Urteilsabsprachen im Hinblick auf erbrachte ­Verständigungsbeiträge

Mark Michael Müller

Professor Dr. Georg Steinberg

Belegenheitsgerichtsstände

Sophie Charlotte Thürk

Professor Dr. Matthias Weller

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LATHAM & WATKINS LLP: ­EINSATZ FÜR MENSCHENRECHTE UND RECHTSSTAATLICHKEIT Pro Bono-Tätigkeit als wichtiger Beitrag zur gesellschaftlichen Verantwortung der Anwaltschaft.

Die unentgeltliche Tätigkeit in Pro Bono-Projekten hat sich mittlerweile auch in Deutschland zu einem immer selbstverständlicheren Betätigungsfeld von Anwältinnen und Anwälten entwickelt, und das nicht nur in den größeren Wirtschaftskanzleien. Befördert wurde diese Entwicklung nicht zuletzt auch durch die schrittweise Lockerung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die berufsrechtlich die notwendigen Freiräume geschaffen hat, wobei man niemals vergessen darf, dass Pro Bono-Rechtsberatung denselben professionellen Standards verpflichtet ist wie entgeltliche Rechtsberatung.

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Die unentgeltliche Rechtsberatung im Rahmen von institutionalisierten Pro Bono-Projekten, die ursprünglich aus den Vereinigten Staaten stammt und dort vielfach effektiven Rechtsschutz für mittellose Individuen gewährleisten soll, setzt in Deutschland vor allem in solchen Bereichen neue Maßstäbe, die eine besondere Expertise und einen hohen Grad an Spezialisierung erfordern, ohne dass die Mandanten die notwendigen Mittel für die entgeltliche Rechtsberatung aufbringen könnten. Die organisierte Pro BonoTätig­keit von Anwältinnen und Anwälten in den vier deutschen Büros von Latham & Watkins hat sich in diesem Sinne die Durch-

setzung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zum Ziel gesetzt; die Kanzlei arbeitet mit gemeinnützigen Organisationen auf diesen Gebieten zusammen. So setzt sich im Frankfurter Büro von Latham & Watkins seit neun Jahren ein Team von Partnern, Associates, Referendaren und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das gesellschaftlich wichtige Anliegen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein, das insbesondere in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Landesarbeitsgemeinschaften von „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ das Ziel inklusiver Bildung im Blick hat. Im März 2009 ist für die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wirksam geworden. In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention anerkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung und verpflichten sich zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems. Sie verpflichten sich dazu, „die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen“, indem sie „Menschen mit Behinderungen

wie hier am Bildungssystem juristisch umgesetzt werden und konnte selbst an Gesetzesentwürfen mitarbeiten“, sagt Gregor Schott (wissenschaftlicher Mitarbeiter). „Die Mitarbeit an Projekten zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen eröffnet einen Blick über den Tellerrand – sowohl juristisch als auch menschlich. Man hat das gute Gefühl, Menschen helfen zu können. Und das motiviert sehr bei der Arbeit“, bestätigt Simone Hagen (Referendarin).

ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen“ lassen. Die Vorteile inklusiver Bildung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind wissenschaftlich vielfach belegt, inklusive Bildung ermöglicht einen höheren Grad dauerhafter sozialer Inklusion, fördert ein höheres Bildungsniveau und verbessert das gesellschaftliche Verständnis für die Bedürfnisse und das Potenzial von Menschen mit Behinderung. Daher ist es eine große Motivation für die das Team bei Latham & Watkins, die vielfach noch vorhandenen segregierenden Strukturen in den Bildungssystemen der Bundesländer aufzubrechen und gemeinsames Lernen zur Regel zu machen, denn aufgrund der Bildungshoheit der Länder führt der Weg zur inklusiven Bildung über die Landesgesetzgeber. In den vergangenen Jahren hat das Team in Zusammenarbeit mit Mandanten umfangreiche Gesetzesentwürfe entwickelt und präsentiert, die im Detail zeigen sollen, wie das völkerrechtlich begründete Menschenrecht auf inklusive Bildung wirksam und zugleich fiskalisch verantwortungsbewusst umgesetzt werden kann. Diese Gesetzesentwürfe, die in den jeweiligen Bundesländern die politische Diskussion befördern sollen, nehmen das gesamte staatliche Bildungsangebot in den Fokus – von der frühkindlichen Bildung über das Schulsystem, von Hochschulen bis hin zu Institutionen lebenslangen Lernens. Zudem werden regelmäßig Rechtsgutachten zu Fragen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erstellt und gemeinsam mit den Mandanten gezielte Öffentlichkeitsarbeit geleistet. So berichten Jura-Absolventen über ihr Engagement für das Projekt „Equal“ während ihrer Tätigkeit bei Latham & Watkins: „Für mich war die Mitarbeit an dem Projekt persönlich wie fachlich sehr bereichernd. Zum einen bot sich mir dadurch die Möglichkeit, mich abseits der üblichen Arbeit in einer Großkanzlei mit einem spannenden und aktuellen gesellschaftlichen Thema auseinanderzusetzen und mitzuhelfen, die Situation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu verbessern. Zum anderen hatte ich die seltene Gelegenheit zu sehen, wie umfangreiche soziale Veränderungen

Durch dieses Pro Bono-Mandat konnten mit der Vorlage von detaillierten Gesetzesentwürfen in mittlerweile sechs Bundesländern – Hessen (2009), Baden-Württemberg (2011), Nordrhein-Westfalen (2013), Saarland (2015), Niedersachsen (2016) und zuletzt Thüringen (2016) – wichtige Impulse für die bildungs- und rechtspolitische Diskussion zu Rechten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gegeben werden. In den vergangenen neun Jahren hat das Team fast 10.000 Stunden an unentgeltlicher Rechtsberatung geleistet. Gemessen an dem Einsatz vieler Familien und ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger stellt dies dennoch einen bescheidenen Beitrag bei der Erreichung des Ziels dauerhafter sozialer Inklusion durch inklusive Bildung dar. Dieses gesellschaftliche Großprojekt, in dem sich die Beteiligten auch in Zukunft neue Ziele setzen wollen, ist ein gelungenes Beispiel für erfolgreiche Pro Bono-Tätigkeit, von der alle Seiten enorm profitieren. Durch die professionelle Begleitung und Unterstützung des Anwaltsteams werden die Mandanten auf politischer Ebene als Gesprächspartner auf Augenhöhe wahrgenommen. Gleichzeitig profitieren die Anwältinnen und Anwälte bei ihrer Arbeit enorm von dem Fachwissen und den praktischen Erfahrungen aus dem Alltag der Mandanten. Die Mandanten zeigen die kritischen Punkte auf, ohne die die rechtliche Arbeit gar nicht beginnen könnte. Daher ist auch der Mehrwert gerade für junge Anwältinnen und Anwälte im Team beachtlich. Es ist aus diesem Grund nicht erstaunlich, dass Pro Bono-Mandate ihr Image als Lückenfüller gänzlich verloren haben und die aus ihnen folgende berufliche Anerkennung in jeder Hinsicht erheblich gestiegen ist.

DR. MARCUS C. FUNKE, LL.M. (CHICAGO) Partner, Kanzlei Latham & Watkins LLP

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ENTDECKE JURA Die EBS Law School bietet im Laufe eines Jahres eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen auf dem Campus und in Partnerkanzleien an. Auf diesen wird ausführlich über das Studium, das Auswahlverfahren und Finanzierungsmöglichkeiten informiert.

ENTDECKE JURA AN DER EBS Auf dem Campus der EBS Law School in Wiesbaden finden regelmäßig (3 – 4 Mal im Jahr) „Entdecke Jura“-Infoveranstaltungen statt. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung zum Studium findet eine Probevorlesung oder ein Workshop statt und die Interessenten haben die Möglichkeit, den Campus bei einer Führung kennenzulernen und mit Studierenden ins Gespräch zu kommen. Meine Teilnahme an der „Entdecke Jura“-Veranstaltung der EBS in Wiesbaden war primär darin begründet, mich umfassend über das Jurastudium zu informieren. Der Vortrag dazu an der EBS Law School hat mir sehr gut gefallen und mich darin bestärkt, mich im Anschluss der Veranstaltung zu bewerben. Im Gedächtnis geblieben sind mir besonders das klare, jedoch anspruchsvolle Lehrkonzept und die Verknüpfung des Jurastudiums mit parallel laufenden BWL-Kursen. Mir wurde dabei bewusst, dass dieses Studium nicht leicht werden würde, jedoch wusste ich, dass ich mich dieser Herausforderung stellen möchte. Im Anschluss an den informativen Vortrag haben wir gemeinsam mit Studierenden, die selbst vor einigen Monaten das Studium begonnen hatten, einen juristischen Fall bearbeitet – damit hatte ich nicht gerechnet. Die Studierenden haben einen Fall ausgewählt, der mich durch seine Inhalte zum Schmunzeln brachte und zeigte, dass Jura eben gerade nicht ein „staubtrockenes“ Studium ist. Hierbei beeindruckte es mich, was die Studierenden in ihrer bis dahin kurzen Studienzeit schon alles gelernt hatten und wie gut sie die Inhalte einem breiten Publikum präsentierten, das noch keinerlei juristische Vorkenntnisse hatte.

Im Anschluss führten uns die Studierenden noch über den Campus der EBS Law School. Dabei nutzte ich die Gelegenheit, mit ihnen ins Gespräch zu kommen und meine Fragen über das Studium, den Lernaufwand und über den Zusammenhalt der Studentenschaft aus erster Hand beantwortet zu bekommen. Die offene Art der Studierenden und die Atmosphäre auf dem Campus haben meine Entscheidung nochmals bestärkt, mich für das nächste Aufnahmeverfahren zu bewerben. Als ich im Anschluss daran die Zusage über die Studienmöglichkeit an der EBS Law School erhalten habe, war ich glücklich und demütig vor den künftigen Herausforderungen zugleich. Das war ein ganz neuer Schritt in meinem Leben, den ich bis heute nicht bereut habe.

THERESA RIES Studentin, Jahrgang 2016

ENTDECKE JURA UNTERWEGS Die EBS Law School bietet im Laufe eines Jahres eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen auf dem Campus und in Partnerkanzleien an. Auf diesen wird ausführlich über das Studium, das Auswahlverfahren und Finanzierungsmöglichkeiten informiert.

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Im Frühjahr 2016 habe ich an der Veranstaltung „Entdecke Jura unterwegs“ in Düsseldorf bei der Kanzlei Hogan Lovells teilgenommen.

Nach der Vorstellung fand ein abschließendes „Get-together“ statt, bei dem ich mich noch einmal persönlich mit Frau Pommer unterhalten habe und letzte Fragen klären konnte.

Es handelte sich um meinen ersten Besuch in einer Großkanzlei, wobei ich schon die Räumlichkeiten als eindrucksvoll empfand. Von dem Konferenzraum aus, in dem die Veranstaltung stattfand, hatte ich einen umwerfenden Ausblick auf den Rhein, der diesen anfänglichen Eindruck nochmals verstärkte. Meiner Meinung nach hätte der Ort nicht besser gewählt sein können.

Abschließend kann ich sagen, dass die Veranstaltung „Entdecke Jura unterwegs“ zu meiner Studienentscheidung an der EBS Law School beigetragen hat und ich neben vielen studienspezifischen Informationen einen ersten Einblick in die „Welt der Großkanzlei“ bekommen habe.

Nach einer kurzen Begrüßung durch einen Partner der Kanzlei wurde die EBS Law School vorgestellt. Aufgrund dessen, dass ich mich im Voraus bereits umfassend informiert hatte, waren mir die meisten Informationen schon bekannt. Jedoch hatte ich noch ein paar offene Fragen, die ich nun direkt stellen konnte. Interessant war auf jeden Fall, dass eine Studentin ihre eigenen Erfahrungen, insbesondere über das Auslandstrimester, eingebracht hat. Dadurch konnte ich das Studium an der EBS Law School noch einmal aus einem anderen Blickwinkel kennenlernen.

JEAN-PIERRE TSCHAUDER Student, Jahrgang 2016

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Höchster Anspruch auf allen Ebenen ist für uns Anspruch und Ansporn zugleich. Stellen Sie sich mit uns dieser täglichen Herausforderung. Für unsere Düsseldorfer, Frankfurter, Hamburger und Münchener Teams suchen wir Praktikantinnen/Praktikanten Referendarinnen/Referendare. Auf Ihre Bewerbung freuen sich Dr. Tim Odendahl, [email protected], 0211.8828.4600 Alina Gansen, [email protected], 069.6062.6000 Sarah Wischhusen, [email protected], 040.4140.30 Dr. Stephan Hufnagel, [email protected], 089.2080.3.8000 www.lw.com/zukunft

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