Übersetzung aus dem Englischen
Internationale technische Leitlinie IATG für Munition 01.20
Zw eite Ausgabe 01.02.2015
Verzeichnis der Risikoverringerungsstufen (RRPL) der IATG
IATG 01.20:2015[E] © UN ODA 2015
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
Hinweis Die Internationalen technischen Leitlinien für Munition (International Ammunition Technical Guidelines – IATG) unterliegen der regelmäßigen Überprüfung und Überarbeitung. Dieses Dokument gilt mit dem auf dem Deckblatt angegebenen Datum als aktuelle Fassung. Der Status des Dokuments kann beim IATG-Projekt der Vereinten Nationen namens SaferGuard über die Internetseite des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) geprüft werden. Die Adresse der Webseite lautet www.un.org/disarmament/un-saferguard/.
Urheberrechtserklärung Beim vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Internationale technische Leitlinie für Munition, die durch die Vereinten Nationen urheberrechtlich geschützt ist. Weder dieses Dokument noch Auszüge daraus dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das im Namen der Vereinten Nationen handelt, in irgendeiner Form oder mit irgendwelchen Mitteln für einen anderen Zweck vervielfältigt, gespeichert oder übermittelt werden. Dieses Dokument darf nicht verkauft werden. United Nations Office for Disarmament Affairs (UNODA) United States Headquarters, New York, NY10017, USA E-Mail: Tel: Fax:
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IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
3
VORWORT
4
EINFÜHRUNG
6
VERZEICHNIS DER RISIKOVERRINGERUNGSSTUFEN DER IATG
7
1
Zweck
7
2
Bezugsdokumente
7
3
Begriffsbestimmungen
7
4
Risikoverringerungsstufen
7
5
Index der Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 1 für jede IATG
10
6
Index der Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 2 für jede IATG
19
7
Index der Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 3 für jede IATG
34
ANHANG A - (NORMATIVE) BEZUGSDOKUMENTE
40
ÄNDERUNGSNACHWEIS
41
3
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
Vorwort Bestände an überalterter, instabiler und überschüssiger Munition stellen die zweifache Gefahr der unrechtmäßigen Verbreitung und der unbeabsichtigten Detonation dar, durch die in allen Regionen der Welt destabilisierende Ereignisse und humanitäre Katastrophen verursacht wurden. Die Identifizierung von überschüssigen Beständen ist entscheidend für eine geeignete Lagerverwaltung. Ein Überschuss ist die Menge an Waffen und Munition, die nicht für den Einsatzbedarf vorgehalten werden muss. Werden solche Überschüsse nicht erkannt, werden die gesamten Lagerbestände möglicherweise weiterhin als einsatzwichtig betrachtet. Obwohl sie nicht benötigt werden, füllen überzählige Waffen und Munition die Lager und können so ein erhebliches Risiko für Schutz und Sicherheit darstellen. In vielen Ländern wurde festgestellt, dass eine mangelhafte Lagerverwaltung eher die Regel als die Ausnahme darstellt. Es sind oft nicht nur die überschüssigen Lagerbestände, die mehr Beachtung finden sollten, sondern auch das Fehlen geeigneter Verfahren für die Lagerverwaltung. Staatliche Behörden wissen nicht, dass Überschüsse vorliegen, ihre nationalen Lagerbestände bleiben eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, und aus den Lagern abgezweigte Waffen und Munition tragen zu Verbrechen und bewaffneter Gewalt bei. Im Jahr 2011 erarbeiteten die Vereinten Nationen die Internationalen technischen Leitlinien für Munition (IATG, International Ammunition Technical Guidelines), um zu gewährleisten, dass die Vereinten Nationen selbst ständig hochwertige Beratung und Unterstützung in Fragen der Munitionsverwaltung leisten können. Viele Beteiligte wie internationale Organisationen, nichtstaatliche Stellen und nationale Behörden nutzen diese Leitlinien. Das SaferGuard-Programm der Vereinten Nationen verwaltet die IATG im Zusammenhang mit weiteren Angelegenheiten auf dem Gebiet der konventionellen Munition. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten von Staaten werden in den IATG drei Stufen mit einem zunehmenden Umfang an Maßnahmen unterschieden, die als Risikoverringerungsstufen (RRPL, Risk Reduction Process Levels) bezeichnet werden. Diese Stufen werden in jeder IATG als Stufe 1 (niedrig), Stufe 2 (mittel) oder Stufe 3 (fortgeschritten) bezeichnet. Das Ziel der durchführenden Partner sollte darin bestehen, die Verfahren der Lagerverwaltung mindestens auf RRPL-Stufe 1 zu halten. Schon dadurch wird oft das Risiko entscheidend gemindert. Sobald sich die Kenntnisse der Mitarbeiter verbessern und weitere Ressourcen zur Verfügung stehen, sollten die Infrastruktur und die Verfahren zur Lagerverwaltung kontinuierlich und schrittweise verbessert werden. Diese zusätzlichen Maßnahmen würden den RRPL-Stufen 2 und 3 entsprechen. Die Risikoverringerungsstufen werden bestimmt, indem ein gewichteter Fragenkatalog über einen bestimmten Munitionslagerbestand ausgewertet wird. Eine
4
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
Prüfliste ist im Internet verfügbar unter https://www.un.org/disarmament/unsaferguard/risk-reduction-process-levels/. Die Internationalen technischen Leitlinien für Munition werden regelmäßig überarbeitet, um neuen Normen und Verfahren der Munitionslagerverwaltung Rechnung zu tragen und Änderungen zu berücksichtigen, die sich aus veränderten internationalen Bestimmungen und Anforderungen ergeben. Die IATG sind in mehreren Sprachen erhältlich. Die aktuelle Fassung jeder Leitlinie sowie praktische Hilfsmittel zur Unterstützung der Umsetzung der IATG können unter https://www.un.org/disarmament/un-saferguard/ abgerufen werden.
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IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
Einführung
Im Katalog der IATG-Leitlinien werden die verschiedenen Aufgaben und Tätigkeiten, die für eine sichere, effiziente und wirksame Lagerverwaltung notwendig sind, einer von drei Risikoverringerungsstufen (RRPL) zugeordnet. Diese Stufen werden in jeder IATG je nach Komplexität der Aufgabe oder Tätigkeit als Stufe 1, Stufe 2 oder Stufe 3 angegeben. Das grundlegende Ziel einer mit der Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition beauftragten Behörde sollte darin bestehen sicherzustellen, dass die Verfahren zur Lagerverwaltung mindestens die Risikoverringerungsstufe 1 erfüllen, wodurch das Risiko deutlich gemindert wird. Sobald sich die Kenntnisse der Mitarbeiter verbessern und weitere Ressourcen zur Verfügung stehen, sollten die Infrastruktur und die Verfahren zur Lagerverwaltung kontinuierlich und schrittweise verbessert werden. Es ist nicht sinnvoll, jede einzelne IATG so zu verfassen, dass nacheinander Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3 beschrieben werden, da es so viele Wiederholungen gäbe und das Dokument nicht logisch aufgebaut wäre. Aus diesem Grund dient die vorliegende IATG als ein Bezugsdokument, in dem die Aufgaben und Tätigkeiten für jede Risikoverringerungsstufe angegeben sind. Ergänzt wird das Dokument durch das Programm zur quantitativen Risikobeurteilung (QRA) in der IATG-Software, die den IATG beigefügt ist.
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IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
Verzeichnis der Risikoverringerungsstufen der IATG 1
Zweck
Die vorliegende IATG enthält ein zusammengefasstes Verzeichnis der Risikoverringerungsstufen (RRPL), die in jeder einzelnen IATG enthalten sind.
2
Bezugsdokumente
Anhang A enthält eine Liste der Bezugsdokumente. Hierbei handelt es sich um wichtige Dokumente, auf die in diesem Leitfaden Bezug genommen wird und die einen wesentlichen Teil der Bestimmungen dieses Leitfadens bilden.
3
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Leitfadens gelten die folgenden Begriffsbestimmungen sowie die Begriffsbestimmungen der umfassenderen IATG 01.40:2015(E) Terms, definitions and abbreviations (Begriffe, Definitionen und Abkürzungen). In allen Modulen der IATG werden die Begriffe „shall“, „should“, „may“ und „can“ verwendet, die im Einklang mit ihrer Verwendung in den ISO-Normen abgestufte Verpflichtungen beschreiben. a) „shall“ (müssen) weist auf eine Forderung hin. Der Begriff wird verwendet, um anzuzeigen, dass es sich um eine Forderung handelt, die strikt zu befolgen ist, wenn das Dokument eingehalten werden soll; es ist keine Abweichung erlaubt. b) „should“ (sollten) weist auf eine Empfehlung hin. Der Begriff wird verwendet, um anzuzeigen, dass von mehreren Möglichkeiten eine als besonders geeignet empfohlen wird, ohne dass die anderen ausgeschlossen oder nicht genannt werden, oder dass eine bestimmte Vorgehensweise bevorzugt wird, aber nicht unbedingt erforderlich ist, oder dass (in der verneinten Form „should not“ (sollte nicht)) von einer bestimmten Vorgehensweise abgeraten wird, diese aber nicht verboten ist. c) „may“ (dürfen) weist auf eine Erlaubnis hin. Der Begriff wird verwendet, um eine Vorgehensweise aufzuzeigen, die im Rahmen des Dokuments erlaubt ist. d) „can“ (können) weist auf Möglichkeiten und Fähigkeiten hin. Der Begriff wird für Aussagen bezüglich Möglichkeiten und Fähigkeiten (in Bezug auf Material, Bedingungen oder Gelegenheiten) verwendet.
4
Risikoverringerungsstufen
Im Rahmen des Leitlinienkatalogs der IATG werden die verschiedenen Aufgaben und Tätigkeiten, die für eine sichere, effiziente und wirksame Lagerverwaltung notwendig sind, einer von drei Risikoverringerungsstufen (Risk reduction process levels – RRPL) zugeordnet.
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IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
RRPL Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Bedeutung •
Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen sind in Kraft, um das Risiko unbeabsichtigter Explosionen bei der Lagerung von Munition zu verringern, aber dennoch kann es zu Todesfällen und Verletzten im örtlichen zivilen Umfeld kommen.
•
Einige mögliche Ursachen solcher Explosionen wurden zwar berücksichtigt (externes Feuer, Rauchen, Mobiltelefone usw.), aber andere Ursachen sind noch unberücksichtigt (instabile Treibladungen, Umgang mit Munition, Blitzschlag).
•
Die Gefahr einer Explosion besteht weiterhin, weil keine regelmäßigen technischen Prüfungen der Munition stattfinden und die chemische Stabilität der Munition bei der Lagerung nicht durch eine Analyse festgestellt werden kann.
•
Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen wurden getroffen, um das Risiko des Diebstahls von Munition von außerhalb der Einrichtung zu verringern.
•
Die Munition wird mengenmäßig erfasst, und es wurde ein grundlegendes System zur Feststellung von Verlust oder Diebstahl eingeführt.
•
Ein Mindestmaß an Mitteln wurde für den organisatorischen Aufbau, die Betriebsverfahren und die Lagerinfrastruktur aufgewendet.
•
Sicherheitsvorkehrungen in Form entsprechender Einzelentfernungen und Schutzabstände wurden getroffen, um die Gefahr von Todesfällen und Verletzten im örtlichen zivilen Umfeld auf ein annehmbares Maß zu reduzieren.
•
Erhebliche Schäden an Munitionslagerbeständen und Lagerinfrastruktur sind auch weiterhin zu erwarten, weil der Schutz in Bezug auf eine stabile Infrastruktur und sichere interne Schutzabstände noch immer unzureichend ist.
•
Die Munition wird hinsichtlich Munitionsart und Los- oder Chargennummer erfasst, aber die Systeme für die Überwachung und/oder den Nachweis für in der Nutzung befindliche Munition entsprechen noch nicht den internationalen bewährten Verfahren. Explosionen aufgrund einer chemischen Instabilität der Munition sind weiterhin zu erwarten.
•
Ein mittleres Maß an Mitteln wurde für den organisatorischen Aufbau, die fachliche Ausbildung des Personals sowie für die Infrastruktur für Lagerung und Bearbeitung aufgewendet.
•
Es besteht ein sicheres, effizientes und wirksames Lagerverwalt ungssystem für konventionelle Munition, das vollständig den internationalen bewährten Verfahren entspricht.
•
Für den organisatorischen Aufbau, die fachliche Ausbildung des Personals
8
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
sowie für die Infrastruktur für Lagerung und Bearbeitung wurden erhebliche Mittel aufgewendet. Tabelle 1: Bedeutung der Risikoverringerungsstufen
In jeder IATG wird bei den Absätzen gegebenenfalls angegeben, ob es sich je nach Komplexität der Aufgabe oder Tätigkeit um Level 1 (Stufe 1), Level 2 (Stufe 2) oder Level 3 (Stufe 3) handelt. Um die jeweilige Stufe vollständig zu erreichen, müssen die für die Lagerverwaltung zuständigen Behörden sicherstellen, dass die im betreffenden Absatz aufgeführten Systeme, Prozesse, Verfahren oder Ausrüstungen vorhanden sind. Das Element der IATG-Software für die qualitative Risikobeurteilung (QRA) trägt ebenfalls dazu bei, die Risikoverringerungsstufe zu bestimmen, die eine Organisation erreicht hat. Das grundlegende Ziel einer mit der Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition beauftragten Behörde sollte darin bestehen sicherzustellen, dass die Verfahren zur Lagerverwaltung mindestens die Risikoverringerungsstufe 1 erfüllen, wodurch das Risiko deutlich gemindert wird. Sobald sich die Kenntnisse der Mitarbeiter verbessern und weitere Ressourcen zur Verfügung stehen, sollten die Infrastruktur und die Verfahren zur Lagerverwaltung kontinuierlich und schrittweise verbessert werden .
9
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
5
Index der Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 1 für jede IATG
IATG-Bezug 01.50
02.10
02.50
IATG-Titel Das System der Gefahrgutklasseneinteilung und der Gefahrkodes der VN für Explosivstoffe Einführung in die Grundsätze und Verfahren des Risikomanagements
Brandschutz
Absatz
Titel des Absatzes
Anmerkungen
Gefahrgutklassen
Brandklassen
Getrennt zu lagernde Munition
Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines ungeplanten oder unerwünschten Explosionszwischenfalls
10
Risikoverringerung
11
Akzeptanz von Risiken
12
Kommunikation von Risiken
Anhang D
Beispiel für die Methodik der qualitativen Risikobeurteilung
Anhang F
Risikomanagement und IATG-Software
Grundsätze
Brandschutzplan
7
Feuermeldeanlagen
8
Brandschutzstreifen und Bewuchs
6.1 6.1.1 7.2 8.2.1
5 6.1
10
Stärker technisierte Systeme wären Stufe 2.
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
Verwaltung von Lagerbeständen
Brandschutzverfahren
10.2
Brandklassenschilder
10.3
Brandbekämpfungsausrüstung für die Soforthilfe
11.1
Unmittelbare Maßnahmen der Einheit
11.2
Einweisung des leitenden Brandschutzbeauftragten
Brandklassenschilder
Arten von Munitionsbeständen
Zuständigkeiten in der Munitionslagereinheit
14.1
Geforderte Munitionsnachweisverfahren
14.2
Nachweissysteme
14.5
Stapelkarten
14.6
Bestandsaufnahme und Prüfungen
5
Akzeptanz von Risiken
6
Feldmäßige Lagerung
7.2
Getrennt zu lagernde Munition
7.3
Regeln für die gemeinsame Lagerung
7 10
04.10
Feldmäßige Lagerung
Anmerkungen
8.2
Anhang C 03.10
Titel des Absatzes
11
Enthält auch einige Maßnahmen der Stufe 2
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
7.4.1
Innere Schutzabstände – zwischen Feldlagerorten
7.4.2
Äußere Schutzabstände – Feldlagerbereiche
Schutz der Lagerbestände vor Umwelteinflüssen
Möglichkeiten des Schutzes vor klimatischen Einflüssen
Prioritäten für überdachte Lager
10
Brandschutz
11
Sicherheit
5.1
Zwischenlagerbereiche
7.2
Getrennt zu lagernde Munition
7.3
Regeln für die gemeinsame Lagerung
Schutz der Lagerbestände vor Umwelteinflüssen
Möglichkeiten des Schutzes vor klimatischen Einflüssen
Prioritäten für überdachte Lager
Brandschutz
10.2
Blitzschutz
11
Sicherheit
8 8.2 8.2.1
Vorübergehende Lagerung
Anmerkungen
Schutzabstände und Einzelentfernungen
7.4
04.20
Titel des Absatzes
8 8.2 8.2.1 10
12
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
05.10
Planung von Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe und Standortwahl
4.1
05.30
05.40
05.50
Traversen und Schutzwälle
Sicherheitsstandards für elektrische Anlagen
Fahrzeuge sowie Transport- und Lagerhilfsmittel in Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe
Titel des Absatzes
Anmerkungen
Schutzabstände
8
Genehmigung von Einrichtungen
8
Erdtraversen
9
Andere Materialien im Vergleich zu Erde
9.2
Andere Arten von Traversen
6.1
Inbetriebnahme und Prüfung von elektrischen Anlagen (Sicherheitsvorkehrungen)
8.4
Blitzgefahr für Personen
8.4.2
Sicherheitsvorkehrungen in einer Einrichtung für Munition und Explosivstoffe im Fall eines Gewitters
9.2.6
Ursachen für statische Aufladung (relative Luftfeuchtigkeit)
4.3.1
Standardfahrzeuge in einer möglichen Explosionsstätte
4.3.2
Standardfahrzeuge in einem Bereich für Munition und Explosivstoffe, bei dem es sich nicht um eine mögliche Explosionsstätte handelt
4.3.3
Bestimmung von Transport- und Lagerhilfsmitteln
Zulässige Nutzlast
7.2.2
Materialerhaltung (Modifikationen)
7.2.3
Materialerhaltung (Brandbekämpfungsausrüstung)
6
13
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
06.10
IATG-Titel
Kontrollmaßnahmen in Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe
Absatz
Titel des Absatzes
Anmerkungen
7.4
Geschwindigkeitsbegrenzungen
7.7
Betankung von Fahrzeugen und Transport- und Lagerhilfsmitteln
7.9
Laden und Pflegen von Batterien
5.1
Sicherheit (Streifen und Bewachung)
5.2
Sicherheit (Zugangskontrolle)
5.3
Sicherheit (Schmuggel)
5.4
Sicherheit (Durchsuchung von Personen)
5.5
Sicherheit (Magnetfeldtherapieprodukte)
5.6
Sicherheit (Gegenstände, die offenes Feuer, Funken oder Hitze verursachen)
5.7
Sicherheit (Anzünden von offenen Feuern)
5.9
Sicherheit (sonstige zu kontrollierende Gegenstände)
6.1
Liegenschaftsverwaltung (Lageplan)
6.6
Liegenschaftsverwaltung (Ungezieferbekämpfung)
6.7
Bewuchs und Pflanzenanbau
6.8
Pflege von Bäumen und Sträuchern
6.9
Bewuchsschnitt
14
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
Landwirtschaft und landwirtschaftliche Chemikalien
6.11
Nutzvieh
Feuer und Erste Hilfe
9.1
Mögliche Explosionsstätte (Sauberkeit)
9.2
Mögliche Explosionsstätte (Maßnahmen beim Verlassen)
Entwurf einer Meldung über Schmuggel
4.1
Sicherheit
4.2
Klassifizierung von Munition
4.4
Umgang mit Munition
4.5
Beschädigte Verpackungen
5.5
Besondere Anforderungen an die Stapelung
7
Stapelkarten und Paletteninhaltslisten
8
Gebrauch von Hubeinrichtungen und Hebegeschirren
Temperaturaufz eichnungen
4.1.1
Gefährliche Chemikalien (Stapelung und Lagerung)
4.1.2
Gefährliche Chemikalien (Munition mit weißem oder rotem Phosphor)
4.1.3
Gefährliche Chemikalien (Undichtigkeiten)
Anhang C Lagerung und Handhabung
9.2 06.50
Spezielle Sicherheitsmaßnahmen
Anmerkungen
6.10
7
06.30
Titel des Absatzes
15
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
Munition mit Phosphidfüllung
5
Metallpulver und Explosivstoffe, die Metallpulver enthalten
6
Gesundheitsgefährdung durch Explosivstoffe
Informationen über toxische Wirkungen von Explosivstoffen
Behandlung von Verbrennungen durch weißen oder roten Phosphor
6.1
Zulässige Explosivstoffmasse
6.2
Beschränkungen des Personals
7.2
Exponierte Munition und Explosivstoffe
7.4
Persönliche Schutzausstattung und Bekleidung
7.6
Grundlegende Verfahren
8.1
Verfahren bei Unfällen
8.2
Gewitter
8.3
Unsichere Munition
10.5
Vor Hitze zu schützende Gegenstände
10.7
Schwierige Gegenstände
4.2
6.1 Anhang C
Munitionsbearbeitung: Sicherheit und Risikominderung
Anmerkungen
Gefährliche Chemikalien (Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zwischenfällen mit weißem Phosphor)
4.1.4
07.10
Titel des Absatzes
16
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
08.10
Munitionstransport
09.10
Sicherheitsgrundsätze und -systeme
Absatz
Unbrauchbarmachen und Vernichten
11.10
Unfälle mit Munition: Meldewesen und Untersuchung
Anmerkungen
Sicherheit während des Transports
8.1
Entwicklung von Absicherungssystemen
8.2
Sicherheitsbestimmungen
8.3
Sicherheitsplan
8.4
Auswahl des Personals und Sicherheitsüberprüfung
8.5.1
Zugangskontrolle – Schlüssel
8.6.2
Fenster
8.7.1.2
Sicherheitszaun Klasse 1
8.7.1.3
Sicherheitszaun Klasse 2
8.7.1.7
Drainage
Streifen und Hunde
Verbrennen und Sprengen im Freien
4
Allgemeines
Grund für Untersuchungen und entsprechende Abhilfemaßnahmen
7
Meldung von Unfällen mit Munition
Geforderte Informationen
8
Maßnahmen der Nutzereinheit
Nutzerverantwortung
9
8.7.5 10.10
Titel des Absatzes
9.1
17
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz 9 10
Titel des Absatzes
Anmerkungen
Untersuchende Stelle
Zuständigkeiten
Maßnahmen des technischen Untersuchungsbeamten
Funktion und Zuständigkeiten
Alle Maßnahmen entsprechen Stufe 1, da ohne die Fähigkeit zur Untersuchung von Unfällen mit Munition eine grundlegende Explosionssicherheit nicht erreicht werden kann.
11.20
Unfälle mit Munition: Verfahrensweise bei der Untersuchung
12.10
Munition in multinationalen Operationen
Alle
Soll die Explosionssicherheit bei Kräften im Einsatz gewährleisten
12.20
Lagerung von Munition in kleinen Organisationselementen
Alle
Soll die Lagerung von geringen Mengen an Munition in Organisationselementen unterstützen
Tabelle 2: Index der Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 1 für jede IATG
18
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
6
Index der Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 2 für jede IATG
IATG-Bezug 01.50
01.60
IATG-Titel Das System der Gefahrgutklasseneinteilung und der Gefahrkodes der VN für Explosivstoffe Fehlfunktionen und Versager bei Munition
Absatz
Verbote und Einschränkungen
Anmerkungen
Verträglichkeitsgruppen
7
Lagerung von Munition der verschiedenen Verträglichkeitsgruppen
4
Allgemeines
6
Meldung von fehlerhafter Munition und Versagern
7
Maßnahmen der Nutzereinheit (fehlerhafte Munition)
8
Maßnahmen der Nutzereinheit (Versager)
9
Untersuchende Stelle
Maßnahmen des technischen Untersuchungsbeamten
6
Verbote
7
Einschränkungen
6.2
10 01.70
Titel des Absatzes
01.90
Kenntnisse und Fähigkeiten des für die Munitionsverwaltung zuständigen Personals
Alle
Kenntnisse, Fähigkeiten und Normen
02.10
Einführung in die Grundsätze und Verfahren des
8.2.2
Einschätzung der Auswirkungen eines ungeplanten oder unerwünschten Zwischenfalls mit Explosivstoffen
19
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel Risikomanagements
Absatz
Risikoverringerung
13.2
Einzelentfernungen und Schutzabstände
13.3
Analyse der Explosionsfolgen
13.4
Sicherheitsnachweise
Kosten-Nutzen-Analyse
Erwarteter Geldwert
Anhang D
Beispiel für die Methodik der qualitativen Risikobeurteilung
Anhang E
Beispiel für die Methodik der Analyse der Explosionsfolgen
Anhang F
Risikomanagement und IATG-Software
6.1
Schutzabstände in der Einrichtung
6.2
Schutzabstände außerhalb der Einrichtung
Regeln für die Anwendung von Schutzabständen (oberirdische Lagerung)
10
Schutzabstandpläne für Gefahrgutklassen
11
Schutzabstandtabellen für Gefahrgutklassen
12
Verlade- und Umschlagbereiche
13
Unterirdische Lagerung
15 15.1
Schutzabstände und Einzelentfernungen
Anmerkungen
Einzelne Risikoeinschätzung
8.2.3 10
02.20
Titel des Absatzes
7
20
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
02.30
02.40
02.50
03.10
IATG-Titel
Zulassung von Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe
Absicherung von Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe
Brandschutz
Verwaltung von Lagerbeständen
Absatz
Titel des Absatzes
Anmerkungen
14
Häfen
15
IATG-Software und Anpassung von Schutzabständen
5
Risikomanagement
6
Arten von Genehmigungen für zulässige Explosivstoffmassen
7
Genehmigungskriterien
8
Verwaltung der Genehmigungen für zulässige Explosivstoffmassen
8.4
Gültigkeit der Genehmigungen für zulässige Explosivstoffmassen
4.2
Systemanforderungen
4.3
Systembestandteile
5
Erhaltung des abgesicherten Bereichs
9
Evakuierung von Personal
10.1
Wassernotversorgung
11.3
Großbrände
5
Aufgaben der Verwaltung von Lagerbeständen
6
Verwaltung über die gesamte Lebensdauer
21
Enthält auch Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 3
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
Titel des Absatzes
Anmerkungen
Lebensdauerbeurteilung von Munition
6.2.2
Anforderungen der Lebensdauerbeurteilung von Munition
6.2.4
Grundsatzerklärungen zur Munitionsverwaltung
8
Anforderungen des Systems zur Verwaltung von Munitionslagerbeständen
9
Zuständigkeiten der Lagerverwaltungsorganisation
11
Zuständigkeiten der Stelle für die technische Prüfung von Munition
12
Zuständigkeiten der Ausbildungsstelle für Munition
14.1
Zuständigkeiten der Nachweisführung für Munition
14.3
Internationale Grundsätze und Normen für die Nachweisführung
Lagerraum in Munitionslagerhäusern
6.2
15
22
Enthält auch Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 3
Einschließlich der Nutzung standardisierter Bezeichnungen und Beschreibungen
Enthält auch Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 1
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
03.20
04.10
04.20
IATG-Titel
Einteilung in Lose und Chargen
Feldmäßige Lagerung
Vorübergehende Lagerung
Absatz
Titel des Absatzes
Anmerkungen
16
Lagerraumangelegenheiten
17
Kodes für die Munitionsbeschreibung (ADAC, Ammunition Descriptive Asset Codes)
18
Einstufung des Zustands von Munition
19
Munitionsbeschaffung und Bestandsumfang
6
Aufgaben des Systems zur Einteilung in Lose und Chargen
7
Nummerierungssystem für Lose und Chargen
8
Einteilung in Lose oder Chargen aufgrund der Hauptkomponenten
9
Verfügbarkeit von munitionstechnischen Angaben
Regeln für die Zusammenlagerung
9
Überwachung und Prüfung während der Nutzung
5
Akzeptanz von Risiken
6
Zwischenlagerbereiche
7.1
Regeln für die Zusammenlagerung
7.4
Schutz- und Trennabstände
Verringerte Schutzabstände in der Einrichtung
7.1
7.4.2
23
Enthält auch Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 3
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
Schutzwälle und Traversen
Überwachung und Prüfung während der Nutzung
Sicherheit
5
Arten von Einrichtungen in einem Depot
6
Unterirdische Lagerung
7
Kleinere Einrichtungen
10
Übergabe- und Übernahmeverfahren für neue oder veränderte Einrichtungen
10
Konstruktionsgrundlagen
11.4
Baumaterial (Mauerwerk)
11.5
Baumaterial (allgemein)
11.6
Baumaterial (Bedachung)
11.7
Baumaterial (Fußböden)
11.8
Baumaterial (Innen- und Außenwände)
11.9
Baumaterial (Abflüsse)
11.10
Baumaterial (Türen)
11.11
Baumaterial (Fenster und Verglasung)
7.5 9 11
05.20
Planung von Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe und Standortwahl
Arten von Gebäuden für Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe
Anmerkungen
Verringerte Schutzabstände außerhalb der Einrichtung
7.4.3
05.10
Titel des Absatzes
24
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
05.40
Traversen und Schutzwälle
Sicherheitsstandards für elektrische Anlagen
Anmerkungen
11.12
Baumaterial (Belüftung und Klimaanlage)
11.13
Baumaterial (Heizung und Versorgungsleitungen)
11.14
Baumaterial (Hebezeug)
Anforderungen an die elektrischen Anlagen
5
Bauarten von Traversen
6
Anordnung von Traversen
7
Baumaterial für Traversen
9.1
Walltraversen
10
Konstruktion von Traversen und jeweilige Funktionen
4
Kategorien für elektrische Anlagen
4.1
Bereiche mit mehreren Kategorien
4.3
Festlegung von Kategorien
4.5
Kategorie B
4.6
Kategorie C
4.7
Kategorie D
4.11
Elektromagnetische Verträglichkeit
5.2
Stationäre und bewegliche elektrische Ausrüstung
12 05.30
Titel des Absatzes
25
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
Titel des Absatzes
Anmerkungen
5.3.1
Stationäre elektrische Ausrüstung (Klimaanlagen)
5.3.2
Stationäre elektrische Ausrüstung (Beleuchtung)
5.3.3
Stationäre elektrische Ausrüstung (Videoüberwachungsanlage, Kommunikations- und Alarmanlagen)
5.3.4
Stationäre elektrische Ausrüstung (Warmversiegeln)
5.4.1
Bewegliche elektrische Ausrüstung (Gegenstände mit der Emission hochfrequenter Strahlung)
5.4.2
Bewegliche elektrische Ausrüstung (an das Stromnetz angeschlossene tragbare Ausrüstung)
5.4.3
Bewegliche elektrische Ausrüstung (Ausrüstung mit Batterien)
5.4.6
Bewegliche elektrische Ausrüstung (persönliche medizinische Ausrüstung)
5.5.1
Computer (Kathodenstrahlröhrenanzeige)
5.5.2
Computer (Drucker und Zubehör)
Fahrzeuge und Transport- und Lagerhilfsmittel
6.1.1
Elektrische Sicherheit
6.2.1
Überprüfung und Erprobung (qualifiziertes Personal)
6.2.2
Überprüfung und Erprobung (Häufigkeit)
5.6
26
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
Titel des Absatzes
Anmerkungen
7.2
Aufstellungsort von Stromerzeugern und Verteilern
7.3
Interne Stromversorgung in Gebäuden für Munition und Explosivstoffe
Blitzschutzanlagen
Einrichtungen, die keinen Schutz benötigen
Blitzschutz (interner Schutz)
Erdung und antistatische Vorkehrungen
9.2.1
Ursachen statischer Aufladung (Personal)
9.2.2
Ursachen statischer Aufladung (Ausrüstung)
9.2.3
Ursachen statischer Aufladung (Werkbänke)
9.2.4
Ursachen statischer Aufladung (Regale)
9.2.5
Ursachen statischer Aufladung (Sonderausrüstung)
9.2.7
Ursachen statischer Aufladung (persönliches Messinstrument für den Gefahrbereich)
9.3
Antistatische Vorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen
9.4
Erdungsvorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen
9.6
Sicherheit des Personals und Sicherheitsprüfungen
9.7
Elektrische Verbindung von antistatischen und leitenden Fußbodenbelägen
8 8.1.3 8.3 9
27
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
05.50
Fahrzeuge sowie Transport- und Lagerhilfsmittel in Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe
4.1
Fahrzeuge, die in eingestuften Bereichen zulässig sind
4.2
Verträglichkeit von Fahrzeugen und eingestuften Bereichen
4.3.4
Transport- und Lagerhilfsmittelfahrzeuge und Kraftstoffnormen
4.3.5
Reifen und Anbauteile
4.3.6
Elektromagnetische Verträglichkeit
5
Nicht ständig genutztes Hebezeug
7
Verwaltung und Kontrolle von Lager- und Transporthilfsmitteln in Bereichen mit Munition und Explosivstoffen
4
Einwirkung von Hochfrequenzstrahlung und Expositionsgrenzwerte
5
Empfindliche Gegenstände
6
Sicherheits- und Trennabstände
7
Lagerung, Bearbeitung und Transport
Transport
Empfindlichkeit von elektrischen Zünd- und Anzündmitteln und deren Stromkreisen
In Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe beschäftigtes Personal
05.60
Gefährdung durch Hochfrequenzstrahlung
7.2 Anhang C
06.10
Kontrollmaßnahmen in Einrichtungen für Munition und
4
Titel des Absatzes
28
Anmerkungen
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel Explosivstoffe
Absatz
Titel des Absatzes
Anmerkungen
4.2
Besondere Beschäftigungsverhältnisse
4.3
Besondere Bedingungen für die Beschäftigung
5.8
Sicherheit (Fahrzeugverfolgungsgerät e)
Sicherheit (Funkfernbedienung für Fahrzeugzentralverriegelung)
6.2
Liegenschaftsverwaltung (Bauleistungen)
6.3
Liegenschaftsverwaltung (überzählige Einrichtungen)
6.4
Liegenschaftsverwaltung (Straßen und Entwässerung)
6.5
Liegenschaftsverwaltung (Schienenwege)
Luftfahrzeugüberflüge
8.1
Hubschrauber
9.4
Gewitter
9.5
In möglichen Explosionsstätten zulässige Werkzeuge, Materialien und Ausrüstung
10.1
Tätigkeiten in einer möglichen Explosionsstätte (Munitionslagerhaus und offene Lagerhalle)
10.2
Tätigkeiten in einer möglichen Explosionsstätte (einsatzbereite Munition)
11.1
Lagerung (unter Dach)
5.9.1
8
29
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz Lagerung (im Freien)
11.6
Lagerung (Munitionsverpackung)
11.7
Lagerung (gewerbliche Sprengmittel und Feuerwerkskörper)
Lagerung (Umschlag- und Verladeeinrichtungen für Schienen- und Straßentransport)
12.1
Lagerumschlag
12.2
Verhinderung einer Qualitätsminderung bei Munition und Explosivstoffen
Unterirdische Lagerung
4
Raumeinheit
5
Faktoren für die Bestimmung der Raumeinheit
4.3
Genehmigung für die Lagerung
5.2
Allgemeine Kriterien
5.3
Lose verpackte Munition
5.4
Nicht verpackte Munition
6
Stapellagerung
9
Lagertemperatur
Gesundheitsgefährdungen (Sicherheitsmaßnahmen beim Lagern oder Umgang mit Munition und Explosivstoffen)
13
06.30
06.50
Platzbedarf für die Lagerung
Lagerung und Handhabung
Spezielle Sicherheitsmaßnahmen
Anmerkungen
11.2
11.11
06.20
Titel des Absatzes
6.2
30
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
07.20
Munitionsbearbeitung: Sicherheit und Risikominderung
Überwachung und Prüfung während der Nutzung
Anmerkungen
7
Vorsichtsmaßnahmen im Bereich für Munition und Explosivstoffe (Bescheinigung für explosivstofffreie Gegenstände (CFFE))
8
Notfallvorkehrungen
9
Transport- und Handhabungssicherheit
Lagertemperaturen
4
Risikobeurteilung
5
Sichere Arbeitsverfahren
6.3
Tätigkeiten mit geringerem Risiko
6.4
Beschränkte Aufgaben
6.5
Arbeitsanweisungen
6.6
Aufsicht und Sachkunde
7.1
Bearbeitungseinrichtung
7.3
Ferngesteuerte Tätigkeiten
7.5
Zugelassene Werkzeuge und Ausrüstung
10
Zerlegung von Munition
Zuständigkeiten für die Prüfung während der Nutzung und die Überwachung
10 07.10
Titel des Absatzes
6
31
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
12.2
Prüfung der Stabilität von Treibladungen
14
Überwachungssystem für die Stabilität
Leitfaden für die technische Prüfung von Munition
Alle
Die Einhaltung internationaler Vereinbarungen wird als Tätigkeit der Stufe 2 betrachtet
Absatz 9 (Sicherheit) ist eine Tätigkeit der Stufe 1
Anhang C
09.10
Munitionstransport
Sicherheitsgrundsätze und -systeme
Anmerkungen
Überwachung
9
08.10
Titel des Absatzes
Alle
8.5.3
Zugang zu Munitionslagerbereichen
8.6.1
Türen und Tore
32
Die Überwachung von Treibladungen sollte auf Stufe 2 beginnen, auch wenn davon auszugehen ist, dass eine vollständig wirksame Überwachung erst auf Stufe 3 gewährleistet werden kann
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
8.7.1.4
Sicherheitsumzäunung Klasse 3
8.7.1.6
Wundstreifen
Beleuchtung der Außengrenze
Industrielles Unbrauchbarmachen
8.7.2 Unbrauchbarmachen und Vernichten konventioneller Munition
Anmerkungen
Schlösser und Vorhängeschlösser
8.6.3
10.10
Titel des Absatzes
9.2
Tabelle 3: Index der Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 2 für jede IATG
33
Grundlegende und preiswerte Verfahren fallen unter Stufe 2
Fortschrittlichere Verfahren fallen unter Stufe 3
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
7
Index der Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 3 für jede IATG
IATG-Bezug
IATG-Titel
01.50
Das System der Gefahrgutklasseneinteilung und der Gefahrkodes der VN für Explosivstoffe
01.90
Kenntnisse und Fähigkeiten des für die Munitionsverwaltung zuständigen Personals
02.10
Einführung in die Grundsätze und Verfahren des Risikomanagements
Absatz
Verwaltung von Lagerbeständen
Anmerkungen
Arten der Prüfung für Munition, Explosivstoffe und explosive Gegenstände
Kenntnisse, Fähigkeiten und Normen
Risikoverringerung
Prüfungen
Risikomanagement und IATG-Software
Verwaltung über die gesamte Lebensdauer
Enthält auch Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 2
6.2
Lebensdauerbeurteilung von Munition
Enthält auch Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 2
6.3
Verbesserung der Lebensdauer von Munition
8
Alle
10 13.1 Anhang F
03.10
Titel des Absatzes
6
34
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
Titel des Absatzes
Anmerkungen
13
Zuständigkeiten des Munitionsprüfdienstes
18
Einstufung des Zustands von Munition
20.1
Finanzbuchhaltungssysteme
7.8
Sonderfall – logistische Zusammenstellung von Chargen
03.20
Einteilung in Lose und Chargen
04.10
Feldmäßige Lagerung
9
Überwachung und Prüfung während der Nutzung
04.20
Vorübergehende Lagerung
9
Überwachung und Prüfung während der Nutzung
05.20
Arten von Gebäuden für Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe
11.2
Baumaterial (Stahlbeton)
11.3
Baumaterial (Baustahl)
11.5.1
Baumaterial (funkenfreie Materialien)
11.12
Baumaterial (Belüftung und Klimaanlage)
4.2
Sublimierende Explosivstoffe
4.4
Kategorie A und entsprechende elektrische Normen
4.8
Bereiche der kombinierten Kategorien A und B
4.9
Oberflächentemperatur der Ausrüstung
4.10
Speziell für Bereiche der Kategorie A vorgesehener elektrischer Schutz
05.40
Sicherheitsstandards für elektrische Anlagen
35
Enthält auch Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 2
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
5.4.4
Bewegliche elektrische Ausrüstung (Umweltüberwachungsgerät e)
5.4.5
Bewegliche elektrische Ausrüstung (Prüfung von elektrischen Zünd- und Anzündmitteln)
5.5.3
Computer (Ausrüstung zur Überwachung von Materialflüssen)
Externe Stromversorgung und Stromfreileitungen
7.3.1
Erdung von Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe
10.3
Tätigkeiten in einer möglichen Explosionsstätte (vom Gegner erbeutete Munition und fremde Kampfmittel)
10.4
Tätigkeiten in einer möglichen Explosionsstätte (Betriebsgebäude)
11.5
Lagerung (gefährliche Stoffe und mit gefährlichen Stoffen gefüllte Kampfmittellager)
11.8
Lagerung (Erprobungsmunition)
11.9
Lagerung (Sonderbestände)
11.10
Lagerung (Einzellagerung und Trennung von Beständen)
11.12
Lagerung (Lagerbedingungen)
Bergung von Blindgängern – Einstufungsliste
7.1
Kontrollmaßnahmen in Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe
Anmerkungen
Schutzindex
5.1
06.10
Titel des Absatzes
Anhang D
36
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz
Munitionsbearbeitung: Sicherheit und Risikominderung
Erwärmung von Munition und Explosivstoffen während der Bearbeitung
Vorsichtsmaßnahmen bei der Zerlegung
11
Überwachung und Aufzeichnung von Umgebungsdaten
Anhang E
Leitfaden zu Bearbeitungswerkzeugen und -ausrüstung
8.2
Prüfplan
8.3
Aufzeichnung der Prüfergebnisse
11
Überwachung und Aufzeichnung von Umgebungsdaten
Beispiel eines Prüfberichts
8.5.2
Zugangskontrolle – Kombinationsschlösser
8.6.4
Einbruchmeldeanlagen
Sicherheitsumzäunung Klasse 4
8.7.3
Einbruchmeldeanlagen an der Außengrenze
8.7.4
Optische Überwachungssysteme
9.2
Industrielles Unbrauchbarmachen
Umweltschutzanlagen
9
10.3.2
07.20
Überwachung und Prüfung während der Nutzung
Anhang D 09.10
Sicherheitsgrundsätze und -systeme
8.7.1.5
10.10
Unbrauchbarmachen und Vernichten konventioneller Munition
Anmerkungen
Belüftung – Ausrüstung und Verfahren
Anhang E 07.10
Titel des Absatzes
9.2.6
37
IATG-Formblatt 07.20
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
IATG-Bezug
IATG-Titel
Absatz 9.2.7 11 Anhang E
Titel des Absatzes
Anmerkungen
Rückgewinnung, Wiederverwertung und Wiederverwendung
Qualitätsmanagement
Unbrauchbarmachen von Lagerbeständen und ISO 9001:2008
Tabelle 4: Index der Tätigkeiten der Risikoverringerungsstufe 3 für jede IATG
38
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
39
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
Anhang A (Normative) Bezugsdokumente Die nachfolgend aufgeführten normativen Bezugsdokumente enthalten Bestimmungen, die aufgrund von Verweisen im Text gleichzeitig auch Bestimmungen dieses Teils des Leitfadens sind. Für datierte Dokumente haben später geänderte oder überarbeitete Fassungen keine Gültigkeit. Allerdings sollten Parteien von Übereinkünften, die auf diesem Teil des Leitfadens basieren, die Möglichkeit einer Anwendung der neuesten Fassungen der unten aufgeführten normativen Referenzdokumente prüfen. Bei undatierten Bezugsdokumenten findet die neueste Fassung des genannten Dokuments Anwendung. Mitglieder der ISO führen Verzeichnisse über derzeit geltende ISO oder EN: a) IATG 01.40:2015[E] Terms, glossary and definitions (Begriffe, Glossar und Definitionen). UNODA, 2015. Es sollte jeweils die neueste Fassung/Ausgabe dieser Referenzdokumente verwendet werden. Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) verfügt über Kopien aller Referenzdokumente, die in diesem Leitfaden verwendet werden. 1 Das UNODA führt ein Verzeichnis der neuesten Fassung/Ausgabe der Internationalen technischen Leitlinien für Munition, welches auf der Internetseite der IATG unter www.un.org/disarmament/un-saferguard/ eingesehen werden kann. Nationale Behörden, Arbeitgeber und andere betroffene Stellen und Organisationen sollten sich Kopien beschaffen, bevor sie mit der Entwicklung eines Programms zur Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition beginnen.
1
Sofern das Urheberrecht es zulässt.
40
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
Änderungsnachweis Nachweis der Änderungen zu den IATG Die Internationalen technischen Leitlinien für Munition werden alle fünf Jahre einer offiziellen Überprüfung unterzogen. Dies schließt allerdings nicht aus, dass innerhalb dieses Fünfjahreszeitraums aus Gründen der Betriebssicherheit und der Effizienz oder aus redaktionellen Gründen Änderungen an den IATG vorgenommen werden. Bei einer Änderung in einer IATG wird diese Änderung mit einer Nummer versehen, und die allgemeinen Details und das Datum werden in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Die Änderung wird außerdem auf dem Deckblatt der IATG dadurch angezeigt, dass unter dem Ausgabedatum der Satz „incorporating amendment number(s) 1 etc.“ (einschließlich Änderung Nummer 1 usw.) erscheint. Ist die offizielle Überprüfung einer IATG abgeschlossen, kann eine neue Fassung herausgegeben werden. Bis zum Datum der neuen Ausgabe vorgenommene Änderungen werden in die neue Fassung eingearbeitet und der Änderungsnachweis gelöscht. Dann beginnt die Erfassung der Änderungen von neuem, bis eine erneute Überprüfung durchgeführt wird. Die zuletzt geänderte und damit gültige Fassung sind die Versionen, die auf der SaferGuard-IATG-Internetseite der Vereinten Nationen unter www.un.org/ disarmament/un-saferguard eingestellt sind.
Nummer
Datum
Angaben zur Änderung
0
01.02.2015
Veröffentlichung von Ausgabe 2 der IATG
41
IATG 01.20:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)
42