Internationale technische Leitlinie für Munition IATG 01.10

Sobald sich die Kenntnisse der Mitarbeiter verbessern und weitere Ressourcen zur. Verfügung ...... Getrennte Lagerung und Trennung von Lagerbeständen.
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IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

Übersetzung aus dem Englischen

Internationale technische Leitlinie IATG 01.10 für Munition

Zweite Ausgabe 01.02.2015

Leitfaden für die Internationalen technischen Leitlinien für Munition (IATG)

IATG 01.10:2015[E] © UN ODA 2015

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Hinweis Die Internationalen technischen Leitlinien für Munition (International Ammunition Technical Guidelines – IATG) unterliegen der regelmäßigen Überprüfung und Überarbeitung. Dieses Dokument gilt mit dem auf dem Deckblatt angegebenen Datum als aktuelle Fassung. Der Status des Dokuments kann beim IATG-Projekt der Vereinten Nationen namens SaferGuard über die Internetseite des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) geprüft werden. Die Adresse der Webseite lautet www.un.org/disarmament/un-saferguard/.

Urheberrechtserklärung Beim vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Internationale technische Leitlinie für Munition, die durch die Vereinten Nationen urheberrechtlich geschützt ist. Weder dieses Dokument noch Auszüge daraus dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das im Namen der Vereinten Nationen handelt, in irgendeiner Form oder mit irgendwelchen Mitteln für einen anderen Zweck vervielfältigt, gespeichert oder übermittelt werden. Dieses Dokument darf nicht verkauft werden. United Nations Office for Disarmament Affairs (UNODA) United States Headquarters, New York, NY10017, USA E-Mail: Tel: Fax:

[email protected] +1 917 367 2904 +1 917 367 1757

© UN 2015 – Alle Rechte vorbehalten

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IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS

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VORWORT

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EINFÜHRUNG

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LEITFADEN FÜR DIE INTERNATIONALEN TECHNISCHEN LEITLINIEN FÜR MUNITION

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1. ZWECK

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2. BEZUGSDOKUMENTE

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3. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

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4. VERWALTUNG VON LAGERBESTÄNDEN AN KONVENTIONELLER MUNITION

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5. ZWECK DER TECHNISCHEN LEITLINIEN FÜR MUNITION

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6. LEITGEDANKEN

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6.1. Nationale Zuständigkeiten und Verpflichtungen

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6.2. Explosionsschutz

12

6.3 Aufbau von Kapazitäten

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6.4 Weitere internationale Richtlinien, Vorschriften und Anleitungen

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6.5 Risikoverringerungsstufen (Risk Reduction Process Levels – RRPL)

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7. RAHMEN DER IATG

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8. INTERNATIONALE ORGANISATION FÜR NORMUNG (ISO)

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9. DIE ANWENDUNG DER TECHNISCHEN LEITLINIEN FÜR MUNITION

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10. QUALITÄTS- UND RISIKOMANAGEMENT

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11. RECHTLICHE VORGABEN

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12. REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG DER IATG

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ANHANG A - (NORMATIVE) BEZUGSDOKUMENTE

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ANHANG B - (INFORMATIVE) BEZUGSDOKUMENTE

19

ANHANG C - QUELLENVERZEICHNIS (ZU INFORMATIONSZWECKEN)

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ANHANG D - (NORMATIVER) RAHMEN DER IATG

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ÄNDERUNGSNACHWEIS

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IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

Vorwort 2008 berichtete eine Gruppe von Regierungssachverständigen der Vereinten Nationen der Generalversammlung über Probleme infolge der Anhäufung von Beständen überschüssiger konventioneller Munition. 1 Die Gruppe wies darauf hin, dass bei einer Zusammenarbeit im Hinblick auf eine wirksame Verwaltung von Lagerbeständen der Ansatz einer „Verwaltung über die gesamte Lebensdauer“ unterstützt werden müsse, der von Systemen zur Kategorisierung und Nachweisführung (die wichtig sind, um eine sichere Handhabung und Lagerung zu gewährleisten und Überschüsse festzustellen) bis zu baulichen Sicherheitssystemen reiche und auch Überwachungs- und Prüfverfahren einschließe, mit denen die Stabilität und Zuverlässigkeit von Munition bewertet werden könnte. Eine zentrale Empfehlung der Sachverständigengruppe lautete, im Rahmen der Vereinten Nationen technische Leitlinien für die Verwaltung von Lagerbeständen an Munition zu erarbeiten. In der Folge begrüßte die Generalversammlung den Bericht der Gruppe und forderte die Staaten nachdrücklich auf, die darin enthaltenen Empfehlungen umzusetzen. 2 Dies stellte den Auftrag für die Vereinten Nationen dar, „technische Leitlinien für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition“ auszuarbeiten, die inzwischen allgemein als Internationale technische Leitlinien für Munition (International Ammunition Technical Guidelines – IATG) bekannt sind. Die Erstellung, Prüfung und Überarbeitung dieser Leitlinien erfolgte im Rahmen des Programms SaferGuard der Vereinten Nationen durch einen Fachbeirat, der aus Fachleuten der Mitgliedstaaten bestand und von internationalen, staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen unterstützt wurde. Im Dezember 2011 verabschiedete die Generalversammlung eine Resolution, 3 die die Fertigstellung der IATG begrüßte und den Mitgliedstaaten weiterhin nahelegte, die Empfehlungen des Berichts der Regierungssachverständigen umzusetzen. Dieser Bericht der Regierungssachverständigen enthielt die Empfehlung, dass die Staaten die IATG freiwillig anwenden sollten. Die Resolution ermutigte die Staaten außerdem, sich an das SaferGuard-Programm der Vereinten Nationen zu wenden, um eine Zusammenarbeit aufzubauen und fachliche Unterstützung zu erhalten. Die IATG werden regelmäßig überprüft, damit sie neue Entwicklungen in den Normen und Verfahren zur Verwaltung von Lagerbeständen berücksichtigen und Änderungen aufgrund von Ergänzungen der entsprechenden Regelungen und Vorschriften aufgenommen werden. Das vorliegende Dokument stellt einen Teil der Zweiten Ausgabe (2015) der IATG dar, die der ersten, alle fünf Jahre durchgeführten Überprüfung durch die Facharbeitsgruppe für Munition des Büros der Vereinten 1

VN-Generalversammlung A/63/182, Problems arising from the accumulation of conventional ammunition stockpiles in surplus (Probleme infolge der Anhäufung von Beständen überschüssiger konventioneller Munition), 28. Juli 2008, Bericht der Gruppe von Regierungssachverständigen. Die Gruppe wurde beauftragt durch die VN-Resolution A/RES/61/72 vom 6. Dezember 2006 mit dem Titel Problems arising from the accumulation of conventional ammunition stockpiles in surplus (Probleme infolge der Anhäufung von Beständen überschüssiger konventioneller Munition). 2 Resolution A/RES/63/61 der Generalversammlung der Vereinten Nationen, Probleme infolge der Anhäufung von Beständen überschüssiger konventioneller Munition, 2. Dezember 2008. 3 Resolution A/RES/66/42 der Generalversammlung der Vereinten Nationen, Probleme infolge der Anhäufung von Beständen überschüssiger konventioneller Munition, verabschiedet am 2. Dezember 2011, Datum vom 12. Januar 2012.

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Nationen für Abrüstungsfragen unterzogen wurde. Die aktuelle Fassung jeder Leitlinie sowie Informationen über die Arbeit des Fachbeirats stehen unter www.un.org/disarmament/un-saferguard/.

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IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

Einführung Unzureichend verwaltete Munitionsbestände stellen eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und eine Gefahr für die Sicherheit der Staaten dar. Zwar hat jeder Staat das Vorrecht zu bestimmen, welche Art von Lagerverwaltung für die Zwecke seiner nationalen Verteidigung und Sicherheit am besten geeignet ist, aber in der Völkergemeinschaft wächst seit einiger Zeit die Besorgnis bezüglich dieses Problems wegen 1) der Auswirkungen von unerwünschten Explosionen in Munitionsdepots auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in Entwicklungsländern und 2) der grenzüberschreitenden Folgen der Abzweigung aus schlecht verwalteten Beständen. Explosionen in Munitionslagern stellen die größte Gefahr dar, die sich durch die Anhäufung von Beständen an überschüssiger konventioneller Munition ergibt. Jedes Jahr machen Meldungen über Explosionen in Depots Schlagzeilen. Diese Vorfälle führen häufig zu einer großen Anzahl an Opfern, einer weitreichenden Zerstörung von Infrastruktur und einer Vernichtung der Existenzgrundlage ganzer Gemeinwesen. Abgesehen von dem direkten menschlichen Leid können solche Explosionen auch verheerende Auswirkungen auf die Umwelt haben, und in Ländern, denen nur begrenzte Mittel zur Finanzierung der technisch anspruchsvollen Räumarbeiten zur Verfügung stehen, sind die in dem betroffenen Gebiet lebenden Menschen, insbesondere Kinder, nur allzu häufig der Gefahr ausgesetzt, durch die oft noch lange Zeit nach einer Explosion über große Gebiete verstreuten Kampfmittel verletzt oder getötet zu werden. Eine weitere Gefahr, die nicht übersehen werden sollte, stellt die Abzweigung von Munition aus ungesicherten oder schlecht verwalteten Lagerbeständen in den unerlaubten Handel dar. Munition, die aus nationalen Beständen abgezweigt wurde, kann in Bürgerkriegen oder bei Aufständen, Terroranschlägen, Verbrechen oder anderen bewaffneten Gewalttaten eingesetzt werden und so nationale und regionale Instabilität schüren und die Sicherheit von Staaten bedrohen. Es wird anerkannt, dass die Vereinten Nationen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung der notwendigen internationalen Unterstützung sowie der Beratungsund Koordinierungsmechanismen spielen sollten, damit die Qualität der Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition verbessert wird. Der Begriff „Lagerverwaltung” bezieht sich auf Verfahren und Maßnahmen, die die sichere Lagerung, Beförderung, Handhabung und Entsorgung von konventioneller Munition sowie die zuverlässige Nachweisführung über solche Munition betreffen. Hierbei handelt es sich um komplexe technische Sachgebiete, für die Fachkenntnisse erforderlich sind, um Sicherheit und Absicherung zu gewährleisten. Es gibt zwar gut fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Explosivstoffe, doch zur Gewährleistung einer wirksamen Lagerverwaltung bietet sich eine Reihe von Optionen und Verfahren an, wodurch dieser Prozess teuer werden kann. Da einige Länder nicht über die entsprechenden Ressourcen verfügen, ist es weder möglich noch wünschenswert, einen Katalog mit genauen Kriterien zu erarbeiten, der alleine die Standards für die Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition festlegt. Vielmehr muss ein Rahmenwerk aus Leitlinien festgelegt werden, das eine schrittweise Verbesserung der Sicherheit und 7

Absicherung im Verlauf eines integrierten Risikomanagement-Verfahrens ermöglicht. Die IATG stellen ein solches Rahmenwerk aus technischen Leitlinien zur Verfügung.

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IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

Leitfaden für die Internationalen technischen Leitlinien für Munition 1. Zweck Dieser Leitfaden definiert die Aufgaben der IATG und ihre Struktur und legt die Grundsätze für ihre richtige Anwendung durch nationale Behörden, internationale Organisationen und Organisationen fest, die mit der Planung und Umsetzung von Verfahren zur Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition beteiligt sind.

2. Bezugsdokumente Die nachfolgend genannten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments unentbehrlich. Bei datierten Bezugsdokumenten gilt nur die genannte Ausgabe. Bei nicht datierten Bezugsdokumenten ist die neueste Ausgabe (einschließlich eventueller Änderungen) maßgeblich. Anhang A enthält eine Liste der Bezugsdokumente. Hierbei handelt es sich um wichtige Dokumente, auf die in diesem Leitfaden Bezug genommen wird und die einen wesentlichen Teil der Bestimmungen dieses Leitfadens bilden. Eine weitere Liste mit informativen Referenzdokumenten befindet sich in Anhang B in Form eines Quellenverzeichnisses, in dem weitere Unterlagen mit wichtigen Informationen über die Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition aufgeführt sind.

3. Begriffsbestimmungen Die IATG folgen grundsätzlich 4 dem Aufbau und den Verfahren der ISO und können definiert werden als „eine dokumentierte Vereinbarung mit technischen Spezifikationen oder anderen Kriterien, die einheitlich als Leitlinien verwendet werden sollen, oder mit Definitionen von Eigenschaften, mit denen gewährleistet werden soll, dass die Verfahren zur Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition sicher, wirksam, effizient und für ihren Zweck geeignet sind“. Für die Zwecke dieses Leitfadens gelten die Begriffsbestimmungen der IATG 01.40:2015(E) Terms, definitions and abbreviations (Begriffe, Definitionen und Abkürzungen). In allen Modulen der IATG werden die Begriffe „shall“, „should“, „may“ und „can“ verwendet, die im Einklang mit ihrer Verwendung in den ISO-Normen abgestufte Verpflichtungen beschreiben. a) „shall“ (müssen) weist auf eine Forderung hin. Der Begriff wird verwendet, um anzuzeigen, dass es sich um eine Forderung handelt, die strikt zu befolgen ist, wenn das Dokument eingehalten werden soll; es ist keine Abweichung erlaubt. 4

Die wichtigste Abweichung von den gemäß ISO geforderten Inhalten besteht darin, dass Begriffe, Definitionen und Abkürzungen nicht in den Anhängen jeder einzelnen IATG enthalten sind, da sie dadurch unhandlich würden und es unnötige Wiederholungen gäbe. Alle Begriffe, Definitionen und Abkürzungen stehen in der separaten ITAG 01.40.2010(E) Terms, definitions and abbreviations (Begriffe, Definitionen und Abkürzungen).

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b) „should“ (sollten) weist auf eine Empfehlung hin. Der Begriff wird verwendet, um anzuzeigen, dass von mehreren Möglichkeiten eine als besonders geeignet empfohlen wird, ohne dass die anderen ausgeschlossen oder nicht genannt werden, oder dass eine bestimmte Vorgehensweise bevorzugt wird, aber nicht unbedingt erforderlich ist, oder dass (in der verneinten Form „should not“ (sollte nicht)) von einer bestimmten Vorgehensweise abgeraten wird, diese aber nicht verboten ist. c) „may“ (dürfen) weist auf eine Erlaubnis hin. Der Begriff wird verwendet, um eine Vorgehensweise aufzuzeigen, die im Rahmen des Dokuments erlaubt ist. d) „can“ (können) weist auf Möglichkeiten und Fähigkeiten hin. Der Begriff wird für Aussagen bezüglich Möglichkeiten und Fähigkeiten (in Bezug auf Material, Bedingungen oder Gelegenheiten) verwendet.

4. Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition Der Begriff „Lagerverwaltung” bezieht sich auf Verfahren und Maßnahmen, die die sichere Lagerung, Beförderung, Handhabung und Entsorgung von konventioneller Munition sowie die zuverlässige Nachweisführung über solche Munition betreffen. Das Ziel einer solchen Lagerverwaltung besteht darin, die Gefahren aufgrund von ungeplanten Explosionen für die direkte Umgebung zu verringern und die Risiken aufgrund einer unkontrollierten Verbreitung von Munition für das weitere Umfeld auszuschließen. Die Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition umfasst sechs einander ergänzende Maßnahmenfelder: a)

Lagerung von Munition;

b)

Bearbeitung, 5 Materialerhaltung und Instandsetzung von Munition;

c)

Nachweisführung über Munitionsbestände;

d)

Demilitarisierung oder Vernichtung von Munition;

e)

Sicherheit von Munitionsbeständen;

f)

Transport von Munition.

Darüber hinaus sind eine Reihe weiterer unterstützender Maßnahmen für diese sechs Bereiche der Lagerverwaltung erforderlich, unter anderem Risikobewertung und Planung, Ressourcenzuweisung, Informationsmanagement, Entwicklung von Fähigkeiten auf der Fach- und Leitungsebene, Qualitätsmanagement sowie Auswahl und Nutzung von wirksamer, angemessener und sicherer Ausrüstung.

5. Zweck der technischen Leitlinien für Munition Die IATG sollen Staaten dabei helfen, nationale Standards und nationale Standardbetriebsverfahren (SOP) einzuführen, indem sie einen Bezugsrahmen bieten, der entsprechend genutzt oder angepasst werden kann.

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Einschließlich Inspektion, Überwachung und Prüfung.

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IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

In bestimmten Situationen und zu bestimmten Zeiten kann es notwendig oder angemessen sein, dass die Vereinten Nationen oder eine andere anerkannte internationale Einrichtung 6 die Verpflichtungen und Aufgaben einer nationalen Behörde ganz oder teilweise übernehmen. In solchen Fällen werden sich die VN an den IATG als den de facto nationalen Standard orientieren. Die IATG an sich stellen keine Standardbetriebsverfahren dar. Sie legen nicht im Einzelnen fest, wie die Staaten Anforderungen bezüglich der Verwaltung von Beständen konventioneller Munition erfüllen sollen. Dies sollte in Standardbetriebsverfahren, Regelungen, Vorschriften und Verhaltenskodexen auf nationaler und lokaler Ebene behandelt werden. Die IATG wurden entwickelt, um den Schutz, die Sicherheit und die Effizienz der Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition zu verbessern. Hierzu geben sie eine Orientierungshilfe an die Hand, legen Grundsätze fest und verweisen in manchen Fällen auf andere internationale Anforderungen und Vorgaben. 7 Sie bieten einen Bezugsrahmen, der die für die Verwaltung von Lagerbeständen konventioneller Munition zuständigen Behörden ermutigt, ein wirksames Maß an Schutz und Sicherheit zu erreichen und nachzuweisen. Sie sorgen für eine gemeinsame Sprachregelung, basieren auf fundierten und anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Bereich der Explosivstoffe, empfehlen ein integriertes System für das Risiko- und Qualitätsmanagement und ermöglichen eine schrittweise, integrierte Verbesserung des Schutzes und der Sicherheit im Rahmen der verfügbaren Ressourcen.

6. Leitgedanken Die Erarbeitung der IATG und ihre Anwendung werden von vier Leitgedanken bestimmt: a) Das Recht nationaler Regierungen, für ihre nationalen Lagerbestände nationale Standards anzuwenden; b) Die Notwendigkeit, die am stärksten gefährdeten Personen vor unerwünschten Zwischenfällen mit Sprengstoff zu schützen (z. B. die Zivilbevölkerung vor Ort und die Munitionsarbeiter); c) Die Notwendigkeit des Aufbaus nationaler Kapazitäten, um angemessene Standards für die Lagerverwaltung zu entwickeln, aufrechtzuerhalten und anzuwenden; d) Die Notwendigkeit, andere internationale Normen, Übereinkommen und Vereinbarungen einzuhalten und eine entsprechende Einheitlichkeit zu gewährleisten.

6

Beispielsweise während friedenserhaltender Einsätze in Konfliktgebieten, in denen eine effektive Regierungsführung fehlt. Die Formulierung „internationale Anforderungen und Vorgaben“ bezieht sich auf Verträge, völkerrechtliche Vorschriften und Übereinkünfte, internationale Vereinbarungen, internationale ISO-Normen usw., die die teilnehmenden Staaten bereits gebilligt haben.

7

11

6.1. Nationale Zuständigkeiten und Verpflichtungen Die Hauptverantwortung für die Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition obliegt der Regierung des Staates, in dessen Bestand sich die Munition befindet. Diese Verantwortung sollte normalerweise einer Behörde übertragen werden, die damit beauftragt wird, die Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition zu regeln, zu leiten und zu koordinieren. Diese nationale Behörde ist dafür verantwortlich, auf nationaler und lokaler Ebene die Bedingungen zu schaffen, die eine effektive Verwaltung konventioneller Munition ermöglichen. Letztlich ist sie zuständig für alle Phasen und Aspekte der Prozesse zur Verwaltung von Lagerbeständen innerhalb der nationalen Grenzen, einschließlich der Entwicklung nationaler Normen, Standardbetriebsverfahren und Vorschriften. Die Regierung eines Staates, der Truppen für friedenserhaltende Einsätze im Rahmen der VN stellt, sollte neben nationalen Standardbetriebsverfahren auch Standardbetriebsverfahren für die wirksame Verwaltung von Munitionsbeständen ihrer nationalen Kontingente, die sich weltweit im Einsatz befinden, erarbeiten. Solche Standardbetriebsverfahren müssen die nationalen Standardbetriebsverfahren, die Sicherheitsvorschriften der Vereinten Nationen und die örtlichen Gegebenheiten des aufnehmenden Staates berücksichtigen.

6.2. Explosionsschutz Die Anhäufung konventioneller Munition birgt stets die Gefahr für die Bevölkerung vor Ort, dass es in Munitionslagerbereichen zu einer Explosion kommt. Jedes Jahr gibt es in den Medien mehrfach Meldungen über Explosionen in Depots, und entsprechenden Angaben zufolge ereigneten sich in den vergangenen zehn Jahren (2004-2013) durchschnittlich 27 solcher Zwischenfälle pro Jahr. 8 Solche Vorfälle führen häufig zu einer großen Anzahl an Opfern, 9 10 einer weitreichenden Zerstörung von Infrastruktur und einer Vernichtung der Existenzgrundlage ganzer Gemeinwesen. Abgesehen von dem direkten menschlichen Leid können solche Explosionen auch verheerende Auswirkungen auf die Umwelt haben, und in den Ländern, denen nur begrenzte Mittel zur Finanzierung der technisch anspruchsvollen Räumarbeiten zur Verfügung stehen, sind die in dem betroffenen Gebiet lebenden Menschen, insbesondere Kinder, nur allzu häufig der Gefahr ausgesetzt, durch die oft noch lange Zeit nach einer Explosion über große Gebiete verstreuten Kampfmittel verletzt oder getötet zu werden. Die IATG enthalten daher ein integriertes Risikomanagement-Verfahren, mit dem das Risiko schrittweise gemindert werden kann, sobald mehr Ressourcen zur Verfügung stehen.

8

The Threat from Explosive Events in Ammunition Storage Areas (Die Gefahr von Explosionen in Munitionslagerbereichen), Explosive Capabilities Limited, Vereinigtes Königreich, 26. September 2009. Ist nun ein Teil des Projekts Unexpected Explosions at Munitions Sites (UES) (Unbeabsichtigte Explosionen in Munitionsstätten) der Forschungseinrichtung Small Arms Survey. Die Daten über unbeabsichtigte Explosionen in Munitionsstätten können verwendet werden, um dieses Risikomodell regelmäßig zu aktualisieren. 9 2.760 Tote im Zeitraum von 2004-2013. Quelle ebenda. 10 9.457 Verletzte im Zeitraum von 2004-2013. Quelle ebenda. (Eine Explosion ist in dieser Angabe nicht enthalten, da es keine gesicherten Angaben zur Zahl der Verletzten gab.) Die Dunkelziffer dürfte höher liegen.

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IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

6.3 Aufbau von Kapazitäten In Ländern, denen nur begrenzte nationale Kapazitäten für eine effektive und sichere Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition zur Verfügung stehen, ist die Entwicklung eigener Kapazitäten von entscheidender Bedeutung, um langfristig die Sicherheit und Absicherung der Lagerbestände zu erreichen. Als Kapazitätsaufbau bezeichnet man den Prozess, durch den Personen, Institutionen und Gesellschaften (alleine oder gemeinsam) Aufgaben wahrnehmen, Probleme lösen und Ziele formulieren und erreichen. 11 Auf nationaler Ebene sind eigene Kapazitäten gekennzeichnet durch die Fähigkeit und den Willen eines Staates, Grundsatzverfahren und Leitlinien für die Verwaltung von Lagerbeständen zu entwickeln und festzulegen. Wichtig ist hierbei auch die Fähigkeit des Staates, ein sicheres und effektives Programm zur Lagerverwaltung zu planen, zu koordinieren, zu leiten und zu unterstützen. Entwicklungsländer, denen eventuell nur begrenzte finanzielle und technische Ressourcen zur Verfügung stehen, können möglicherweise anfangs nicht den Mindeststandard 12 für eine sichere, effiziente und wirksame Verwaltung von Munitionsbeständen erreichen. Die Vereinten Nationen können Initiativen ergreifen, um Ressourcen für die Unterstützung solcher Staaten zu mobilisieren.

6.4 Weitere internationale Richtlinien, Vorschriften und Anleitungen Die IATG sind so verfasst, dass sie im Einklang mit internationalen Richtlinien stehen und internationalen Vorschriften, Übereinkommen und Verträgen entsprechen. Auf internationaler Ebene bestehen bereits Präzedenzfälle und Normen für die Sicherheit am Arbeitsplatz und in Einrichtungen sowie Umweltschutzbestimmungen. Die wichtigsten Regelwerke auf der höchsten Ebene sind folgende: a) Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in Bezug auf Sicherheit am Arbeitsplatz; b) Die Internationale Organisation für Normung (ISO), die Richtlinien zum Risikomanagement erstellt hat (ISO-Leitfaden 51); c) Die ISO-Qualitätsmanagementsysteme (Reihe 9001:2008); d) Die ISO-Umweltmanagementsysteme(ISO 1400:2004). Andere internationale Regelungen und Normen beschreiben Verfahren zur Einteilung von konventioneller Munition in Gefahrklassen und für den Transport von konventioneller Munition. Diese Verfahren finden auch Anwendung bei der Verwaltung von Lagerbeständen konventioneller Munition und werden in den entsprechenden IATG als normative Referenzdokumente angegeben. Die IATG wurden mithilfe einer großen Bandbreite an Ausgangsmaterial erstellt, das von internationalen Organisationen, regionalen Organisationen, nationalen Regierungen und Einzelpersonen bereitgestellt wurde. Dieses Material war von ausschlaggebender Bedeutung für die Erarbeitung der IATG, und in den Leitlinien 11

Der Begriffsbestimmung des Entwicklungsprogramms der VN (UNDP) unter http:www.magent.undp.org/cdrb/techpap2.htm entnommen. 12 Stufe 1. Siehe IATG 01.20:2015[E] Index of risk reduction process levels (Verzeichnis der Risikoverringerungsstufen).

13

wird die direkte Verwendung von Quellen mit entsprechenden Angaben belegt. Andere Informationen wurden als Grundlage für den Inhalt der IATG verwendet. Anhang C enthält ein Verzeichnis der am häufigsten verwendeten Quellen. Den betreffenden Organisationen wird für ihre Beiträge durch die öffentliche Bereitstellung ihrer Unterlagen gedankt.

6.5 Risikoverringerungsstufen (Risk Reduction Process Levels – RRPL) Im Rahmen des Leitlinienkatalogs der IATG werden die verschiedenen Aufgaben und Tätigkeiten, die für eine sichere, effiziente und wirksame Lagerverwaltung notwendig sind, einer von drei Risikoverringerungsstufen (Risk reduction process levels – RRPL) zugeordnet (IATG 01.20:2015[E] Index of risk reduction process levels (Verzeichnis der Risikoverringerungsstufen). Diese sind in jeder IATG je nach Komplexität der Aufgabe oder Tätigkeit mit Level 1 (Stufe 1), Level 2 (Stufe 2) oder Level 3 (Stufe 3) angegeben. Das grundlegende Ziel einer mit der Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition beauftragten Behörde sollte darin bestehen sicherzustellen, dass die Verfahren zur Lagerverwaltung mindestens die Risikoverringerungsstufe 1 erfüllen, wodurch das Risiko deutlich gemindert wird. Sobald sich die Kenntnisse der Mitarbeiter verbessern und weitere Ressourcen zur Verfügung stehen, sollten kontinuierlich und schrittweise die Infrastruktur und die Verfahren zur Lagerverwaltung verbessert werden.

7. Rahmen der IATG Die Leitlinien sind in allgemeine Themenbereiche der Verwaltung von Beständen an konventioneller Munition unterteilt. Diese werden jeweils weiter in spezielle Leitlinien untergliedert, die spezielle Tätigkeiten in diesem Bereich behandeln. Reihe

Allgemeiner Themenbereich der Reihe

01

Einführung und Grundsätze der Verwaltung von Munitionsbeständen

02

Risikomanagement

03

Nachweisführung über Munitionsbestände

04

Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe (Lagerung) (Feldmäßige und vorübergehende Lagerung)

05

Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe (Lagerung) (Infrastruktur und Ausrüstung)

06

Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe (Lagerung) (Betrieb)

07

Bearbeitung von Munition

08

Munitionstransport

09

Sicherheit von Munition

10

Unbrauchbarmachen und Vernichten von Munition 14

IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

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Munitionsunfälle, Meldewesen und Untersuchung

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Lagerung von Munition in kleinen Organisationselementen Tabelle 1: Allgemeine Themenbereiche der IATG

In Anhang D werden die IATG im Einzelnen dargestellt. Die einzelnen Leitfäden werden ggf. in Stufen unterteilt; dabei steigt der Umfang der erforderlichen Tätigkeiten. Die erste Stufe enthält Leitlinien, die den schnellsten Weg zur Anwendung der Grundprinzipien einer sicheren Lagerverwaltung aufzeigen. In den nachfolgenden Stufen werden weitere Maßnahmen erläutert, die schrittweise im betreffenden Bereich zur Verbesserung der Lagerverwaltung ergriffen werden können und so schrittweise das Risiko mindern. Jede Stufe enthält ggf. Statistiken, die angeben, welches Maß an Risikoverringerung voraussichtlich durch das Befolgen der Leitlinien erreicht wird. Als weitere Hilfe können technische Zeichnungen und Diagramme enthalten sein. Nach Möglichkeit wird eine Methodik zur qualitativen oder quantitativen Risikobeurteilung in den Leitlinien aufgeführt, mit der das Ausmaß der durch Anwendung der IATG erreichten Risikoverringerung ermittelt werden kann.

8. Internationale Organisation für Normung (ISO) Die ISO ist eine weltweite Vereinigung nationaler Organisationen aus über 140 Ländern. Im Rahmen ihrer Arbeit entstehen internationale Vereinbarungen, die als ISO-Normen und -Leitfäden veröffentlicht werden. Bei der ISO handelt es sich um eine nichtstaatliche Organisation und die von ihr entwickelten Normen sind nicht bindend, obwohl einige (hauptsächlich solche, die Gesundheit, Sicherheit und Umweltfragen behandeln) von vielen Ländern als Teil ihres rechtlichen Regelwerks übernommen wurden. Die ISO beschäftigt sich mit der gesamten Bandbreite menschlicher Tätigkeiten, und für einige der Aufgaben und Verfahren, die für die Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition relevant sind, gibt es einen entsprechenden Standard. Eine Liste der ISO-Normen und -Leitfäden ist im ISO-Katalog unter www.iso.ch/infoe/catinfo/html aufgeführt. Die ISO genießt international den Ruf einer integren und neutralen Einrichtung und unterhält eine besondere Arbeitsbeziehung mit internationalen Organisationen, wie beispielsweise den Vereinten Nationen, und mit regionalen Organisationen, wie beispielsweise der Europäischen Union. Die IATG sind so konzipiert, dass sie mit den ISO-Normen und -Leitfäden kompatibel sind. Durch die Übernahme der Struktur und der Sprachregelung der ISO ergeben sich einige erhebliche Vorteile, beispielsweise eine einheitliche Gliederung, die Verwendung von international anerkannter Terminologie und eine größere Akzeptanz seitens internationaler, nationaler und regionaler Organisationen, denen die Normen- und Leitfädenkataloge der ISO vertraut sind. Durch die Übernahme der Struktur und der Sprachregelung der ISO stehen die IATG auch im Einklang mit anderen ergänzenden Normen und Leitlinien. Dazu gehören folgende:

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a) Internationale Standards für die Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung (International Disarmament, Demobilisation and Reintegration Standards – IDDRS) (www.unddr.org/iddrs); b) Internationale Normen für Antiminenprogramme (International Mine Action Standards – IMAS) (www.mineactionstandards.org); c) Internationale Standards für die Kontrolle von Kleinwaffen (International Small Arms Control Standards – ISACS). 13

9. Die Anwendung der technischen Leitlinien für Munition Diese Leitlinien wurden erarbeitet, um nationale Behörden bei der Entwicklung nationaler Prozesse und Verfahren zur Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition zu unterstützen. Sie sind nicht rechtsverbindlich, es sei denn, sie wurden durch eine nationale Behörde als nationale Norm übernommen oder eine oder mehrere konkrete IATG sind in einem Vertrag oder einem anderen Rechtsdokument (wie beispielsweise einer Vereinbarung oder einer Übereinkunft) ausdrücklich angegeben. In Bezug auf Bereiche wie Sicherheit und grundlegende Menschenrechte sollte vollkommene Einigkeit darüber herrschen, dass entsprechende Normen und berufsbezogene Verhaltenskodexe verabschiedet werden müssen. Unmittelbar nach einem Konflikt ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Voraussetzungen für einen stabilen und dauerhaften Frieden gegeben sind. Möglicherweise ist die zivile Infrastruktur zusammengebrochen und es gibt eine große Zahl von Flüchtlingen oder Binnenvertriebenen. Zunächst wird hier das Hauptaugenmerk darauf liegen zu gewährleisten, dass Lagerbestände an konventioneller Munition gesichert sind und die humanitären Arbeiten und friedenserhaltenden Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden, und nicht auf dem Aufbau eigener Kapazitäten. Bei friedenserhaltenden Einsätzen der Vereinten Nationen sollte die Fähigkeit, für eine wirksame Absicherung und Verwaltung der Lagerbestände an konventioneller Munition des aufnehmenden Staats zu sorgen, sichergestellt sein. Dies setzt voraus, dass auch die truppenstellenden Staaten die IATG wirksam einhalten können und bereits vor einem Einsatz über entsprechende Standardbetriebsverfahren verfügen. Am Ende einer Phase der humanitären Notlage steht üblicherweise die Entstehung eines anerkannten Führungsorgans mit einer wirksamen Regierungsführung. Dann sind Strukturen vorhanden, die gewährleisten, dass finanzielle Mittel sinnvoll für langfristige Entwicklungsprogramme eingesetzt werden können. Folglich sollte das Augenmerk darauf gerichtet werden, eigene Kapazitäten für die sichere und wirksame Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition aufzubauen. Die Verantwortung für die Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition obliegt dem aufnehmenden Staat, auch wenn möglicherweise noch Unterstützung seitens der Völkergemeinschaft erforderlich ist. Diese kann Hilfen bei der Bereitstellung von geeigneter Ausrüstung, Ausbildung sowie Unterstützung bei der Vernichtung von Munitionsbeständen in Notfällen und der Entwicklung einer Lagerinfrastruktur umfassen. Außerdem wird möglicherweise weiterhin Rat bei den 13

Die Internetseite wurde noch nicht freigeschaltet, da die ISACS sich noch in der endgültigen Erarbeitungsphase befinden (Stand 1. Januar 2015). Eingeschränkter Zugriff ist möglich unter https://un-casa-isacs.basecamphq.com/login.

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IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

Vereinten Nationen, regionalen Organisationen und bilateralen Stellen im Hinblick auf die richtige Anwendung der IATG und die Entwicklung nationaler Standards eingeholt.

10. Qualitäts- und Risikomanagement Die IATG wurden im Einklang mit den Empfehlungen und Verfahren entwickelt, die in den ISO-Qualitätsmanagementsystemen (ISO 9001:2008 14) und dem ISO-Risikomanagementsystem (ISO-Leitfaden 51 15) enthalten sind. In den meisten der IATG finden sich Elemente dieser Systeme wieder, so dass die IATG selbst ein integriertes Risiko- und Qualitätsmanagementsystem bilden. Dennoch müssen nationale Behörden ihr eigenes spezielles Risiko- und Qualitätsmanagementsystem für die Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition entwickeln. Eine Anleitung für die Anwendung des Risikomanagements im Rahmen der IATG ist in der IATG 02.10:2015[E] Introduction to risk management principles (Einführung in die Grundsätze des Risikomanagements) enthalten.

11. Rechtliche Vorgaben Die IATG sind nicht rechtsverbindlich, es sei denn, sie wurden durch eine nationale Behörde als nationale Norm übernommen oder eine oder mehrere konkrete IATG sind in einem Vertrag oder einem anderen Rechtsdokument (wie beispielsweise einer Vereinbarung oder einer Übereinkunft) ausdrücklich angegeben. Der Wortlaut eines Vertrags oder einer Vereinbarung sollte die Anwendung der IATG bei jedem geplanten Projekt eindeutig festlegen und die in Abschnitt 9 oben erwähnten Punkte (d. h. die Lage vor Ort, die Regierungsbefugnisse, den politischen Willen und die verfügbaren Ressourcen) berücksichtigen. Verträge zur Unterstützung der Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition sollten im Einklang mit den Rechtsvorschriften des aufnehmenden Staats stehen.

12. Regelmäßige Überprüfung der IATG Die ISO führt alle fünf Jahre eine offizielle Überprüfung all ihrer Normen durch. So soll sichergestellt werden, dass die Normen weiterhin zweckdienlich, korrekt, erreichbar und angemessen sind. Auch die IATG unterliegen einem solchen Überprüfungsprozess. Dies schließt aber nicht aus, dass aus Gründen der Betriebssicherheit oder Effizienz auch während dieses Zeitraums wesentliche Änderungen vorgenommen werden.

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ISO 9001:2008(E) Quality management systems – requirements (Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen), ISO, 2008 (soll im Laufe des Jahres 2015 aktualisiert werden). ISO Guide 51:2014 Safety aspects – Guidelines for their inclusion in standards (ISO-Leitfaden 51:2014 Sicherheitsaspekte – Leitlinien für deren Aufnahme in Normen), ISO, 2014.

15

17

Anhang A (Normative) Bezugsdokumente Die nachfolgend aufgeführten normativen Bezugsdokumente enthalten Bestimmungen, die aufgrund von Verweisen im Text gleichzeitig auch Bestimmungen dieses Teils des Leitfadens sind. Für datierte Dokumente haben später geänderte oder überarbeitete Fassungen keine Gültigkeit. Allerdings sollten Parteien von Übereinkünften, die auf diesem Teil des Leitfadens basieren, die Möglichkeit einer Anwendung der neuesten Fassungen der unten aufgeführten normativen Referenzdokumente prüfen. Bei undatierten Bezugsdokumenten findet die neueste Fassung des genannten Dokuments Anwendung. Mitglieder der ISO führen Verzeichnisse über derzeit geltende ISO oder EN: a) IATG 01.40:2015[E] Terms, glossary and definitions (Begriffe, Glossar und Definitionen). UNODA, 2015. b) ISO-Leitfaden 51:2014 Safety aspects – Guidelines for their inclusion in standards (Sicherheitsaspekte – Leitfaden für deren Aufnahme in Normen. ISO, 2014. c) ISO 9001:2008(E) Quality management systems –Requirements (Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen). ISO, 2008. 16 d) ISO 14001:2004(E) Environmental management systems – Guidelines (Umweltmanagementsysteme – Leitfaden). ISO, 2004. 17 Es sollte jeweils die neueste Fassung/Ausgabe dieser Referenzdokumente verwendet werden. Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) verfügt über Kopien aller Referenzdokumente, die in diesem Leitfaden verwendet werden. 18 Das UNODA führt ein Verzeichnis der neuesten Fassung/Ausgabe der Internationalen technischen Leitlinien für Munition, welches auf der Internetseite der IATG unter www.un.org/disarmament/un-saferguard/ eingesehen werden kann. Nationale Behörden, Arbeitgeber und andere betroffene Stellen und Organisationen sollten sich Kopien beschaffen, bevor sie mit der Entwicklung eines Programms zur Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition beginnen.

16 17 18

Wird in Kürze durch ISO 9001:2015 ersetzt. Wird in Kürze durch ISO 14001:2015 ersetzt. Sofern das Urheberrecht es zulässt.

18

IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

Anhang B (Informative) Bezugsdokumente Die nachfolgend zu Informationszwecken aufgeführten Dokumente enthalten Regelungen, die als weitere Hintergrundinformationen zum Inhalt dieses Leitfadens ebenfalls zu Rate gezogen werden sollten: a) Resolution A/RES/61/72 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 6. Dezember 2006 mit dem Titel „Probleme infolge der Anhäufung von Beständen überschüssiger konventioneller Munition“. b) Dokument A/63/182 der Generalversammlung der Vereinten Nationen: Report of the Group of Governmental Experts established pursuant to General Assembly resolution 61/72 to consider further steps to enhance cooperation with regard to the issue of conventional ammunition stockpiles in surplus (Bericht der gemäß Resolution 61/72 der Generalversammlung eingesetzten Gruppe der Regierungssachverständigen über die Prüfung weiterer Schritte zur Verstärkung der Zusammenarbeit in der Frage der Bestände überschüssiger konventioneller Munition. UN, 28. Juli 2008. c) Resolution A/RES/63/61 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 12. Januar 2009 mit dem Titel „Probleme infolge der Anhäufung von Beständen überschüssiger konventioneller Munition“. Es sollte jeweils die neueste Fassung/Ausgabe dieser Referenzdokumente verwendet werden. Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) verfügt über Kopien aller Referenzdokumente, die in diesem Leitfaden verwendet werden. 19 Das UNODA führt ein Verzeichnis der neuesten Fassung/Ausgabe der Internationalen technischen Leitlinien für Munition, welches auf der Internetseite der IATG unter www.un.org/disarmament/un-saferguard/ eingesehen werden kann. Nationale Behörden, Arbeitgeber und andere betroffene Stellen und Organisationen sollten sich Kopien beschaffen, bevor sie mit der Entwicklung eines Programms zur Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition beginnen.

19

Sofern das Urheberrecht es zulässt.

19

Anhang C Quellenverzeichnis (zu Informationszwecken) Die folgenden Dokumente enthalten Primär- und Sekundärliteratur, die bei der Erarbeitung der Internationalen technischen Leitlinien für Munition verwendet wurden: a)

A Destruction Handbook – small arms, light weapons, ammunition and explosives. UN Department for Disarmament Affairs (UNDDA). 2001;

b)

AAP-6 (2012), Version 2 NATO Glossary of Terms and Definitions. NATO Standardization Office (NSO). 03 October 2012;

c)

AOP-38 Glossary of Terms and Definitions concerning the Safety and Suitability for Service th of Munitions, Explosives and Related Products. (5 Edition). NATO Standardization Office (NSO). June 2009;

d)

AOP 48. Explosives - Nitrocellulose Based Propellants, Stability Test Procedures and Requirements Using Stabilizer Depletion; NATO Standardization Office (NSO);

a) [sic!]

AASPT-1, Edition 1, Change 3, Manual of NATO Safety Principles for the Storage of Military Ammunition and Explosives. NATO. May 2010. http://nso.nato.int/nso/nsdd/listpromulg.html;

b)

AASTP-3, Edition 1, Change 3, Manual of NATO Safety Principles for the Hazard Classification of Military Ammunition and Explosives. NATO. August 2009;

c)

AASPT-4, Edition 1, Change 2, Explosives Safety Risk Analysis.NATO. October 2011. (Note: Part 2 has restricted distribution);

d)

AASPT-5, Edition 1, Version 2, NATO Guidelines for the Storage, Maintenance and Transport of Ammunition on Deployed Missions or Operations. NATO. October 2012. ; http://nso.nato.int/nso/nsdd/listpromulg.html;

e)

Ammunition and Explosive Regulations, Volume 3 - Technical Information Surveillance and Repair, Pamphlet 41 – Inspection and Repair of Ammunition. MOD. UK. July 2005;

f)

Assessing people against the Explosive Substances and Articles National Occupational rd Standards. Denise Clarke, HSQ Ltd, in SAFEX Newsletter 50, 3 Quarter, 2014;

g)

Best Practice Guidelines for the Implementation of the Nairobi Declaration and the Nairobi Protocol on Small Arms and Light Weapons. RECSA. Approved 20 – 21 June 2005;

h)

BS 1722-10:2006, Fences. Specification for anti-intruder fences in chain link and welded mesh. BSI. UK. November 2006;

i)

BS 4449:2005 + Amendment 2 2009 Specification for carbon steel bars for the reinforcement of concrete. BSI. UK;

j)

CEN 15464-1:2005. Humanitarian Mine Action. EOD Competency Standards. Part 1. General requirements. CEN. 18 November 2005;

k)

CEN 15464-2:2005. Humanitarian Mine Action. EOD Competency Standards. Part 2. Competency matrix. CEN. 18 November 2005;

l)

CEN 15464-3:2005. Humanitarian Mine Action. EOD Competency Standards. Part 3. EOD Level 1. CEN. 18 November 2005;

m)

CEN 15464-4:2005. Humanitarian Mine Action. EOD Competency Standards. Part 4. EOD Level 2. CEN. 18 November 2005;

n)

CEN 15464-2:2005. Humanitarian Mine Action. EOD Competency Standards. Part 5. EOD Level 3. CEN. 18 November 2005;

o)

Conflict Specific Capital: The Role of Weapons Acquisition in Civil War’ Nicholas Marsh, International Studies Perspectives, Vol.8, 2007; 20

IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

p)

Convention for International Carriage by Rail (COTIF). 09 May 1980. Modified by the Vilnius Protocol of 03 June 1999. www.otif.org;

q)

Convention for the Protection of the Marine Environment of the North-East Atlantic, 1998;

r)

Convention on International Civil Aviation, Annex 18. The Safe Transport of Dangerous Goods by Air. (Fourth Edition). ICAO. 17 November 2011;

s)

Convention on Small Arms and Light Weapons, their Ammunition and other Related Materials. ECOWAS. 2006;

t)

Conventional Ammunition in Surplus – A Reference Guide. Small Arms Survey. ISBN 28288-0092X. January 2008;

u)

EN 12320:2001 Building hardware – Padlocks and padlock fittings – Requirements and test methods. BSI. UK;

v)

ESA NOS KR1 Research, Design and Development (Key Role 1). UK Standards Setting Body (SSB) for Explosives, Munitions and Search Occupations. February 2006;

w)

European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road (ADR), ECE/TRANS/225 (Vol 1 and II), New York and Geneva. 01 January 2013;

x)

European Union Council Directive 2000/76/EC The incineration of waste, 04 December ;000, amended by Regulation (EC) No 1137/2008 of 11 December 2008.

y)

European Union Council Directive 2008/98/EC Waste, 19 November 2008;

z)

Explosion Hazards and Evaluation. W E Baker et al. Elsevier. (ISBN 0 444 42094 0). Amsterdam. 1983;

aa)

Following the lethal trail: identifying the source of illicit ammunition. (In Targeting Ammunition: a Primer, p 207 - 227). H Anders. Small Arms Survey. 2006;

bb)

Guns, Planes and Ships: Identification and Disruption of Clandestine Arms Deliveries. Griffiths H and Wilkinson A E A. (ISBN 978 66 7728 069 7). SEESAC. August 2007;

cc)

Handbook of Best Practices on Conventional Ammunition. Decision 6/08. OSCE. 2008;

dd)

IATA Dangerous Goods Regulations (DGR) (56th Edition). 2014;

ee)

ICAO Technical Instructions for the Safe Movement of Dangerous Goods by Air. 9284). (Available through www.icao.int);

ff)

Implementation of the International Tracing Instrument – Guidelines for National Reporting http://www.poa-iss.org/poa/poa.aspx. UN;

gg)

Inter-American Convention Against the Illicit Manufacturing of and Trafficking in Firearms, Ammunition, Explosives and Other Related Materials (CIFTA). OAS. 1997;

hh)

International Convention for the Safety of Life at Sea,(SOLAS), Chapter VII – Carriage of Dangerous Goods. IMO. 1974;

ii)

International Maritime Dangerous Goods (IMDG) Code. (Amendment 37-14). IMO. 2014;

jj)

International Mine Action Standards (IMAS). UNMAS. 2009;

kk)

International Small Arms Control Standards (ISACS). CASA. 2010;

ll)

Introduction to Explosive Substances and Articles National Occupational Standards. Denise st Clarke, HSQ Ltd, in SAFEX Newsletter 44, 1 Quarter, 2013;

mm)

ISO Guide 51:2014 Safety aspects – Guidelines for their inclusion in standards. ISO. 2014;

nn)

ISO 2859 Series[E] Sampling procedures for inspection by attributes. ISO;

oo)

ISO 3766:2003[E] Construction reinforcement. ISO. 2003;

20

drawings

Auch als OSPAR-Übereinkommen bezeichnet.

21

-

Simplified

representation

of

20

(Doc

concrete

pp)

ISO 3951 Series[E] Sampling procedures for inspection by variables. ISO;

qq)

ISO 4220:1993(E) Measurement of air pollution. ISO. 1993;

rr)

ISO 8422:2006[E] Sequential sampling plans for inspection by attributes. ISO. 2006;

ss)

ISO 8423:2008[E] Sequential sampling plans for inspection by variables for percent nonconforming (known standard deviation). ISO. 2008;

tt)

ISO/TR 8550 Series[E] Guide for the selection of an acceptance sampling system, scheme or plan for inspection of discrete items in lots. ISO;

uu)

ISO 9001:2008(E) Quality management systems – requirements. ISO. 2008;

vv)

ISO 9612:2009 Determination of occupational noise exposure – Engineering method. ISO. 2009;

ww)

ISO/TR 10017:2003[E] Guidance on statistical techniques for ISO 9001:2000. ISO. 2003;

xx)

ISO 11453:1996[E] Statistical interpretation of data - Tests and confidence intervals relating to proportions. ISO. 2006;

yy)

ISO 13448 Series[E] Acceptance sampling procedures based on the allocation-of-priorities principle (APP). ISO;

zz)

ISO 14001:2004(E) Environmental management systems – Guidelines. ISO. 2004;

aaa)

ISO 14560:2004[E] Assessment and acceptance sampling procedures for inspection by attributes in number of nonconforming items per million items. ISO. 2004;

bbb)

ISO 15630-1[E] Steel rod test methods. ISO;

ccc)

ISO 16269 Series[E] Statistical interpretation of data. ISO;

ddd)

ISO 18414:2006[E] Accept-zero sampling schemes by attributes for the control of outgoing quality. ISO. 2006;

eee)

ISO/TR 18532:2009[E] A Guide to the application of statistical methods to quality and standardization. ISO. 2009;

fff)

ISO 21247:2005[E] Quality plans for product acceptance - Combined accept-zero and control procedures. ISO 2005;

ggg)

ISO 22965:2007 Series Concrete. ISO. 2007;

hhh)

Joint Service Publication 482, Edition 4, MOD Explosive Regulations. UK MOD. January 2013. www.gov.uk/government/publications/jsp-482-mod-explosives-regulations;

iii)

London Convention on the Prevention of Marine Pollution by Dumping of Wastes and Other Matter, 29 December 1972;

jjj)

London Protocol to the London Convention on the Prevention of Marine Pollution by Dumping of Wastes and Other Matter, 1996, (Amended 2006);

kkk)

Loss Prevention Standard (LPS) 1175 Specification for testing and classifying the burglary resistance of building components, strong-points and security enclosures. Issue 6. Building Research Establishment (BRE) Global. UK. 24 May 2007;

lll)

Model Regulations for the Control of the International Movement of Firearms, Their Parts and Components and Ammunition – Updated. Organisation of American States (OAS). 2006;

mmm)

National Occupational Standards for Explosives. UK Commission for Employment and Skills 23 (UK CES) ;

21

21

22

Wird in Kürze durch ISO 9001:2015 ersetzt. Wird in Kürze durch ISO 14001:2015 ersetzt. 23 Auf der Internetseite nos.ukces.org.uk/Pages/Search.aspx den Suchbegriff „Explosives” (Explosivstoffe) eingeben, um alle einschlägigen nationalen Berufsstandards (NOS) im Bereich Explosivstoffe angezeigt zu bekommen. Eine vollständige Liste steht in Anhang K. 22

22

IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

nnn)

Protocol against the Illicit Manufacturing and Trafficking in Firearms, Their Parts and Components and Ammunition, supplementing the United Nations Convention against Transnational Organized Crime (UN Firearms Protocol). (Entered into Force 03 June 2005);

ooo)

Regional Micro-Disarmament Standards and Guidelines (RMDS/G). SEESAC. 2006;

ppp)

Revealing Provenance: Weapons Tracing During and After Conflict. (In Small Arms Survey 2009: Shadows of War, p107 - 133). J Bevan. Small Arms Survey. 2009;

qqq)

STANAG 4117 (Edition 3). Stability test procedures and requirements for propellants stabilised with Diphenylamine, Ethyl Centralite or mixtures of both. NATO Standardization Office (NSO);

rrr)

STANAG 4315, The Scientific Basis for the Whole Life Assessment of Munitions. NATO Standardization Office (NSO);

sss)

STANAG 4527 (Edition 1). Explosives - Chemical, Stability, Nitrocellulose based propellants, procedure for assessment of chemical life and temperature dependence of stabiliser consumption rates. NATO Standardization Office (NSO);

ttt)

STANAG 4541 (Edition 1). Explosives - Nitrocellulose Based Propellants Containing Nitroglycerine and Stabilized with Diphenylamine, Stability Test Procedures and Requirements. NATO Standardization Office (NSO);

uuu)

STANAG 4581. Explosives - Assessment of Ageing of Composite Propellants Containing an Inert Binder. NATO Standardization Office (NSO);

vvv)

STANAG 4582. Explosives - NC Based Propellants Stabilised with DPA - Stability Test Procedure and Requirements using HF – Calorimetry. NATO Standardization Office (NSO);

www)

STANAG 4620. Explosives - Nitrocellulose based Propellants - Stability Test Procedures and Requirements Using Stabilizer Depletion. NATO Standardization Office (NSO);

xxx)

Technical Paper 14. Approved Methods and Algorithms for DoD Risk-Based Explosives Siting. Revision 4. Department of Defense Explosives Safety Board, Alexandria, Virginia, USA. 21 July 2009;

yyy)

Technical Paper 15, Revision 3. Approved Protective Constructions. US Department of Defense Explosive Safety Board. May 2010. www.ddesb.pentagon.mil/;

zzz)

Technical Paper 23. Assessing Explosives Safety Risks, Deviations, and Consequences. Department of Defense Explosives Safety Board, Alexandria, Virginia, USA. 31 July 2009;

aaaa)

UK Defence Standard 05-101, Part 1, Proof of Ordnance, Munitions, Armour and Explosives: Requirements. UK Defence Standardization. 24 November 2006;

bbbb)

UK Defence Standard 05-101, Part 2, Proof of Ordnance, Munitions, Armour and Explosives: Guidance. UK Defence Standardization.

cccc)

UK Defence Standard 05-101, Part 3, Proof of Ordnance, Munitions, Armour and Explosives: Statistical Methods for Proof. UK Defence Standardization.

dddd)

UN General Assembly (UNGA) Resolution A/RES/61/72, Problems arising from the accumulation of conventional ammunition stockpiles in surplus. 06 December 2006;

eeee)

UN General Assembly (UNGA) A/63/182, Report of the Group of Government Experts established pursuant to General Assembly resolution 61/72 to consider further steps to enhance cooperation with regard to the issue of conventional ammunition stockpiles in surplus. UN. 28 July 2008; and

ffff)

UN General Assembly (UNGA) Resolution A/RES/63/61, Problems arising from the accumulation of conventional ammunition stockpiles in surplus. 12 January 2009.

gggg)

United Nations Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS). ST/SG/AC.10/30/Rev.5. Geneva. United Nations. 2013;

23

th

hhhh)

United Nations Manual of Tests and Criteria, (5 revised edition), ST/SG/AC.10/11/Rev.5/Amend 1, (ISBN 978-92-1-139142-8), New York and Geneva, United Nations, 2011;

iiii)

United Nations Recommendations on the Transport of Dangerous Goods Model Regulations, (Eighteenth revised edition), ST/SG/AC.10/1/Rev.18, (ISBN 978-92-1-139146Ed-6), New York and Geneva, United Nations, 2013;

jjjj)

US UFC-3-340-02, Structures to Resist the Effects of Accidental Explosions. US Department of Defense. 05 December 2008; Change 2, 01 September 2014. www.ddesb.pentagon.mil/;

kkkk)

US UFC 04-020-01, DoD Security Engineering Facilities Planning Manual, Chapter 3. US Department of Defense. 11 September 2008. www.ddesb.pentagon.mil/;

llll)

US DoD 5100.76-M, Physical Security of Sensitive Conventional Arms, Ammunition and Explosives. US Department of Defense. 12 August 2000. www.ddesb.pentagon.mil/;

mmmm) US DoD 6055.09-M, Ammunition and Explosives Safety Standards. (Incorporating Change 1 (12 March 2012)). US Department of Defense. 29 February 2008. www.ddesb.pentagon.mil/; nnnn)

Usage Manual for Missile and Artillery Armaments, Part 1, Use of Missile and Artillery 24 25 Armaments by Troops, Chapter 4. USSR MOD. 1989;

oooo)

Use of Explosive Substances and Articles National Occupational Standards. HSQ UK. 15 July 2010;

pppp)

Wassenaar Arrangement on Exports Controls for Conventional Arms and Dual-Use Goods and Technologies Best Practices for Effective Enforcement of Export Controls. 2000; and

qqqq)

Wassenaar Agreement End-User Assurances Commonly Used Consolidated Indicative List. 2005 (updated).

Es sollte jeweils die neueste Fassung/Ausgabe dieser Referenzdokumente verwendet werden. Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) verfügt über Kopien aller Referenzdokumente, die in diesem Leitfaden verwendet werden. 26 Das UNODA führt ein Verzeichnis der neuesten Fassung/Ausgabe der Internationalen technischen Leitlinien für Munition, welches auf der Internetseite der IATG unter www.un.org/disarmament/un-saferguard/ eingesehen werden kann. Nationale Behörden, Arbeitgeber und andere betroffene Stellen und Organisationen sollten sich Kopien beschaffen, bevor sie mit der Entwicklung eines Programms zur Verwaltung von Lagerbeständen an konventioneller Munition beginnen.

24 25 26

Anhang 1 zum Befehl Nr. 5 1988 des Chief Commander of the Ground Forces (Oberbefehlshabers des Heeres). Heute Russische Föderation. Sofern das Urheberrecht es zulässt.

24

IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

Anhang D (Normativer) Rahmen der IATG Die Leitlinien sind nach Themen in Bände unterteilt, wobei die ISO-Struktur verwendet wird. Jeder Band behandelt einen allgemeinen Bereich von Lagerverwaltungstätigkeiten. Diese werden dann weiter untergeordnete Bereiche aufgeteilt, die spezielle Tätigkeiten in diesem Bereich behandeln. Band

Kapitel

Inhalt

Nr.

Bereich

Nr.

Titel

01

Einführung und Grundsätze der Verwaltung von Munitionsbeständen

01.10

Einführung in die technischen Leitlinien für Munition (IATG)

01.20

Verzeichnis der Risikoverringerungsstufen

01.30

Entwicklung von Richtlinien und Beratung

 Anforderungen auf der strategischen Ebene  Funktionsbereiche der Lagerverwaltung  Identifizieren überschüssiger Bestände

01.40

Begriffe, Definitionen und Abkürzungen



01.50

Das System der Gefahrgutklasseneinteilung und der Gefahrkodes der VN für Explosivstoffe

    

25

Zweck Leitgedanken Rahmen Anwendung Rechtswirksamkeit  Diese IATG fasst die Risikoverringerungsstufen in einem Dokument zusammen, da der nach Sachthemen gegliederte Inhalt dazu führt, dass jede IATG eher logisch und nicht gemäß den Risikoverringerungsstufen aufgebaut ist.     

Unterklassen Verträglichkeitsgruppen Gefahrkodes Zusammenlagerung von Verträglichkeitsgruppen Arten von Prüfungen für die Festlegung von VN-Gefahrgutklassen

Band Nr.

02

Bereich

Risikomanagement

Kapitel Nr.

Inhalt

Titel

01.60

Fehlfunktionen und Versager bei Munition

    

01.70

Verbote und Einschränkungen

 Zweck  Definitionen  Aufgaben

01.80

Formeln für die Verwaltung von Munition

   

01.90

Kenntnisse und Fähigkeiten des für die Munitionsverwaltung zuständigen Personals

 Erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten

02.10

Einführung in die Grundsätze und Verfahren des Risikomanagements

 Bestandteile des Risikomanagements  Das Verfahren des Risikomanagements

02.20

Schutzabstände und Einzelentfernungen

      

02.30

Zulassung von Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe

 Zulassungssysteme

26

Zweck und Hintergründe Nutzen Fehler Fehlfunktionen – Sofortmaßnahmen Fehlfunktionen – Durch den Untersuchenden zu ergreifende Maßnahmen

Gurney-Gleichungen Kingery und Bulmash Hopkinson/Crans-Skalierungsgesetz Formeln zur Berechnung des Schutzabstands

Einführung in das System der Schutzabstände Gefahren für das Personal Schutzabstände bei oberirdischer Lagerung Schutzabstände bei unterirdischer Lagerung Schutzabstände für Zwischenlagerbereiche Schutzabstände in Häfen Schutzabstände für gefährliche (nicht explosionsgefährdete) Einrichtungen  Zulässige Explosivstoffmengen (bei Lagerung außerhalb von Explosivstofflagern)

IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

Band Nr.

03

Bereich

Nachweisführung über Munitionsbestände

Kapitel Nr.

Inhalt

Titel

02.40

Absicherung von Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe

   

Absicherungssysteme Karten Karten für Waffen mit Richtwirkung Verwaltung abgesicherter Bereiche

02.50

Brandschutz

       

Allgemeine Aufgaben Planung Brandmeldesysteme Brandsicherungsstreifen und Pflanzenbewuchs Wasservorräte Brandbekämpfungsausrüstung Evakuierungsentfernungen Grundsätze der Brandbekämpfung

03.10

Verwaltung von Lagerbeständen

 Einteilung in Lose und Chargen  Anforderungen für die Nachweisführung  Systeme zur Nachweisführung

03.20

Einteilung in Lose und Chargen

 Anforderungen für die Einteilung in Lose und Chargen  Chargenkennungsschlüsssel

03.30

Modul Einfuhr und Ausfuhr von Munition

 Basiert auf den Grundsätzen, die in ISACS 03.20 National controls over

03.40

Modul Endverwendung und Endverwender bei der internationalen Weitergabe von Munition



03.50

Rückverfolgung von Munition



 

27

the international transfer of SALW (Nationale Kontrollen von internationalen Weitergaben von Kleinwaffen und leichten Waffen) festgelegt wurden Basiert auf den Grundsätzen, die in ISACS 03.21 National controls over the end-user and end-use of internationally transferred SALW (Nationale Kontrollen von Endverwendern und der Endverwendung international weitergegebener Kleinwaffen und leichten Waffen) festgelegt wurden Basiert auf den Grundsätzen, die in ISACS 05.31 Tracing illicit SALW (Rückverfolgung unerlaubter Kleinwaffen und leichter Waffen) festgelegt wurden Metallurgische Analyse Grundsätze der Rückverfolgung

Band Nr.

04

05

Bereich

Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe (Lagerung) (Feldmäßige und vorübergehende Lagerung)

Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe (Lagerung) (Infrastruktur und Ausrüstung)

Kapitel Nr.

Inhalt

Titel

04.10

Feldmäßige Lagerung

 Grundsätze  Anforderungen an den Standort  Sichere Einzelentfernungen und verringerte Schutzabstände

04.20

Vorübergehende Lagerung

 Grundsätze  Anforderungen an den Standort  Sichere Einzelentfernungen und verringerte Schutzabstände

05.10

Planung von Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe und Standortwahl

    

Allgemeine Überlegungen Systemansatz Ausschüsse für die Standortwahl Anforderungen an den Ausschuss für die Standortwahl Überlegungen bei der Standortwahl

05.20

Arten von Gebäuden für Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe

     

Einführung Folgen eines Unfalls mit Munition und Explosivstoffen Schutz vor Ausbreitung Ausmaß der Schäden an Gebäuden Arten von Gebäuden Grundlagen für die Konstruktion

05.30

Traversen und Schutzwälle

    

Funktion Arten von Schutzwällen und Traversen Position einer Traverse Aufbau einer Traverse Material für Schutzwälle oder Traversen

05.40

Sicherheitsstandards für elektrische Anlagen

   

Kategorisierungssysteme Stromversorgung und Sicherheit Elektrostatische Sicherheit Blitzschutz

28

IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

Band Nr.

Bereich

Kapitel Nr.

05.50

Inhalt

Titel

Fahrzeuge sowie Transport- und Lagerhilfsmittel in Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe

 Genehmigung zum Betreten des Lagerbereichs für Explosivstoffe  Kategorie und Feldeinteilung der möglichen Explosionsstätte  Verträglichkeit der Fahrzeuge/Transport- und Lagerhilfsmittel mit der

Arbeitsumgebung

 Auslegungsbestimmungen und Konstruktionsanforderungen für

Fahrzeuge/Transport- und Lagerhilfsmittel

 Betriebsgrenzen

06

Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe (Lagerung) (Betrieb)

05.60

Gefährdung durch Hochfrequenzstrahlung

    

Einführung und Grundsätze Expositionspegel Empfindlichkeitsfaktoren Einzelentfernungen Sicherheitsabstände

06.10

Kontrollmaßnahmen in Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe

        

Einführung Betriebsabläufe Kontrollierte Gegenstände und Schmuggel Liegenschaftsverwaltung Überflugbeschränkungen Getrennte Lagerung und Trennung von Lagerbeständen Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit Chemische Stabilität und Temperaturbeschränkungen Schutz vor Feuchtigkeit und Belüftung

06.20

Platzbedarf für die Lagerung

 Berechnung des Lagerraums und Anforderungen

06.30

Lagerung und Handhabung

     

06.40

Verpackung und Kennzeichnung von Munition und Explosivstoffen

 Internationale Kennzeichnung und Verpackungsvorschriften  Palettierung  Versiegelung von Verpackungen

29

Allgemeine Ratschläge für den Umgang Stapeln von Munition Nutzung von Regalen Zählkarten Nutzung von Hebevorrichtungen und Gurten Lagertemperatur

Band Nr.

Bereich

Kapitel Nr.

Inhalt

Titel

06.50

Spezielle Sicherheitsmaßnahmen

       

06.60

Dienstleistungen (Bau und Instandsetzung)

 Einführung  Arbeitsgenehmigungen  Auswirkungen auf die Genehmigungen von zulässigen

Betriebsstörungen Delaborierungsnachweis Gefährliche Chemikalien und phosphorhaltige Munition Elektrische Zünd- und Anzündmittel Arbeitsgenehmigungen Veränderliche Umgebungsbedingungen Gesundheitsgefahren Überwachung von Nitratexplosivstoffen

Explosivstoffmassen

 Einweisung zur Sicherheit von Munition und Explosivstoffen  Prüfung der Ausrüstung

07

Bearbeitung von Munition

06.70

Inspektion von Einrichtungen für Munition und Explosivstoffe

   

06.80

Inspektion von Munition

 Zweck  Inspektionsarten  Inspektionskriterien

07.01

Sicherheit und Risikominderung

      

30

Zweck Inspektionsarten Inspektionsumfang Inspektionskriterien

Einführung Begrenzung des Personals Sichere Arbeitssysteme Persönliche Schutzausrüstung Prüfung der Ausrüstung Sauberkeit der Gebäude, in denen Munition bearbeitet wird Überwachung und Zuständigkeit

IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

Band Nr.

08

Bereich

Munitionstransport

Kapitel Nr.

Inhalt

Titel

07.02

Überwachung und Prüfung

    

08.10

Munitionstransport



   

 



31

Zweck Begriffsbestimmungen Prüfung in der Nutzungsphase Chemische Stabilität Systeme zur Überwachung der Stabilität in der Nutzungsphase Siehe Modellvorschriften in den Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter (fünfzehnte überarbeitete Fassung) Siehe Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Siehe Vorschriften über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene (RID) Siehe Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr der IATA (IATA-DGR) (51. Ausgabe) Siehe Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt, Anhang 18, Sicherer Lufttransport gefährlicher Güter (Neunte Ausgabe) (Dok 7300/9), ICAO, 2006. Siehe Technische Anweisungen für die sichere Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr der ICAO (Dok 9284) Siehe Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG) (Änderung 34-08), Internationale SeeschiffartsOrganisation (IMO), 2008. Siehe Internationales Abkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), Kapitel VII – Beförderung von Gefahrgütern, 1974 (in Kraft getreten am 25. Mai 1980, Internationale SeeschifffahrtsOrganisation (IMO).

Band Nr.

Bereich

Kapitel Nr.

Inhalt

Titel

09

Sicherheit von Munition

09.10

Sicherheitsgrundsätze und –systeme

10

Unbrauchbarmachen und Vernichten von Munition

10.10

Unbrauchbarmachen und Vernichten konventioneller Munition

11

Munitionsunfälle, Meldewesen und Untersuchung

11.10

Munitionsunfälle: Meldewesen und Untersuchung

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Zweck Zuständigkeiten Allgemeiner Ansatz Unterstützung durch andere Behörden Rechtliche Befugnisse Erste Maßnahmen Erste Ermittlungen Beweissicherung Zeugen Technische Untersuchung Einstufung von Unfällen

11.20

Munitionsunfälle: Verfahrensweise bei der Untersuchung

       

Einführung Einzelheiten zur Munition Alarmübungen und Verfahren Punkte für die Inspektion Qualifikationen, Genehmigungen und Anweisungen Kenntnisse und Erfahrung Umstände und Bedingungen Unfälle bei Versuchen

32

Einführung Grundsätze Zugangskontrollen Schlüsselordnung Einsatz von Streifen Sicherung des Randbereichs der Einrichtung Explosivstoffe, die für Kriminelle und terroristische Vereinigungen attraktiv sind  Verbrennung und Sprengung im Freien (aus den Internationalen Normen für Antiminenprogramme – IMAS 11.20)  Industrielle Demilitarisierung (aus den Internationalen Standards für die Kontrolle von Kleinwaffen – ISACS 05.51:2010(E))       

IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

Band Nr.

12

Bereich

Munitionstechnische Unterstützung im Einsatz

Kapitel Nr.

Inhalt

Titel

11.30

Kampfmittelbeseitigung nach Explosionen in Munitionslagerbereichen



12.10

Munition in multinationalen Operationen

 Munitionstechnische Unterstützung bei der Truppenstellung und

technische Überwachung

 Anwendbare IATG

12.20

Lagerung von Munition in kleinen Organisationselementen

 Zulässige Explosivstoffmasse und Genehmigungen  Bezugnahme auf IATG-Bestimmungen

33

IATG 01.10:2015(E) 2. Ausgabe (01.02.2015)

Änderungsnachweis Nachweis der Änderungen zu den IATG Die Internationalen technischen Leitlinien für Munition werden alle fünf Jahre einer offiziellen Überprüfung unterzogen. Dies schließt allerdings nicht aus, dass innerhalb dieses Fünfjahreszeitraums aus Gründen der Betriebssicherheit und der Effizienz oder aus redaktionellen Gründen Änderungen an den IATG vorgenommen werden. Bei einer Änderung in einer IATG wird diese Änderung mit einer Nummer versehen, und die allgemeinen Details und das Datum werden in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Die Änderung wird außerdem auf dem Deckblatt der IATG dadurch angezeigt, dass unter dem Ausgabedatum der Satz „incorporating amendment number(s) 1 etc.“ (einschließlich Änderung Nummer 1 usw.) erscheint. Ist die offizielle Überprüfung einer IATG abgeschlossen, kann eine neue Fassung herausgegeben werden. Bis zum Datum der neuen Ausgabe vorgenommene Änderungen werden in die neue Fassung eingearbeitet und der Änderungsnachweis gelöscht. Dann beginnt die Erfassung der Änderungen von neuem, bis eine erneute Überprüfung durchgeführt wird. Die zuletzt geänderte und damit gültige Fassung sind die Versionen, die auf der SaferGuard-IATG-Internetseite der Vereinten Nationen unter www.un.org/ disarmament/un-saferguard eingestellt sind. Nummer

Datum

Angaben zur Änderung

0

01.02.2015

Veröffentlichung von Ausgabe 2 der IATG

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