Innovationsfonds: Das Geld kommt von den Versicherten, sie ... - IKK eV

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BID.OP.ED – DAS DEBATTENFORUM DES BERLINER INFORMATIONSDIENSTES GESUNDHEITSPOLITIK

Innovationsfonds: Das Geld kommt von den Versicherten, sie müssen auch Nutznießer sein DEBATTENBEITRAG VON JÜRGEN HOHNL, GESCHÄFTSFÜHRER DES IKK E.V. In Jubel sind die Krankenkassen nicht gerade ausgebrochen, als sie den kurzen Absatz im aktuellen Koalitionsvertrag zum Innovationsfonds gefunden haben. Auf zehn Zeilen vereinbarten die Gesundheitsexperten von CDU/CSU und SPD einen Geldtopf mit 300 Millionen Euro zur Förderung sektorübergreifender Versorgung und für die Versorgungsforschung. Die Krankenkassen bringen das Geld auf, also die Versicherten. Die Kriterien für die Verteilung sollen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden. Natürlich stehen die Kassen hinter der Zielausrichtung. Aber die Befürchtungen haben sich bereits bestätigt: Es gibt ein Hauen und Stechen um die Mittel. Der Fonds weckt Begehrlichkeiten, und das nicht nur dort, wo es sinnvoll ist. Obwohl noch gar nicht eingerichtet, melden nahezu täglich Verbände, Industrie, Wissenschaft und Leistungserbringer ihren Anspruch auf Geld aus dem Fonds an. Selbst der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, erklärte schon im Januar 2014, wohin Finanzen aus dem neugeschaffenen Fonds fließen könnten. Er schlug ein Freiburger Institut vor, das medizinische Behandlungsverfahren unabhängig bewertet. Und ja: Vor allem sollten mit dem Geld, so Hecken, neue ärztliche Versorgungsmodelle auf dem Land bewertet werden. Grundsätzlich begrüßen die Innungskrankenkassen, wie auch die anderen Kassenarten, den Innovationsfonds. Damit die geförderten Konzepte allerdings auch langfristig in der Versorgung, also bei den Versicherten ankommen, sind klare Absprachen zu treffen, wie die Mittel eingesetzt werden, mit welchen Zielen und vor allem für wen. Für uns ist wichtig, dass die Kassen ein eindeutiges Prä für die Verwendung der Mittel bekommen. Der Vorschlag von Transparency International, den „Einsatz der Mittel aus dem interessengeleiteten Kampf um die Beitragsmilliarden herauszuhalten“, ist sicherlich diskutabel.

Auch nach unserer Auffassung ist die Verteilung des Geldes über die G-BA-Strukturen nicht geboten. Dass das Allheilmittel allerdings die Einrichtung eines Beirates beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen mit Vertretern des G-BA und der Bundestagsfraktionen ist, nein, davon sind die IKKn nicht überzeugt. Mittlerweile haben sich auch die gesundheitspolitischen Sprecher von CDU/CSU und SPD, Jens Spahn und Prof. Dr. Karl Lauterbach sowie die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks detailliert zu diesem Thema geäußert. In einigen Punkten können wir mitgehen: Wenn Geld aus dem Fonds fließt, dann ausschließlich für sogenannte Prozessinnovationen: also für die Entwicklung neuer Verfahren oder verbesserter Abläufe zum Beispiel in der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Konkret sehen wir hier die Entwicklung neuer Behandlungspfade als sinnvoll an. Aber auch im Bereich Qualitätssicherung oder Kommunikation zwischen Versicherten und Leistungserbringern gäbe es erfolgsversprechende Investitionsmöglichkeiten. Produktinnovationen aus dem Bereich der Pharmaindustrie und im Medizinproduktebereich müssen außen vor bleiben. Auch für die Förderung von wissenschaftlicher Forschung im Rahmen staatlicher, öffentlicher sowie universitärer Programme ist kein Geld aus dem Fonds bereitzustellen. Hier ist auch weiterhin eine Steuerfinanzierung angezeigt. Die Ziele der Förderung müssen klar sein: Die Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär, aber auch sonstige Schnittstellen in der Versorgung müssen überwunden werden, damit die Patienten besser behandelt werden. Ansätze sind vorhanden, aber es läuft derzeit – leider – noch nicht optimal.

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Sicherlich kommt dem G-BA eine wichtige Rolle zu, aber er kann nicht als alleiniger Akteur das Geschehen bestimmen. Schon bei der Festlegung der Förderkriterien sehen wir den Gesetzgeber in der Verantwortung. Er sollte die Rahmenvorgaben klar vorgeben. Als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung übernimmt der G-BA dann seine Rolle, wenn es um die Vereinbarung der Förder- und Vergabekriterien geht. Allerdings ist hier den Krankenkassen entscheidender Einfluss einzuräumen. Sie müssen ihr entsprechendes Wissen aus dem konkreten Vertragsgeschäft einbringen können. Wichtig ist der Vorschlag der Hamburger Gesundheitssenatorin, nach dem bei Antragstellung ein Versorgungsvertrag vorliegen muss. Antragsteller sind damit selbstverständlich die Krankenkassen. Wir plädieren dafür, dass die Projekte ausschließlich befristet aus dem Innovationsfonds Geld erhalten:

konkret für vier bis sechs Jahre. Nach Ansicht der Kassenverbände müssen die Antragsteller von Projekten auch eigenes Geld einbringen. Reichen die Fondsmittel zur Finanzierung nicht aus, müssen Quotierungsregeln gefunden werden, damit es nicht zu einem Windhundrennen kommt. Die Mittel für den Fonds sollten über den GKV-Spitzenverband abgerufen werden. Er kann für Einzug und Auszahlung der Fördergelder Sorge tragen. Der G-BA hat nicht die Aufgabe, Beitragsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung zu verwalten und zu verteilen. Jetzt ist die Politik am Zuge, damit die Versicherten so schnell wie möglich von den Projekten, die vom Innovationsfonds finanziert werden, profitieren.

Über den Autor: Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als fünf Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.

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