Information zum Anmeldeverfahren und zur Anschlusserstellung ...

3-4 Wochen erhalten Sie vom Netzbetreiber die zukünftigen Abschlagszahlungen mit. Aufforderung die Bankverbindung und weitere Daten abzugleichen um ...
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Information zum Anmeldeverfahren und zur Anschlusserstellung beim Netzanbieter 1.a. Anmeldung einer Anlage bis 30 kWp Die Anmeldung für eine Anschlusserstellung erfolgt mit Hilfe des Formulars „Anmeldung zum Netzanschluss“. Das unter Punkt 6 ausgefüllt und unterschrieben mit einem Lageplan an die Firma zu senden ist. 1.b. Anmeldung einer Anlage ab 30kWp Für Erzeugungsanlagen über 30 kWp ist eine Netzverträglichkeitsprüfung notwendig. Die durchzuführende Prüfung wird Ihnen der Netzanbieter in Form eines Vertrags zukommen lassen. Nach Ihrer Beauftragung erhalten Sie in einem angemessenen Zeitraum das Ergebnis der Prüfung und den berechneten Verknüpfungspunkt. 2. Netzanschlussvertrag In Rücksprache mit Ihnen und der Firma wird vom Netzanbieter ein Netzanschlusskonzept und daraus folgend ein Netzanschlussvertrag erstellt. Nach Unterschrift kann die Bauausführung erfolgen. 3. Anmeldung zur Inbetriebsetzung Die Fertigstellung Ihrer Anlage wird von der Firma an Hand des Formulars „Anmeldung zur Inbetriebsetzung von Kundenanlagen im Niederspannungsnetz“ angezeigt. 4. Inbetriebsetzung Nach Erhalt der Fertigstellungsanzeige Ihrer Erzeugungsanlage setzt sich der Netzberteiber innerhalb von 10 Arbeitstagen mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin gemeinsam mit für die Zählermontage/Abnahme. Die Inbetriebsetzung der Anschlussanlage kann nur in Anwesenheit der Betriebsverantwortlichen erfolgen. 5. Anmeldung Bundesnetzagentur Nach Inbetriebnahme der Anlage muss diese bei der Bundesnetzagentur registriert werden, dies ist nur durch den Kunden möglich. Die Registrierung kann unter: www.bundesnetzagentur.de/pv-meldeportal/ erfolgen. 6. Vertrag Nach ca. 3-4 Wochen erhalten Sie vom Netzbetreiber die zukünftigen Abschlagszahlungen mit Aufforderung die Bankverbindung und weitere Daten abzugleichen um eine ordnungsgemäße monatliche Auszahlung zu gewähren.