In der Anknüpfung an die besten Traditionen der Gastfreundschaft und ...

Die Unterbringung im Hotel mit Haustieren, die unter die Definition von Haustier ... Im Falle der Beschädigung eines Sondereigentums sind alle Kosten für die ...
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In der Anknüpfung an die besten Traditionen der Gastfreundschaft und mit Blick auf die Bedürfnisse unserer Gäste haben wir die Regeln für die Unterbringung im Kempinski-Mojka-22-Hotel für Reisende mit Haustieren etabliert. IM HOTEL IST DIE UNTERBRINGUNG FÜR FOLGENDE ARTEN VON HAUSTIEREN GESTATTET: KLEINE ZIERHUNDE MIT GESWICHT BIS ZU 5 KG bei Vorhandensein von besonderen einheitlichen Begleitpapieren, die durch den Veterinärdienst ausgestellt sind und entsprechende Anforderungen der Grundflug und Eisenbahnbeförderer erfüllen. Das Hotel behält sich das Recht vor, zu bestimmen, ob es die Unterbringung dieses Tieres im Gästezimmer möglich ist. Gäste mit Haustieren sind im Hotel nur nach vorheriger Reservierung untergebracht, je unter der Bedingung des Bestandes von freien Gästezimmern. Bei der Unterbringung ins Hotel mit Haustieren ist der Gast verpflichtet, mit der „Hausordnung für die Gäste mit Haustieren“ vertraut zu machen und die Akzeptanz dieser Regeln durch seine Unterschrift zu äußern. Die endgültige Entscheidung über einen Check-In wird vorbehaltlich des Vorliegens von Unterlagen, die nach ständiger Rechtsprechung angefertigt sind (Veterinärbescheinigung, standardmäßiges Gesundheitsattest) und GEGEN DIE BEZAHLUNG VON SONDERAUSGABE FÜR DIE UNTERBRINGUNG. IM HOTEL IST ZUSÄTZLICHES GEBÜHR IN DER HÖHE VON 5.000 RUBEL FÜR DIE REINIGUNG UND DESINFEKTION DES GÄSTZIMMERS NACH ABREISE VON GÄSTEN MIT IHREN HUNDEN VORGESEHEN. DAS GEBÜHR IST WÄHREND DER ANREISE FÄLLIG. HAUSORDNUNG FÜR DIE GÄSTE MIT HAUSTIEREN IM KEMPINSKI-MoJka-22-HOTEL 1. Unter der Definition von Haustieren fallen dekorative Hunderassen mit Gewicht bis zu 5 kg. 2. Die Unterbringung von Jagdhunden, Dienst- und Kampfhunden und Hunde ohne Veterinärbegleitdokumente ist streng verboten. 3. Die Unterbringung im Hotel mit Haustieren, die unter die Definition von Haustier nicht fallen, ist verboten. 4. Die Gäste des Hotels mit ihren Haustieren müssen eine Bescheinigung von einem Tierarzt mit einem Vermerk über alle geltende Impfungen sowie einen Käfig für das Tier mithaben. 5. Der Zugang in die Orte der Gaststättenbetriebe (Restaurants, Bars und angrenzenden Gebieten) für die Haustiere ist nicht erlaubt. 6. Das Ausführen von Hunden im Hotel ist verboten. 7. Im Falle der Beschädigung eines Sondereigentums sind alle Kosten für die Schäden durch den Besitzer des Tieres zu decken. 8. Es ist nicht gestattet, die Haustiere im Gästezimmer, in der Lobby und in anderem Ort des Hotels unbeaufsichtigt zu lassen. 9. Es ist nicht gestattet, die Haustiere im Bad des Gästezimmers zu waschen und dazu die Handtücher, Bettwäsche und andere Bettausstattung des Hotels zu verwenden. 10. Es ist nicht gestattet, die Haustiere im Gästezimmer zu kämmen. 11. Der Gast ist verpflichtet, während der Reinigung des Gästezimmers aus der Kraft des Hotelpersonals sein Tier herauszuführen. 12. Der Gast ist verpflichtet, Futter- und Wassernäpfe, Hygienebeutel und Matten mitzuhaben. 13. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Unterbringung des Gastes mit einem Tier abzulehnen im Falle, dass das Exterieur und die Verhaltensmerkmale des Tieres geltenden Regeln nicht entsprechen.

14. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Vereinbarung mit seinem Gast mit dem Tier zu kündigen bei der Verletzung von Bestimmungen der Hausordnung; beim aggressiven, inadäquaten, larmintensieven Verhalten des Haustieres. 15. In einem Gästezimmer des Hotels ist die Unterbringung nur eines Tieres gestattet. 16. Im Hotel ist es erlaubt, die Menschen mit Behinderungen und ihre betreuende Führhunde zu unterbringen.