Handelsregisteramt der Schweiz: Gauner sind wieder aktiv

10.03.2013 - des Schweizer Kreuzes und die Bezeichnung einen solchen falschen Schluss zulassen. (mgt/seco). Grafik: Bildausschnitt aus dem E-Mail, ...
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Datum: 10.03.2013

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Das SECO warnt vor Fax- und/oder E-Mail-Mitteilungen, welche mit „Handelsregisteramt der Schweiz“ betitelt sind. Diese Mitteilungen haben absolut nichts mit den offiziellen Handelsregisterämtern zu tun, obwohl die Verwendung des Schweizer Kreuzes und die Bezeichnung einen solchen falschen Schluss zulassen. (mgt/seco) Grafik: Bildausschnitt aus dem E-Mail, welches auch die Redaktion der Internet-Zeitung soaktuell.ch erreicht hat Das Staatsekretariat für Wirtschaft SECO ist von verschiedenster Seite auf den aktuellen Versuch eines Adressbuchschwindels aufmerksam gemacht worden. Zahlreiche Unternehmen in der Schweiz haben ein Formular erhalten, in welchem sie aufgefordert werden, die Pflichtfelder auszufüllen und das Formular unterzeichnet zurückzuschicken. Wer das Formular wie verlangt unterzeichnet zurückschickt, schliesst angeblich für zwei Jahre einen Insertionsvertrag ab, der monatlich CHF 25 kostet. Es handelt sich NICHT um ein offizielles Formular des Handelsregisteramtes , auch wenn dies durch den Titel und das aufgedruckte Schweizer Wappen suggeriert wird. Es liegt ein klarer Täuschungsversuch vor. Das Formular wird entweder per E-Mail (Absender: [email protected]) oder via Fax von der Nummer 044 575 33 96 verschickt. Die erwähnten Formulare entsprechen in keiner Weise den gesetzlichen Anforderungen. Nach Auffassung des SECO verstossen sie gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Wappenschutzgesetz. Sie sind somit unlauter und widerrechtlich. Heute, 19:30 von pgm | 45 Aufrufe

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