Geogr. M. H GE

19.07.2017 - en der Ausführung, Januar 2007. 2, Geotechnische Erkundung und Untersuchung suchungen, Teil 2: Rammsondierungen, April 2005.
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Sachverständige nach § 18 BBodSchG

| Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG

17067 - G01 19.07.2017

GEOTECHNISCHER BERICHT __________________________________________________________________________

ERWEITERUNG BAUGEBIET GEIERSBERG II - IPHOFEN __________________________________________________________________________

PROJEKT:

17067 17067-BG Bebauungsplan Geiersberg II - Iphofen

AUFTRAGGEBER:

Stadt Iphofen Marktplatz 26 97346 Iphofen

ORT:

Flur Nr.: N 5747, 691, 5756 Iphofen

PROJEKTLEITER:

Dipl.-Ing. Ing. N. Oehler

SACHBEARBEITER: M.Sc. Geowiss. B. Grzegorzek Dipl.-Geogr. Geogr. M. Hofer

Exemplar 1/2 mit 39 Seiten, 7 Anlagen und 3 Anhängen

PeTerra GmbH conneKT 13, 97318 Kitzingen Geschäftsführer: Dominic Petermann

[email protected] www.peterra.de Registergericht: Amtsgericht Würzburg

℡ 09321/264 93-80 09321/264 93-99 HRB 13282

UMWELT • WASSER • GEOTECHNIK

Gesellschaft für Altlastenmanagement, Umwelt- und Geotechnik mbH

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Inhaltsverzeichnis a.

Verzeichnis der Unterlagen

IV

b.

Auszug der verwendeten Vorschriften und Publikationen

V

c.

Anlagenverzeichnis

d.

Verzeichnis der Anhänge

IX

1.

Anlass und Aufgabenstellung

10

2.

Bauvorhaben

10

3.

Untergrunderkundung

10

4.

Topographie des Untersuchungsgebietes

12

5.

Geologischer Überblick

13

6.

Erdbebenzone

13

7.

Kampfmittelbelastung

14

8.

Geotechnische Schichten

14

8.1. 8.2. 8.3.

M – Mutterboden A – Auffüllungen L – Lockergesteine

14 14 14

8.3.1. 8.3.2.

L1 – Hanglehm/Hangschutt L2 – Verwitterungsdeckschicht

14 15

8.4.

F – Fels des Mittleren Keupers

15

9.

Hydrogeologische Verhältnisse

15

9.1. 9.2. 9.3.

Grundwasserhorizont Betonaggressivität Versickerungsversuch

15 16 16

10.

Geotechnische Schichten, bodenmechanische Laborversuche,

VIII

Eigenschaften

18

10.1. 10.2.

Vorbemerkungen Schichten

18 18

10.2.1. 10.2.2. 10.2.3. 10.2.4. 10.2.5.

M – Mutterboden A – Auffüllung L1 – Hanglehm/-schutt schutt L2 – Verwitterungsdeckschicht F – Fels Mittlerer Keuper (VZ-VE) (VZ

18 19 19 21 22

11.

Ergebnisse der umweltgeotechnischen Laborversuche

22

12.

Bodenklassen – Homogenbereiche

23

17067 - G01

Seite II

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12.1. 12.2.

Bodenklassen DIN 18300:2012 Homogenbereiche DIN18300:2016

23 24

13.

Erdbautechnische che Angaben

25

14.

Erdstatische Kennwerte

28

14.1. 14.2. 14.3. 14.4. 14.5.

Vorbemerkungen A – Auffüllungen L1 – Hanglehm/Hangschutt L2 – Verwitterungsdeckschicht F – Fels Mittlerer Keuper Ke

28 28 28 29 29

15.

Baugruben und Dauerböschungen

29

15.1. 15.2.

Wasserhaltung Baugrubensicherung

29 30

15.2.1. 15.2.2.

Geböschte Baugruben Leitungsgräben

30 30

15.3.

Bewertung der Standsicherheit von Böschungen bzw. des Geländes

31

16.

Angaben zu Leitungsgräben

31

16.1. 16.2.

Rückverfüllung der Arbeitsräume Leitungsbettung

31 32

17.

Verkehrsflächen

33

17.1. 17.2.

Frostsicherheit Tragfähigkeit des Erdplanum

33 34

17.2.1. 17.2.2. 17.2.3.

Vorbemerkung Bodenverbesserung durch hydraulische Bindemittel Bodenaustausch

34 34 35

18.

Regenrückhaltebecken

35

19.

Zusammenfassung und Empfehlungen

36

19.1. 19.2.

Zusammenfassung Empfehlungen

36 37

17067 - G01

Seite III

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a. Verzeichnis der Unterlagen /1/

Lagepläne, Auktor Ingenieur GmbH, E-Mail E Mail vom 10.05.2017, Dateien: Iph16Iph16 0002_Lageplan für Baugrundgutachten.dwg; Iph16-0002_Lageplan 0002_Lageplan für Anforderung Baugrundgutachten.pdf

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b. Auszug der verwendete erwendeten Vorschriften und Publikationen [1]

Handbuch Eurocode 7, Geotechnische Bemessung, Band 1: Allgemeine Regeln, 2011

[2]

DIN EN 1997-1 1 Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 1: Allgemeine Regeln

[3]

DIN EN 1997-2 2 Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds

[4]

DIN 1055-2: 2010-11, 11, Einwirkungen auf Tragwerke - Teil2: Bodenkenngrößen.

[5]

DIN EN 1997-1/NA Nationaler Anhang - EC 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 1: Allgemeine Regeln, 12/2010.

[6]

DIN 1054

Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau Gru -

Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1, 1997 12/2010. [7]

DIN 1072 Straßen- und Wegbrücken; Lastannahmen.

[8]

DIN 4020, Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke

[9]

DIN 4023, BaugrundBaugrund und Wasserbohrungen, Zeichnerische Darstellung der Ergebnisse.

[10]

DIN 4030, Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase, Teil 1: Grundlagen und Grenzwerte. Juni 2008

[11]

DIN 4124, Baugruben und Gräben; Böschungen, Verbau Arbeitsraumbreiten.

[12]

DIN EN ISO 14688-1, 1, Geotechnische Erkundung und Untersuchung Benennung, Beschreibung eibung und Klassifizierung von Boden, Teil 1: Benennung und Beschreibung, Januar 2003.

[13]

DIN EN ISO 14688-2, 2, Geotechnische Erkundung und Untersuchung Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden, Teil 2: Grundlagen für Bodenklassifizierungen, November Nove 2004.

[14]

DIN EN ISO 14689-1, 1, Geotechnische Erkundung und Untersuchung Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Fels, Teil 1: Benennung und Beschreibung, April 2004.

17067 - G01

Seite V

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[15]

DIN EN ISO 22475-1, 1, Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahmeverfahren rfahren und Grundwassermessungen, Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung, Januar 2007.

[16]

DIN EN ISO 22476-2, 2, Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Felduntersuchungen, Teil 2: Rammsondierungen, April 2005

[17]

DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische bautechnische Zwecke und Methoden zum Erkennen von Bodengruppen.

[18]

DIN 18300, VOB, Teil C , Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Erdarbeiten

[19]

RStO 12, Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012

[20]

ZTVE-StB StB 09, Zusätzliche Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009.

[21]

ZTVA-StB StB 12, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2012

[22]

Geologische Karte von Bayern GK 1:25000, 1:25000, Blatt 6127 Iphofen inkl. Erläuterungen, Bayerisches Geologisches Landesamt, München

[23]

Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen - Technische Regeln für die Verwertung (November (Nov 1997).

[24]

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen teer /pechtypischen Bestandteilen im Straßenbau in Bayern ZTVuVA-StB ZTVuVA By 03 inkl. Bekanntmachung AZ: IID9-43433-001/90 IID9 vom 19.07.06

[25]

Merkblatt über Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln, FGSV 2004

[26]

DWA-A A 201 Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Abwasserteichanlagen

[27]

RAS-Ew, Ew, Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung

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[28]

DWA-M 176, Hinweise zur konstruktiven Gestaltung und Ausrüstung von Bauwerken der zentralen Regenwasserbehandlung und –rückhaltung rückhaltung

[29]

DWA-M M 178 Empfehlungen für Planung, Bau und Betrieb von Retentionsbodenfiltern zur weitergehenden Regenwasserbehandlung im Misch- und Trennsystem ennsystem

[30]

Merkblatt Nr. 4.4/22, Anforderungen an die Einleitung von häuslichem und kommunalem Abwasser sowie an Einleitungen aus Kanalisationen, Bayerisches Landesamt für Umwelt

[31]

Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teerteer /pechtypischen pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, RuVA-StB StB 01, Ausgabe 2001, Fassung 2005

[32]

Anforderung an die Verwertung von Recycling – Baustoffen in technischen Bauwerken, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit Gesun und Verbraucherschutz, 15.07.2005

[33]

Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen, Leitfaden zu den Eckpunkten, 09.12.2005

[34]

Merkblatt Umgang mit humusreichem und organischem Bodenmaterial, Vermeidung- Verwertung – Beseitigung, Bayerisches ayerisches Landesamt für Umwelt, 04/2016

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Seite VII

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c. Anlagenverzeichnis Anlage 1.

LAGEPLÄNE

Anlage 1.1.

AUSZUG AUS DER TOPOGRAPHISCHEN TOPOGR KARTE

Anlage 1.2.

AUSZUG AUS DER GEOLOGISCHE KARTE

Anlage 1.3.

ÜBERSICHTSLAGEPLAN MIT MI LAGE DER AUFSCHLÜSSE

Anlage 2.

AUFSCHLÜSSE

Anlage 2.1.

DIREKTE AUFSCHLÜSSE ( RAMMKERNSONDIERUNGEN) PROFILE UND SCHICHTENVERZEICHNISSE

Anlage 2.2.

INDIREKTE AUFSCHLÜSSE (RAMMSONDIERUNGEN) RAMMDIAGRAMME

Anlage 3.

GEOTECHNISCHE GELÄNDESCHNITTE

Anlage 4.

BODENMECHANISCHE LABORVERSUCHE

Anlage 5.

ABFALLRECHTLICHE ANALYTIK

Anlage 6.

VERSICKERUNGSVERSUCHE

Anlage 7.

FLÜGELSCHERVERSUCHE

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Seite VIII

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d. Verzeichnis der Anhänge Anhang 1:

Bewertungsgrundlagen Rammsondierungen

Anhang 2:

Tabellarische Zusammenstellung Homogenbereiche

Anhang 3:

Fotodokumentation

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1.

Anlass und Aufgabenstellung

Die Stadt Iphofen plant das Baugebiet Geiersberg II in Iphofen zu erweitern. Die Planung der Maßnahme obliegt dem Ingenieurbüro Auktor Ingenieure GmbH aus Würzburg. Die PeTerra GmbH, Kitzingen, wurde per Post (Azn.: ( 1-21 21 Kurth/Ne) vom 24.04.2017 durch die Stadt Iphofen auf Grundlage des Angebots Az.-Nr. Az. r. 17112-BG-AQ1-oeh 17112 vom 15.03.2017 mit der Durchführung der Ersterkundung und Erstellung eines darauf aufbauenden Geotechnischen Berichts beauftragt.

2.

Bauvorhaben

Das Bauvorhaben umfasst eine ca. 530m lange und ca. 7,5m breite, von Ost nach West verlaufende e Straße mit abzweigenden Stichstraßen. Die ie Stichstraßen sind mit einer Länge 35m und einer Breite von ca. 5m geplant. Die Fahrbahn soll asphaltiert und

die

übrigen

Versorgungsleitungen

Verkehrsflächen werden

sollen

überwiegend

in

gepflastert der der

Straße Straße,

werden werden.

Die

lediglich

die

Stromversorgung für die Straßenbeleuchtung wird im Gehsteig verlegt. Darüber hinaus soll im nordwestlichen Projektbereich ein Regenrückhaltebecken in Erdbauweise entstehen. Das Bauvorhaben wird gem. EC7 der Geotechnischen Kategorie GK1 GK zugeordnet.

3. Zur

Untergrunderkundung Erkundung

der

Untergrundverhältnisse

wurden

im

Rahmen

der

Baugrunduntersuchung durch die PeTerra GmbH am 18., 19. und 22.05.2017 im Bereich des geplanten Bauvorhabens insgesamt vier Rammkernsondierungen (RKS01 - RKS04) sowie drei Rammsondierungen mit derr Schweren Rammsonde (DPH01 - DPH03)) ausgeführt.

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Die Rammkernsondierungen wurden mit einem Durchmesser von DAußen = 80 mm auf 1 m vorgebohrt und bis zur Endteufe der Sondierung mit DAußen = 60 mm weitergeführt. Die Sondierungen wurden mit Bohrgut rückverfüllt. In V01, V02 und V03 wurde in den eigens für die Versuche hergestellten Bohrungen jeweils ein Versickerungsversuch zur Bestimmung der Durchlässigkeit in situ ausgeführt. Darüber hinaus wurden vier Flügelscherversuche Flügelscherversuche in der jeweiligen Bohrlochsohle zur Bestimmung der undrainierten Flügelscherfestigkeit durchgeführt. Nach Abschluss der Versuche wurden die Untersuchungsstellen über ein georeferenziertes GPS (5800 Trimble/R8) eingemessen. In

Tabelle

1

sind

die

Lage

sowie

erreichte

Endteufe

der

Aufschlüsse

zusammengestellt. Die Ansatzpunkte der Aufschlüsse sind in den Übersichtslageplan in Anlage 1.3 eingetragen. Tabelle 1:: Lage, Höhe und Endteufe der Sondierungen Rechtswert

Hochwert

Höhe

Endteufe

[m]

[m]

[mNN]

[m]

V01

4373717

5509189

248,26

2,5

V02

4373763

5509183

248,55

2,5

V03

4373811

5509177

248,23

2,5

RKS01

4373735

5509140

249,61

2,4

RKS02

4373876

5509121

252,32

3,85

RKS03

4373865

5509061

258,70

2,95

RKS04

4374236

5509124

257,72

2,95

DPH01

4373721

5509078

253,27

4,34

DPH02

4373994

5509120

254,48

7,3

DPH03

4374144

5509118

255,82

6,5

Aufschluss

Die Ergebnisse der RKS und DPH sind in Form von Tiefenprofilen bzw. Rammdiagrammen in den Anlagen 2.1 und 2.2 zusammengestellt. Rechts neben den

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Tiefenprofilen der RKS sind die angetroffenen BodenBoden und Felsarten mit Kurzzeichen nach DIN 4023, die Farbe, Konsistenz/Lagerungsdichte, die Bodenklassen nach VOB DIN 18300 und die Bodengruppen nach DIN 18196 beschrieben. beschrieben Dem Schichtenverzeichnis der RKS können die zugehörigen geologischen Kennzeichnungen sowie weitere bohrtechnische Angaben entnommen werden. Die Aufschlüsse sind in Anlage 3 in zwei geotechnischen Geländeschnitten Geländeschnitt höhenorientiert dargestellt.

4.

Topographie des Untersuchungsgebietes

Das Untersuchungsgebiet befindet sich südwestlich des Schwanbergs und damit im Bereich der westlichen Ausläufer der Steigerwaldstufe. Das geplante Bauvorhaben liegt nordwestlich des Ortskerns der Stadt Iphofen am Geiersberg. Das Gelände im steigt nach Südosten sanft an und liegt auf einer durchschnittlichen Höhe von ca. 248 bis 258mNN (siehe Anlage 1.1)

Abbildung 1:: Lage des Untersuchungsgebietes (Google Earth Auszug)

17067 - G01

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5.

Geologischer Überblick

Die Geologischen Verhältnisse im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebiets sind auf der Geologischen Karte von Bayern, Blatt 6227 Iphofen beschrieben (siehe Anlage 1.2). Regionalgeologisch liegt das Untersuchungsgebiet im Bereich des überwiegend

aus

mesozoischen mesozoischen

Sedimenten

aufgebauten

Fränkischen

Schichtstufenlands in Nordbayern. Nach den Angaben der Geologischen Karte stehen im Umfeld des Untersuchungsgebiets die Schichten des Mittleren bzw. Unteren Keuper (kd/ku ku bzw. km) an. Der Mittlere Keuper (Myophorienschichten) (Myophorienschichten) besteht aus vorwiegend rotbraunen Mergel- und Tonsteinen, die blättrig überwiegend jedoch dünnplattig bis plattig ausgebildet sind. Oberflächennah sind diese Gesteine stark entfestigt und meist zu tonigen Schluffen zersetzt. Vereinzelt sind dolomitische dolomitische Einschaltungen zu beobachten. An der Basis der Myophorienschichten im Übergang zum Unteren Keuper ist im Untersuchungsbereich der Grenzdolomit (kd) zu erwarten. Nordöstlich von Iphofen sind zudem an der Basis der Myophorienschichten Grundgipsvorkommen ommen aufgeschlossen. Beim Grenzdolomit handelt sich hierbei um einen plattigen bis dickplattig selten bankig ausgebildeten, blassgelben bis hellgrauen Kalkstein. Dieser Schichtkomplex weist eine Mächtigkeit bis ca. 5m auf An der Basis des Grenzdolomits folgen folgen dann die Gesteinsschichten der Oberen Tonstein – Gelbkalkschichten (ku2) einer Wechselfolge aus Tonsteinen mit Sandsteineinschaltungen.

6.

Erdbebenzone

Das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb erdbebengefährdeter Gebiete in Bayern. Es sind damit keine besonderen esonderen baulichen Maßnahmen zum Erdbebenschutz erforderlich.

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7.

Kampfmittelbelastung

Angaben zu einer durch Kriegseinwirkungen bedingten Kampfmittelbelastung liegen dem Verfasser nicht vor. Es wird eine Kampfmittelerkundung durch historisch genetische Auswertung Ausw von Luftbildern empfohlen, um das Vorliegen eines Kampfmittelverdachts und möglicher Maßnahmen im Rahmen der weiteren Baumaßnahmen bewerten zu können.

8.

Geotechnische Schichten

8.1.

M – Mutterboden

Oberflächlich wurde durchgängig eine im Mittel ca. 30cm starke Mutterbodenauflage aus stark schluffigen Tonen und tonigen Schluffen in überwiegend steifer bis halbfester, teilweise auch weicher Konsistenz erkundet. Die Mutterbodenauflage ist stark durchwurzelt und vornehmlich dunkelbraun gefärbt. Die DPH weist Schlagzahlen chlagzahlen um N10~1-2 auf. 8.2.

A – Auffüllungen

Lediglich in RKS02 und RKS03 wurden bis zu 0,2m mächtige Auffüllungen aus schluffigen, schwach kiesigen Tonen erkundet. Die Auffüllungen lagen in überwiegend steifer Konsistenz vor und sind grünlichgrau bis braun oder rötlich gefärbt. Selten wurden anthropogene Störstoffe in Form von Ziegelresten angetroffen. 8.3.

L – Lockergesteine

8.3.1.

L1 – Hanglehm/Hangschutt

Unterhalb der Auffüllungen und der Mutterbodenauflage folgen bis zu 3,5m mächtige Hanglehme aus stark tonigen Schluffen und schluffigen bis stark schluffigen Tonen mit variablen Anteilen an Kies und Steinen. Der Hanglehm ist grünlichgrau, beige oder braun gefärbt und liegt überwiegend in steifer bis halbfester, lokal auch steifer

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bis weicher icher Konsistenz vor. Die KiesKies und Steinfraktion bilden angerundete Schluff-, Schluff Kalk- und Tonsteinbruchstücke. In V02 wurde darüber hinaus eine ca. 15cm mächtige Hangschuttlage aus grauen bis beigen, kiesigen und steinigen Sandsteinbruchstücken erkundet. Die e Schweren Rammsondierungen weisen Schlagzahlen um ca. N10~2-12 auf. 8.3.2.

L2 – Verwitterungsdeckschicht

Unterhalb

der

Hanglehm Hanglehm-

und

Hangschuttablagerungen

folgt

die

Verwitterungsdeckschicht des Mittleren Keupers. Keuper . Diese liegt überwiegend als zersetzte bis entfestigte tigte SchluffSchluff oder Tonsteine in überwiegend grünlichgrauer oder beiger Färbung vor. Die kiesigen Schluffsteine sind zumeist sehr mürb, sodass sie bereits beim Bohren, spätestens aber bei der Probenahme zerfallen. Die Schlagzahlen der Schweren Rammsondierungen Rammsondieru liegen bei ca. N10~6-24. ~ 8.4.

F – Fels des Mittleren Keupers

Der Fels des Mittleren Keupers konnte mit der Sondiertechnik nicht direkt aufgeschlossen werden. Im Kapitel 10.2.5 wird der Fels mithilfe von Literaturangaben beschrieben. Sind Eingriffe in den Felshorizont vorgesehen, so sind weitere Erkundungen erforderlich.

9.

Hydrogeologische logische Verhältnisse

9.1.

Grundwasserhorizont

Grundwasser im Sinne eines zusammenhängenden Grundwasserstockwerks Grundwasserstockwerks wurde im Rahmen der Baugrunduntersuchung bis zu den jeweiligen Endtiefen der Aufschlüsse nicht aufgeschlossen. Lokale, witterungsabhängige, witterungsabhängige temporär wasserführende Schichtwasserhorizonte Schichtwasser in den Lockgesteinen und dem Übergang zum Fels des Mittleren Keupers können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

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9.2.

Betonaggressivität

In den Aufschlüssen wurden keine Gipseinlagerungen erkundet. Auch die abfallrechtlichen

Untersuchungen

ergaben

keine

Anhaltspunkte

für

erhöhte

Sulfatgehalte. Aufgrund rund der bekannten Gipsvorkommen und den damit verbundenen erhöhten Sulfatgehalten im weiteren Umfeld insbesondere in den Sedimenten des Mittleren Keupers können betonaggressive Verhältnisse nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, vorsorglich v einen mittleren chemischer Angriffsgrad (XA2) in den Planungen zu berücksichtigen. berücksichtigen Erforderlichenfalls ist der Angriffsgrad über eine Analyse des Bodens nach DIN 4030 im Referenzverfahren zu bestimmen. 9.3.

Versickerungsversuch

Nach Arbeitsblatt DWA-A 138 ist für die Beurteilung der Versickerungsfähigkeit anstehender Böden in erster Linie ihre Durchlässigkeit maßgebend. Die für die Versickerung erforderliche Durchlässigkeit des Untergrunds wird mit Hilfe von Versickerungsversuchen ermittelt. Diese Versuche erfassen die in - situ Eigenschaften des Anstehenden und in seinem Verband nur gering gestörten Untergrunds

und

lassen

praxisnahe

Werte

zur

Dimensionierung

von

Versickerungsanlagen gewinnen. Die während des Versickerungsversuchs gemessenen Absenkungsbeträge Absenkungsbeträge pro Zeiteinheit sind maßgeblich für die Durchlässigkeit des Nebengesteins und wurden daher für die Auswertung herangezogen. Mit Hilfe der Abmessungen der Bohrung und der gemessenen Absenkungsrate lässt sich die Durchlässigkeit der erfassten Bodenschichten ermitteln, und zwar im ungesättigten Zustand des Gesteins (Teil 1) und im (teil)gesättigten Zustand des Gesteins (Teil 2). Die Auswertung erfolgte anhand von Auswertungsverfahren für Bohrlochversuche mit bei fallender Druckhöhe mit folgendem Ansatz (nach EARTH MANUAL):

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Formel 1

kF =

Π ⋅ ∆h ⋅ C t CU ⋅ hm ⋅ ∆t

Formel 2

kF =

2Π ⋅ ∆h ⋅ Ct (C g + 4)⋅ (H m − a + hm )⋅ ∆t

Formel 3

kf =

mit

π ⋅ ∆H ⋅ C t (Cg ⋅ +4) ⋅ h ⋅ ∆t '

∆h

= versickerte Wassersäule zwischen H1 und H2 während der Versuchszeit (m)

hm

= mittlere Druckhöhe, näherungsweise: h = (h1+h2)/2 in [m]

Hm

= mittlere Spiegeldifferenz des Wasserspiegels im Bohrloch zum Grundwasserspiegel

∆t

= verstrichene Zeit zwischen H1 und H2, wobei t’ eine Korrektur der Absinkzeit auf eine einheitliche Eingabequerschnittsfläche ist: t’ = (t x r2) / r1² [s/m]

Ct

= Korrekturfaktor der Temperatur zur Normierung auf kf - Werte bei 20°C

Cg, Cu = Korrekturfaktoren

Der Durchlässigkeitsbeiwert kf wurde für beide Versuchsteile berechnet. Mit den Werten aus Teil 1 wurde der kf,1 – Wert ermittelt (Durchlässigkeit hlässigkeit im ungesättigten Lockergestein). Der kf,2 – Wert errechnet sich aus der Absenkungsmessung in Teil 2 und soll die Durchlässigkeit im (teil)gesättigten Lockergestein veranschaulichen. Tabelle 2:: Versickerungsrate und Durchlässigkeit Dur im Lockergestein Versuch

Versickerungsrate [m³/s]

Durchlässigkeit [m/s]

V01

2,95 x 10 -6 1,08 x 10

-6

3 x 10 -7 7,4 x 10

-6

V02

7,85 x 10 -7 2,24 x 10

-7

1,9 x 10 -8 5,3 x 10

V03

5,03 x 10 -7 2,51 x 10

-7

1,8 x 10 -8 8,7 x 10

-7

-7

Nach Auswertung der Versickerungsversuche sind Durchlässigkeiten um kF = 10-6 bis 10-7 m/s zu erwarten. Dieses Ergebnis deckt sich mit den über Erfahrungswerte und Korrelationen aus den Sieblinien ableitbaren Durchlässigkeiten.

17067 - G01

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Die durchgeführten eführten Versuche zeigen, dass der Hanglehm/Hangschutt Hangschutt und die Verwitterungsdeckschicht

die

Durchlässigkeit

des

Untergrunds ergrunds

maßgeblich

einschränkt.

10.

Geotechnische

Schichten,

bodenmechanische odenmechanische

Laborversuche Eigenschaften Laborversuche, 10.1.

Vorbemerkungen

An ausgewählten, charakteristischen Einzelproben Einzelproben der beschriebenen Schichtglieder der direkten Aufschlüsse wurden Indexversuche im hauseigenen erdbautechnischen Labor durchgeführt. Die nachfolgenden Tabellen fassen die Ergebnisse einiger Indexversuche je Schicht im Überblick zusammen. Kennwerte, e, die nach den Vorgaben zur Beschreibung der Homogenbereiche im vorliegenden Fall nicht bestimmt wurden, werden mit der Abkürzung ‚n.b.‘ (nicht bestimmt), Kennwerte, die versuchstechnisch nicht bestimmbar waren, werden mit ‚k.A.‘ (keine Angabe) gekennzeichnet. gekennzeic Der Massenanteil an Blöcken und Steinen wurde auf Grundlage der Bohr-/ Bohr Sondierergebnisse qualitativ abgeleitet. Die Lagerungsdichte* und bezogene Lagerungsdichte wurden auf Basis der Rammsondierergebnisse abgeleitet. Letztere sind in Anlage 2 und 3 graphisch g bzw. tabellarisch dargestellt. 10.2.

Schichten

10.2.1.

M – Mutterboden

*Bodengruppe:

[OU], OU

*Farbe:

(dunkel)braun

*Massenanteil Steine:

250 kN/m²

Steifemodul:

ES,min = 5 MN/m²

…ES,max S,m = 12,5 MN/m²

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…ES,k = 10 MN/m²

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14.4.

L2 – Verwitterungsdeckschicht

Feuchtwichte:

γmin = 18 kN/m³

… γk = 19,5 kN/m³

…γmax = 20,5 kN/m³

Wichte unter Auftrieb

γ'min = 9 kN/m³

… γ'k = 9,5 kN/m³

…γ'max = 10,5 kN/m³

… ϕ‘k = 30°

… ϕ‘max = 40°

Reibungswinkel (dräniert): ϕ‘min = 25° Kohäsion (dräniert):

c’min= 17,5 kN/m² … c’k=20 kN/m²

…c’max= 30 kN/m²

Kohäsion (undrainiert):

cU,min = 150kN/m² … cU,k = 250kN/m²

…cU,max > 300kN/m²

Steifemodul:

ES,min = 10 MN/m² … ES,k = 25 MN/m²

…ES,max S,m = 35 MN/m²

14.5.

F – Fels Mittlerer Keuper

Feuchtwichte:

γmin = 19 kN/m³

… γk = 21 kN/m³

…γmax = 22 kN/m³

Wichte unter Auftrieb

γ'min = 9 kN/m³

… γ'k = 11 kN/m³

…γ'max = 12 kN/m³

Reibungswinkel (dräniert): ϕ‘min = 27,5°

… ϕ‘k = 35°

… ϕ‘max = 45°

Kohäsion (dräniert):

c’min= 15 kN/m²

… c’k=25 kN/m²

…c’max= 35 kN/m²

Steifemodul:

ES,min = 25 MN/m² … ES,k = 40 MN/m²

15.

Baugruben und Dauerböschungen

15.1.

Wasserhaltung

…ES,max S,m = 80 MN/m²

Aufgrund der angetroffenen geotechnischen Verhältnisse kann im Rahmen der Kanalbauarbeiten Schichtwasseranfall prinzipiell nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der überwiegend bindigen Böden wird der Wasserandrang voraussichtlich jedoch so gering sein, so o dass konventionelle offene Wasserhaltungsmaßnahmen betrieben werden können. Die Auslegung der Wasserhaltung in den Leitungsgräben wird sich auf die Fassung von Tagwasser beschränken können.

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15.2.

Baugrubensicherung

15.2.1.

Geböschte Baugruben

Die Baugruben können geböscht erstellt werden. In den Auffüllungen, dem Hanglehm/-schutt Hanglehm/ und der Verwitterungsdeckschicht sind Böschungsneigungen von 60° zulässig . Bei Antreffen weicher Böden sind die Böschungsneigungen auf 45° abzuflachen. An der Böschungskrone ist ein lastfreier Streifen von 1m vorzuhalten. Die Baugrubenböschung ist bei Standzeiten über 4 Wochen gegen Zutritt von Niederschlagswasser bzw. Austrocknung durch Abplanen zu schützen. Die Planen sind verwehungssicher anzubringen und sollten zweckmäßig an der Böschungssohle B z.B. über ein Kantholz umgeschlagen werden, so dass ein provisorisches ‚Gerinne‘ zur Fassung von Niederschlagswasser gebildet wird. 15.2.2.

Leitungsgräben

Bis ca. 1,75m u. GOK wird eine ausreichende Kurzzeitstandsicherheit erwartet, so dass randgestützte tzte Grabenverbaussystem im Einstellverfahren unmittelbar nach dem Aushub eingebracht werden können. Im Weiteren muss der Verbau jedoch im Absenkverfahren eingebracht werden, um die mit dem Aushub verbundene Entspannung der anstehenden Böden zu minimieren. Für die Bereiche, wo kreuzende Leitungen zu erwarten sind, sollte eine entsprechende Absicherung (Aufhängung, Abstützung, etc.) mit ausgeschrieben werden. Hier kann die Grabensicherung je nach Tiefe der Leitungen über einen senkrechten oder waagerechten Verbau V erfolgen. Zur Sicherstellung eines kraftschlüssigen Verbunds sind offene Fugen zwischen Verbauplatte und der Baugrubenwand Baugrubenwand unmittelbar nach Einbringen des Verbaus mittels Splitt-Sandgemisch andgemisch zu verfüllen. Alle technischen Sicherungssysteme müssen einen n kraftschlüssigen Verbund der Baugrubensicherung gegen das Erdreich gewährleisten.

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Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass Niederschlagswasser nicht ungehindert in den Zwischenraum zwischen Verbau und anstehendem Boden eindringen kann. Dies wird wird die bindigen Böden stark aufweichen, was zu Stabilitätsproblemen

am

Verbau

und

späteren

Setzungsproblemen

in

den

ehemaligen Leitungsgräben führen kann. Verbaugeräte

müssen

für

die

auftretenden

Erddruckbelastungen

aus

Bodeneigengewicht und Verkehr zugelassen zugela sein. Der Verbau darf nur beseitigt werden, soweit er durch das Verfüllen entbehrlich geworden ist. Das Entfernen des Verbaus sollte während der Herstellung der Leitungszone fortschreitend erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass durch die Verdichtung ung des Verfüllbodens eine satte Verbindung mit dem gewachsenen Boden der Grabenwand entsteht. Im Übrigen sind die Maßgaben der Zulassung des gewählten Verbausystems und die Vorgaben der DIN 4124 zu beachten. 15.3.

Bewertung der Standsicherheit von Böschungen bzw. bzw. des Geländes

Anzeichen für Instabilität des Geländes wurden nicht vorgefunden. Großräumige Rutschungen werden im Untersuchungsbereich nicht erwartet. Werden Dauerböschungen unter Rückgriff auf örtlichen Bodenaushub angelegt, sollten die Regelböschungswinkel Regelböschungswi 1:1,5 nicht überschritten werden.. Kleinböschungen bis 1m Höhenversatz können bis 45° versteilt werden.

16.

Angaben zu Leitungsgräben

16.1.

Rückverfüllung der Arbeitsräume

Generell sollte vorzugsweise verdichtungsfähiges Bodenmaterial der Bodengruppen GW, SW eingebaut werden. Die bindigen Lockergesteine (A, L1, L2) können für Rückverfüllarbeiten nur dann genutzt werden, wenn eine bautechnische Verbesserung durch Zumischen von v Weißfeinkalk mit mind. ca. 2-3 2 3 Gew.% (i.e. ca. 38kg/m³) vorgenommen wird.

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Hinzuweisen

ist,

dass

bei

ungünstigen

Witterungsbedingungen

eine

ordnungsgemäße Verdichtung und Tragfähigkeit der Arbeitsraumverfüllung nur durch erhöhten Bindemitteleinsatz sichergestellt siche werden kann. Die Leitung sollte generell gemäß den Hinweisen für das Verfüllen von Leitungsgräben gem. ZTVE-StB ZTVE 09 bzw. ZTVA – StB 12 bis ca. 20 cm über Rohrscheitel vorzugsweise mit Böden der Gruppe G1 (Sand-Kies-Gemische) (Sand überdeckt werden. In der er Leitungszone wird die Verlegung eines Geotextils (GRK 3, Flächengewicht > 200g/m²) zum Trennen und Filtern empfohlen. Die Verfüllung inkl. Verdichtung ist gemäß DIN EN 1610 auszuführen. Die in der statischen Berechnung für die Rohre angenommenen Randbedingungen Randbedingungen sind dabei zu beachten. 16.2.

Leitungsbettung

Die Tiefe der Leitungsgräben für die Kanalisation wird voraussichtlich max. rund 3,5m m betragen. Es wird von einer Einbettung der Rohrleitung gem. Typ1 DIN EN 1610 ausgegangen. Im Erdplanum der Leitungsgräben Leitungsgräbe bis ca. 4m u. derzeitiger GOK werden damit überwiegend steife bis halbfeste bindige Böden der Hanglehm-/-schuttablagerungen schuttablagerungen und der Verwitterungsdeckschicht (L1 und L2) anstehen. Hier sind ausreichende Tragfähigkeiten zu unterstellen. Weiche und/oder durch ch Baubetrieb gestörte Bereiche der Aushubsohle in der Graben-/ Graben Aushubsohle sind gegen Mineralbeton (Sand-Splitt-Schotter-Gemisch) Gemisch) auszutauschen (alternativ Böden der Bodengruppe GW nach DIN 18196 oder vergleichbar). Eine Austauschtiefe von ca. 20cm ist in der Regel als ausreichend zu erachten. erachten Die Maßgaben der DIN EN 1610 und des Merkblattes ATV-DVWK ATV DVWK – A127 sind zu beachten.

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17.

Verkehrsflächen

17.1.

Frostsicherheit

Die geplanten Verkehrsflächen werden voraussichtlich gem. RStO 12 in den Belastungsklassenbereich Bk1,0 bis Bk3,2 einzustufen sein. Das Untersuchungsgebiet liegt in der Frosteinwirkungszone II. Der Untergrund im Erdplanum wird der Frostempfindlichkeitsklasse F3 – sehr frostempfindlich zugeordnet. Gemäß

RStO 12,

Tabelle

6

ist

bei

Zugrundelegung

eine eines

Belastungsklassenbereiches nbereiches von Bk1,0 - Bk3,2 ein Ausgangswert des frostsicheren Mindestaufbaus von 60cm cm für Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F3 erforderlich. Die örtlichen Verhältnisse sind gem. RstO-12, RstO 12, Tab. 7 wie folgt zu bewerten: Tabelle 8:: Ermittlung der MehrMehr oder Minderdicken infolge örtlicher Verhältnisse Örtliche Verhältnisse Frosteinwirkung Kleinräumige Klimaunterschiede

Wasserverhältnisse

Zone II

+5cm

Keine besonderen Klimaeinflüsse

0cm

kein Grund- und Schichtenwasser dauernd oder

0cm

zeitweise höher als 1,5m unter Planum

Lage der Gradiente

Geländegleich

0cm

Entwässerung der Fahrbahn /

Entwässerung der Fahrbahn und Randbereiche

Ausführung der Randbereiche

über Rinnen bzw. Abläufe und Rohrleitungen

-5cm

Damit ergibt sich eine rechnerisch erforderliche Gesamtstärke des frostsicheren Aufbaus unter Einbeziehung der großgroß und kleinklimatischen Verhältnisse sowie der baulichen

Randbedingungen Randbedingungen

und

Wasserverhältnisse

für

den

Belastungsklassenbereich nbereich Bk1,0 – Bk3,2 von mindestens 60 cm.

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17.2.

Tragfähigkeit des Erdplanum

17.2.1.

Vorbemerkung

Nach den Ergebnissen der durchgeführten Rammsondierungen sowie den bohrtechnischen Ergebnissen der Rammkernsondierungen sind im Bereich der Erdplanie unzureichende Tragfähigkeiten zu erwarten. e Die

nach

RStO

geforderte

Tragfähigkeit

von

45 MN/m²

bei

einem

Verdichtungsverhältnis von Ev2/Ev1< 2,5 wird hier durch Verdichtungsmaßnahmen nicht erreichbar sein. Zudem sind die örtlichen Böden sehr witterungsempfindlich und neigen bei Niederschlag zu massivem Tragfähigkeitsverlust. Es stehen zwei Varianten für die Gewährleistung einer anforderungsgerechten Tragfähigkeit zur Auswahl: 17.2.2.

Bodenverbesserung durch hydraulische Bindemittel

Für die Ertüchtigung der örtlichen Böden wird ein Bindemittelanspruch Bindemittelanspruch von rund 4 Gew.-% % bei einer Frästiefe von 30cm (i.e. ca. 24kg/m²) abgeschätzt. Als Bindemittel werden entweder ein geeignetes Fertiggemisch (z.B. Bodenbinder Fa. Schwenk) oder ein Mischbindemittel aus einem Teil Zement und zwei Teilen Weißfeinkalk inkalk

empfohlen.

Die

erforderliche

Kalkzugabe

ist

abhängig

vom

Wassergehalt der örtlich anstehenden bindigen Böden. Je Prozent Wassergehalt über dem optimalen Wassergehalt sind zusätzlich ca. 1 Gew.-% Gew. Bindemittel erforderlich. Bei Anwendung einer qualifizierten qualifizierten Bodenverbesserung ist zu beachten, dass im Planum eine Tragfähigkeit von Ev2 = 70MN/m² nachzuweisen ist. Der frostsichere Aufbau kann um 10 cm reduziert werden, wenn durch die Bodenverbesserung die Frostempfindlichkeitsklasse von F3 auf F2 abgesenkt wird. Hierzu ist neben der erforderlichen Tragfähigkeit auch die einaxiale Druckfestigkeit von 0,5 MN/m² (siehe ZTVE-StB09, StB09, Kapitel 12.4.3.1) nachzuweisen. Dies setzt vor Ausschreibung der Baumaßnahmen gesonderte Eignungsversuche voraus.

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Durch Anlage einess geeigneten Probefelds im Rahmen der Baumaßnahme sollten die erforderlichen Parameter zum Bodenaustausch/Bodenverbesserung, Bodenaustausch/Bodenverbesserung, Anzahl der Übergänge mit dem Verdichtungsgerät, Verdichtungsgerät Bindemittelgehalt etc. festgelegt werden. Ausgetrocknete Böden sollten in einem ersten ersten Arbeitsgang kontrolliert bis zum optimalen Wassergehalt angefeuchtet werden, bevor das hydraulische Bindemittel eingearbeitet wird, um eine ausreichende Verdichtung und Verfestigung des aufbereiteten Bodenmaterials zu gewährleisten. Generell ist festzuhalten, dass die Menge der Kalkzugabe und der Aufwand zur Herstellung einer Stabilisierungsschicht zum einen sehr witterungsabhängig ist. Zum anderen können aufgrund der schwankenden Wassergehalte der bindigen Böden im Untersuchungsgebiett lokal erhöhte Aufwendungen erforderlich werden. Im Übrigen wird auf die Angaben des FGSV Merkblatts für Bodenverbesserungsarbeiten [25] hingewiesen. Hinzuweisen

ist

dass

dieses

Verfahren

mit

einer

z.T.

unvermeidlichen

Staubentwicklung verbunden sein kann und ggf. Schadensersatzansprüche der Anlieger auslöst. 17.2.3.

Bodenaustausch

In Anbetracht der vorliegenden Ergebnisse wird derzeit davon ausgegangen, dass ein Bodenaustausch ausch in ca. 30 cm Stärke erforderlich werden wird. Als

Austauschmaterial

ist

ein

weit

gestuftes

Kies Sand-(Stein)-Gemisch Kies-Sand

(Bodengruppe GW nach DIN 18196 z.B. Schotter 0/56, 0/63 oder Felsklein z.B. Körnung 0/120) einzusetzen und auf DPr ≥ 100% zu verdichten. Im Erdplanum wird die Verlegung eines Geotextils zum Trennen und Filtern empfohlen (mind. GRK3,, Flächengewicht > 300g/m²).

18.

Regenrückhaltebecken

Es ist die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens in erdbauweise vorgesehen. Genaue Planunterlagen liegen jedoch noch nicht vor. Es wird von einer Beckensohle bei ca. 1,5-2,5m 2,5m unter GOK ausgegangen.

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Ein

bemessungsrelevanter

Grundwasserspiegel

im

Sinne

eine eines

zusammenhängenden Stockwerks wurde in keiner Sondierung angetroffen. Oberflächennah wurde eine Mutterbodenauflage Mutterbodenauflage angetroffen, die nach 0,3 bis 0,4m in Hanglehme übergeht. Zwischen 2 und 3,2m unter GOK gehen die Hanglehme dann in die Verwitterungsdeckschicht des Mittleren Keupers Keuper über. Prinzipiell sind Regenrückhaltebecken nach den anerkannten Regeln der Technik Te zum Schutz des Grundwassers grundsätzlich ausreichend dicht auszubilden. In der Regel sind dazu die Vorgaben DWA-Arbeitsblatts DWA Arbeitsblatts A 201 analog anzuwenden. Für die Dichtungssohle ist bei Dauerstau nach RAS-Ew RAS eine Durchlässigkeit von kF < 10-8 m/s zu erbringen [27].. Die Sohlabdichtung muss dabei voraussichtlich auf einer Stärke von mindestens 0,5 5m m diese Anforderungen gewährleisten. Dies ist mit den zuständigen Wasserrechtsbehörden serrechtsbehörden im Vorfeld abzustimmen. Die örtlichen Böden erfüllen derzeit ohne Aufbereitung die Anforderungen an die Durchlässigkeit nicht durchgehend. durchgehend Die örtlichen bindigen Böden der d Schichten L1 und L2 werden als geeignet für die Herstellung einer Abdichtung der Beckensohle eingestuft. Diese sollten durch Einfräsen von ca. 3Gew.% Bentonit oder Tonmehl (i.e. ca. 18kg/m²) vergütet werden, um die Durchlässigkeitsanforderungen zuverlässig zu erfüllen. Die Dichtungssohle ist auf mind. 98% Proctordichte zu verdichten. Auf der Dichtungssohle ist eine SchutzSchutz und Vegetationsschicht nach den Vorgaben des Merkblatts DWA-M 176 anzuordnen. Die Durchlässigkeit der Beckenabdichtung sollte an drei Proben aus der Dichtungsschicht im Laborversuch nach DIN 18130-1 18130 nachgewiesen chgewiesen werden.

19.

Zusammenfassung und Empfehlungen

19.1.

Zusammenfassung

Im Rahmen der Untergrunderkundung wurden unter einer bis zu 0,4m mächtigen Mutterbodenauflage HanglehmHanglehm und Hangschuttablagerungen angetroffen, die in der

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Tiefe in die Verwitterungsdeckschicht und anschließend in den Fels des Mittleren Keupers übergehen. Grundwasser im Sinne eines zusammenhängenden Stockwerks wurde in keinem Aufschluss aufgetroffen. Geringer Schichtwasseranfall kann jedoch insbesondere in der

Verwitterungsdeckschicht gsdeckschicht

und

im

Übergang

zum

Felshorizont

nicht

ausgeschlossen werden. Die orientierende abfallrechtliche Untersuchung ergab für die Auffüllungen Nickelbelastungen, die eine Einstufung als Z1.1 nach LAGA bedingen. Das natürliche Material weist keine einstufungsrelevanten Belastungen auf. Im Rahmen des Rohrleitungsbaus sind in der Sohle überwiegend ausreichende Tragfähigkeiten zu erwarten. Für lokal auftretende weiche Horizonte sind Austauschmaßnahmen in geringerem Umfang vorzusehen. Der örtliche, bindige bind Bodenaushub ist nur nach Aufbereitung für die Rückverfüllung der Leitungsgräben geeignet. Anhand der Aufschlussergebnisse ist davon auszugehen, dass die Vorgaben an die Tragfähigkeit im Erdplanum der Verkehrsflächen trotz Verdichtung nicht durchgehend erzielt werden können. Hier sind daher weiterführende Maßnahmen zum Erreichen der erforderlichen Tragfähigkeiten erforderlich. Es wird eine Bodenverbesserung durch hydraulische Bindemittel oder ein Bodenaustausch empfohlen. Die

örtlichen

Böden

sind

im

Sinne Sinne

der

technischen

Vorgaben

für

Versickerungsanlagen als nicht versickerungsfähig zu beurteilen. Für das Regenrückhaltebecken Aufbereitungsmaßnahmen

sind für die Abdichtung der Beckensohle

erforderlich,

um

eine

ausreichende

Dichtwirkung

sicherzustellen. 19.2.

Empfehlungen

Die Aussagen des Gutachtens beziehen sich auf den bei Erstellung des Gutachtens den

Unterzeichnern

bekannten

Planungsstand.

Bei

Änderungen

ist

der

geotechnische Sachverständige zur Neubewertung der im Gutachten getroffenen Aussagen hinzuzuziehen.

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Die Baugrunduntersuchungen und abfallrechtlichen Untersuchungen basieren auf stichprobenartigen, punktuellen Aufschlüssen und Probenahmen, so dass lokale Abweichungen von den beschriebenen Verhältnissen möglich sind. Die gemachten Angaben sollten daher im Zuge der Bauausführung durch den geotechnischen Sachverständigen überprüft und bestätigt werden. Zur Absicherung gegen ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche der Anrainer wird eine außergerichtliche Beweissicherung des Gebäudebestands und baulicher Anlagen im Einflussbereich der Baumaßnahmen empfohlen. Die Ergebnisse der Beweissicherung

sollten

von

den

betroffenen

Eigentümern

bzw.

Besitzern

gegengezeichnet und damit in ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit bestätigt werden.

Dipl.-Geogr. M. Hofer

Dipl.-Ing. N.. Oehler

PeTerra GmbH

PeTerra GmbH

Verteiler:

- gedruckt (2-fache fache Ausfertigung) Stadt Iphofen - elektronisch Stadt Iphofen - elektronisch Auktor Ingenieur GmbH

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Urheberrechtliche Hinweise Das vorliegende Gutachten einschließlich aller Anlagen darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Erstellers weder im Gesamten noch auszugsweise veröffentlicht, vervielfältigt oder geändert, noch für ein anderes Vorhaben genutzt werden, als für fü das, das auf dem Deckblatt bzw. Plankopf ausgewiesen ausgewiese ist. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die Prüfgegenstände.

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