Sachverständige nach § 18 BBodSchG
| Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG
17067 - G01 19.07.2017
GEOTECHNISCHER BERICHT __________________________________________________________________________
ERWEITERUNG BAUGEBIET GEIERSBERG II - IPHOFEN __________________________________________________________________________
PROJEKT:
17067 17067-BG Bebauungsplan Geiersberg II - Iphofen
AUFTRAGGEBER:
Stadt Iphofen Marktplatz 26 97346 Iphofen
ORT:
Flur Nr.: N 5747, 691, 5756 Iphofen
PROJEKTLEITER:
Dipl.-Ing. Ing. N. Oehler
SACHBEARBEITER: M.Sc. Geowiss. B. Grzegorzek Dipl.-Geogr. Geogr. M. Hofer
Exemplar 1/2 mit 39 Seiten, 7 Anlagen und 3 Anhängen
PeTerra GmbH conneKT 13, 97318 Kitzingen Geschäftsführer: Dominic Petermann
[email protected] www.peterra.de Registergericht: Amtsgericht Würzburg
℡ 09321/264 93-80 09321/264 93-99 HRB 13282
UMWELT • WASSER • GEOTECHNIK
Gesellschaft für Altlastenmanagement, Umwelt- und Geotechnik mbH
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Inhaltsverzeichnis a.
Verzeichnis der Unterlagen
IV
b.
Auszug der verwendeten Vorschriften und Publikationen
V
c.
Anlagenverzeichnis
d.
Verzeichnis der Anhänge
IX
1.
Anlass und Aufgabenstellung
10
2.
Bauvorhaben
10
3.
Untergrunderkundung
10
4.
Topographie des Untersuchungsgebietes
12
5.
Geologischer Überblick
13
6.
Erdbebenzone
13
7.
Kampfmittelbelastung
14
8.
Geotechnische Schichten
14
8.1. 8.2. 8.3.
M – Mutterboden A – Auffüllungen L – Lockergesteine
14 14 14
8.3.1. 8.3.2.
L1 – Hanglehm/Hangschutt L2 – Verwitterungsdeckschicht
14 15
8.4.
F – Fels des Mittleren Keupers
15
9.
Hydrogeologische Verhältnisse
15
9.1. 9.2. 9.3.
Grundwasserhorizont Betonaggressivität Versickerungsversuch
15 16 16
10.
Geotechnische Schichten, bodenmechanische Laborversuche,
VIII
Eigenschaften
18
10.1. 10.2.
Vorbemerkungen Schichten
18 18
10.2.1. 10.2.2. 10.2.3. 10.2.4. 10.2.5.
M – Mutterboden A – Auffüllung L1 – Hanglehm/-schutt schutt L2 – Verwitterungsdeckschicht F – Fels Mittlerer Keuper (VZ-VE) (VZ
18 19 19 21 22
11.
Ergebnisse der umweltgeotechnischen Laborversuche
22
12.
Bodenklassen – Homogenbereiche
23
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12.1. 12.2.
Bodenklassen DIN 18300:2012 Homogenbereiche DIN18300:2016
23 24
13.
Erdbautechnische che Angaben
25
14.
Erdstatische Kennwerte
28
14.1. 14.2. 14.3. 14.4. 14.5.
Vorbemerkungen A – Auffüllungen L1 – Hanglehm/Hangschutt L2 – Verwitterungsdeckschicht F – Fels Mittlerer Keuper Ke
28 28 28 29 29
15.
Baugruben und Dauerböschungen
29
15.1. 15.2.
Wasserhaltung Baugrubensicherung
29 30
15.2.1. 15.2.2.
Geböschte Baugruben Leitungsgräben
30 30
15.3.
Bewertung der Standsicherheit von Böschungen bzw. des Geländes
31
16.
Angaben zu Leitungsgräben
31
16.1. 16.2.
Rückverfüllung der Arbeitsräume Leitungsbettung
31 32
17.
Verkehrsflächen
33
17.1. 17.2.
Frostsicherheit Tragfähigkeit des Erdplanum
33 34
17.2.1. 17.2.2. 17.2.3.
Vorbemerkung Bodenverbesserung durch hydraulische Bindemittel Bodenaustausch
34 34 35
18.
Regenrückhaltebecken
35
19.
Zusammenfassung und Empfehlungen
36
19.1. 19.2.
Zusammenfassung Empfehlungen
36 37
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a. Verzeichnis der Unterlagen /1/
Lagepläne, Auktor Ingenieur GmbH, E-Mail E Mail vom 10.05.2017, Dateien: Iph16Iph16 0002_Lageplan für Baugrundgutachten.dwg; Iph16-0002_Lageplan 0002_Lageplan für Anforderung Baugrundgutachten.pdf
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b. Auszug der verwendete erwendeten Vorschriften und Publikationen [1]
Handbuch Eurocode 7, Geotechnische Bemessung, Band 1: Allgemeine Regeln, 2011
[2]
DIN EN 1997-1 1 Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 1: Allgemeine Regeln
[3]
DIN EN 1997-2 2 Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds
[4]
DIN 1055-2: 2010-11, 11, Einwirkungen auf Tragwerke - Teil2: Bodenkenngrößen.
[5]
DIN EN 1997-1/NA Nationaler Anhang - EC 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 1: Allgemeine Regeln, 12/2010.
[6]
DIN 1054
Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau Gru -
Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1, 1997 12/2010. [7]
DIN 1072 Straßen- und Wegbrücken; Lastannahmen.
[8]
DIN 4020, Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke
[9]
DIN 4023, BaugrundBaugrund und Wasserbohrungen, Zeichnerische Darstellung der Ergebnisse.
[10]
DIN 4030, Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase, Teil 1: Grundlagen und Grenzwerte. Juni 2008
[11]
DIN 4124, Baugruben und Gräben; Böschungen, Verbau Arbeitsraumbreiten.
[12]
DIN EN ISO 14688-1, 1, Geotechnische Erkundung und Untersuchung Benennung, Beschreibung eibung und Klassifizierung von Boden, Teil 1: Benennung und Beschreibung, Januar 2003.
[13]
DIN EN ISO 14688-2, 2, Geotechnische Erkundung und Untersuchung Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden, Teil 2: Grundlagen für Bodenklassifizierungen, November Nove 2004.
[14]
DIN EN ISO 14689-1, 1, Geotechnische Erkundung und Untersuchung Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Fels, Teil 1: Benennung und Beschreibung, April 2004.
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[15]
DIN EN ISO 22475-1, 1, Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahmeverfahren rfahren und Grundwassermessungen, Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung, Januar 2007.
[16]
DIN EN ISO 22476-2, 2, Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Felduntersuchungen, Teil 2: Rammsondierungen, April 2005
[17]
DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische bautechnische Zwecke und Methoden zum Erkennen von Bodengruppen.
[18]
DIN 18300, VOB, Teil C , Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Erdarbeiten
[19]
RStO 12, Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012
[20]
ZTVE-StB StB 09, Zusätzliche Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009.
[21]
ZTVA-StB StB 12, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2012
[22]
Geologische Karte von Bayern GK 1:25000, 1:25000, Blatt 6127 Iphofen inkl. Erläuterungen, Bayerisches Geologisches Landesamt, München
[23]
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen - Technische Regeln für die Verwertung (November (Nov 1997).
[24]
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen teer /pechtypischen Bestandteilen im Straßenbau in Bayern ZTVuVA-StB ZTVuVA By 03 inkl. Bekanntmachung AZ: IID9-43433-001/90 IID9 vom 19.07.06
[25]
Merkblatt über Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln, FGSV 2004
[26]
DWA-A A 201 Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Abwasserteichanlagen
[27]
RAS-Ew, Ew, Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung
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[28]
DWA-M 176, Hinweise zur konstruktiven Gestaltung und Ausrüstung von Bauwerken der zentralen Regenwasserbehandlung und –rückhaltung rückhaltung
[29]
DWA-M M 178 Empfehlungen für Planung, Bau und Betrieb von Retentionsbodenfiltern zur weitergehenden Regenwasserbehandlung im Misch- und Trennsystem ennsystem
[30]
Merkblatt Nr. 4.4/22, Anforderungen an die Einleitung von häuslichem und kommunalem Abwasser sowie an Einleitungen aus Kanalisationen, Bayerisches Landesamt für Umwelt
[31]
Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teerteer /pechtypischen pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, RuVA-StB StB 01, Ausgabe 2001, Fassung 2005
[32]
Anforderung an die Verwertung von Recycling – Baustoffen in technischen Bauwerken, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit Gesun und Verbraucherschutz, 15.07.2005
[33]
Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen, Leitfaden zu den Eckpunkten, 09.12.2005
[34]
Merkblatt Umgang mit humusreichem und organischem Bodenmaterial, Vermeidung- Verwertung – Beseitigung, Bayerisches ayerisches Landesamt für Umwelt, 04/2016
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c. Anlagenverzeichnis Anlage 1.
LAGEPLÄNE
Anlage 1.1.
AUSZUG AUS DER TOPOGRAPHISCHEN TOPOGR KARTE
Anlage 1.2.
AUSZUG AUS DER GEOLOGISCHE KARTE
Anlage 1.3.
ÜBERSICHTSLAGEPLAN MIT MI LAGE DER AUFSCHLÜSSE
Anlage 2.
AUFSCHLÜSSE
Anlage 2.1.
DIREKTE AUFSCHLÜSSE ( RAMMKERNSONDIERUNGEN) PROFILE UND SCHICHTENVERZEICHNISSE
Anlage 2.2.
INDIREKTE AUFSCHLÜSSE (RAMMSONDIERUNGEN) RAMMDIAGRAMME
Anlage 3.
GEOTECHNISCHE GELÄNDESCHNITTE
Anlage 4.
BODENMECHANISCHE LABORVERSUCHE
Anlage 5.
ABFALLRECHTLICHE ANALYTIK
Anlage 6.
VERSICKERUNGSVERSUCHE
Anlage 7.
FLÜGELSCHERVERSUCHE
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d. Verzeichnis der Anhänge Anhang 1:
Bewertungsgrundlagen Rammsondierungen
Anhang 2:
Tabellarische Zusammenstellung Homogenbereiche
Anhang 3:
Fotodokumentation
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1.
Anlass und Aufgabenstellung
Die Stadt Iphofen plant das Baugebiet Geiersberg II in Iphofen zu erweitern. Die Planung der Maßnahme obliegt dem Ingenieurbüro Auktor Ingenieure GmbH aus Würzburg. Die PeTerra GmbH, Kitzingen, wurde per Post (Azn.: ( 1-21 21 Kurth/Ne) vom 24.04.2017 durch die Stadt Iphofen auf Grundlage des Angebots Az.-Nr. Az. r. 17112-BG-AQ1-oeh 17112 vom 15.03.2017 mit der Durchführung der Ersterkundung und Erstellung eines darauf aufbauenden Geotechnischen Berichts beauftragt.
2.
Bauvorhaben
Das Bauvorhaben umfasst eine ca. 530m lange und ca. 7,5m breite, von Ost nach West verlaufende e Straße mit abzweigenden Stichstraßen. Die ie Stichstraßen sind mit einer Länge 35m und einer Breite von ca. 5m geplant. Die Fahrbahn soll asphaltiert und
die
übrigen
Versorgungsleitungen
Verkehrsflächen werden
sollen
überwiegend
in
gepflastert der der
Straße Straße,
werden werden.
Die
lediglich
die
Stromversorgung für die Straßenbeleuchtung wird im Gehsteig verlegt. Darüber hinaus soll im nordwestlichen Projektbereich ein Regenrückhaltebecken in Erdbauweise entstehen. Das Bauvorhaben wird gem. EC7 der Geotechnischen Kategorie GK1 GK zugeordnet.
3. Zur
Untergrunderkundung Erkundung
der
Untergrundverhältnisse
wurden
im
Rahmen
der
Baugrunduntersuchung durch die PeTerra GmbH am 18., 19. und 22.05.2017 im Bereich des geplanten Bauvorhabens insgesamt vier Rammkernsondierungen (RKS01 - RKS04) sowie drei Rammsondierungen mit derr Schweren Rammsonde (DPH01 - DPH03)) ausgeführt.
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Die Rammkernsondierungen wurden mit einem Durchmesser von DAußen = 80 mm auf 1 m vorgebohrt und bis zur Endteufe der Sondierung mit DAußen = 60 mm weitergeführt. Die Sondierungen wurden mit Bohrgut rückverfüllt. In V01, V02 und V03 wurde in den eigens für die Versuche hergestellten Bohrungen jeweils ein Versickerungsversuch zur Bestimmung der Durchlässigkeit in situ ausgeführt. Darüber hinaus wurden vier Flügelscherversuche Flügelscherversuche in der jeweiligen Bohrlochsohle zur Bestimmung der undrainierten Flügelscherfestigkeit durchgeführt. Nach Abschluss der Versuche wurden die Untersuchungsstellen über ein georeferenziertes GPS (5800 Trimble/R8) eingemessen. In
Tabelle
1
sind
die
Lage
sowie
erreichte
Endteufe
der
Aufschlüsse
zusammengestellt. Die Ansatzpunkte der Aufschlüsse sind in den Übersichtslageplan in Anlage 1.3 eingetragen. Tabelle 1:: Lage, Höhe und Endteufe der Sondierungen Rechtswert
Hochwert
Höhe
Endteufe
[m]
[m]
[mNN]
[m]
V01
4373717
5509189
248,26
2,5
V02
4373763
5509183
248,55
2,5
V03
4373811
5509177
248,23
2,5
RKS01
4373735
5509140
249,61
2,4
RKS02
4373876
5509121
252,32
3,85
RKS03
4373865
5509061
258,70
2,95
RKS04
4374236
5509124
257,72
2,95
DPH01
4373721
5509078
253,27
4,34
DPH02
4373994
5509120
254,48
7,3
DPH03
4374144
5509118
255,82
6,5
Aufschluss
Die Ergebnisse der RKS und DPH sind in Form von Tiefenprofilen bzw. Rammdiagrammen in den Anlagen 2.1 und 2.2 zusammengestellt. Rechts neben den
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Tiefenprofilen der RKS sind die angetroffenen BodenBoden und Felsarten mit Kurzzeichen nach DIN 4023, die Farbe, Konsistenz/Lagerungsdichte, die Bodenklassen nach VOB DIN 18300 und die Bodengruppen nach DIN 18196 beschrieben. beschrieben Dem Schichtenverzeichnis der RKS können die zugehörigen geologischen Kennzeichnungen sowie weitere bohrtechnische Angaben entnommen werden. Die Aufschlüsse sind in Anlage 3 in zwei geotechnischen Geländeschnitten Geländeschnitt höhenorientiert dargestellt.
4.
Topographie des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet befindet sich südwestlich des Schwanbergs und damit im Bereich der westlichen Ausläufer der Steigerwaldstufe. Das geplante Bauvorhaben liegt nordwestlich des Ortskerns der Stadt Iphofen am Geiersberg. Das Gelände im steigt nach Südosten sanft an und liegt auf einer durchschnittlichen Höhe von ca. 248 bis 258mNN (siehe Anlage 1.1)
Abbildung 1:: Lage des Untersuchungsgebietes (Google Earth Auszug)
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5.
Geologischer Überblick
Die Geologischen Verhältnisse im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebiets sind auf der Geologischen Karte von Bayern, Blatt 6227 Iphofen beschrieben (siehe Anlage 1.2). Regionalgeologisch liegt das Untersuchungsgebiet im Bereich des überwiegend
aus
mesozoischen mesozoischen
Sedimenten
aufgebauten
Fränkischen
Schichtstufenlands in Nordbayern. Nach den Angaben der Geologischen Karte stehen im Umfeld des Untersuchungsgebiets die Schichten des Mittleren bzw. Unteren Keuper (kd/ku ku bzw. km) an. Der Mittlere Keuper (Myophorienschichten) (Myophorienschichten) besteht aus vorwiegend rotbraunen Mergel- und Tonsteinen, die blättrig überwiegend jedoch dünnplattig bis plattig ausgebildet sind. Oberflächennah sind diese Gesteine stark entfestigt und meist zu tonigen Schluffen zersetzt. Vereinzelt sind dolomitische dolomitische Einschaltungen zu beobachten. An der Basis der Myophorienschichten im Übergang zum Unteren Keuper ist im Untersuchungsbereich der Grenzdolomit (kd) zu erwarten. Nordöstlich von Iphofen sind zudem an der Basis der Myophorienschichten Grundgipsvorkommen ommen aufgeschlossen. Beim Grenzdolomit handelt sich hierbei um einen plattigen bis dickplattig selten bankig ausgebildeten, blassgelben bis hellgrauen Kalkstein. Dieser Schichtkomplex weist eine Mächtigkeit bis ca. 5m auf An der Basis des Grenzdolomits folgen folgen dann die Gesteinsschichten der Oberen Tonstein – Gelbkalkschichten (ku2) einer Wechselfolge aus Tonsteinen mit Sandsteineinschaltungen.
6.
Erdbebenzone
Das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb erdbebengefährdeter Gebiete in Bayern. Es sind damit keine besonderen esonderen baulichen Maßnahmen zum Erdbebenschutz erforderlich.
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7.
Kampfmittelbelastung
Angaben zu einer durch Kriegseinwirkungen bedingten Kampfmittelbelastung liegen dem Verfasser nicht vor. Es wird eine Kampfmittelerkundung durch historisch genetische Auswertung Ausw von Luftbildern empfohlen, um das Vorliegen eines Kampfmittelverdachts und möglicher Maßnahmen im Rahmen der weiteren Baumaßnahmen bewerten zu können.
8.
Geotechnische Schichten
8.1.
M – Mutterboden
Oberflächlich wurde durchgängig eine im Mittel ca. 30cm starke Mutterbodenauflage aus stark schluffigen Tonen und tonigen Schluffen in überwiegend steifer bis halbfester, teilweise auch weicher Konsistenz erkundet. Die Mutterbodenauflage ist stark durchwurzelt und vornehmlich dunkelbraun gefärbt. Die DPH weist Schlagzahlen chlagzahlen um N10~1-2 auf. 8.2.
A – Auffüllungen
Lediglich in RKS02 und RKS03 wurden bis zu 0,2m mächtige Auffüllungen aus schluffigen, schwach kiesigen Tonen erkundet. Die Auffüllungen lagen in überwiegend steifer Konsistenz vor und sind grünlichgrau bis braun oder rötlich gefärbt. Selten wurden anthropogene Störstoffe in Form von Ziegelresten angetroffen. 8.3.
L – Lockergesteine
8.3.1.
L1 – Hanglehm/Hangschutt
Unterhalb der Auffüllungen und der Mutterbodenauflage folgen bis zu 3,5m mächtige Hanglehme aus stark tonigen Schluffen und schluffigen bis stark schluffigen Tonen mit variablen Anteilen an Kies und Steinen. Der Hanglehm ist grünlichgrau, beige oder braun gefärbt und liegt überwiegend in steifer bis halbfester, lokal auch steifer
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bis weicher icher Konsistenz vor. Die KiesKies und Steinfraktion bilden angerundete Schluff-, Schluff Kalk- und Tonsteinbruchstücke. In V02 wurde darüber hinaus eine ca. 15cm mächtige Hangschuttlage aus grauen bis beigen, kiesigen und steinigen Sandsteinbruchstücken erkundet. Die e Schweren Rammsondierungen weisen Schlagzahlen um ca. N10~2-12 auf. 8.3.2.
L2 – Verwitterungsdeckschicht
Unterhalb
der
Hanglehm Hanglehm-
und
Hangschuttablagerungen
folgt
die
Verwitterungsdeckschicht des Mittleren Keupers. Keuper . Diese liegt überwiegend als zersetzte bis entfestigte tigte SchluffSchluff oder Tonsteine in überwiegend grünlichgrauer oder beiger Färbung vor. Die kiesigen Schluffsteine sind zumeist sehr mürb, sodass sie bereits beim Bohren, spätestens aber bei der Probenahme zerfallen. Die Schlagzahlen der Schweren Rammsondierungen Rammsondieru liegen bei ca. N10~6-24. ~ 8.4.
F – Fels des Mittleren Keupers
Der Fels des Mittleren Keupers konnte mit der Sondiertechnik nicht direkt aufgeschlossen werden. Im Kapitel 10.2.5 wird der Fels mithilfe von Literaturangaben beschrieben. Sind Eingriffe in den Felshorizont vorgesehen, so sind weitere Erkundungen erforderlich.
9.
Hydrogeologische logische Verhältnisse
9.1.
Grundwasserhorizont
Grundwasser im Sinne eines zusammenhängenden Grundwasserstockwerks Grundwasserstockwerks wurde im Rahmen der Baugrunduntersuchung bis zu den jeweiligen Endtiefen der Aufschlüsse nicht aufgeschlossen. Lokale, witterungsabhängige, witterungsabhängige temporär wasserführende Schichtwasserhorizonte Schichtwasser in den Lockgesteinen und dem Übergang zum Fels des Mittleren Keupers können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
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9.2.
Betonaggressivität
In den Aufschlüssen wurden keine Gipseinlagerungen erkundet. Auch die abfallrechtlichen
Untersuchungen
ergaben
keine
Anhaltspunkte
für
erhöhte
Sulfatgehalte. Aufgrund rund der bekannten Gipsvorkommen und den damit verbundenen erhöhten Sulfatgehalten im weiteren Umfeld insbesondere in den Sedimenten des Mittleren Keupers können betonaggressive Verhältnisse nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, vorsorglich v einen mittleren chemischer Angriffsgrad (XA2) in den Planungen zu berücksichtigen. berücksichtigen Erforderlichenfalls ist der Angriffsgrad über eine Analyse des Bodens nach DIN 4030 im Referenzverfahren zu bestimmen. 9.3.
Versickerungsversuch
Nach Arbeitsblatt DWA-A 138 ist für die Beurteilung der Versickerungsfähigkeit anstehender Böden in erster Linie ihre Durchlässigkeit maßgebend. Die für die Versickerung erforderliche Durchlässigkeit des Untergrunds wird mit Hilfe von Versickerungsversuchen ermittelt. Diese Versuche erfassen die in - situ Eigenschaften des Anstehenden und in seinem Verband nur gering gestörten Untergrunds
und
lassen
praxisnahe
Werte
zur
Dimensionierung
von
Versickerungsanlagen gewinnen. Die während des Versickerungsversuchs gemessenen Absenkungsbeträge Absenkungsbeträge pro Zeiteinheit sind maßgeblich für die Durchlässigkeit des Nebengesteins und wurden daher für die Auswertung herangezogen. Mit Hilfe der Abmessungen der Bohrung und der gemessenen Absenkungsrate lässt sich die Durchlässigkeit der erfassten Bodenschichten ermitteln, und zwar im ungesättigten Zustand des Gesteins (Teil 1) und im (teil)gesättigten Zustand des Gesteins (Teil 2). Die Auswertung erfolgte anhand von Auswertungsverfahren für Bohrlochversuche mit bei fallender Druckhöhe mit folgendem Ansatz (nach EARTH MANUAL):
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Formel 1
kF =
Π ⋅ ∆h ⋅ C t CU ⋅ hm ⋅ ∆t
Formel 2
kF =
2Π ⋅ ∆h ⋅ Ct (C g + 4)⋅ (H m − a + hm )⋅ ∆t
Formel 3
kf =
mit
π ⋅ ∆H ⋅ C t (Cg ⋅ +4) ⋅ h ⋅ ∆t '
∆h
= versickerte Wassersäule zwischen H1 und H2 während der Versuchszeit (m)
hm
= mittlere Druckhöhe, näherungsweise: h = (h1+h2)/2 in [m]
Hm
= mittlere Spiegeldifferenz des Wasserspiegels im Bohrloch zum Grundwasserspiegel
∆t
= verstrichene Zeit zwischen H1 und H2, wobei t’ eine Korrektur der Absinkzeit auf eine einheitliche Eingabequerschnittsfläche ist: t’ = (t x r2) / r1² [s/m]
Ct
= Korrekturfaktor der Temperatur zur Normierung auf kf - Werte bei 20°C
Cg, Cu = Korrekturfaktoren
Der Durchlässigkeitsbeiwert kf wurde für beide Versuchsteile berechnet. Mit den Werten aus Teil 1 wurde der kf,1 – Wert ermittelt (Durchlässigkeit hlässigkeit im ungesättigten Lockergestein). Der kf,2 – Wert errechnet sich aus der Absenkungsmessung in Teil 2 und soll die Durchlässigkeit im (teil)gesättigten Lockergestein veranschaulichen. Tabelle 2:: Versickerungsrate und Durchlässigkeit Dur im Lockergestein Versuch
Versickerungsrate [m³/s]
Durchlässigkeit [m/s]
V01
2,95 x 10 -6 1,08 x 10
-6
3 x 10 -7 7,4 x 10
-6
V02
7,85 x 10 -7 2,24 x 10
-7
1,9 x 10 -8 5,3 x 10
V03
5,03 x 10 -7 2,51 x 10
-7
1,8 x 10 -8 8,7 x 10
-7
-7
Nach Auswertung der Versickerungsversuche sind Durchlässigkeiten um kF = 10-6 bis 10-7 m/s zu erwarten. Dieses Ergebnis deckt sich mit den über Erfahrungswerte und Korrelationen aus den Sieblinien ableitbaren Durchlässigkeiten.
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Die durchgeführten eführten Versuche zeigen, dass der Hanglehm/Hangschutt Hangschutt und die Verwitterungsdeckschicht
die
Durchlässigkeit
des
Untergrunds ergrunds
maßgeblich
einschränkt.
10.
Geotechnische
Schichten,
bodenmechanische odenmechanische
Laborversuche Eigenschaften Laborversuche, 10.1.
Vorbemerkungen
An ausgewählten, charakteristischen Einzelproben Einzelproben der beschriebenen Schichtglieder der direkten Aufschlüsse wurden Indexversuche im hauseigenen erdbautechnischen Labor durchgeführt. Die nachfolgenden Tabellen fassen die Ergebnisse einiger Indexversuche je Schicht im Überblick zusammen. Kennwerte, e, die nach den Vorgaben zur Beschreibung der Homogenbereiche im vorliegenden Fall nicht bestimmt wurden, werden mit der Abkürzung ‚n.b.‘ (nicht bestimmt), Kennwerte, die versuchstechnisch nicht bestimmbar waren, werden mit ‚k.A.‘ (keine Angabe) gekennzeichnet. gekennzeic Der Massenanteil an Blöcken und Steinen wurde auf Grundlage der Bohr-/ Bohr Sondierergebnisse qualitativ abgeleitet. Die Lagerungsdichte* und bezogene Lagerungsdichte wurden auf Basis der Rammsondierergebnisse abgeleitet. Letztere sind in Anlage 2 und 3 graphisch g bzw. tabellarisch dargestellt. 10.2.
Schichten
10.2.1.
M – Mutterboden
*Bodengruppe:
[OU], OU
*Farbe:
(dunkel)braun
*Massenanteil Steine:
250 kN/m²
Steifemodul:
ES,min = 5 MN/m²
…ES,max S,m = 12,5 MN/m²
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…ES,k = 10 MN/m²
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14.4.
L2 – Verwitterungsdeckschicht
Feuchtwichte:
γmin = 18 kN/m³
… γk = 19,5 kN/m³
…γmax = 20,5 kN/m³
Wichte unter Auftrieb
γ'min = 9 kN/m³
… γ'k = 9,5 kN/m³
…γ'max = 10,5 kN/m³
… ϕ‘k = 30°
… ϕ‘max = 40°
Reibungswinkel (dräniert): ϕ‘min = 25° Kohäsion (dräniert):
c’min= 17,5 kN/m² … c’k=20 kN/m²
…c’max= 30 kN/m²
Kohäsion (undrainiert):
cU,min = 150kN/m² … cU,k = 250kN/m²
…cU,max > 300kN/m²
Steifemodul:
ES,min = 10 MN/m² … ES,k = 25 MN/m²
…ES,max S,m = 35 MN/m²
14.5.
F – Fels Mittlerer Keuper
Feuchtwichte:
γmin = 19 kN/m³
… γk = 21 kN/m³
…γmax = 22 kN/m³
Wichte unter Auftrieb
γ'min = 9 kN/m³
… γ'k = 11 kN/m³
…γ'max = 12 kN/m³
Reibungswinkel (dräniert): ϕ‘min = 27,5°
… ϕ‘k = 35°
… ϕ‘max = 45°
Kohäsion (dräniert):
c’min= 15 kN/m²
… c’k=25 kN/m²
…c’max= 35 kN/m²
Steifemodul:
ES,min = 25 MN/m² … ES,k = 40 MN/m²
15.
Baugruben und Dauerböschungen
15.1.
Wasserhaltung
…ES,max S,m = 80 MN/m²
Aufgrund der angetroffenen geotechnischen Verhältnisse kann im Rahmen der Kanalbauarbeiten Schichtwasseranfall prinzipiell nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der überwiegend bindigen Böden wird der Wasserandrang voraussichtlich jedoch so gering sein, so o dass konventionelle offene Wasserhaltungsmaßnahmen betrieben werden können. Die Auslegung der Wasserhaltung in den Leitungsgräben wird sich auf die Fassung von Tagwasser beschränken können.
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15.2.
Baugrubensicherung
15.2.1.
Geböschte Baugruben
Die Baugruben können geböscht erstellt werden. In den Auffüllungen, dem Hanglehm/-schutt Hanglehm/ und der Verwitterungsdeckschicht sind Böschungsneigungen von 60° zulässig . Bei Antreffen weicher Böden sind die Böschungsneigungen auf 45° abzuflachen. An der Böschungskrone ist ein lastfreier Streifen von 1m vorzuhalten. Die Baugrubenböschung ist bei Standzeiten über 4 Wochen gegen Zutritt von Niederschlagswasser bzw. Austrocknung durch Abplanen zu schützen. Die Planen sind verwehungssicher anzubringen und sollten zweckmäßig an der Böschungssohle B z.B. über ein Kantholz umgeschlagen werden, so dass ein provisorisches ‚Gerinne‘ zur Fassung von Niederschlagswasser gebildet wird. 15.2.2.
Leitungsgräben
Bis ca. 1,75m u. GOK wird eine ausreichende Kurzzeitstandsicherheit erwartet, so dass randgestützte tzte Grabenverbaussystem im Einstellverfahren unmittelbar nach dem Aushub eingebracht werden können. Im Weiteren muss der Verbau jedoch im Absenkverfahren eingebracht werden, um die mit dem Aushub verbundene Entspannung der anstehenden Böden zu minimieren. Für die Bereiche, wo kreuzende Leitungen zu erwarten sind, sollte eine entsprechende Absicherung (Aufhängung, Abstützung, etc.) mit ausgeschrieben werden. Hier kann die Grabensicherung je nach Tiefe der Leitungen über einen senkrechten oder waagerechten Verbau V erfolgen. Zur Sicherstellung eines kraftschlüssigen Verbunds sind offene Fugen zwischen Verbauplatte und der Baugrubenwand Baugrubenwand unmittelbar nach Einbringen des Verbaus mittels Splitt-Sandgemisch andgemisch zu verfüllen. Alle technischen Sicherungssysteme müssen einen n kraftschlüssigen Verbund der Baugrubensicherung gegen das Erdreich gewährleisten.
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Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass Niederschlagswasser nicht ungehindert in den Zwischenraum zwischen Verbau und anstehendem Boden eindringen kann. Dies wird wird die bindigen Böden stark aufweichen, was zu Stabilitätsproblemen
am
Verbau
und
späteren
Setzungsproblemen
in
den
ehemaligen Leitungsgräben führen kann. Verbaugeräte
müssen
für
die
auftretenden
Erddruckbelastungen
aus
Bodeneigengewicht und Verkehr zugelassen zugela sein. Der Verbau darf nur beseitigt werden, soweit er durch das Verfüllen entbehrlich geworden ist. Das Entfernen des Verbaus sollte während der Herstellung der Leitungszone fortschreitend erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass durch die Verdichtung ung des Verfüllbodens eine satte Verbindung mit dem gewachsenen Boden der Grabenwand entsteht. Im Übrigen sind die Maßgaben der Zulassung des gewählten Verbausystems und die Vorgaben der DIN 4124 zu beachten. 15.3.
Bewertung der Standsicherheit von Böschungen bzw. bzw. des Geländes
Anzeichen für Instabilität des Geländes wurden nicht vorgefunden. Großräumige Rutschungen werden im Untersuchungsbereich nicht erwartet. Werden Dauerböschungen unter Rückgriff auf örtlichen Bodenaushub angelegt, sollten die Regelböschungswinkel Regelböschungswi 1:1,5 nicht überschritten werden.. Kleinböschungen bis 1m Höhenversatz können bis 45° versteilt werden.
16.
Angaben zu Leitungsgräben
16.1.
Rückverfüllung der Arbeitsräume
Generell sollte vorzugsweise verdichtungsfähiges Bodenmaterial der Bodengruppen GW, SW eingebaut werden. Die bindigen Lockergesteine (A, L1, L2) können für Rückverfüllarbeiten nur dann genutzt werden, wenn eine bautechnische Verbesserung durch Zumischen von v Weißfeinkalk mit mind. ca. 2-3 2 3 Gew.% (i.e. ca. 38kg/m³) vorgenommen wird.
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Hinzuweisen
ist,
dass
bei
ungünstigen
Witterungsbedingungen
eine
ordnungsgemäße Verdichtung und Tragfähigkeit der Arbeitsraumverfüllung nur durch erhöhten Bindemitteleinsatz sichergestellt siche werden kann. Die Leitung sollte generell gemäß den Hinweisen für das Verfüllen von Leitungsgräben gem. ZTVE-StB ZTVE 09 bzw. ZTVA – StB 12 bis ca. 20 cm über Rohrscheitel vorzugsweise mit Böden der Gruppe G1 (Sand-Kies-Gemische) (Sand überdeckt werden. In der er Leitungszone wird die Verlegung eines Geotextils (GRK 3, Flächengewicht > 200g/m²) zum Trennen und Filtern empfohlen. Die Verfüllung inkl. Verdichtung ist gemäß DIN EN 1610 auszuführen. Die in der statischen Berechnung für die Rohre angenommenen Randbedingungen Randbedingungen sind dabei zu beachten. 16.2.
Leitungsbettung
Die Tiefe der Leitungsgräben für die Kanalisation wird voraussichtlich max. rund 3,5m m betragen. Es wird von einer Einbettung der Rohrleitung gem. Typ1 DIN EN 1610 ausgegangen. Im Erdplanum der Leitungsgräben Leitungsgräbe bis ca. 4m u. derzeitiger GOK werden damit überwiegend steife bis halbfeste bindige Böden der Hanglehm-/-schuttablagerungen schuttablagerungen und der Verwitterungsdeckschicht (L1 und L2) anstehen. Hier sind ausreichende Tragfähigkeiten zu unterstellen. Weiche und/oder durch ch Baubetrieb gestörte Bereiche der Aushubsohle in der Graben-/ Graben Aushubsohle sind gegen Mineralbeton (Sand-Splitt-Schotter-Gemisch) Gemisch) auszutauschen (alternativ Böden der Bodengruppe GW nach DIN 18196 oder vergleichbar). Eine Austauschtiefe von ca. 20cm ist in der Regel als ausreichend zu erachten. erachten Die Maßgaben der DIN EN 1610 und des Merkblattes ATV-DVWK ATV DVWK – A127 sind zu beachten.
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17.
Verkehrsflächen
17.1.
Frostsicherheit
Die geplanten Verkehrsflächen werden voraussichtlich gem. RStO 12 in den Belastungsklassenbereich Bk1,0 bis Bk3,2 einzustufen sein. Das Untersuchungsgebiet liegt in der Frosteinwirkungszone II. Der Untergrund im Erdplanum wird der Frostempfindlichkeitsklasse F3 – sehr frostempfindlich zugeordnet. Gemäß
RStO 12,
Tabelle
6
ist
bei
Zugrundelegung
eine eines
Belastungsklassenbereiches nbereiches von Bk1,0 - Bk3,2 ein Ausgangswert des frostsicheren Mindestaufbaus von 60cm cm für Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F3 erforderlich. Die örtlichen Verhältnisse sind gem. RstO-12, RstO 12, Tab. 7 wie folgt zu bewerten: Tabelle 8:: Ermittlung der MehrMehr oder Minderdicken infolge örtlicher Verhältnisse Örtliche Verhältnisse Frosteinwirkung Kleinräumige Klimaunterschiede
Wasserverhältnisse
Zone II
+5cm
Keine besonderen Klimaeinflüsse
0cm
kein Grund- und Schichtenwasser dauernd oder
0cm
zeitweise höher als 1,5m unter Planum
Lage der Gradiente
Geländegleich
0cm
Entwässerung der Fahrbahn /
Entwässerung der Fahrbahn und Randbereiche
Ausführung der Randbereiche
über Rinnen bzw. Abläufe und Rohrleitungen
-5cm
Damit ergibt sich eine rechnerisch erforderliche Gesamtstärke des frostsicheren Aufbaus unter Einbeziehung der großgroß und kleinklimatischen Verhältnisse sowie der baulichen
Randbedingungen Randbedingungen
und
Wasserverhältnisse
für
den
Belastungsklassenbereich nbereich Bk1,0 – Bk3,2 von mindestens 60 cm.
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17.2.
Tragfähigkeit des Erdplanum
17.2.1.
Vorbemerkung
Nach den Ergebnissen der durchgeführten Rammsondierungen sowie den bohrtechnischen Ergebnissen der Rammkernsondierungen sind im Bereich der Erdplanie unzureichende Tragfähigkeiten zu erwarten. e Die
nach
RStO
geforderte
Tragfähigkeit
von
45 MN/m²
bei
einem
Verdichtungsverhältnis von Ev2/Ev1< 2,5 wird hier durch Verdichtungsmaßnahmen nicht erreichbar sein. Zudem sind die örtlichen Böden sehr witterungsempfindlich und neigen bei Niederschlag zu massivem Tragfähigkeitsverlust. Es stehen zwei Varianten für die Gewährleistung einer anforderungsgerechten Tragfähigkeit zur Auswahl: 17.2.2.
Bodenverbesserung durch hydraulische Bindemittel
Für die Ertüchtigung der örtlichen Böden wird ein Bindemittelanspruch Bindemittelanspruch von rund 4 Gew.-% % bei einer Frästiefe von 30cm (i.e. ca. 24kg/m²) abgeschätzt. Als Bindemittel werden entweder ein geeignetes Fertiggemisch (z.B. Bodenbinder Fa. Schwenk) oder ein Mischbindemittel aus einem Teil Zement und zwei Teilen Weißfeinkalk inkalk
empfohlen.
Die
erforderliche
Kalkzugabe
ist
abhängig
vom
Wassergehalt der örtlich anstehenden bindigen Böden. Je Prozent Wassergehalt über dem optimalen Wassergehalt sind zusätzlich ca. 1 Gew.-% Gew. Bindemittel erforderlich. Bei Anwendung einer qualifizierten qualifizierten Bodenverbesserung ist zu beachten, dass im Planum eine Tragfähigkeit von Ev2 = 70MN/m² nachzuweisen ist. Der frostsichere Aufbau kann um 10 cm reduziert werden, wenn durch die Bodenverbesserung die Frostempfindlichkeitsklasse von F3 auf F2 abgesenkt wird. Hierzu ist neben der erforderlichen Tragfähigkeit auch die einaxiale Druckfestigkeit von 0,5 MN/m² (siehe ZTVE-StB09, StB09, Kapitel 12.4.3.1) nachzuweisen. Dies setzt vor Ausschreibung der Baumaßnahmen gesonderte Eignungsversuche voraus.
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Durch Anlage einess geeigneten Probefelds im Rahmen der Baumaßnahme sollten die erforderlichen Parameter zum Bodenaustausch/Bodenverbesserung, Bodenaustausch/Bodenverbesserung, Anzahl der Übergänge mit dem Verdichtungsgerät, Verdichtungsgerät Bindemittelgehalt etc. festgelegt werden. Ausgetrocknete Böden sollten in einem ersten ersten Arbeitsgang kontrolliert bis zum optimalen Wassergehalt angefeuchtet werden, bevor das hydraulische Bindemittel eingearbeitet wird, um eine ausreichende Verdichtung und Verfestigung des aufbereiteten Bodenmaterials zu gewährleisten. Generell ist festzuhalten, dass die Menge der Kalkzugabe und der Aufwand zur Herstellung einer Stabilisierungsschicht zum einen sehr witterungsabhängig ist. Zum anderen können aufgrund der schwankenden Wassergehalte der bindigen Böden im Untersuchungsgebiett lokal erhöhte Aufwendungen erforderlich werden. Im Übrigen wird auf die Angaben des FGSV Merkblatts für Bodenverbesserungsarbeiten [25] hingewiesen. Hinzuweisen
ist
dass
dieses
Verfahren
mit
einer
z.T.
unvermeidlichen
Staubentwicklung verbunden sein kann und ggf. Schadensersatzansprüche der Anlieger auslöst. 17.2.3.
Bodenaustausch
In Anbetracht der vorliegenden Ergebnisse wird derzeit davon ausgegangen, dass ein Bodenaustausch ausch in ca. 30 cm Stärke erforderlich werden wird. Als
Austauschmaterial
ist
ein
weit
gestuftes
Kies Sand-(Stein)-Gemisch Kies-Sand
(Bodengruppe GW nach DIN 18196 z.B. Schotter 0/56, 0/63 oder Felsklein z.B. Körnung 0/120) einzusetzen und auf DPr ≥ 100% zu verdichten. Im Erdplanum wird die Verlegung eines Geotextils zum Trennen und Filtern empfohlen (mind. GRK3,, Flächengewicht > 300g/m²).
18.
Regenrückhaltebecken
Es ist die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens in erdbauweise vorgesehen. Genaue Planunterlagen liegen jedoch noch nicht vor. Es wird von einer Beckensohle bei ca. 1,5-2,5m 2,5m unter GOK ausgegangen.
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Ein
bemessungsrelevanter
Grundwasserspiegel
im
Sinne
eine eines
zusammenhängenden Stockwerks wurde in keiner Sondierung angetroffen. Oberflächennah wurde eine Mutterbodenauflage Mutterbodenauflage angetroffen, die nach 0,3 bis 0,4m in Hanglehme übergeht. Zwischen 2 und 3,2m unter GOK gehen die Hanglehme dann in die Verwitterungsdeckschicht des Mittleren Keupers Keuper über. Prinzipiell sind Regenrückhaltebecken nach den anerkannten Regeln der Technik Te zum Schutz des Grundwassers grundsätzlich ausreichend dicht auszubilden. In der Regel sind dazu die Vorgaben DWA-Arbeitsblatts DWA Arbeitsblatts A 201 analog anzuwenden. Für die Dichtungssohle ist bei Dauerstau nach RAS-Ew RAS eine Durchlässigkeit von kF < 10-8 m/s zu erbringen [27].. Die Sohlabdichtung muss dabei voraussichtlich auf einer Stärke von mindestens 0,5 5m m diese Anforderungen gewährleisten. Dies ist mit den zuständigen Wasserrechtsbehörden serrechtsbehörden im Vorfeld abzustimmen. Die örtlichen Böden erfüllen derzeit ohne Aufbereitung die Anforderungen an die Durchlässigkeit nicht durchgehend. durchgehend Die örtlichen bindigen Böden der d Schichten L1 und L2 werden als geeignet für die Herstellung einer Abdichtung der Beckensohle eingestuft. Diese sollten durch Einfräsen von ca. 3Gew.% Bentonit oder Tonmehl (i.e. ca. 18kg/m²) vergütet werden, um die Durchlässigkeitsanforderungen zuverlässig zu erfüllen. Die Dichtungssohle ist auf mind. 98% Proctordichte zu verdichten. Auf der Dichtungssohle ist eine SchutzSchutz und Vegetationsschicht nach den Vorgaben des Merkblatts DWA-M 176 anzuordnen. Die Durchlässigkeit der Beckenabdichtung sollte an drei Proben aus der Dichtungsschicht im Laborversuch nach DIN 18130-1 18130 nachgewiesen chgewiesen werden.
19.
Zusammenfassung und Empfehlungen
19.1.
Zusammenfassung
Im Rahmen der Untergrunderkundung wurden unter einer bis zu 0,4m mächtigen Mutterbodenauflage HanglehmHanglehm und Hangschuttablagerungen angetroffen, die in der
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Tiefe in die Verwitterungsdeckschicht und anschließend in den Fels des Mittleren Keupers übergehen. Grundwasser im Sinne eines zusammenhängenden Stockwerks wurde in keinem Aufschluss aufgetroffen. Geringer Schichtwasseranfall kann jedoch insbesondere in der
Verwitterungsdeckschicht gsdeckschicht
und
im
Übergang
zum
Felshorizont
nicht
ausgeschlossen werden. Die orientierende abfallrechtliche Untersuchung ergab für die Auffüllungen Nickelbelastungen, die eine Einstufung als Z1.1 nach LAGA bedingen. Das natürliche Material weist keine einstufungsrelevanten Belastungen auf. Im Rahmen des Rohrleitungsbaus sind in der Sohle überwiegend ausreichende Tragfähigkeiten zu erwarten. Für lokal auftretende weiche Horizonte sind Austauschmaßnahmen in geringerem Umfang vorzusehen. Der örtliche, bindige bind Bodenaushub ist nur nach Aufbereitung für die Rückverfüllung der Leitungsgräben geeignet. Anhand der Aufschlussergebnisse ist davon auszugehen, dass die Vorgaben an die Tragfähigkeit im Erdplanum der Verkehrsflächen trotz Verdichtung nicht durchgehend erzielt werden können. Hier sind daher weiterführende Maßnahmen zum Erreichen der erforderlichen Tragfähigkeiten erforderlich. Es wird eine Bodenverbesserung durch hydraulische Bindemittel oder ein Bodenaustausch empfohlen. Die
örtlichen
Böden
sind
im
Sinne Sinne
der
technischen
Vorgaben
für
Versickerungsanlagen als nicht versickerungsfähig zu beurteilen. Für das Regenrückhaltebecken Aufbereitungsmaßnahmen
sind für die Abdichtung der Beckensohle
erforderlich,
um
eine
ausreichende
Dichtwirkung
sicherzustellen. 19.2.
Empfehlungen
Die Aussagen des Gutachtens beziehen sich auf den bei Erstellung des Gutachtens den
Unterzeichnern
bekannten
Planungsstand.
Bei
Änderungen
ist
der
geotechnische Sachverständige zur Neubewertung der im Gutachten getroffenen Aussagen hinzuzuziehen.
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Die Baugrunduntersuchungen und abfallrechtlichen Untersuchungen basieren auf stichprobenartigen, punktuellen Aufschlüssen und Probenahmen, so dass lokale Abweichungen von den beschriebenen Verhältnissen möglich sind. Die gemachten Angaben sollten daher im Zuge der Bauausführung durch den geotechnischen Sachverständigen überprüft und bestätigt werden. Zur Absicherung gegen ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche der Anrainer wird eine außergerichtliche Beweissicherung des Gebäudebestands und baulicher Anlagen im Einflussbereich der Baumaßnahmen empfohlen. Die Ergebnisse der Beweissicherung
sollten
von
den
betroffenen
Eigentümern
bzw.
Besitzern
gegengezeichnet und damit in ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit bestätigt werden.
Dipl.-Geogr. M. Hofer
Dipl.-Ing. N.. Oehler
PeTerra GmbH
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Verteiler:
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Urheberrechtliche Hinweise Das vorliegende Gutachten einschließlich aller Anlagen darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Erstellers weder im Gesamten noch auszugsweise veröffentlicht, vervielfältigt oder geändert, noch für ein anderes Vorhaben genutzt werden, als für fü das, das auf dem Deckblatt bzw. Plankopf ausgewiesen ausgewiese ist. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die Prüfgegenstände.
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