Genehmigung (NS 23/05) zur Beseitigung von Gehölzen zur ...

Betreutes Wohnen, Werkstätten und Tagesförderstätte für behinderte Menschen. Bei der. Langauer Mühle, der Werkstatt für Behinderte der Heilerziehung ...
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Projektreferenz

Fachbeitrag Naturschutz zum Bauantrag Projektbeschreibung Die Stiftung Scheuern, eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts, bietet Wohnplätze, Betreutes Wohnen, Werkstätten und Tagesförderstätte für behinderte Menschen. Bei der Langauer Mühle, der Werkstatt für Behinderte der Heilerziehung Scheuern in Nassau, soll eine Überdachung für ein bislang nur eingezäuntes Außenlager errichtet werden. Auf die Bauvoranfrage im August 2011 wurde im Dezember 2011 ein positiver Bauvorbescheid mit der Auflage, im Rahmen des Bauantrages einen Landespflegerischen Begleitplan (Fachbeitrag Naturschutz) vorzulegen, erteilt. Das Bauvorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, für den im Rahmen des Fachbeitrages Naturschutz gemäß § 14 LNatSchG der Nachweis der Kompensation zu erbringen ist. Die Kompensationsmaßnahmen und die erforderlichen Unterlagen für den Naturschutz-Nachweis wurden im Januar 2012 in einem Ortstermin mit der Naturschutzbehörde des Rhein-Lahn-Kreises und der Stiftung Scheuern abgestimmt. Das Außenlager befindet sich nordöstlich der Langauer Mühle. Der eingezäunte und mit Verbundsteinpflaster versiegelte Bereich wird mit einer Konstruktion aus Trapezblechen auf Pfetten mit Stahlträgern mit einer leichten Dachneigung überdacht. Die Versiegelung mit Verbundsteinpflaster sowie die neue geplante Ausführung als Bodenplatte (abgeriebene Betonoberfläche) stellen einen Eingriff in die Biotop- und in die Bodenfunktion dar. Vom Eingriff betroffen ist eine Fläche von 103,5 m². Durch den Verlust der Biotope verliert die Fläche ihre Funktion und Bedeutung für Pflanzen und Tiere. Mit dem Eingriff in die Bodenfunktion verbunden ist durch die Vollversiegelung eine Beeinträchtigung des Landschaftspotentials Wasser. Die Überdachung ist eine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft und wirkt sich auf das Landschaftsbild aus. Als Kompensationsmaßnahmen wurden dreireihige Heckenpflanzung mit einheimischen Sträuchern, die Entfernung von größtenteils abgestorbenen Fichten im Hangbereich und der Anstrich der Zaunanlage um das Außenlager vorgesehen. Der Eingriff wurde gemäß der Bilanzierungstabelle der SGD Nord für die Bilanzierung von Eingriffen in die Bodenfunktion und deren Kompensation bilanziert. Der Eingriff in die Bodenfunktion ist mit einem Überschuss kompensiert. In Verbindung mit der Aufwertungsfunktion der Heckenpflanzung und dem Freistellen der Hangbereiche wird damit auch der Eingriff in die Biotopfunktion ausgeglichen. Gleichzeitig tragen beide Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes bei, so dass in Verbindung mit dem Anstrich der Zaunanlage auch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgeglichen wird. AG:

Stiftung Scheuern

Umfasst:

Abstimmung mit technischer Planung / Naturschutzbehörde, Ortstermin, Fachbeitrag

ium – Petra Leischwitz – Kieselsteinweg 10 – 56322 Spay – Tel. 02628 – 988958 – [email protected] – www.iu-m.de