Prozesskostenübernahme im Kündigungsschutzverfahren Arbeitnehmer
und
FragRobin AG
Vorname, Nachname
FragRobin Aktiengesellschaft
Rankestraße 2
Straße, Hausnummer
10789 Berlin
PLZ, Ort
- Nachfolgend: Arbeitnehmer_in
- Nachfolgend: FragRobin AG
Ihre Vorteile ● ● ●
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FragRobin übernimmt Ihre vollständigen Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren, wenn der Rechtsstreit verloren wird Das heißt es besteht kein Prozessrisiko: bei einer erfolglosen Klage entstehen Ihnen keinerlei Kosten Nur wenn der Rechtsstreit gewonnen wird und Sie eine Abfindung ausgezahlt bekommen oder weiterbeschäftigt werden, sind die Rechtsanwaltsgebühren nach Abschluss des Verfahrens zurück zu erstatten; die Gerichtsgebühren müssen auch in diesem Fall nicht gezahlt werden Schnell und unkomplizierte Bearbeitung Ihres Antrags innerhalb von 24 Stunden (werktags)
VON FRAGROBIN ODER FRAGROBIN-PARTNERANWÄLTIN /- ANWALT AUSZUFÜLLEN
Dem / der Arbeitnehmer_in geht es um die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung des folgenden Arbeitsverhältnisses: Vorgangsnummer Case-ID
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Arbeitgeber(in) ........................................................................................................................…………………………. Beschäftigt seit ........................................................................................................................................................ Kündigung vom ....................................................................................................................................................... Kündigungsgrund ................................................................................................................................................... Monatlicher Bruttolohn ........................................................................................................................................ Streitwert ................................................................................................................................................................. Name Partner-Anwältin -Anwalt .......................................................................................................................
§ 1 Umfang der Freistellung (1)
FragRobin stellt den von einer/m FragRobin-Partneranwältin/ -anwalt vertretenen Arbeitnehmer_in von den Kosten des Rechtsstreits über die Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach beiderseitiger Unterzeichnung dieser Vereinbarung bis zum Abschluss des Verfahrens durch Abfindungsvergleich frei.
(2)
Zu den Kosten des Rechtsstreits zählen die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GVG) sowie die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch FragRobin bedarf es für die Übernahme der Kosten zur Verteidigung gegen eine vom Arbeitgeber erhobene Widerklage, zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil sowie für sonstige prozessuale Maßnahmen, die das Kostenrisiko im Rahmen einer Kündigungsschutzklage erhöhen. Dem / der Arbeitnehmer_in ist bewusst, dass (Neben-) Ansprüche, die über den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und hilfsweisen Weiterbeschäftigung hinausgehen, wie die Geltendmachung des Anspruchs auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses, den Streitwert und folglich die Rechtsanwaltsgebühren nach RVG im Falle des § 3 (2) letzter Halbsatz dieser Vereinbarung erhöhen.
(3)
(4)
§ 2 Prozessförderungs- und Informationspflichten (1) (2)
(3)
Dem / der Arbeitnehmer_in lässt sich ausschließlich von der / dem oben genannten FragRobin-Partneranwältin / -anwalt vertreten. Dem / der Arbeitnehmer_in verpflichtet sich entsprechend seiner gesetzlichen Prozessförderungspflicht (§ 282 Abs.1 ZPO), sämtliche zur Geltendmachung seiner / ihrer Rechte sowie zur Durchsetzung der streitigen Ansprüche geeigneten und sinnvollen Handlungen vorzunehmen, insbesondere der gerichtlichen Anordnung des Gerichts persönlich zum Termin zu erscheinen, Folge zu leisten. Dabei hat er / sie in stetiger Rücksprache mit der / dem FragRobin-Partneranwältin / -anwalt auf eine sparsame und wirtschaftliche Prozessführung zu achten. Unter mehreren möglichen Verfahrensarten ist jeweils diejenige zu wählen, welche die geringsten Prozesskosten verursacht. Der / die Arbeitnehmer_in ist verpflichtet, FragRobin über sämtliche ihm im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung entscheidungsrelevante Tatsachen des dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalts zu informieren.
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(4)
Die Informationspflicht gilt gleichermaßen gegenüber den zu mandatierenden FragRobin-Partneranwalt / Partneranwältin ab dem Zeitpunkt des ersten Beratungsgesprächs bis zur Beendigung des Verfahrens bzw. der Mandatsniederlegung. Kommt der/die Arbeitnehmer_in seiner/ihrer Informationspflicht gegenüber FragRobin bzw. seinem/r FragRobin-Partneranwalt/Partneranwältin nicht nach und / oder weichen seine Angaben nachträglich nicht unerheblich von dem tatsächlichen Sachverhalt ab, so ist FragRobin gegenüber dem/der Arbeitnehmer_in von der Verpflichtung zur Freistellung nach § 1 befreit. Dies gilt insbesondere in den Fällen der Abtretung, Verpfändung und Übertragung der dieser Vereinbarung unterfallenden Ansprüche an Dritte, oder sonstigen Umstände, die der Entstehung, dem Fortbestand oder der Durchsetzbarkeit der Ansprüche entgegenstehen. FragRobin ist berechtigt, unbeschränkt Auskunft direkt beim FragRobin-Partneranwalt einzuholen. Der/die Arbeitnehmer_in entbindet den/die FragRobin-Partneranwalt/Partneranwältin gegenüber FragRobin insoweit ausdrücklich von der anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO).
(5)
(6)
§ 3 Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren (nach RVG) im Falle des Obsiegens (1)
Die Freistellung von den Gerichtsgebühren nach GVG und der Rechtsanwaltsgebühren nach RVG erfolgt unentgeltlich, wenn der / die Arbeitnehmer_in im Rechtsstreit unterliegt. Nur im Falle des Erfolges der Kündigungsschutzklage, das heißt, wenn der / die Arbeitnehmer_in die Weiterbeschäftigung bzw. eine Abfindung durch rechtskräftiges Urteil oder gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Vergleich erzielt, hat der / die Arbeitnehmer_in die Rechtsanwaltsgebühren nach RVG zurück zu erstatten. Gerichtskosten nach GVG fallen in diesem Fall nicht an.
(2)
§ 4 Abtretung und Zahlungsmodalitäten (1) (2) (3) (4) (5)
Bei erfolgreicher Beendigung des Rechtsstreits im Sinne des § 3 (2), stellt FragRobin dem/der Arbeitnehmer_in eine Rechnung in Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach RVG aus entsprechend des Kostenfestsetzungsbeschlusses des in dieser Sache befassten Arbeitsgerichts. Gemäß § 3 (1) entstehen dem/der Arbeitnehmer_in keine Kosten für die erfolglose Rechtsverfolgung. Im Falle der Weiterbeschäftigung sind die Rechtsanwaltsgebühren nach RVG in 6 (sechs) gleichen Monatsraten, beginnend im Monat des Eintritts der Rechtskraft des Urteils oder des Vergleichsabschlusses an FragnRobin zurück zu erstatten. Der/die Arbeitnehmer_in tritt die ihm aus einem Abfindungsvergleich oder vergleichbaren Vereinbarung entstehenden Forderungen im Umfang der im Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts festgesetzten Rechtsanwaltsgebühren an FragRobin ab. FragRobin ist berechtigt, der/dem mandatierten Partneranwältin/Partneranwalt die Vorausabtetetung zu notifizieren und die Forderung direkt über das Rechtsanwalt-Anderkonto einzuziehen.
§ 5 Schlussbestimmungen (1)
(2) (3)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen zu ersetzen, deren Inhalt dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
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(Ort, Datum (Unterschrift / Stempel FragRobin AG)
(Ort, Datum) (Unterschrift des Anspruchsstellers)
Einwilligung in die Entbindung von der anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit und Datenweitergabe VON FRAGROBIN ODER FRAGROBIN-PARTNERANWÄLTIN /- ANWALT AUSZUFÜLLEN Vorname, Nachname ………………........................................................................................................................... Name der Kanzlei ...................................................................................................................…………………………. Straße, Hausnummer ............................................................................................................................................. PLZ, Ort …………........................................................................................................................................................
an die - im Folgenden „FragRobin-Partneranwalt“ - FragRobin AG Rankestraße 2, 10789 Berlin Ich erteile hiermit die jederzeit widerrufliche Einwilligung, dass der FragRobin-Partneranwalt alle das Mandatsverhältnis betreffenden sowie zur Abrechnung der mir gegenüber erbrachten Leistungen erforderlichen Daten des Mandatsverhältnisses, (insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kostenfestsetzung, Abfindungsbetrag, Verfahrensstand, etc.), auch soweit es sich dabei um „personenbezogene Daten“ i.S.v. § 3 Abs. 9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) handelt, an die FragRobin AG, Rankestraße 2, 10789 Berlin, zum Zwecke der vertragsgemäßen Durchführung der Kostenfreistellung, der Kommunikation von der FragRobin AG mit dem FragRobin-Partneranwalt sowie zur Rechnungserstellung an mich zur Verfügung stellen und alle erforderlichen Auskünfte erteilen darf. Insoweit entbinde ich den FragRobin-Partneranwalt ausdrücklich und umfassend von der anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit. Soweit die Forderung an die FragRobin AG abgetreten werden soll, stimme ich der Abtretung ebenfalls zu. Diese Erklärung soll zugleich als Benachrichtigung i.S.v. § 33 BDSG gelten.
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Auskunftseinholung und Datenübermittlung an die SCHUFA Holding AG Ich willige ein, dass die FragRobin AG der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Dienstleistungsvertrages übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird die FragRobin AG der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der FragRobin AG oder Dritter erforderlich ist und die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, die FragRobin AG mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder das der Forderung zugrundeliegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von der FragRobin AG fristlos gekündigt werden kann und die FragRobin AG mich über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird die FragRobin AG der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Abs. 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der FragRobin AG oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln
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(Ort, Datum) (Unterschrift des Anspruchsstellers)
Vorausabtretung und Einziehung vom Rechtsanwalt-Anderkonto Vorgangsnummer Case-ID
Abtretender
Abtretungsempfänger
Vorname, Nachname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Vorname, Nachname
Straße, Hausnummer
Die oben genannten Parteien vereinbaren das Folgende: Der Abtretende tritt an den Abtretungsempfänger folgende Forderung für den Fall der Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich ab: Höhe der Forderung:
entsprechend der durch Kostenfestsetzungsbeschluss Arbeitsgerichts festgesetzten Rechtsanwaltsgebühren (nach RVG)
des
Der/ die Abtretende bestätigt, dass ● ●
er die erwähnte Forderung nicht an einen anderen Gläubiger abgetreten hat bzw. abtreten wird; der Abtretungsempfänger berechtigt ist der / dem mandatierten Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt die Vorausabtetetung zu notifizieren und die Forderung direkt über das Rechtsanwalt-Anderkonto einzuziehen.
Die Abtretungsempfängerin nimmt die Abtretung an: ……………………………………………………………………………………..
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(Ort, Datum (Unterschrift / Stempel FragRobin AG)
(Ort, Datum) (Unterschrift des Abtretenden)
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