Für die Benutzung der ebs Bibliothek werden mit

Benutzungsordnung der Bibliothek der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. Für die Benutzung der EBS Bibliothek (Business Bibliothek und Jura Bibliothek).
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Benutzungsordnung der Bibliothek der EBS Universität für Wirtschaft und Recht

Für die Benutzung der EBS Bibliothek (Business Bibliothek und Jura Bibliothek) werden mit Kenntnis des Senats folgende Benutzungsbedingungen erlassen: 1. Rechtscharakter a) Zwischen der Bibliothek und den Benutzern wird ein privatrechtliches Benutzungsverhältnis begründet. b) Mit dem Betreten der Bibliothek erkennt jeder Benutzer die Benutzungsordnung an. 2. Zweck Die Bibliothek dient als wissenschaftliche Bibliothek der Forschung, Lehre und dem Studium und - soweit damit vereinbar – sonstiger wissenschaftlicher Arbeit, Weiterbildung und sachlicher Information. 3. Benutzerkreis a) Die Benutzung der Bibliothek und ihrer Einrichtungen ist allen Mitgliedern der EBS Universität gestattet. b) Angehörige anderer Hochschulen können bei nachgewiesenem Interesse zugelassen werden. 4. Zulassung zur Benutzung a) Ohne förmliche Zulassung sind zur Benutzung berechtigt die Mitglieder der Fakultät (Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Doktoranden, immatrikulierte Studierende, Teilnehmer an Weiterbildungsprogrammen) sowie Gastdozenten und Mitarbeiter der EBS Universität. b) Für Studierende und Mitarbeiter der EBS Universität ist der Studenten- bzw. Mitarbeiterausweis der Leihausweis. c) Personen, die der EBS Universität nicht angehören, haben sich durch Personalausweis auszuweisen (Hinterlegen des Ausweises an der Auskunft). d) Jeder Nutzer ist verpflichtet, zum Ende des Benutzungsverhältnisses alle entliehenen Medien zurückzugeben. Ausstehende Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek sind zu begleichen. 5. Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekanntgemacht. 6. Internetnutzung und Bibliothekstechnik Hinsichtlich der Nutzung von Internet, Netzwerksystemen und Computerarbeitsplätzen sowie der Multifunktions- und sonstigen Geräten (z.B. Bookeyescanner) gelten die Richtlinien der IT-Abteilung der EBS Universität.

7. Anfertigen von Kopien, Downloads und weiteren Vervielfältigungen Das Anfertigung von Kopien und Downloads darf nur zum persönlichen Gebrauch der Benutzer erfolgen. Für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Urheberrecht) ist der Benutzer allein verantwortlich. 8. Benutzung der Präsenzbestände a) Die Bestände der Bibliothek sind grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Bibliotheksräumen zu benutzen. Über Ausnahmen im begründeten Einzelfall entscheidet die Bibliotheksleitung. b) Studenten können Medien über Nacht entleihen. Die Ausleih- und Rückgabezeiten sind durch Aushänge bekannt gemacht. c) Die Kurzausleihe kann einzelnen Benutzern versagt werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass sie die Werke nicht fristgemäß zurückbringen werden. d) Von der Ausleihe grundsätzlich ausgenommen sind: Zeitschriften und Loseblatt sammlungen. e) Entliehene Medien sind bis zum Ablauf der Leihfrist an die Bibliothek zurück zu geben oder zu senden. Entscheidend für den Rückgabezeitpunkt ist der Eingang des Mediums in der Bibliothek. Bis dahin trägt der Entleihende das Verlustrisiko. f) Die Verzugsgebühren für säumige Benutzer sind dem Aushang zu entnehmen. 9. Verhaltensregeln a) Die Benutzer haben alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Ablauf des Bibliotheksbetriebes stört, in allen Räumen ist größte Ruhe zu bewahren . b) Überbekleidung, Schirme und größere Behältnisse (Taschen, Rucksäcke, Aktenmappen, Einkaufsbeutel, etc.) dürfen nicht in die Bibliotheksräume mitgenommen werden. Die Schließfächer sind bis zum Schließen der Bibliothek am selben Tag zu räumen. c) Beim Verlassen der Bibliothek sind alle vom Benutzer mitgeführten Bücher, Aktenordner, Handtaschen und Laptop-Taschen, etc. dem Bibliothekspersonal unaufgefordert vorzuzeigen. d) In den Räumen der Bibliothek ist das Rauchen, Essen und Trinken (Ausnahme: Wasserflaschen) nicht gestattet. Handys müssen auf stumm geschalten werden. e) Das Mitbringen von Tieren in die Bibliothek ist nicht gestattet. f) Der Buchbestand sowie sämtliche Einrichtungen und Geräte sind sorgfältig zu behandeln. g) Eintragungen, Unterstreichungen und sonstige Veränderungen sind untersagt, Loseblattsammlungen und Ordnern dürfen keine Blätter entnommen werden. 10. Haftung und Schadensersatz a) Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliotheksgut hat der Nutzer vollen Ersatz zu leisten, auch wenn ihn kein unmittelbares Verschulden trifft. b) Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliotheksleitung nach pflichtgemäßem Ermessen. c) Die EBS Bibliothek ist berechtigt, bei Verlust von Schlüsseln oder Schlössern eines Schließfaches einen Ersatz zu verlangen.

11. Weisungs- und Ausschlußrecht a) Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, von jedem Benutzer der Bibliothek zu verlangen, sich auszuweisen. b) Das Bibliothekspersonal ist berechtigt den Benutzern im Sinne dieser Benutzungsordnung Weisungen zu erteilen. c) Die Bibliotheksleitung ist berechtigt einen Benutzer, der schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstößt, ganz oder teilweise bzw. für eine gewisse Dauer von der Benutzung auszuschließen. d) Bei besonders schweren Verstößen erfolgt Meldung an die Universitätsleitung, die über weitere Konsequenzen entscheidet.

12. Inkrafttreten Die Benutzungsordnung tritt ab dem 01.11.2013 in Kraft und ist gültig bis sie durch eine neue Regelung ersetzt wird. Oktober 2013 Erlassen von:

O. B. Güllich Geschäftsführer, COO