FÜHRERSCHEINAUSBILDUNG Begleitetes Fahren ab 17 Jahre/ Klasse B ab 18 Jahre
FAHRSCHULANMELDUNG
BESCHEINIGUNG ÜBER TEILNAHME AM LEHRGANG ÜBER SOFORTMASSNAHMEN AM UNFALLORT
SEHTESTBESCHEINIGUNG EINER ANERKANNTEN SEHTESTSTELLE
PERSONALAUSWEIS ODER PASS DER ANTRAGSTELLERIN ODER DES ANTRAGSTELLERS
EIN AKTUELLES BIOMETRISCHES PASSFOTO Die Regelungen für das biometrische Passfoto sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER FAHRERLAUBNIS KLASSE B ODER BEGLEITENDES FAHREN AB 17 mit Unterschrift der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung. Den Antrag findest Du hier.
NUR BF17: KOPIE DES FÜHRERSCHEINS jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt
NUR BF17: EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DER BEGLEITPERSON oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift. Den Antrag findest Du hier. Den Antrag auf begleitendes Fahren müssen Deine Eltern, der alleinerziehende Elternteil oder die erziehungsberechtigte Person mit unterschreiben. Du kannst ihn frühestens 6 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag stellen.
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