EXPORTBERICHT

Import- und Devisenregime ist liberal, allerdings gibt es teilweise hohe ..... Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt.
243KB Größe 10 Downloads 106 Ansichten
EXPORTBERICHT Kenia

Wirtschaft / Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen Stand: März 2011

Grundlage dieser Broschüre ist der AWO-Länderreport OSTAFRIKA, der freundlicherweise von AUSTRIAN TRADE zur Verfügung gestellt wurde. AUSTRIAN TRADE ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich. Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ). Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.

2

Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: AWO-Redaktion Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail: [email protected], Internet: http://wko.at/awo Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. © AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) Die Wiedergabe mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen gestattet. Ist für die Wiedergabe bestimmter Text- und Multimedia-Daten (Ton, Bilder, Programme usw.) eine vorherige Genehmigung einzuholen, so hebt diese die oben stehende allgemeine Genehmigung auf; auf etwaige Nutzungseinschränkungen wird deutlich hingewiesen. Überarbeitung für den Freistaat Bayern durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-43, Telefax: 0911/23886-50 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.auwi-bayern.de - http://www.awz-bayern.de Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der AUSSENWIRSCHAFT ÖSTERREICH (AWO), der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der BIHK Service GmbH ist ausgeschlossen.

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

3

ALLGEMEINE INFORMATIONEN...................................................................................................... 4 Wirtschaft im Überblick ....................................................................................................................... 6 Wirtschaftsdaten 2009 ........................................................................................................................ 6 AUSSENHANDEL .............................................................................................................................. 7 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ...................... 9 Maße, Gewichte und Normen............................................................................................................. 9 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................. 10 Forderungseintreibung...................................................................................................................... 10 e-trade-center (www.e-trade-center.com)......................................................................................... 10 Bank- und Finanzwesen ................................................................................................................... 10 Verkehr, Transport, Logistik.............................................................................................................. 11 Steuern und Zoll ............................................................................................................................... 12 Steuern und Abgaben....................................................................................................................... 12 Zoll und Außenhandelsregime.......................................................................................................... 12 Rechtliche Rahmenbedingungen...................................................................................................... 14 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen ................................................................................ 14 Rechtsanwälte .................................................................................................................................. 14 Firmengründung ............................................................................................................................... 14 Patent-, Marken- & Musterrecht........................................................................................................ 15 Eigentum und Forderungen .............................................................................................................. 15 Vertretungsvergabe .......................................................................................................................... 15 Arbeits- & Sozialrecht ....................................................................................................................... 15 Schiedsgerichtsbarkeit...................................................................................................................... 16 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN............................................................................... 16 ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE .......................................................................................................... 18 Wichtige Adressen............................................................................................................................ 19 Links ................................................................................................................................................. 24

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Key facts Staatsform

Präsidialrepublik

Fläche

569.250 km²

Bevölkerung

ca. 38,6 Mio. Einwohner

Städte

Hauptstadt Nairobi (1,35 Mio. Einwohner), Mombasa (600.000 Einwohner)

Klima

tropisch (Küste), semiarid und sub-tropisch (Hochland/Zentrum)

Währung

Kenyan Shilling (KES), 1 Euro = 116,134 KES (Stand: 14.03.2011)

arid

(Norden,

Nordosten),

Einen aktuellen Währungsrechner finden Sie auch unter www.auwi-bayern.de → Arbeitshilfen→ Währungsrechner. Historischer Überblick Das Gebiet des heutigen Staates Kenia war bereits vor mehr als vier Millionen Jahren von frühen Vormenschen wie Australopithecus anamensis und Kenyanthropus platyops besiedelt und gehört zu jenen Regionen Afrikas, in denen sich die Gattung Homo entwickelte. Die Geschichte Kenias als Kolonie beginnt 1885 mit einem deutschen Protektorat über die Besitzungen an der Küste des Sultans von Sansibar. 1888 kam die Imperial British East Africa Company nach Kenia und verwaltete bis 1895 Britisch-Ostafrika. Deutschland übergab seine küstennahen Gebiete 1898 an die Briten. 1895 rief die britische Regierung Britisch-Ostafrika als Protektorat aus und gab 1902 das fruchtbare Bergland als Siedlungskolonie für Weiße frei. 1920 wurde Kenia offiziell zur Kronkolonie. Kenia durchlebte Kolonialgeschichte und war lange Zeit in der Hand der Briten. Von 1952 bis 1960 war Kenia auf Grund von Aufständen im Ausnahmezustand. 1957 fanden die ersten Wahlen statt. Die Kenya African National Union (KANU) bildete die erste Regierung. Am 12. Dezember 1963 wurde Kenia unabhängig. Ein Jahr später wurde Jomo Kenyatta der erste Präsident der Republik Kenia, in der das Einparteiensystem galt. Wegen Korruptionsvorwürfen wurden 2005/06 zehn Minister entlassen oder traten wegen größerer Finanzskandale (Anglo-Leasing-Skandal und Goldenberg-Skandal) selbst zurück. Zu den aus mangelnder Loyalität zur Regierung von Präsident Kibaki 2006 entlassenen Ministern gehörten unter anderem Bauminister Raila Odinga und Außenminister Kalonzo Musyoka. Am 22. März 2006 trat das (nach der für die Regierung gescheiterten Volksabstimmung über die neue Verfassung) von Präsident Kibaki beurlaubte Parlament zur neunten Periode zusammen. Kibaki äußerte sich zur neuen Verfassung und positiv zum Kampf gegen die Korruption. Er bejahte die Pressefreiheit (hier bezog er sich auf den „Sturm auf den Standard“, siehe weiter unten), mahnte die Presse aber gleichzeitig zur Verantwortung. Am 28. November 2006 gelang in der KANU ein interner Parteicoup, in dem durch eine nicht durch die Führung der Partei einberufene Delegiertenkonferenz in Mombasa eine neue Parteiführung gewählt und wohl mit Hilfe der Regierung und Ex-Präsident Moi registriert wurde. Damit wurde trotz lautstarker Proteste Uhuru Kenyatta fast die gesamte alte Parteiführung entmachtet und Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

5 Nicolas Biwott neuer Parteichef. Gleichzeitig wurde er damit auch der mit zahlreichen Privilegien versehene offizielle Führer der Opposition im Parlament. Der Oberste Gerichtshof (High Court) hob diese Entscheidung am 29. Dezember 2006 wieder auf, bis in der Hauptsache am 11. Februar 2007 entschieden würde. Damit war Uhuru wieder Parteiund Oppositionsführer – auf Zeit. Präsident Mwai Kibaki (vom Stamm der Kikuyu), Raila Odinga (vom Stamm der Luo) und Kalonzo Musyoka traten in der Präsidentenwahl im Dezember 2007 als Kandidaten an. Die Wahlen fanden am 27. Dezember statt. Kibaki wurde hierbei mit einer knappen Mehrheit von 300.000 Stimmen im Amt bestätigt. Die Opposition und internationale Wahlbeobachter sprechen von massiven Wahlfälschungen. Nach der Bekanntgabe der Vereidigung von Mwai Kibaki zum Präsidenten kommt es in ganz Kenia zu schweren Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstranten. Schwerpunkt der gewalttätigen Auseinandersetzungen sind die Hauptstadt Nairobi und Kisumu. Angeheizt wird die Situation durch ethnisch motivierte Gewaltakte in mehreren Landesteilen, die für einen Wechsel an der Spitze des politischen Systems stimmten. Sie richten sich vor allem gegen Kikuyus, also Angehörige der Ethnie von Präsident Kibaki. Bevölkerung Ca. 38,6 Mio. Einwohner - davon 80.000 Asiaten, 35.000 Europäer, rund 40.000 Araber; Religionszugehörigkeit: Etwa 70 % der Bevölkerung sind Christen, davon etwa 26 % Anglikaner, 26 % Katholiken, 2,5 % Orthodoxe sowie Anhänger der zahlreichen afrikanischen Kirchen. Mindestens 10 % der Kenianer werden den traditionellen afrikanischen Naturreligionen zugerechnet. Daneben gibt es vor allem an der Küste Muslime der sunnitischen Richtung, die ungefähr 20 % der Gesamtbevölkerung ausmachen. Im östlichen Viertel des Landes dominieren muslimische Somali, die etwa die Hälfte aller Muslime Kenias ausmachen. Genauere Zahlen sind umstritten, da eine Unterscheidung zwischen kenianischen Somali und zwischen einer halben und einer Million Flüchtlingen aus Somalia schwierig ist. Landes- und Geschäftssprachen Die Landessprachen sind KiSuaheli und Englisch. Als Amts- und Geschäftssprache wird aber Englisch verwendet.

„Wussten Sie,….“ dass Kenia die größte Volkswirtschaft der „Eastern African Community“ ist? Die Gemeinschaft besteht aus Uganda, Tansania, Ruanda, Burundi sowie Kenia und gewährleistet seit Juli 2010 den freien Waren-, Personen, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen diesen Ländern.

Politisches System Die Präsidialrepublik Kenia wird von dem Staatsoberhaupt Mwai Kibaki und dem Regierungschef Raila Odinga geführt. Abkommen mit Deutschland  Investitionsschutzabkommen (2000)  Doppelbesteuerungsabkommen (1979)  Abkommen über die Finanzielle Zusammenarbeit  Umschuldungsabkommen (2004) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen UNO und Unterorganisationen, WTO, IMF, African Union, Commonwealth, COMESA – Common Market for Eastern and Southern Africa, Weltbank, Afrikanische Entwicklungsbank, EAC - East African Community, EU-AKP

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

6 WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK Kurze Charakteristik Kenia ist die stärkste Volkswirtschaft in der Region Ostafrika, trotzdem lebt mehr als die Hälfte der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze. Zum BNP tragen die Landwirtschaft ca. 25%, die Industrie 13% und der Dienstleistungssektor 62% bei. Mehr als zwei Drittel „Wussten Sie,… der Bevölkerung leben von und in der Landwirtschaft. Der Fremdenverkehr dass Kenia das einzige ist der bedeutendste Devisenbringer und ist nach den Unruhen in Folge der Entwicklungsland ist, Wahlen Ende 2007 wieder in einer Erholungs- bzw. Expansionsphase. Das in dem zwei UNO-Teilorganisationen ihren Import- und Devisenregime ist liberal, allerdings gibt es teilweise hohe Hauptsitz haben? Zollsätze zum Schutz der lokalen Industrie. Die Infrastruktur ist veraltet, Neben UNEP (United schadhaft und erneuerungsbedürftig. Die Erneuerungen der Nations Environment Straßeninfrastruktur gehört, mit dem Ausbau der Elektrizitätsgewinnung, zu Pro-gramme) ist dies den Prioritäten. Der Telekommunikationssektor (v.a. Mobiltelefone) zählt zu das UNCHS (United Nations Centre for den stärksten Wachstumsbranchen. Blumenzucht und -exporte haben viele Human Settlement) Investoren angezogen. bzw. HABITAT.

Kenia hat nur geringfügige Vorkommen an Bodenschätzen. Man gewinnt in nennenswerter Menge Natriumcarbonat (z. B. im Magadi-See) und Salz, daneben geringe Mengen an Gips, Blei, Gold, Silber, Kupfer, Asbest, Kalkstein, Graphit und Flussspat, Seifenstein. Wirtschaftslage und Perspektiven Die Wirtschaftslage wird weiterhin angespannt bleiben, da die Nachwirkungen der Wirtschaftskrise von 2009 noch immer zu spüren sind. Die Regierung wird mit steuerlichen und finanziellen Anreizen versuchen, die Wirtschaft wieder in Gang zu bekommen. Dies hängt jedoch auch von den politischen Kämpfen innerhalb der Regierung ab. Für 2010 wird ein BIP-Wachstum von ca. 3,4% erwartet, für 2011 gar 5,3%. Die Inflation wird 2010 von 20,5% auf 6,5% fallen und 2011 sollen es gar nur mehr 5,5% sein. Ein erwarteter Anstieg bei den Exporten sollte auch ein geringeres Handelsbilanzdefizit ergeben – von 5,1% in 2009 auf 4,8% in 2010. Ein Anstieg in Importen wird das Handelsbilanzdefizit 2011 wieder auf 5,6% steigen lassen. Wirtschaftsdaten 2009 BIP Wirtschaftswachstum Inflation Exporte Importe Auslandsschuld Devisenreserven

30,21 Mrd. USD 2,6 % 10,0 % 4,479 Mrd. USD 9,031 Mrd. USD 7,729 Mrd. USD 2,601 Mrd. USD

Quelle: Economist Intelligence Unit

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

7 Bedeutende Wirtschaftssektoren Der wichtigste Wirtschaftssektor Kenias ist nach wie vor die Landwirtschaft (inklusive Fischerei und Forstwirtschaft), in der ca. 25 % des BIP erwirtschaftet werden. Landwirtschaftliche Produkte (Gartenbau, Tee, Kaffee) sind Hauptexportgüter, wobei Tee wichtigstes Exportprodukt ist. Rund 70 % der Bevölkerung leben von der Landwirtschaft. Der bedeutendste Wirtschaftszweig im Dienstleistungssektor ist die Tourismusbranche, die neben der Teeindustrie auch Hauptdeviseneinnahmequelle des Landes ist. Der seit 2004 ständig gewachsene Tourismussektor setzte seinen positiven Trend 2007 fort, nahm jedoch nach den politischen Unruhen Ende 2007/Anfang 2008 und der Weltwirtschaftskrise stark ab. 2009 erholte sich die Tourismusbranche zunehmend, nur die Hotels entlang der kenianischen Küste sind nicht voll ausgelastet. Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) Kraftwerksprojekte, Infrastrukturprojekte – darunter die Umfahrung von Nairobi. Neubau eines Hafens bei Lamu, geplante Pipeline zwischen ölreichem Süd-Sudan und Hafen Mombasa bzw. Lamu. Die Bruttoanlageinvestitionen betrugen 2009 20,9% des BIP. Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.) In den städtischen Ballungszentren gibt es eine im afrikanischen Vergleich relativ gute Schul- und Fachausbildung, trotzdem herrscht in Kenia Fachkräftemangel. Die Alphabetisierungsrate der über 15-Jährigen liegt mit 85,1 % vergleichsweise hoch. Die Erwerbsquote beträgt 81,9%. Von den 38,6 Mio. Kenia ist überwiegend ein Agrarland. 75 % der Erwerbstätigen im landwirtschaftlichen Bereich tätig, v.a. als Subsistenz-Landwirte. 25% arbeiten in der Industrie und Dienstleistungen. Es wird von einer Arbeitslosenrate von ca. 40 % ausgegangen. Die folgenden Grafiken geben einen Überblick über die wichtigsten Handelspartner Exporte in Mio. USD

Importe in Mio. USD

520

1.134

437

1.028

404

880 6.640

3.114

UK

Indien

Niederlande Uganda Rest

Quelle: CIA World Factbook

China

VAE

Rest

Quelle: CIA World Factbook

AUSSENHANDEL Wichtigste Handelspartner Import VAE Indien Südafrika Japan Großbritannien

2008 (in Mrd. USD) 1,3830 1,1064 0,5532 0,5532 0,3688

Anteil (in %) 15 12 6 6 4

Export Urganda Großbritannien Tansania Niederlande USA

2008 Anteil (in Mrd. USD) (in %) 0,5364 12 0,4917 11 0,4023 9 0,3576 8 0,2682 6

Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2011

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

8

Wichtigste Im- und Exportprodukte 2008 Import (in Mrd. USD) Maschinen und 2,5816 Transportausrüstungen Mineralöl u. -produkte 2,4894 Fertigwaren 1,2908 Chemikalien 1,1986 Getränke und Tabak 0,7376

Anteil Export (in %)

2008 Anteil (in Mrd. USD) (in %)

28

Tee

0,8940

20

27 14 13 8

Gartenbauprodukte Chemikalien Kaffee Erdölerzeugnisse

0,7152 0,5364 0,1341 0,1341

16 12 3 3

Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2011

Außenhandel mit Deutschland Deutschland – Kenia 2007 (in Tsd. Euro) Export 208.925 Import 99.485 Saldo 109.440

2008*

2009*

2010

231.747 126.954 104.793

196.693 107.408 89.285

283.924 93.947 189.977

Quelle: Bayerische Landesbank, Statistisches Bundesamt * Nach Vorgabe der EU wurde die Güterklassifizierung für das Jahr 2009 geändert. Für das Jahr 2008 erfolgte vom Statistischen Bundesamt eine Umrechnung, mit der man 2008 und 2009 vergleichen kann.

Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach Kenia 2010 Anteil Exportprodukte Importprodukte (in Tsd. Euro) (in %) Erzeugnisse der Maschinen 62.904 22,2 Landwirtschaft und Jagd DatenverarbeitungsNahrungsmittel und 34.691 12,2 geräte, elektr. u. opt. Futtermittel Erzeugnisse Chemische 31.963 11,3 Sonstige Waren Erzeugnisse Kokereierzeugnisse Gummi- und 29.442 10,4 und Kunststoffwaren Mineralölerzeugnisse DatenverarbeitungsKraftwagen und 29.316 10,3 geräte, elektr. u. opt. Kraftwagenteile Erzeugnisse

2010 (in Tsd. Euro)

Anteil (in %)

75.489

80,4

14.189

15,1

1.589

1,7

486

0,5

350

0,4

Quelle: Statistisches Bundesamt

Außenhandel mit Bayern Bayern – Kenia 2006 (in Tsd. Euro) Export 11.641 Import 3.992 Saldo 7.649

2007

2008*

2009*

2010

23.623 2.966 20.657

49.677 6.301 43.376

28.562 2.703 25.859

30.657 3.310 27.347

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung * Nach Vorgabe der EU wurde die Güterklassifizierung für das Jahr 2009 geändert. Für das Jahr 2008

erfolgte vom Statistischen Bundesamt eine Umrechnung, mit der man 2008 und 2009 vergleichen kann.

Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach Kenia 2010 Anteil Importprodukte Exportprodukte (in Tsd. Euro) (in %)

2010 (in Tsd. Euro)

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

Anteil (in %)

9 Erzeugnisse der Landwirtschaft und Jagd

2.100

63,4

Maschinen

10.521

34,3

Sonstige Waren

491

14,8

Erzeugnisse der Landwirtschaft und Jagd

6.555

21,4

Nahrungsmittel und Futtermittel

369

11,1

Sonstige Waren

4.317

14,1

Textilien

139

4,2

Datenverarbeitungsgeräte, elektr. u. opt. Erzeugnisse

2.158

7,0

Holz und Holz- KorkKorb- Flechtwaren ohne Möbel

54

1,6

Elektrische Ausrüstungen

1.745

5,7

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung

INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik ist relativ liberal, allerdings ist es erklärtes Ziel der Regierung, eine „Kenianisierung“ voranzutreiben. Empfohlene Vertriebswege Warenabhängig. Bei Waren ohne nachfolgende Serviceleistung, wie z.B. für Konsumartikel, genügt ein Provisionsvertreter. Bei technischen Produkten sollte ein Importeur mit entsprechenden Lager- und Servicemöglichkeiten eingeschaltet werden. Werbung Es bieten sich Schaltungen in TV, Radio und Tageszeitungen, sowie Werbung an Plakatwänden. Die Werbung sollte dem lokalen Partner überlassen werden. E-Business hat kaum eine Bedeutung. Wichtigste Zeitungen Daily Nation ist eine Tageszeitung, regierungskritisch, aber weitgehend unabhängig; The Standard, Tageszeitung, gilt als oppositionsnah; Nairobi Star, seit Frühsommer 2007, eine auf Jugendliche Leserschaft zielende Boulevardzeitung in Nairobi, Besitzer KISS- FM; Business Daily, eine am Wallstreet Journal orientierte Zeitungsausgabe des Nation Verlages. Wichtigste Messen Messen haben nur regionale Bedeutung. Die Nairobi International Show ist jedoch vor Ort die wichtigste. Maße, Gewichte und Normen Metrisches System, die nationalen Normen basieren auf den "British Standard Specifications". Das Kenya Bureau of Standards (KEBS) hat die Qualitätsstandards gemäß ISO 9000 seit 1991 in das nationale Standardsystem übernommen. Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Die DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet die DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

10 Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de. Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Kenia ist ein Preismarkt; es gilt im Wesentlichen das Prinzip der freien Marktwirtschaft. Voraussetzung für den Erfolg ist ein aktiver Vertreter oder Importeur auf eigene Rechnung. Geschäfte mit staatlichen Stellen erfolgen bei großen Bestellungen über öffentliche Ausschreibungen oder über lokale Firmen, die ab Lager liefern bzw. einen Service bieten können. Zahlungskonditionen Üblicherweise in USD oder EUR. Bei Seefracht CFR Mombasa (nur in Ausnahmefällen auch fob Europahafen), bei Luftfracht CFR Nairobi. Wenn der kenianische Importeur laut Kaufvertrag die Transportversicherung abdeckt, muss diese in Kenia abgeschlossen werden. Eine zusätzliche Versicherung in Europa ist möglich. Bei Erstgeschäften mit unbekannten Geschäftspartnern sollte auf Akkreditivzahlung (unwiderruflich, bestätigt) bestanden werden. Bonitätsauskünfte Bonitätsauskünfte können über die Deutsche Botschaft in Nairobi beschafft werden. Forderungseintreibung Durch die Deutsche Botschaft, aber meist nur mit Hilfe eines lokalen Anwalts erfolgreich. Preiserstellung Üblicherweise in USD oder EUR. e-trade-center (www.e-trade-center.com) Das e-trade-center ist die zentrale Geschäftskontaktbörse für grenzüberschreitende Kooperationen, Waren, Dienstleistungen und Consulting. Direkt über das Internet können hier rund um den Globus Geschäftsangebote veröffentlicht und abgefragt werden, kostenlos und unkompliziert. Die Vorteile des e-trade-centers für Geschäftskontakte:  Inserieren auf einer weltweit beworbenen Plattform  Direkter, unbürokratischer Kontakt zu neuen Geschäftspartnern  Keine überflüssigen Mehrfachanschreiben  Leichtes Auffinden Ihres Angebots durch einfache Suchkriterien  Zeitgemäße Form des E-Business Weitere Informationen finden Sie bei Ihrer örtlichen IHK oder Handwerkskammer oder unter www.auwi-bayern.de → Ansprechpartner. Bank- und Finanzwesen Kenia hat eine gute Durchdringung von Banken, die auch relativ professionell agieren. Die Bankenregulierung kann mit der EU nicht mithalten. Nicht einmal Basel I wurde bisher vollumfänglich implementiert. Devisentransaktionen sind problemlos.

Geschäftsbanken Diamond Trust Bank Kenya

Standard Chartered Bank

85th Floor , Nation Centre Kimathi Street Swb +254 20 2849000 RM Bank Kenya

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

11 Kenya

I & M Bank

Kenya Commercial Bank

Central Bank Barclays Bank of Kenya

Standard Bank Kenya / CFC Stanbic

Paramount Bank

Commercial Bank Africa

International Life House Mama Ngina Street 13th Floor +254 20 329 3000 swb I&M Bank House 2nd Ngong Avenue, Nairobi +254 20 22711994-8 Kencom House, Moi Avenue Nairobi +254 20 327 0000 swb Haile Selassie Avenue +254 (020) 286 0000 swb Barclays Plaza, M2 Loita Street, Nairobi +254 20 33 22 30 swb CFC Stanbic Centre Chiromo Road Purshottam Place Building , Museum Hill, Westlands Sound Plaza Woodvale Grove, Westlands +254 20 444 9266 Commercial Bank of Africa Building Mara/Ragati Roads Upperhill Nairobi +254 20 288 4000 swb

Verkehr, Transport, Logistik Kenia ist ein wichtiges Transitland in der Region. Mombasa ist Ostafrikas wichtigster Hafen. Die Straßenverbindungen gehen von der Küste über Nairobi in den Südsudan, nach Uganda und weiter in den Osten der Demokratischen Republik Kongo bzw. Ruanda und Burundi. Die Bahnverbindung von Mombasa über Nairobi bis Kampala ist sehr schlecht und daher auch kaum ausgelastet. Der Flughafen von Nairobi (Jomo Kenyatta) ist das Luftdrehkreuz der Region und wird von mehreren internationalen wie europäischen Fluglinien angeflogen. Es gibt eine Reihe guter, auch europäischer Logistikunternehmen, die in Kenia tätig sind. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft.  Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.  Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.  Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.  Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

12 Deshalb sollten Sie Folgendes beachten:  Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.  Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.  Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.  Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal Bayern unter: http://www.auwi-bayern.de (dort > Exportgeschäfte > Geschäftsabwicklung > Zölle, Steuern und Kontrollen)

STEUERN UND ZOLL Steuern und Abgaben Die Mehrwertsteuer (Value Added Tax = VAT) beträgt 16%. Umsatzsteuer / UID-Nummer Standards levy (turnover tax) 0,3% vom Umsatz Verbrauchssteuer http://www.revenue.go.ke/customs/customsexcisecontrol.html Einkommensteuer 30 % vom besteuerbaren Gewinn Zoll und Außenhandelsregime Importbestimmungen Einfuhrbeschränkungen sind weitgehend abgebaut. Für Waren, die aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen auch weiterhin eine Importlizenz benötigen und die in einer Negativliste angeführt sind, stellt die Licensing Division des Ministry of Commerce Importlizenzen aus. Zollbestimmungen Der Zolltarif ist nach dem harmonisierten System aufgebaut. Die Zollsätze werden vom cif-Wert berechnet und liegen zwischen 0% und 50%, in vielen Fällen wird neben dem Zoll noch ein Zollzuschlag (Excise Duty) eingehoben. Pre-shipment Inspection (PSI) Sämtliche Lieferungen, die einen Gesamtrechnungsbetrag von USD 5000,00 FOB übersteigen (bei gebrauchten Kfz-Reifen, Schuhwerk und Kleidung sowie pharmazeutischen Produkten, Düngemittel und neuen Kühlaggregaten ist die PSI obligatorisch), müssen vor dem Versand der PSI gestellt werden. Der von der überprüfenden Kontrollfirma ausgestellte „Clean Report of Findings“ muss der Sendung beigefügt werden. Folgende Unternehmen führen PSI je nach Warenkategorie und Empfänger durch: Büro Veritas, Veritaskai 1, D – 21079 Hamburg, Tel. +49-40-236 25701, Fax: +49-40-236 25700, www.bivac.com. Intertek Deutschland GmbH, Niederlassung Hamburg, Bergedorfer Schlostr. 13, D-21029 Hamburg T: + 49 40 513 275-0, F: + 49 40 513 275 55, E: [email protected] Muster Muster, die als solche erkennbar sind, können zollfrei eingeführt werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

13 Geschenke Geschenksendungen sind nur dann zollfrei, wenn der Inhalt eindeutig zur unentgeltlichen Verteilung an bedürftige Personen bestimmt ist. Die Zollfreiheit gewährt das Finanzministerium auf Antrag. Vorschriften für Versand per Post Handelsfaktura in englischer Sprache, mindestens dreifach, in der die cif-Preise sowie separate Angaben über Seefracht und Versicherungsprämie enthalten sein müssen, Angabe des Ursprungslandes. Bei Gewährung eines Zahlungszieles sind die Zinsen gesondert anzuführen. Grundsätzlich werden Zinsen in der üblichen Höhe des Lieferlandes anlässlich der Überprüfung durch das Bureau Veritas anerkannt. Original-Frachtbrief zwei- bis dreifach Original-Versicherungszertifikate einer kenianischen Versicherung ein- bis zweifach Inspektionszeugnis ("Clean Report of Findings") für Lieferungen ab USD 5.000,Packliste dreifach Bei Postversand soll die Adressierung ausschließlich an die Nummer des Postfaches (P.O.Box) erfolgen. Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Pharmazeutische Produkte müssen auf der Verpackung die chemische Zusammensetzung in Englisch und Latein sowie das Endverbrauchsdatum tragen. Seit der Einführung des metrischen Systems in Kenia dürfen Waren, die fertig angeboten werden, nur noch in metrischen Einheiten zum Verkauf gestellt werden. Besondere Markierungsvorschriften bestehen bei Branntwein, Kondensmilch, Milchpulver, Baumwollgarnen und Seife. Begleitpapiere Handelsfaktura in englischer Sprache, mindestens dreifach, in der die cif-Preise sowie separate Angaben über Seefracht und Versicherungsprämie enthalten sein müssen, Angabe des Ursprungslandes. Bei Gewährung eines Zahlungszieles sind die Zinsen gesondert anzuführen. Grundsätzlich werden Zinsen in der üblichen Höhe des Lieferlandes anlässlich der Überprüfung durch das Bureau Veritas anerkannt. Original-Frachtbrief zwei- und dreifach Original-Versicherungszertifikate einer kenianischen Versicherung ein- bis zweifach Inspektionszeugnis ("Clean Report of Findings") für Lieferungen ab USD 5.000,Packliste dreifach Restriktionen Bei Einfuhr von Tieren, Pflanzen, Waffen, Munition und Feuerwerksartikeln sind besondere Bestimmungen zu beachten. Die Einfuhr von Jagdwaffen ist untersagt (allgemeines Jagdverbot). Die Einfuhr von Medikamenten unterliegt einer strengen Kontrolle und darf nur seitens autorisierter Personen oder Institutionen erfolgen (Poison Permit). Verschiedene Embleme und Personen dürfen nicht aufscheinen (Nationalflagge Kenias, Präsident, etc.). Grundsätzlich ist für Waren der Negativliste eine Importlizenz, die von der Import Licensing Division im Ministry of Commerce ausgestellt wird, notwendig. Artenschutz Kenia ist dem Washingtoner Artenschutzabkommen 1979 beigetreten. Bei der Ein- und Ausreise wird sehr streng kontrolliert. Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

14 sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc. Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste – zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr – ,vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen. Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Kurze Charakteristik Kenia kann dem angelsächsischen Rechtskreis zugeordnet werden, das Niveau der Rechtspflege ist relativ gut, Verfahren sind aber sehr langwierig. Devisenrecht Es herrscht ein liberaler Devisentransfer. Man kann ohne Probleme Landes- und Fremdwährung einführen und auch ausführen. Ab 5.000,- USD besteht eine Meldepflicht. Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen Handelsvertreterrecht Freie Vertragsgestaltung möglich. Verträge sind nicht zwingend, werden aber dringend empfohlen. Rechtsschutz und Rechtsmittel Einschaltungen ordentlicher Gerichtsbarkeit, aber auch Schiedsgerichte möglich. Rechtsanwälte Bei Bedarf kann evtl. die Deutsche Botschaft, die German Business Association (GBA) oder das East African Business Council (EABC) einen vertrauenswürdigen Anwalt vor Ort benennen. Firmengründung Eine Firmengründung wird begrüßt, allerdings ist es empfehlenswert, einen kenianischen Staatsbürger zu einer Partnerschaft einzuladen. Alle Fragen im Zusammenhang mit einer Firmengründung sollten grundsätzlich vorher mit Hilfe eines kenianischen Rechtsanwaltes eindeutig geklärt werden. Investitionen und Joint Ventures Gemischte Gesellschaften sind erfahrungsgemäß zweckmäßiger als reine Ausländergesellschaften. Die spätere Rückführung einer Investition sowie die laufende Überweisung von Dividenden und Zinsen in das Ausland sind durch den "Foreign Investment Protection Act" (FIPA, Cap. 518) garantiert. Investoren müssen aufgrund dieser Bestimmungen im Voraus beim Finanzministerium um ein "Certificate of Approved Enterprise" ersuchen. Kenia hat "Export Processing Zones" (EPZ's) mit dem Ziel geschaffen, durch Gewährung besonderer Begünstigungen bei Wiederexport der Erzeugnisse die Industrialisierung zu fördern. Fragen beantwortet folgende Stelle: Kenya Investment Authority, P.O.Box 55704, 00200 Nairobi/Kenia, Tel.: +254-20-221401, Fax: +254-20-336663, E-Mail: [email protected], Web: www.investmentkenya.com Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

15 Steuerbestimmungen Investitionserleichterungen wie Steuerfreiheit bzw. -erleichterung sowie zollfreier Import von Maschinen und Anlagen sind möglich. Patent-, Marken- & Musterrecht Im Bereich von Patent-, Marken und Musterrecht wird "The English Trade Mark Act (1938)" angewandt. Patent- und Markenrecht Für Musterschutz genügt der Nachweis einer Registrierung in England, sie wird in Kenia anerkannt. Europäisches Patent ist anerkannt. Urheberrecht bisher nicht anerkannt. Eigentum und Forderungen Die kenianische Verfassung schützt grundsätzlich Privateigentum gegen Enteignung. Eigentumssicherung Grundbucheintragungen werden in Kenia vorgenommen. Eigentumsvorbehalt Muss vertraglich separat vereinbart werden. Geschäftsbedingungen ist nicht ausreichend.

Ein

Hinweis

auf

die

Allgemeinen

Wechsel- und Scheckrecht Das Wechsel- und Scheckrecht basiert auf dem britischen „Bill of Exchange Act“ (1882). Insolvenzrecht Das Konkursrecht basiert auf dem britischen „Bankruptcy Act“ (1914). Vertretungsvergabe Es gilt die freie Vertragsgestaltung. Arten von Vertretern Alle Arten von Vertretungsverhältnissen sind zulässig. Vertretungsvertrag Dieser kann mündlich oder konklusiv geschlossen werden, jedoch wird eine schriftliche Festhaltung empfohlen. Arbeits- & Sozialrecht Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen Sozialversicherung 5% vom Brutto-Einkommen. Bestimmungen für Montagearbeiten keine Einschränkungen, wenn Montage Teil eines Liefervertrages ist.

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

16 Schiedsgerichtsbarkeit Kenia hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris. Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:  die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);  es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)  die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist...................................... Detaillierte Auskünfte:  ICC Deutschland, Internationale Handelskammer Postfach 10 08 26, 50448 Köln oder Mittelstraße 12-14, 50672 Köln, Tel: +49(0) 2 21 / 257 55 71, Fax: +49(0) 2 21 / 257 55 93, E-Mail: [email protected].

INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN Sowohl während der Vorbereitungen für die Reise, als auch während des Aufenthaltes im Ausland steht Ihnen die Deutsche Botschaft in Nairobi zur Verfügung. Einreisebestimmungen Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht. Ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket sind vorzulegen. Visa können problemlos bei Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden. Die Kosten von ca. USD 50,- können bei der Einreise am internationalen Airport Nairobi bei Antragstellung bezahlt werden. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch der Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia in Verbindung zu setzen. Bei Abreise ist für internationale Flüge eine Flughafengebühr von USD 40,- zu entrichten. Dos & Don’ts In Gegenwart eines Afrikaners sollte man nie das Wort “Neger” aussprechen, da es beleidigend wirkt. Stattdessen die Bezeichnung „African“ verwenden. Will man erfolgreich sein, muss man den Ärger über die übliche Unpünktlichkeit hinunterschlucken. Vorwürfe über Unpünktlichkeit würden auf Unverständnis stoßen. Nach Einbruch der Dunkelheit ist man als Fußgänger gefährdet. In Ostafrika herrscht Linksverkehr. Pkws sollten mit Chauffeur gemietet werden. Ein Chauffeur bietet bei Unfällen den Vorteil, dass man nicht direkt mit der Polizei zu tun hat. Vor Antritt einer Taxifahrt sollte unbedingt der Preis im Vorhinein vereinbart werden. Bei Unkenntnis des möglichen Preises sollte der Hotelportier oder eine Person des Vertrauens konsultiert werden. Es empfiehlt sich, bei einem Besuchsprogramm ein Taxi für einen längeren Zeitraum zu mieten.

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

17 Safaris können meist kurzfristig gebucht werden, zur Vermeidung von unliebsamen Überraschungen allerdings nur bei guten Büros. Besonders billige Angebote sollte man meiden. Hier besteht die Gefahr, dass das Programm nicht eingehalten wird. Das erste Wort, das man wohl hören wird, wenn man in Kenia ankommt, ist ein freundliches „Jambo“. Es heißt so viel wie „Guten Tag“. Ein paar Brocken Swahili zu beherrschen, erfreut die Kenianer sehr, Verhandlungen werden aber auf Englisch geführt. Anreise Swiss, KLM, Air France, British Airways, SN Brussels, Quatar Air, EMIRATES, Kenya Airways, sowie eine Reihe weiterer internationaler Fluggesellschaften. Nairobi hat in der Region eine Drehscheibenfunktion. Geschäftszeiten Büro: Geschäfte: Post: Banks:

Montag – Freitag: 9.00 – 13.00 und 14.00 – 17.00 Montag – Samstag: 8.00 – 13.00 und 14.00 – Montag – Freitag: 9.00 – 13.00 und 14.00 – Montag – Freitag: 9.00 – 15.00 und Samstag: 9.00 - 11.00

17.00 17.00

Feiertage (einschließlich regionale Feiertage) 01. Januar, Karfreitag, Ostermontag, 01. Mai, 01. Juni, 10. Oktober, 20. Oktober, 12. Dezember, 25. und 26. Dezember. Man sollte auch die islamischen und indischen Feiertage bei der Planung von Geschäftsreisen beachten. Die Daten zu aktuellen Feiertagen finden Sie auch unter www.auwi-bayern.de → Arbeitshilfen → Feiertage weltweit. Notrufe Rettung, Polizei 999 (allgemeiner Notruf über Festnetz) 112 (allgemeiner Notruf Mobil) Maße und Gewichte metrisch Strom 220-240 V/50H Trinkgeld 10 % des Rechnungsbetrages Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag Hotel zwischen USD 100,- bis 250,Verpflegung USD 50,-bis 100,Zeitverschiebung deutsche Winterzeit + 2 Std. deutsche Sommerzeit + 1 Std. Lokales Reisebüro Es gibt eine große Anzahl von lokalen Reisebüros. Viele haben Dependancen in den großen Hotels. Dolmetschdienst auf Anfrage Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

18

Arzt Sollten Sie einen Arzt benötigen, wenden Sie sich bitte an die Hotelrezeption oder an Ihre Reiseleitung; sie werden Ihnen bei der Wahl des Arztes behilflich sein. Der internationale Krankenschein hat in Kenia keine Gültigkeit, daher müssen anfallende Arztrechnungen bar bezahlt werden. Gegen Vorlage einer detaillierten Rechnung mit genauer Angabe der Diagnose können Sie jedoch nach Rückkehr die Kosten bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist empfehlenswert. Lokale Verkehrsmittel Für weitere Strecken sind Kenia Airways sowie lokale Fluglinien empfehlenswert. Von Bahnreisen oder Überlandbussen wird abgeraten. Mietwagen, auch mit Fahrer sind üblich. Wenn man ein lokales Taxi nimmt, unbedingt den Fahrpreis vor Fahrtantritt verhandeln. Kfz-Bestimmungen Linksverkehr. Maximale Geschwindigkeit Überland 110 km/h, in Orten 50 km/h. Devisenvorschriften Die Ein- und Ausfuhr von kenianischen Schillingen und ausländischer Devisen ist erlaubt, doch sollen diese nur bei autorisierten Institutionen eingetauscht werden (Beleg zum eventuellen Rücktausch bei Ausreise aufheben!). Günstigste Währungen sind USD und EUR in Noten und als Reiseschecks. Kreditkarten üblich. Beträge ab USD 5.000,- sind bei der Ein- und Ausreise deklarationspflichtig. Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion) Für Waffen und Munition bestehen strenge Vorschriften. Musterkollektionen müssen beim Zoll deklariert werden; es ist ein Zolldepot zu hinterlegen. Die Refundierung des Zolldepots bei Wiederausfuhr der Musterkollektion kann mit bürokratischen Hindernissen verbunden sein. Impfungen Bei einem Aufenthalt außerhalb Nairobis ist Malariaprophylaxe empfehlenswert; vor Abreise ist Kontakt mit Tropeninstitut zwecks Überprüfung zu empfehlen. ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE zu Kenia sind im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

19

Bayerisches Außenwirtschaftsangebot Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der Wirtschaft - insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln: 

Delegations- und Unternehmerreisen



Delegationsbesuche



Go International



Messebeteiligungen



Bayern - Fit for Partnership



Kooperations- und Markterschließungsprojekte



Veranstaltungen



Auslandsrepräsentanzen



Finanzierungshilfen



Entwicklungszusammenarbeit

Tipp! Das Förderprojekt „Fit für Auslandsmärkte – Go International“ unterstützt mittelständische bayerische Unternehmen beim Auslandsgeschäft mit seinem Drei-Stufen-Konzept: 1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens 2. Erstellung eines individuellen Internationalisierungsplans 3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Plans. Weitere Infos unter www.go-international.de

Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische Förderprojekte finden Sie unter

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

20 Wichtige Adressen Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kenia

Riverside Drive 113, Lavington Ludwig Krapf House P.O. Box 30180 00100 Nairobi/ Kenya

Tel.: Fax: E-Mail: Web : Lageplan

+254-20-4262-100 +254-20-4262-129 [email protected] www.nairobi.diplo.de

Botschaft Kenia

Markgrafenstrasse 63, 10969 Berlin 030- 259 26 60 030- 259 26 65 0 [email protected]

Tel.: Fax: E-Mail: East African Business Council (EABC) Tel.: Fax: Web: German Business Association (GBA) E-Mail: Web:

P.O. Box 2617 Arusha / Tansania +255 (27)2543047 +255 (27)2509997 http://eabc.info/ P.O.Box 46855-00100 Nairobi, Kenya [email protected] http://www.gbakenya.com/

Österreichische Botschaft ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT IN KENIA Wabera Str., 2FL, City House, 00100 Nairobi Tel.: + 254-20-319076/7/8 Fax: + 254-20-342290 E-Mail: [email protected] Web: http://www.bmeia.gv.at/botschaft/nairobi.html

VERTRETUNG DER EUROPÄISCHEN UNION Union-House, Ragati Road; 00100 Nairobi Tel.: +254-20 271 30 20/1 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

21 Fax: +254-20- 271 19 54 E-Mail: [email protected] Web: http://delken.ec.europa.eu Schweizerische Botschaft 7th Floor International House, Mama Ngina Street, 00100 Nairobi Tel.: +254-20-228735 Fax: +254-20-217388 E-Mail: [email protected] Banken BARCLAYS BANK OF KENYA LTD. P.O.Box 30120 00100 N A I R O B I Tel.: +254 20 313364 Fax: +254 20 2213915 E-Mail: [email protected] Web: www.barclayskenya.com

STANDARD CHARTERED BANK (K) LTD. P.O.Box 30003 00100 N A I R O B I Tel.: +254-20-3293000 Fax: +254-20-2214086 E-Mail: [email protected] Web: www.standardchartered.co.ke

COMMERCIAL BANK OF AFRICA P.O.Box 30437 00100 N A I R O B I Tel.: +254 20 2884000 Fax: +254 20 2734616 E-Mail: [email protected] Web: www.cba.co.ke Lokale Reisebüros BUNSON TRAVEL SERVICE LTD. P.O.Box 45456 00100 N A I R O B I Tel.: +254 20 2221992/3/4 Fax: +254 20 22214120 / 2230872 E-Mail: [email protected] Web: www.bunsontravel.co.ke und www.carlsonwagonlit.co.ke

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

22 MUTHAIGA TRAVEL LTD. P.O.Box 63220 00619 N A I R O B I Tel.: +254 20 3750034/36 Fax: +254 20 3750035 E-Mail: [email protected] Web: www.supersafari.com

LET’S GO TRAVEL LTD. P.O.Box 60342 00200 N A I R O B I Tel.: +254 20 4447151 Fax: +254 20 4447270 E-Mail: [email protected] Web : www.letsgosafari.com

Fluglinien SWISS INTERNATIONAL AIRLINES P.O.Box 44549 00100 N A I R O B I Tel.: +254 20 3744045, 3744535 Fax: +254 20 2699989 E-Mail: [email protected] Web: www.swiss.com

SN BRUSSELS AIRLINES P.O.Box 43708 00100 N A I R O B I Tel.: +254 20 4443070, 4446002 Fax: +254 20 4441147 E-Mail: [email protected] Web: www.kenya.brusselsairlines.com

KENYA AIRWAYS / KLM P.O.Box 19002 00501 N A I R O B I Tel.: +254 20 6422000 Fax: +254 20 6422560, 6422446 E-Mail: [email protected], [email protected] Web: www.kenya-airways.com Dolmetschdienste Dolmetscherdienste werden ausschließlich vom Goethe-Institut in Nairobi angeboten, wobei schriftliche Übersetzungen zusätzlich von der Deutschen Botschaft in Nairobi beglaubigt werden müssen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

23 GOETHE INSTITUTE P.O.Box 49468 00100 N A I R O B I Tel.: +254 20 2224640, 2211381 Fax: +254 20 340770 E-Mail: [email protected] Web: www.goethe.de

Hotels NAIROBI SERENA HOTEL P.O.Box 46302 00100 N A I R O B I Tel.: +254 20 2822000 Fax: +254 20 2725481 E-Mail: [email protected] Web: www.serenahotels.com

HOTEL INTER-CONTINENTAL NAIROBI P.O.Box 30353 00200 N A I R O B I Tel.: +254 20 3200000 Fax: +254 20 3200030 E-Mail: [email protected] Web: www.ihghotels.com

HILTON NAIROBI Mama Ngina St, Nairobi, Kenya 00100 Tel.: +254 20 27 90 000 Fax: +254 20 22 26 477 E-Mail: [email protected] Web: www.hilton.de/nairobi

FAIRMONT THE NORFOLK HOTEL P.O.Box 58581 00200 N A I R O B I Tel.: +254 20 2265000 Fax: +254 20 2216796 E-Mail: [email protected] Web: www.fairmont.com/norfolkhotel

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)

24 Ärzte

Dr. Dirk ENGLISCH Prakt. Arzt (Vertrauensarzt der Deutschen Botschaft) P.O.Box 30180 00100 N A I R O B I Tel.: +254 20 4262108 Mobil: +254 721 322435 Fax: +254 20 4262120 E-Mail: [email protected] Dr. Andrew J. MEYERHOLD Praktischer Arzt P.O.Box 40384 00100 N A I R O B I Tel.: +254 20 2710771, 3874458 Mobil: +254 733 42379, 733 835960 E-Mail: [email protected]

Dr. Mauro SAIO Tropenarzt P.O.Box 20413 00200 N A I R O B I Tel.: +254 20 2845000, 2716480 Fax: +254 20 2725776 E-Mail: [email protected] LINKS Thema Auswärtiges Amt DeutschlandLänderinformation Wikipedia- Enzyklopädie, Länderinformation CIA World Factbook – Kenia Medien und Geschäftsinformationen Wirtschaftsentwicklung, englisch

Link http://www.auswaertiges-amt.de/ http://de.wikipedia.org/wiki/Kenia https://www.cia.gov/cia/publications/factbook/geos/ke.html http://www.africaonline.co.ke/ www.kenyaweb.com

Es können folgende Vereine und Organisationen behilflich sein:  East-African Business Council: http://eabc.info/  Afrika Verein: www.afrikaverein.de  German Business Association Kenya: www.gbakenya.com

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSTRIAN TRADE der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)