EWR

AfA, Zinsaufwand etc.) aus der. Nutzung/Verwertung oder Veräußerung qualifizierter IP (Basis: fremdübliche. Vergütung). IP-Box: 80% Steuerfreistellung des.
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Übersicht: Merkmale der IP-Box-Systeme in der EU/EWR

Belgien

Regelung IP-Box

Patent Box: 80%-Abzug auf (fremdübliche) Bruttoeinnahmen aus der Nutzung/Verwertung qualifizierter neuer Patente (Patenteinkünfte und Einkünfte ergänzender Schutzzertifikate); Nutzungsart spielt keine Rolle (direkt/Selbstnutzung oder Gewährung von Lizenzen), bei direkter Nutzung Aufteilung des Umsatzes nach best. Berechnungsmethoden, dto. bei anderen Einkünften

Begünstigung bei Veräußerung nein der IP (steuerbegünstigter Exit)?

Liechtenstein

Luxemburg

Niederlande

Spanien

UK

Zypern

IP-Box: 80% Steuerfreistellung des Einkommens (nach direkten Kosten wie BA und AfA IP) aus der IP-Box: Steuerfreistellung von 80% der fremdüblichen Nutzung/Verwertung positiven Einkünfte (nach Abzug BA, (Lizenz gem. Art. 12 OECD MA) und AfA, Zinsaufwand etc.) aus der Veräußerung von qualifizierten IPNutzung/Verwertung oder Veräußerung Rechten ab Tag der Anmeldung bzw. qualifizierter IP (Basis: fremdübliche des Antrags auf Eintragung der Marke; Vergütung) bei Eigennutzung fiktiver BA-Abzug von 80% auf fremdübliche Lizenz an Dritte

Patent Box: 50% der (fremdüblichen) Bruttoeinnahmen aus der Lizenzierung der Nutzung und Verwertung von Patenten, Innovation Box: Steuerfreistellung von 80% Design, Modellen, Plänen, geheimen des Einkommens aus der Nutzung, Formeln und Verfahren, der Informationen Vewertung/Lizenzierung und Veräußerung über industrielle, kommerzielle oder von qualifizierten Patenten und zertifizierten wissenschaftliche Erkenntnisse (know how) anderen Aktivitäten (Nettolizenzeinkünfte) sind steuerfrei; Kosten können dagegen voll abgezogen werden; Begünstigung beschränkt auf das sechsfache der gesamten IP Entwicklungskosten (Höchstbetrag)

Patent Box: Optionale Besteuerung der Nutzungs- und Verwertungserträge aus patentierter IP (auch Produktverkauf daraus, auch bei "nur" exklusivem Lizenznutzungsrecht darauf) und bestimmten anderen medizinischen und botanischen Innovationen (Ausnahmen) mit begünstigtem 10%igen Steuersatz (statt regulär 26% KSt)

IP-Box: 80% der Lizenzeinkünfte und der Gewinne aus der Veräußerung qualifizierter IP-Rechte sind steuerfrei; sämtliche Anschaffungskosten bzgl. Erwerb oder Entwicklung können im jeweiligen Jahr der Verausgabung und den 5 folgenden Jahren linear abgeschrieben werden

Ja (Veräußerungsgewinn)

Ja (Veräußerungsgewinn)

Ja (Veräußerungsgewinn)

nein

Ja

Ja (Veräußerungsgewinn)

0% - 15% (50% auf spanische KSt von 30%), 0% - 12,5% (SME) - ETR abhängig von Höhe der allokierten Kosten

10%

hypothetisch 2,5% (20% von zypriotischer KSt von 12,5%), effektiv 2%

Effektivsteuersatz

0%-6,8% (20% auf belgische KSt von 33,99%)

2,5% (20% auf liechtensteinische KSt von 12,5%)

5,76% (20% von lux. KSt von 28,8%) 5% (20% von NL KSt von 25%)

Kombination mit weiteren Steuervorteilen?

Ja; 6,8% ETR kann weiter gedrückt werden über Betriebsausgaben (inkl. F+E), fiktiven Zinsabzug auf das EK, Steuergutschriften (auch für F+E), Investitionsabzugsbeträgen etc.

Ja; Anrechnung ausländischer Quellensteuer möglich, außerdem 4% fiktiver Zinsabzug möglich auf EK (z.B. kombinierte Nutzung als Finanzierungsgesellschaft möglich)

Ja; Anrechnung ausländischer Quellensteuer möglich; keine mehrfache Vergünstigung für dieselben IP-Rechte

Ja; ETR kann weiter gedrückt werden über Betriebsausgaben (inkl. vormalige F+E BA zu Ja; kombinierbar mit anderen Incentives und Ja; kombinierbar mit anderen Incentives und Ja; Anrechnung ausländischer 25% ETR), fiktiven Zinsabzug auf das EK, F+E Steuergutschrift F+E Steuergutschrift Quellensteuern möglich Steuergutschriften, Investitionsabzugsbeträge etc.

begünstigtes IP

Patente, Marken, Muster, Gebrauchsmuster, die in ein in- oder "neue" Patente, die noch nicht zum ausländisches oder internationales Verkauf von patentierten Produkten oder Register eingetragen sind und nach dem von Dienstleistungen durch die 1.1.2011 erworben oder geschaffen Gesellschaft, den Lizenzinhaber oder worden sind (maßgebend ist verbundene Unternehmen an Dritte Registereintrag); sonstige Rechte wie geführt haben (auch für Patente auf DL) Urheberrechte, know how oder Handelsbezeichnungen sind nicht begünstigt

Patente, Software Copyrights, Handelsmarken, Warenzeichen, Designs/Modelle, Muster, Domains; sonstige Rechte wie Urheberrechte an literarischen, künstlerischen oder cinematographischen Werken, Pläne, geheime Formeln und Verfahren sowie ähnliche Rechte oder Imagerechte Prominenter sind nicht begünstigt

geschützte Patente oder von der Agentschap NL zertifizierte F+E Aktivitäten bzw. technologische Innovationen (z.B. für Software, Design, Modelle, geschütztes/verwertungsreifes know-how; Pflanzenzuchtrechte; bei Patenten auch Weiterentwicklung); nicht begünstigt sind Marketing Intangibles wie Logo, Handelsmarken, Bildmarken und ähnliche

Abzug für Patente, deren Inhaber (Eigentümer) die Gesellschaft ist und die selbst ganz oder teilweise entwickelt wurden und für erworbene (Kauf, Einlage, per Lizenz), verbesserte Patente (bei Erwerb/Verbesserung: Weiterführung der Entwicklung der patentierten Produkte oder Verfahren in belgischen siehe oben oder ausländischen Forschungszentren, die einen "Betriebszweig" darstellen); keine Rechte wie copyrights, know how, design/Modelle, Handelsmarken, Domains oder sog. Marketing Intangibles, keine Begünstigung bei Auftragsentwicklung oder F+E-Pool

nur (bestehendes) begünstigtes IP, das der spanische Steuerpflichtige selbst geschaffen nach dem 31.12.2007 erworbene oder nach dem 31.12.2006 erworbene oder hat und das der Lizenznehmer selbst geschaffene, registrierte IP, entwickelte IP; Patente und zertifizierte F+E betrieblich/geschäftlich verwendet; der deren wirtschaftlicher (nicht unbedingt Aktivitäten im wirtschaftlichen Eigentum der Lizenznehmer darf keine Güter, Waren oder zivilrechtlicher) Eigentümer die NL Gesellschaft (rechtliche Dienstleistungen an den Lizenzgeber luxemburgische Gesellschaft ist - kein Eigentümerstellung nicht zwingend); IP muss erbringen, die bei letzterem zu steuerlich R&D Center in Lux. nötig; keine nicht in den NL vorgehalten werden, F+E in abzugsfähigem Aufwand führen, wenn es Begünstigung bei direktem EU reicht, muss aber von Angestellten auf sich um verbundene Unternehmen handelt; konzerninternem Erwerb oder Erwerb der Gehaltsliste der NL Gesellschaft Lizenznehmer darf nicht in einer Steueroase von Nahestehenden (10% direkte entwickelt bzw. selbst geschaffen oder bei ansässig sein oder einer Nullbesteuerung auf Beteiligung bzw. Erwerb weiterentwickelt werden (ggf. als den betrieblichen Ertrag unterliegen; Gesellschafterstellung, gemeinsamer F+E Pool oder abgespeckte Unterstützende Leistungen / Hilfsfunktionen Gesellschafter bei Auftragsfertigerstruktur, abhängig vom müssen von der Lizenz separat abgerechnet Schwestergesellschaften)! Bei IPEinzelfall, idR < 50% der Aktivitäten als werden; separate Buchführung bzgl. Einlagen Bestätigung nötig. Outsourcing) Lizenzeinnahmen und allokierter Kosten als Nachweis nötig

Anwendungsbereich

Zertifizierung bei Behörden im Ja, in der Region, wo F+E stattfindet Land

Schutz / Eintragung / Registrierung der IP nötig?

Tanja Creed

Ja

nein

nein

Ja (Nachweis Registereintrag)

Ja (Patent nicht erforderlich, aber Schutznachweis in Bezug auf ausschließliche Nutzung innerhalb eines bestimmten Gebiets)

sofern kein registriertes IP (z.B. Patent) ja (R&D Certificate/S&O Verklaring des NL Wirtschaftsministeriums, der Agentschap NL)

grds. ja (Patent oder R+D Certificate)

geschützte und ungeschützte Patente, Designs, Modelle, Pläne, geheime Formeln und Verfahren, Informationen über industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren (know how); nicht: Marken, künstlerische, artistische oder wissenschaftliche Arbeiten

grds. Patente (UK/EPO/sofern vergleichbar mit UK auch in EU), ergänzende Schutzzertifikate, Datenschutzvorschriften, bestimmte medizinische und botanische Innovationen

Marken, Designs, Modelle, Patente, wissenschaftliche Arbeiten, insb. Software und Computerprogramme, literarische, musische und künstlerische Arbeiten, Filme, Datenbanken, Aufnahmen, Übertragungen und Veröffentlichungen

bestehende selbst geschaffene als auch neu entwickelte IP; erworbene IP, sofern die IP oder das zugrunde liegende Produkt weiterentwickelt werden; ggf. auch bei Kostenpool; Marketing Intangibles sind nicht begünstigt; "Active Ownership Test": Entweder Entwicklung auf eigene Rechnung und Gefahr oder Nachweis bei entsprechenden Aktivitäten durch verbundene Unternehmen, dass im Geschäftsjahr ein wesentlicher Anteil an Management Aktivitäten in Bezug auf qualifizierte IP Rechte oder Lizenzen eigenverantwortlich erbracht wurde

Steuerbefreiungen gelten sowohl für erworbene (auch von verbundenen Unternehmen) als auch für selbst entwickelte IP-Rechte; Geltung auch für bereits vor dem 01.01.2012 erworbene oder entwickelte IP-Rechte; eine Weiterentwicklung der IP auf Zypern ist nicht nötig

nein

nein

nein

nein

Ja, Patentierung in UK (IPO), bei EPO bzw. in der EU, sofern ähnliche Überprüfungen und Patentierungsvoraussetzungen bestehen nein (Liste entsprechender Länder veröffentlicht, Deutschland enthalten)

Übersicht: Merkmale der IP-Box-Systeme in der EU/EWR

Belgien

Liechtenstein

Luxemburg

Niederlande

Region

F+E außerhalb Belgiens möglich, jedoch muss IP in Belgien aufbewahrt/vorgehalten werden (zivilrechtliches Eigentum), Substanzanforderungen an belgische Gesellschaft (idR R&D Center mit Personal, Ausrüstung etc.)

Branche

alle

sonstiges

zuvor verausgabte Entwicklungskosten müssen aktiviert und abgeschrieben werden (Ertrag aus Aktivierung nach bisher hat Liechtenstein nur wenige DBA Verausgabung zu 80% steuerfrei); abgeschlossen Wahlrecht zur Anwendung einer Bestätigung des Steuerpflichtigen, dass (Quellensteuerproblematik bei LizenzBewertungsmethode bei SME's von F+E-Aufwendungen getätigt wurden, um /Zinseinnahmen aus dem Ausland), 110% der gesamten Produkte / Services zu entwickeln, die spezielles DBA mit Deutschland Entwicklungskosten; Befreiung innovativ im belgischen Markt sind und (voraussichtlich ab 1.1.2013 in Kraft); qualifizierter IP von der keinen negativen Auswirkungen auf die EWR-Staat, d.h. keine Anwendung MTR Vermögensteuer (net wealth tax); Umwelt haben und ZLR wie bei EU-Staaten! Nachbesteuerungsklausel für Möglicherweise in naher Zukunft bestimmte abgezogene interessanter Holding- und IP-Standort Betriebsausgaben bei Erzielung eines begünstigten Veräußerungsgewinns; gutes DBA-Netz weltweit

Anwendung der Innovation Box, sofern der sog. Schwellenwert überschritten wird (akkumulierte Entwicklungskosten sind zunächst mit regulärem Steuersatz zu amortisieren oder als Nachversteuerungsbetrag der IB zu unterwerfen); gutes DBA-Netz weltweit; Minderung der Beiträge zur Lohnsteuer und Sozialversicherung aufgrund WBSO Regime (erfordert Zertifizierung und berechtigt dann zur Anwendung der Innovation Box); 30% Steuersatz Ruling (verbindliche Auskunft) für Expats möglich; Ruling der Steuerbehörden für Anwendung Innovation Box verfügbar, Mindestsubstanzerfordernisse in NL

sinnvoll für

Unternehmen, die (noch nicht) werthaltige IP vor deutschem Besteuerungszugriff schützen möchten Unternehmensgruppen, die R&D-Center (außerdem Währung CHF) und eine in Belgien betreiben oder die eine R&D- zentrale Lizenzverwertungsgesellschaft Prinzipalstruktur mit anderen Funktionen planen (in Abhängigkeit von der in Belgien anreichern möchten Konzernstruktur und den beteiligten Ländern!) - auch konzerninterner Erwerb bei Nachweis außersteuerlicher Gründe möglich

Tanja Creed

unbeschränkt, aber zivilrechtliches Eigentum erforderlich

F+E außerhalb Lux. möglich, jedoch muss IP im wirtschaftlichen Eigentum der luxemburgischen Gesellschaft stehen

F+E außerhalb NL möglich, jedoch im Auftrag und auf Rechnung der NL Gesellschaft (zivilrechtliches Eigentum, eigene Gefahr/Risiken/Nutzen)

alle

alle

alle

Unternehmen, die (noch nicht) werthaltige IP vor deutschem Besteuerungszugriff schützen möchten und eine zentrale Lizenzverwertungsgesellschaft planen (in Abhängigkeit von Konzernstruktur und beteiligten Ländern) - nur in bestimmten Konstellationen konzerninterner Erwerb bei Nachweis außersteuerlicher Gründe möglich

Spanien

UK

Zypern

nur selbst geschaffene begünstigte IP aus F+E in Spanien und EU/EWR

F+E außerhalb UK möglich, jedoch im Auftrag und auf Rechnung der UK Gesellschaft (sog. development criteria)

unbeschränkt, muss aber im Eigentum der auf Zypern ansässigen Gesellschaft stehen bzw. nach IFRS Bilanzierungsgrundsätzen bei ihr bilanziert werden

alle

alle

alle

strikte compliance Erfordernisse für die Anwendung der Patent Box in der Steuererklärung; Restunsicherheiten bzgl. Qualifizierung der IP (Ruling Möglichkeit); gutes DBA-Netz in Bezug auf Europa und Südamerika

Regime voraussichtlich anwendbar ab 1.4.2013 (Finance Bill 2012), stufenweise Einführung der Begünstigung 60% im Steuerjahr 2013 bis 100% in 2017; auch anwendbar für Körperschaften, die als Gesellschafter einer partnership ein entsprechendes Einkommen beziehen; komplizierter Aufteilungsmodus in Bezug auf das begünstigte IP-Einkommen; ggf. weitere Reduktion der tax base durch fiktive F+E Ausgaben (wenn aktuelle F+E Ausgaben < 75% derjenigen der letzten 4 Jahre vor Anwendung der Patent Box)

niedrigster Effektivsteuersatz in der EU; breiter Anwendungsbereich hinsichtlich der erfassten IP-Rechte; keine Missbrauchsvorschriften im DBA Deutschland-Zypern; keine nationalen Quellensteuern auf Dividenden, Lizenzen und Zinsen

Internationale Unternehmensgruppen, die zentralisierte R&D-Center in den Niederlanden betreiben oder bereits vorhandene IP in den NL weiterentwickeln Unternehmensgruppen, die ohnehin eine Unternehmensgruppen, die ohnehin eine möchten (step-up Basis bei Eintritt in NL); Produktionsgesellschaft in Spanien betreiben Produktionsgesellschaft in UK betreiben und Outsourcing innerhalb der EU bis zu einem und dort F+E vornehmen dort F+E vornehmen gewissen Grad möglich. Grund: Gutes DBANetz der NL mit sehr guten Quellensteuersätzen auf Lizenzen

Unternehmen, die (noch nicht) werthaltige IP vor deutschem Besteuerungszugriff schützen möchten und eine zentrale Lizenzverwertungsgesellschaft planen oder die mit ihrer Lizenzverwertungsgesellschaft aus Steueroasen abwandern möchten