EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag einer ... - BDE

21.03.2016 - Produktkennzeichnung oder an das Konformitätsverfahren, in den nächsten Tagen und Wo- chen mit unseren Experten prüfen und uns auch ...
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21.03.2016

EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag einer Düngemittelverordnung BDE: Warenverkehrsfreiheit für Komposte und Gärprodukte in greifbarer Nähe   Pressemitteilung vom 21.03.2016 Die Europäische Kommission hat am 17.03.2016 einen Vorschlag mit Vorschriften für die Bereitstellung von Düngeprodukten mit CE-Kennzeichnung vorgelegt. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. begrüßt die darin vorgenommene Ausweitung des Anwendungsbereiches, der erstmalig auch organische Düngemittel umfasst. Komposte und Gärprodukte können zukünftig „Düngeprodukt mit CE-Kennzeichnung“ werden und als Waren frei innerhalb der EU gehandelt werden. Komposte und Gärprodukte, die die Anforderungen an die CE-Kennzeichnung erfüllen, erlangen den Produktstatus und gelten nicht mehr als Abfall. Eine Voraussetzung für den Erhalt des CE-Kennzeichens ist, dass die Komposte und Gärprodukte aus getrennt erfassten Bioabfällen hergestellt werden. Klärschlamm ist als Eingangsmaterial nicht zugelassen. BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir begrüßen den Verordnungsentwurf ausdrücklich. Die EUKommission eröffnet damit die Möglichkeit, dass unsere Komposte und Gärprodukte das Abfallende erreichen können und damit dem freien Warenverkehr unterliegen.“ Es sei, so Peter Kurth weiter, eine richtige Entscheidung der Europäischen Kommission, dass hierfür ausschließlich Komposte und Gärprodukte in Frage kommen können, die aus getrennt erfassten Bioabfällen hergestellt würden. Die Getrennterfassung ist eine wesentliche Voraussetzung, um qualitativ hochwertige Komposte und Gärprodukte herzustellen und sie ist in Deutschland seit vielen Jahren etabliert. Der BDE begleitet bereits seit 2012 die Revision der EG-Düngemittelverordnung und hat sich auch über seinen Dachverband FEAD intensiv in die Kommissionsarbeitsgruppen zu dem Thema eingebracht. Peter Kurth: „Der Entwurf ließ lange auf sich warten. Wir freuen uns, dass er nun endlich vorliegt. Hinter einigen Regelungsvorschlägen sehen wir zwar noch ein Fragezeichen, aber das sind nur Details.“ Offen sei zum Beispiel die Frage, warum mineralische Düngemittel weniger strenge Grenzwerte einhalten müssen als organische Düngemittel, so Peter Kurth. Und weiter: „Wir werden die einzelnen Anforderungen, z. B. an die Nährstoffgehalte, die Produktkennzeichnung oder an das Konformitätsverfahren, in den nächsten Tagen und Wochen mit unseren Experten prüfen und uns auch weiterhin in das Verfahren einbringen.“

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Nach diesen deutlichen Signalen aus Brüssel, mit dem vorgelegten Vorschlag die Düngemittel aus der Kreislaufwirtschaft stärken zu wollen, müssen jetzt auch auf nationaler Ebene Anpassungen vorgenommen werden. Konkret bedeutet dies, dass die Düngeverordnung dahingehend angepasst wird, dass der Humusdünger Kompost wie nach bisherigem Recht eingesetzt werden kann. Die EU-Verordnung ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Sie gilt ab dem 01.01.2018. Kontakt BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Behrenstraße 29 10117 Berlin Ronald Philipp Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: +49 30 590 03 35-20 E-Mail: [email protected]

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