Erklärung zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung - Bafa

Bitte nur bei Antragstellung nach Inbetriebnahme der zu fördernden Anlage im Jahr 2018 einreichen. Die Verfahrensregelungen des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) wurden zum 1. Januar 2018 geändert. Diese. Erklärung ist auszufüllen, sofern Sie den Auftrag zur Errichtung Ihrer ...
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Hinweis! Bitte im BAFA zusammen mit dem Antrag und erst ab 2018 nach Inbetriebnahme der Anlage einreichen!

Erklärung zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung Bitte nur bei Antragstellung nach Inbetriebnahme der zu fördernden Anlage im Jahr 2018 einreichen. Die Verfahrensregelungen des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) wurden zum 1. Januar 2018 geändert. Diese Erklärung ist auszufüllen, sofern Sie den Auftrag zur Errichtung Ihrer Heizungsanlage noch im Jahr 2017 an Ihren Fachunternehmer vergeben haben, die Inbetriebnahme konnte dann aber erst in 2018 erfolgen. Eine Antragstellung vor der Verfahrensumstellung war Ihnen deshalb nicht möglich. In diesem Fall kann die Übergangsregelung in Anspruch genommen werden. Hinweis: Beachten Sie aber bitte hierbei, dass auch bei Geltung der Übergangsregelung die Inbetriebnahme und Antragstellung in der Regel bis zum 30.09.2018 erfolgen müssen.

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Angaben zur antragstellenden Person

Anrede

Vorname (Ansprechpartner/Ansprechpartnerin)



Name der Organisation/Gebietskörperschaft/Kommune

Straße und Hausnummer

Telefon (optional)

EW_E_AP-V1.0.1114 © BAFA 2017 | Quelle: http://www.bafa.de | Seite 1 von 1

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Persönliche Erklärungen und Unterschrift

Postleitzahl



Nachname (Ansprechpartner/Ansprechpartnerin)



Ort



E-Mail-Adresse (optional)

Ich erkläre, dass ich ■■ mich in Kenntnis der Förderbedingungen der MAP-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt für die Umsetzung einer Maßnahme entschieden habe, bei der der Förderantrag nach der Durchführung der Maßnahme zu stellen ist, sofern diese Durchführung bis zum 31.12.2017 abgeschlossen ist. ■■ daher in 2017 den Auftrag für die Maßnahme, für die ich eine Förderung beantrage, an den Fachunternehmer vergeben habe. Die Inbetriebnahme konnte aber nicht mehr in 2017 erfolgen. Mir ist bewusst, dass ein Förderantrag nach der Inbetriebnahme der Anlage grundsätzlich nur möglich ist, wenn die Inbetriebnahme noch im Jahr 2017 erfolgte. Da die Inbetriebnahme der von mir beauftragten Anlage nicht mehr in 2017 durchgeführt werden konnte, möchte ich hiermit die Übergangsregelung in Anspruch nehmen. Zugleich versichere ich hiermit, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind.

Datum

Unterschrift