Elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens Konzept zur schrittweisen Dekarbonisierung des deutschen Stromsektors Dr. Patrick Graichen BERLIN, 13. JANUAR 2016
I. Warum ein nationaler Kohlekonsens gebraucht wird
Warum ein nationaler Kohlekonsens gebraucht wird 2. Der europäische Emissionshandel bedarf der nationalen Flankierung
2050
2040
2030
2020
1990
Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
3. Eine langfristige und einvernehmliche Lösung schafft Planungssicherheit
350
45
300
40 35
250
30
200
25
150
20 15
100
10
50 0 2015 2020 2025 CO2-Zielpfad CO2 Preis
für Beschäftigte und Regionen Euro/t CO2
Mio. t CO2-Äquivalente
Mio. t CO2-Äquivalente
1. Die Klimaschutzziele definieren den Ausstieg aus der Kohle
5 0
2030
2035 2040 Referenzszenario
für politische Entscheidungsträger für Kraftwerks- und Tagebaubetreiber für Investoren
3
Warum ein nationaler Kohlekonsens gebraucht wird: 1. Die Klimaschutzziele definieren den Ausstieg aus der Kohle Entwicklung der Treibhausgasemissionen nach Sektoren Um eine CO2e-Minderung von 80 bis 95 % bis 2050 gegenüber 1990 zu erreichen, müssen alle Sektoren ihre Emissionen massiv reduzieren
Mio. t CO2-Äquivalente
1400 1200
Energiewirtschaft Verkehr Sonstige
1000
Industrie Haushalte und GHD
Die Reduktionspotentiale bei Industrieprozessen und in der Landwirtschaft sind aller Voraussicht nach jedoch begrenzter (maximal -60%)
800 600 400 200
1990
2020
2030
2040
2050
Öko/ISI KS90
Öko/ISI KS80
EWI/Prognos ERP
Öko/ISI KS90
Öko/ISI KS80
EWI/Prognos ERP
Öko/ISI KS90
Öko/ISI KS80
EWI/Prognos ERP
Öko/ISI KS90
Öko/ISI KS80
EWI/Prognos ERP
Basisjahr
0
Die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr müssen zur Emissionsminderung aus diesem Grund überproportional (≥ -90 %) beitragen
Eine solche Minderung ist ohne Kohleausstieg nicht zu erreichen, zumal Strom auch verstärkt in Wärme und Verkehr zum Einsatz kommen wird
EWI/Prognos (2014), Öko-Institut/Fraunhofer ISI (2014) Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
4
Warum ein nationaler Kohlekonsens gebraucht wird: 2. Der europäische Emissionshandel reicht als Instrument nicht aus
400
40
350
35
300
30
250
25
200
20
- 40%
150
15 - 57%
100
- 73%
50 0 1990
10
2000
Braunkohle Andere (Öl, Müll, Sonstige) CO2 Preis
2010 Steinkohle CO2-Zielpfad
2020
2030
5
0 2040
Erdgas Referenzszenario
Neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie Effizienzmaßnahmen ist der Emissionshandel das zentrale Klimaschutzinstrument auf europäischer Ebene
Euro/t CO2
Mio. t CO2-Äquivalente
CO2-Emissionen der Stromerzeugung und CO2-Preis im Referenzszenario
Die CO2-Emissionen der Stromerzeugung sind zwischen 1990 und 2014 lediglich um 16 Prozent und damit deutlich unterproportional gesunken – auch aufgrund des sehr niedrigen CO2-Preises
Selbst wenn man einen Anstieg des CO2-Preises auf rund 40 Euro/t CO2 bis 2040 unterstellt, liegen die CO2-Emissionen der Stromerzeugung durchgängig über dem notwendigen CO2-Zielpfad Der europäische Emissionshandel muss deshalb auch mittelfristig durch nationale Klimaschutzmaßnahmen flankiert werden
UBA (2015a), eigene Darstellung Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
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Warum ein nationaler Kohlekonsens gebraucht wird: 3. Eine langfristige und einvernehmliche Lösung schafft für alle Akteure die notwendige Planungssicherheit Der Kohleausstieg hat das Potential zum gesellschaftlichen Großkonflikt – mit allen dazugehörigen Begleiterscheinungen
vergleichbar mit: Atomausstieg Ausstieg aus dem Steinkohlebergbau
mögliche Folgen: Jahrelange harte Auseinandersetzungen Späte, aber dann radikale politische Entscheidungen Fehlinvestitionen Strukturbrüche
Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
Eine langfristige und einvernehmliche Lösung schafft Planungssicherheit und ermöglicht so einen gerechten und schrittweisen Übergang
für alle Betroffenen: Beschäftigte und Regionen politische Entscheidungsträger Kraftwerks- und Tagebaubetreiber Investoren
6
II. Elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens
Elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens A. Rahmen 1
Einberufung von einem „Runden Tisch Nationaler Kohlekonsens“
B. Kraftwerkspark 3 4
5
Kein Neubau von Kohlekraftwerken Festlegung eines Abschaltplans für alle Bestandsanlagen auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren Verzicht auf zusätzliche, nationale Klimaschutz-. regelungen für Kohlekraftwerke
Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
2
Schrittweiser, gesetzlich geregelter Kohleausstieg bis 2040
C. Braunkohleregionen 6
7
8
Kein Neuaufschluss weiterer Tagebaue und Verzicht auf die Einleitung neuer Umsiedlungsprozesse Finanzierung der Folgelasten des Braunkohlebergbaus über eine Abgabe Schaffung eines Strukturwandelfonds
D. Wirtschaft und Gesellschaft 9 10
11
Gewährleistung der gewohnt hohen Versorgungssicherheit Stärkung des EUEmissionshandels und Stilllegung der frei werdenden Zertifikate Absicherung des Wirtschaftsstandortes und der energieintensiven Industrie
8
Eckpunkt 1: Einberufung von einem „Runden Tisch Nationaler Kohlekonsens“ Sitzung der Ethik-Kommission im April 2011
Die Bundesregierung lädt zeitnah zu einem „Runden Tisch Nationaler Kohlekonsens“ ein Dabei geht es um einen vertrauensvollen Dialogprozess zur Aushandlung der Kernelemente eines Ausstiegs aus der Kohleverstromung Ziel sollte es sein, noch 2016 zu einem politisch und gesellschaftlich breit getragenen Ergebnis zu kommen
Bild: dpa Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
9
Eckpunkt 2: Ein schrittweiser, gesetzlich geregelter Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2040 CO2-Emissionen der Stromerzeugung im Referenzszenario und im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 2040
Mio. t CO2-Äquivalente
400
Der Ausstieg aus der Kohleverstromung erfordert Klarheit bei drei Kernelementen:
Kohleausstieg
Die Kohlenutzung in Deutschland braucht ein Enddatum
300 200
Der Ausstieg erfolgt entlang eines klar definierten Pfads
100
Der Ausstiegspfad muss Rechtssicherheit bieten
0 1990
2000
Braunkohle Andere (Öl, Müll, Sonstige) Kohlekonsenspfad 2040
2010 Steinkohle CO2-Zielpfad
2020
2030 Erdgas Referenzszenario
2040
Vorschlag: Ein gesetzlicher Ausstiegsfahrplan beginnend 2018 mit Enddatum 2040
Eigene Darstellung Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
10
Eckpunkt 3: Kein Neubau von Braun- und Steinkohlekraftwerken CO2-Emissionen der Stromerzeugung im Referenzszenario
Bei einer technischen Lebensdauer von ≥ 40 Jahren würden Kohlekraftwerke, die nach 2015 errichtet würden, noch weit über 2050 hinaus klimabelastenden Strom erzeugen
Mio. t CO2-Äquivalente
400 300 200
- 40% - 57%
100 0 1990
- 73%
2000
2010
2020
2030
Braunkohle
Steinkohle
Erdgas
Andere (Öl, Müll, Sonstige)
CO2-Zielpfad
Referenzszenario
Dies ist mit den Klimaschutzzielen nicht vereinbar, auch wenn neue Kohlekraftwerke effizienter sind als alte
2040
Der Neubau von Braun- und Steinkohlekraftwerken sollte deshalb nicht mehr genehmigungsfähig sein
UBA (2015a), eigene Darstellung Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
11
Eckpunkt 4: Festlegung eines Abschaltplans für alle Bestandsanlagen auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren Installierte Kapazität im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 2040
Es wird ein verbindlicher Abschaltplan für Bestandskraftwerke auf Basis von Restlaufzeiten vereinbart
Kohlekonsenspfad 2040 Einstiegsphase
Konsolidierungsphase
Die Stilllegungen erfolgen entlang dem Anlagenalter
AusstiegsReserve phase
50
Die jährlichen Stilllegungen werden auf 3 Gigawatt pro Jahr begrenzt (v.a. relevant in der Einstiegsphase 2018 – 2025)
GW
40 30 20 10 0 2015
2020
Braunkohle
2025
Steinkohle
Eigene Darstellung Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
2030
2035
2040
2045
Kapazitätsreserve (Steinkohle)
Zur Vermeidung von DominoEffekten können innerhalb von Braunkohlerevieren Restlaufzeiten zwischen Kraftwerken übertragen werden 12
Eckpunkt 4: Festlegung eines Abschaltplans für alle Bestandsanlagen auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren
Kohlekonsenspfad 2040 Kraftwerksblöcke Alter bei Marktaustritt Stillzulegende Jahrgänge
Einstiegsphase
Konsolidierungsphase
Ausstiegsphase
Reserve
40 Jahre und älter
35 - 39 Jahre
30 – 34 Jahre
27 – 29 Jahre
27 Jahre
bis inklusive 1985
1986 - 1995
1996 - 2010
2011 - 2013
ab 2013
50
GW
40 30 20 10 0
2015
2020 Braunkohle
2025 Steinkohle
2030 2035 2040 Kapazitätsreserve (Steinkohle)
2045
Eckpunkt 4: Festlegung eines Abschaltplans für alle Bestandsanlagen auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren Installierte Kapazität im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 2040
50
50
40
40
30
30
GW
GW
Installierte Kapazität im Referenzszenario
20
20
10
10
0
0 2015
2020
2025
Braunkohle
2030
2035
2040
2015
2020
Steinkohle
Eigene Darstellung Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
2025
Braunkohle
2030
2035
2040
Steinkohle
Eigene Darstellung 14
Eckpunkt 4: Festlegung eines Abschaltplans für alle Bestandsanlagen auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren Änderung der installierten Kapazität im Referenzszenario
Änderung der installierte Kapazität im Kohlekonsenspfad 2040
5
5 4
Stilllegungen
3
3
2
2
GW
GW
4
1
1
0 -1
Stilllegungen
0
2015
2020
2025
2030
2035
Neubauten
-2 -3
2040
-1
2015
2020
2025
-2
2030
2035
2040
Neubauten
-3 Braunkohle
Steinkohle
Eigene Darstellung Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
Braunkohle
Steinkohle
Eigene Darstellung 15
Eckpunkt 4: Festlegung eines Abschaltplans für alle Bestandsanlagen auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren CO2-Emissionen der Stromerzeugung im Referenzszenario und im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 2040
Mio. t CO2-Äquivalente
400
Kohleausstieg 300
200
100
0 1990 Braunkohle
1995 Steinkohle
2000 Erdgas
2005
2010
2015
Andere (Öl, Müll, Sonstige)
2020 CO2-Zielpfad
2025
2030
Referenzszenario
2035
2040
Kohlekonsenspfad 2040
Eigene Darstellung Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
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Eckpunkt 5: Verzicht auf zusätzliche, nationale Klimaschutzregelungen für Kohlekraftwerke Notwendige Höhe eines zusätzlichen CO2-Preises für Kohlekraftwerke, um eine Emissionsreduktion auf -90% bis 2050 entsprechend des Kohlekonsenspfades zu erzielen
80
Euro/t CO2
60 40
20 0
2015
2020
2025
2030
2035
2040
Die Bundesregierung verpflichtet sich, keine Regelungen zusätzlich zum vereinbarten Abschaltfahrplan zu ergreifen, die die weitere Nutzung der Kohle einseitig diskriminieren würden Sicherheit für Kraftwerksbetreiber Gleichzeitig werden jedoch auch keine Stilllegungsprämien für die Abschaltung von Kohlekraftwerken gewährt Sicherheit für Stromverbraucher
zusätzlicher CO2-Preis für Kohlekraftwerke CO2-Preis des Emissionshandels Eigene Darstellung Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
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Eckpunkt 5: Verzicht auf zusätzliche, nationale Klimaschutzregelungen für Kohlekraftwerke Notwendige Zahlungen (jährlich und kumuliert) an Kohlekraftwerksbetreiber bei einer jeweils vierjährigen Kohlereserve, um eine Emissionsreduktion auf -90% bis 2050 entsprechend des Kohlekonsenspfades zu erzielen 1.400
1.200
Mrd. Euro
Mio Euro/a
1.000 800 600
400 200 0 2015
2025
Braunkohle
2035
2045
Steinkohle
20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 2015
2025
Braunkohle
2035
2045
Die Bundesregierung verpflichtet sich, keine Regelungen zusätzlich zum vereinbarten Abschaltfahrplan zu ergreifen, die die weitere Nutzung der Kohle einseitig diskriminieren würden Sicherheit für Kraftwerksbetreiber Gleichzeitig werden jedoch auch keine Stilllegungsprämien für die Abschaltung von Kohlekraftwerken gewährt Sicherheit für Stromverbraucher
Steinkohle
Eigene Darstellung Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
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Eckpunkt 6: Kein Neuaufschluss weiterer Tagebaue und Verzicht auf die Einleitung neuer Umsiedlungsprozesse Entwicklung der jährlichen Braunkohleförderung (links) und der in den Tagebauen verbleibenden Restmengen in den Revieren (rechts) im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 200 Mitteldeutschland* Lausitz Rheinland
100
3.000 Mio. Tonnen
Mio. Tonnen
150
4.000
2.000
50
1.000
0
0
Aufgrund des verringerten Braunkohlebedarfs ist bei Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2040 kein Neuaufschluss von Braunkohletagebauen oder Tagebauteilabschnitten mehr notwendig Dies betrifft die möglichen Neuaufschlüsse Nochten II, Welzow-Süd II, Jänschwalde Nord und Lützen Auf die Umsiedlung zahlreicher Dörfer kann deshalb verzichtet werden
Eigene Darstellung Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
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Eckpunkt 7: Finanzierung der Folgelasten des Braunkohlebergbaus über eine Abgabe Entwicklung der jährlichen sowie kumulierten Beitragszahlungen in einen „Fonds zur Rekultivierung der Tagebaue und Finanzierung des Braunkohlebergbaus“ auf Basis einer Abgabe auf die zukünftige Stromerzeugung aus Braunkohle Kumuliert 5
4
300 200
100 0
Eigene Darstellung Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
Mrd. Euro
Mio. Euro/a
Jährlich 400
3 2 1 0
Zur Finanzierung der Rekultivierungs- und Nachsorgelasten nach Beendigung des Braunkohletagebaubetriebs wird eine Stiftung gegründet Die Stiftung erhält die benötigten Mittel aus einer Abgabe auf jede in Zukunft noch geförderte Tonne Braunkohle Die Höhe der Abgabe wird auf Basis eines noch zu erarbeitenden Gutachtens über die Höhe der Folgekosten festgelegt (Schätzung: ~ 2,50 €/MWh Braunkohlestrom) 20
Eckpunkt 8: Aktive Gestaltung und dauerhafte finanzielle Absicherung des ausstiegsbedingten Strukturwandels über einen Strukturwandelfonds
% Entgangene Wertschöpfung (2015 – 2040):
Staatliche Strukturförderquote:
~250 Mio. Euro/a
~17,6 Mrd. Euro
bzw.
Gesamte Strukturhilfen (2015 – 2040):
~ 35 Prozent
~700 Mio. Euro/a
Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
Rheinland: ~ 50 Prozent Mitteldeutschland/ Lausitz: ~ 50 Prozent
Im Bundeshaushalt wird ein „Strukturwandelfonds Braunkohleregionen“ eingestellt, der über die gesamte Transformationsphase mit jährlich 250 Millionen Euro ausgestattet wird (2015 – 2040) Die Aufteilung auf die Regionen erfolgt entsprechend der Zahl der in den einzelnen Revieren betroffenen Arbeitsplätze
Über die Verwendung der Mittel entscheiden die jeweiligen Landesregierungen
21
Eckpunkt 9: Gewährleistung der gewohnt hohen Versorgungssicherheit über den gesamten Transformationszeitraum Modellendogener Zubau von erdgasbefeuerten Anlagen im Referenzszenario und im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 2040 Kohlekonsenspfad 2040
25
25
20
20
GW
GW
Referenzszenario
15
10
5
5
0
0
Erdgas GuD
Erdgas GT
Eigene Darstellung Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
Dies beinhaltet auch u.U. notwendige Anpassungen des Strommarktdesigns
15
10
Die Politik stellt im Wege geeigneter Reserve- und MonitoringRegelungen das gewohnt hohe Niveau der Versorgungssicherheit in Deutschland sicher
Erdgas GuD
Erdgas GT
Am Ende des Ausstiegszeitraums wird ein Teil der dann abzuschaltenden letzten Steinkohlekraftwerke für einen Übergangszeitraum in eine Kapazitätsreserve überführt 22
Eckpunkt 9: Gewährleistung der gewohnt hohen Versorgungssicherheit über den gesamten Transformationszeitraum Stromflussbilanz mit dem Ausland im Referenzszenario und im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 2040
TWh
70 60 50 40 30 20 10 0 -10 -20
Die Politik stellt im Wege geeigneter Reserve- und MonitoringRegelungen das gewohnt hohe Niveau der Versorgungssicherheit in Deutschland sicher Dies beinhaltet auch u.U. notwendige Anpassungen des Strommarktdesigns
Exportüberschuss Importüberschuss 2015
2020
2025
Referenzszenario Eigene Darstellung Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
2030
2035
Kohlekonsenspfad 2040
2040
Am Ende des Ausstiegszeitraums wird ein Teil der dann abzuschaltenden letzten Steinkohlekraftwerke für einen Übergangszeitraum in eine Kapazitätsreserve überführt 23
Eckpunkt 10: Stärkung des EU-Emissionshandels und Stilllegung der durch den Kohleausstieg frei werdenden CO2Zertifikate Erwartete Entwicklung der Emissionshandels-Überschussmengen und der Marktstabilitätsreserve
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene aktiv für eine Stärkung des EU-Emissionshandels ein
3,0
1,4
1,2
1,0
0,8
0,7
-2,3
-2,5
-2,8
-3,0
-3,0
-2,0
1,6
-1,0
-2,0
-0,9
0,0
1,8
2,0
2,0
1,9
2,0
1,0
2,1
Mrd. Tonnen CO2
2,0
-3,0 -4,0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Überschuss MSR Oberer Schwellenwert Unterer Schwellenwert
Hierzu gehört auch die Einführung einer Regelung, dass die durch den Kohleausstieg frei werdenden CO2Zertifikate, die nach geltendem EUEmissionshandelsrecht ab 2019 der Marktstabilitätsreserve zugeführt werden, aus dieser Reserve nach 2020 endgültig stillgelegt werden
Eigene Darstellung Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
24
Eckpunkt 11: Absicherung des Wirtschaftsstandortes und der energieintensiven Industrie Börsenstrompreisentwicklung (Base) im Referenzszenario und im vorgeschlagenen Kohlekonsenspfad 2040
Durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung wird im Mittel eine geringfügige Steigerung der Börsenstrompreise um 2 - 3 Euro/MWh erwartet
80 70
€/MWh
60 50 40 30
20 10 0
2007 2010
2015
2020
Historische Entwicklung Kohlekonsenspfad 2040 Eigene Darstellung Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
2025
2030
2035
Referenzszenario
2040
Die Politik sichert der energie-. intensiven Industrie zu, sie auch in Zukunft gegen mögliche Belastungen ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg abzusichern Zugleich setzt die Politik Anreize für die Verbesserung der Energieeffizienz der deutschen Industrie 25
Fazit: Die 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens sind unser Vorschlag für mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit bei der Dekarbonisierung des deutschen Stromsektors A. Rahmen 1
Einberufung von einem „Runden Tisch Nationaler Kohlekonsens“
B. Kraftwerkspark 3 4
5
Kein Neubau von Kohlekraftwerken Festlegung eines Abschaltplans für alle Bestandsanlagen auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren Verzicht auf zusätzliche, nationale Klimaschutz-. regelungen für Kohlekraftwerke
Agora Energiewende | 11 Eckpunkte für einen Kohlekonsens
2
Schrittweiser, gesetzlich geregelter Kohleausstieg bis 2040
C. Braunkohleregionen 6
7
8
Kein Neuaufschluss weiterer Tagebaue und Verzicht auf die Einleitung neuer Umsiedlungsprozesse Finanzierung der Folgelasten des Braunkohlebergbaus über eine Abgabe Schaffung eines Strukturwandelfonds
D. Wirtschaft und Gesellschaft 9
10
11
Gewährleistung der gewohnt hohen Versorgungssicherheit Stärkung des EUEmissionshandels und Stilllegung der frei werdenden Zertifikate Absicherung des Wirtschaftsstandortes und der energieintensiven Industrie
26
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