einzugsermächtigung antrag auf mitgliedschaft - cnetz

Bank Berliner Volksbank. BLZ 10090000. Konto 2420229006. Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt ...
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cnetz – Verein für Netzpolitik e. V. Postfach 64 01 16 | 10047 Berlin Fon: 0157 72112001 | [email protected] | www.c-netz.de

ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT Ja, ich bitte um Aufnahme als ordentliches Mitglied bei cnetz - Verein für Netzpolitik und erkläre, dass ich die Satzung und die Beitragsordnung des Vereins anerkenne.

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Vorname*

Straße, Nr*

PLZ, Ort*

Geburtsdatum* Beruf Telefon

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DAS UNTEN BENANNTE VEREINSMITGLIED EMPFIEHLT MEINE MITGLIEDSCHAFT:

ORT

DATUM UNTERSCHRIFT

EINZUGSERMÄCHTIGUNG Ich ermächtige cnetz - Verein für Netzpolitik den jährlichen Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder (50,– EUR)

f ür ordentliche Mitglieder ermäßigt (25,– EUR)**

gemäß Beitragsordnung mittels Lastschrift einzuziehen.

Kontoinhaber

Kontonummer

Bankleitzahl

Kreditinstitut

ORT

DATUM UNTERSCHRIFT

Datenschutz: Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der vorstehenden personenbezogenen Daten einverstanden. Meine Daten werden nur für die Zwecke der Arbeit des Vereins erhoben, gespeichert und genutzt. Die E-Mail-Adresse kann für den Versand von Einladungen zu satzungsgemäßen Versammlungen genutzt werden. Der Versand der Einladungen auf elektro­nischem Wege steht in diesem Fall dem Postweg gleich. * Pflichtangaben. Die übrigen Angaben dienen der Mitgliederbetreuung. ** Für Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ- und BFD-Leistende wird ein ermäßigter Jahresbeitrag erhoben. Der Status ist jährlich mittels Bescheinigung nachzuweisen.

cnetz – Verein für Netzpolitik e. V. Postfach 64 01 16 | 10047 Berlin Fon: 0157 72112001 | [email protected] | www.c-netz.de

BEITRAGSORDNUNG DES CNETZ §1G  rundsatz Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der ordentlichen Mitglieder und der Beiratsmitglieder gemäß § 8 der Vereinssatzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. §2B  eschlüsse 1. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Höhe des Beitrags, die Beitragssatzung ist entsprechend anzupassen.

2. D  ie festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§3B  eiträge 1. Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 50 Euro. 2. Beiratsmitglieder entrichten einen Jahresbeitrag von mindestens 2.500 Euro. 3. Für Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ & BFD-leistende wird ein ermäßigter Jahresbeitrag von 25 Euro erhoben. Der Status ist jährlich mittels Bescheinigung nachzuweisen. 4. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. 5. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen. 6. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 31.01. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. 7. Ordentliche Mitglieder und Beiratsmitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. 8. Festgesetzte Jahresbeiträge sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahrs mit Eintritt fällig. § 4 Vereinskonto Bank Berliner Volksbank BLZ 10090000 Konto 2420229006 Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 24.05.2012 mit Änderungen der 3. Mitgliederversammlung vom 03.06.2013.