Eine Statustheorie moralischer Rechte

III.3.2 Der Einwand der zu wenigen Rechtssubjekte . . . . . . . . . 117. IV. Die Interessentheorie subjektiver Rechte . . . . . . . . 121. IV.1. Der Grundgedanke .
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Schnüriger ·

Rechte spielen in den meisten normativen Debatten eine prominente Rolle. So stellt sich angesichts der globalen Armut etwa die Frage, ob Menschen ein Recht auf Ernährung haben. Umstritten ist aber auch oft, wer oder was überhaupt Rechte haben kann. Können zum Beispiel Tiere oder Föten Rechte haben? Das Buch versucht zu klären, worum es in diesen Debatten geht, wenn sie als Auseinandersetzungen über Rechte geführt werden. Im ersten Teil werden die klassischen Theorien subjektiver Rechte diskutiert. Als Antwort auf unterschiedliche Schwächen dieser Theorien wird unter dem Titel »Statustheorie« ein eigenständiger Begriff subjektiver Rechte eingeführt und verteidigt. Moralische Rechte bringen der Statustheorie gemäss zum Ausdruck, dass Pflichten um der Rechtssubjekte willen bestehen. Der zweite Teil widmet sich der Frage, welche Rolle moralische Rechte in der konkreten Begründung von Handlungen spielen. Hier wird nicht nur eine Typologie von praktischen Konflikten entworfen, sondern auch das Verhältnis des Rechtsbegriffs zu anderen zentralen Begriffen erläutert und die Unvereinbarkeit von moralischen Rechten mit konsequentialistischem Denken ausgewiesen.

Eine Statustheorie moralischer Rechte

Schwarz 90% Pantone 3957C

ISBN 978-3-89785-825-1

Hubert Schnüriger

Eine Statustheorie moralischer Rechte

Schnüriger · Eine Statustheorie moralischer Rechte

Hubert Schnüriger

Eine Statustheorie moralischer Rechte

mentis MÜNSTER

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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TEIL I DER BEGRIFF EINES MORALISCHEN RECHTS I. I.1 I.1.1 I.1.2 I.2 I.2.1 I.2.2 I.3 I.3.1 I.3.2 I.4 I.5 I.5.1 I.5.2 I.6 I.6.1 I.6.2 I.7 I.7.1 I.7.2 II. II.1 II.2 II.2.1 II.2.2

Die triadische Struktur subjektiver Rechte . . . . . . Eine Auslegeordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die triadische Grundstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Projekt und Ansatz Hohfelds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Das erste Quartett hohfeldscher Begriffe . . . . . . . . . . . . . Ansprüche und Pflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Freiheiten und Keine-Ansprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Das zweite Quartett hohfeldscher Begriffe . . . . . . . . . . . Kompetenzen und Subjektionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Immunitäten und Keine-Kompetenzen . . . . . . . . . . . . . . Die Frage der Referenz: Worauf beziehen sich die hohfeldschen Begriffe? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Formen von Rechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Partikulare und universelle Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . Spezielle und generelle Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arten von Rechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anspruchsrechte und Immunitätsrechte . . . . . . . . . . . . . Freiheitsrechte und Kompetenzrechte . . . . . . . . . . . . . . . Die Theorie subjektiver Rechte als eine Theorie von Anspruchsrechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anspruchsrechte als die paradigmatischen Rechte . . . . . . Rechte und gerichtete Pflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alternative Strukturmodelle subjektiver Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der umgangssprachliche Rekurs auf ›Rechte auf etwas‹ . Rechte als Gründe für Pflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Redundanzthese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rechte als Gründe für Pflichten: Das Paradigma . . . . . .

. . . . .

23 23 25 27 30 30 32 36 36 45 47 49 50 50 51 53 54 59 59 60 65 66 71 72 74

6

II.2.3 II.2.4 II.2.5 II.3 III. III.1 III.1.1 III.1.2 III.1.3 III.2 III.2.1 III.2.2 III.2.3 III.2.4 III.2.5 III.3 III.3.1 III.3.2 IV. IV.1 IV.2 IV.2.1 IV.2.2 IV.3 IV.3.1 IV.4 IV.4.1 IV.4.2 IV.5 IV.5.1 IV.6 IV.6.1 IV.6.2

Inhaltsverzeichnis

Die These der ontologischen Unabhängigkeit von Rechten und Pflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Korrespondenz von Rechten und Pflichten . . . . . . . Der dynamische Charakter von Rechten . . . . . . . . . . . . Die Korrelativitätsthese und die Begründungssensitivität von Rechten . . . . . . . . . . . . . .

. . .

76 78 82

.

91

Die Willenstheorie subjektiver Rechte . . . . . . . . . . Kontrolle über die Pflichten anderer . . . . . . . . . . . . . . . . Der Grundgedanke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Formen von Kontrolle über die Pflichten anderer . . . . . . Anspruchsrechte als Kompetenzrechte . . . . . . . . . . . . . . Die Attraktivität der Willenstheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . Der didaktische Mehrwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Betonung der Autonomie von Rechtssubjekten . . . . Die Ausübbarkeit von Rechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rechte und ihr konfrontatives Umfeld . . . . . . . . . . . . . . . Evaluative Enthaltsamkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zwei fundamentale Einwände gegen die Willenstheorie . . Die begriffliche Unmöglichkeit unveräusserlicher Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Einwand der zu wenigen Rechtssubjekte . . . . . . . . .

95 97 97 98 100 102 102 104 110 111 112 113

Die Interessentheorie subjektiver Rechte . . . . . . . . Der Grundgedanke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rechte und Interessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zwei Interessenbegriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rechte und der Schutz von Interessen . . . . . . . . . . . . . . . Die begründungsinsensitive Interessentheorie . . . . . . . . . Die Standardtheorie als eine qualifizierte Interessentheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schwächen der begründungsinsensitiven Interessentheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Das Problem der zu vielen Arten von Rechtssubjekten . . Der klassische Einwand: Versprechen zu Gunsten Dritter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die begründungssensitive Interessentheorie . . . . . . . . . . Das Paradigma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schwächen der begründungssensitiven Interessentheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rechte, die nicht im Interesse der Rechtssubjekte sind . . . Eine Asymmetrie zwischen Rechten und Interessen . . . .

113 117 121 121 123 123 125 129 130 133 133 140 143 144 146 146 155

Inhaltsverzeichnis

7

IV.6.3 IV.7

Die Unterbestimmtheit des Status von Rechtssubjekten . Fazit: Eckpfeiler einer Theorie moralischer Rechte . . . . .

158 160

V. V.1 V.2 V.3 V.3.1 V.3.2

Die Statustheorie moralischer Rechte . . . . . . . . . . Der Grundgedanke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zwei Statusbegriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Moralischer Status und der Status von Rechtssubjekten . . Intrinsischer und extrinsischer Wert . . . . . . . . . . . . . . . . Moralischer Status, moralische Güter und eudämonistische Güter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Statustheorie moralischer Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . Die Statustheorie als eine Achtungstheorie moralischer Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rechtssubjekte und ihre Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

163 163 165 169 170

V.4 V.4.1 V.4.2 VI. VI.1 VI.1.1 VI.1.2 VI.1.3 VI.2 VI.2.1 VI.2.2 VI.2.3 VI.3 VI.3.1 VI.3.2 VI.3.3 VI.3.4

Die Statustheorie in der Diskussion . . . . . . . . . . . . . Die Statustheorie in der Kritik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Einwand der Unbegründbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . Der Einwand der Willkürlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Einwand der Verzichtbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rechte und die Struktur sozialer Beziehungen . . . . . . . . . Moralische Defizite einer Welt ohne Rechte . . . . . . . . . . Rechte geltend machen: Variationen . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Statustheorie und die Wichtigkeit, Rechte einfordern zu können . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haben alle Entitäten mit moralischem Status auch Rechte? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Das besondere Gewicht von Rechtssubjekten . . . . . . . . . Die besondere Unverletzlichkeit von Rechtssubjekten . . Nur Personen können Rechte haben . . . . . . . . . . . . . . . . Rechte und moralische Rechenschaftsbeziehungen . . . . .

174 178 179 182 187 187 187 190 190 194 194 197 206 207 207 210 210 212

TEIL II DIE ROLLE VON MORALISCHEN RECHTEN IM PRAKTISCHEN DENKEN VII. Grundbegriffe des praktischen Denkens . . . . . . . . . . VII.1 Pflichten als verbindliches und kategorisches Sollen . . . . VII.1.1 Zwei Sollensbegriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII.1.2 Zwei Formen eines verbindlichen Sollens . . . . . . . . . . . . VII.2 Gründe für Pflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII.2.1 Der Begriff des Grundes und erste Unterscheidungen . . . VII.2.2 Bindende Gründe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

217 217 218 221 223 223 224

8

VII.2.3 VII.2.4 VII.3 VII.4 VIII.

Inhaltsverzeichnis

Kategorische Gründe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hinreichende Gründe und vollständige Handlungsbegründungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dimensionen und Bereiche des Praktischen . . . . . . . . . . . Anwendung auf die Statustheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . .

VIII.5.2 VIII.5.3 VIII.5.4 VIII.6

Moralische Rechte als moraltheoretisches Schibboleth . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Konsequentialismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Konsequentialismus als eine Theorie des Rechten . . . Der Konsequentialismus und die Vielfalt von Theorien des Guten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Moralische Rechte als Herausforderung für den Konsequentialismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Metapher von Rechten als Trümpfen . . . . . . . . . . . . . Zwei Herausforderungen für den Konsequentialismus . . Der direkte Konsequentialismus und die konsequentialistische Unvereinbarkeitsthese . . . . . . . . . . Der direkte Konsequentialismus und der Einwand der abstossenden Implikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der direkte Konsequentialismus und die Gefahr der Selbsterosion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärprinzipien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Regelkonsequentialismus und die klassische Vereinbarkeitsthese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die paradigmatische Version des Regelkonsequentialismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zurückweisung der regelkonsequentialistischen Vereinbarkeitsthese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alternative Modelle der konsequentialistischen Vereinbarkeitsthese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pluralistische Formen des indirekten Konsequentialismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ein flexibles Zwei-Ebenen-Modell . . . . . . . . . . . . . . . . . Sumners horizontales Modell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eine axiologische Begründung der Vereinbarkeitsthese . . Der Einwand der Verschiedenheit der Menschen . . . . . . .

IX. IX.1 IX.1.1

Moralische Rechte in praktischen Konflikten . . . . Praktische Konflikte: Ein Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . Das grundsätzliche Modell praktischer Konflikte . . . . . .

VIII.1 VIII.1.1 VIII.1.2 VIII.2 VIII.2.1 VIII.2.2 VIII.3 VIII.3.1 VIII.3.2 VIII.3.3 VIII.4 VIII.4.1 VIII.4.2 VIII.5 VIII.5.1

225 228 231 234 239 240 241 243 245 246 247 249 249 250 253 254 254 257 264 264 265 267 268 271 277 278 278

Inhaltsverzeichnis

IX.1.2 IX.1.3 IX.2 IX.2.1 IX.2.2 IX.3 IX.3.1 IX.3.2 IX.3.3 IX.4 IX.4.1 IX.4.2 IX.5 IX.5.1 IX.5.2 IX.5.3 IX.5.4

Klassische praktische Konflikte und dilemmatische praktische Konflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rechtskonflikte und zwei Modelle von Rechten . . . . . . . Die These vom Scheincharakter von Rechtskonflikten . . Das Modell definitiver moralischer Rechte und die These vom Scheincharakter von Rechtskonflikten . . . . . . Kritik des Modells definitiver Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . Das Gewicht moralischer Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Primäre Kriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sekundäre Kriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Begriff eines absoluten moralischen Rechts . . . . . . . . Ein Konfliktszenario . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Diskussion um das Luftsicherheitsgesetz in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Das Gewicht des moralischen Rechts, nicht getötet zu werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zählt die Zahl moralisch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Herausforderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Zahl zählt moralisch: Kritik eines nichtkonsequentialistischen Arguments . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kritik prozeduraler Lösungsvorschläge . . . . . . . . . . . . . . Die Zahl zählt vernünftigerweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

9

280 281 282 282 285 292 292 295 296 297 297 301 316 316 318 320 323

Schluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

329

Bibliographie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

355

Personenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

357

Vorwort

Das vorliegende Buch stellt die geringfügig angepasste Fassung einer Dissertationsschrift dar, die im Herbst 2010 an der Universität Basel eingereicht wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte das Arbeitsprojekt bereits einen weiten Weg zurückgelegt. Bei Angelika Krebs bedanke ich mich nicht nur für das grosse Vertrauen, mit dem sie die Arbeit von Beginn an begleitet und unterstützt hat, sondern auch für die freundliche Ermunterung in schwierigen Phasen. Im Rahmen des Lehrstuhlkolloquiums habe ich sowohl von ihr als auch von Franziska Martinsen, Sebastian Knell, Susanne Schmetkamp und Barbara Schmitz hilfreiche Anregungen erhalten. Während zweier Jahre durfte ich als Assistent von Peter Schaber am Ethikzentrum der Universität Zürich arbeiten. In dieser anregenden Zeit habe ich nicht nur viele gute Bekanntschaften geschlossen, sondern auch sehr viel gelernt. Möglicherweise am meisten gelernt habe ich aus Diskussionsbeiträgen von und Gesprächen mit Holger Baumann, Christoph Baumberger, Barbara Bleisch, Susanne Boshammer, Georg Brun, Andreas Maier und Peter Schaber. Bei Markus Stepanians bedanke ich mich herzlich für die Zusendung seiner Habilitationsschrift. Sie hat mir sehr geholfen. Weyma Lübbe und Thomas Schmidt haben grosszügigerweise einen ungefragt an sie gesendeten Text hilfreich kommentiert. Ein herzliches Dankeschön geht auch an Michael Kienecker und das gesamte Team vom Verlag für die unkomplizierte und angenehme Zusammenarbeit. Der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft in Basel danke ich sehr für ein Stipendium in der Abschlussphase der Arbeit. Die VG Wort hat dankenswerterweise den Druck dieser Arbeit grosszügig unterstützt. Für Korrekturarbeiten am Dissertationsmanuskript bedanke ich mich bei Franziska Felder, Barbara Schmitz und Agatha Schnüriger-Peter. Stephan Neidhart hat die vorliegende Version freundlicherweise ganz gelesen und sorgfältig korrrigiert. Der grösste Dank gebührt meiner Frau. Ohne Cornelias grossherzige Unterstützung in den unterschiedlichsten Formen wäre die Dissertation kaum zustande gekommen.

Einleitung

Es gibt kaum eine zeitgenössische Debatte über moralische Fragen, die nicht auch als Auseinandersetzung über moralische Rechte geführt wird. Die Legitimität von Staaten und staatlichem Handeln wird oft daran bemessen, ob fundamentale moralische Rechte der eigenen Bürgerinnen und Bürger respektiert werden; humanitäre Interventionen werden nicht nur damit gerechtfertigt, dass sie zum Schutz der moralischen Rechte der Zivilbevölkerung notwendig sind, sondern ebenso mit dem Argument zurückgewiesen, dass sie immer auch die moralischen Rechte von Teilen der Zivilbevölkerung verletzen; die weltweite Armut wirft die Frage auf, ob es ein moralisches Recht darauf gibt, nicht in Armut zu leben; die Zulässigkeit von Versuchen an nichteinwilligungsfähigen Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung wird an die Frage geknüpft, ob dadurch ihre moralischen Rechte verletzt werden; die Erlaubtheit der Sterbehilfe wird klassisch mit dem moralischen Recht zu sterben begründet; die Zulässigkeit einer Lüge in Notsituationen wird gerne davon abhängig gemacht, ob andere ein Recht darauf haben, in solchen Situationen nicht belogen zu werden und für die Frage nach der Erlaubtheit von Abtreibungen wird es als wichtig angesehen, ob Föten und Embryonen Rechte haben können. Diese Aufzählung liesse sich problemlos fortsetzen. Der Rekurs auf moralische Rechte erfolgt in solchen Debatten in der Regel mit grosser Selbstverständlichkeit. Das täuscht darüber hinweg, dass der Begriff ›moralische Rechte‹ keineswegs unproblematisch ist. Es besteht kein Konsens darüber, wie er genau zu verstehen ist. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es denn auch zu klären, worüber solche Debatten geführt werden, wenn sie als Auseinandersetzungen über moralische Rechte angelegt sind. Dieses Ziel wird mit der Formulierung eines eigenständigen Begriffs moralischer Rechte verknüpft. Gegenstand der Arbeit ist so nicht eine substantielle moralische Frage. Ihr liegt ein begriffliches Anliegen zugrunde. Die Unklarheiten des Begriffs moralischer Rechte spiegeln die Schwierigkeiten des allgemeineren Begriffs von subjektiven Rechten wider. Eine erste, systematisch aber unerhebliche Schwierigkeit bereitet bereits der Ausdruck ›subjektives Recht‹ selber, weil er irreführend ist (Stepanians 2007b, 9). Dies gilt umso mehr, als von ›subjektiven Rechten‹ das ›objektive Recht‹ unterschieden wird. Die beiden Attribuierungen werden gebraucht, um Verwechslungen zwischen zwei Bedeutungen des Substantivs ›Recht‹ zu vermeiden. Irreführend ist die Attribuierung, weil sie eine ontologische oder erkenntnistheoretische Unterscheidung wie in der Gegenüberstellung von

14

Einleitung

›objektiven Tatsachen‹ und ›subjektiven Meinungen‹ suggeriert. Die Unterscheidung zwischen subjektiven Rechten und objektivem Recht hat jedoch eine gänzlich andere Stossrichtung. Das Attribut ›subjektiv‹ weist darauf hin, dass es sich um Rechte von bestimmten Entitäten, den Rechtssubjekten, handelt. Als ›objektives Recht‹ wird demgegenüber das gesellschaftlich geltende Recht im Sinne einer Rechtsordnung bezeichnet. Wer etwa das Verhältnis von Recht und Moral untersucht oder das französische oder das internationale Recht studiert, bezieht sich auf eine solche Normenordnung. Um Missverständnisse auszuschliessen, wird statt des Singulars ›moralisches Recht‹ oft der Plural verwendet, wenn es um subjektive Rechte geht. Das Verhältnis von objektivem Recht und subjektiven Rechten wird vor diesem Hintergrund üblicherweise so eingeführt, dass subjektive Rechte Entitäten durch das objektive Recht zugeschrieben werden. In diesem Fall handelt es sich bei den subjektiven Rechten um juridische Rechte. Wird die Moral als eine Ordnung von Normen verstanden, gilt ein ähnliches Verhältnis auch für moralische Rechte. Das spiegelt sich in der traditionellen Unterscheidung zwischen ›Naturrecht‹ einerseits, ›natürlichen Rechten‹ andererseits. Etwas allgemeiner ausgedrückt unterscheiden sich moralische Rechte darin von juridischen Rechten, dass sie Entitäten nicht durch das objektive Recht, sondern auf der Basis moralischer Überlegungen zugeschrieben werden. Auch wenn sich die vorliegende Arbeit auf den Begriff ›moralische Rechte‹ konzentriert, wird sehr oft mit Beispielen von juridischen Rechten gearbeitet. Das hat zum einen damit zu tun, dass viele wichtige Arbeiten zum Rechtsbegriff von Juristen stammen und sich auch für moralische Rechte fruchtbar machen lassen. 1 Gleichzeitig beziehen sich die Schwierigkeiten, mit denen sich die klassischen Theorien subjektiver Rechte konfrontiert sehen sowohl auf ihre Anwendung in moralischen als auch in juridischen Kontexten. Das spiegelt sich darin, dass oft allgemein von ›subjektiven Rechten‹ gehandelt wird. Es liegt zugleich die Vermutung nahe, dass sich alle Ausführungen in dieser Arbeit mutatis mutandis für den Begriff juridischer Rechte fruchtbar machen lassen. Anders formuliert: Es spricht einiges dafür, dass die vorliegende Arbeit eine Statustheorie subjektiver Rechte und nicht nur moralischer subjektiver Rechte darstellt. Es gehört jedoch nicht in den Aufgaben- und Kompetenzbereich einer moralphilosophischen Arbeit, diese Vermutung zu bestätigen. Konkret wird die zu entwickelnde Statustheorie für Vertreter des Rechtspositivismus kaum annehmbar sein, selbst wenn sie sie als eine

1

Der Versuch, das Buch in einer durchgängig geschlechtsneutralen Weise zu formulieren, würde auf Grund der Natur des Gegenstandes in einen unlesbaren Text münden. Deshalb wird der Einfachheit halber und im Sinne einer grammatischen Konvention meistens die männliche Form verwendet.