Do goht nix !!!

Page 1. Schon 16? Warum es hier für dich keinen Alkohol gibt! Do goht nix !!! (Ich lass nicht mit mir handeln!) Eine Initiative des Landkreises Oberallgäu,.
191KB Größe 5 Downloads 339 Ansichten
Do goht nix !!! (Ich lass nicht mit mir handeln!)

Schon 16? Warum es hier für dich keinen Alkohol gibt! Eine Initiative des Landkreises Oberallgäu, des Kreisjugendrings und der gemeindlichen Jugendpfleger/innen. Kontakt: [email protected]

Schon 16 ? Kein Alkohol unter 16. So lautet eine Regel des Jugendschutzgesetzes. Sie gilt für alle öffentlichen Veranstaltungen, Gaststätten und Verkaufsstellen. Hier dürfen alkoholische Getränke nicht an Jugendliche unter 16 abgegeben werden. Auch nicht, wenn du für deine Eltern einkaufst. Ebenso darf dir der Konsum von Alkohol nicht gestattet werden. Gleiches gilt für die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an Jugendliche unter 18! Gegen jeden Veranstalter der fahrlässig oder vorsätzlich gegen dieses Gesetz verstößt, kann ein Bußgeld von bis 50.000 Euro verhängt werden. Fahrlässig heißt zum Beispiel, wenn das Alter nicht kontrolliert wird oder wenn wir Alkohol an Berechtigte verkaufen, die dann offensichtlich diese Getränke an Jüngere weiter geben. Deswegen gibt es hier nichts für dich! Denn wir wollen nicht wegschauen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst!

Do goht nix !!! (Ich lass nicht mit mir handeln!)