Die zwei Vorlagen zum Koch-Areal kurz und

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Die zwei Vorlagen zum Koch-Areal kurz und verständlich erklärt! Am 10. Juni dürfen die Stadtzürcher*innen alleine auf Stadt-Ebene über zehn verschiedene Vorlagen abstimmen. Weil die beiden Vorlagen zum Koch-Areal alleine Stoff für ganze Artikel liefern, wollen wir sie dir https://tsri.ch/zh/erklaerung-abstimmung-koch-areal-mai-2018/

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einzeln und gut verständlich erklären. 29. Mai 2018 Text: Marco Büsch Das Koch-Areal ist ein 30'000 Quadratmeter grosses ehemaliges Industriegelände in Altstetten. Im März 2013 wurden grosse Teile des Areals von «Familie Wucher» und «Familie Zauber» besetzt. Auch Teile der Autonomen Schule Zürich (ASZ) fanden darin Platz. Ende desselben Jahres verkaufte die UBS das Gelände an die Stadt Zürich für 70 Millionen Franken. Trotz KonVikten und Auseinandersetzungen mit der Stadt/der UBS sind die Besetzer*innen bis heute auf dem Koch-Areal geblieben, wohnen dort und betreiben seit Jahren ein reichhaltiges Kulturprogramm. Dies auch, weil beim Stadtrat die Devise gilt: «Kein Abriss auf Vorrat». Die Besetzer*innen sollen also bleiben dürfen bis zum konkreten Baubeginn – das gefällt nicht allen. Von bürgerlicher Seite wurde in den letzten Jahren immer wieder kritisiert, der Stadtrat liesse sich zu viel Zeit bei der Planung, was mit dem Koch-Areal geschehen solle. Die FDP lancierte gar eine Volksinitiative, man solle das Areal an einen privaten Investor verkaufen. https://tsri.ch/zh/erklaerung-abstimmung-koch-areal-mai-2018/

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Das war Anfang 2017. Nun ist es soweit: Das Stadtzürcher Stimmvolk darf über zwei Vorlagen abstimmen. Zum einen ist das die Vorlage zum «Gemeinnützigen Wohnungsbau auf dem Koch-Areal» der Stadt Zürich und zum anderen die Vorlage der FDP mit dem Titel «Wohnen und Leben auf dem Koch-Areal». Über beide Vorlagen darf man unabhängig voneinander abstimmen. Welche Vorlage am Ende umgesetzt wird, hängt jedoch stark davon ab, ob nur eine der beiden Vorlagen angenommen wird oder beide (bzw. keine). Hier vorab eine kurze Erklärung, welches Szenario zu welchem Ergebnis führt.

Kommen wir aber zu den eigentlichen Vorlagen, wie gewohnt in längerer und kürzerer Zusammenfassung:

Vorlage 1: «Gemeinnütziger https://tsri.ch/zh/erklaerung-abstimmung-koch-areal-mai-2018/

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Wohnungsbau auf dem Koch-Areal» Kurz: Die Stadt will bis 2023 auf dem KochAreal 350 gemeinnützige Wohnungen realisieren, inklusive 16'200 Quadratmeter NutzungsVäche fürs Gewerbe und einem öffentlichen Park in der Grösse von 13'000 Quadratmeter. Abgestimmt wird jedoch nur darüber, ob die Baufelder, auf denen die gemeinnützigen Wohnungen entstehen und deren Wert mit 35 Millionen Franken beziffert wird, vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übergehen sollen. Für das Projekt selbst sollen fast sieben Millionen Franken Kredit gesprochen werden. Gesamthaft wird also über eine Ausgabe von 42 Millionen Franken für 350 gemeinnützige Wohnungen gesprochen, welche danach den Wohnbaugenossenschaften ABZ und Kraftwerk1 gehören würden. Das Grundstück für 35 Millionen Franken würde aber weiterhin der Stadt gehören, jedoch nun im Verwaltungsvermögen. Die Stadt würde gemäss Vereinbarung mit den Genossenschaften jedes Jahr 470'000 Franken von diesen erhalten. Die Besetzer*innen müssten das Gelände https://tsri.ch/zh/erklaerung-abstimmung-koch-areal-mai-2018/

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natürlich verlassen, 2021 sollte dies voraussichtlich der Fall sein. Lang: Die Vorlage der Stadt trägt eigentlich den folgenden inhaltlich überkorrekten und deshalb unerträglich langen Namen «Gemeinnütziger Wohnungsbau auf dem Koch-Areal, Quartiere Albisrieden/Altstetten, Übertragung der Wohnbaufelder vom Finanzins Verwaltungsvermögen, Objektkredit von 35,126388 Millionen Franken und Genehmigung Projektierungskredit (EventualverpVichtung) von 6,887 Millionen Franken». Inhaltlich ist die Vorlage aber nicht so kompliziert. 2011 haben wir die Stadt per Abstimmung verpVichtet, den Anteil an gemeinnützigen Wohnungen bis ins Jahr 2050 auf einen Drittel hochzuschrauben. Dieses Ziel erreicht man in erster Linie, wenn man solche gemeinnützigen Wohnungen tatsächlich baut. Dies soll gemäss Vorlage auf dem Koch-Areal geschehen. Konkret geplant sind 350 preisgünstige Wohnungen auf den Baufeldern B und C (siehe Grajk). Nach einer Ausschreibung wurde bereits im Herbst 2017 ermittelt, dass Baufeld B von der Wohnbaugenossenschaft ABZ bebaut würde und Baufeld C von der Wohnbaugenossenschaft Kraftwerk1. Die https://tsri.ch/zh/erklaerung-abstimmung-koch-areal-mai-2018/

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Stadt könnte nach dem Bau der Wohnungen jährlich mit 480'000 Franken Einnahmen rechnen. Gemäss Vereinbarungen mit den Genossenschaften.

Quelle: Stadt Zürich

Für den Bau wäre nötig, dass die Baufelder B und C im Wert von 35 Millionen Franken vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übergehen würden. Zusätzlich wird für die Planung ein Kredit von fast sieben Millionen Franken Suchbegriff SUCHEN benötigt. Über diesen Gesamtbetrag von gut 42 Millionen Franken stimmen wir ab. Neben ALLE SMART CITY den gemeinnützigen Wohnungen auf Baufeld B und C wird von der Stadt ein 13'200 GESELLSCHAFT Quadratmeter grosser öffentlicher Park gebaut KULTUR POLITIK https://tsri.ch/zh/erklaerung-abstimmung-koch-areal-mai-2018/

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POLITIK

und ein Gewerbehaus (Baufeld A). Diese sind jedoch nicht Gegenstand der Vorlage und TSÜRI-CHOPF stehen nicht zur Abstimmung. WAS LAUFT?

ANMELDEN Und welchen EinVuss hat eine Annahme der Vorlage auf die Besetzung? TSÜRI-TIPPS In der Abstimmungszeitung steht geschrieben, ÜBER UNS dass die Besetzer*innen das Areal «mit Beginn IMPRESSUM & KONTAKT & AGBS Logge dich ein oder registriere dich mit einem Dienst deiner Wahl. NEWSLETTER & MESSENGER der Altlastensanierung, spätestens aber bis JOBS zum Zeitpunkt des und Baubeginns» Einloggen mit E-Mail Passwort verlassen WERBEN müssen. Aus dem Zeitplan geht nicht präzise CIVIC MEDIA ! wann Facebook Google+ hervor, dieser Zeitpunkt+ sein wird, jedoch REDAKTION SHOP ist mit"2021 zu rechnen. Twitter % Email ! " #

Vorlage 2: Volksinitiative «Wohnen ! " # Anmelden Newsletter und Leben auf dem Koch-Areal» Kurz: Diese Vorlage ist das Resultat einer Volksinitiative der FDP. Sie verlangt, dass das Koch-Areal an einen privaten Käufer verkauft wird, weil der Stadtrat mit den Besetzern des Areals zu zahm umgehe und die Umsetzung eines Baus in privater Hand viel schneller voranschreiten könnte. Der private Käufer würde verpVichtet «auf dem Grundstück Wohnraum, GewerbeVächen, einen

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öffentlichen Park sowie Infrastruktur für Kinderbetreuung und Schulraum zu erstellen». Zusätzlich würde er dazu verpVichtet, nur ein Drittel der Wohnungen als gemeinnützige Wohnungen zu bauen. Es handelt sich um eine anregende Volksinitiative, was konkret heisst, dass der Stadtrat bei Annahme innerhalb eines Jahres nochmals eine Vorlage ausarbeiten müsste. Diese würde dann ins Parlament gelangen, wo das Referendum gegen die Vorlage ergriffen werden könnte. In welcher Weise dieser dieses Vorgehen schneller sein könnte, als das der Stadt, ist wohl selbst dem Initiativkomitee unklar. Lang: Anfangs 2017 hat die FDP eine Volksinitiative über das weitere Vorgehen in der «Causa Koch-Areal» lanciert, passenderweise als es Richtung Wahljahr ging. Die Initiative geht davon aus, dass ein privater Käufer schneller als die Stadt in der Lage ist, das Areal für Wohnen und Gewerbe zu überbauen und einen Park zu realisieren. Gemäss Initiativtext müssten dann aber nur ein Drittel der Wohnungen preiswert sein. Das läuft dem Auftrag des Volkes, bis 2050 einen Drittel gemeinnützige Wohnungen zu haben, deutlich zuwider. Die Initianten scheint dies wenig zu stören: Ihnen geht es wohl mehr darum, dem links-grünen Stadtrat einen https://tsri.ch/zh/erklaerung-abstimmung-koch-areal-mai-2018/

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Schuss vor den Bug zu geben. In der Begründung für die Vorlage spricht das Initiativkomitee davon, dass der Stadtrat nicht willens sei, die ständigen Gesetzesübertretungen der Besetzer*innen einzudämmen. Im Gegenteil: Die Arealentwicklung sei in Verzug geraten, weil der Stadtrat die illegale Besetzung toleriere. Ein allfälliger privater Käufer könne hier «kostenbewusster» arbeiten, weil er keine Rücksicht auf die Besetzer nehmen müsste – nicht wie der Stadtrat. Denn es bestehe zwischen Stadtrat und Besetzer eine «politische Nähe», die ein privater Besitzer nicht hätte. Die Anspielung ist klar: Stadtrat Wolffs Söhne verkehren auf dem Koch-Areal und deshalb wird nun dem gesamten Stadtrat «politische Nähe» vorgeworfen. Das scheint erstens ein bisschen zu hoch gegriffen und würde wohl zweitens von beiden Seiten vehement abgestritten – insbesondere von den Besetzern. Liest man sich durch den Begründungstext, so scheint es, als könnten die Initianten durch ihre bürgerlichen Brillen keinen politischen Unterschied mehr ausmachen zwischen einem links-grünen Stadtrat und linken Besetzern. Bei den Initianten wird wohl in dieser Hinsicht politisch mit dem Zweihänder hantiert. https://tsri.ch/zh/erklaerung-abstimmung-koch-areal-mai-2018/

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Unabhängig davon, ob nun beide Koch-ArealVorlagen angenommen würden oder nur diese zweite: In beiden Fällen würde die Umsetzung dieser FDP-Vorlage Vorrang haben. Diese ist eine allgemeine Anregung und verpVichtet den Stadtrat, innerhalb eines Jahres eine Vorlage zur Umsetzung der FDP-Initiative zu machen. Diese wird dann im Parlament beraten, zusätzlich kann ein Referendum eingereicht werden. Sogar wenn wir der Vorlage jetzt zustimmen, müssten wir theoretisch Jahre später nochmals darüber abstimmen, falls das Referendum ergriffen wird. Es könnte also sein, dass die Annahme dieser zweiten Vorlage die Bebauung des Koch-Areals bis weit nach 2021 zurückwerfen könnte. Also das Gegenteil dessen, was die Initianten fordern. Das bleibt aber Spekulation, sowie auch der sonstige zeitliche und jnanzielle Rahmen bei einer Annahme. Die Tsüri-Redaktion empGehlt mit 5:0 Stimmen die Annahme der ersten Vorlage bei gleichzeitigem Ablehnen der FDP-Vorlage.

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Koch-Areal Abstimmung Wie würdest du abstimmen? Ja zur «Vorlage Stadt» und Nein zur «Vorlage FDP» Ja zur «Vorlage Stadt» und Ja zur «Vorlage FDP» Nein zur «Vorlage Stadt» und Ja zur «Vorlage FDP» Nein zur «Vorlage Stadt» und Nein zur «Vorlage FDP»

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Titelbild: Marco Büsch

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ist es doch diese "geradezu …

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