Das Gewinnspiel wird von der Flughafen Düsseldorf GmbH ...

28.06.2017 - (1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. (2) Sollten einzelne Bestimmungen der Gewinnspielbedingungen ungültig sein oder werden,.
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§ 1 Gewinnspiel (1) Das Gewinnspiel wird von der Flughafen Düsseldorf GmbH durchgeführt. Teilnahmeschluss ist der 28. Juni 2017, 12 Uhr. (2) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er die im Gewinnspiel aufgeführte Aufgabe und die Teilnahmebedingungen erfüllt. Die Teilnahme hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. § 2 Teilnehmer (1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. (2) Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel liegt nur dann vor, wenn sämtliche personenbezogene Angaben des Teilnehmers vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. § 3 Ausschluss vom Gewinnspiel (1) Mitarbeiter der Flughafen Düsseldorf GmbH, ihrer Tochterunternehmen sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, ebenso die Mitarbeiter der Fluggesellschaft bzw. des Kooperationspartners und deren Angehörige. (2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Flughafen Düsseldorf GmbH das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. (3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. § 4 Durchführung und Abwicklung (1) Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegen der Flughafen Düsseldorf GmbH bzw. deren jeweiligen Partnern. (2) Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich. Haben mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los. (3) Die Gewinner werden von der Flughafen Düsseldorf GmbH per E-Mail benachrichtigt. Die Gutscheine werden von der Flughafen Düsseldorf GmbH per Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail-/PostAdresse ist der Teilnehmer verantwortlich. (4) Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Die Gewinngutscheine sind nicht auf Dritte übertragbar und dürfen nicht veräußert werden. (5) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an die Flughafen Düsseldorf GmbH zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet. § 5 Datenschutz Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer die geltende Datenschutzerklärung zu akzeptieren. https://www.dus.com/de-de/services/datenschutz

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels (1) Die Flughafen Düsseldorf GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Flughafen Düsseldorf GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann die Flughafen Düsseldorf GmbH von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. (2) Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels sind ausgeschlossen. § 7 Haftung (1) Die Flughafen Düsseldorf GmbH wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. (2) Für Sach- und/ oder Rechtsmängel an den vom Partner gestifteten Gewinnen haftet die Flughafen Düsseldorf GmbH nicht. Ansprüche, welche sich auf den Fluggutschein bzw. des Gewinn beziehen, sind unmittelbar an die Fluggesellschaft bzw den Kooperationspartner zu richten. (4) Die Flughafen Düsseldorf GmbH haftet nur für Schäden, welche von der Flughafen Düsseldorf GmbH oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, verursacht wurde. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Voranstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder Viren verursacht wurden. § 8 Sonstiges (1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. (2) Sollten einzelne Bestimmungen der Gewinnspielbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt und der ungültige Bestimmung gilt als durch einen solchen ersetzt, der dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.