Century21 Expertenflyer neutral A5 09 Jul 2014 (1)


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Denkmalschutz Finanzielle Anreize für traumhafte, alte Immobilien Ihr Unternehmen

Der Besitzer einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie kann die Sanierungskosten abschreiben. Allerdings können diese Kosten erst im Jahr der Fertigstellung berücksichtigt werden. Voraussetzung ist hierbei, dass das Denkmal bereits vor Beginn der Sanierung erworben wurde, ansonsten können Sanierungskosten nur anteilig berücksichtigt werden. Die Höhe der Steuervergünstigung ist abgesehen vom Zeitpunkt der Anschaffung auch von der Art der Nutzung abhängig. Selbstnutzer können die Sanierungskosten auf 10 Jahre verteilt bis zu einer Höhe von 90 Prozent steuerlich geltend machen. Für Kapitalanleger gelten für die steuerliche Vergünstigungen andere Regeln. Innerhalb von 12 Jahren können alle Sanierungskosten für denkmalgeschützte Immobilien steuermindernd angesetzt werden. In den ersten 8 Jahren ist eine Berücksichtigung in Höhe von 9 Prozent und im Jahr 10 bis 12 in Höhe von 7 Prozent möglich. Im direkten Vergleich zu anderen Immobilien sind denkmalgeschützte Immobilien vor allem bei finanzstarken Mietern sehr gefragt. Für Kapitalanleger führt dies zu einer höheren Rendite als bei normalen Vermietobjekten. Laut Untersuchungen des Hamburger Gewos-Instituts konnten alle Wohnimmobilien in den Jahren von 1970 bis 2004 durchschnittlich eine jährliche Rendite von 7,4 Prozent erzielen. Bei der Renditeberechnung wird sowohl der Kaufpreis als auch die jährliche Nettomiete berücksichtigt.

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Denkmalgeschützte Immobilien sind unser historisches bzw. kulturelles Erbe, weshalb sie staatlich geschützt werden. Die Einstufung und Erfassung wird vom Amt für Denkmalschutz vorgenommen. Nachdem eine Immobilie „unter Denkmalschutz” gestellt wurde, kann der Besitzer diverse Förderungen in Anspruch nehmen. Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Förderarten. Dies sind: Zuschüsse für die Sanierung sowie Steuervergünstigungen.

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