Besondere Bedingungen für Kurse der BKW

13.04.2015 - Allgemeines. 1.1. Die «Besonderen Bedingungen für Kurse der. BKW» gelten für Kurse der BKW ergänzend zu den «Allgemeinen ...
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Besondere Bedingungen für Kurse der BKW

1. Allgemeines 1.1. Die «Besonderen Bedingungen für Kurse der BKW» gelten für Kurse der BKW ergänzend zu den «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der BKW Energie AG». Im Falle von Widersprüchen gehen die vorliegenden Besonderen Bedingungen vor. 1.2. Mit der Anmeldung zum entsprechenden Kurs akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der BKW Energie AG sowie die vorliegenden Besonderen Bedingungen für Kurse der BKW. 2. Anmeldung und Vertragsabschluss 2.1. Die Anmeldung für die Kurse erfolgt elektronisch per E-Mail oder über die entsprechende Website. Die Anmeldung ist verbindlich. 2.2. Eine erfolgreiche Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. 2.3. Mit der Bestätigung per E-Mail entsteht das Vertragsverhältnis zwischen der BKW und dem Kunden.

5.3. Im Falle einer Kursannullation durch die BKW werden keine Kurskosten verrechnet. Allfällig bereits in Rechnung gestellte und bezahlte Kurskosten werden vollständig rückerstattet. 6. Video- und Audio-Aufnahmen 6.1. Ohne ausdrückliches Einverständnis der der Kursleitung dürfen während der gesamten Veranstaltung keine Video- und/oder AudioAufnahmen gemacht werden. 6.2. In jedem Fall unterliegen Video- und AudioAufnahmen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. 7. Haftung und Versicherung 7.1. Das Benutzen der Anlagen der BKW und der Veranstaltungsorte erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen übernimmt die BKW keine Haftung. 7.2. Der Versicherungsschutz (Unfall, Haftpflicht usw.) ist Sache der Teilnehmer. Stand 13.4.2015

3. Durchführung und Teilnahme 3.1. Die minimale Teilnehmerzahl ist je Kurs festgelegt. Wird die minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die BKW das Recht vor, den Kurs nicht durchzuführen. 3.2. Die Teilnehmerberücksichtigung erfolgt entsprechend der Reihenfolge der Anmeldungseingänge. 3.3. Wer nicht für den aktuellen Kurs berücksichtigt werden kann wird nach Rücksprache für den nächstmöglichen Kurs bestätigt. 4. Preise und Rechnungsstellung 4.1. Die Kurskosten umfassen die Kursgebühr inkl. Hand-outs sowie weitere Leistungen oder Verpflegung gemäss Kursbeschreibung. 4.2. Die Kurskosten werden gemäss Kursausschreibung in Rechnung gestellt. 4.3. Die BKW behält sich vor, die Kursgebühr bereits vor Kursbeginn zu erheben. In diesem Fall ist der Kursplatz erst durch Bezahlung der in Rechnung gestellten Kurskosten definitiv zugeteilt. 4.4. Das Inkasso erfolgt durch die BKW Energie AG. 5.

Kostenrückerstattung bei Rücktritt und Annullation 5.1. Will der Kunde trotz definitiver Kurszuteilung den Kurs nicht antreten und vom Vertrag zurücktreten, so hat er dies der BKW schriftlich mitzuteilen. Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. 5.2. Bei Abmeldung sind folgende Kosten geschuldet: – bis 8 Wochen vor Kursbeginn: keine Kosten – bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 50 Prozent der Kurskosten – weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn: volle Kursgebühr