Gesundheitsamt
Bericht des Gesundheitsamtes des Landkreises Teltow-Fläming 2015
Kreisverwaltung / Gesundheitsamt Rüdiger Lehmann, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde Tel: (03371) 608-3800, Fax: (03371) 608-9050 E-Mail:
[email protected]
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen.
Impressum Herausgeber:
Landkreis Teltow-Fläming Dezernat II Gesundheitsamt Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde
Redaktion:
Gesundheitsamt
Redaktionsschluss:
November 2017
Layout:
Landkreis Teltow-Fläming Öffentlichkeitsarbeit
Druck:
Druckerei der Kreisverwaltung TF
Auflage:
3 Exemplare
Copyright 2017
2
Inhaltsverzeichnis Autorenverzeichnis ............................................................................................................................6 Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................................................7 Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................................... 10 Tabellenverzeichnis ......................................................................................................................... 13 Anlass und Ziel des Berichtes.......................................................................................................... 14 1
Demografische Daten ............................................................................................................... 15 1.1
Demografische Entwicklung im Überblick .......................................................................... 15
1.1.1
Bevölkerungsstand ..................................................................................................... 15
1.1.2
Geburten und Sterbefälle............................................................................................ 17
1.1.3
Räumliche Bevölkerungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) ......................................... 17
1.1.4
Altersstruktur .............................................................................................................. 18
2 Daten zur medizinischen, zahnmedizinischen, psychischen und psychosozialen Versorgungssituation im Landkreis Teltow-Fläming ......................................................................... 19 2.1
Ambulante ärztliche Versorgung ........................................................................................ 19
2.1.1
Vertragsärztliche Versorgung ..................................................................................... 19
2.1.2
Medizinische Versorgungszentren .............................................................................. 21
2.2
Zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung ........................................................... 23
2.3
Angebote stationärer Leistungen (Krankenhäuser) ............................................................ 24
2.4
Psychosoziale Versorgung ................................................................................................ 26
2.4.1
Psychische Gesundheit .............................................................................................. 26
2.4.2
Psychiatrische Versorgung nach Sozialgesetzbuch (SGB) V ...................................... 26
2.4.3 Psychosoziale Versorgung nach dem Brandenburgischem Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG) und dem Brandenburgischem Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) ............. 30 3
Gesundheitsamt Landkreis Teltow-Fläming .............................................................................. 31 3.1
Gesundheitsförderung und Prävention .............................................................................. 31
3.1.1
Aufgaben .................................................................................................................... 31
3.1.2
Handlungsfelder ......................................................................................................... 32
3.1.3
Prävention von HIV/AIDS und von sexuell übertragbaren Infektionen (STI) ................ 32
3.1.4
Suchtprävention ......................................................................................................... 34
3.1.5
Lärmprävention .......................................................................................................... 34
3.2
Psychiatriekoordination ..................................................................................................... 35
3.2.1
Aufgaben .................................................................................................................... 35
3.2.2
Handlungsfelder ......................................................................................................... 35
3.2.3
Die Arbeitskreise der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft ........................................ 36
3.3
Gesundheitsberichterstattung ............................................................................................ 38
3
3.4
Allgemeine Gesundheitsverwaltung ................................................................................... 39
3.4.1
Medizinalaufsicht ........................................................................................................ 39
3.4.2
Überwachung freiverkäuflicher Arzneimittel ................................................................ 42
3.4.3
Aufgaben nach dem Bestattungsgesetz ..................................................................... 43
3.5
Hygiene und umweltbezogener Gesundheits- und Infektionsschutz .................................. 48
3.5.1
Infektionsschutz.......................................................................................................... 48
3.5.2
Umwelthygiene ........................................................................................................... 56
3.5.3
Hygienische Überwachung der Rettungswachen ........................................................ 68
3.5.4 Hygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche .............................................................................................................................. 68 3.5.5
Hygienische Überwachung von Übergangswohnheimen für Asylbewerber ................. 69
3.5.6
Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ............................................... 69
3.5.7
Siedlungshygiene ....................................................................................................... 69
3.5.8
Katastrophenschutz .................................................................................................... 70
3.6
Amtsärztlicher und Sozialmedizinischer Dienst .................................................................. 71
3.6.1
Amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse .................................................................... 71
3.6.2
Tuberkuloseüberwachung .......................................................................................... 72
3.6.3
HIV/AIDS- und STI-Prävention ................................................................................... 73
3.6.4
Impfberatung, Reisemedizin und Gelbfieberimpfstelle ................................................ 73
3.6.5 Beratungsstelle für Behinderte und chronisch kranke Menschen sowie für Menschen und Familien in gesundheitlichen Problemlagen ....................................................................... 74 3.6.6 3.7
Beratung im Pflegestützpunkt Luckenwalde ............................................................... 76
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ............................................................................... 78
3.7.1
Aufgaben .................................................................................................................... 78
3.7.2
Daten und Fakten ....................................................................................................... 78
3.7.3
Auswertung der Reihenuntersuchungen im Schuljahr 2014/2015 ............................... 79
3.7.4
Schuleingangsuntersuchungen im Schuljahr 2014/2015 ............................................ 89
3.7.5
Schulabgangsuntersuchung im Schuljahr 2014/2015 ............................................... 103
3.7.6
Untersuchung von Kindern und Jugendlichen aus Asylbewerberfamilien ................. 111
3.7.7
Kinderärztliche Gutachten ........................................................................................ 111
3.7.8
Sozialpädagogische Angebote im KJGD .................................................................. 112
3.8
Zahn- und Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen ............................................ 113
3.8.1
Aufgaben des Zahnärztlichen Dienstes und Rechtsgrundlagen ................................ 113
3.8.2
Betreuungscontrolling ............................................................................................... 114
3.8.3
Gruppenprophylaxe .................................................................................................. 115
3.8.4
Untersuchungsergebnisse und Entwicklung der Zahngesundheit im Landkreis TF ... 118
3.8.5
Öffentlichkeitsarbeit .................................................................................................. 128
3.8.6
Zahnärztliche Begutachtung ..................................................................................... 128
3.8.7
Asylbewerber und Flüchtlinge ................................................................................... 128
3.8.8
Zusammenfassung ................................................................................................... 129
4
3.9
Sozialpsychiatrischer Dienst ............................................................................................ 134
3.9.1
Aufgaben .................................................................................................................. 134
3.9.2
Daten und Fakten ..................................................................................................... 134
3.9.3
Leistungsangebote und Aufgaben ............................................................................ 136
3.9.4
Gerontopsychiatrische Betreuung............................................................................. 140
3.9.5
Betreuung von Klienten mit Vermittlungshemmnissen des Jobcenters ..................... 142
3.9.6
Weitere sozialpädagogische und psychologische Tätigkeiten ................................... 142
3.9.7
Öffentlichkeitsarbeit .................................................................................................. 143
Teil 2 Dokumentation der Untersuchungsergebnisse des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und des Zahnärztlichen Dienstes im Landkreis Teltow-Fläming und im Land Brandenburg
5
Autorenverzeichnis Abschnitt 1:Dipl.-Soz.Päd. Antje Bauroth; Dipl.-Med. Rüdiger Lehmann Abschnitt 2: Dipl.-Soz. Päd. Antje Bauroth; Dipl.-Med. Rüdiger Lehmann Abschnitt 3.1-3.3: Soz. Päd. (Bachelor) Sabine Decker; Dipl.-Soz. Päd. Antje Bauroth Abschnitt 3.4: Dipl.-Med. Rüdiger Lehmann Abschnitt 3.5: Dr. Hans-Helge Floss; Dipl.-Ing. Martina Tinius; Hygieneinspektorin Petra Gehrke Abschnitt 3.6:Soz. Päd. Daniela Teichert; Dipl.-Soz. Päd. Antje Bauroth; Dipl.-Med. Rüdiger Lehmann Abschnitt 3.7: Annette Krille; Dimitrios Pavlidis, leitender Arzt KJGD Abschnitt 3.8: Dipl.-Med. Anja Terhorst; leitende Zahnärztin Abschnitt 3.9: Dipl.-Psych. Sabine Langer
6
Abkürzungsverzeichnis AEB
Alkoholentwöhnungsbehandlung
AIDS
(engl.) acquired immuno-deficiency syndrome, Akronym als Bezeichnung für die virusbedingte erworbene Immuninsuffizienz
AP
Altenpfleger
ARE
Akute respiratorische Erkrankung
ASB
Arbeiter-Samariter-Bund
AWO
Arbeiterwohlfahrt
BB
Brandenburg
BbgGDG
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz)
BbgPsychKG
Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz
BbgBestG
Brandenburgisches Bestattungsgesetz
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGH
Bundesgerichtshof
BZgA
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
bspw.
beispielsweise
bzw.
beziehungsweise
C.-difficile
Clostridium difficile
CJK
Creutzfeld-Jakob-Krankheit
COPD
(engl.) chronic obstructive pulmonary disease, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung
d. h.
das heißt
DIN
Deutsche Industrienorm
DMF-T-Wert
(engl.) decayed (kariös), missing, (fehlende), filled (gefüllt), teeth (Zähne). Der DMF-T-Wert beschreibt den individuellen Kariesbefall. Er basiert auf der Anzahl der kariösen, fehlenden und gefüllten Zähne.
DRK
Deutsches Rotes Kreuz
E. coli
Escherichia coli
EHEC
Enterohämorrhagische Escherichia coli
EPS
Eichenprozessionsspinner
e. V.
eingetragener Verein
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
gGmbH
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GKP
Gesundheits- und Krankenpfleger
HEV
Hepatitis E Virus
HIV
(engl.) human immunodeficiency virus, Retroviren, welche eine virusbedingte erworbene Immuninsuffizienz auslösen
HPV
Humanes Papillomavirus
7
IfSG
Infektionsschutzgesetz
i.V. m.
in Verbindung mit
KBE
koloniebildende Einheiten
Kita
Kindertagesstätte
KJGD
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
KJPB
Kinder- und jungendpsychiatrische Beratung
KVBB
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
KZV
Kassenzahnärztliche Vereinigung
I
Liter
Legionella spp.
legionelle species pluralis, mind. zwei nicht bestimmte Arten der Gattung von Legionellen
LK
Landkreis
lt.
laut
LUGV
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Mio.
Million
µg
Mikrogramm
MKS
Maul- und Klauenseuche
MPU
medizinisch-psychologische Untersuchung
Mrd.
Milliarden
MRSA
Methicillin-resistenter Staphyloccus aureus
MUGV
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
MVZ
Medizinisches Versorgungszentrum
m
3
Kubikmeter
o. Ä.
oder Ähnliches
o. g.
oben genannt
OT
Ortsteil
p.a.
per annum; pro Jahr
pH-Wert
potentia hydrogenii; Maß für saure bzw. basische Lösungen
PSAG
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft
PSP
Pflegestützpunkt
RKI
Robert Koch-Institut
SiC
(engl.) significant caries index; Index für Kariesprävention stark belasteter Kinder und Jugendlicher
SGB
Sozialgesetzbuch
sog.
sogenannt
SpDi
Sozialpsychiatrischer Dienst
STEC
Shigatoxin-produzierende Escherichia coli
STI
sexuell übertragbare Infektionen
8
STIKO
Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut
TF
Teltow-Fläming
TrinkwV
Trinkwasserverordnung 2001
TWEA
Trinkwassererwärmungsanlagen
u. Ä.
und Ähnliches
U 2, 3 usw.
Früherkennungsuntersuchung 2, 3 usw.
usw.
und so weiter
vs.
versus
VV-SchulB
Verwaltungsvorschriften Schulbetrieb
WGs
Wohngemeinschaften
WHO
(engl.) World Health Organization; Weltgesundheitsorganisation
ZÄD
Zahnärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes
z. B.
zum Beispiel
z. T.
zum Teil
ZER
Zentrales Einladungs- und Rückmeldewesen
9
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht über Kommunen des LK TF ........................................................................ 15 Abbildung 2: Vergleich der Einwohnerzahlen von 1993 zu 2015 der Gemeinden im LK TF ............. 16 Abbildung 3: Veränderung der Einwohnerzahlen von 1993 zu 2015 der Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming in Prozent ............................................................................................................... 17 Abbildung 4: Altersstruktur der Bevölkerung in Teltow-Fläming im Vergleich 1995 zu 2015............. 18 Abbildung 5: Versorgungssituation mit Hausärzten im Landkreis Teltow-Fläming nach Mittelbereichen 2013 und Prognose für 2020 .................................................................................. 20 Abbildung 6: Verteilung der Medizinischen Versorgungszentren im Landkreis Teltow-Fläming ....... 22 Abbildung 7: Lage der Krankenhäuser im Kreisgebiet ..................................................................... 24 Abbildung 8: Fachärzte im Bereich der psychiatrischen Versorgung von Erwachsenen................... 27 Abbildung 9: Tageskliniken für Erwachsenenpsychiatrie im Landkreis Teltow-Fläming.................... 28 Abbildung 10: Niedergelassene Fachärzte bzw. Psychotherapeuten für die psychotherapeutische/psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ........................... 29 Abbildung 11: Organigramm des Gesundheitsamtes Teltow-Fläming .............................................. 31 Abbildung 12: Anzahl gemeldeter Syphilis-Fälle Deutschland 2009 - 2014 ...................................... 33 Abbildung 13: Präventionsmaterialien zur HIV/AIDS-Prävention ...................................................... 33 Abbildung 14: Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft und deren Arbeitskreise und Kooperationspartner ........................................................................................................................................................ 36 Abbildung 15: Vergleich der Anzahl freiberuflich tätiger Gesundheits-, Kranken- und Altenpfleger 2011, 2013 und 2015 ....................................................................................................................... 40 Abbildung 16: Anzahl von Heilpraktiker-Niederlassungen (Gebiet Psychotherapie) im Verlauf von 2010, 2013 und 2015 ....................................................................................................................... 41 Abbildung 17: Anzahl von Prüfungsanmeldungen und Erlaubniserteilungen im Jahr 2015 .............. 42 Abbildung 18:Vergleich Anzahl Todesfälle 2014 und 2015 nach Monaten ....................................... 43 Abbildung 19: Übersicht der Todesursachen nach Diagnose und Häufigkeit im Jahresvergleich 2013 bis 2015 ........................................................................................................................................... 46 Abbildung 20: Enteritis infectiosa; bakterielle versus virale Erreger; Zeitraum 2000 - 2015 .............. 49 Abbildung 21: Anzahl von Influenza-Erkrankungen 2005-2015 ........................................................ 53 Abbildung 22: Influenza - Erkrankungen in Teltow-Fläming 2014/2015 ............................................ 53 Abbildung 23: Anzahl der Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser 2015 ................................... 58 Abbildung 24: Nacktschnecken im Überlaufsystem, Foto Landkreis ................................................ 59 Abbildung 25: Übersicht der Wasserwerk-Standorte im Landkreis Teltow-Fläming .......................... 62 Abbildung 26: Kiessee Rangsdorf, Foto Gesundheitsamt TF ........................................................... 63 Abbildung 27: Raupen des Eichenprozessionsspinners, Foto dpa ................................................... 67 Abbildung 28: Altersstruktur der Ratsuchenden im Jahr 2015.......................................................... 76 Abbildung 29: Anzahl Kontakte im Pflegestützpunkt nach Beratungsart im Jahr 2015 ..................... 77 Abbildung 30: Anzahl der untersuchten Kinder (n= 661) 30-42 LM, nach Geschlecht und Alter, 2014/2015 ....................................................................................................................................... 80 Abbildung 31: Rangfolge und Häufigkeiten der Befunde im Vergleich Land Brandenburg und Landkreis Teltow-Fläming 2014/2015 .............................................................................................. 81 Abbildung 32: Diagnose von chronischen Erkrankungen bei Kindern im Alter vom 30.- 42. Lebensmonat im Vergleich Land Brandenburg und LK TF, 2014/2015 ............................................ 82 Abbildung 33: Unfälle nach Verletzungsart und Geschlecht bei Kindern im 30. - 42. Lebensmonat . 83 Abbildung 34: Unfälle von Kindern im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat in Teltow-Fläming nach Unfallort, Häufigkeit und Geschlecht, 2014/2015 ............................................................................. 84 Abbildung 35: Vergleich der abgeschlossenen Grundimmunisierung gegen Pneumokokken und Meningokokken C im Landkreis Teltow-Fläming in den Schuljahren 2008/2009 bis 2014/2015 ....... 85 Abbildung 36: Prozentualer Anteil der Kinder im Betreuungscontrolling, Vergleich Teltow-Fläming, Land Brandenburg und weiterer Metropolenraum, 2014/2015 ......................................................... 86 Abbildung 37: Anzahl der untersuchten der Kita-Kinder nach Alter mit und ohne Betreuungscontrolling im Landkreis Teltow-Fläming, 2014/2015 ..................................................... 87 Abbildung 38: Maßnahmen des KJGD zum ZER im Jahresvergleich 2013 bis 2015 ....................... 88
10
Abbildung 39: Ergebnisse des Rückmeldewesens im KJGD zum ZER im Jahresvergleich 2013 bis 2015 ................................................................................................................................................ 89 Abbildung 40: Ärztliche Empfehlungen zur Schuleignung 2015 ....................................................... 90 Abbildung 41: Sozialstatus der Eltern von Einschülern 2015 ........................................................... 90 Abbildung 42: Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen nach Sozialstatus bei Einschülern im Jahresvergleich 2011 bis 2015 ........................................................................................................ 91 Abbildung 43: Häufige Untersuchungsbefunde der Einschüler im Jahresvergleich 2012 bis 2015 ... 93 Abbildung 44: Verteilung der medizinisch relevanten Befunde bei Einschülern im Landkreis TF, 2015 ........................................................................................................................................................ 94 Abbildung 45: Prozentualer Vergleich der Einschüler mit schulrelevanten Entwicklungsdefiziten nach Sozialstatus und Geschlecht, 2015 .................................................................................................. 95 Abbildung 46: Empfehlung zur Zurückstellung und Handlungsbedarf nach Sozialstatus, 2014/2015 ........................................................................................................................................................ 97 Abbildung 47: Empfehlung zur Zurückstellung und Handlungsbedarf nach Sozialstatus, 2015 ........ 98 Abbildung 48: Verteilung der häufigsten Unfallorte von Unfällen bei Kindern bis zur Einschulung, 2015 ................................................................................................................................................ 98 Abbildung 49: Anzahl vorgelegter Impfausweise im Verhältnis zu vorhandenen Impflücken ............ 99 Abbildung 50: Impfquoten nach Art der Impfung bei Kindern der Schuleingangsuntersuchung, 2014/2015 ..................................................................................................................................... 100 Abbildung 51: Masern-Mumps-Röteln-Impfquoten bei Einschülern nach 1. und 2. Schutzimpfung 100 Abbildung 52: Vergleich der abgeschlossenen Grundimmunisierung der Einschüler nach Art und Anzahl in den Schuljahren 2009 - 2015 ......................................................................................... 101 Abbildung 53: Gesundheitlich bedingte Einschränkungen für die berufliche Ausbildung bei Schulabgängern nach Schultyp und Geschlecht, 2014/2015 ......................................................... 104 Abbildung 54: Häufige auffällige Untersuchungsbefunde bei Schulabgängern 2014/2015 ............. 104 Abbildung 55: Vergleich der Häufigkeit medizinisch relevanter Befunde nach Schuljahr im LK TF 105 Abbildung 56: Prozentualer Anteil medizinisch relevanter Befunde bezüglich Befund und Erstdiagnose von Schulabgängern und Schülern der 10. Klasse nach Schulart im LK TF ............. 106 Abbildung 57: Häufigkeit chronischer Erkrankungen von Schulabgängern im LK TF nach Art der Erkrankung, 2014/2015 ................................................................................................................. 107 Abbildung 58: Vergleich der abgeschlossenen Grundimmunisierung bei der Diphtherie-, Tetanus-, Pertussis- und Poliomyelitis-Schutzimpfung bei Schulabgängern zwischen LK TF und Land Brandenburg, 2014/2015 ............................................................................................................... 108 Abbildung 59: Erste Auffrischimpfung bei Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis bei Schulabgängern im Vergleich LK TF und Land Brandenburg, 2014/2015 ...................................... 109 Abbildung 60: Anzahl der gegen Meningokokken C geimpften Schulabgänger im zeitlichen Verlauf 2008 bis 2013, LK TF .................................................................................................................... 110 Abbildung 61: Gesamtanzahl sozialpädagogischer Beratungen des KJGD im Jahr 2015 .............. 112 Abbildung 62: Abbildung Gebiss mit Nuckelflaschenkaries (Quelle: DAJ) ...................................... 120 Abbildung 63: Prozentualer Anteil der 3- Jährigen ohne Karieserfahrung im Landkreis TeltowFläming im Vergleich zum Land Brandenburg von Schuljahr 2001/2002 bis 2014/2015 ................ 120 Abbildung 64: Art des Gebisszustandes der Dreijährigen im LK TF im Schuljahr 2014/15 ............. 121 Abbildung 65: Prozentualer Anteil der Fünfjährigen ohne Karieserfahrung im LK TF im Vergleich zum Land Brandenburg von 2001 bis 2015 ................................................................................... 121 Abbildung 66: Art des Gebisszustandes der Fünfjährigen im LK TF im Schuljahr 2014/2015 ........ 122 Abbildung 67: Gebisszustand der Fünfjährigen im LK TF von 2001 bis 2015 ................................ 122 Abbildung 68: DMF-T zwölfjähriger Schüler/-innen im LK TF im Vergleich zum Land Brandenburg Im Zeitraum 2001 bis 2015 ................................................................................................................. 124 Abbildung 69: Zahn-und Mundgesundheit zwölfjähriger Schüler-/innen im LK TF im Vergleich zum Land Brandenburg im Zeitraum 2012 bis 2015 anhand des SIC- Wertes....................................... 124 Abbildung 70: Art des Gebisszustandes der Zwölfjährigen im LK TF im Schuljahr 2014/2015 ....... 125 Abbildung 71: Gebisszustand der Zwölfjährigen im LK TF von 2001 bis 2015 ............................... 126 Abbildung 72: Gebiss-Status bei Schülern/-innen der sechsten Klassen nach Schultyp im LK TF im Schuljahr 2014/2015 ...................................................................................................................... 127
11
Abbildung 73: Öffentlichkeitsarbeit Zahnärztlicher Dienst, Quelle Gesundheitsamt TF .................. 128 Abbildung 74: prozentualer Anteil der bis Zweijährigen mit frühkindlicher Karies im LK TF von 2001 bis 2015 ......................................................................................................................................... 129 Abbildung 75: Anzahl der bis zweijährigen Kinder in Kindertagesstätten im LK TF im Zeitraum von 2003 bis 2015 ................................................................................................................................ 130 Abbildung 76: Fallzahlen der Klientengruppe „Erwachsenenpsychiatrie“ nach Standorten des SpDi in den Jahren 2014 und 2015 ........................................................................................................ 135 Abbildung 77: Fallzahlen der Klientengruppe „Alkohol- und Drogenabhängigkeit“ nach Standorten des SpDi in den Jahren 2014 und 2015 ......................................................................................... 135 Abbildung 78: Anzahl der Neuzugänge von 2012 bis 2015 ............................................................ 136 Abbildung 79: Anteil der Leistungsangebote in 2015 des SpDi (n=17.674) .................................... 136 Abbildung 80: Entwicklung der Anzahl der Hausbesuche in den Jahren 2012 bis 2015 ................. 137 Abbildung 81: Gegenüberstellung der Anzahl der Hausbesuche in 2014 und 2015 getrennt nach Nebenstellen ................................................................................................................................. 137 Abbildung 82: Anteil der Hausbesuche in 2015 nach Klientengruppen (n=883) ............................. 138 Abbildung 83: Verlauf der Anzahl der Beratungen im Amt von 2012 bis 2015 ............................... 138 Abbildung 84: Vergleich der Anzahl der Beratungen nach Standorten 2014 und 2015 .................. 139 Abbildung 85: Vergleich der Anzahl der telefonischen Beratungen nach Standorten 2014 und 2015 ...................................................................................................................................................... 139 Abbildung 86: Entwicklung der Anzahl der Kriseninterventionen in den Jahren 2012 bis 2015 ...... 140 Abbildung 87: Entwicklungsverlauf der Anzahl an gerontopsychiatrischen Klienten von 2012 bis 2015 .............................................................................................................................................. 140 Abbildung 88: Anteil der Leistungen bei gerontopsychiatrischen Klienten an der Gesamtleistung des SpDi in 2015 .................................................................................................................................. 141 Abbildung 89: Anzahl der Leistungen für gerontopsychiatrische Klienten nach Standorten ........... 141 Abbildung 90: Anteil psychiatrischer und suchtkranker Klienten nach §16a SGB II in 2014 und 2015 ...................................................................................................................................................... 142
12
Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht zu den Medizinischen Versorgungszentren im Landkreis Teltow-Fläming (Stand 31.12.2015) ..................................................................................................................................... 21 Tabelle 2: Träger, Fachabteilungen und Anzahl der Betten im DRK-Krankenhaus Luckenwalde .... 25 Tabelle 3: Träger, Fachabteilungen und Anzahl der Betten im Evangelischen Krankenhaus Ludwigsfelde ................................................................................................................................... 25 Tabelle 4: Gesundheitsberufe im Landkreis Teltow-Fläming laut BbgGDG (Stand: 31.12.2015) ...... 39 Tabelle 5: Anzahl der im Landkreis Teltow-Fläming tätigen Gesundheits-, Kranken- und Altenpfleger ........................................................................................................................................................ 40 Tabelle 6: Übersicht über Betriebe/Betriebsstätten, die freiverkäufliche Arzneimittel anbieten ......... 43 Tabelle 7: Formale Fehleranalyse Totenscheine 2015..................................................................... 44 Tabelle 8: Todesursachen 2015 nach Diagnose und Häufigkeit ...................................................... 45 Tabelle 9: Anzahl von ausgewälhlten Infektionserkrankungen in Teltow-Fläming und Land Brandenburg .................................................................................................................................... 48 Tabelle 10: Anzahl Enteritis-infectiosa- Erreger 1995, 2005, 2015 ................................................... 49 Tabelle 11: Anzahl der Salmonella-Meldungen im zeitlichen Verlauf 1995 bis 2015 ........................ 50 Tabelle 12: Erkrankungshäufungen nach Ort und Krankheitserreger im Jahr 2015 ......................... 51 Tabelle 13: Anzahl der Fälle von invasiven MRSA-Infektionen (d. h. von Nachweisen von MRSA in Blut u./oder Liquor) bei Bewohnern in Teltow-Fläming 2010 - 2015 ................................................. 56 Tabelle 14: Zahl der Wasserversorgungsanlagen zur Gewinnung von Trinkwasser ........................ 57 Tabelle 15: Zahl der Trinkwasseruntersuchungen im Zeitraum 2012 bis 2015 ................................. 58 Tabelle 16: Öffentliche Trinkwassererwärmungsanlagen (TWEA) nach Anzahl und Analyse in den Jahren 2014 und 2015 ..................................................................................................................... 60 Tabelle 17: Gewerbliche Trinkwassererwärmungsanlagen (TWEA) nach Anzahl und Analyse in den Jahren 2014 und 2015 ....................................................................................................................... 61 Tabelle 18: Übersicht über die Ergebnisse der Überprüfung der Trinkwasseranlagen im Landkreis Teltow-Fläming 2015 ....................................................................................................................... 61 Tabelle 19: Sichttiefen der Badegewässer des Landkreises TF in der Badesaison 2015 ................. 65 Tabelle 20: Anzahl von Meldungen zum Thema Eichenprozessionsspinner ans Gesundheitsamt TF 2009 - 2015 ..................................................................................................................................... 68 Tabelle 21: Übersicht über Begehungen in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche im Landkreis Teltow-Fläming 2015 .................................................................................................. 68 Tabelle 22: Begutachtungsanlässe und Fallzahlen 2009 bis 2015 ................................................... 71 Tabelle 23: Anzahl der Tuberkuloseerkrankungen im zeitlichen Verlauf .......................................... 72 Tabelle 24: Anzahl und Inzidenz von Tuberkuloseerkrankungen im Jahr 2014 ................................ 72 Tabelle 25: Anzahl der HIV/AIDS-Beratungen nach Standort und Art der Beratung im Jahr 2015 ... 73 Tabelle 26: Anzahl der Personen, die Leistungen der Beratungsstelle im Jahr 2015 nutzen............ 75 Tabelle 27: Anzahl der erbrachten Leistungen nach Art................................................................... 75 Tabelle 28: Schulärztliche Empfehlungen nach Sozialstatus, 2015.................................................. 97 Tabelle 30: Untersuchte Schüler nach Geschlecht und Schultyp, 2014/2015 ................................ 103 Tabelle 31: Untersuchungen/ Impfungen von Kindern- und Jugendlichen aus Asylbewerberfamilien ...................................................................................................................................................... 111 Tabelle 32: Anzahl der Gutachten des KJGD nach Art und Anzahl im zeitlichen Verlauf 2008-2015 ...................................................................................................................................................... 111 Tabelle 33: Betreuungscontrolling im Landkreis Teltow-Fläming im Schuljahr 2014/2015 ............. 115 Tabelle 34: Berichtsbogen "Dokumentation zahnmedizinischer Prävention" des Landkreises TeltowFläming im Schuljahr 2014/2015.................................................................................................... 117 Tabelle 35: Anzahl der Klienten nach Art der Erkrankung und Standorten des SpDi ..................... 134 Tabelle 36: Übersicht der sonstigen Tätigkeiten des SpDi im Vergleich 2013 bis 2015.................. 142
13
Anlass und Ziel des Berichtes Der vorliegende Gesundheitsbericht analysiert die gesundheitliche Situation der Einwohner des Landkreises Teltow-Fläming. Zugleich erläutert er die Aufgaben und die Arbeitsbereiche des Gesundheitsamtes Teltow-Fläming. Gesetzliche Grundlage ist § 1 Abs.2 Punkt 3 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG). Der Öffentliche Gesundheitsdienst stellt insbesondere die Aufgaben der Gesundheitsberichterstattung und Koordinierung der gesundheitlichen Leistungen und Angebote dar. In Teil I des Berichts werden die Gesundheitsdaten dargestellt und in Teil II befinden sich die detaillierten Untersuchungsergebnisse des Gesundheitsamtes aus den Bereichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und Zahnärztlicher Dienst aus dem Landkreis sowie aus dem Land Brandenburg. Die Berichterstattung wendet sich an interessierte Bürger, Kommunalpolitiker, Ärzte, Fachleute und Mitarbeiter in Behörden und Verwaltungen. Diese Daten wurden zum großen Teil im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Teltow-Fläming erhoben. Dankenswerterweise stellten das Amt für Statistik Berlin Brandenburg, die KVBB und das LUGV des Landes Brandenburg zusätzliche Daten zur Verfügung. Der Berichtszeitraum umfasst das Jahr 2015. Lediglich die Ergebnisse der ärztlichen und zahnärztlichen Reihenuntersuchungen der Kinder und Jugendlichen im Landkreis Teltow-Fläming beziehen sich auf das Schuljahr 2014/2015. Jahresrückblick 20151 Krankenversicherungsbeitrag sinkt: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt zum 1. Januar 2015 von 15,5 auf 14,6 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Dies beschloss der Bundestag am 5. Juni. Der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 % wird gesetzlich festgeschrieben. Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 % fällt ebenso weg wie die pauschalen Zusatzbeiträge. Dafür können die Krankenkassen künftig einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, die allein von den Versicherten zu zahlen sind. Pflegereform beschlossen: Eine Ausweitung der Leistungen in der häuslichen Pflege hat der Bundestag am 17. Oktober beschlossen. Fast alle Leistungsbeträge werden zum 1. Januar 2015 um vier Prozent angehoben, gleichzeitig steigt der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,3 Beitragssatzpunkte. Künftig kann eine Verhinderungspflege, also die Vertretung für eine eigene „Auszeit von der Pflege“, für bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Am 4. Dezember führte der Bundestag zudem einen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit ein. Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 25 Mitarbeitern haben einen Anspruch auf teilweise Freistellung von bis zu zwei Jahren bei einer Arbeitszeit von wöchentlich mindestens 15 Stunden, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können eine Auszeit von bis zu zehn Tagen nehmen, die mit der Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld verbunden ist.
1
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw52_beschluesse2014/348684
14
1 Demografische Daten 1.1
Demografische Entwicklung im Überblick
1.1.1 Bevölkerungsstand Der Landkreis Teltow-Fläming ist am 6. Dezember 1993 bei der Kreisgebietsreform aus den ehemaligen Kreisen Jüterbog, Luckenwalde und Zossen sowie dem Amt Dahme (Kreis Luckau) in seiner heutigen Größe entstanden. Zum Landkreis gehören 13 amtsfreie Städte und Gemeinden sowie ein Amt mit drei amtsangehörigen Städten und Gemeinden. Für den Landkreis Teltow-Fläming wurden nach der Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011 zum Ende des Jahres 2015 rund 163.553 Einwohner ermittelt. Das waren rund 3.050 Personen mehr als noch im Jahr 2011.
Abbildung 1: Übersicht über Kommunen des LK TF
Damit gab es - wie auch schon in den Jahren zuvor - einen leichten Bevölkerungszuwachs.
15
In den 1990er Jahren wuchs die Bevölkerungszahl des Landkreises prozentual deutlich stärker als im Landesdurchschnitt. Auch als die Bevölkerungszahl des Landes Brandenburg ab dem Jahr 2001 zu schrumpfen begann, konnten in Teltow-Fläming noch Einwohnergewinne verzeichnet werden. Erst ab dem Jahr 2007 begann auch hier die Bevölkerungszahl zu stagnieren. Einer Bevölkerungsvorausschätzung2 zufolge, die vom Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg gemeinsam mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erarbeitet wurde, wird die Bevölkerungszahl sowohl im gesamten Land Brandenburg als auch im Landkreis bis zum Jahr 2030 weiter sinken. Entsprechend der Tendenz einer steigenden Bevölkerungszahl im Umland von Berlin ist auch die Einwohnerzahl im zum Umland gehörenden Teil des Landkreises Teltow-Fläming3 gewachsen. Relativ am stärksten ist die Gemeinde Rangsdorf gewachsen, wodurch sich der Trend der letzten Jahre fortsetzt. Ihre Einwohnerzahl hat sich mit einem Zuwachs von 160 % weit mehr als verdoppelt. Die Bevölkerung der Gemeinden des hiesigen weiteren Metropolenraumes ist mit einem Minus von 6 % deutlich weniger geschrumpft als im gesamten weiteren Metropolenraum des Landes Brandenburg. Dazu beigetragen hat insbesondere die Entwicklung der Städte Zossen und Trebbin, die von 1993 zu 2015 48 % bzw. 15 % an Einwohnern hinzugewinnen konnten. Insgesamt konnte der Landkreis 2015 im Vergleich zu 1993 einen Einwohnerzuwachs von 12 % verzeichnen.
Vergleich der Einwohnerzahlen von 1993 zu 2015 der Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming 6.266
Amt Dahme/Mark Niederer Fläming Baruth/Mark Niedergörsdorf Am Mellensee Nuthe-Urstromtal Trebbin Jüterbog Zossen Luckenwalde Großbeeren Rangsdorf Ludwigsfelde Blankenfelde-Mahlow
3.160 4.146 6.084 6.628 6.703 9.394 12.131
2015 1993
17.905 20.358 8.398 10.848 25.030 26.319 –
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
Abbildung 2: Vergleich der Einwohnerzahlen von 1993 zu 2015 der Gemeinden im LK TF
2
Auf der Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung des Jahres 2010; Statistische Ämter des Bundes und der Länder Das Umland ist im Landesentwicklungsplan, der durch die Verordnung über den Landesentwicklungsplan BerlinBrandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 (GVBl. II S. 186) bekannt gemacht wurde definiert und wird dort als „StadtUmland-Zusammenhang von Berlin und Potsdam“ bezeichnet. 3
16
Veränderung der Einwohnerzahlen von 1993 zu 2015 der Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming in Prozent
160
82
81 48 15
6 –4
– 10 – 12 – 13 – 17 – 19 – 23 – 30
Abbildung 3: Veränderung der Einwohnerzahlen von 1993 zu 2015 der Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming in Prozent
1.1.2 Geburten und Sterbefälle Im Jahr 2015 wurden im Landkreis Teltow–Fläming 1.299 Kinder geboren, 78 Kinder mehr als noch 2013. Eine deutliche Steigerung der Geburtenzahlen war im Verlauf der 90er Jahre festzustellen. Seit einigen Jahren stagniert diese allerdings und beträgt jährlich ca. 1.200 Geburten. Demgegenüber wurden 2015 im Landkreis insgesamt 2.025 Todesfälle registriert (158 Personen weniger als 2013).
1.1.3 Räumliche Bevölkerungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) Dass die Bevölkerungszahl des Landkreises Teltow-Fläming trotz der Bevölkerungsverluste durch die zuvor erwähnten Sterbeüberschüsse insgesamt anstieg, ist auf Zuwanderungen zurückzuführen. Über die Jahre 1995 bis 2015 hinweg konnten im Ganzen 199.936 Zuzüge registriert werden. Im Gegenzug haben rund 170.386 Menschen den Landkreis verlassen. Per Saldo ergab sich dadurch ein Zuzugsgewinn von 29.550 Personen. Im Zeitverlauf waren die Gewinne in den Jahren 1995 bis 2000 mit einem jährlichen Plus von im Schnitt mehr als 2.500 Personen am größten. Seither gingen die Gewinne kontinuierlich bis auf nahezu Null im Jahr 2010 zurück. Seit 2011 ist jedoch wieder eine leichte Zunahme der Zuzüge zu verzeichnen. Seine Wanderungsgewinne erzielte der Landkreis Teltow-Fläming durch Zuzüge hauptsächlich von Menschen im Alter von Ende 20 bis Anfang 40 Jahren sowie Kindern und Jugendlichen. Auch die größten Abwanderungsverluste gab es bei dieser Gruppe der jungen Erwachsenen zwischen 20 und Anfang 40. Damit ergibt sich im Landkreis ein ähnliches Bild wie im Durchschnitt des Landes Brandenburg.
17
1.1.4
Altersstruktur
Einwohnerzahl
Altersstruktur der Bevölkerung in Teltow-Fläming im Vergleich 1995 zu 2015 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 –
1995 2015
0 bis 3 bis 6 bis 15 bis 18 bis 25 bis 30 bis 40 bis 50 bis 65 bis ab 75 unter 3 unter 6 unter unter unter unter unter unter unter unter 15 18 25 30 40 50 65 75 Alter der Bevölkerung Abbildung 4: Altersstruktur der Bevölkerung in Teltow-Fläming im Vergleich 1995 zu 2015
Seit 1995 hat es in den Altersgruppen z. T. erhebliche Verschiebungen gegeben. So ist die Zahl der Kinder im Alter von unter drei Jahren aufgrund deutlich höherer Geburtenzahlen gestiegen: in Teltow-Fläming um fast 73 % Die Zahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis hin zur Gruppe der der 30- bis 39-Jährigen ist im Landkreis niedriger als 1995. Die Zahl der über 40jährigen bis unter 75-jährigen Einwohner ist um 41 Prozent gestiegen. Die Gruppe der Menschen im Alter von 75 und mehr Jahren umfasste im Landkreis Teltow-Fläming 9.077 Menschen mehr als noch im Jahr 1995 (Steigerung um 109 Prozent).
18
2 Daten zur medizinischen, zahnmedizinischen, psychischen und psychosozialen Versorgungssituation im Landkreis Teltow-Fläming 2.1 Ambulante ärztliche Versorgung 2.1.1 Vertragsärztliche Versorgung Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Krankenkassen wirken zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlich Versicherten zusammen. Die vertragsärztliche Versorgung wird zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Verbänden der Krankenkassen so geregelt, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemeinen Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist. Die Kassenärztliche Vereinigung erstellt dabei einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und passt diesen der jeweiligen Entwicklung an. Die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Über- und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung bilden die Rechtsgrundlage zur Steuerung der ambulanten medizinischen Versorgung. Sie dienen der einheitlichen Anwendung der Verfahren bei Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung aufgrund von Über- und Unterversorgung. Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und fachärztliche Versorgung. Das Land Brandenburg hat deutschlandweit die geringste Vertragsarztdichte, d. h. die hier zugelassenen Vertragsärzte haben die meisten Einwohner je Vertragsarzt zu versorgen. Im Planungsbereich Teltow-Fläming liegt der Anteil der über 60-jährigen Vertragsärzte bei 20 %. Im Bereich Hausärzte liegt der Anteil bereits bei 25 %. Prognostisch wird der Versorgungsgrad, das bedeutet, die Vertragsarzt- und Hausarztdichte, in den kommenden acht Jahren nach Einschätzung der KVBB abnehmen. Dabei wird in der Region Jüterbog und der Region Ludwigsfelde der ärztliche und hausärztliche Versorgungsgrad am stärksten abnehmen. Ursachen hierfür sind in folgenden Tatsachen und Entwicklungen begründet: - Brandenburg ist ein Flächenland und zeigt gerade in den ländlichen Regionen eine geringe Bevölkerungsdichte - Rückgang der Einwohnerzahl in bestimmten Regionen des Landeskreises und Alterung der Bevölkerung - gleichbleibender bzw. zukünftig steigender medizinischer Versorgungsbedarf - Probleme bei der Nachbesetzung von Arztpraxen auf dem Lande - Hausarztmangel - zunehmender Kostendruck im Gesundheitswesen - Angebote stationärer Leistungen.
19
Abbildung 5: Versorgungssituation mit Hausärzten im Landkreis Teltow-Fläming nach Mittelbereichen 2013 und Prognose für 2020
20
2.1.2 Medizinische Versorgungszentren Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind medizinische Versorgungszentren (MVZ) zum 01.01.2004 als neue Form der Leistungserbringung in die vertragsärztliche Versorgung eingeführt worden. Der Gesetzgeber sieht den Vorteil insbesondere in der Möglichkeit der engeren Kooperation unterschiedlicher Fachgebiete untereinander sowie mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern. Ziel ist eine Versorgung von Patienten „aus einer Hand“. Darüber hinaus hofft man, dass jungen Ärzten durch eine Angestelltentätigkeit im MVZ der Einstieg in die vertragsärztliche Versorgung erleichtert wird, weil das wirtschaftliche Risiko einer Praxisgründung entfällt. Inzwischen haben sich im Landkreis an fünf Standorten klassische MVZ’s etabliert (siehe Tabelle 1). Weiterhin bietet die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow als Träger in Blankenfelde eine medizinische Versorgung mit vier Allgemeinmedizinern an. Tabelle 1: Übersicht zu den Medizinischen Versorgungszentren im Landkreis Teltow-Fläming (Stand 31.12.2015)
MVZ Luckenwalde MVZ Luckenwalde, Standort Jüterbog MVZ Luckenwalde, Standort Stülpe MVZ Luckenwalde, Standort Trebbin
Anzahl der Fachärzte der Fachrichtung Allgemeinmedizin
Anzahl der Fachärzte anderer Fachrichtungen
Anschrift
Träger
Saarstraße 1 14943 Luckenwalde
DRK-Krankenhaus Luckenwalde
2
7
Badergasse 2 14913 Jüterbog
DRK-Krankenhaus Luckenwalde
0
3
Kastanienweg 16 Stülpe 14947 Nuthe-Urstromtal
DRK-Krankenhaus Luckenwalde
0
1
Industriestraße 4 14959 Trebbin
DRK-Krankenhaus Luckenwalde
1
4
1
5
3
2
MVZ Ludwigsfelde
Albert-Schweizer-Str. 40 14974 Ludwigsfelde
MEG Blankenfelde
Karl-Liebknecht-Straße 19b-e 15827 Blankenfelde
Medizinische Einrichtung gGmbH Teltow Gesundheitszentru m Blankenfelde GmbH
21
Abbildung 6: Verteilung der Medizinischen Versorgungszentren im Landkreis Teltow-Fläming
22
2.2 Zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung Laut Kassenzahnärztlicher Vereinigung des Landes Brandenburg (Stand 31.12.2015) besteht im Landkreis Teltow-Fläming eine 100-prozentige Versorgung mit Zahnärzten durch 83,5 niedergelassene und dreizehn angestellte Zahnärzte. Damit ist eine ausreichende Versorgung erreicht. Bei den Kieferorthopäden besteht im Landkreis Teltow-Fläming eine 133,3-prozentige Versorgung durch fünf zugelassene Kieferorthopäden und zwei angestellte Zahnärzte (2013 101,7-prozentige Versorgung). Damit liegt insgesamt nach Aussage der KZV Land Brandenburg eine ausreichende zahnmedizinische und kieferorthopädische Versorgung im Landkreis Teltow-Fläming vor.
23
2.3 Angebote stationärer Leistungen (Krankenhäuser) Der Landkreis Teltow-Fläming gehört gemäß der Krankenhausplanung im Land Brandenburg zum Versorgungsgebiet Potsdam. Es umfasst die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam sowie die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming. In den Versorgungsgebieten sollen sich Krankenhäuser der Grundversorgung, der Regelversorgung, der qualifizierten Regelversorgung4 und der Schwerpunktversorgung ergänzen. Im Landkreis TeltowFläming befinden sich zwei Krankenhäuser: das DRK-Krankenhaus gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg GmbH in Luckenwalde (Krankenhaus der Regelversorgung) und das Evangelische Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow gGmbH in Ludwigsfelde (Krankenhaus der Grundversorgung).
Abbildung 7: Lage der Krankenhäuser im Kreisgebiet
4
Der dritte Krankenhausplan des Landes Brandenburg definiert diese als besonders leistungsstarke Krankenhäuser der Regelversorgung.
24
Tabelle 2: Träger, Fachabteilungen und Anzahl der Betten im DRK-Krankenhaus Luckenwalde
5
DRK-Krankenhaus Luckenwalde - Krankenhaus der Regelversorgung Träger Fachabteilungen
DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH, 14943 Luckenwalde Innere Medizin, Kardiologie, Geriatrie Allgemein- und Viszeralchirurgie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Kinder- und Jugendmedizin, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie und Intensivmedizin, Urologie mit Kinderurologie und Uro-Onkologie, Radiologie
Anzahl der Betten
253 (nach §108/109 SGB V)
Tabelle 3: Träger, Fachabteilungen und Anzahl der Betten im Evangelischen Krankenhaus Ludwigsfelde
6
Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow - Krankenhaus der Grundversorgung Träger Fachabteilungen
Anzahl der Betten
5 6
Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow gGmbH, 14974 Ludwigsfelde Chirurgie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Gynäkologie, Geburtshilfe, Geriatrie 250 (nach §108/109 SGB V)
KTQ-Qualitätsbericht 2015 des DRK-Krankenhauses Luckenwalde Strukturierter Qualitätsbericht des Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde ; 2014
25
2.4 Psychosoziale Versorgung 2.4.1 Psychische Gesundheit Laut verschiedener Studien sind psychische Störungen keine seltenen Erkrankungen. Jeder kann zu jedem Zeitpunkt im Lebensverlauf davon betroffen sein. Dass es statistisch keine Steigerung psychischer Erkrankungen, ausgenommen depressiver Störungen und Suchterkrankungen, gibt, dennoch die subjektive Wahrnehmung anderes vermuten lässt, kann mit der verbesserten Diagnostik und Sensibilität der Helfersysteme zusammenhängen7. Eine Vielzahl von Faktoren bestimmt den psychischen Zustand eines Menschen. So können sich unter anderem wirtschaftliche, individuelle, familiäre und soziale Faktoren, aber auch biologische Faktoren auf die psychische Gesundheit auswirken. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist psychische Erkrankungen weltweit als eine führende Ursache für den Verlust an Lebensqualität aus, wobei eine deutlich steigende Tendenz zu verzeichnen ist. 2.4.2 Psychiatrische Versorgung nach Sozialgesetzbuch (SGB) V Zur psychiatrischen Versorgung der Einwohner im Landkreis Teltow-Fläming stehen ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote zur Verfügung. Innerhalb des Landkreises Teltow-Fläming befindet sich keine stationäre Einrichtung der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Die für den Landkreis zuständigen Kliniken zur Versorgung psychisch kranker bzw. suchtkranker Menschen sind das Johanniter-Krankenhaus im Fläming gGbmH Treuenbrietzen, das Asklepios Fachklinikum Teupitz GmbH und das Asklepios Fachklinikum Lübben GmbH.
7
PD Dr. Frank Jacobi, Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie TU Dresden, 2009
26
Abbildung 8: Fachärzte im Bereich der psychiatrischen Versorgung von Erwachsenen
27
Abbildung 9: Tageskliniken für Erwachsenenpsychiatrie im Landkreis Teltow-Fläming
28
Für die psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen stehen im Landkreis Teltow-Fläming ambulante Angebote zur Verfügung.
Abbildung 10: Niedergelassene Fachärzte bzw. Psychotherapeuten für die psychotherapeutische/psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen
29
Die für den Landkreis zuständigen Kliniken zur psychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sind die Asklepios Tagesklinik Königs Wusterhausen, die Asklepios Tagesklinik Potsdam, das Asklepios Fachklinikum Brandenburg und das Asklepios Fachklinikum Lübben.
2.4.3
Psychosoziale Versorgung nach dem Brandenburgischem Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG) und dem Brandenburgischem Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG)
Das Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming bietet durch den Sozialpsychiatrischen Dienst, den Sozialmedizinischen Dienst und die Kinder- und jugendpsychiatrische Beratung Anlaufstellen für Menschen, die Beratung und Information suchen oder sich in seelischen oder psychischen Krisen befinden (weiterführende Informationen siehe Kapitel 3.9).
30
3 Gesundheitsamt Landkreis Teltow-Fläming
Gesundheits amt
A 53
Hygiene und Umweltmedizin
Psychiatriekoordinatorin/ GBE/Gesundheitsplanung
Sekretariat
Koordinatorin für Gesundheitsförderung
Verwaltung und Archiv
Amtsärztlicher und Sozialmedizinischer Dienst
Kinder- und Jugendgesundheits dienst
Zahnärztlicher Dienst
Sozialpsychiatrischer Dienst
Abbildung 11: Organigramm des Gesundheitsamtes Teltow-Fläming
Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, auf gesunde und gesundheitsfördernde Lebensverhältnisse und gleiche Gesundheitschancen für alle Bürger hinzuwirken. Dazu soll die gesundheitliche Eigenverantwortung der Bürger gestärkt werden, über Gesundheitsrisiken informiert und ihr Risikoverhalten somit positiv beeinflusst werden. Das Gesundheitsamt Teltow-Fläming gliedert sich in fünf Sachgebiete und der Amtsleitung mit zwei Stabsstellen. Die Aufgaben und Arbeitsergebnisse werden in den folgenden Kapiteln erläutert.
3.1 Gesundheitsförderung und Prävention 3.1.1 Aufgaben Gesundheitsförderung und Prävention sind originäre Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens. Sie sind im BbgGDG vom 23.04.2008 verankert. Besondere Bedeutung erhalten Aufklärung und Beratung der Bürgerinnen und Bürger zu gesundheitsfördernden Lebensweisen, die Unterstützung zur Schaffung gesunder Lebenswelten sowie die Stärkung der Eigenverantwortung hinsichtlich der Vermeidung von Gesundheitsrisiken. Gesundheitsförderung und Präventionsarbeit erfolgt in Teltow-Fläming ganzheitlich. Das heißt, die Mitarbeiter sprechen Menschen in ihrer Umgebung zu ihrer gesundheitlichen Vorsorge an, klären sie auf und motivieren sie zu gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen. Parallel sollen Lebensumfeld verbessernde Maßnahmen helfen, Gesundheitsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Prävention erfolgt zielgruppenorientiert, im Sozialraum und zeitlich primär.
31
Die Gesundheitsförderung zielt darauf ab, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Dem Gesundheitsamt obliegt die Koordination der Gesundheitsförderung im Landkreis TeltowFläming. Koordination und Kooperation gehören zu den Schwerpunktaufgaben der Koordinatorin für Gesundheitsförderung und Prävention. Sie ist im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Gesundheitsförderung im Landkreis Teltow-Fläming mit den Arbeitskreisen HIV/AIDS-Prävention und Sexualpädagogik, Suchtprävention, gesunde Ernährung und Lärmprävention tätig. Entwicklung, Erprobung und Angebote von mittel- bis langfristigen Projekten der Gesundheitsförderung für Multiplikatoren der schulischen sowie außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit gehören ebenso zu den Aufgaben wie die Durchführung von thematischen Seminaren und Schulungen für pädagogische Fachkräfte.
3.1.2 Handlungsfelder Angelehnt an die nationalen Gesundheitsziele werden die folgenden Schwerpunkte im Landkreis Teltow Fläming betont: Prävention vor HIV/AIDS und sexuell übertragbaren Infektionen (STI) Suchtprävention Gesunde Ernährung Lärmprävention 3.1.3 Prävention von HIV/AIDS und von sexuell übertragbaren Infektionen (STI) Die HIV/AIDS-Prävention wird mit der Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen seit 2012 ergänzt. Hintergrund ist der direkte Zusammenhang zur Wechselbeziehung der Übertragung und die, beim Vorliegen einer bestehenden STI-Erkrankung, erleichternde Einnistung von HI-Viren im Organismus. Aktuellen Informationen des Robert Koch-Institutes (RKI) zufolge lebten in Deutschland Ende 2014 ca. 83.400 Menschen und in Brandenburg 420 Menschen mit einer HIV-Infektion bzw. AIDSErkrankung. Statistische Erhebungen für 2015 liegen erst zum Jahresende 2016 vor. Daten zur HIVInfektion und AIDS-Erkrankung für unseren Landkreis Teltow-Fläming werden nicht separat erhoben. Die Meldungen erfolgen anonym vom feststellenden Labor an das Robert Koch-Institut. Seit etwa Mitte der 90iger Jahre steigt die Gesamtzahl der Menschen, die mit einer HIV-Infektion leben an und wird sich auch weiterhin erhöhen, da die Neuinfektionen höher sind als die Zahl der Todesfälle. Dank wirksamer HIV-Therapien können infizierte Menschen heute länger und qualitativ besser leben, als noch vor einigen Jahren. Bemerkenswert ist die Dunkelziffer HIV-infizierter Menschen. Das RKI geht davon aus, dass sich von den 83.400 HIV-Infizierten oder an AIDS-Erkrankten nur etwa 57.600 Menschen zu einer antiretroviralen Therapie entschlossen haben. Etwa 13.200 Betroffene leben ohne eine HIVDiagnose. In Brandenburg haben von den 420 HIV/AIDS-Betroffenen ca. 230 Menschen keinen Befund zu ihrer Infektion. Zu erklären ist diese geschätzte Zahl, der nicht-diagnostizierten HIV-Fälle, mit Unwissenheit der Risikopersonen, Angst vor einem HIV-Test, einem möglichen positiven Befund, Verdrängungstaktik oder vorsätzlicher Täuschung. Da nach wie vor die häufigsten Übertragungen auf sexuellem Wege stattfinden, kann Präventionsarbeit weiterhin einen wichtigen Beitrag leisten, aufklären und somit die Ansteckung eindämmen. Präventionsarbeit zur HIV/AIDS-Thematik und zusätzlich zu den Ansteckungen sexuell übertragbarer Infektionen (STI) wird im gesamten Landkreis durchgeführt. Das dabei eingesetzte Präventionsinstrument ist der Mitmachparcours der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu AIDS, Liebe und Sexualität für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr. Ergänzt wird der Parcours mit einer eigens entwickelten Tafel zu den sexuell übertragbaren Infektionen (STI). Der
32
Einsatz empfiehlt sich ab der 9. Klassenstufe. Sexuelle übertragbare Infektionen, wie z. B. Syphilis steigen seit 2009 Deutschlandweit wieder kontinuierlich an.
Anzahl gemeldeter Syphilis-Fälle Deutschland 2009 - 2014 2014 2013 2012 2011 2010 2009 0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
Abbildung 12: Anzahl gemeldeter Syphilis-Fälle Deutschland 2009 - 2014
Syphilis ist eine meldepflichtige bakterielle Infektion. Die höchsten Infektionszahlen zu Syphilis wurden aus Berlin gemeldet. Viele andere Infektionen, wie Viren, Pilze, Einzeller, die ebenfalls auf sexuellem Wege übertragen werden, sind dem Robert Koch-Institut gegenüber nicht meldepflichtig. Dem entsprechend gibt es auch keine statistische Erhebung dazu. Es ist jedoch anzunehmen, dass auch diese sexuell übertragbaren Infektionen zunehmen. Aufklärung und Information bleiben aus diesem Grund weiterhin wichtige Schwerpunkte in der Präventionsarbeit. Die Arbeitsgemeinschaft Gesundheitsförderung im Landkreis Teltow-Fläming, Arbeitskreis AIDSPrävention und Sexualpädagogik konzentriert sich in der gemeinsamen Arbeit auf die Planung und Gestaltung von Aufklärungsaktionen zu Infektionen. Die Mitglieder des Arbeitskreises sind Fachkräfte der Profamilia, der AWO, des Evangelischen Jugendwerkes TF, des Jugendamtes und des Gesundheitsamtes.
Im Jahr 2015 wurden im Rahmen der HIV/AIDS- Prävention und STI- Aufklärung verschiedene Angebote gemacht: Durchführung von Multiplikatorenschulungen zum Umgang mit dem Präventionsmaterial des AIDSParcours für Sozialarbeiter/innen an Schulen, Jugendeinrichtungen und Beratungsstellen Veranstaltungen zur HIV/AIDS-Prävention und STI in Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren, Förderschulen und einer Werkstatt für behinderte Menschen für insgesamt 851 Teilnehmer/innen Aktionen zum Welt- AIDS- Tag; Pressemitteilungen, Banner am Gesundheitsamt Lümmeltütenaktion für insgesamt 1.650 Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an allen Schulen im Landkreis Teltow-Fläming, organisiert in Kooperation mit der AIDS-Hilfe Potsdam, dem Arbeitskreis AIDSPrävention und Sexualpädagogik sowie dem Kinderund Jugendgesundheitsdienst
Abbildung 13: Präventionsmaterialien zur HIV/AIDS-Prävention
33
3.1.4 Suchtprävention Suchtprävention im Landkreis Teltow-Fläming erfolgt über die Koordinatorin der Gesundheitsförderung zum einen in der Leitung der Arbeitsgemeinschaft Gesundheitsförderung in TF, dem Arbeitskreis Suchtprävention. Zum anderen werden konkrete Programme zur Suchtprävention durch das Gesundheitsamt organisiert und durchgeführt. Im Arbeitskreis Suchtprävention werden fachliche Kompetenzen gebündelt, die in Teltow-Fläming durch die unterschiedlichen Institutionen angeboten werden. Ziel ist, durch eine Angebotsvielfalt die Suchtprävention im Landkreis zu stärken und zeitnah auf Entwicklungen zu reagieren. Mitglieder des Arbeitskreises sind Vertreter des DRK, ASB, staatlichen Schulamtes, der überregionalen Suchtpräventionsfachstelle, von Krankenkassen, Kommunen und Gemeinden, der Polizei, der Elternkreise Berlin-Brandenburg (EKBB) des Jugendamtes, der Volkshochschule und des Gesundheitsamtes. Zielgruppe der Suchtprävention sind Kinder und Jugendliche im Setting Schule oder Jugendeinrichtungen. Angewandtes Instrumente sind unter anderen die AktionsKiste Sucht sowie der KlarSicht-Koffer zu Tabak und Alkohol beides von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Cannabis-Koffer und das Alkoholpräventionspaket „Tom und Lisa“ der Überregionalen Suchtpräventionsfachstelle Brandenburg. Das Programm „Lieber schlau, als blau“, das durch das Netzwerk der Sozialarbeiter JNND (Jüterbog, Niederer Fläming, Niedergörsdorf, Dahme angeboten wird, konnte in den letzten Jahren auch auf gute Ergebnisse zurückblicken. Aktionen zur Suchtprävention 2015: Durchführung von Multiplikatorenschulungen zum Umgang mit den Präventionsmaterialien „AktionsKiste Sucht“ und „KlarSicht-Koffer“ für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit Veranstaltungen zur Suchtprävention in Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren und Förderschulen für insgesamt 514 Teilnehmer/innen Durchführung der JugendFilmTage mit dem Film „Berlin Calling“ für knapp 300 Jugendliche zu Schwerpunkten wie Abhängigkeiten, Substanzkonsum, Jugendkultur, Problemlösefähigkeiten, Rollenidentitäten. Anschließend wurde der Film gemeinsam mit Fachkräften nachbereitet. 3.1.5 Lärmprävention In erfolgreicher Kooperation mit der Unfallkasse Brandenburg hat das Gesundheitsamt des Landkreises Teltow- Fläming seit 2008 eine Vielzahl an Seminaren zur Lärmprävention durchgeführt. Im Jahr 2015 erfolgte das 11. Seminar. Sie dienen zur Ausbildung von Multiplikatoren/innen für die Vermittlung des Themas Lärm in Grundschulen und Kindereinrichtungen. Ziel des Seminars „ruhig bleiben“ ist es, Erziehern/innen und Lehrern/innen das Wissen zu vermitteln, das sie benötigen, um Projekte zur Lärmprävention mit Kindern durchzuführen und Eltern zu informieren. Gleichzeitig werden Konzepte für die methodische Gestaltung solcher Projekte vorgestellt. Absicht unserer gemeinsamen Lärm-Präventionsarbeit ist es, Aufmerksamkeit für die Lärmproblematik zu erregen und das Bewusstsein für die Sinneswahrnehmung Hören auszubilden bzw. zu stärken und somit verhaltensbedingten Hörschädigungen vorzubeugen. Es soll eine Sensibilität erreicht werden, wann Geräusche krank machen und auf einen bewussteren Umgang mit dem körperlichen Gut „Hören“ hinwirken. Dazu wird Fachwissen vermittelt, wie Geräusche entstehen, wie sich Schallwellen ausbreiten und wie sich deren Kraft auf das menschliche Ohr auswirkt. Interessante Experimente für jede Altersgruppe werden praktisch vorgeführt und sollen im Schul- und Kita-Alltag ausprobiert werden. Um eine Nachhaltigkeit der Lärmprävention zu gewährleisten, hat das Gesundheitsamt mit fachlicher Unterstützung der Unfallkasse Brandenburg zwei Präventions-Koffer „Expedition Ohr“ zusammengestellt. Multiplikatoren, die das Seminar besucht haben, erhalten somit die Möglichkeit, zeitnah entsprechende Projekte in ihren Einrichtungen durchzuführen. Denn nichts ist demotivierender als nicht die entsprechenden Materialien zu haben, um gleich das erworbenen Wissen anzuwenden bzw. umzusetzen. Diese Sammlung der „Expedition Ohr“ besteht aus einem
34
Schallpegelmessgerät, einer Lärmampel, Gehörschutz, einem Ohrmodell, Gehörknöchelchen in Originalgröße, Hörbeispielen und diversem Kleinmaterial. Die für Kindereinrichtungen und Ausstellungen kostenlosen Präventionsmaterialien „Expedition Ohr I und II“ kamen 2015 dreimal zum Einsatz. Unter anderem zur Kindergesundheitswoche des Netzwerkes Gesunde Kinder Teltow-Fläming und in mehreren Kindereinrichtungen. Insgesamt erreichten die Informationen 230 Kinder, interessierte Eltern sowie Erzieherinnen. Viele Kindereinrichtungen haben die Materialien zur Lärmprävention selber erworben und können somit jederzeit zum Thema aktiv werden.
3.2 Psychiatriekoordination 3.2.1 Aufgaben Aufgabe der Psychiatriekoordination im Landkreis ist die Koordination der psychiatrischen Versorgung für die Bereiche der Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gerontopsychiatrie und Suchterkrankungen. Des Weiteren gehört die Unterstützung der Fachdezernentin und des Amtsarztes zum Thema sozialpsychiatrische Versorgung im Landkreis ebenso zu den Aufgaben. Unter Einbeziehung aller im Landkreis an der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung Beteiligten soll ein bedarfsgerechtes Versorgungssystem geplant und initiiert werden. 3.2.2
Handlungsfelder
Medizinische Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Das bereichsübergreifend dominierende Thema im Jahr 2015 war die stetig steigende Anzahl an Flüchtlingen und Asylbewerbern im Landkreis. Neben Aspekten wie der Unterbringung und Sprachmittlung, spielte auch die medizinische Versorgung eine zentrale Rolle für diese Bevölkerungsgruppe. Rechtlich erhalten Asylbewerber Leistungen entsprechend § 4 des Asylbewerberleistungsgesetztes. Sie verfügen dabei über keine Krankenversicherung, was die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im Gegensatz zu der normalen Bevölkerung erschwert. Das Gesetz besagt, dass medizinische Leistungen nur im Fall von akuten Erkrankungen bzw. Schmerzen gewährt werden können. Die Entscheidung, ob eine darüber hinausgehende medizinische Leistung in Anspruch genommen werden darf oder nicht, oblag als Kostenträger dem Sozialamt. In einigen Fällen wird das Gesundheitsamt mit ärztlichen Gutachten bei Flüchtlingen und Asylbewerbern beauftragt, was den Prozess zusätzlich erschwert. Da in Bezug auf die Abläufe bei der medizinischen Versorgung sowohl für Ansprechpartner von Flüchtlingen (Sozialarbeitern, Ehrenamtlichen, Ärzten etc.) als auch bei den Flüchtlingen selbst Unsicherheit bzw. Unwissenheit herrscht, wurde für die beiden Adressatenkreise jeweils ein Wegweiser Gesundheit erstellt. Ziel ist es, den Betroffenen und ihren Helfern eine Unterstützung für die Inanspruchnahme gesundheitlicher und medizinischer Versorgung an die Hand zu geben. Inhalte sind: Grundsätze des deutschen Gesundheitswesens, wichtige Ansprechpartner und Anlaufstellen im Landkreis, Verfahrensweisen zur Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und Medikamenten. Um eine möglichst große Zahl an Personen zu erreichen, wird der Leitfaden in die am häufigsten vertretenen Fremdsprachen der im Landkreis lebenden Asylbewerber übersetzt. Verabschiedung der Psychiatrieplanung Die Psychiatrieplanung, die im April 2015 im Kreistag verabschiedet wurde, ist neben der Altenhilfeplanung und Jugendhilfeplanung ein Bestandteil der Sozialplanung des Landkreises Teltow-Fläming.
35
Der spezielle gesetzliche Auftrag ist im § 9 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (BbgGDG) fixiert, wonach sich die Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen auf fachliche Zielvorstellungen und Planungen verständigen und gemeinsame Maßnahmen zur Überwindung von ausgewiesenen Mängeln und Defiziten vereinbaren. Die Psychiatrieplanung soll die Versorgungssituation bezüglich Hilfen und Angebote für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, einschließlich Menschen mit Demenz, Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung und psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche, wie auch spezielle Personengruppen, im Landkreis Teltow-Fläming wiedergeben. Die politisch Verantwortlichen sollen für die genannten Zielgruppen sensibilisiert werden. Des Weiteren soll sie einen Überblick geben, welche Angebote und Hilfen in Zukunft für eine personenzentrierte, gemeindenahe Versorgung benötigt werden, anhand dessen dann die Planung fortgeschrieben und konkrete Maßnahmen initiiert werden sollen. 3.2.3 Die Arbeitskreise der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft im Landkreis Teltow-Fläming und deren Arbeitskreise arbeiten untereinander und mit anderen Arbeitsgemeinschaften im Landkreis Teltow-Fläming zusammen.
Landkreis Teltow-Fläming Gesundheitsamt Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft PSAG
Arbeitsgemeinschaft Gesundheitsförderung im Landkreis TF
Arbeitskreis Erwachsenenpsychiatrie mit Netzwerk Demenz TF Arbeitskreis Kinder und Jugendliche
Arbeitskreis Sucht
Arbeitsgruppe Suchtprävention (primär)
Jugendamt Netzwerk Kinderschutz Netzwerk Frühe Hilfen
Abbildung 14: Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft und deren Arbeitskreise und Kooperationspartner
Im Rahmen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Teltow-Fläming wurden von den Arbeitskreisen Sucht und Erwachsenenpsychiatrie unterschiedliche Einrichtungen besucht und deren Konzepte und Angebote vorgestellt. Im Arbeitskreis Sucht der PSAG wurde das Thema Rückfälle und die unterschiedlichen Umgangsweisen mit Rückfällen dabei besonders thematisiert. Darüber hinaus prägte das Thema Substitution und die damit einher gehende Psychosoziale Betreuung (PSB) von Substituierten das Jahr. Bislang besteht im Landkreis weder einen Arzt, der die Substitutionsbehandlung anbietet, noch eine Institution, die die notwendige PSB leistet. Das liegt u. a. daran, dass die Anforderungen an die Substitution, als auch die PSB recht hoch sind, was den Aufbau eines entsprechenden Angebotes erschwert. Es kommt erschwerend hinzu, dass es weder auf Bundes- noch auch Landesebene klare Kriterien und Richtlinien für die PSB gibt.
36
Prägendes Thema im Arbeitskreis Erwachsenenpsychiatrie der PSAG war die Schaffung von Angeboten und Unterstützungsmöglichkeiten für Flüchtlinge im psychosozialen Kontext. Anhand der Themen und Diskussionsschwerpunkte ist erkennbar, dass die Intensität der Probleme der von psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder Demenzerkrankungen Betroffenen und deren Angehörigen zunimmt. Hinzu kommt die Herausforderung der Sprachbarriere bei Nichtdeutschsprechenden Hilfesuchenden bzw. Betroffenen. Große Bedeutung haben immer wieder die Themen Alltagsunterstützung und Wohnmöglichkeiten. In den Arbeitskreisen wird deutlich, dass trotz vorhandener Angebote teilweise die Kenntnis voneinander fehlt. Ziel der Arbeitskreise wird es weiterhin sein, neue Lösungsmöglichkeiten für Betroffene und deren Angehörige zu finden, ebenso das Suchen von Schnittstellen und die weitere Vernetzung der vielfältigen Hilfsangebote der Mitglieder der PSAG.
37
3.3 Gesundheitsberichterstattung Gesundheitsberichterstattung ist die Lagebeschreibung und Ermittlung von vordringlichen Handlungsbedarfen im Hinblick auf die gesundheitliche Lage und Versorgung von Bevölkerungsgruppen. Die Gesundheitsberichterstattung soll informieren, Orientierung geben, motivieren, evaluieren und koordinieren8. Bericht des Gesundheitsamtes des Landkreises Teltow-Fläming 2013 Im Jahr 2015 wurde der Bericht des Gesundheitsamtes zur gesundheitlichen Situation der Bevölkerung im Landkreis Teltow-Fläming fortgeschrieben. Neben demografischen Daten und Fakten zur ambulanten und stationären medizinischen Versorgung im Landkreis Teltow-Fläming erläutert er die Aufgaben und Arbeit des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung. Der Bericht ist auf der Homepage der Kreisverwaltung (www.teltow-flaeming.de) veröffentlicht. Im Jahr 2014 wurde kein Gesundheitsbericht erstellt.
8
Praxishandbuch Gesundheitsberichterstattung, Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf; 1996
38
3.4 Allgemeine Gesundheitsverwaltung 3.4.1 Medizinalaufsicht Zu den Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) gehören die Überwachung von nicht ärztlichen Berufen des Gesundheitswesens sowie die Überwachung freiverkäuflicher Arzneimittel. Des Weiteren werden Aufgaben nach dem Bestattungsgesetz wahrgenommen. 3.4.1.1 Überwachung der Berufe im Gesundheitswesen Zu den Akteuren der ambulanten Gesundheitsversorgung gehören u. a. Hebammen und Heilpraktiker sowie sogenannte Heilmittelerbringer. Zu diesen zählen beispielsweise Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten. Sie erbringen bestimmte Dienstleistungen (Heilmittel), wie physikalische oder Sprachtherapien und erhalten eine Kassenzulassung, wenn sie über die erforderliche Ausbildung und Praxisausstattung verfügen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass sie die gemäß SGB V geltenden Vereinbarungen zur Patientenversorgung anerkennen. Das Gesundheitsamt überwacht die Berechtigung zur Ausübung der Berufe im Gesundheitswesen und die Führung der Berufsbezeichnung. Personen, die selbstständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben, Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen oder gegen Entgelt kranken- oder altenpflegerische Tätigkeiten anbieten oder erbringen, haben die Tätigkeit dem Gesundheitsamt entsprechend § 12 Abs. 2 des BbgGDG (GVBl. II Nr. 5) unverzüglich anzuzeigen. Wenn eine solche Verpflichtung in anderen Rechtsvorschriften geregelt ist, zum Beispiel bei Tätigkeiten in Vertragsarztpraxen oder Kliniken, besteht keine Anzeigepflicht. Hiervon ausgenommen sind auch kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft von freien Trägern im Sinne des § 3 SGB XII in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in Einrichtungen, auf die das Heimgesetz anwendbar ist, und pflegerische Tätigkeiten aus Gefälligkeit oder aus Gründen der familiären, verwandtschaftlichen oder nachbarschaftlichen Hilfe. Tabelle 4: Gesundheitsberufe im Landkreis Teltow-Fläming laut BbgGDG (Stand: 31.12.2015)
Berufsbezeichnung Physiotherapeut/Masseur/Krankengymnast häuslicher Kranken- oder Altenpfleger Hebamme (kreisintern) Logopäde Ergotherapeut Podologe Desinfektor Rettungsassistent freiberufliche Gesundheits- und Krankenpfleger freiberuflicher Altenpfleger
2015 106 50 27 21 1153 8 2 2 300 6
Freiberufliche Kranken-und Altenpfleger Gesundheits- und Krankenpfleger (GKP) sowie Altenpfleger (AP) benötigen für die freiberufliche Berufsausübung eine Erlaubnis des Gesundheitsamtes. Die Tätigkeit der GKPist durch das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz – KrPflG) vom 01.01.2004 geregelt. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung zum Beruf des AP sind in dem am 1. August 2003 in Kraft getretenen Altenpflegegesetz (AltPflG) geregelt. Im Vergleich zu 2011 ist aufgrund der wachsenden Altersstruktur ein Anstieg der freiberuflichen GKP sowie AP statistisch zu verzeichnen.
39
Tabelle 5: Anzahl der im Landkreis Teltow-Fläming tätigen Gesundheits-, Kranken- und Altenpfleger
Gesundheits- und Krankenpfleger Altenpfleger
2011 10 1
2013 20 3
2015 30 6
Anzahl freiberuflicher Pflegekräfte 2011, 2013 und 2015 30 30
20
25 20 15
2011 10
2013
10
1
5
3
6
2015
0
Gesundheits- und Krankenpfleger
Altenpfleger
Abbildung 15: Vergleich der Anzahl freiberuflich tätiger Gesundheits-, Kranken- und Altenpfleger 2011, 2013 und 2015
3.4.1.2 Heilpraktiker Zu den Berufen des Gesundheitswesens gehören u. a.
die Heilpraktiker ohne Bestallung die Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie und die Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) dazu der Erlaubnis und hat dies entsprechend § 12 Abs. 2 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (BbgGDG) vom 23. April 2008 (GVBl. II Nr. 5) unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Mit der Novellierung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 28.07.2011 ist im § 23 Abs. 5 IfSG die infektionshygienische Überwachung von Heilpraktikerpraxen, die invasive Maßnahmen in Diagnostik und Therapie einsetzen, durch das Gesundheitsamt gesetzlich vorgeschrieben. Da einzuhaltende „Hygienestandards“ im Einzelfall vom angebotenen Leistungsspektrum abhängig sind, wurde durch das Gesundheitsamt Teltow-Fläming im Vorfeld bzw. zur Abwägung einer möglicherweise durchzuführenden Praxisbegehung, den im Landkreis Teltow-Fläming tätigen Heilpraktikern ohne Bestallung ein Fragebogen, die sog. Selbstauskunft, übersandt. Aufgrund der eingeholten Auskünfte konnte u. a. eine Aktualisierung der Anzahl der im Landkreis Teltow-Fläming niedergelassenen Heilpraktiker ohne Bestallung vorgenommen werden. Während es zunächst noch zum 31.12.2012 im Landkreis Teltow-Fläming 55 statistisch erfasste Heilpraktiker ohne Bestallung waren, so reduzierte sich die Anzahl der Heilpraktikerpraxen aufgrund einer im Jahr 2013 durchgeführten Umfrage für den Stichtag 31.12.2012 auf 42 niedergelassene
40
Heilpraktiker ohne Bestallung. Im Jahr 2015 waren im Landkreis Teltow-Fläming 52 Heilpraktiker ohne Bestallung tätig. Die Gründe für die Praxisabmeldungen sind vielfältig. Während einige Heilpraktiker ohne Bestallung ihrer ordnungsgemäßen Abmeldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt nicht nachgekommen sind, mussten andere aus gesundheitlichen Gründen, wegen fehlender Rentabilität oder Eintritt des Rentenalters ihre Praxis aufgeben. Ebenfalls einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz bedürfen seit 2012 Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Physiotherapeuten, die in eigener Verantwortung und ohne ärztliche Verordnung heilkundlich-physiotherapeutische Tätigkeiten ausüben. Im Jahr 2015 erhielten drei, von den im Landkreis Teltow-Fläming selbstständig tätig gemeldeten 106 Physiotherapeuten, die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie. Personen, die ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie heilkundlich tätig sein wollen, bedürfen ebenfalls einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Es ist eine leicht steigende Tendenz der angezeigten Niederlassungen von Heilpraktikern, die beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie tätig sind, zu verzeichnen.
Angezeigte Niederlassung von Heilpraktikern beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie 20 17 13
2010
2013
2015
Abbildung 16: Anzahl von Heilpraktiker-Niederlassungen (Gebiet Psychotherapie) im Verlauf von 2010, 2013 und 2015
Zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vom 08.03.2012 sind die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der antragstellenden Person erfolgt im Land Brandenburg zentral im Gesundheitsamt der Stadt Potsdam.
41
Übersicht über Prüfungsanmeldungen und Erlaubniserteilungen als Heilpraktiker im Jahr 2015 13
3
4
1
2
0
Prüfungsanmeldungen Erlaubniserteilungen Heilpraktiker ohne Bestallung Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie Abbildung 17: Anzahl von Prüfungsanmeldungen und Erlaubniserteilungen im Jahr 2015
3.4.2 Überwachung freiverkäuflicher Arzneimittel Im Jahr 2015 betrug die Gesamtzahl der Betriebe/ Betriebsstätten, die nach § 67 Arzneimittelgesetz im Überwachungsbereich anzeigepflichtig sind, 89. Der Überwachungsrhythmus der Betriebe/ Betriebsstätten ist abhängig von der Art des Betriebes und wird durch das MUGV festgelegt: Lebensmittel vollsortiert (z. Bsp. Lebensmitteldiscounter, Kaufhallen), Lebensmittel teilsortiert (z. Bsp. Kräuterläden, Teehäuser), Reformhäuser, sowie Drogerien und Vertriebsstellen mit medizinischem Sauerstoff werden im Abstand von 2 Jahren überprüft, Getränkehandel werden in einem 5- jährigen Intervall begangen. Im Berichtszeitraum erfolgten 44 Kontrollen des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln in 41 Betrieben. In drei Einrichtungen erfolgte der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, obwohl kein sachkundiges Personal anwesend war. Noch während der Kontrollen wurde jeweils das Warensortiment an freiverkäuflichen Arzneimitteln aus den Verkaufsräumen entfernt. Bei den erfolgten Nachkontrollen wurden in zwei Fällen keine freiverkäuflichen Arzneimittel zum Verkauf angeboten oder im Lagerbereich vorgehalten. Bei einer Nachkontrolle wurde festgestellt, dass wieder mit freiverkäuflichen Arzneimitteln gehandelt wird. Eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern mit Sachkunde stand zur Verfügung, die ständige Anwesenheit sachkundigen Personals war gegeben. Im Nachgang zu den Nachkontrollen wurde der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln in einem Betrieb beim Gesundheitsamt gänzlich abgemeldet.
42
Tabelle 6: Übersicht über Betriebe/Betriebsstätten, die freiverkäufliche Arzneimittel anbieten
Betrieb/ Betriebsstätte
Lebensmittel, vollsortiert Lebensmittel, teilsortiert Reformhäuser Drogerien Medizinischer Sauerstoff Getränkehandel GESAMT
Jahr 2015 Einrichtungen
Begehungen durch das Gesundheitsamt
60 1 2 7 2 17 89
34 2 1 4 0 3 44
3.4.3 Aufgaben nach dem Bestattungsgesetz Das Gesundheitsamt überwacht nach dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz (BbgBestG) vom 07.11.2001 die vollständige und ordnungsgemäße Ausstellung der Totenscheine. Die ärztlichen Leichenschauen führen gemäß BbgBestG Vertragsärzte, Ärzte im Rettungsdienst sowie Krankenhausärzte durch. Die Ärzte haben nach der Leichenschau den Totenschein auszustellen. Im Jahr 2015 wurden 1.664 Totenscheine durch das Gesundheitsamt registriert, geprüft, ausgewertet und archiviert. Totenscheine sind 30 Jahre aufzubewahren. 2015 wurden 33 Sektionen durchgeführt. Das entspricht einer Sektionsquote von 1,98 %. Weiterhin wurden 48 Anfragen von Behörden, wissenschaftlichen Instituten, Versicherungen und Bürgern beantwortet. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen werden anonymisierte Daten zu Todesursachen und Todesart monatlich an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und nicht anonymisierte Daten zu Todesursachen quartalsweise an das gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen gemeldet.
180 160
Vergleich Anzahl Todesfälle 2014 und 2015
140 120 100 80 60 40 20 0
Todesfälle 2014 (1.391 gesamt)
Todesfälle 2015 (1.664 gesamt)
Abbildung 18:Vergleich Anzahl Todesfälle 2014 und 2015 nach Monaten
43
Die häufigsten Fehler bei der Ausstellung des Totenscheines treten bei der ICD-10-Codierung und bei den Personalangaben auf. Auch das Fehlen des Arztstempels und das Fehlen der Urzeit der Leichenschau wird häufig beobachtet. Durch häufiges Anschreiben der Ärzte zur Korrektur, ist eine leichte Verbesserung zum Vorjahr zu beobachten. Tabelle 7: Formale Fehleranalyse Totenscheine 2015
Art des Fehlers
Häufigkeit (Angaben in Prozent)
Personalangaben Undeutliche Schreibweise oder unvollständige Personalangaben
22,2
Keine Angabe des Todes- bzw. Auffindungsortes
8,5
Todesursache/klinischer Befund Todesursache/klinischer Befund stimmt nicht mit ICD-Code überein oder Fehlen des ICD-Codes
15,3
Kausalität der Todesursache nicht plausibel
0,3
Todesart Zusammenhang zwischen unmittelbar zum Tode führende Krankheit und der Todesart (natürlich, nicht natürlich, ungeklärt) ist nicht plausibel
0,6
Weitere Angaben zur Klassifikation der Todesursache bei nicht natürlichem Tod Fehler oder Unvollständigkeit bei der Klassifikation der Todesursache bei nicht natürlichem Tod Ärztliche Bescheinigung unvollständig (Fehlen von Arztstempel; Uhrzeit; Anschrift) Anzahl der bearbeiteten Totenscheine (n= 1.664)
0,6 7,0
Im Februar 2015 wurde eine Beratung zur Umsetzung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes (BbgBestG) im Landkreis Teltow-Fläming zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau durchgeführt. Anlass hierfür waren wiederholte Probleme bei der Durchführung bzw. Dokumentation der ärztlichen Leichenschau in Fällen eines nicht-natürlichen Todes oder eines nicht aufgeklärten Todes. Bei einigen wenigen Notärzten im Landkreis Teltow-Fläming fielen Mängel in der Dokumentation der ärztlichen Leichenschau bzw. Verstöße bei der Umsetzung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes in der Zusammenarbeit mit der Polizei vor Ort auf. Diese Beratung führte zu einer spürbaren Verbesserung bei der Dokumentation der ärztlichen Leichenschau.
Mortalitätsstatistik/ Todesursachen 2015 Im Jahr 2015 wurde bei knapp 50 % aller Todesfälle als Todesursache „Krankheiten des Kreislaufsystems“ angegeben. Danach folgte die Diagnose „Neubildungen“ mit 17,3 % und an dritter Stelle „Krankheiten der Atmungsorgane“ mit 7,1 %. Im Vergleich der Diagnosen bei den männlichen und den weiblichen Gestorbenen ist bei beiden Geschlechtern die Diagnose „Krankheiten des Kreislaufsystems“ mit Abstand als häufigste Todesursache angegeben worden. Die Diagnose „Endokrine, Ernährungsund Stoffwechselkrankheiten“ macht im Vergleich nach Geschlecht bei Frauen einen Anteil von 64,4 %
44
aus. Bei den Männern hingegen wird bei 71,2 % als Todesursache „Verletzungen, Vergiftungen u. bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen“ angegeben. Tabelle 8: Todesursachen 2015 nach Diagnose und Häufigkeit
Diagnose und ICD-Kapitel
gesamt
männlich
weiblich
25 = 1,5 %
11 = 44 %
14 = 56 %
283 = 17,3 %
150 = 53 %
133 = 47 %
4 = 0,2 %
0
4 = 100 %
45 = 2,8 %
16 = 35,6%
29 = 64,4 %
100 = 6,1 %
54 = 54 %
46 = 46 %
43 = 2,6 %
25 = 58,1 %
18 = 41,9 %
Krankheiten des Kreislaufsystems I00 - I99
796 = 46,9 %
329 = 41,1 %
467 = 58,9 %
Krankheiten der Atmungsorgane J00 - J99
116 = 7,1 %
69 = 59,5 %
47 = 40,5 %
Krankheiten des Verdauungssystems K00 - K93
55 = 3,4 %
23 = 41,8 %
32 = 58,2 %
Krankheiten des Urogenitalsystems N00 – N99
35 = 2,1 %
21 = 60 %
14 = 40 %
83 = 5,1 %
53 = 63,9 %
30 = 36,1 %
52 = 3,2 %
37 = 71,2 %
15 = 28,9 %
1 = 0,1 %
1 = 100 %
5 = 0,3 %
2 = 40 %
3 = 60 %
3 = 0,2 %
1 = 33,3 %
2 = 66,7 %
Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten A00 - B99 Neubildungen C00 - D48 Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe D50 - D90 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten E00 - E90 Psychische und VerhaltensStörungen F00 - F99 Krankheiten des Nervensystems G00 - G99
Symptome u. abnorme klinische u. Laborbefunde, die andernorts nicht klassifiziert sind R00 – R99 Verletzungen, Vergiftungen u. bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen S00 – T98 Krankheiten der Haut und Unterhaut L00 – L99 Krankheiten des Muskel-SkelettSystems und des Bindegewebes M00 – M99 Faktoren die den Gesundheitszustand beeinflussen u. zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen Z00 – Z99
45
Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität V01 – Y98 Gesamt
18 = 1,1 %
1 = 33,3 %
2 = 66,7 %
1.664 = 100 %
806 = 48,4 %
858 = 51,6 %
Todesursachen nach Diagnose im Jahresvergleich 2013 bis 2015 Todesfälle 2013 (Gesamt = 1.436)
Todesfälle 2014 (Gesamt = 1.391)
Todesfälle 2015 (Gesamt = 1.664) 900 800 700 600
500 400 300 200 100 0
Abbildung 19: Übersicht der Todesursachen nach Diagnose und Häufigkeit im Jahresvergleich 2013 bis 2015
Internationaler Leichenpass Für den grenzüberschreitenden Transport einer Leiche wird von Deutschland ein amtlicher Leichenpass gefordert. Nach Überprüfung des Totenscheines, nochmaliger Besichtigung der Leiche
46
und Kontrolle der ordnungsgemäßen Einsargung wird der Leichenpass durch das Gesundheitsamt ausgestellt. 2015 wurde durch das Gesundheitsamt LK TF zwei internationale Leichenpässe ausgestellt.
47
3.5 Hygiene und umweltbezogener Gesundheits- und Infektionsschutz 3.5.1 Infektionsschutz Im Bereich Infektionsschutz erfolgt die Erfassung, epidemiologische Bearbeitung und Ermittlungstätigkeit des Gesundheitsamtes auf der Grundlage von §§ 6, 7 und 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Danach sind Ärzte, Labore und Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, bestimmte Krankheiten und Krankheitserreger dem Gesundheitsamt zu melden. Im Jahr 2015 wurden dem Gesundheitsamt insgesamt 3.140 Infektionserkrankungen und Krankheitserreger gemeldet. Tabelle 9: Anzahl von ausgewälhlten Infektionserkrankungen in Teltow-Fläming und Land Brandenburg
Landkreis TeltowFläming
Land Brandenburg
Adenovirus-Keratokonjunktivitis
1
14
Borreliose
67
1254
Campylobacter-Infektion
162
2447
Clostridium-difficile-assoziierte Durchfallerkrankung (CDAD)
3
60
Enterohämorrhagische E. coli (EHEC / STEC)bedingte Durchfallerkrankung
6
57
Giardiasis (Lambliasis)
22
109
Hepatitis A
2
26
Hepatitis B
1
81
Hepatitis C
7
76
Hepatitis E
7
83
Influenza („Echte Grippe“)
321
2932
Keuchhusten (Pertussis)
64
671
Legionellose
2
25
Leptospirose
1
1
Listeriose
1
20
Masern
2
107
Methicillin-resistente Staphylococcusaureus-(MRSA)-bedingte Infektion
5
151
Norovirus-Infektion
268
4733
Pneumokokken-Erkrankung
12
122
Infektionserkrankungen
48
(Fortsetzung)
Landkreis TeltowFläming
Land Brandenburg
Rotavirus-Infektion
223
1921
Salmonellose
43
587
Tuberkulose
8
159
Varizella-Zoster-Infektion (Gürtelrose)
56
707
Varizella-Zoster-Infektion (Windpocken)
26
675
Yersiniose
6
121
Infektionserkrankungen
Die Zahl der meldepflichtigen Magen-Darm-Erkrankungen (Enteritis infectiose) hat insgesamt in den letzten Jahren deutlich zugenommen; gegenüber 1995 hat sich diese Zahl verdreifacht, gegenüber 2005 verdoppelt. Tabelle 10: Anzahl Enteritis-infectiosa- Erreger 1995, 2005, 2015
Enteritis-infectiosa- Erreger gesamt bakteriell bedingt Viral bedingt
1995
2005
2015
500 420 80
768 360 408
1515 224 1409
Insbesondere die viral bedingten Magen-Darm-Erkrankungen zeigen seit 1995 einen steigenden Trend. Eine mögliche Erklärung bieten die seit mehreren Jahren verfügbaren SchnellnachweisTests, die den raschen und einfachen Nachweis bestimmter Viren in Stuhlproben ermöglichen.
Enteritis infectiosa bakterielle versus virale Erreger Zeitraum 2000 - 2015 2000 1500
bakt. Erreger
1000 500 0
virusbed. Erreger
Abbildung 20: Enteritis infectiosa; bakterielle versus virale Erreger; Zeitraum 2000 - 2015
49
Demgegenüber ist die Zahl der gemeldeten Salmonellen-Erkrankungen in den letzten 20 Jahren deutlich zurückgegangen, und die Nachweishäufigkeit der einzelnen Salmonella-Spezies hat sich verändert: Während im Jahr 1995 Salmonella-enteritidis-Meldungen eindeutig dominierten, hat im Jahr 2015 der prozentuale Anteil der übrigen („nicht-enteritidis“) Salmonellen-Spezies deutlich zugenommen: Tabelle 11: Anzahl der Salmonella-Meldungen im zeitlichen Verlauf 1995 bis 2015
Salmonella-Spezies
1995
2005
2015
Salmonella-Meldungen, gesamt
311
129
43
S. enteritidis
218
66
12
S. typhimurium
62
48
17
andere Salmonella-Spezies
31
15
14
Insgesamt ist bei den Magen-Darm-Erkrankungen von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen, da nicht jede Magen-Darm-Erkrankung dem Gesundheitsamt gemeldet wird und weil nicht bei jeder Magen-Darm-Erkrankung Stuhluntersuchungen zum Nachweis des ursächlichen Erregers durchgeführt werden. Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) führte das Gesundheitsamt bei fast allen gemeldeten Magen-Darm-Erkrankungen entsprechende Ermittlungen durch (telefonisch, zum Teil auch in Form von persönlichen Gesprächen). Diese Ermittlungen haben zum Ziel, die möglichen Infektionsquellen zu eruieren. Gleichzeitig erhalten die betroffenen Personen vom Gesundheitsamt Informationen und eine individuelle Beratung zum Krankheitsgeschehen. Falls sich Hinweise darauf ergeben, dass die jeweilige Magen-Darm-Erkrankung durch ein Lebensmittel verursacht wurde, informiert das Gesundheitsamt umgehend das Veterinär- und Lebensmittel-Überwachungsamt, welches dann weitere Ermittlungen und Probenentnahmen durchführen kann. Reste von potentiell kontaminierten Lebensmitteln oder Speisen stehen jedoch häufig nicht mehr zur Verfügung.
50
3.5.1.1 Häufungen von infektiösen Erkrankungen Im Jahr 2015 wurden dem Gesundheitsamt 95 Häufungen gemeldet, an denen insgesamt 1.124 erkrankte Personen beteiligt waren. In den meisten Fällen handelte es sich um Häufungen von Magen-Darm-Erkrankungen, bei denen ein viraler Krankheitserreger (Norovirus, Rotavirus) in Stuhlproben der erkrankten Patienten nachgewiesen oder aufgrund des klinischen Verlaufes vermutet wurde. Tabelle 12: Erkrankungshäufungen nach Ort und Krankheitserreger im Jahr 2015
aufgetreten in: Kindereinrichtungen / Schulen
Erkrankungshäufungen
nachgewiesene Krankheitserreger (in Klammern: Zahl der aufgetretenen Häufungen)
Magen-DarmErkrankungshäufungen
Norovirus (13 x)
Magen-DarmErkrankungshäufungen
Rotavirus (6x)
Magen-DarmErkrankungshäufungen
ohne Erregernachweis (27 x)
Bindehautentzündung
1x
Influenza
1x
Lamblien
1x
Hand-Fuß-Mund-Krankheit
3x
Magen-DarmErkrankungshäufungen
Norovirus ( 4x)
Magen-Darm-Erkrankungshäufung
Rotavirus (1 x)
Magen-DarmErkrankungshäufungen
ohne Erregernachweis (4 x)
Influenza
2x
Magen-DarmErkrankungshäufungen
Norovirus (5 x)
Magen-DarmErkrankungshäufungen
Rotavirus (3 x)
Asylbewerberheim
Varizellen
1x
Kinder- und Jugendheim
Scabies
1x
Justizvollzugsanstalt (JVA)
Magen-Darm-Erkrankungshäufung
ohne Erregernachweis (1 x)
Privatbereich (Familien)
Magen-DarmErkrankungshäufungen
Norovirus (2 x)
Magen-DarmErkrankungshäufungen
Rotavirus (2 x)
Alten-/Pflegeheimen
Krankenhäusern
51
Sonstige Einrichtungen (Tagesmutter, Ferienlager)
Magen-Darm-Erkrankungshäufung
Campylobacter (1 x )
Keuchhusten (Pertussis)
3x
Masern
1x
Varizellen
2x
Influenza
8x
Magen-Darm-Erkrankungshäufung
Rotaviren (1 x)
Magen-Darm-Erkrankungshäufung
ohne Erregernachweis (1 x)
Bei 65 % der Erkrankungshäufungen konnte die Ursache festgestellt werden (ätiologische Klärung). Im Rahmen der Erkrankungshäufungen führte das Gesundheitsamt insgesamt 11 Ortsbegehungen durch, wobei eine Beratung zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen erfolgte. Das Gesundheitsamt händigte den betroffenen Einrichtungen Informationsmaterial zu den jeweiligen Krankheitsbildern sowie zum Vorgehen bei Auftreten von Erkrankungshäufungen aus.
3.5.1.2 Weitere Meldungen von Infektionskrankheiten Influenza Die Influenza („Echte Grippe“) ist eine akute Erkrankung der Atemwege. Es handelt sich um eine schwere, mitunter auch lebensbedrohliche Erkrankung, die durch Influenzaviren („Grippeviren“) verursacht wird, wohingegen Erkältungskrankheiten oder „grippale Infekte“ von einer großen Zahl anderer, meist viraler Erreger ausgelöst wird. Die Influenza ist sehr ansteckend. Beim Niesen, Husten oder Sprechen gelangen kleinste, virushaltige Tröpfchen des Nasen-Rachen-Sekrets von Erkrankten in die Luft und können von anderen Menschen in der Nähe eingeatmet werden. Influenzaviren können jedoch auch an Türklinken, Haltegriffen, Treppengeländern oder ähnlichen Gegenständen haften und von dort über die Hände auf andere Menschen übertragen werden. Influenzaviren unterliegen häufigen genetischen Veränderungen, so dass dementsprechend häufig neue Virus-Varianten entstehen. Dies hat zur Folge, dass man sich im Laufe seines Lebens öfter mit Grippe anstecken und erkranken kann und dass der Influenza Impfstoff jedes Jahr neu angepasst werden muss. Die verschiedenen Influenzavirus-Typen und -Subtypen äußern zeichnen sich durch Unterschiede bei der klinischen Symptomatik aus (z. B. Anteil fieberhafter Erkrankungen, Erkrankungen mit Rhinitis, Husten, Muskelschmerzen) sowie durch ein unterschiedlich hohes Risiko für bestimmte Altersgruppen, schwer zu erkranken. In Deutschland kommt es in den Wintermonaten nach dem Jahreswechsel zu Grippewellen mit unterschiedlicher Ausbreitung und Schwere. Etwa alle zwei Jahre ist ein „Gipfel“ (Peak) zu verzeichnen, d. h. eine besonders schwer die verlaufende Grippewelle.
52
Influenza-Erkrankungen 400 350 300 250 200 150 100 50 0
Abbildung 21: Anzahl von Influenza-Erkrankungen 2005-2015
In der Grippesaison 2014/2015 wurden überwiegend Influenzaviren vom Typ A gemeldet. InfluenzaA-Viren sind genetisch sehr variabel und bilden daher immer wieder neue Varianten aus. Das macht es dem menschlichen Immunsystem praktisch unmöglich, sich auf die Krankheitserreger einzustellen und Antikörper zu bilden.
Anzahl der Erkrankungen
Influenza - Erkrankungen im Landkreis Teltow-Fläming Saison 2014/2015 56 54 52 50 48 46 44 42 40 38 36 34 32 30 28 26 24 22 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 49 50 51 52 1
2
3
4
5
6
7
8
9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
Meldewoche
Influenza A/H1N1
Influenza A
Influenza B
Abbildung 22: Influenza - Erkrankungen in Teltow-Fläming 2014/2015
53
Giardiasis (Lambliasis)
Im Zeitraum vom 03. bis zum 22.12.2015 erkrankten 17 von 19 Teilnehmern eines Schüleraustausches der 9. und 10. Klasse einer weiterführenden Schule, überwiegend mit Durchfällen und krampfartigen Bauchschmerzen, eine Schülerin, die am 20.12.2015 erkrankte, musste ab dem 28.12.2015 stationär behandelt werden. 15 der 17 Erkrankten stammen aus Brandenburg und zwei Personen aus Berlin. Die Exposition gegenüber dem Krankheitserreger erfolgte wahrscheinlich während eines Aufenthaltes der Schüler vom 01. bis 19.12.2015 in Gwali, Indien, im Rahmen eines Schulaustauschprojektes. Die ursächlichen parasitären Krankheitserreger, Giardia lamblia („Lamblien“), wurden überwiegend mittels Antigen-Tests nachgewiesen; in einem Fall wurden mikroskopisch Zysten bzw. Trophozoiten der Parasiten im Stuhl nachgewiesen. Der Schulleiter sowie die Eltern aller betroffener Schülerinnen und Schüler wurden sofort nach Bekanntwerden der Krankheitshäufung via E-Mail sowie telefonisch über das Krankheitsbild und die erforderlichen und Maßnahmen informiert. Umgebungsuntersuchungen bei Kontaktpersonen erfolgten im engeren Familienkreis, wobei insbesondere Personen untersucht wurden, die Lebensmitteln handhaben oder die mit empfindlichen Personengruppen arbeiten. Bei diesen Kontaktpersonen wurden ausschließlich negative Laborbefunde ermittelt. Masern Eine 17jährige Masern-ungeimpfte Brandenburger Schülerin eines Berliner Gymnasiums erkrankte am 02.03. 2015 an Masern; die entsprechende Erkrankungsmeldung erreichte das zuständige Gesundheitsamt am 05.03.2015. Die Eltern der Patientin - beide vor 1970 geboren und als Lehrer an verschiedenen Berliner Schulen tätig - sowie der Bruder der Patientin (geboren 1981, Beruf: Tischler in einer Berliner Behindertenwerkstatt) erhielten am 06.03.15 eine Masern-Riegelungsimpfung. Die Ermittlung und Information von Kontaktpersonen in der Schule übernahm das zuständige Berliner Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg. In der Schule soll es einen bestätigten Masernfall gegeben haben, direkter Kontakt habe jedoch nicht bestanden. Der Bruder der Patientin, der zuletzt am 11.03.2016 in der Werkstatt gearbeitet hatte, erkrankte am Abend desselben Tages; am 16.03.2016 trat bei ihm ein maserntypisches Exanthem auf. Das Gesundheitsamt Berlin-Steglitz übernahm die Kontaktpersonenermittlung in der Werkstatt und veranlasste die erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen. Masern-Folgeerkrankungen wurden nicht bekannt. Legionellen-Erkrankung (Legionellose) Ein 44-jähriger Bauarbeiter, der unter der Woche in Darmstadt arbeitete und dort in einem Wohncontainer wohnte, erkrankte am 20.04.2015 mit grippeähnlichen Symptomen. Magen-DarmBeschwerden veranlassten den Patienten, am 24.4.2015 eine Ambulanz aufzusuchen. Aufgrund einer zunehmenden Bewusstseinseintrübung wurde der Patient am 26.4.2015 in einer Klinik in Darmstadt stationär aufgenommen; dort wurde die Verdachtsdiagnose „Legionellose“ labordiagnostisch bestätigt. Das Gesundheitsamt in Hessen informierte das zuständige Gesundheitsamt. Als Expositionsort wurde die Wohnstätte in Darmstadt vermutet. Bereits eine Woche zuvor soll ein Arbeitskollege in Darmstadt an einer Pneumonie erkrankt sein, wobei jedoch angeblich keine Untersuchungen auf eine mögliche Legionellose durchgeführt wurden.
54
Die Ergebnisse der Wasseruntersuchung in der Wohncontaineranlage ergaben eine mittlere Legionellenbelastung, welche auf die eingesetzte flexible Schlauchleitung zurückzuführen war. Botulismus-Ausschluss Ein 66-jähriger Patient wurde am 23.06.2015 aufgrund eines Dünndarm-Ileus stationär aufgenommen. Als Ileus-Ursache wurden Verwachsungen (Briden) infolge einer früheren BauchOperation ermittelt. Es erfolgte eine operative Entfernung der Briden. Postoperativ traten bei dem Patienten erhöhte Temperaturen (Fieber) auf, und gleichzeitig wurde der Verdacht auf eine Infektion der Operationswunde erhoben. Zur Ermittlung der Fieberursache wurden Blutkulturen entnommen, in denen der bakterielle Clostridium baratii, ein selten vorkommender Erreger von Botulismus bei Kleinkindern, nachgewiesen wurde. Genetische Laboruntersuchungen zeigten jedoch, dass das Clostridium-baratii-Isolat kein Botulinum-Neurotoxin produzierte, so dass der Clostridium-baratii-Nachweis als „Zufallsbefund“ gewertet wurde. Auf Nachfrage des Gesundheitsamtes TF am 16.07.2016 wurde mitgeteilt, dass am 09.07. bei dem Patienten ein erneuter abdominalchirurgischer Eingriff durchgeführt wurde. Der Patient wurde zur postoperativen Überwachung auf eine Intensivstation verlegt. Weiterhin besteht jedoch kein klinischer Hinweis auf einen Botulismus. Leptospirose Ein 62-jähriger männlicher Patient erkrankte am 21.10.2015 an einer Leptospirose. Das klinische Bild war sehr vielseitig und reichte von grippeähnlichen Beschwerden und Fieber bis hin zu Ikterus, Leberversagen, Nieren-Funktionsstörung, hämolytischer Anämie und Rhabdomyolyse. Im Labor wurden bei dem Patienten Antikörper gegen den bakteriellen Erreger Leptospira interrogans beim nachgewiesen. Aus diesem Grunde sowie angesichts der klinischen Symptome wurde die Diagnose „Morbus Weil“ gestellt. Die Ehefrau des Patienten zeigte keine Morbus-Weilverdächtigen Symptome. Der Patient besaß seit langem eine Königs-Python sowie lebende Mäuse, die der Schlange als Nahrung dienten. Als mögliche Infektionsquelle wurde der Urin dieser Mäuse angenommen. Vier der Mäuse sowie eine Katze, die ebenfalls in dem Privathaushalt des Patienten vorhanden war, wurden von den Angehörigen des Patienten auf eigene Kosten auf das Vorhandensein von Leptospiren untersucht. Diese Untersuchungen ergaben jedoch ausschließlich negative Befunde, so dass die tatsächliche Infektionsquelle nicht ermittelt werden konnte. Infektion durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC) Ein 72-jähriger männlicher Patient erkrankte am 02.11.2015 mit Durchfall. Der milde klinische Verlauf der Erkrankung erforderte keine Hospitalisierung des Patienten. In Stuhlproben wurde ein mittels molekularbiologischer (PCR-) Methoden der Nachweis des Shigatoxin-Gens. Zur weiteren Charakterisierung der Shigatoxin-Typen bzw. der sie kodierenden Gene und zur Untersuchung auf weitere Virulenzfaktoren wurde eine Stuhlprobe des Patienten an das Nationale Referenzzentrum für Salmonellen und andere bakterielle Enteritis-Erreger in Wernigerode weitergeleitet. Als einzige Kontaktperson wurde die Ehefrau des Patienten ermittelt. Zum Ausschluss einer möglichen Infektion bei der Ehefrau veranlasste das Gesundheitsamt TF die Untersuchung von Stuhlproben der Ehefrau. Diese Umgebungskontrollen ergaben jedoch keinen Nachweis von EHEC-Bakterien. Methicillin-resistente Staphylococcus-aureus- (MRSA-) Stämme Im Jahr 2015 erhielt das Gesundheitsamt TF insgesamt nur vier Meldungen über den Nachweis von MRSA in Blutkulturen; in zwei dieser vier Fälle handelte es sich um männliche, in zwei Fällen um weibliche Patienten. Nachweise von MRSA außerhalb von Blut oder Liquor (z. B. in Wundabstrichen) sind bislang nicht meldepflichtig. Auch andere grampositive MRE (insbes. Vancomycin-resistente Enterokokken) oder
55
gramnegative MRE (insbes. 3MRGN, 4 MRGN) sind bislang nicht meldepflichtig. In naher Zukunft sollen die nach dem Infektionsschutz (IfSG) geltenden Meldepflichten durch Verordnung gemäß § 15 Abs. 1 IfSG erweitert („an die epidemische Lage angepasst“) werden.
Tabelle 13: Anzahl der Fälle von invasiven MRSA-Infektionen (d. h. von Nachweisen von MRSA in Blut u./oder Liquor) bei Bewohnern in Teltow-Fläming 2010 - 2015
Meldejahr
Gesamt
Männer
Frauen
2010
2
1
1
2011
5
3
2
2012
11
10
1
2013
20
16
4
2014
13
11
2
2015
4
2
2
52
43
12
Gesamt
3.5.2 Umwelthygiene Überwachung der Trinkwasserqualität Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Gesetzliche Grundlage zur Sicherstellung eines einwandfreien Trinkwassers ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Darin heißt es: „Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist“. Dieses Qualitätsziel wird durch die Trinkwasserverordnung, letzte Änderung 2013, konkretisiert. In ihr werden detailliert Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers, an die Aufbereitung des Wassers, an die Pflichten der Inhaber und Unternehmer von Wasserversorgungsanlagen sowie an die Überwachung des Trinkwassers gestellt. Das Gesundheitsamt Teltow-Fläming überwacht nach Trinkwasserverordnung daher ständig die Qualität des Trinkwassers. Es werden regelmäßig Trinkwasserproben durch den Betreiber und durch das Gesundheitsamt entnommen und auf Mikroorganismen sowie die chemisch-physikalische Beschaffenheit untersucht. Das Gesundheitsamt TF überwacht zentrale und dezentrale Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Kleinanlagen zur Eigenversorgung sowie Hausinstallationen aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird und sonstige Hausinstallationen unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 1, Satz 2 TrinkwV 2001 mit dem Ziel, dass die Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt und dass trinkwasserbedingte gesundheitliche Schädigungen vorgebeugt werden. Das Gesundheitsamt nimmt bei der Trinkwasserversorgung vielfältige Überwachungs- und Steuerungsaufgaben wahr. Dazu zählen unter anderem:
die Beratung zu Fragen der Trinkwasserhygiene, die regelmäßige Besichtigung von Eigenwasserversorgungsanlagen und zentralen Wasserversorgungsanlagen der Städte und Gemeinden, einschließlich festgelegter Schutzzonen und Entnahme amtlicher Trinkwasserproben,
56
die fortlaufende Kontrolle der von den Wasserversorgern vorgelegten Trinkwasserbefunden,
die Entscheidung über Umfang und Häufigkeit von Wasseruntersuchungen,
die Mitwirkung bei Schutzgebieten),
die Mitwirkung bei der Genehmigung zum Bau von Brunnen/ Brunnenanlagen,
die fachliche Bewertung und Entscheidung über Maßnahmen, wenn Anlagenmängel oder Abweichungen von den festgelegten gesetzlichen Grenzwerten im Wasser festgestellt werden.
wasserrechtlichen
Verwaltungsverfahren
(z.B.
Ausweisung
von
Wasserversorgungsanlagen im Landkreis Teltow-Fläming Die Wasserversorgungsanlagen zur Gewinnung von Trinkwasser werden in Abhängigkeit von ihren Trinkwasser-Abgabemengen in drei Gruppen eingeteilt: 1. „zentrale Wasserwerke“ (öffentliche und gewerbliche Trinkwasseranlagen, aus denen pro Tag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen werden) 2. „dezentrale kleine Wasserwerke“ (öffentliche und gewerbliche Trinkwasseranlagen, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen werden) 3. „ Kleinanlagen zur Eigenversorgung (Hausbrunnen). Tabelle 14: Zahl der Wasserversorgungsanlagen zur Gewinnung von Trinkwasser
Wasserwerke bzw. Kleinanlagen
2012
2013
2014
2015
24 9
24 9
24 8
24 7
118
109
98
97
275
256
253
318
Zentrale Wasserwerke: - öffentliche Wasserversorgungsanlagen - gewerbliche Wasserversorgungsanlagen Dezentrale kleine Wasserwerke Kleinanlagen zur Eigenversorgung
Die Zunahme der Zahl der Kleinanlagen zur Eigenversorgung um 65 „Hausbrunnen“ ist auf die Erfassung von Erholungsgrundstücken in der Region Baruth/ OT Radeland zurückzuführen.
Öffentliche Trinkwasserversorgung Im Landkreis Teltow-Fläming leben derzeit 163.970 Bürger(innen), von denen rund 98,9% durch die öffentliche Trinkwasserversorgung mit Trinkwasser versorgt werden. Dies entspricht einer Trinkwasserabgabe von 8.145.480 m³/Jahr. Die öffentliche sichergestellt.
Trinkwasserversorgung
wird
durch
11
Wasserversorgungsunternehmen
57
Tabelle 15: Zahl der Trinkwasseruntersuchungen im Zeitraum 2012 bis 2015
Sollzahl
2012
2013
2014
2015
141
239
250
254
217
34
70
39
39
51
641
638
501
820
Routinemäßige Untersuchungen (10 bis 12 Einzelparameter) Umfassende Untersuchungen (34 Einzel- und Summenparameter) Sonstige Analysen
Die Zahl der Pflichtuntersuchungen wurde von allen Wasserversorgungsunternehmen eingehalten. Bei den insgesamt 268 durchgeführten routinemäßigen und umfassenden Untersuchungen wurden 38 Grenzwertüberschreitungen (14,2 %) festgestellt, was einer Zunahme um 12 % gegenüber dem Berichtsjahr 2014 entspricht:
5 (2014: 2) Überschreitungen des Grenzwertes für die Koloniezahl bei 22°C, 8 (2014: 0) Überschreitungen des Grenzwertes für die Koloniezahl bei 36°C, 9 (2014: 1) Überschreitungen des Grenzwertes für Coliforme Bakterien, 4 (2014: 2) Überschreitungen des Grenzwertes für den Eisengehalt, 11 (2014: 1) Überschreitung des Grenzwertes für den Mangangehalt, 1 (2014: 0) Überschreitung des Grenzwertes für den Bromatgehalt.
Grenzwertüberschreitungen öffentliche Trinkwasserversorgung
Koloniezahl 22°C
Koloniezahl 36 °C
Coliforme Keine
Eisen
Mangan
Bromat
Abbildung 23: Anzahl der Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser 2015
Die mikrobiologischen Grenzwertüberschreitungen wurden am Wasserwerksausgang (n = 2) und im Verteilungsnetz (n = 20) festgestellt. In einem Wasserwerk konnte der Hochbehälter als Ursache definiert werden.
58
Im Hochbehälter eines Wasserwerkes wurden am Überlaufsystem „Nacktschnecken“ gefunden. Diese gelangten über ein Schachtsystem in den Wasserspeicher. Es wurden unverzüglich entsprechende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit war nicht zu besorgen, so dass keine Verwendungseinschränkungen ausgesprochen wurden.
Abbildung 24: Nacktschnecken im Überlaufsystem, Foto Landkreis
Auch die Koloniezahlerhöhungen bei 22°C und 36°C im Verteilungsnetz waren von lokaler Natur und konnten auf Baumaßnahmen zurückgeführt werden. Spülmaßnahmen führten auch hier zu Beseitigung des Problems. Die Mangangehalte schwankten zwischen 0,054 und 0,2 mg/l (Grenzwert nach TrinkwV = 0,05 mg/l), und die Eisengehalte lagen zwischen 0,21 und 0,31 mg/l (Grenzwert nach TrinkwV = 0,2 mg/l). Baumaßnahmen am Wasserwerksstandort und im Leitungsnetz, verbunden mit geänderten Trinkwasserfließrichtungen stellten die Ursache für die kurzzeitigen Grenzwertüberschreitungen dar. Spülmaßnahmen zur Beseitigung der Verunreinigungen im Verteilungsnetz haben sich bewährt. Der erhöhte Bromatgehalt in einer Netzprobe hat sich nicht bestätigt.
Dezentrale kleine Wasserwerke und „Hausbrunnen“ Dezentrale kleine Wasserwerke: Im Landkreis Teltow-Fläming sind 93 dezentrale kleine Wasserwerke registriert:
26 in vermieteten Wohnhäusern, 67 in Kleingewerbebetrieben, lebensmittelproduzierenden Betrieben (z. B. Milchviehanlagen) und Campingplätzen.
Im Jahr 2015 wurden 66 (71 %) dieser 93 Anlagen durch das Gesundheitsamt überprüft. Dabei wurden insgesamt 88 Wasserproben entnommen. Mikrobiologisch war das Trinkwasser dieser dezentralen Anlagen nicht zu beanstanden. Bei den chemischen Parametern wurden folgende Grenzwertüberschreitungen nachgewiesen:
zwei Überschreitungen des Grenzwertes für den Mangangehalt: 0,153 bzw. 0,192 mg/l (Grenzwert = 0,05 mg/l), eine Überschreitung des Grenzwertes für den Eisengehalt: 0,658 mg/l (Grenzwert = 0,2 mg/l); eine Überschreitung des Grenzwertes für den Ammoniumgehalt: 0,63 mg/l (Grenzwert = 0,5 mg/l).
Ursachen für diese Grenzwertüberschreitungen Trinkwasseraufbereitungsanlagen.
waren
nicht
voll
funktionstüchtige
59
„Hausbrunnen“: Im Landkreis Teltow-Fläming sind noch insgesamt 318 Kleinanlagen zur Eigenversorgung (Hausbrunnen) registriert. „Reine“ Brunnendörfer gibt es noch in der Gemeinde Dahmetal. Im Jahr 2015 wurden 168 Hausbrunnen überprüft. Dabei wurden die Wasserversorgungsanlagen besichtigt und Wasserproben zur mikrobiologischen und physikalisch-chemischen Untersuchung entnommen. Insgesamt wurden 184 Trinkwasseruntersuchungen in Auftrag gegeben. Dabei wurden 21 Grenzwertüberschreitungen festgestellt: Bei den Grenzwertüberschreitungen handelt es sich um:
eine Überschreitung des Grenzwertes für die Koloniezahl bei 36°C (0,5 %), zwei Überschreitungen des Grenzwertes für den Nitratgehalt (1,1 %), zehn Überschreitungen des Grenzwertes für den Mangangehalt (5,4 %), acht Überschreitungen des Grenzwertes für den Eisengehalt (4,3 %), eine Überschreitung des Grenzwertes für den Ammoniumgehalt (1,1%).
Für die Hausbrunnen, bei denen ein erhöhter Mangan-, Eisen und/oder Mangangehalt nachgewiesen wurde, wurde eine „Duldung zur Weiternutzung des Trinkwassers“ ausgesprochen. Eine Ausnahme ist die Verwendung des Wassers für die Zubereitung von Säuglings- und Kleinkindnahrung. Für teil- bzw. ungestillte Säuglinge sowie Kleinkinder bis zwei Jahre darf dieses Wasser nicht für die Zubereitung der Säuglings- und Kleinkindnahrung verwendet werden, sondern es ist in diesem Fall auf Ersatzwasser in Trinkwasserqualität zurückzugreifen.
Trinkwasser-Hausinstallationen Betreiber von gewerblich und öffentlich genutzten Trinkwasserinstallationen sind nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet, die Wasserqualität regelmäßig mittels mikrobiologischer und chemischer Analysen zu überprüfen. Als „öffentlich Trinkwasserinstallationen“ gelten u. a. die Hausinstallationen in Krankenhäusern, Alten-Und Pflegeinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Sport- und Freizeiteinrichtungen und Schwimmhallen. Das Gesundheitsamt überwacht zusätzlich die öffentlich genutzten Trinkwasserinstallationen nach einem Stichprobenplan. In der Regel werden diese Einrichtungen alle drei Jahre kontrolliert. Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes für Legionellen (100 KBE / 100 ml Wasser – KBE = koloniebildende Einheiten) sind dem Gesundheitsamt zu melden, (einschließlich Übermittlung der Untersuchungsbefunde). Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen hat das Sachgebiet Hygiene und Umweltmedizin des Gesundheitsamtes die Aufgabe, das Gefährdungspotential zu beurteilen. Dazu werden Kontrolluntersuchungen angeordnet. Der Betreiber der Trinkwasserinstallation hat die Pflicht, unverzüglich eine Prüfung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Auftrag zu geben. Tabelle 16: Öffentliche Trinkwassererwärmungsanlagen (TWEA) nach Anzahl und Analyse in den Jahren 2014 und 2015
2014 Anzahl der gemeldeten Objekte Anzahl der untersuchten Objekte Gesamtzahl der Analysen davon durch das GA entnommen beanstandete Analysen Legionellen-Höchstwert in KBE/100 ml
265 k. A. 561 204 9 12.900
2015 272 178 1049 407 27 > 10.000
60
Tabelle 17: Gewerbliche Trinkwassererwärmungsanlagen (TWEA) nach Anzahl und Analyse in den Jahren 2014 und 2015
2014 k. A. 594 21 50.600
Anzahl der gemeldeten Objekte Gesamtzahl der Analysen: davon beanstandete Analysen: Legionellen-Höchstwert in KBE/100 ml:
2015 118 601 32 > 10.000
Bei Legionellen-Konzentrationen über 10.000 KBE/100 ml besteht eine konkrete unmittelbare gesundheitliche Gefahr für den Verbraucher. In diesen Fällen wurde die Erstellung von Gefährdungsanalysen angeordnet. Zur Gefahrenabwehr erfolgten zunächst die Durchführung einer thermischen Desinfektion und der Einsatz von „Legionellen-Filtern“. Nachfolgend wurden umfangreiche bauliche Veränderungen durchgeführt.
Tabelle 18: Übersicht über die Ergebnisse der Überprüfung der Trinkwasseranlagen im Landkreis Teltow-Fläming 2015
2012 (öffentlich) 24
2013 24
2014 24
2015 24
14 6 2270
3 2 1384
16 0 887
13 0 1134
-
Zentrale Wasserwerke insgesamt amtliche Prüfung GA amtliche Proben GA Prüfberichte Eigenkontrolle
118
109
98
97
-
Dezentrale kleine Wasserwerke insgesamt amtliche Prüfung GA amtliche Proben GA
46 83
15 79
70 85
66 88
275
256
253
318
-
Kleinanlagen zur Eigenversorgung insgesamt amtliche Prüfung GA amtliche Proben GA
112 128
6 13
70 85
168 184
Trinkwasserhausinstallation (öffentlich) Kaltwasseranlagen amtliche Prüfung GA amtliche Proben GA Warmwasseranlagen Öffentliche TWEA amtliche Prüfung GA amtliche Proben GA
240
241
247
267
57 119 251
0 0 262
0 47 265
2 79 272
70 288
3 373
34 204
7 407
Gewerbliche TWEA
696
820
keine Erfassung
-
-
61
-
Prüfberichte vorgelegt AO vom Maßnahmen
0 0
1328 20
mehr, da nur GWÜ meldepflichtig sind. 940 601 1 2
-
Zeitweise Wasserverteilung (mobil) Kontrollen GA
2
2
2
2
Abkürzungen: GA = Gesundheitsamt, TWEA = Trinkwassererwärmungsanalgen, AO = Anordnung
9
Abbildung 25: Übersicht der Wasserwerk-Standorte im Landkreis Teltow-Fläming
Überwachung der Badewasser-Qualität Schwimm- und Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern und sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen sowie die Badegewässer müssen so beschaffen sein, dass durch ihre Nutzung keine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, zu befürchten ist. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die Einhaltung der hygienischen Normativen und Badewasser-relevanten Parameter zu kontrollieren. Das Gesundheitsamt überprüft regelmäßig die Badewasser-Qualität und den hygienischen Zustand aller gewerblich genutzten Hallenbäder, Freibäder und Kleinbadeteiche sowie der Badegewässer.
9
Quelle: http://geoportal.teltow-flaeming.de/output/Umwelt_20141105_073655_814_1b.jpg
62
Badebecken / Schwimmbäder Das Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming überwacht insgesamt zwei Hallenbäder, fünf Freibäder sowie sieben sonstige Schwimm- und Badebecken in öffentlichen Einrichtungen. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 264 Untersuchungen des Beckenwassers, des Wassers aus den Aufbereitungssystemen und des Füllwassers durchgeführt; 77 dieser Untersuchungen erfolgten im Rahmen der Eigenkontrolle durch den Betreiber. Bei acht Beckenwasserproben war die Qualität des Badewassers mikrobiologisch zu beanstanden. Dies hatte zur Folge, dass Sofortmaßnahmen in Form von Hochchlorungen oder Wasserwechsel mit Desinfektion des Badebeckens vor Neubefüllung ergriffen und Nachuntersuchungen durchgeführt wurden. Die zur Nachkontrolle entnommenen Beckenwasserproben entsprachen wieder den Anforderungen nach DIN 19643 und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes. Nutzungsuntersagungen waren nicht erforderlich.
Kleinbadeteiche In Landkreis Teltow-Fläming gibt es zwei Kleinbadeteiche: Kleinbadeteich der Wasserskianlage Großbeeren Kleinbadeteich der Museumsherberge Glashütte Am Kleinbadeteich in Großbeeren fanden im Jahr 2015 in 14-tägigem Abstand Überprüfungen der Badewasserqualität statt. Der Kleinbadeteich in Glashütte blieb im Jahr 2015 wegen Umgestaltung der Außenanlage geschlossen. Insgesamt wurden 13 Proben des Badewassers, des Füllwassers und des aufbereiteten Wassers entnommen und zur Laboruntersuchung eingesandt. Die Laborbefunde ergaben keine Überschreitungen der vom Umweltbundesamt (UBA) empfohlenen Richtwerte. Badegewässer
Abbildung 26: Kiessee Rangsdorf, Foto Gesundheitsamt TF
63
Im Landkreis Teltow-Fläming gibt es 15 Badegewässer mit insgesamt 19 amtlich ausgewiesenen Badestellen. Die Badesaison beginnt jedes Jahr am 15. Mai und endet am 15. September. Zu Beginn jeder Badesaison erfolgt im Rahmen der ersten Probenahme eine Vor-Ort-Begehung mit dem jeweiligen Betreiber zwecks Inspektion der Infrastruktur und der Betreibung der jeweiligen Badestelle. Die Infrastruktur der einzelnen Baderstellen wird jährlich zu Saisonbeginn an die Landesbehörde gemeldet und ist dann in der in das Internet eingestellten Badestellenübersicht einsehbar. Im Jahr 2015 war festzustellen, dass die Ausstattung der einzelnen Badestellen sehr unterschiedlich war: Neben sehr gut ausgestatteten Badestellen gab es auch zwei Badestellen, die nicht einmal über sanitäre Einrichtungen in Form von mobilen Toiletten verfügten. Während der Badesaison entnimmt das Gesundheitsamt im Rahmen der Regelüberwachung der Badegewässer mindestens fünf Badewasserproben. Von Mai bis August 2015 fanden diese Probennahmen einmal pro Monat statt (in Übereinstimmung mit der Brandenburgischen Badegewässerverordnung – diese sieht vor, dass der Zeitabstand zwischen zwei Probenentnahmen nicht länger als einen Monat betragen darf). Die entnommenen Badewasserproben wurden in das Potsdamer Wasser- und Umweltlabor (PWU) eingesandt und laboranalytisch untersucht, um festzustellen, ob das Badewasser an den jeweiligen Badestellen mit gesundheitsgefährdenden Bakterien (Escherichia coli und intestinale Enterokokken) belastet war. Ferner führte das Gesundheitsamt vor Ort Bestimmungen des pH-Wertes, der Wassertemperatur und der Sichttiefe des Badewassers durch. Während der Badesaison 2015 gab es keine mikrobiologischen Beanstandungen. Algenwarnungen Jedes Jahr kommt es während der Badesaison wiederholt zu unterschiedlich starken Algen- und auch Blaualgenansammlungen. Wegen starker Algenentwicklung mit Verringerung der Sichttiefe wurde Ende Juli 2014 für die Badestelle Kliestow, Kliestower See, die Veröffentlichung von Warnhinweisen erforderlich. Diese blieben die bis zum Ende der Badesaison aufrechterhalten. Die veranlassten Laboruntersuchungen ergaben, dass von den Blaualgen keine Gesundheitsgefahr ausging. Wassertemperaturen Die höchste Badewassertemperatur wurde Ende Juli 2015 im Kliestower See mit 26,2°C gemessen. Sichttiefe Durch eine zu geringe Sichttiefe erhöht sich die Unfallgefahr an den Badestellen. Während der Badesaison 2015 lagen die Sichttiefen der Badegewässer zwischen 0,30 und 4,00 Metern. Für folgende Badegewässer veröffentlichte das Gesundheitsamt Hinweise auf geringe Sichttiefen, welche gegebenenfalls erforderliche Rettungsmaßnahmen erschweren könnten: am Rangsdorfer See im Mai 2015, am Mahlower See im Juni 2015, am Kliestower See, am Rangsdorfer See und am Siethener See ab Ende Juli 2015 bis zum Ende der Badesaison.
64
Tabelle 19: Sichttiefen der Badegewässer des Landkreises TF in der Badesaison 2015
Badegewässer Glieniksee Gottower See Großer Wünsdorfer See Großer Wünsdorfer See Großer Zeschsee Kiessee Horstfelde
höchste Sichttiefe (Datum) Camp Dobbrikow 1,60 m (01.07.2015, 29.07.2015) Gottow, Strand 1,10 m (03.06.2015) Wünsdorf, Strand 0,90 m (07.05.2015) Neuhof Wünsdorf, Strandbad 0,90 m (07.05.2015) Badestelle
OT Lindenbrück Horstfelde, Wasserskianlage
geringste Sichttiefe (Datum) 1,10 m (03.06.2015) 0,90 m (29.07.2015) 0,55 m (27.08.2015)
0,55 m (30.07.2015 und 27.08.2015) 2,50 m (04.06.2015) 2,00 m (27.08.2015) 1,50 m (04.06.2015, 0,95 m (07.05.2015) 02.07.2015, 30.07.2015 und 27.08.2015) 1,50 m (06.05.2015 0,85 m (27.08.2015) und 04.06.2015)
Kiessee Rangsdorf
Rangsdorf, Strand
Kliestower See
Kliestow, Strand
0,80 m (06.05.2015)
0,30 m (26.08.2015)
Körbaer See
1,00 m (06.05.2015)
0,50 m (25.08.2015)
Krummer See
Dahme, Erholungsgebiet, Körbaer Teich Sperenberg, Strandbad
Mahlower See
Mahlow, Strandbad
Mellensee
Klausdorf, Strandbad
1,20 m (02.07.2015, 30.07.2015 und 27.08.2015) 1,30 m (02.07.2015 0,45 m (04.06.2015) und 30.07.2015) 0,80 m (02.07.2015) 0,55 m (27.08.2015)
Mellensee
Mellensee, Strandbad
0,80 m (04.06.2015)
Motzener See
Kallinchen, Campingplatz Kallinchen, Campingplatz AKK Kallinchen, Strandbad Rangsdorf, Seebad Siethen, Strand Potsdamer Chaussee, Ortsausgang Dobbrikow, Strand
4,00 m (04.06.2015)
0,55 m (30.07.2015 und 27.08.2015) 1,60 m (30.07.2015)
4,00 m (04.06.2015)
1,60 m (30.07.2015)
4,00 m (04.06.2015) 0,70 m (04.06.2015) 0,90 m (04.06.2015)
1,50 m (30.07.2015) 0,30 m (27.08.2015) 0,45 m (30.07.2015 und 27.08.2015)
1,30 m (26.08.2015)
0,90 m (29.07.2015)
Motzener See Motzener See Rangsdorfer See Siethener See
Vordersee
1,60 m (04.06.2015)
Gemäß Brandenburgischer Badegewässerverordnung bescheinigte das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg allen Badegewässern im Landkreis Teltow-Fläming eine „ausgezeichnete Badegewässerqualität“ in der Badesaison 2015.
65
Wie in jedem Jahr fand auch während der Badesaison 2015 im Kreishaus in Luckenwalde eine Ausstellung statt, auf der sich interessierte Bürgerinnen und Bürger ausführlich über die aufgeführten Badestellen informieren konnten. Informationen zur Badewasserqualität veröffentlichte das Gesundheitsamt ferner in der Presse und im Internet sowie mit Hilfe von Informationstafeln (während der Badesaison, an den überwachten Badegewässern).
66
Eichenprozessionsspinner-Raupenplage
Abbildung 27: Raupen des Eichenprozessionsspinners, Foto dpa
In den Monaten Juni und Juli 2015 gingen im GA TF insgesamt acht telefonische und/oder schriftliche Meldungen bzw. Beschwerden in Zusammenhang mit Raupen des Eichenprozessionsspinners (EPS) ein, wobei 2015 keine geographische Häufung erkennbar war. In zwei dieser acht Fälle waren klinische Beschwerden aufgetreten (wie z. B. stark juckende Hautausschläge oder Asthmaanfälle); in fünf der acht Fälle waren die EPS-Raupen lediglich gesichtet worden, ohne dass es zu klinischen Beschwerden kam; in einem Fall berichtete die Beschwerdeführerin über asthmaähnliche Beschwerden, die jedoch bereits seit zirka drei Jahren bestanden, so dass hinsichtlich eines möglichen kausalen Zusammenhangs mit dem EPS Unklarheit bestand. Zum Vergleich: Von Mai bis September 2014 waren im GA TF insgesamt acht telefonische und/oder schriftliche Meldungen bzw. Beschwerden in Zusammenhang mit Raupen des Eichenprozessionsspinners ein, wobei in keinem der dieser acht Fälle klinische Beschwerden aufgetreten waren – die EPS-Raupen wurden lediglich gesichtet. Bei der Bewertung dieser Zahlen ist von einer relativ großen Dunkelziffer auszugehen, da es für EPS-assoziierte klinische Symptome nach wie vor keine offizielle Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt gibt. Dennoch könnten diese Zahlen auf die Wirksamkeit der im Landkreis TF durchgeführten EPS-Bekämpfungsmaßnahmen hinweisen. Bei Eingang einer EPS-assoziierten Beschwerde hat das GA TF folgende Aufgaben: Information / Beratung der Beschwerdeführer: klinische Symptome und deren Behandlung, in Frage kommende Maßnahmen zur Bekämpfung der EPS-Raupen, Zuständigkeiten für das Ergreifen von Bekämpfungsmaßnahmen, Pressearbeit; telefonische Weitergabe der Beschwerde an die für Bekämpfungsmaßnahmen jeweils zuständige Ordnungsbehörde.
67
Vergleich mit den Vorjahren: Tabelle 20: Anzahl von Meldungen zum Thema Eichenprozessionsspinner ans Gesundheitsamt TF 2009 - 2015
Jahr
EPS-Meldungen an das GA
davon symptomatisch
2009
12
0
2010
8
0
2011
45
> 70 %
2012
55
31 (56 %)
2013
24
7 (29 %)
2014
8
0
2015
8
2 (25 %)
3.5.3 Hygienische Überwachung der Rettungswachen Im Jahr 2013 führte das Gesundheitsamt in allen neun Rettungswachen des Landkreises Vor-OrtKontrollen durch. Bei diesen Kontrollen wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt. Neben allgemein-hygienischen und funktionell-baulichen Bedingungen wurden Prozessabläufe überprüft und entsprechende Beratungen durchgeführt.
3.5.4 Hygienische Jugendliche
Überwachung
von
Gemeinschaftseinrichtungen
für
Kinder
und
Im Jahr 2015 waren im Landkreis Teltow- Fläming 211 Einrichtungen für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen registriert. Derartige Gemeinschaftseinrichtungen bedürfen großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Erziehung zu hygienischem Verhalten - besonders auch im Hinblick auf Infektionskrankheiten - zu sichern. Bei den Kontrollen dieser Einrichtungen durch das Gesundheitsamt wurden nicht nur infektionshygienische, sondern auch allgemeine hygienische Anforderungen überprüft. Beispielsweise wurde kontrolliert, ob die raumklimatischen Bedingungen (Möglichkeit einer adäquaten Lüftung der Räume), der Lärmschutz und der Sonnenschutz adäquat / ausreichend waren. Darüber hinaus nahm das Gesundheitsamt Stellung zu bauhygienischen Fragen bei Neubau-, Umbau- oder Renovierungsprojekten bei Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. zu den Anforderungen an Bauprodukte oder Raumausstattungsmaterialien). Tabelle 21: Übersicht über Begehungen in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche im Landkreis Teltow-Fläming 2015
erfasste Einrichtungen
Begehungen durch das Gesundheitsamt
Kita / Hort
115
104
Schulen
54
13
Kinderund Jugendeinrichtungen (Freizeit, Hilfe, Wohnheime)
42
20
GESAMT
211
147
*
68
3.5.5 Hygienische Überwachung von Übergangswohnheimen für Asylbewerber Die Betreiber von Unterkünften für Flüchtlinge / Asylsuchende sind gemäß § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, in ihren Einrichtungen die Einhaltung sicherer Hygienestandards zu gewährleisten. Zur Überwachung der Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe führt das Gesundheitsamt infektionshygienische Vor-Ort-Begehungen der Einrichtungen durch: Ende Dezember 2015 gab es im Landkreis Teltow- Fläming insgesamt 14 Übergangswohnheime für Asylbewerber in denen das Gesundheitsamt insgesamt 14 Vor-Ort-Kontrollen durchführte. Bei zwei dieser 14 Übergangswohnheime (Niedergörsdorf und Rehagen) handelte es sich um Verbundwohnungen. Neben Einzelpersonen wurden in diesen Übergangswohnheimen auch Familien mit Kindern untergebracht. Durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit von Personen meist unterschiedlicher Kulturkreise ist die Umsetzung der Hygieneanforderungen in diesen Einrichtungen schwer zu realisieren. Zwischen den kontrollierten Einrichtungen und dem Gesundheitsamt erfolgten Absprachen zu den Hygieneanforderungen an Räume und Ausstattung, an die Erstellung eines Hygieneplanes sowie an die erforderlichen Hygienebelehrungen für die Beschäftigten und Bewohner der Einrichtungen. Bei seinen Vor-Ort-Kontrollen wies das Gesundheitsamt TF die Eigentümer der Unterkünfte für Flüchtlinge / Asylsuchende unter anderem darauf hin, dass der jeweilige Eigentümer die Verantwortung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers trägt: Der Eigentümer ist verpflichtet, ein akkreditiertes Trinkwasserlabor mit der Beprobung des Trinkwassers seiner Einrichtung zu beauftragen, sofern die Einrichtung über eine so genannte „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ verfügt.
3.5.6 Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Personen, die im Rahmen ihrer gewerbsmäßigen Tätigkeit mit den in § 42 Abs. 2 IfSG benannten Lebensmitteln in Berührung kommen oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, bedürfen einer mündlichen und schriftlichen Belehrung durch das Gesundheitsamt. Die Teilnehmer der Belehrung müssen außerdem schriftlich erklären, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind („Hinderungsgründe“). Wird bei der Belehrung festgestellt, dass es Hinweise auf eine ansteckende Erkrankung gibt oder dass eine Übertragung von Krankheitserregern nicht auszuschließen ist, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass diese Hinderungsgründe nicht oder nicht mehr bestehen. Die Unterlagen über die Belehrung werden im Gesundheitsamt zehn Jahre lang aufbewahrt. Im Jahr 2015 belehrte das Gesundheitsamt insgesamt 1.119 Personen und stellte 46 Zweitschriften aus. 3.5.7 Siedlungshygiene Im Rahmen von Genehmigungsverfahren erarbeitete das Gesundheitsamt im Jahr 2015 insgesamt 219 fachliche Stellungnahmen. Dabei handelte es sich insbesondere um umwelthygienische Stellungnahmen zu Planfeststellungsverfahren, Flächennutzungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Bebauungsplänen. Ferner gab das Gesundheitsamt Stellungnahmen im Rahmen von Bauantragsverfahren ab.
69
3.5.8 Katastrophenschutz Das Gesundheitsamt TF nahm im Rahmen einer Tierseuchenübung, die im September 2015 stattfand, an einer Beratung des Katastrophenschutzstabes teil.
70
3.6 Amtsärztlicher und Sozialmedizinischer Dienst 3.6.1 Amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes zählt die Erstellung von amtsärztlichen Gutachten, Zeugnissen und Bescheinigungen. Die Palette der Auftraggeber ist sehr vielfältig. Das Gesundheitsamt ist verpflichtet, amtliche Gutachten, Bescheinigungen und Zeugnisse anzufertigen, soweit das durch bundes- und landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 353 (2013 266) amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen erstellt. Tabelle 22: Begutachtungsanlässe und Fallzahlen 2009 bis 2015
Begutachtungsanlässe
2009
2010
2011
2012
2013
2015
Berufung in das Beamtenverhältnis
42
37
23
32
37
41
Dienstfähigkeit
29
32
38
48
45
72
Sonstige Gutachten
50
44
38
46
55
55
99
126
137
168
Begutachtung nach dem Beamtenrecht
Summe
111
113
Untersuchung nach TVöD (Angestellte)
13
18
14
15
18
23
Begutachtung für die Straßenverkehrsbehörde Erteilung/Verlängerung eines Führerscheins Verkehrsmedizinische Gutachten
27
16
15
12
12
3
8
17
15
5
5
2
35
33
30
32
35
28
Eingliederungshilfen (§ 58, 59 SGB XII) 112
64
82
50
74
10
13
3
9
Summe Begutachtung für Sozialleistungsträger
Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII)
20
12 5 17
Mehrbedarf
13
6
3
4
12
11
Asylbewerberleistungsgesetz
11
6
14
10
5
4
156
154
91
109
70
98
Summe Andere Begutachtungen Prüfungsfähigkeit
2
2
2
5
8
3
Adoption
2
3
0
3
3
5
Sonstige
31
46
50
16
13
51
Summe
35
51
52
34
24
59
Gesamtzahl der Begutachtungen
350
291
266
353
369
286
71
3.6.2 Tuberkuloseüberwachung Die Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionserkrankung, die alle Organsysteme des menschlichen Organismus infizieren kann. Am häufigsten (80 %) sind die Lungen betroffen. 2015 traten im Land Brandenburg 172 Tuberkuloseerkrankungen (2013: 96) auf, im Landkreis Teltow-Fläming gab es acht Fälle. In Deutschland sind Erkrankungen und Todesfälle infolge einer Tuberkulose nach §§ 6 und 16 IfSG meldepflichtig. Das Gesundheitsamt bietet Beratung und Untersuchungen entsprechend § 19 IfSG für Betroffene an. Die Mitarbeiter der Tuberkuloseberatung nehmen Kontakt mit den erkrankten Personen, deren Angehörigen und Ärzten auf und führen Umgebungsuntersuchungen durch, um potenziell infizierte oder erkrankte Personen zu ermitteln. Im Zusammenhang mit den durchgeführten Umgebungsuntersuchungen wurden 2015 im Landkreis Teltow-Fläming 28 Röntgenuntersuchungen der Lungen veranlasst und 76 Quantiferon-Teste durchgeführt (2013 waren es 42). 2015 wurden keine Tuberkulin-Hauttests durchgeführt. Bei acht Tuberkulosepatienten wurde die Durchführung der Tuberkulosetherapie überwacht. 17 Personen erhielten nach Beendigung der medikamentösen Therapie der Tuberkulose Angebote zur Nachuntersuchung. Tabelle 23: Anzahl der Tuberkuloseerkrankungen im zeitlichen Verlauf
2000
2005
2010
2012
2013
2015
Land Brandenburg
177
137
94
91
96
172
Teltow-Fläming
15
11
5
5
4
8
Tabelle 24: Anzahl und Inzidenz von Tuberkuloseerkrankungen im Jahr 2014
10
Landkreis/kreisfreie Stadt
Anzahl der TuberkuloseErkrankungen
Brandenburg an der Havel
2
Inzidenz (Tb-Erkrankungen je 100.000 Einwohner) 2,8
Cottbus
6
6,0
Frankfurt (Oder)
5
8,6
Potsdam
8
5,0
Barnim
8
4,6
Dahme-Spreewald
4
2,5
Elbe-Elster
6
5,7
Havelland
3
1,9
Märkisch-Oderland
7
3,7
Oberhavel
4
2,0
Oberspreewald-Lausitz
1
0,9
Oder-Spree
22
12,4
Ostprignitz-Ruppin
5
5,1
Potsdam-Mittelmark
10
4,9
Prignitz
5
6,4
Spree-Neiße
8
6,7
Teltow-Fläming
4
2,5
10
Robert Koch-Institut: Bericht zur Epidemiologie der Tuberkulose in Deutschland für 2014
72
Uckermark
8
6,6
Land Brandenburg
116
4,7
Berlin
346
10,1
3.6.3
HIV/AIDS- und STI-Prävention
HIV/AIDS-Beratung und HIV-Test Im Land Brandenburg bieten die Gesundheitsämter den HIV-Antikörpertest unentgeltlich und anonym an. Vor und nach dem Test findet eine persönliche Beratung durch Fachkräfte statt. Diese kann aber auch von Interessierten, Besorgten, Betroffenen und deren Angehörigen in Anspruch genommen werden. Im Landkreis Teltow-Fläming wird HIV/AIDS-Beratung sowohl im Gesundheitsamt Luckenwalde als auch in den Nebenstellen in Ludwigsfelde und Zossen angeboten. Die Beratung erfolgt im Wesentlichen persönlich, zum Teil aber auch telefonisch. Diese Beratung ist grundsätzlich anonym. Wesentliche Inhalte sind: - vermutete Infizierung nach eigener Untreue oder nach Untreue des Partners - Testwunsch nach beendeter oder vor neuer Partnerschaft - Unsicherheiten in der sexuellen Ausrichtung - Unsicherheit, weil bekannt wurde, dass der aktuelle oder ehemalige Partner HIV-positiv ist - Sextouristen nach bzw. vor dem Urlaub. Tabelle 25: Anzahl der HIV/AIDS-Beratungen nach Standort und Art der Beratung im Jahr 2015
Persönliche Beratung Telefonische Beratung HIV-Tests
Luckenwalde 48 17 24
Ludwigsfelde 7 20 2
Zossen 2 2 0
Gesamt 57 30 26
Die HIV-Testung erfolgt durch Blutentnahme. 2015 fiel kein Testergebnis positiv aus. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Inanspruchnahme des Angebotes der HIV/AIDS-Beratung und die Anzahl der durchgeführten HIV-Teste geringfügig gesunken (2013: 92 Beratungen; 34 HIV-Tests).
HIV/AIDS- und STI-Präventionsveranstaltungen Wegen des Fehlens einer kurativen Behandlung und eines vor der Infektion schützenden Impfstoffes bleibt die wirksamste Maßnahme zur Begrenzung der HIV-Epidemie die Verhütung von Neuinfektionen. Deshalb wird versucht, mit Informationen und Kampagnen zur Krankheit und zu Übertragungswegen aufzuklären. Das Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming führt Veranstaltungen zur Prävention von HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten für Jugendliche in Schulen und Freizeiteinrichtungen und für verschiedene Multiplikatoren durch. Dies erfolgt mit und ohne Unterstützung der BZgA. Bei der Aufklärung und Prävention von HIV und AIDS wird mit freien Trägern der Wohlfahrtspflege (DRK-Fläming-Spreewald e. V., pro familia e. V. Ludwigsfelde) eng zusammengearbeitet (siehe auch Kapitel 3.1) 3.6.4 Impfberatung, Reisemedizin und Gelbfieberimpfstelle An zwei Tagen in der Woche bietet das Gesundheitsamt eine Impfberatung an. Dabei werden Bürger zu Fragen rund um das Thema „Impfen“, d.h. zu den öffentlich empfohlenen Impfungen, beraten und gegebenenfalls geimpft sowie zum Impfschutz bei Reisen ins Ausland beraten. In der Impfsprechstunde wurden im Jahr 2015 insgesamt 1.320 Impfberatungen und 1.320 Impfungen
73
(2014: 861 Beratungen bzw. 861 Impfungen) durchgeführt. Darunter nehmen die Standard- und Auffrischungsimpfungen mit 887 Impfungen (2014: 427) den ersten Platz ein. 2015 wurden 352 reisemedizinische Impfungen (2014: 861) durchgeführt. Das Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming ist eine zugelassene Gelbfieberimpfstelle. Im Jahr 2015 wurden 42 Personen (2014: 23 Personen) gegen Gelbfieber geimpft. Um den im Landkreis Teltow-Fläming lebenden Asylbewerbern ebenfalls einen umfassenden Impfschutz anzubieten, führte das Gesundheitsamt Impfsprechstunden in den Übergangswohnheimen durch. Im Jahr 2015 wurden 582 Impfungen, überwiegend gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung, bei 406 Asylbewerbern durchgeführt. Im Jahr 2014 waren es noch 91 Asylbewerber, die durch das Gesundheitsamt geimpft wurden. Insgesamt hat sich die Anzahl der öffentlich empfohlenen Impfungen im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Vor dem Hintergrund des Masernausbruches in Berlin und Brandenburg wurde verstärkt gegen Masern geimpft. Aber auch die Anzahl der Grippeimpfungen (Steigerung um etwa ein Drittel gegenüber dem Vorjahr) war höher. Auffällig war ein ungenügender Keuchhusten-Impfschutz, das heißt, der Impfschutz war unvollständig oder der Keuchhusten-Impfnachweis fehlte, bei den Erwachsenen. In den Übergangswohnheimen des Landkreises wurden die laut STIKO für Asylbewerber und Flüchtlinge empfohlenen Impfungen an 17 Terminen angeboten.
3.6.5 Beratungsstelle für Behinderte und chronisch kranke Menschen sowie für Menschen und Familien in gesundheitlichen Problemlagen Die Beratung für Behinderte und chronisch Kranke wird an drei Standorten des Landkreises, in Luckenwalde, Ludwigsfelde und Zossen angeboten. Zur Zielgruppe zählen neben gehbehinderten, sehbehinderten, blinden oder hörbehinderten Menschen auch Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen wie z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn, Krebs, HIV-Infektion, Rheuma, Diabetes, Epilepsie u. a. oder auch geistige Behinderungen. Des Weiteren werden Angehörige beraten und unterstützt. Die beiden Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle bieten vertrauliche, unbürokratische und rasche Hilfestellung und vermitteln bei Bedarf an die zuständigen Institutionen. Es werden auch Hausbesuche angeboten. Die Beratungsstelle informiert zu und unterstützt bei folgenden Themen: - Klärung des individuellen Hilfebedarfs - persönliche und familiäre Probleme - Umgang mit Ämtern und Behörden - Vermittlung von Hilfsangeboten (z. B. Sozialstationen, Hausnotruf, Fahrdienste) - sozialrechtliche Fragestellungen - Befreiung von Medikamentenzuzahlungen - Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen - Suche nach geeignetem Wohnraum (Fahrstuhl; behindertengerechte Wohnraumgestaltung) - besondere Krankheitsbilder (z. B. Krebs) - Suche nach geeigneten Rehabilitationseinrichtungen - Angebot von Selbsthilfegruppen Die Beratungsstelle Luckenwalde im Gesundheitsamt in der Kreisverwaltung ist optimal gelegen, hat barrierefreie Zugänge und ist für Bürger des Landkreises mit Bus und Bahn gut zu erreichen. Das Beratungsangebot in Ludwigsfelde bezieht sich hauptsächlich auf das Stadtgebiet Ludwigsfelde und die umliegenden Ortschaften (z.B. Siethen, Großbeeren). Die Beratungsstelle in Zossen wird größtenteils von Betroffenen aus den Orten (und dazugehörigen Ortsteilen) Zossen, Mellensee, Dahlewitz, Rangsdorf, Blankenfelde/Mahlow und Baruth in Anspruch genommen. Sie ist nur
74
schlecht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Der Zugang ist nur bedingt barrierefrei. Zossen als Beratungsgebiet ist sehr großflächig und die Infrastruktur weist erhebliche Lücken auf. Die einzelnen Standorte (Luckenwalde, Ludwigsfelde und Zossen) werden von den Betroffenen und Angehörigen sehr gut angenommen, wobei sich der Schwerpunkt auf die Beratungsstelle in Zossen verschiebt. Ursache dafür könnte es sein, dass die Beratungsstellenstruktur in Ludwigsfelde mittlerweile gut ausgebaut ist. Verschiedene Träger (z.B. DRK, VS-Bürgerhilfe) oder öffentliche Stellen (Stadt Ludwigsfelde) bieten ebenfalls soziale Beratung an. Eine intensive Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung, Krankenkassen, Integrationsfachstellen, Reha- und Akutkliniken, dem Versorgungsamt Cottbus und anderen Institutionen ermöglicht die zeitnahe Lösung in individuellen Problemlagen. Oftmals können gesundheitlich beeinträchtigte oder chronisch kranke Menschen unnötige Wege abgenommen werden. Soziale Leistungen und die Zuordnung zum jeweiligen Leistungsträger werden für die Bürger transparenter und damit besser nachvollziehbar. Eigene Kompetenzen der Betroffenen können entwickelt bzw. gestärkt werden und geben Selbstsicherheit im Umgang mit Behörden. Tabelle 26: Anzahl der Personen, die Leistungen der Beratungsstelle im Jahr 2015 nutzen
Betroffene Angehörige/Bezugspersonen Neuzugänge
98 14 47
Tabelle 27: Anzahl der erbrachten Leistungen nach Art
Betroffene/Angehörige und Bezugspersonen Telefonkontakte Außenkontakte Beratung Sozialanamnesen nach § 57,58 SGB XII
264 123 245 67
72 Personen (exklusive Angehörige) besuchen die Beratungsstelle mindestens einmal im Monat oder für eine relativ kurze Zeit sehr intensiv. Die Erkrankungen bzw. Behinderungen der Betroffenen sind vielfältig und reichen von Einschränkungen bei den Sinneswahrnehmungen bis hin zu geistigen Behinderungen.
75
Altersstruktur der Ratsuchenden über 60 Jahre 50-59 Jahre 40-49 Jahre 30-39 Jahre 20-29 Jahre bis 19 Jahre
2
3
7
23
9
1
weiblich
25
männlich
Abbildung 28: Altersstruktur der Ratsuchenden im Jahr 2015
Über 50 % der Stammbesucher leben allein. Einige von dieser Personengruppe nehmen regelmäßig an den vor Ort angebotenen Selbsthilfegruppen teil. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle unterstützen diese bei Bedarf fachlich. In Luckenwalde treffen sich Selbsthilfegruppen regelmäßig u. a. zu den Themen „Frauen nach Krebs“, „Parkinson“, „Aphasie“ und „Diabetes“. Neben der Unterstützung der Selbsthilfegruppen vor Ort nehmen die Mitarbeiterinnen auch an Sitzungen des Seniorenund Behindertenbeirates, an den Treffen der Schwerbehindertenberatungsstellen des Landes und an den Treffen des Netzwerkes Demenz TF teil.
3.6.6 Beratung im Pflegestützpunkt Luckenwalde Das 2008 in Kraft getretene Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) legt die Einrichtung von Pflegestützpunkten (PSP) gemäß § 92 c SGB XI fest. Die Trägerschaft obliegt sowohl der Pflege- und Krankenkassen als auch der nach Landesrecht zu bestimmenden Stellen für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenpflege und für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch ,Zwölftes Buch (SGB XII). Die Pflegeberatung soll gemäß § 7 a SGB XII im Pflegestützpunkt angesiedelt werden. Im PSP Luckenwalde finden Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, Behinderte, Angehörige und professionelle wie auch ehrenamtliche Helfer sowie alle Interessierten sachkundige Informationen und Beratung rund um das Thema Pflege. Neben der Öffentlichkeitsarbeit ermitteln die Beraterinnen hauptsächlich individuellen Hilfebedarf und koordinieren alle für die Versorgung und Betreuung notwendigen pflegerischen bzw. sozialen Unterstützungsangebote. Der PSP berät trägerneutral, umfassend und kostenlos. Das Thema Pflege geht Hand in Hand mit dem zunehmenden Problem der Immobilität. Das Angebot des PSP, die Beratung im Rahmen eines Hausbesuchs durchzuführen, findet besonders Zuspruch. Mittlerweile ist er aus der Landschaft der Beratungsstellen nicht mehr wegzudenken. In der Bevölkerung ist er bekannt und auch andere Beratungsstellen vermitteln Bürger und Bürgerinnen bei bestehenden Fragen zum Thema Pflege an den PSP. Im Jahresvergleich steigen die Beratungszahlen. Es zeichnet sich ab, dass zunehmend Zweitberatungen und weitere Folgekontakte notwendig werden, um individuelle Problemlagen zu analysieren, passende Unterstützungserfordernisse herauszuarbeiten und Hilfestellung bei der
76
Problemlösung zu geben. Länderübergreifende Beratungen (z.B. wenn die Eltern in benachbarten Bundesländern, die ratsuchenden Kinder aber in Teltow-Fläming leben) haben ebenfalls zugenommen. So wurden beispielsweise Trägerangebote in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin eruiert.
Anzahl der Kontakte nach Beratungsart im Jahr 2015 Pflegeberatung
Sozialberatung
224
Hausbesuch
28 273
telef./Mail/ Brief
95 216
im PSP
263 0
50
100
150 Kontaktanzahl
200
250
300
Abbildung 29: Anzahl Kontakte im Pflegestützpunkt nach Beratungsart im Jahr 2015
Öffentlichkeitsarbeit Die Beraterinnen des Pflegestützpunktes stellten das Pflegestärkungsgesetz in Luckenwalde, Jüterbog und Wünsdorf vor, berichtete von den Arbeitsinhalten und –aufgaben im Betreuungsverein in Jüterbog und in verschiedenen Selbsthilfegruppen im Landkreis Teltow-Fläming. Der PSP war im Seniorenbeirat TF, bei einer Veranstaltung der Alzheimergesellschaft und Barmer Krankenkasse und bei der Lebenshilfe e.V. mit Vorträgen aktiv. Zum Auftakt der Seniorenwoche betreute der PSP einen Stand und zeigte Präsens bei der Sozialkonferenz des Sozialamtes. Es erfolgten Vorstellungen des PSP in Arztpraxen und bei Hilfsmittel-Anbietern. Qualitätssicherung Die Mitarbeiterinnen nahmen an Weiterbildungen zur suchtsensiblen Pflegeberatung und an dem vom Ministerium organisierten Workshop teil.
77
3.7 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
3.7.1
Aufgaben
Die Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) unterliegen den gesetzlichen Vorgaben des Landes. Beratungsbedarfe, Entwicklungsstörungen, Krankheiten oder Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen sollen möglichst früh erkannt werden, um gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und den Einrichtungen der gesundheitlichen, sozialen und pädagogischen Betreuung auf eine gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen hinzuwirken. Einmal jährlich werden in Kindertagesstätten und in Tagespflegestellen Untersuchungen für Kinder im Alter vom 30. – 42. Lebensmonat angeboten sowie die im Betreuungscontrolling erfassten Kinder nachuntersucht, um so früh wie möglich Entwicklungsstörungen, Behinderungen oder Krankheiten zu erkennen und in gemeinsamer Beratung mit den Sorgeberechtigten die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Zusätzlich können sich Eltern oder Erzieher an den KJGD wenden, um Kinder vorzustellen, welche sich nicht im vorgegebenen Untersuchungsalter befinden, jedoch gesundheitliche oder entwicklungsbedingte Auffälligkeiten zeigen. Bei Bedarf werden Kinder bis zum Eintritt in die Schule begleitet. Zur Bearbeitung des zentralen Einlade-und Rückmeldewesens erhält der KJGD regelmäßig verschlüsselt die Daten der Kinder, für die beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit keine Rückmeldebestätigung des behandelnden Kinderarztes über die stattgefundene U6, U7 oder U8 Früherkennungsuntersuchung eingegangen ist. Der KJGD ergreift nun geeignete Maßnahmen, um die Bereitschaft der Eltern zu erhöhen, die Früherkennungsuntersuchungen durchführen zu lassen bzw. über die stattgefundene Untersuchung zu informieren. Weiterhin werden Schuleingangsuntersuchungen für Kinder vor Beginn ihrer Schulpflicht durchgeführt. Bedarfsabhängig werden auch Untersuchungen in den 6. Klassen sowie in Förderschulen angeboten. Jugendliche, die ihre Schullaufbahn beenden und in das Berufsleben eintreten wollen, jedoch noch keine Volljährigkeit erreicht haben, erhalten die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Auch gehört zu den Aufgaben die gutachterliche Tätigkeit im Auftrag anderer Ämter und Behörden, wie das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes oder der Eingliederungshilfe. Bei allen Untersuchungen wird der Impfstatus der Kinder und Jugendlichen überprüft und, wenn erforderlich, mit vorheriger Aufklärung und Zustimmung der Sorgeberechtigten, entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu den Schutzimpfungen ergänzt. Der KJGD bietet Sorgeberechtigten in gesundheitlichen Problemlagen auch aufsuchende Hilfe an. Bei Bedarf kann eine Beratung in russischer oder griechischer Sprache durchgeführt werden. Für die Auswertung der Gesundheitsdaten zur Kontrolle der gesundheitlichen und sozialen Lage von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg werden diese vom KJGD erhoben, dokumentiert und zum vereinbarten Stichtag anonymisiert dem Landesamt zur Verfügung gestellt. 3.7.2
Daten und Fakten
Im Schuljahr 2014/2015 lebten 24.777 Kinder und Jugendliche im Alter von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr im Landkreis Teltow-Fläming. Die vier Teams des KJGD untersuchten im Berichtszeitraum insgesamt 915 Kinder in Kindertagesstätten, Tagespflegestellen, Asylbewerberheimen oder als Hauskinder. Davon befanden sich 661 Kinder im Alter vom 30. – 42. Lebensmonat, hiervon wurden 208 Kinder im Rahmen des Betreuungscontrollings, aufgrund von Entwicklungsverzögerungen oder sonstigen
78
gesundheitlichen Auffälligkeiten, untersucht. Zusätzlich wurden 236 Kinder mit gesundheitlichen Auffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen oder Beratungsbedarf, welche außerhalb des Pflichtuntersuchungszeitraumes (30.-42. Lebensmonat) lagen, untersucht. In der Jahrgangsstufe sechs konnte für 61 Schülerinnen und Schüler bedarfsabhängig eine Untersuchung angeboten werden. Zum Zeitpunkt der Schuldatenerhebung für das Schuljahr 2014/2015 betrug die Gesamtschülerzahl im Landkreis Teltow-Fläming 14.790 Personen. In diesem Schuljahr wurden 830 Schulabgänger (2013/2014: 778) durch den KJGD untersucht. Zusätzlich wurden 100 Kinder aus Asylbewerberfamilien untersucht. In diesem Rahmen wurde 98 Mal eine Impfung durchgeführt. Bemüht um eine effektive Zusammenarbeit, wirken die Mitarbeiter des KJGD in verschiedenen Arbeitskreisen und Netzwerken mit (z. B. PSAG AK Kinder und Jugendliche, Arbeitskreis „Frühe Hilfen“, Elternakademie, Jugendhilfeausschuss, u.a.) Ebenso arbeitet der KJGD eng mit den niedergelassenen Ärzten, den Frühförder- und Beratungsstellen sowie den ergotherapeutischen und logopädischen Praxen im Landkreis eng zusammen.
3.7.3
Auswertung der Reihenuntersuchungen im Schuljahr 2014/2015
Kinderärztliche Untersuchung von Kindern im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat
Im § 6 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (2008) ist festgelegt, dass alle Kinder im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat durch die Gesundheitsämter ärztlich zu untersuchen sind. Damit sollte die Lücke zwischen der Vorsorgeuntersuchung U 7 (21.bis 24. Lebensmonat) und U 8 (drittes bis viertes Lebensjahr) geschlossen werden. Seit 2008 wird eine zusätzliche Früherkennungsuntersuchung U7a von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Die Reihenuntersuchungen haben das Ziel, rechtzeitig Entwicklungsauffälligkeiten, Behinderungen oder Krankheiten in dieser Altersgruppe zu erkennen und geeignete Maßnahmen der Behandlung einzuleiten. (Überweisung zu Fachärzten, heilpädagogische Frühförderung, Sprachheilbehandlung etc.) Epidemiologie Im Landkreis Teltow-Fläming wurden Schuljahr 2014/2015 von den Meldebehörden zum Stichtag 1.336 Kinder im Alter vom 30.-42. Lebensmonat gemeldet. Hiervon konnten 661 Kinder vom KJGD untersucht werden. Das entspricht einer Untersuchungsquote von 49,5% (im Schuljahr 2013/2014: 64,4%). Von diesen Kindern wurden 211 Kinder im Rahmen des Betreuungscontrollings betreut.
79
200
173
174
160
154
100
0
30 - 36 Monate
37 - 42 Monate
Jungen
Mädchen
Abbildung 30: Anzahl der untersuchten Kinder (n= 661) 30-42 LM, nach Geschlecht und Alter, 2014/2015
Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen (Vorsorgeuntersuchungen) Von den 661 untersuchten Kindern sahen die Ärzte bei 569 Kindern (86,1 %) die Vorsorgehefte. Bei der Analyse der Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen nach dem Sozialgesetzbuch V ist erkennbar, dass sie mit zunehmendem Alter des Kindes abnimmt. Während die Vollständigkeit für die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 bei Kindern mit vorgelegtem Vorsorgeheft mit 98,2 % vorhanden war, liegt diese für die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U7 nur noch bei 94,4%. Die U 7a wurde als zusätzliche Früherkennungsuntersuchung am 1. Juli 2008 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Im Schuljahr 2014/2015 wurde im Landkreis TeltowFläming die U7a zu 83,7 % in Anspruch genommen und liegt damit etwa im Brandenburger Durchschnitt von 83,9 %. Im Land Brandenburg wurde die Vorsorgeuntersuchung häufiger von Familien wahrgenommen, in denen mindestens ein Elternteil erwerbstätig war (84,9 %). Kinder mit nicht erwerbstätigen Eltern nahmen diese Vorsorgeuntersuchung hingegen nur mit 76,2 % in Anspruch. Von den 661 untersuchten Kindern liegen von 619 Kindern Daten zur Teilnahme an einem Netzwerk „Gesunde Kinder“ vor. Im Schuljahr 2014/2015 gaben insgesamt 42 Familien an, vom Netzwerk betreut worden zu sein. Die mindestens drei Jahre vom Netzwerk „Gesunde Kinder“ betreuten Kinder haben die Vorsorgeuntersuchungen U 1 – U 7 durchschnittlich zu 100,0 % wahrgenommen. Bei Kindern, welche nicht vom Netzwerk Gesunde Kinder betreut wurden, liegt die Rate bei 82,8%. Im Land Brandenburg waren in diesem Schuljahr die Unterschiede in der Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchung bis zur U7 durch die im Berliner Umland lebenden Kinder, verglichen zu denen im weiteren Metropolenraum eher gering. Bei der Inanspruchnahme der U7a gab es jedoch deutliche Unterschiede. So wurde die U7a bei Kindern aus dem Berliner Umland mit 86,3 % signifikant häufiger wahrgenommen, als im weiteren Metropolenraum mit 82,3 %.
80
Rangfolge der Befunde Bei der Analyse der Häufigkeit medizinischer Befunde stehen Sprach- und Sprechstörungen mit 13,3 % an erster Stelle. Es folgen atopische Dermatitis mit 9,1 % und allgemeine Entwicklungsstörungen mit 6,4 %. An vierter Stelle folgen Störungen der Feinmotorik mit 3,8 % (Landesdurchschnitt 5,1%). Die emotional-sozialen Störungen, welche in den Vorjahren mit fast 4% recht häufig diagnostiziert wurden, liegen im Berichtsjahr bei 1,7 % und damit weit unter dem Landesdurchschnitt von 3,6%. Wie auch in den Jahren zuvor, zeigt sich eine weitere deutliche Abweichung bei den visuellen Wahrnehmungsstörungen. Während im Land Brandenburg 7,8 % der untersuchten Kinder visuelle Wahrnehmungsstörungen zeigen, sind es im Landkreis Teltow-Fläming nur 2,4 %.
6,4%
allgemeine Entwicklungsstörungen
5,9% 13,3%
Sprach-, Sprechstörungen
15,6%
2,4%
Visuelle Wahrnehmungsstörungen
7,8% 9,1%
Atopische Dermatitis
10,7% 3,8%
Störungen der Feinmotorik
5,1% 1,7%
emotionale soziale Störungen
Landkreis Teltow-Fläming
3,6% Land Brandenburg
3,6% 3,5%
Bewegungsstörungen 0%
2%
4%
6%
8%
10%
12%
14%
16%
Abbildung 31: Rangfolge und Häufigkeiten der Befunde im Vergleich Land Brandenburg und Landkreis Teltow-Fläming 2014/2015
Medizinisch relevante Befunde Es wurde festgestellt, dass im Landkreis Teltow-Fläming 29,5% der Kinder im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat medizinisch relevante Befunde zeigen, davon der Großteil wegen Entwicklungsauffälligkeiten (17,7 %). Hier sind vor allem die Sprach-und Sprechstörungen (13,3 %) gefolgt von den allgemeinen Entwicklungsstörungen (6,4%) zu nennen. Auch die Allergien werden mit 12,7 % häufig dokumentiert. Unter ihnen besonders häufig die Atopische Dermatitis (9,1 %). Eine Erstdiagnose erhielten 6,4 % aller untersuchten Kinder dieser Altersklasse.
81
Vergleicht man die medizinisch relevanten Befunde nach Geschlecht, fällt auf, dass die Jungen mit 33,6 % häufiger relevante Befunde zeigen als Mädchen mit 25,3 %. Besonders groß ist der Unterschied bei den Entwicklungsauffälligkeiten. Hier wurden die Jungen mit 24 % mehr als doppelt so häufig diagnostiziert wie Mädchen mit 11,3%.
Kinder mit chronischen Erkrankungen Im Land Brandenburg stehen die emotionalen und sozialen Störungen bei den Befunden mit 15,5 je 1.000 untersuchter Kinder an erster Stelle (2011/12:11,3 je 1.000 untersuchter Kinder), gefolgt vom Befund Nahrungsmittelallergie mit 8,4 je 1.000 untersuchter Kinder.
Chronische Erkrankungen bei kleinen Kindern (30 - 42 Monate alt) je 1.000 untersuchter Kinder
4,54
emotionale/soziale Störungen
1,51 2,42
Nahrungsmittelallergie
4,54
Intelligenzdefizite
6,45 4,54 3,81
Rezidivierende Nieren/Harnwegserkrank… Epilepsie
14,08
0,00 0,81 TF
1,51 0,88
Asthma bronchiale
Land BB
1,51 2,49
Neurodermitis 0,0
5,0
10,0
15,0
Abbildung 32: Diagnose von chronischen Erkrankungen bei Kindern im Alter vom 30.- 42. Lebensmonat im Vergleich Land Brandenburg und LK TF, 2014/2015
Im Landkreis Teltow-Fläming zählen die Störungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung, Nahrungsmittelallergien und rezidivierende Nieren- und Harnwegserkrankungen an erster Stelle zu den häufigsten chronischen Erkrankungen mit jeweils 4,54 je 1.000 Kinder.
Unfälle Etwa jedes siebente Kind erlitt im Land Brandenburg bis zum Zeitpunkt der Untersuchung mindestens einen behandlungsbedürftigen Unfall. Seit 2009 stieg der Anteil der Unfallraten bei den Kindern vom 30 bis 42. Lebensmonat von 14,8 % auf 16,2 %. Jungen waren hier regelmäßig stärker
82
betroffen als Mädchen. Bei der Analyse der Verletzungsart steht die Gruppe „andere schwere Verletzungen“ (Platzwunden, Quetschungen, Verstauchungen) mit 8,3 % an erster Stelle, gefolgt von „Gehirnerschütterungen“ mit 4 %. Im Landkreis Teltow-Fläming lag die Anzahl der Unfälle im Schuljahr 2014/2015 bei 18,2 % und erhöhte sich damit leicht zum Vorjahr (16,6 %). Auch hier verunfallten die Jungen (18,5 %) wie in den vergangenen Jahren etwas häufiger als die Mädchen (17,9). Häufiger als die Jungen erleiden die Mädchen Knochenbrüche und Gehirnerschütterungen. Die Jungen erleiden hingegen häufiger als Mädchen andere schwere Verletzungen wie Platzwunden, Quetschungen und Verstauchungen. 6,1 % der Kinder mussten wegen eines Unfalls im Krankenhaus behandelt werden.
Unfälle nach Verletzungsart und Geschlecht Gesamt
Jungen
Mädchen 10,5%
8,3%
6,1% 5,1%
5,1% 4%
3,5%
1,9%
2,9% 1,9% 1,6% 1,3%
2,1% 1,9% 2,2%
Abbildung 33: Unfälle nach Verletzungsart und Geschlecht bei Kindern im 30. - 42. Lebensmonat
83
Bei der Betrachtung des Unfallortes rangieren wie schon in den Jahren zuvor Hausunfälle an erster Stelle mit 11,2 %.
Unfallorte von Kindern im Alter vom 30. - 42. Lebensmonat
10,6%
zu Hause
11,8% 1,9%
andernorts
Mädchen
2,9%
Jungen 5,1%
in der Kita im Straßenverkehr
4,5% 1,3% 0,3%
Abbildung 34: Unfälle von Kindern im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat in Teltow-Fläming nach Unfallort, Häufigkeit und Geschlecht, 2014/2015
Um Unfälle im häuslichen Umfeld zu vermeiden, beraten die Mitarbeiter des KJGD u. a. zu Maßnahmen der Unfallverhütung. Impfquoten Im Rahmen der Reihenuntersuchungen der Kinder im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat betrug der Anteil der Kinder mit vorgelegtem Impfausweis im Landkreis Teltow-Fläming 82,5% (Land Brandenburg: 85,5 %). Nur bei den Kindern, die während der Untersuchung einen Impfausweis vorlegen, können Impfdaten ausgewertet werden. Bei der Schutzimpfung gegen Pneumokokken gab es einen leichten Rückgang im Landkreis TeltowFläming um 1,3 % auf 88,6 %. Damit liegt der Landkreis leicht unter dem Landesdurchschnitt in Brandenburg (89,4 %). Für alle anderen Schutzimpfungen befindet sich die Durchimmunisierungsquote leicht über dem Brandenburger Durchschnitt. So liegen bei den Schutzimpfungen gegen Hämophilus influenzae B, Diphtherie, Pertussis, Tetanus, sowie Poliomyelitis die Impfquoten ähnlich wie im letzten Schuljahr zwischen 94,3 % und 94,7 %. (Land Brandenburg zwischen 93,6 % und 93,9 %). Für die Masern-, Mumps- und Röteln-Schutzimpfungen liegt die Impfquote für die zweimalige Impfung bei 91,2 %, damit um 2 % höher als im letzten Jahr und 2,5% über dem Landesdurchschnitt.
84
Wie auch in den vergangenen Jahren ergibt sich wieder eine Steigerung der Impfquote der zweiten Varizellen-Schutzimpfung um 4,2 % auf 87,9 %. 2012/2013 betrug die Impfquote 82 % und im Schuljahr 2013/14: 83,7 %. Der Durchschnitt im Land Brandenburg liegt hier bei 83 %. Bei der Hepatitis B-Grundimmunisierung konnte bei 93,9 % aller Kinder die Grundimmunisierung abgeschlossen werden. Hier liegt der Landesdurchschnitt in Brandenburg bei 91,6 %. Die Impfquote für die abgeschlossene Grundimmunisierung gegen Meningokokken C steigt seit 2012 jährlich leicht an und liegt 2014/2015 bei 93 %.
Vergleich der abgeschlossenen Grundimmunisierung gegen Pneumokokken und Meningokokken C
88,8% 87,8% 87,8% 87,5%
90,1%
89,9% 91,3% 88,8% 88,6% 87,8%
93%
82,3% 78,9%
45,1%
2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015
Pneumokokken
Meningokokken
Abbildung 35: Vergleich der abgeschlossenen Grundimmunisierung gegen Pneumokokken und Meningokokken C im Landkreis Teltow-Fläming in den Schuljahren 2008/2009 bis 2014/2015
Rotaviren sind eine der häufigsten Ursachen für Magen-Darm-Erkrankungen bei Kleinkindern, sind hoch ansteckend und können zu schweren Krankheitsverläufen führen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher seit 2013 für alle Säuglinge eine Schluckimpfung gegen Rotaviren. Die erste Impfung sollte ab der vollendeten sechsten Lebenswoche und spätestens bis zur zwölften Lebenswoche erfolgen. Je nachdem welcher Impfstoff verwendet wird, sind zwei oder drei Impfstoffdosen in einem Mindestabstand von vier Wochen notwendig. Die Impfserie sollte je nach Impfstoff möglichst bis zum Alter von 16 Wochen oder bis zum Alter von 22 Wochen abgeschlossen sein - spätestens jedoch bis zum Alter von 24 Wochen bzw. 32 Wochen. Im
85
Landkreis Teltow-Fläming konnte die Grundimmunisierung mit 70,1 % abgeschlossen werden und befindet sich mit 8,4 % über dem Landesdurchschnitt. Nachuntersuchung von auffälligen bzw. entwicklungsverzögerten Kindern (Betreuungscontrolling) Wie in § 1 der KJGD-Verordnung beschrieben, gilt als eine der Hauptaufgaben die Untersuchung der Kinder vom 30. bis 42. Lebensmonat. Darüber hinaus können Kinder mit gesundheitlichen Auffälligkeiten, insbesondere Entwicklungsverzögerungen, bis zum Eintritt in die Schule untersucht werden. Bei Kindern mit auffälligen Befunden führt der KJGD ein Betreuungscontrolling mit dem Ziel durch, diesen Kindern erforderliche diagnostische, therapeutische oder sonstigen Fördermaßnahmen zukommen zu lassen. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten erhalten bei weiterem Handlungsbedarf Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie sowie zu entsprechenden Fördermaßnahmen. Die Daten aller Kinder im Untersuchungsalter vom 30. bis 42. Lebensmonat werden mit Abschluss eines Schuljahres anonymisiert zum LAVG geschickt. Von den 661 untersuchten Kindern in diesem Untersuchungsalter wurden im Schuljahr 2014/2015 208 Kinder im Rahmen des Betreuungscontrollings betreut. Das heißt, im Landkreis Teltow-Fläming wird jedes dritte Kind (31,5 %), welches sich im vorgeschriebenen Untersuchungsalter befindet, in das Betreuungscontrolling aufgenommen. Damit liegt der Landkreis über dem Landesdurchschnitt in Brandenburg, bei dem ca. jedes vierte Kind betreut wird.
Kinder im Betreuungscontrolling im Vergleich 35,00%
31,5%
28,4%
30,00%
24,8% 25,00% 20,00% 15,00% 10,00% 5,00% 0,00%
Landkreis TF
Weiterer Metropolenraum
Land Brandenburg
Abbildung 36: Prozentualer Anteil der Kinder im Betreuungscontrolling, Vergleich Teltow-Fläming, Land Brandenburg und weiterer Metropolenraum, 2014/2015
86
Die häufigsten Gründe für die Durchführung des Betreuungscontrollings sind Störungen der Sprachentwicklung mit 23,4 %. Danach folgen mit 10,1 % Auffälligkeiten in der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie allgemeine Entwicklungsstörungen mit 5,9 %. Jungen zeigen häufiger als Mädchen diese Störungen (14,5 % vs. 8,9 %). Der KJGD betreut des Weiteren Kinder, welche sich nicht in dem Untersuchungsalter vom 30. bis 42. Lebensmonat befinden, soweit diese gesundheitliche Auffälligkeiten, insbesondere Entwicklungsverzögerungen aufweisen. Häufig werden diese von den Eltern selbst oder mit Einverständnis der Eltern von den Erzieherinnen der Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen im Rahmen der jährlichen Untersuchungen vorgestellt. Hierfür ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen KJGD, Eltern sowie an der Betreuung der Kinder beteiligten Personen notwendig. Im Vordergrund steht hier die Beratung der Eltern zu Unterstützungsmöglichkeiten und eventuell Förderung des Kindes. Im Schuljahr 2014/2015 wurden außerhalb des vorgegebenen Untersuchungsalters vom 30. bis 42. Lebensmonat 254 Kinder sowie deren Angehörigen im Rahmen des Betreuungscontrollings aufgenommen, untersucht und beraten. Diese Daten werden vom Land nicht abgefragt oder ausgewertet.
Anzahl der untersuchten der Kita-Kinder nach Alter mit und ohne Betreuungscontrolling (BC) im Schuljahr 2014/2015
1000
BC außerhalb d. 30. - 42. Lebensmonats
900 800 700 600 500 400
BC 30. - 42. Lebensmonat
208 915
300
453
200
254
100 0
Kita-Kinder gesamt
davon 30. - 42. LM inkl. BC
BC 0-6 Jahre, sonstige
Kinder im Alter von 30. 42. Lebensmonat, ohne BC Untersuchungen gesamt
Abbildung 37: Anzahl der untersuchten der Kita-Kinder nach Alter mit und ohne Betreuungscontrolling im Landkreis Teltow-Fläming, 2014/2015
87
3.7.3.1 Das zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen Das zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen (ZER) ist ein Instrument des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Erhöhung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen beim Kinderarzt in der vertragsärztlichen Versorgung. Auffälligkeiten in der kindlichen Entwicklung können somit eher erkannt und frühzeitig geeignete Maßnahmen angeboten werden. Das LAVG verschickt zweimalig eine Einladung an die Eltern oder Sorgeberechtigten zur Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchung (U6, U7 und U8) beim Kinderarzt. Reagieren diese nicht darauf bzw. liegt dem LAVG keine Untersuchungsbestätigung des Kinderarztes vor, werden die Gesundheitsämter der Landkreise als zentrale Stelle aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Daten der Kinder werden verschlüsselt und stichtagsgenau einen Monat vor Ablauf der Nachtoleranzgrenze für die Untersuchungen U6, U7 und U8 an den Landkreis übermittelt. Im Landkreis Teltow-Fläming werden die Daten zum Einladungs- und Rückmeldewesen seit Januar 2009 statistisch erfasst. Im Jahr 2015 gingen insgesamt 880 Meldungen des LAVG über „versäumte“ Vorsorgeuntersuchungen im KJGD ein. Daraufhin wurden 483 Briefe versandt, 507 Telefonate geführt und es erfolgten 23 Hausbesuche durch die Sozialarbeiter des KJGD. Lediglich 0,03 % der gemeldeten fehlenden Vorsorgeuntersuchungen wurden von den Eltern abgelehnt. In sieben Fällen wurde das Jugendamt eingeschaltet.
Maßnahmen des KJGD zum ZER von 2013 bis 2015 LAVG Meldungen
telef. Kontakt
Hausbesuche
Jugendamt
schriftl. Kontakt
1.177 956
880 777 670 550
507 483
466
2013
23 7
22 0
17 0 2014
2015
Abbildung 38: Maßnahmen des KJGD zum ZER im Jahresvergleich 2013 bis 2015
88
Ergebnisse des Rückmeldewesens von 2013 bis 2015 LAVG Meldungen Untersg. durch Kinderarzt Termin vorhanden KJGD Untersuchung Ablehnung
1.177 956
880
835
760
584
234 66 73 2013
67 42
7 2014
34 69 23 2015
Abbildung 39: Ergebnisse des Rückmeldewesens im KJGD zum ZER im Jahresvergleich 2013 bis 2015
Die Bearbeitung des zentralen Einladungs- und Rückmeldewesen ist mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Im Jahr 2015 konnte evaluiert werden, dass bei über 66 % der vom Land gemeldeten Kinder die Vorsorgeuntersuchung zum Zeitpunkt der Meldung bereits erfolgt war. Hier wären eine Aufklärung der Eltern seitens der Kinderärzte und eine zeitnahe Rückmeldung der untersuchten Kinder von den Kinderärzten ans LAVG wünschenswert.
3.7.4
Schuleingangsuntersuchungen im Schuljahr 2014/2015
Im Brandenburgischen Schulgesetz ist formuliert, dass vor Einschulung für alle Kinder die Pflicht an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen, besteht. Die Schulpflicht beginnt für Kinder in dem Jahr, in welchem sie bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Im Schuljahr 2014/2015 wurden im Landkreis Teltow-Fläming 1.614 Schulanfänger untersucht. 244 davon erhielten als Rücksteller vom Vorjahr eine Wiederholungsuntersuchung. 16 Kinder wurden vorzeitig eingeschult. 2015 empfahl der KJGD bei 199 Kindern eine Zurückstellung von der Einschulung (12,3 %).
89
Ärztliche Empfehlungen zur Schuleignung 2015 1% Rechtzeitige Einschüler 84% Vorzeitige Einschüler 1%
Wiederholt untersuchte Kinder 15%
15%
84%
Abbildung 40: Ärztliche Empfehlungen zur Schuleignung 2015
Sozialstatus Bei der Einschulung wird im Anamnesebogen auch der Sozialstatus der Eltern erfragt. 77,5 % aller Eltern machten hierzu Angaben. Der Sozialstatus setzt sich aus Schulbildung und Erwerbstätigkeit der Eltern zusammen. Nach diesen Angaben kamen die meisten Kinder aus Familien mit mittlerem Sozialstatus (40,1 %). Hiernach folgen hoher Sozialstatus (28,2 %) und niedriger Sozialstatus (9,2 %).
Sozialstatus der Eltern von Einschülern 2015 12 % 36 %
52 %
Anteil hoher Sozialstatus Anteil mittlerer Sozialstatus
Anteil niedriger Sozialstatus
Abbildung 41: Sozialstatus der Eltern von Einschülern 2015
90
Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen bei niedergelassenen Ärzten Zum Zeitpunkt der Einschulung wurde bei 96,6 % aller Kinder die vollständige Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 festgestellt. Damit liegt, wie in den Jahren davor, eine leichte Erhöhung der Inanspruchnahme vor (siehe nachfolgende Abbildung). Auch bei den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U8 kann eine leichte Steigerung festgestellt werden. Hier zeigt sich außerdem deutlich, dass die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchung in Korrelation zum Sozialstatus der Eltern steht. So lag die Inanspruchnahme bei Familien mit hohem Sozialstatus bei 96,7 % (2014: 96 %) im Vergleich zu 85,9 % (2014: 81 %) bei Familien mit niedrigem Sozialstatus. Auch durch das Zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen konnte die Inanspruchnahme der U1 bis U8 in den letzten Jahren erhöht werden, wobei hier besonders Familien mit niedrigem und mittlerem Sozialstatus erreicht wurden.
Vergleich der Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U8 bei Einschülern nach Sozialstatus 2011 bis 2015
85,9% 74,8%
93,9% 93,3% 89,9% 87,7%93,1%
96,7% 94,4%
95%
96% 94,5%
78,8% 81% 72,2%
niedriger Sozialstatus
2011
mittlerer Sozialstatus
2012
2013
hoher Sozialstatus
2014
2015
Abbildung 42: Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen nach Sozialstatus bei Einschülern im Jahresvergleich 2011 bis 2015
91
Schulrelevante Entwicklungsdefizite Sprach- und Sprechstörungen, Visuelle Wahrnehmungsstörungen, Störungen der Feinmotorik und Bewegungsstörungen werden seit 2013 unter dem Begriff „schulrelevante Entwicklungsdefizite“ zusammengefasst. In diesem Bereich gab es die häufigsten Befunde. Bei 29,6 % der untersuchten Kinder wurden schulrelevante Entwicklungsdefizite festgestellt (2014: 23,5 %). Davon befanden sich bereits 21,4 % der Kinder in ärztlicher oder fachärztlicher Behandlung. Der Anteil der Kinder, bei denen durch die Ärzte des KJGD eine Erstdiagnose zu medizinisch relevanten Befunden ausgesprochen wurde, lag bei 3,5 %. Eine Überweisung zur Weiterbehandlung erhielten 3,7 % der untersuchten Kinder. Rangfolge von Untersuchungsbefunden Wie auch in den letzten Jahren liegen die schulrelevanten Entwicklungsdefizite und hier besonders die Sprach- und Sprechstörungen in der Rangfolge ganz oben. Allerdings hat sich die Anzahl diagnostizierter Kinder mit Sprach- und Sprechstörungen von 16,1 % im Vorjahr auf 20,9 % im Berichtsjahr erhöht, was sicher mit der seit 2015 erweiterten Testdiagnostik in Zusammenhang gebracht werden kann. Die Sprach- und Sprechstörungen bei Einschülern nähern sich dem Brandenburgischem Durchschnitt von 22 %. Danach folgen atopische Erkrankungen, insbesondere die Neurodermitis. Hier liegt die Prävalenz im Landkreis bei 11,1 % und damit 5,7 % höher als noch 2014. Die krankhaften Befunde der Sinnesorgane (Sehfehler, Hörstörungen) mit 13,2 % und allgemeine Entwicklungsstörungen mit 12,6 % liegen auf dem dritten bzw. vierten Platz. Seit 2015 werden im Land Brandenburg die schulischen Vorläuferfähigkeiten untersucht. Das sind Mengen-und Aufgabenverständnis, Konzentration und Aufmerksamkeit. Bei 9,5 % der untersuchten Kinder lagen im Berichtsjahr auffällige Befunde vor.
92
Untersuchungsbefunde nach Häufigkeit in Prozent (n=1.636)
11,6% 9,5%
Schulische Vorläuferfähigkeiten
22% 20,9% Sprach-und Sprechstörungen
16,1% 16,4% 14,3% 12,6% 9,2% 9,4% 11,1% 9,2%
Sehfehler
9,1% 12,6% 10,4% 7,7% Land BB
Allgemeine Entwicklungsstörungen
0%
Atopische Dermatitis
Hörstörungen
0,00%
12,6% LK-TF 2015 11,1% 5,4% 6% 6,1%
LK-TF 2014
6,4%
LK-TF 2013
5% 3,8% 6,5% 5,5%
Lk-TF 2012
5,00%
10,00%
15,00%
20,00%
25,00%
Abbildung 43: Häufige Untersuchungsbefunde der Einschüler im Jahresvergleich 2012 bis 2015
93
Medizinisch relevante Befunde Medizinisch relevant sind Befunde, für die im Regelfall eine weitere Diagnostik und/oder Behandlung notwendig ist. Der untersuchende Arzt berät in diesen Fällen die Eltern oder lässt ihnen eine entsprechende Benachrichtigung zukommen bzw. empfiehlt die Überweisung zum Facharzt. Grundlage für die Bewertung der Untersuchungsbefunde sind funktionsdiagnostische Tabellen, die den Ärzten des KJGD als verbindliche Leitlinien für die Durchführung der Untersuchung und als Dokumentation dienen.
Medizinisch relevante Befunde bei Einschülern 2015
5,6%
6% 29,6%
17,2%
9,5%
13,2% 6,4%
12,6%
Schulrelevante Entwicklungsdefizite
Schulische Vorläuferfähigkeiten
Allgemeine Entwicklungsstörungen
Psychische Störungen
Befunde Sinnesorgane
Atopische Erkrankungen
Befunde Stütz-/ Bewegungsapparat
Organübergreifende Befunde
Abbildung 44: Verteilung der medizinisch relevanten Befunde bei Einschülern im Landkreis TF, 2015
Kinderärztliche Befunde nach Sozialstatus Der Sozialstatus der Familien und die Häufigkeit von medizinisch wichtigen Befunden bei den Kindern korreliert klar miteinander. Umso niedriger der Sozialstatus der Familie des Kindes, umso häufiger treten medizinisch relevante Befunde auf. So weisen 47,3 % aller untersuchten Kinder mit niedrigem Sozialstatus schulrelevante Entwicklungsdefizite auf. Bei Kindern aus Familien mit mittlerem Sozialstatus treten diese mit 28,1 % und bei Kindern aus Familien mit hohem Sozialstatus mit 19,6 % wesentlich seltener auf. Ähnlich stellt es sich bei den schulischen Vorläuferfähigkeiten, den allgemeinen Entwicklungsstörungen, den
94
psychischen Störungen, den Befunden der Sinnesorgane und für die organübergreifenden Befunde dar. Eine Ausnahme bei dieser Verteilung bilden die atopischen Erkrankungen, hierunter vor allem die Neurodermitis und Befunde des Stütz- und Bewegungsapparates. Hier sind am häufigsten Kinder aus Familien mit mittlerem Sozialstatus betroffen.
Schulrelevante Entwicklungsdefizite bei Einschülern - nach Sozialstatus
47,3% 50,00% 45,00%
34,3%
40,00% 35,00%
28,1%
30,00% 25,00%
24,3% 19,6%
20,00% 15,00% 10,00% 5,00% 0,00%
Abbildung 45: Prozentualer Vergleich der Einschüler mit schulrelevanten Entwicklungsdefiziten nach Sozialstatus und Geschlecht, 2015
Derzeitige Behandlung und Förderung Im Ergebnis der Einschulungsuntersuchungen hat sich gezeigt, dass 62 % aller Einschüler bereits ärztliche oder fachärztliche Behandlungen, Förderungen oder medizinisch-therapeutische Maßnahmen erhalten. Den größten Anteil machen hier medizinisch-therapeutische Maßnahmen mit 25,2 % aus. Hierunter fallen Logopädie (7,8 %), Ergotherapie (35 %) und Physiotherapie (9,6 %). Danach folgen die ärztlichen und psychologischen Behandlungen mit 22,6 % sowie die Förderung über Frühförder- und Beratungsstellen, Sozialpädiatrischen Zentren und Integrationskitas mit 14,2 %.
95
Auch im Schuljahr 2014/2015 zeigte sich wieder, dass Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus deutlich häufiger ärztlich behandelt und gefördert werden mussten als Kinder aus Familien mit mittlerem und hohem Sozialstatus. Betreuungscontrolling Betreuungscontrolling ist ein Instrument der Beobachtung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Land Brandenburg. Werden bei den Untersuchungen durch den KJGD gesundheitliche Auffälligkeiten festgestellt, die die Entwicklung des Kindes wesentlich beeinträchtigen, soll dieser ein Betreuungscontrolling durchführen. Ziel ist es, dass diese Kinder tatsächlich die notwendigen therapeutischen bzw. Fördermaßnahmen erhalten. Bei Feststellung eines Handlungsbedarfes, was in der Regel beim Betreuungscontrolling der Fall ist, werden diagnostische oder therapeutische Maßnahmen eingeleitet. Nach einem bestimmten Zeitintervall erfolgen Nachuntersuchungen der Kinder mit auffälligen Befunden. Der größte Anteil der Kinder, welche sich zur Einschulungsuntersuchung im Betreuungscontrolling befanden, waren dem niedrigem Sozialstatus zuzuordnen.
96
Schulärztliche Empfehlung zur Zurückstellung 2015 wurden 1.614 Kinder im Rahmen der Einschulung untersucht. Eine Empfehlung zur Zurückstellung erhielten 199 Kinder. Das entspricht einer Quote von 12,2 %. Diese liegt nur geringfügig über dem Durchschnitt im Land Brandenburg mit 11,6 %. Bei 35 % der Einschüler wurde ein Handlungsbedarf festgestellt (ärztliche Behandlung, Kinder mit Impflücken, Frühförderung, Sonderpädagogik, pädagogische, -psychologische oder psychiatrische Klärung, medizinisch-therapeutische Maßnahmen, sonstiger Handlungsbedarf). Tabelle 28: Schulärztliche Empfehlungen nach Sozialstatus, 2015
Sozialstatus niedrig
Sozialstatus mittel
Sozialstatus hoch
alle Kinder
N=148
N=648
N=455
N=1.614
untersuchte Kinder Empfehlung
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Zurückstellung
38
25,7
56
8,6
34
7,5
188
11,6
Handlungsbedarf
15
10,1
43
6,6
17
3,7
111
6,9
Empfehlung zur Zurückstellung und Handlungsbedarf nach Sozialstatus 2015 30,00%
Zurückstellung
25,7%
Handlungsbedarf*
25,00% 20,00% 15,00%
10,1%
8,6% 6,6%
10,00%
7,5% 3,7%
5,00% 0,00%
Sozialstatus niedrig
Sozialstatus mittel
Sozialstatus hoch
Abbildung 46: Empfehlung zur Zurückstellung und Handlungsbedarf nach Sozialstatus, 2014/2015
97
Unfälle Die Unfallhäufigkeit (der Anteil der Kinder, die einen oder mehrere Unfälle hatten) liegt bei 28,3 %. Auch hier ist ein Zusammenhang zwischen Sozialstatus und Unfallhäufigkeit zu erkennen. So sind Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus mit 31,9 % etwas häufiger betroffen als Kinder aus Familien mit mittlerem (28,8 %) oder hohem Sozialstatus (27,5 %). Die meisten Unfälle treten im häuslichen Umfeld auf. Der prozentuale Anteil liegt ähnlich wie im Vorjahr bei 13,2 %.
Unfälle von Einschülern bis zur Einschulung nach dem Sozialstatus Unfälle von Einschülern bis zur Einschulung - Unfallorte
hoher Sozialstatus
27,5%
mittlerer Sozialstatus
28,8%
niedriger Sozialstatus
31,9% 24,00%
26,00%
28,00%
30,00%
32,00%
34,00%
Abbildung 47: Empfehlung zur Zurückstellung und Handlungsbedarf nach Sozialstatus, 2015
Verteilung der häufigsten Unfallorte von Unfällen bei Kindern bis zur Einschulung 8% 13,8% 1,3%
6,8%
in der Kita
im Straßenverkehr
anderer Ort
zu Hause
Abbildung 48: Verteilung der häufigsten Unfallorte von Unfällen bei Kindern bis zur Einschulung, 2015
98
Impfquoten Zur Einschulungsuntersuchung 2015 konnte bei 1.380 Kindern der Impfausweis kontrolliert werden. Das entspricht einer durchschnittlichen Quote von 85,5 % (Durchschnitt im Land Brandenburg: 92,4 %). Eltern mit niedrigem Sozialstatus legen den Impfausweis etwas seltener vor. Bei den wichtigen Impfungen Diphterie, Tetanus, Pertussis, Pneumokokken und Rotaviren liegt die Impfquote bei Kindern aus Familien mit niedrigem Sozialstatus unter dem Durchschnitt des Landes. Besonders gravierend ist der Unterschied bei der Rotavirus-Impfung. Rotaviren sind die häufigste Ursache viraler Darminfektionen bei Kindern im Alter von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Seit Juli 2013 wird die Rotavirus-Impfung von unter sechs Monate alten Säuglingen laut STIKO empfohlen. Die Grundimmunisierung für diese Impfung wurde bei nur 15,3 % der Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus erreicht, hingegen liegt die Quote bei Kindern aus Familien mit hohem Sozialstatus bei 43,4 %.
Anzahl vorgelegter Impfausweise im Verhältnis zu vorhandenen Impflücken
100,00% 90,00%
88,6%
89,2%
83,8%
80,00%
Vorgelegte Impfausweise
70,00% 60,00% 50,00%
Kinder mit Impflücken
40,00% 30,00%
21,8%
20,00%
17,8%
19,1%
10,00% 0,00%
Sozialstatus niedrig
Sozialstatus mittel
Sozialstatus hoch
Abbildung 49: Anzahl vorgelegter Impfausweise im Verhältnis zu vorhandenen Impflücken
Im Schuljahr2014/2015 fällt auf, dass der höchste prozentuale Anteil vorgelegter Impfausweise und auch die geringste Quote bei Impflücken bei Kindern aus Familien mit mittlerem Sozialstatus zu finden sind. Eine weitere Besonderheit in diesem Jahr findet sich bei den Impfungen gegen Polio, Hepatitis B, Masern-Mumps-Röteln, HIB und Meningokokken. Hier liegt die höchste Impfquote bei Kindern aus Familien mit niedrigem Sozialstatus. Hier zahlt sich die Arbeit des KJGD zum zentralen Einlade- und Rückmeldewesen aus. Die Evaluation zum ZER hat ergeben, dass besonders Familien mit niedrigem Sozialstatus erreicht werden und davon profitieren.
99
Impfquoten der Einschüler 2015
in % der Kinder mit Impfdokument
100,00%
96,6%
97,4%
97,4%
97,4%
GI Vollständig
97%
95,9%
Auffrischung
80,00%
60,00%
33%
40,00%
33%
33,2%
33,6%
20,00%
3,3%
0,9% 0,00%
Abbildung 50: Impfquoten nach Art der Impfung bei Kindern der Schuleingangsuntersuchung, 2014/2015
Für die Masern-Mumps-Röteln-Schutzimpfung wurde das WHO-Ziel einer 95-prozentigen Quote erreicht. So liegt die Impfquote im Landkreis Teltow-Fläming für die zweimalige Impfung bei über 96 %, für die einmalige Impfung bei 98,6 %. Der Durchschnitt für die zweimalige Mumps-Masern-Röteln Impfung liegt im Land Brandenburg bei 95 %.
Masern-Mumps-Röteln- Impfquote der Einschüler 2015 im Landkreis Teltow-Fläming Röteln
96,2% 98,6%
Mumps
96,2% 98,6%
Masern
96,3% 98,6% 0,00%
20,00%
2. Impfung
40,00%
60,00%
80,00%
100,00%
1. Impfung
Abbildung 51: Masern-Mumps-Röteln-Impfquoten bei Einschülern nach 1. und 2. Schutzimpfung
100
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit 2004 eine Impfung gegen Varizellen, seit 2009 eine zweimalige Impfung, im Alter von elf bis 14 Lebensmonaten und eine zweite Teilimpfung vier bis sechs Wochen nach der ersten Impfung – im Alter von 15 bis 23 Lebensmonaten. Auch bei bisher ungeimpften oder unvollständig geimpften Kindern sollte die Impfung nachgeholt werden, spätestens im Alter von neun bis 17 Jahren. Die Varizellen-Impfquote ist im Landkreis Teltow-Fläming stetig angestiegen. Während diese im Jahr 2009 für die einmalige Impfung 44,4 % betrug, stieg sie bis zum Jahr 2015 auf 94,1 % bei zweimaliger Impfung an. Damit liegt die Impfquote für die zweimalige Varizellen-Impfung um 3,8 % über dem Brandenburger Landesdurchschnitt. Da bekannt ist, dass ein- bis vierjährige Kinder am häufigsten an Varizellen erkranken und nach durchgemachter Infektion Immunität besteht, bleiben die empfohlenen Nachholimpfungen auf Kinder beschränkt, die nicht bereits natürlich immun geworden sind. Die seit 2006 laut STIKO empfohlene einmalige Impfung gegen Meningokokken C im zweiten Lebensjahr wurde bei 95,4 % der Kinder durchgeführt (Land Brandenburg 93,1 %). Die Pneumokokken - Schutzimpfung wird seit 2006 laut STIKO empfohlen. Ein Nachholen der Impfung wird nur bis zum Ende des zweiten Lebensjahres empfohlen. 2009 waren 10,3 % der Kinder gegen Pneumokokken grundimmunisiert. Diese niedrige Impfquote erklärt sich dadurch, dass die Mehrzahl der Einschüler 2009 deutlich älter war (abgeschlossene Grundimmunisierung bedeutet vier Impfungen gegen Pneumokokken). Im Jahr 2012 waren bereits 87,3 % der Kinder grundimmunisiert worden. Somit lässt sich eine hohe Impfakzeptanz erkennen.
Vergleich nach Art und Anzahl der abgeschlossenen Grundimmunisierung der Einschüler in den Schuljahren 2009 2015 100,00%
60,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00%
Varizellen
Meningokokken-C
0,00%
2009
2010
2011
2012
71,8% 48,3% 18,6% 10,3%
50,00%
87,3% 84,4% 86,8%
70,00%
95,4% 94,4% 94,5% 93,9% 91,1% 82,5% 72,2%
80,00%
94,1% 93,8% 92,7% 88,6% 82,7% 64,4% 44,4%
90,00%
Pneumokokken
2013
2014
2015
Abbildung 52: Vergleich der abgeschlossenen Grundimmunisierung der Einschüler nach Art und Anzahl in den Schuljahren 2009 - 2015
101
Außerdem wird seit 2013 bei Säuglingen ab dem Alter von sechs Wochen die Schluckimpfung gegen Rotaviren empfohlen. Im Landkreis Teltow-Fläming wurden im Schuljahr 2013/2014 nach aktueller Empfehlung der STIKO 12,6 % der Einschüler als grundimmunisiert erfasst. Im Schuljahr 2014/2015 waren es bereits 33,2 %. Das Land Brandenburg liegt knapp darüber mit 34,8 % abgeschlossener Grundimmunisierung. Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, dass die Einschüler des Landkreises Teltow-Fläming auch im Jahr 2015 sehr gute und gute Impfquoten zeigen. Impfungen, welche von der STIKO erst in den letzten Jahren empfohlen wurden (z. B. Varizellen, Pneumokokken, Rotaviren) bestehen im Vergleich zu anderen Impfungen natürlicherweise zurzeit geringere Impfquoten. Der zeitliche Vergleich zeigt, dass der Impfschutz der Kinder sich stetig verbessert.
102
3.7.5
Schulabgangsuntersuchung im Schuljahr 2014/2015
Daten Im Schuljahr 2014/2015 wurden 827 Schulabgänger im Landkreis Teltow-Fläming untersucht, davon waren 463 Jungen (56 %) und 364 Mädchen (44 %). Untersucht wurden Schüler im Alter von 14 bis 18 Jahren. Tabelle 29: Untersuchte Schüler nach Geschlecht und Schultyp, 2014/2015
Gesamtschule Oberschule Gymnasium Förderschule insgesamt Jungen
43
320
0
24
387
Mädchen
51
254
0
26
331
In Prozent Jungen
45,7
55,7
-
48
53,9
Mädchen
54,3
44,3
-
52
46,1
Untersuchungsbefunde Die Untersuchungen ergaben, dass bei 9,8 % der Jungen und 6,3 % der Mädchen gesundheitlich bedingte Einschränkungen für die berufliche Ausbildung bestehen. Bei der Unterscheidung der Schulformen fällt auf, dass Schüler an den Förderschulen mit 15,2 % am häufigsten von gesundheitlich bedingten Einschränkungen für die berufliche Ausbildung betroffen sind. Dann folgen die Gesamtschulen mit 9,3 %. Allerdings ist bei der Auswertung der Daten die Anzahl der Personen, die keine Angaben gemacht haben, zu beachten. Besonders bei den Gesamtschulen war die Anzahl mit 20,2 % der Schüler ohne Angaben sehr beachtlich. Im Vorjahr waren es hier nur 9,6 %.
103
Gesundheitlich bedingte Einschränkungen für die berufliche Ausbildung bei Schulabgängern Förderschule
15,2%
Gymnasium Oberschule
7,2%
Gesamtschule
9,3%
Mädchen
6,3%
Jungen
9,8%
Abbildung 53: Gesundheitlich bedingte Einschränkungen für die berufliche Ausbildung bei Schulabgängern nach Schultyp und Geschlecht, 2014/2015
Untersuchungsbefunde nach Geschlecht und Häufigkeit Obwohl der Befund des kontrollbedürftigen Blutdrucks im Vergleich zum Vorjahr um 11,7 % seltener erhoben wurde, liegt er in der Rangfolge der auffälligen Befunde im Landkreis Teltow-Fläming an erster Stelle mit 13,4 %. Im gesamten Land Brandenburg wurde der Befund mit 25,3 % dokumentiert und rangiert auch hier weit über den anderen Befunden. Im Landkreis folgt hiernach das krankhafte Übergewicht (Adipositas) mit 11 %, gefolgt von Fehlstellungen des Thorax, der Wirbelsäule und des Schultergürtels (10,3 %) sowie Sehfehler (9,3 %). Im Land Brandenburg liegen die Sehfehler an zweiter Stelle mit einer Häufigkeit von 25,3 %.
Häufige auffällige Untersuchungsbefunde der Schüler der 10. Klassen und Schulabgangsuntersuchungen im LK TF Sehfehler
9,3%
Fehlstellungen Thorax,WS, Schultergürtel
10,3%
Adipositas
11%
Blutdruck kontrollb.
13,4%
Abbildung 54: Häufige auffällige Untersuchungsbefunde bei Schulabgängern 2014/2015
104
Häufigkeit medizinisch relevanter Befunde Von den 827 untersuchten Schulabgängern wiesen 39,5 % (327 Jugendliche) medizinisch relevante Befunde auf. Das sind 4,8 % weniger als im Vorjahr. Im Land Brandenburg wiesen 54,9 % der Schulabgänger medizinisch relevante Befunde auf.
Häufigkeit medizinisch relevanter Befunde in Prozent
44,7%
47%
49%
50,9%
48,3%
44,3%
39,5%
Abbildung 55: Vergleich der Häufigkeit medizinisch relevanter Befunde nach Schuljahr im LK TF
Seit dem Schuljahr 2011/2012 hat die Anzahl der medizinisch relevanten Befunde im Landkreis Teltow-Fläming kontinuierlich abgenommen. Im Schuljahr 2014/2015 wurden weniger medizinisch relevante Befunde dokumentiert, als in den Jahren zuvor und seit Beginn der Dokumentation im Schuljahr 2008/2009. Im Landkreis Teltow-Fläming befinden sich bereits 24,8 % der Schulabgänger in ärztlicher Behandlung. Bei 15,7 % der Schulabgänger wurde eine Überweisung zum Arzt bzw. Facharzt veranlasst. Hierbei dominieren medizinisch relevante Befunde am Stütz-und Bewegungsapparat (8,3 %) sowie Erkrankungen der Sinnesorgane (6 %).
Medizinisch relevante Befunde nach Geschlecht Bei knapp 40 % aller Schulabgänger stellte der Schularzt mindestens einen medizinisch relevanten Befund fest. Der Anteil der Schulabgänger bzw. Schüler der 10. Klasse mit medizinisch relevanten Befunden unterscheidet sich bei Jungen und Mädchen nur leicht (39,7 % bei den Jungen; 39,3 % bei den Mädchen). Bei den Jungen liegen organübergreifende Befunde an erster Stelle (15,8 %), darunter vor allem Adipositas. Bei den Mädchen wurden am häufigsten Befunde des Stütz- und Bewegungsapparates (16,5 %) erhoben, hier besonders Fehlstellungen von Thorax, Wirbelsäule und Schultergürtel.
105
Ebenso werden bei den Mädchen mit 11,3 % häufiger Auffälligkeiten oder Erkrankungen der Sinnesorgane festgestellt als bei Jungen (8,6 %). Jungen zeigen dagegen häufiger auffällige Befunde der Nerven/Psyche (4,1 %) im Vergleich zu den Mädchen (2,7 %). Im Land Brandenburg wurde bei 55 % aller untersuchten Schulabgänger ein medizinisch relevanter Befund festgestellt. Bei den weiblichen Schulabgängern wurden mit 18,8 % am häufigsten medizinisch relevante Befunde der Sinnesorgane gefolgt von den Erkrankungen des Bewegungsund Stützapparates mit 18,7 % diagnostiziert. Bei den männlichen Schulabgängern im Land Brandenburg wurden am häufigsten medizinisch relevante Befunde der Sinnesorgane mit 16,1 % aufgenommen. An zweiter Stelle bei den Jungen wurden Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (15,7%) befundet. Medizinisch relevante Befunde nach Schultyp11 Der Anteil der Schulabgänger im LK TF mit mindestens einem medizinisch relevanten Befund betrug bei den Schülern der Förderschulen 48 %, der Gesamtschulen 46 % und der Oberschulen 39 %. Beim Vergleich der Schulformen nach Häufigkeit vorhandener medizinisch relevanter Befunde fällt auf, dass die Förderschule leicht vor der Gesamtschule und mit 9 % Unterschied deutlich vor der Oberschule liegt. An der Förderschule werden mit 20 % die meisten Erstdiagnosen gestellt. Die Gesamtschule liegt knapp darunter mit 18 %. An der Oberschule erhielten 14 % aller Jugendlichen mit medizinisch relevanten Befunden eine Erstdiagnose.
Medizinisch relevante Befunde bei Schulabgängern/ Schülern der 10. Klassen 48% 46% Befund(e ) 39% Erstdiagnose(n) 20% 14%
Förderschule
Oberschule
18%
Gesamtschule
Abbildung 56: Prozentualer Anteil medizinisch relevanter Befunde bezüglich Befund und Erstdiagnose von Schulabgängern und Schülern der 10. Klasse nach Schulart im LK TF
11
Die Auswertung des Schultyp Gymnasium bleibt aufgrund der geringen Fallzahl unberücksichtigt.
106
Chronische Erkrankungen 24,1 % der untersuchten Schüler im LK TF litten an chronischen Erkrankungen, das sind 2,1 % mehr als bei den Schulabgangsuntersuchungen im letzten Schuljahr. Dabei gibt es nur geringe Unterschiede in der Geschlechterverteilung (23,3 % Jungen vs. 25 % Mädchen).
Häufigkeit chronischer Erkrankungen der Schulabgänger im Schuljahr 2014/2015 Urogenitales System
0,1%
Haut
0,1%
Sinnesorgane
0,5%
Endokrines System
1%
Nerven/Psyche Allergische Erkrankungen Stütz-und Bewegungsapparat
1,7% 11,1% 13,7%
Abbildung 57: Häufigkeit chronischer Erkrankungen von Schulabgängern im LK TF nach Art der Erkrankung, 2014/2015
Im Schuljahr 2014/2015 wiesen 24,1 % der untersuchten Schüler im Land Brandenburg eine chronische Erkrankung auf. Die Erkrankungen des Stütz-und Bewegungsapparates rangierten mit 13,7 % an erster Stelle. Danach folgen die allergischen Erkrankungen mit 11,1 %. Die Häufigkeit der Befunde der chronischen Erkrankungen Nerven/Psyche, Endorkines System, Sinnesorgane, Haut und Urogenitales System liegen im einstelligen Bereich bei unter 2 %.
Impfquoten Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven medizinischen Maßnahmen. Von den 827 untersuchten Schulabgängern im LK TF legten 670 Schulabgänger den Impfausweis zur Prüfung des Impfschutzes vor. Dies entspricht einer Rate von 81 % (Vergleich Land Brandenburg: 78,6 %). Tetanus-Schutzimpfung Im Schuljahr 2014/2015 hatten 97,6 % der untersuchten Schulabgänger eine vollständige Grundimmunisierung. 93 % hatten die erste Auffrischungsimpfung erhalten. Die Impfquoten der Schüler des Landkreises Teltow-Fläming sind auch im Schuljahr vergleichbar mit den Impfquoten der Schulabgänger des Landes Brandenburg.
107
Diphtherie-Schutzimpfung Bei der Diphtherie-Schutzimpfung hatten 97,3 % der Schulabgänger eine abgeschlossene Grundimmunisierung und ebenfalls 93 % der Schulabgänger haben die erste Auffrischungsimpfung erhalten, d. h. sie sind altersgerecht geimpft. Pertussis-Schutzimpfung Von den 670 Schulabgängern, die ihren Impfausweis vorlegten, zeigten 96,7 % eine abgeschlossene Grundimmunisierung. Die erste Auffrischungsimpfung haben 83,9 % dieser Schüler erhalten. Angestrebt wird bei der Pertussis-Schutzimpfung eine Durchimpfungsrate von 95 % bei Kindern und Jugendlichen. Poliomyelitis-Schutzimpfung Hier zeigte sich bei den Schulabgängern mit vorgelegtem Impfausweis eine abgeschlossene Grundimmunisierungsrate von 93,6 %. Die erste Auffrischimpfung haben 72,1 % der Schulabgänger erhalten.
Vergleich der abgeschlossenen Grundimmunisierung der Schulabgänger Landkreis Teltow-Fläming
97,3%
97,8% 97,6% 97,9% 96,7%
Land Brandenburg
97,1%
96,5%
93,6%
Diphtherie
Tetanus
Pertussis
Polio
Abbildung 58: Vergleich der abgeschlossenen Grundimmunisierung bei der Diphtherie-, Tetanus-, Pertussis- und Poliomyelitis-Schutzimpfung bei Schulabgängern zwischen LK TF und Land Brandenburg, 2014/2015
Wie in der Abbildung sichtbar, liegt der Anteil der Schulabgänger mit abgeschlossener Grundimmunisierung bei der Diphtherie-, Tetanus-, Pertussis- und Poliomyelitis-Schutzimpfung im Landkreis Teltow-Fläming ähnlich wie im gesamten Land Brandenburg um 97 %. Eine Veränderung zum Vorjahr gibt es allerdings bei der Poliomyelitis-Schutzimpfung. Hier liegt der Landkreis Teltow-
108
Fläming 1,8 % unter dem Vorjahresdurchschnitt und mit 2,9 % geringfügig unter dem Durchschnitt im Land Brandenburg.
Vergleich erste Auffrischimpfung bei Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis Land Brandenburg Polio Pertussis Tetanus Diphtherie
Landkreis Teltow-Fläming 74% 72,1% 84,2% 83,9% 93,9% 93% 94% 93%
Abbildung 59: Erste Auffrischimpfung bei Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis bei Schulabgängern im Vergleich LK TF und Land Brandenburg, 2014/2015
Hepatitis-B-Schutzimpfung Zur Schulabgangsuntersuchung im Schuljahr 2014/2015 zeigten 93,1 % der Schulabgänger eine abgeschlossene Grundimmunisierung der Hepatitis B-Schutzimpfung. Die Impfquote entspricht etwa dem Durchschnittswert des Landes Brandenburg, welcher bei 93,8 % liegt. Maser-, Mumps-, Röteln-Schutzimpfung Laut den Empfehlungen der STIKO wird die Masern-Mumps-Röteln-Schutzimpfung für Säuglinge und Kleinkinder im Alter vom elften bis 14. Lebensmonat (erste Impfung) und vom 15. bis 23. Lebensmonat (zweite Impfung) sowie ab zwei Jahren die Nachholimpfung für ungeimpfte und unvollständig Geimpfte empfohlen. Bei den Schulabgängern liegen die Impfquoten für eine zweimalige Impfung gegen Masern bei 96,4 % (2013/14: 95,7 %), gegen Mumps bei 96,4 % (2013/2014: 95,7%) und gegen Röteln bei 96,3 % (2013/2014: 95,7 %). In den letzten Jahren konnte die Impfquote für Mumps, Masern und Röteln stetig verbessert werden. Der Landkreis Teltow-Fläming liegt damit bereits über dem WHO-Ziel eines 95-prozentigen Impfschutzes. Varizellen-Schutzimpfung Seit 2004 gilt die STIKO-Empfehlung, dass auch bei bisher ungeimpften oder unvollständig geimpften Kindern und Jugendlichen die Varizellen-Impfung nachgeholt werden sollte, spätestens im Alter von neun bis 17 Jahren. Es ist bekannt, dass ein- bis vierjährige Kinder am häufigsten an Varizellen erkranken und nach durchgemachter Infektion Immunität besteht. Für diese Kinder wird somit keine Impfung mehr angeboten. Man kann davon ausgehen, dass bei den jugendlichen Schulabgängern eine hohe Immunität durch die Varizellen-Erkrankung besteht. Deshalb erfolgte bei nur 7 % der Schulabgänger im LK TF eine Impfung (Land Brandenburg: 11,1 %).
109
Pneumokokken-Schutzimpfung Die Impfung gegen Pneumokokken wird erst seit 2006 für alle Kinder ab einem Alter von zwei Monaten empfohlen. Daher liegen auch bei dieser Schutzimpfung die Impfquoten bei den Schulabgängern nur bei 2,7 % (Land Brandenburg 2,6 %). Meningokokken C-Schutzimpfung Seit Juli 2006 ist die Impfung gegen Meningokokken C in Deutschland eine für alle Kinder empfohlene Schutzimpfung. Die bis dahin verwendeten so genannten Polysaccharid-Impfstoffe waren im Kleinkindesalter ungenügend wirksam. Verwendet werden jetzt so genannte Konjugatimpfstoffe gegen Meningokokken der Gruppe C, in denen die Bakterienbestandteile an Diphtherie- oder Tetanustoxoid gebunden sind, wodurch es auch bei Kindern unter fünf Jahren zu einer Antikörperbildung kommt. Hier liegt die Impfquote bei 74,6 % (im Land Brandenburg bei 75,6 %). Rotaviren Rotaviren sind eine der häufigsten Ursachen für Magen-Darm-Erkrankungen bei Kleinkindern. Sie sind hoch ansteckend. Seit August 2013 wird die Impfung gegen Rotaviren für alle Säuglinge unter sechs Monaten von der STIKO empfohlen.
Anzahl der gegen Meningokokken C geimpften Schulabgänger im zeitlichen Verlauf 490
500
384 326 239 155
182
2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2015/2016 Abbildung 60: Anzahl der gegen Meningokokken C geimpften Schulabgänger im zeitlichen Verlauf 2008 bis 2013, LK TF
HPV-Schutzimpfung (nur Mädchen) Hier zeigen die vorliegenden Impfdaten, dass 40,5 % der Schulabgängerinnen drei Impfdosen erhalten haben und damit vollständig geimpft sind. Hier liegt der Landesdurchschnitt im bei 45,3 %.
Analyse der landesweiten Impfdaten bezüglich Impflücken Eine Impflücke weist daraufhin, dass ein Jugendlicher bei mindestens einer der folgenden Impfungen nicht den von der STIKO empfohlenen Impfstand aufweist: Diphtherie, Tetanus keine zweite Auffrischung; Pertussis keine Auffrischung Poliomyelitis; Hepatitis B keine vollständige Grundimmunisierung; MMR keine zweite Impfdosis.Der durchschnittliche Wert bei Jugendlichen mit
110
Impflücken liegt im Land Brandenburg bei 40,3% (2013/2014: 44 %; 2012/2013: 47,5 %). Erfreulich ist eine jährlich zu verzeichnende Abnahme des durchschnittlichen Wertes bei Impflücken.
3.7.6
Untersuchung von Kindern und Jugendlichen aus Asylbewerberfamilien
Im Schuljahr 2014/2015 wurden zusätzlich 100 Kinder und Jugendliche aus Asylbewerberfamilien untersucht. Je nach Bedarf und Alter des Kindes wurden diese als Hauskind, Kleinkind im Kindergartenalter, als Einschüler oder Schulquereinsteiger12 vorgestellt. Die Untersuchungen fanden teilweise in Asylbewerberheimen statt. Viele Familien kamen auch selbstständig in das Gesundheitsamt, um beispielsweise Impfungen aktualisieren zu lassen. Tabelle 30: Untersuchungen/ Impfungen von Kindern- und Jugendlichen aus Asylbewerberfamilien
2014/2015
3.7.7
2013/2014
2012/2013
Untersuchungen
100
20
68
Impfungen
98
151
156
Gesamt
198
171
224
Kinderärztliche Gutachten
Der KJGD untersucht und begutachtet Kinder und Jugendliche gemäß unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen. Der größte Anteil im Schuljahr 2014/2015 waren Gutachten auf der Grundlage des SGB XII im Auftrag des Sozialamtes, gefolgt von der Gruppe der sonstigen Gutachten wie bspw. dringende Kita-Aufnahme, Stellungnahmen für Kurund Rehabilitationsanträge, Untersuchung vor Adoptionen und Stellungnahmen für den Schülerspezialverkehr, folgend von den fachärztlichen Stellungnahmen im Auftrag des Staatlichen Schulamtes, von Schulen (Sonderpädagogikverordnung). Die Familien und auch die Leistungserbringer werden fachärztlich beraten und es werden vom KJGD je nach Bedarf weitere Hilfen empfohlen bzw. koordiniert. Tabelle 31: Anzahl der Gutachten des KJGD nach Art und Anzahl im zeitlichen Verlauf 2008-2015
Gutachten gemäß
2008/
2009/
2010/
2011/
2012/
2013/
2014/
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
SGB XII
160
145
160
146
169
145
149
SonderpädagogikVerordnung
190
153
134
130
54
15
6
78
46
100
90
105
86
101
Sonstige Gutachten
12
Kinder und junge Menschen, welche noch keine Schule in der BRD besucht haben und in einer anderen als der ersten Jahrgangsstufe eingeschult werden sollen, erhalten eine schulärztliche Untersuchung als sogenannter Schulquereinsteiger.
111
3.7.8
Sozialpädagogische Angebote im KJGD
Der KJGD bietet im Rahmen der Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsförderung und dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sozialpädagogische Beratung an. Dies umfasst eine sozialpädagogische Diagnostik und Beratung für Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige und Mitarbeiter begleitender Bezugssysteme, die Vermittlung von Unterstützungsmaßnahmen sowie ein Frühförder- und Beratungsangebot für behinderte sowie von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendliche an. Darüber hinaus werden Beratungen für Familien mit neugeborenen Kindern angeboten. Neben der telefonischen Beratung werden Beratungen in den Dienststellen sowie Hausbesuche angeboten. Im Rahmen des zentralen Einladungs- und Rückmeldewesens zu den Früherkennungsuntersuchungen werden die Sozialpädagoginnen im KJGD beratend und aufsuchend tätig. Des Weiteren erarbeiten sie sozialpädagogische Stellungnahmen für die kinderärztlichen Gutachten zur Feststellung des Frühförderbedarfes.
Sozialpädagogische Beratung der Sozialarbeiterinnen im Jahr 2015 telefonische Beratung
1.147
Hausbesuche
276
Beratung im Amt Sozialpäd.Stellungnahmen
182 84
Abbildung 61: Gesamtanzahl sozialpädagogischer Beratungen des KJGD im Jahr 2015
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 497 telefonische Beratungen, 76 Beratungen im Amt und 125 Hausbesuche im Rahmen der kinder- und jugendpsychiatrischen Beratung durchgeführt. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel durch die sorgeberechtigten Eltern, Angehörige oder durch Mitarbeiter betreuender Bezugssysteme wie Jugendamt, Kinderheim, Schule, Kindergärten, niedergelassene Ärzte, Verbände und freie Träger. Der Großteil aller im Amt stattfindenden Beratungen wurde von Angehörigen bzw. von betreuenden Institutionen in Anspruch genommen. Zentraler Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten bzw. den betreuenden Institutionen.
112
3.8 Zahn- und Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen Die Entwicklung der Zahn- und Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen ist Teil der Kindergesundheit, denn Karies ist immer noch die häufigste und (mit ca. 30 Mrd. Euro Kosten p.a.) die zugleich teuerste ernährungsbedingte Einzelerkrankung der Deutschen. Über 90 % der Bevölkerung leiden im Laufe ihres Lebens an Karies und deren Folgen. Diese Tatsache ist umso bedenklicher, da sich in kaum einem anderen Fachgebiet Krankheiten durch Mundhygiene- und Ernährungsgewohnheiten sowie prophylaktische Maßnahmen so einfach und sicher verhindern ließen, wie in der Zahnmedizin. Im Ergebnis kariesepidemiologischer Studien in Deutschland wird deutlich, dass in den letzten Jahren ein Kariesrückgang bei Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen ist. Von dieser positiven Entwicklung profitieren aber nicht alle Kinder in gleicher Weise. Je Region, sozialer Struktur der Untersuchten oder Art der Bildungseinrichtung wurde deutlich, dass etwa 80 % des Kariesgeschehens auf ca. 20 % der Kinder entfällt. Es ist wissenschaftlich belegt, dass die Zugehörigkeit zu weniger privilegierten sozialen Gruppen bereits eine schlechtere Motivierbarkeit für Vorsorgemaßnahmen mit sich bringt. Ein erhöhtes Risiko für Karies- und Zahnfleischerkrankungen mit allen Folgen wird für diese Kinder und Jugendlichen beschrieben und in den hier vorgestellten Untersuchungen belegt. Diese Patientengruppe hat einen deutlich höheren Plaque-Befall (Zahnbeläge), putzt weniger häufig die Zähne und zeigt eine geringere Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen. In zahlreichen Fällen wird der Zahnarzt nur in Schmerzsituationen aufgesucht. Kinder und Jugendliche mit schichtspezifisch erhöhtem Kariesrisiko suchen in der Regel nicht aus Vorsorgegründen die zahnärztliche Praxis auf, so dass die Individualprophylaxe für sie nicht zum Tragen kommt. Sie haben trotz des höheren Kariesbefalls eine schlechtere Sanierung, weniger Fissurenversiegelungen und erhalten wesentlich seltener kieferorthopädische Behandlungen. Aus diesen Tatsachen ergibt sich die gesundheitspolitische Relevanz für die Intensivierung der zahnmedizinischen Prävention. Soziale Unterschiede in der Zahngesundheit können nur durch aufsuchende Versorgungsformen verringert werden, wofür flächendeckende zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und gezielte gruppenprophylaktische Maßnahmen in den Einrichtungen geeignete Instrumente sind. Der Kariesrückgang setzte nach in der Schweiz durchgeführten Untersuchungen umso früher ein, je konsequenter und kontinuierlicher aufsuchende gruppenprophylaktische Maßnahmen realisiert wurden. Langfristig gesehen sind sozial vertretbare Einsparungen in der zahnmedizinischen Versorgung nur durch Prophylaxe möglich, was bedeutet, dass sich präventionsorientiertes Vorgehen nicht nur medizinisch, sondern auch wirtschaftlich "lohnt". Diesen Tatsachen hat der Gesetzgeber in § 21 SGB V Rechnung getragen, indem die Gruppenprophylaxe für bis zu Zwölfjährige und für Risikogruppen auch über das 12. Lebensjahr hinaus festgeschrieben wurde. Die im Bericht verwendeten Daten für das Land Brandenburg beruhen auf dem Gesundheitsberichterstattungsservice des Landesgesundheitsamtes Brandenburg, der den kommunalen Gesundheitsämtern regelmäßig zur Verfügung gestellt wird. 3.8.1 Aufgaben des Zahnärztlichen Dienstes und Rechtsgrundlagen Die gesetzlichen Aufgaben sind festgelegt im: SGB V § 21 BbgGDG §§ 1, 6, 9, 10, 15, 18 Rundschreiben des MUGV - Aufgaben der Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte KITA-Gesetz § 11 Schulgesetz § 45 und VV SchulB, Abschnitt 4
113
Nach dem Charakter der gesetzlichen Aufgaben handelt es sich um Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung und Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung:13 Der Kernbereich der Aufgabenwahrnehmung des Zahnärztlichen Dienstes ist die standardisierte zahnärztliche Untersuchung zur Früherkennung und Beobachtung der gesundheitlichen Verhältnisse im Zahn-, Mund- und Kieferbereich der Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Schulen des Landes Brandenburg. Die zahnärztlichen Untersuchungen erfolgen im Hinblick auf Karieserkrankungen, frühkindliche Karies, Kariesrisiko, Zahn- und Kieferfehlstellungen, Zahnsubstanzveränderungen, Zahnfleischerkrankungen und Mundhygiene. Vom Fachausschuss „Zahnärztlicher Dienst“ im MUGV wurde ein Leitfaden für die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg14 erarbeitet, der die Basis für die einheitliche Umsetzung ist. Die im BbgGDG geforderte Gesundheitsberichterstattung erfolgt auf der Basis der Ergebnisse der schuljährlich durchgeführten zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Hieraus resultiert die Planung präventiver Betreuungsprogramme in Kindergärten, Grund- und Förderschulen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
3.8.2 Betreuungscontrolling Im BbgGDG ist in § 6 Abs. 3 festgelegt, dass für Kinder und Jugendliche mit auffälligen Befunden im Zahn-, Mund- und Kieferbereich ein Betreuungscontrolling etabliert werden soll.15 „Es handelt sich dabei um Kinder und Jugendliche, bei denen während der zahnärztlichen Untersuchung in der Kindereinrichtung eine über einen längeren Zeitraum bestehende Behandlungsbedürftigkeit kariös stark zerstörter Zähne, Infektionen, Blutungen oder Traumata sowie ein erhöhtes Kariesrisiko festgestellt werden. Diese Symptome können auch Hinweise auf eine mögliche Vernachlässigung sein.“16 Bei der erstmaligen Feststellung einer Behandlungsbedürftigkeit bekommen die Erziehungsberechtigten eine Mitteilung mit der Empfehlung, mit Ihrem Kind einen Zahnarzt aufzusuchen. Wird bei der nächsten Untersuchung der gleiche Befund festgestellt wie im Vorjahr, oder wenn Kinder über mehrere Jahre nicht an der Untersuchung teilgenommen haben, bekommen die Erziehungsberechtigten ein erneutes Schreiben mit der Bitte um Veranlassung der notwendigen Behandlung. Dieses Elternschreiben wurde vom Fachausschuss Zahnärztlicher Dienst zum Betreuungscontrolling erarbeitet. Es enthält einen Abschnitt für eine Rückantwort des betreuenden Zahnarztes an den ZÄD. Ist erkennbar, dass weiterhin Anzeichen für eine zahnmedizinische Vernachlässigung vorliegen und keine Behandlung erfolgt ist, können unter Abwägung der Kindeswohlaspekte unter angemessener Einbeziehung vorhandener Strukturen und Partner Kontakte hergestellt werden, die zusätzliche Impulse zur Wahrnehmung der Behandlung und damit Besserung der gesundheitlichen Situation des Kindes bzw. Jugendlichen setzen. Folgende Sachverhalte sind altersgruppenspezifische Indikatoren für die Zuordnung zum Betreuungscontrolling: unter 3 Jahre alte Kinder
Vorhandensein kariöser unbehandelter Milchzähne
13
Rundschreiben des MUGV des Landes Brandenburg vom 22. Juli 2010; Aufgaben der Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte 14 Leitfaden für Zahnärztliche Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg / FA ZÄD-MUGV / überarbeitete Ausgabe 2010 15 BbgGDG vom 23.04.2008 16 Leitfaden für Zahnärztliche Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg / FA ZÄD-MUGV / überarbeitete Ausgabe 2010
114
3-5 Jahre alte Kinder
Vorhandensein von mindestens vier stark kariös zerstörten Milchzähnen
6-12 Jahre alte Kinder
Vorhandensein von mindestens zwei stark kariös zerstörten bleibenden Zähnen
ab 13 Jahre alte Jugendliche
Vorhandensein von mindestens sechs kariös zerstörten bleibenden Zähnen
Im Schuljahr 2014/2015 wurden insgesamt16 Kinder registriert, bei denen ein Betreuungscontrolling notwendig wurde. Tabelle 32: Betreuungscontrolling im Landkreis Teltow-Fläming im Schuljahr 2014/2015
LK Teltow-Fläming Betreuungscontrolling Rückantwort
Kindertagesstätte 5 0
Grundschule 4 0
Förderschule 2 0
Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, gab es leider weiterhin keine Rückantworten. Trotzdem fand bei dem überwiegenden Teil eine Behandlung statt oder mit der Behandlung wurde zumindest begonnen. Das Betreuungscontrolling muss sich weiterhin etablieren. Die nächsten Jahre werden zeigen, welche Erfolge damit erzielt werden können. 3.8.3
Gruppenprophylaxe
Die Gruppenprophylaxe ist ein Maßnahmenpaket zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Diese aufsuchende Betreuung umfasst sowohl eine adäquate Aufklärung über Ernährung und Zahnpflege, Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch, als auch Mundhygieneübungen und Maßnahmen zur Zahnschmelzhärtung (Fluoridierung). In Einrichtungen, in denen das Kariesrisiko überproportional hoch ist, finden gezielte gruppenprophylaktische Maßnahmen, insbesondere Fluoridierung und Elternnachmittage- bzw. abende statt. Die Fluoridierung führt zu einer 30 bis 60 %igen Kariesreduktion. Weiterhin werden Unterrichtsstunden in Grund- und Förderschulen im Rahmen von Biologie- und Sachkundeunterricht, sowie Elternabende und Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren (Erzieherinnen, Lehrer/-Innen,…) zum Thema Zahngesundheit, Prophylaxe und Ernährung gestaltet. Zu zahngesundheitsrelevanten Themen werden Veranstaltungen und Projekte in Kindergärten, Grund- und Förderschulen durchgeführt. Schuljährlich wird mindestens ein Prophylaxe-Impuls in den Kitas und Schulen durchgeführt, wobei dieser die zahnärztliche Untersuchung und praktische und/oder theoretische Prophylaxemaßnahmen (siehe oben) umfasst. Weitere Prophylaxe-Impulse werden bei Bedarf zielgruppengerecht in entsprechenden zeitlichen Abständen durchgeführt. Hierzu zählen unter anderen die Remotivation und Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung. Die für die Gruppenprophylaxe erforderlichen Prophylaxemittel und pädagogisch didaktische Materialien werden über das Büro der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe geordert. Die Verbände der Krankenkassen fördern auf der Basis der Vereinbarung gem. § 21 SGB V anteilig die Personalkosten der ZÄD und Kosten für Fortbildungen nach festgelegten Modalitäten.
115
Gruppenprophylaxe im Landkreis Teltow Fläming Zur Förderung der Zahngesundheit der Kinder ist die Durchführung der Gruppenprophylaxe nach wie vor ein wichtiger Beitrag. Auch im Schuljahr 2014/2015 konnte die flächendeckende Betreuung im Landkreis Teltow-Fläming gewährleistet werden. 4.735 Kinder in Kindergärten (davon 693 Kinder im Alter von 0 und 1 Jahr), 7.463 Kinder in Grundschulen, 129 Kinder in den fünften und sechsten Klassen der Gymnasien, 496 Kinder aus Förderschulen und Behinderteneinrichtungen, sowie 720 Schüler/innen der siebenten bis zehnten Klassen der Oberschulen und Gymnasien wurden zahnärztlich untersucht. Bei 12.937 Kindern und Jugendlichen wurde der komplette erste Prophylaxe-Impuls durchgeführt. Einen zweiten Prophylaxe-Impuls erhielten 1.668 Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Kariesrisiko. Nur ein geringer Teil aller Kinder und Jugendlichen kam für zahnärztliche Untersuchungen oder gruppenprophylaktische Maßnahmen in die Einrichtungen des Zahnärztlichen Dienstes. Der größte Teil der Einrichtungen wurde aufgesucht. Ein logistisches Problem stellen hierbei die Kindertagespflegestellen dar, die jeweils nur zwei bis fünf Kinder betreuen. Für die statistische Auswertung wurden alle 97 Kindertagespflegestellen zu einer Kita zusammengefasst. Der ZÄD hat davon 62 Kindertagespflegen betreut. Alle Kindertagesstätten und Grundschulen wurden im Schuljahr 2014/2015 sowohl zahnärztlich untersucht, als auch gruppenprophylaktisch betreut. In Gymnasien erfolgten die zahnärztlichen Untersuchungen mit allen fünften und sechsten Klassen. An fünf Grundschulen mit erhöhtem Kariesrisiko, bzw. in sozialen Brennpunkten erfolgte bei den Kindern, bei denen das Einverständnis der Eltern vorlag, zweimal im Schuljahr eine Zahnschmelzhärtung mit einer Fluoridlösung. Ebenfalls wurden alle sechs Förderschulen des Landkreises sowie zwei Einrichtungen für geistig behinderte Erwachsene zahnärztlich untersucht und prophylaktisch betreut. In fünf der sechs Förderschulen fand ebenfalls zweimal im Schuljahr eine Fluoridierung statt. In beiden Einrichtungen für geistig behinderte Erwachsene wurden zweimal jährlich Touchierung mit Elmex Fluid durchgeführt. Die nicht betreuten Kinder haben durch Krankheit oder Urlaub gefehlt. Auch konnten aufgrund der hohen Anzahl der Tagespflegestellen nicht alle Tagespflegen besucht werden. Bei den 12- Jährigen ergibt sich die Differenz dadurch, dass diese die sechsten und siebenten Klassen besuchen. Auf Grund defizitärer Personalsituation war es nur möglich einen kleinen Teil der siebenten Klassen des Landkreises zu untersuchen. Das Gleiche gilt für die 15- Jährigen, welche Neunt- oder Zehntklässler waren. Auch hier konnte nur ein geringer Teil der neunten Klassen untersucht werden.
116
Tabelle 33: Berichtsbogen "Dokumentation zahnmedizinischer Prävention" des Landkreises Teltow-Fläming im Schuljahr 2014/2015
117
3.8.4 Untersuchungsergebnisse und Entwicklung der Zahngesundheit im Landkreis TF 2003 wurde im Land Brandenburg ein Gesundheitszieleprozess zur Förderung der Kindergesundheit durch das Bündnis „Gesund Aufwachsen im Land Brandenburg“ etabliert. Dazu wurden drei Teil-Ziele formuliert, die bis 2012 erreicht werden sollen. Das globale Ziel lautet: Unabhängig von ihrer sozialen Herkunft haben Kinder und Jugendliche gesunde Zähne in einem gesunden Mund und gleiche Zugangschancen zu präventiven und kurativen Maßnahmen.17
17
Bericht über zahnmedizinische präventive Betreuung in den Kindereinrichtungen der Stadt Brandenburg an der Havel aus Anlass der Landesveranstaltung zum 20. Tag der Zahngesundheit in Brandenburg an der Havel
118
EXKURS
*dmf-t / DMF-T - ein Index zur Beschreibung der Kariesprävalenz Der dmf-t-Index ist ein von der WHO empfohlener Indikator zur Beschreibung der Mundgesundheit. Er ist ein statistischer Gradmesser für die Schwere bzw. Auswirkung einer Karieserkrankung (sog. „Kariesbefall“). Weltweit gebräuchlich dient er zur Dokumentation der Ausprägung des individuellen oder durchschnittlichen Kariesbefalls in Bevölkerungsgruppen. Für jedes Kind wird er auf der Grundlage der standardisierten zahnärztlichen Untersuchung ermittelt und ist jeweils zwischen Gleichaltrigen vergleichbar. Er setzt sich aus den Komponenten d = decayed (kariös), m = missing (fehlend auf Grund von Karies) und f = filled (gefüllt) zusammen; t bedeutet Zähne (teeth). Die kleinen Buchstaben stehen für Milchzähne. Der Index ist im Milch- und bleibenden Gebiss gebräuchlich. In die Bewertung gehen alle 20 Milchzähne ein (dmf-t max. 20). Bei einem kariesfreien Gebiss ist der durchschnittliche dmf-t gleich 0. Je höher der Index, desto mehr Karies hatten bzw. haben die untersuchten Kinder. Der DMF-T für das bleibende Gebiss setzt sich aus den Komponenten D = decayed (kariös), M = missing (fehlend auf Grund von Karies) und F = filled (gefüllt) zusammen; T bedeutet Zähne (teeth). Die großen Buchstaben stehen für bleibende Zähne. In die Bewertung gehen alle 28 bleibenden Zähne ein (DMF-T max. 28). Bei einem kariesfreien Gebiss ist der durchschnittliche DMF-T gleich 0. Je höher der Index, desto mehr Karies hatten bzw. haben die untersuchten Kinder. *Significant Caries Index (SiC) - Index für Kariesprävalenz stark belasteter Kinder/Jugendlicher Der dmf-t/DMF-T als Mittelwert von Karies betroffener Zähne, wird stark bestimmt von Kindern/ Jugendlichen, die ausschließlich kariesfreie Zähne haben. Der SiC-Wert fokussiert auf das Drittel einer Population mit den höchsten dmf-t bzw. DMF-T-Werten. Für diese Gruppe wird ein gesonderter Mittelwert berechnet.18 Wenn die Zahngesundheit in einer Population stark polarisiert ist, unterscheiden sich dmf-t bzw. DMF-T und SiC stark voneinander. Da sich der Kariesbefall und damit der Handlungsbedarf in der Regel nicht gleichmäßig über die Bevölkerung verteilen, ist der SiC eine informative Ergänzung zum dmf-t/DMF-T und ein Parameter um eine Einrichtung (Kindertagesstätte oder Schule) als "Kariesrisikoeinrichtung" einzustufen.
3- bis 5-jährige Kinder Teil-Ziel 1: 90 % der 3-jährigen und 80 % der 5-jährigen Kita-Kinder haben kariesfreie Milchzähne. Das Auftreten frühkindlicher Karies wird vermieden. Milchzahnkaries wird rechtzeitig erkannt und behandelt. Frühkindliche Zahnkaries Der Anstieg der frühkindlichen Zahnkaries, d. h. bei Kleinkindern vor Vollendung des dritten Lebensjahres ist weiterhin auffällig. Sie ist auch als „Nuckelflaschenkaries“ oder „nursing bottle syndrome“ bekannt. Dabei handelt es sich um eine rasch verlaufende, in manchen Fällen komplette Zerstörung zuerst der Oberkiefer-Frontzähne und danach weiterer Zähne. Ursache dafür ist die ständige Trinkzufuhr aus Saugerflaschen und Schnabelgefäßen, die mit zucker- und säurehaltigen Getränken gefüllt sind. Dies betrifft besonders Kinder aus Familien in besonders schwierigen Lebenslagen. Die erhöhte Kariesanfälligkeit bei kleinen Kindern hat ihre Ursache nicht nur in Zahnpflege- und Ernährungsdefiziten, sondern auch in der Beschaffenheit des Milchzahnschmelzes, der innerhalb eines Jahres ausgebildet werden muss und damit anfälliger ist. Um die Zahl der Kinder mit „Nuckelflaschenkaries“ zu ermitteln, werden seit dem Schuljahr 2008/2009 zusätzlich auch die Kinder unter zwei Jahren, die eine Einrichtung besuchen, untersucht. Durch die Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit und frühzeitigem Erkennen von Problemen können 18
Bratthall, D. 2000
119
dann gezielte Betreuungsprogramme entwickelt werden, um die Erkrankung zu verhindern bzw. zu minimieren.
Abbildung 62: Abbildung Gebiss mit Nuckelflaschenkaries (Quelle: DAJ)
Die Altersgruppe der Dreijährigen wurde erst im Schuljahr 2009/2010 in den Gesundheitszieleprozess im Land Brandenburg aufgenommen. Anhand der Untersuchungsergebnisse der zahnärztlichen Untersuchungen ergab sich, dass die Fortschritte im Kariesrückgang in dieser Altersgruppe seit ca. 2006 stagnieren. Auch Im LK TF konnte diese Tendenz feststellt werden, wie das unten stehende Diagramm zeigt. Leider war hier sogar eine Verschlechterung auf 83,9 % zu verzeichnen und liegt damit deutlich hinter dem Landesdurchschnitt mit 86 %. In diesem Schuljahr wurden von 1.242 in Einrichtungen gemeldeten dreijährigen Kindern 1.050 Kinder zahnärztlich untersucht und gruppenprophylaktisch betreut (Betreuungsgrad 84,6 %).
Abbildung 63: Prozentualer Anteil der 3- Jährigen ohne Karieserfahrung im Landkreis Teltow- Fläming im Vergleich zum Land Brandenburg von Schuljahr 2001/2002 bis 2014/2015
120
Betrachtet man den Zahnstatus genauer, fällt auf, dass nur gut zwei Prozent der kariösen Zähne gefüllt wurden und fast 14 % noch behandlungsbedürftig sind.
Abbildung 64: Art des Gebisszustandes der Dreijährigen im LK TF im Schuljahr 2014/15
Bei den Fünfjährigen im LK TF wurde in den letzten Schuljahren zwar eine Zunahme der kariesfreien Gebisse auf 64,37 % (+1,88 %) festgestellt. Dennoch liegt dieser unter dem Landesdurchschnitt von 66 %.
Abbildung 65: Prozentualer Anteil der Fünfjährigen ohne Karieserfahrung im LK TF im Vergleich zum Land Brandenburg von 2001 bis 2015
121
Abbildung 66: Art des Gebisszustandes der Fünfjährigen im LK TF im Schuljahr 2014/2015
Abbildung 67: Gebisszustand der Fünfjährigen im LK TF von 2001 bis 2015
122
In diesem Schuljahr wurden von 1.298 in Einrichtungen gemeldeten fünfjährigen Kindern 1.092 Kinder zahnärztlich untersucht und gruppenprophylaktisch betreut (Betreuungsgrad 84,1 %). Ein weiteres Kriterium für die Zahngesundheit ist die Behandlungsbedürftigkeit. Hier konnte in diesem Schuljahr nur eine leichte Reduzierung erreicht werden. Obwohl der Sanierungsgrad seit 2001/2002 leicht zugenommen hat, gibt es immer noch deutlich mehr behandlungsbedürftige als sanierte Zähne. Auch der in der Praxis oft wahrgenommene geringere Erhaltungswert der Milchzähne kann hierfür ein Grund sein. Das ist von großer Bedeutung, da erkrankte Zähne sowohl aus kieferorthopädischer Sicht problematisch sind, als auch hinsichtlich der Prävention. Unversorgte kariöse Läsionen bilden Biotope für kariogene Keime und gefährden damit die gesunden Milchzähne und die durchbrechenden bleibenden Zähne. Hinzu kommen Beschwerden, ein sich verschlechternder Allgemeinzustand (höhere Infektanfälligkeit), Schwierigkeiten beim Essen und bei der Sprachentwicklung, sowie ein geringeres psychisches Wohlbefinden. Die zahnärztliche Behandlung von kleinen Kindern gilt als äußerst schwierig und zeitraubend. Eine Mitarbeit der betreffenden Kinder kann altersentsprechend nicht vorausgesetzt werden. Eine Behandlung unter Allgemeinanästhesie kann nur die Ausnahme sein, so dass die Prophylaxe und eine adäquate Ernährung verbunden mit Zahnpflege vom ersten Zahn an die Erkrankung der Milchzähne verhindern können. Das Ergebnis zeigt, dass der Gang zum Zahnarzt trotz aller Anstrengungen und Maßnahmen immer noch keine Selbstverständlichkeit ist und, dass es bis zum neuen Teilziel von 90 % Kariesfreiheit der Dreijährigen und vor allem 80 % Kariesfreiheit der Fünfjährigen noch ein weiter Weg ist. 12-Jährige Teil-Ziel 2: Reduzierung des DMF-T-Index auf einen Wert unter 1 und Verringerung des SiC-Wertes auf 2 bei 12–jährigen Schülern. Stand und Entwicklung im Landkreis Teltow-Fläming In der Altersgruppe der Zwölfjährigen hat sich der Trend des Kariesrückgangs über die Jahre, bis auf das Schuljahr 2011/2012, kontinuierlich fortgesetzt. Diese Altersgruppe wird inzwischen zehn Jahre regelmäßig in den Kindereinrichtungen durch die Zahnärztlichen Dienste gruppenprophylaktisch betreut. Die Maßnahmen, die in Einrichtungen mit überdurchschnittlich hohem Kariesaufkommen durch eine lokale Fluoridierung ergänzt werden, bestimmen diese positive Entwicklung maßgeblich mit. Neben der o. g. Fluoridverfügbarkeit haben diese Kinder die Möglichkeit, individualprophylaktische Maßnahmen in der Zahnarztpraxis in Anspruch zu nehmen, wobei Individualprophylaxe nur die Kinder erreicht, die eine Praxis aufsuchen. Das Ziel, die Reduzierung des DMF-T-Index auf einen Wert unter 1, wurde bereits im Schuljahr 2006/07 erreicht. Im Vergleich zum Land Brandenburg lag der DMF-T-Index im LK TF seit dem Schuljahr 2004/2005 unter bzw. 2007/2008 im Landesdurchschnitt. Seit dem Schuljahr 2009/2010 stagniert die Entwicklung in dieser Altersklasse im Landkreis, so dass der LK TF 2011/2012 vom Landesdurchschnitt überholt wurde. In diesem Jahr wurde nur eine leichte Verbesserung des DMFT von 0,64 auf 0,62 festgestellt, jedoch hat sich auch der Landesdurchschnitt weiter verbessert. In diesem Schuljahr wurden von 1.223 in Einrichtungen gemeldeten Zwölfjährigen 867 Schülerinnen und Schüler zahnärztlich untersucht und gruppenprophylaktisch betreut (Betreuungsgrad 70,9 %).
123
Abbildung 68: DMF-T zwölfjähriger Schüler/-innen im LK TF im Vergleich zum Land Brandenburg Im Zeitraum 2001 bis 2015
Abbildung 69: Zahn-und Mundgesundheit zwölfjähriger Schüler-/innen im LK TF im Vergleich zum Land Brandenburg im Zeitraum 2012 bis 2015 anhand des SIC- Wertes
124
Der Significant Caries Kinder/Jugendlicher
Index
(SiC)
-
Index
für
Kariesprävalenz
stark
belasteter
Der dmf-t/DMF-T als Mittelwert von Karies betroffener Zähne, wird stark bestimmt von Kindern / Jugendlichen, die ausschließlich kariesfreie Zähne haben. Der SiC-Index fokussiert auf das Drittel einer Population mit den höchsten dmf-t bzw. DMF-T-Werten. Für diese Gruppe wird ein gesonderter Mittelwert berechnet (Bratthall 2000). Wenn die Zahngesundheit in einer Population stark polarisiert ist, unterscheiden sich dmf-t bzw. DMF-T und SiC stark voneinander. Da sich der Kariesbefall und damit der Handlungsbedarf in der Regel nicht gleichmäßig über die Bevölkerung verteilen, ist der SiC eine informative Ergänzung zum dmf-t/DMF-T und ein Parameter um eine Einrichtung (Kindertagesstätte oder Schule) als "Kariesrisikoeinrichtung" einzustufen. Da der DMF-T – Wert kleiner eins schon erreicht wurde, liegt der neue Fokus seit dem Schuljahr 2010/2011 auf dem SIC – Wert. Dieser Wert setzt sich wie oben beschrieben aus dem Drittel der Schüler/-innen mit dem höchsten DMF-T zusammen. Auch hier liegt der LK TF noch deutlich hinter dem Landesdurchschnitt. Allerdings kann sich hier auch der geringe Betreuungsgrad wiederspiegeln, da auch die zwölfjährigen Schüler und Schülerinnen der Förderschulen erfasst werden. Wie oben beschrieben, wurden zwar alle Förderschulen betreut, aber nicht alle sieben Klassen der Oberschulen und Gymnasien, in denen auch Zwölfjährige unterrichtet werden.
Im Gebisszustand der zwölfjährigen Schüler- und Schülerinnen spiegelt sich dieses Schuljahr wie folgt wieder:
Abbildung 70: Art des Gebisszustandes der Zwölfjährigen im LK TF im Schuljahr 2014/2015
Die Sanierung kariöser bleibender Zähne findet den Daten entsprechend wesentlich häufiger statt als bei Milchzähnen.
125
Abbildung 71: Gebisszustand der Zwölfjährigen im LK TF von 2001 bis 2015
Trotz leichter Verbesserung des DMF-T- Wertes ist die Anzahl der naturgesunden Gebisse und die Anzahl der behandlungsbedürftigen Zähne in dieser Altersklasse wieder leicht gestiegen.
15-Jährige Teil-Ziel 3: Reduzierung des DMF-T-Index bei 15 Jahre alten Jugendlichen auf einen Wert unter 1,5. Stand und Entwicklung im Landkreis Teltow-Fläming Mit dem erstmals im Schuljahr 2011/2012 gestarteten zahnärztlichen Untersuchungen der 13- bis 16-Jährigen lag der Fokus auf den Neuntklässlern. In diesem Jahr konnten 386 von 1.376 der Schüler/innen der neunten Klassen von Oberschulen, Gymnasien und Allgemeinen Förderschulen zahnärztlich untersucht werden. Allerdings waren nur 173 dieser Schüler und Schülerinnen 15 Jahre alt. 47 weitere 15- Jährige wurden in den Einrichtungen für geistig Behinderte und den Klassenstufen acht und zehn der allgemeinen Förderschulen untersucht. Aufgrund der geringen Untersuchungszahlen ist eine Aussage über die Mundgesundheit nicht möglich. Zusammenhang zwischen Schultyp und Zahn- und Mundgesundheit Die nach Schultypen erfolgte Auswertung der Untersuchungsergebnisse im LK TF zeigt ein deutliches Ungleichgewicht. Sowohl bei den kurativen als auch bei den Prophylaxeleistungen bestehen deutliche schultypbezogene Unterschiede in der Inanspruchnahme. Das höchste Kariesrisiko und die geringste Sanierungsleistung liegen bei den Förderschülern. Demgegenüber haben gleichaltrige Grundschüler und Gymnasiasten weniger kranke, unbehandelte Zähne und
126
einen signifikant höheren Anteil naturgesunder Gebisse. Das nahezu auf die herkömmliche zahnärztliche Praxis gestützte Versorgungsangebot erreicht Teile der besonders erkrankten Bevölkerungsgruppen nicht. Deshalb sind niedrigschwellige Angebote in Form der aufsuchenden Betreuung in Kindergärten und Schulen unerlässlich.
Gebiss-Status bei Schülerinnen/ Schüler in der sechsten Klassen im LK TF nach Schultypen im Schuljahr 2014/15 saniert
behandlungsbedürftig
76,9%
90
primär gesund 81,6%
%
80
10
8%
20
15,1%
30
2,6%
40
15,8%
50
27,7%
36,2%
60
362%
70
0 6. Kl
6. Kl
6. Kl
Gym
GS
FS
Klassenstufe/ Schultyp (GS = Grundschule, Gym = Gymnasium, FS = Förderschule) Abbildung 72: Gebiss-Status bei Schülern/-innen der sechsten Klassen nach Schultyp im LK TF im Schuljahr 2014/2015
In diesem Schuljahr wurden in den sechsten Klassen der Gymnasien 81,6 %, in den Grundschulen 76,9 % und in den Förderschulen 36,2 % primär gesunde Gebisse diagnostiziert. Die behandlungsbedürftigen Zähne im Gegensatz dazu lagen bei den Schülern der Gymnasien bei 2,6 %, der Grundschulen bei 8 % und der Förderschüler bei 27,7 %. In diesem Schuljahr wurde die Gruppenprophylaxe einschließlich der zahnärztlichen Untersuchung wieder konsequent und flächendeckend durchgeführt. Auch im LK TF weist der Sozialstatus der Familien und die Zahn- und Mundgesundheit der Kinder aller Altersgruppen weiterhin eine enge Verbindung auf. Diesen betroffenen Kindern und Jugendlichen gilt seitens des ZÄD die höchste Aufmerksamkeit, um die gesundheitlichen Unterschiede auszugleichen. Eine Gesamtübersicht der Daten zur Mund- und Zahngesundheit befindet sich im II. Teil dieses Berichts.
127
3.8.5 Öffentlichkeitsarbeit Anlässlich des Internationalen Tages der Zahngesundheit am 25.September fand unter anderem mit einer dritten Klasse der Anne-Frank-Grundschule in Sperenberg ein Projekt rund um das Thema Zahn- und Mundgesundheit statt. Es wurden Gipszähne gebastelt und bemalt, Zähne geputzt und über Zucker in den verschiedenen Nahrungsmitteln gesprochen. Insgesamt konnten mit weiteren 27 Veranstaltungen im Schuljahr 2014/2015 (Elternnachmittage, Elternabende, Schulungen für das Netzwerk Gesunde Kinder TF, Zahnputzaktionen und Projekte in den Räumen des ZÄD usw.) 922 Kinder und Jugendliche und 867 Erwachsene / Multiplikatoren erreicht werden.
Abbildung 73: Öffentlichkeitsarbeit Zahnärztlicher Dienst, Quelle Gesundheitsamt TF
3.8.6 Zahnärztliche Begutachtung Für die Sozialämter und die Beihilfestellen wurden im Berichtszeitraum 13 Gutachten erstellt, davon einen für die Beihilfe, elf für das Sozialamt (einschließlich Asylbewerber) und ein kieferorthopädisches Gutachten. 3.8.7 Asylbewerber und Flüchtlinge Alle minderjährigen Asylbewerber, die eine Einrichtung (Kindergarten, Schulen) des Landkreises Teltow-Fläming besuchen, werden durch den Zahnärztlichen Dienst zahnärztlich untersucht und gruppenprophylaktisch betreut. Sie erhalten dabei einen zahnärztlichen Prophylaxe-Pass und Informationsmaterial zur Zahn- und Mundgesundheit.
128
3.8.8 Zusammenfassung Zusammenfassend ist festzustellen, dass es bei allen genannten positiven Entwicklungen auf dem Gebiet der Mundgesundheit der Kinder und Jugendlichen drei Hauptproblemfelder gibt: 1. Die frühkindliche Karies 2. Die ungenügende Sanierung der Milchzähne 3. Die Beziehung zwischen Sozialstatus und Mundgesundheit 1. Die frühkindliche Karies Die positive Entwicklung bei der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen ist für die kleineren Kinder weniger ausgeprägt. Besonders besorgniserregend ist der immer noch hohe Anteil der frühkindlichen Zahnkaries. Bereits ca. acht Prozent der Zweijährigen haben kariöse Gebisse.
Abbildung 74: prozentualer Anteil der bis Zweijährigen mit frühkindlicher Karies im LK TF von 2001 bis 2015
Die Betreuung der bis Sechsjährigen, die keine Kindereinrichtung besuchen, ist nur in den Fällen möglich, in denen die Eltern von sich aus den ZÄD oder eine Zahnarztpraxis aufsuchen. Mögliche Ansätze zur Verbesserung dieser Situation Die Zahl der Kinder, die schon vor dem dritten Lebensjahr in Kindergärten oder Tagespflegen betreut werden, hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Hier können im Rahmen der Gruppenprophylaxe Informationen eingesetzt werden, die speziell auf diese Altersgruppe zugeschnitten sind.
129
Abbildung 75: Anzahl der bis zweijährigen Kinder in Kindertagesstätten im LK TF im Zeitraum von 2003 bis 2015
Die Aufklärung über die Folgen risikoreicher Ernährung und die Bedeutung der früh einsetzenden Zahnpflege müssen intensiviert werden. Präventionsangebote für Eltern von Kleinkindern in z.B. Gesundheitsämtern oder im Rahmen von Schwangerschaftskursen oder Stillgruppen müssen ausgebaut werden. Multiplikatoren und Netzwerke, z.B. „Netzwerk Gesunde Kinder“ müssen stärker eingebunden werden. Die Zusammenarbeit mit Gynäkologen, Haus- und Kinderärzten sollte verbessert werden, ebenso wie die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Zähneputzen in der Kita ist auch unter dem Aspekt der Ritualisierung sowie der gleichzeitigen Schulung motorischer Fähigkeiten und Ergänzung zu häuslichen Hygienemaßnahmen eine wichtige Aufgabe in den Kitas und Tagespflegestellen. Leider wurden auch in diesem Schuljahr in 20 (von 86) Kindereinrichtungen die Zähne nicht geputzt. Das entspricht einem Anteil von 23,3 %. Aus diesem Grund wurde im LK TF im Jahr 2013 das Präventionsprogramm „Kita mit Biss“ eingeführt. „Kita mit Biss“ ist ein Präventionsprogramm zur Förderung der Mundgesundheit in Kindertagesstätten im Rahmen der gruppenprophylaktischen Betreuung gem. § 21 SGB V und soll möglichst viele Kinder in Kindertagesstätten erreichen. Sie enthält ein Ernährungs- und Aufklärungsprogramm für Erzieherinnen und Erzieher und Eltern, sowie praktikable Handlungsleitlinien für den Kita-Alltag, wie ein zahngesundes Frühstück, das Anbieten von zuckerfreien Getränken, das Zähneputzen möglichst nach jeder Hauptmahlzeit und vor allem das frühzeitige Abgewöhnen der Nuckelflasche bei Kindern, die schon aus der Tasse trinken können. Mittlerweile nehmen 36 von 85 Kindertagesstätten am Projekt teil.
130
Zur Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit erhielten alle teilnehmenden Kitas ein Poster für den Eingangsbereich, um Eltern und Gästen zu zeigen, dass hier die Mundgesundheit der Kinder besonders gefördert wird.
Eltern sollen mit einem speziellen Flyer für dieses Thema gezielt sensibilisiert werden. Bei Fragen zur Förderung der Mundgesundheit und Vermeidung der frühkindlichen Karies stehen die Mitarbeiterinnen des ZÄD den Kindertagesstätten jederzeit zur Verfügung.
131
2. Die ungenügende Sanierung der Milchzähne Die nach wie vor hohe Anzahl unbehandelter Milchgebisse ist als problematisch einzustufen. Auch wenn im LK TF in den letzten Jahren die Zahl der unbehandelten Milchgebisse gesunken ist, weisen auch in diesem Schuljahr noch knapp 24 % der fünfjährigen Kita-Kinder noch unbehandelte kariöse Milchzähne auf. Mögliche Ansätze zur Verbesserung der Situation Die flächendeckende und kontinuierliche gruppenprophylaktische Betreuung in Kindergärten muss durch eine Intensivierung der Maßnahmen, z.B. der Fluoridapplikation bei besonders gefährdeten Kindern ergänzt werden. Der wirksamste Schutz gegen Karies ist immer noch das regelmäßige Zähneputzen mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta. Wie bereits erwähnt, ist das Zähneputzen in allen Kindergärten ein wichtiges Ziel. Präventions-und Informationsangebote für die Eltern und Multiplikatoren sind weiter zu verstärken. Auch die Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk gesunde Kinder“ muss weiter ausgebaut werden. Dies bedeutet zum einem die Information der Paten, wenn Kinder über einen Untersuchungszeitraum unbehandelt bleiben, andererseits die Meldung der Paten an den ZÄD bei auffälligen Befunden oder andauernden Schmerzen bei den betreuten Kindern. Die Angebote der Zahnarztpraxen werden noch nicht genügend angenommen. Auch müssen vermehrt Elternveranstaltungen auf dieses gravierende Problem aufmerksam machen. Kinderbehandlung benötigt kooperative Eltern und Kinder. Vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung der Prophylaxe und der Vermeidung von Karies besonders wichtig. Bei schwerwiegender Zerstörung des Milchgebisses bleibt oftmals nur noch eine Behandlung in Narkose. Wünschenswert wäre auch eine bessere Zusammenarbeit der Zahnarztpraxen mit dem ZÄD, um die Wichtigkeit der Behandlung der Zähne des Milchgebisses (durch die niedergelassenen Zahnärzte) zur Verhinderung von Schmerzen, Infektionen und kieferorthopädischen Problemen zu verdeutlichen.
3. Die Beziehung zwischen Sozialstatus und Mundgesundheit Wissenschaftlich nachgewiesen ist die eindeutige Beziehung zwischen Sozialstatus und Kindergesundheit und damit auch der Zahngesundheit. Nachweislich sucht ein großer Teil der Kinder und Jugendlichen aus den sozial schwächeren Schichten die Zahnarztpraxis nicht oder nur in Schmerzsituationen auf. Die Vorbildwirkung der Eltern prägt so das Gesundheitsverhalten der Kinder und Jugendlichen, auch in Bezug auf ihre Mundhygiene, ihr Essverhalten und Vorlieben für bestimmte Getränke. Diese sozialen Unterschiede bezüglich der Zahngesundheit können nur durch aufsuchende Betreuung (= Untersuchung + Gruppenprophylaxe + Motivation zum Zahnarztbesuch) gemildert werden. Der Sanierungsgrad ganz besonders der Milch- aber auch der Wechselgebisse ist bei diesen Kindern nach wie vor sehr unzureichend. Dies verdeutlicht, dass viele Kinder keinen Zahnarzt aufsuchen und damit auch nicht in den Genuss von Individualprophylaxe-Maßnahmen kommen. Diesem Umstand trägt der erweiterte § 21 SGB V Rechnung, der die flächendeckende zahnärztliche Untersuchung (bis 16 Jahre) und aus den Ergebnissen folgend die Gruppenprophylaxe (bis zwölf Jahre) und die gezielt eingesetzte Intensivprophylaxe (bis 16 Jahre, bei Behinderten ohne Altersbegrenzung) vorschreibt. Nur wenn Familien präventionsorientiert sind, erreichen Kleinkinder das sechste Lebensjahr (Beginn des Durchbruchs der bleibenden Zähne) ohne Karieserfahrung. In der Fortsetzung gilt das auch für die bleibenden Gebisse der älteren Kinder.
132
Mögliche Ansätze zur Verbesserung Eine Option für einen diesbezüglichen Sozialausgleich der Kinder bietet z.B. das tägliche überwachte Zähneputzen im Kindergarten. Ebenso sollten auch die angebotenen Fortbildungen der Erzieherinnen und Multiplikatoren-Veranstaltungen (Elternabende) in sozialen Brennpunkten häufiger genutzt werden. Im Schulalter ist die Basisprophylaxe zielgerichtet in Schulen mit überproportional hohem Kariesrisiko durch intensivprophylaktische Maßnahmen zu ergänzen. Bei sehr auffälligen Befunden bietet sich die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt an, da über längere Zeit unbehandelte Gebisse einer Kindeswohlgefährdung gleichkommt. Hilfreich wären rechtliche Grundlagen, die die Eltern veranlassen, mit ihren Kindern einen Zahnarzt aufzusuchen. Diskussion Die aktuelle Auswertung der Untersuchungsergebnisse zeigt, dass der LK TF einen hohen Prophylaxe- und Versorgungsbedarf hat. Durch kontinuierliches Bemühen kann es gelingen, Kinder dem Regelversorgungssystem wieder erfolgreich zuzuführen und die Eltern davon zu überzeugen, dass Vorsorge und Behandlung dem Wohle ihrer Kinder dienen. Die Eltern müssen wiederholt und gezielt, dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes entsprechend, beraten werden. Die Lebensumstände, in denen ein Kind aufwächst, müssen nicht schicksalhaft über die gesundheitlichen Chancen entscheiden. Dies gilt besonders auch für die Zahngesundheit. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dem entgegenzuwirken. Die Eltern müssen unterstützt und bestärkt werden, ein gesundes Aufwachsen ihrer Kinder zu fördern. Hier kommt der Aufklärung und Überzeugung durch die Mitarbeiter des ZÄD entscheidende Bedeutung zu, um Familien zu erreichen, in denen regelmäßige Zahnarztbesuche keine Selbstverständlichkeit sind.
133
3.9 Sozialpsychiatrischer Dienst 3.9.1 Aufgaben Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) am Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming leistet, entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des BbgGDG und des BbgPsychKG, Hilfen für psychisch kranke Menschen, seelisch behinderte und suchtkranke Menschen. Er berät und begleitet Menschen mit den genannten Störungsbildern vor und nach ambulanten oder stationären Behandlungen und bietet ihnen und ihren Angehörigen ein qualifiziertes Beratungs- und Betreuungsangebot. Im Landkreis Teltow-Fläming ist der SpDi gemeindenah und personenzentriert an vier Standorten ansässig. Er wird ohne vorherige Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen tätig und stellt ein niedrigschwelliges Angebot im gemeindepsychiatrischen Versorgungssystem dar. Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen und in psychosozialen Notlagen finden so beständige Beratungs- und Betreuungsangebote vor. Der SpDi arbeitet eng mit Ärzten, Kliniken, Einrichtungen, Wohlfahrtverbänden, Sozialleistungsträgern und weiteren Kooperationspartnern zusammen. Im Land Brandenburg gehört das Unterbringungsverfahren zur Abwendung von Selbstgefährdung und zur Abwendung einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit (Fremdgefährdung) zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben des SpDi. Damit nimmt dieser die Aufgaben einer Sonderordnungsbehörde nach BbgPsychKG wahr.
3.9.2
Daten und Fakten
Tabelle 34: Anzahl der Klienten nach Art der Erkrankung und Standorten des SpDi
2015
Luckenwalde
Jüterbog
Ludwigsfelde Zossen Gesamt
Erwachsenenpsychiatrie
213
138
134
152
637
Alkohol- und Drogenabhängigkeit
188
112
143
114
557
Gesamt
401
250
277
266
1194
Im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie gab es in der Nebenstelle Ludwigsfelde mit 28 % den bedeutendsten Anstieg an psychiatrischen Klienten, gefolgt von Zossen mit einem Anstieg von 23 % im Vergleich zu 2014. In Luckenwalde stieg der Anteil an dieser Klientengruppe um 16 % und in Jüterbog/Dahme um sieben Prozent.
134
129 138
Jüterbog/Dahme
2014 2015
124
Zossen
152 104
Ludwigsfelde
134 184
Luckenwalde
213 0
50
100
150
200
250
Abbildung 76: Fallzahlen der Klientengruppe „Erwachsenenpsychiatrie“ nach Standorten des SpDi in den Jahren 2014 und 2015
Die folgende Abbildung verdeutlicht den Anstieg an Suchtklienten im Vergleich zu 2014. Der bedeutsamste Anstieg ist ebenfalls in der Nebenstelle Ludwigsfelde mit 28 % zu verzeichnen, gefolgt von Luckenwalde mit 27 % mehr Suchtklienten im Vergleich zu 2014. Aber auch Zossen und Jüterbog/Dahme hat sich die Anzahl der Suchtklienten um 23 % und 21 % erhöht.
93
Jüterbog/Dahme
2014 2015
112 93
Zossen
114 112
Ludwigsfelde
143 148
Luckenwalde
188 0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
Abbildung 77: Fallzahlen der Klientengruppe „Alkohol- und Drogenabhängigkeit“ nach Standorten des SpDi in den Jahren 2014 und 2015
Neuzugänge Viele Klienten verbleiben über ein Jahr und länger in der Betreuung des SpDi. In 2015 wurden neben 828 bereits betreuten Klienten 366 neu aufgenommen, dies entspricht einem Anstieg von sechs Prozent gegenüber 2014. Im Langzeitvergleich wurden in 2012 und 2013 die meisten Neuzugänge verzeichnet.
135
430
440 420
404
400
366
380
346
360 340 320 300
2012
2013
2014
2015
Abbildung 78: Anzahl der Neuzugänge von 2012 bis 2015
3.9.3
Leistungsangebote und Aufgaben
Die Leistungsangebote des SpDi umfassen die telefonische Beratung, Beratungen im Amt und Hausbesuche. Zu den Aufgaben gehören z. B. Sozialberichte verfassen, Kriseninterventionen und Einweisungen nach dem BbgPsychKG aber auch die Begleitung von Selbsthilfegruppen und die Öffentlichkeitsarbeit. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Anteile der jeweiligen Leistung an der gesamten erbrachten Leistung im SpDi in 2015. Den größten Anteil an Leistungen haben telefonische Beratungen mit 65 %. Beratungen im Amt werden zu 23 % Anteilen durchgeführt. Hausbesuche nehmen fünf Prozent der Arbeitsleistung in Anspruch.19
5% 7% 23%
65%
Telefonate (n= 11.531) Beratungen im Amt (n=4.077) Hausbesuche (n=883) Sonstiges (n=1.183) *
Abbildung 79: Anteil der Leistungsangebote in 2015 des SpDi (n=17.674)
3.9.3.1 Hausbesuche Hausbesuche erfolgen bei Menschen mit massiven Problemlagen in ihren Wohnungen oder in ihrem sozialen Umfeld, wenn sie aufgrund ihrer gesundheitlichen oder sozialen Situation nicht oder zeitweise nicht dazu in der Lage sind, die Beratungsstelle aufzusuchen. Dabei nehmen Hausbesuche einen großen Teil Fahrzeit in Anspruch.
19
*Sonstiges beinhaltet: Gutachten, Sozialberichte, Stellungnahmen (Gericht, ARGE, Polizei), MPU-Bescheinigungen, AEB-Antrag, Kontakte mit zuständigem Arzt, Betreuungsanregungen, Krisenintervention, Einweisung nach BbgPsychKG, Supervision, Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Leitung von Selbsthilfegruppen
136
Insgesamt wurden in 2015 883 Hausbesuche im Landkreis Teltow-Fläming durchgeführt, sechs Prozent mehr als im Vorjahr. 1050
993
1000 950
883
900
853
850
835
800 750
2012
2013
2014
2015
Abbildung 80: Entwicklung der Anzahl der Hausbesuche in den Jahren 2012 bis 2015
In Luckenwalde ist die Anzahl der Hausbesuche um 61 % angestiegen und in Ludwigsfelde um 44 %. In der Region Jüterbog/Dahme wurden 39 % weniger Hausbesuche durchgeführt, in Zossen blieb die Anzahl gleich. 350 300
319
292
2015 2014
250 200
181
195
202 200
194 135
150 100 50 0
Luckenwalde Jüterbog/Dahme
Zossen
Ludwigsfelde
Abbildung 81: Gegenüberstellung der Anzahl der Hausbesuche in 2014 und 2015 getrennt nach Nebenstellen
Jeder zweite Hausbesuch wird bei psychisch kranken Menschen durchgeführt, fast jeder dritte bei gerontopsychiatrischen Klienten (60 Jahre und älter). Hausbesuche bei Suchtkranken lagen 2015 bei 18 %. Asylbewerber/Migranten werden zu drei Prozent aufgesucht.
137
3% 1%
psychisch Kranke (n=471) Suchtkranke (n=161)
24%
54% 18%
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre (n=1) Gerontopsychiatrie ab 60 Jahre (n=214) Asylbewerber/ Migranten (n=27) Sonstige (n=9)
Abbildung 82: Anteil der Hausbesuche in 2015 nach Klientengruppen (n=883)
3.9.3.2 Beratungen im Amt Professionelle Beratung stellt eine wissenschaftlich fundierte konkrete Entwicklungs- und Lebenshilfe dar. In Erfüllung seines gesetzlichen Auftrages berät der SpDi hilfsbedürftige Personen und ihre Angehörigen. Er vermittelt qualifizierte Behandlungs- und Beratungsangebote und leistet eine Betreuung nach stationären und rehabilitativen Behandlungen. Im Jahr 2015 sind die Beratungsgespräche um elf Prozent gegenüber 2014 angestiegen. 4.600
4.454
4.400
4.261
4.200
3747
4.000 3.800
3379
3.600 3.400 3.200 3.000
2012
2013
2014
2015
Abbildung 83: Verlauf der Anzahl der Beratungen im Amt von 2012 bis 2015
Die meisten Beratungsgespräche wurden 2015 in Luckenwalde geführt, wie auch in 2014. Allerdings wurden im Vergleich zum Vorjahr 40 % mehr Beratungen im Amt in Luckenwalde durchgeführt. In Ludwigsfelde stiegen die Beratungen im Amt um 32 %, in Jüterbog verringerte sich die Anzahl um zwölf Prozent. In Zossen blieben die Zahlen nahezu unverändert.
138
2000
1795
1800
2015
1600
2014 1278
1400
1070
1200 1000
685
800
808
781 527 512
600 400 200 0
Luckenwalde Jüterbog/Dahme
Zossen
Ludwigsfelde
Abbildung 84: Vergleich der Anzahl der Beratungen nach Standorten 2014 und 2015
3.9.3.3 Telefonische Beratungen In 2015 wurden insgesamt 20 % mehr telefonische Beratungen als in 2014 durchgeführt. Der höchste Zuwachs ist in Ludwigsfelde mit 34 % zu verzeichnen, gefolgt von Luckenwalde mit einem Anstieg von 27 %. Die meisten telefonischen Beratungen wurden jedoch in der Nebenstelle Jüterbog/Dahme geführt. Hier ist weiterhin ein Anstieg von 19 % im Gegensatz zu 2014 zu verzeichnen. Alleinig Zossen hat 24 % weniger telefonisch beraten.
4688
5000 4500
2015 3933
4000
2014 3195
3500 3000 2500
2869
2377
2248
2000 1500
779
1000
1025
500 0
Luckenwalde Jüterbog/Dahme
Zossen
Ludwigsfelde
Abbildung 85: Vergleich der Anzahl der telefonischen Beratungen nach Standorten 2014 und 2015
139
3.9.3.4 Kriseninterventionen Kriseninterventionen sind kurzfristige professionelle Hilfen die in Akutsituationen für Menschen mit psychischen Störungen und Suchterkrankungen geleistet werden. Sie erfolgen bei schwerwiegenden individuellen Notlagen, Rückfällen und eskalierenden Konflikten. Ziel einer Krisenintervention ist es, durch eine sensible fachliche Intervention möglichst eine freiwillige Behandlungsbereitschaft zu erreichen und Zwangsmaßnahmen abzuwenden. In 2015 erfolgten durch den SpDi insgesamt 173 Kriseninterventionen, davon 38 nach dem BbgPsychKG. Im Vergleich zu 2014 fanden rund 19 % mehr Kriseninterventionen statt. Tatsächliche Unterbringungen nach dem BbgPsychKG erfolgten in acht Fällen, drei mehr als in 2014.
240
224
220 200
173
163
180
146
160 140 120 100
2012
2013
2014
2015
Abbildung 86: Entwicklung der Anzahl der Kriseninterventionen in den Jahren 2012 bis 2015
3.9.4 Gerontopsychiatrische Betreuung Die gerontopsychiatrische Betreuung beinhaltet die Betreuung und Beratung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Alter ab 55 Jahre. Das sind beispielsweise Demenzen oder Depressionen. Wegen des demographischen Wandels nimmt die Bedeutung dieses Fachgebietes zu. Seit 2012 steigt die Anzahl an zu betreuenden gerontopsychiatrischen Klienten an. Im Vergleich zum letzten Jahr ist diese um zwei Prozent gestiegen. 400
375
382
2014
2015
330
350 300 250
209
200 150 100
2012
2013
Abbildung 87: Entwicklungsverlauf der Anzahl an gerontopsychiatrischen Klienten von 2012 bis 2015
Hausbesuche bei gerontopsychiatrischen Patienten nehmen über 20 % der Gesamtleistung im SpDi ein. Beratungen im Amt und am Telefon liegen bei jeweils fünf Prozent Anteil an der Gesamtleistung.
140
Gerontopsychiatrie
Sonstige Klienten
Beratungen 221 im Amt
3856
n= 4.077
Telefonate 690
10841
n= 11.531
Hausbesuche
214 0%
669 20%
40%
n= 883
60%
80%
100%
Abbildung 88: Anteil der Leistungen bei gerontopsychiatrischen Klienten an der Gesamtleistung des SpDi in 2015
Regional betrachtet, hat Ludwigsfelde das höchste Aufkommen an gerontopsychiatrischen Leistungen.
Hausbesuche
300
Telefonate
Beratungen im Amt 249
250
200
170
100
50
137
134
150
78
75
84
49
42 22
75
10
0
Luckenwalde
Jüterbog
Zossen
Ludwigsfelde
Abbildung 89: Anzahl der Leistungen für gerontopsychiatrische Klienten nach Standorten
141
3.9.5
Betreuung von Klienten mit Vermittlungshemmnissen des Jobcenters
Auch im Jahr 2015 hat der SpDi Beratungsleistungen entsprechend §16a SGB II zusätzlich zu den bereits genannten Arbeitsaufgaben für das örtliche Jobcenter erbracht. Erwerbsfähige Hilfsbedürftige mit psychosozialen Problemen und mit Sucherkrankungen wurden im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung durch den SpDi betreut, um eine Vermittlung auf den ersten und zweiten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Insgesamt wurden vom SpDi 120 Klienten nach §16a SGB II betreut, das entspricht 16 % weniger Klienten als im Vorjahr (2014 = 143). Die Anzahl an Erwachsenen mit psychischen Störungen und Suchtpatienten ist annähernd gleich.
Alkohol- und Drogenabhängigkeit
Erwachsenenpsychiatrie
100% 90% 80% 70%
75
57
68
63
2014
2015
60% 50% 40% 30% 20% 10% 0%
Abbildung 90: Anteil psychiatrischer und suchtkranker Klienten nach §16a SGB II in 2014 und 2015
3.9.6
Weitere sozialpädagogische und psychologische Tätigkeiten
Tabelle 35: Übersicht der sonstigen Tätigkeiten des SpDi im Vergleich 2013 bis 2015
Tätigkeit Sozialberichte Stellungnahmen (Gericht, ARGE, Polizei) MPU-Bescheinigungen AEB-Antrag psychisch Kranke BetreuungsSuchtkranke anregungen ARGE Supervision Weiterbildung Öffentlichkeitsarbeit Gruppenarbeit
2015 63 67 11 50 34 6 0 53 28 46 130
2014 49 65 18 54 47 10 1 46 22 23 78
2013 27 52 21 66 40 10 0 57 28 23 128
Trend
142
3.9.7
Öffentlichkeitsarbeit
Mitarbeiter des SpDi nehmen regelmäßig an den Arbeitskreisen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft und an den Treffen des Netzwerk Demenz TF und deren Veranstaltungen teil. Mit den regionalen zuständigen Aufnahmekliniken werden Kooperationstreffen organisiert und durchgeführt, um die Zusammenarbeit mit Kliniken, Notärzten, Sanitätern und der Polizei zu stärken. Ebenso wurde die Arbeitsberatung mit dem Jobcenter organisiert. Zusammenfassung Im Jahr 2015 wurden im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) 21 % mehr Klienten betreut, als noch im Vorjahr. Insgesamt überwiegen Klienten mit psychiatrischen Störungen gegenüber den Suchtpatienten. Es wurden jedoch 25 % mehr Suchtkranke betreut und 18 % mehr psychisch Kranke als noch im Vorjahr. Telefonische Beratungen und Beratungen im Amt machen 88 % der Gesamtleistung im Jahr 2015 aus. Die meisten telefonischen Beratungen werden im Süden des Landkreises (Jüterbog/Dahme) geführt. Hausbesuche sind um sechs Prozent gestiegen. In Luckenwalde fanden 61 % mehr Hausbesuche im Vergleich zum Vorjahr statt. Besucht wurden vor allem psychisch kranke und gerontopsychiatrische Klienten. Die Anzahl der gerontopsychiatrischen Klienten ist um zwei Prozent gestiegen, ein besonders hoher Arbeitsaufwand ist in diesem Bereich in Ludwigsfelde zu verzeichnen. Der Anteil der Hausbesuche im gerontopsychiatrischen Bereich macht mittlerweile 20 % der gesamten Hausbesuche in 2015 aus. Die Zahl der Kriseninterventionen stieg an und es gab drei Unterbringungen nach dem BbgPsychKG mehr als in 2014. Jeder Mitarbeiter betreute 2015 im Durchschnitt 176 Klienten. Insgesamt ist ein deutlicher Anstieg der Arbeitsleistung der Mitarbeiter zu verzeichnen. Besonders psychisch kranke Klienten benötigen eine intensivere und längerfristige sozialpädagogische Betreuung seitens der Sozialarbeiter.
143
Gesundheitsamt
Bericht des Gesundheitsamtes des Landkreises Teltow-Fläming 2015 Teil II
Kreisverwaltung / Gesundheitsamt Rüdiger Lehmann, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde Tel: (03371) 608-3800, Fax: (03371) 608-9050 E-Mail:
[email protected]
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit - Referat Gesundheitsberichterstattung
Untersuchungen von Kindern im Alter von 30 bis 42 Monaten Landkreis Teltow-Fläming 2014/2015
Standardtabellen
Analyse: Karin Lüdecke, Dr. Gabriele Ellsäßer August 2016
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg - Abteilung Gesundheit Leitung Dr. Gabriele Ellsäßer Wünsdorfer Platz 3 15806 Zossen Tel.: 033702/71106 Fax: 033702/71101
www.lavg.brandenburg.de www.gesundheitsplattform.brandenburg.de
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Untersuchung von Kindern im Alter von 30 bis 42 Monaten im Landkreis Teltow-Fläming 2014/2015
Tabellennummer
Inhalt
Seite
1
Familienstruktur, Erwerbstätigkeit, Muttersprache, Netzwerk "Gesunde Kinder"........................................... 2
2
Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen........................................................................................... 6
3
Rangfolge der Befunde ........................................................................................................... 7
4
Medizinisch relevante Befunde, in Behandlung und Überweisung ................................................................ 8
5
Medizinisch relevante Befunde nach Geschlecht............................................................................................ 9
6
Kinder mit chronischen Erkrankungen ........................................................................................................... 10
7
Entwicklungsdiagnostik bei Kindern im Alter von 30 bis 36 Monaten............................................................. 11
8
Entwicklungsdiagnostik bei Kindern im Alter von 36 bis 42 Monaten............................................................. 15
9
Förderbedarf und Betreuungscontrolling......................................................................................................... 19
10
Betreuungscontrolling: Beobachtung und Handlungsbedarf........................................................................... 20
11
Impfquoten..........................................................................................................................
12
Unfälle nach Ort und Verletzungsart........................................................................................................... 23
Anhang
Definition medizinisch relevanter Befunde und chronischer Erkrankungen
21
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming
Tabelle 1 Untersuchte Kinder, Geschlecht und Alter
N = 661
Untersuchte Kinder
400
Alter: 30- Alter: 37Insgesamt 36 Monate 42 Monate Jungen
173
160
333
Mädchen
174
154
328
Insgesamt
347
314
661
350 300
Mädchen 174
250
Mädchen 154
200 150 100
Jungen 173
Jungen 160
30-36 Monate
37-42 Monate
50 0
Familienstruktur Anzahl der Kinder im Haushalt Anzahl
in %
1 Kind
266
41,7%
2 Kinder
270
42,3%
3 oder mehr Kinder
102
16,0%
638
100,0%
1 Kind
2 Kinder 3 oder mehr Kinder 0%
10% 20% 30% 40% 50% 60%
Anzahl der Erwachsenen im Haushalt Anzahl 1 Erwachsener /Alleinerziehend 2 Erwachsene 3 oder mehr Erwachsene
in %
91
14,3%
512
80,6%
32
5,0%
635
100,0%
1 Erwachsener /Alleinerziehend
2 Erwachsene
3 oder mehr Erwachsene 0%
Seite 2
50%
100%
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Kinder und Eltern 2 oder mehr Erwachsene
Alleinerziehende Anzahl Anzahl der Kinder im Haushalt 1 Kind 2 Kinder 3 oder mehr Kinder insgesamt
44 27 20 91
in %
Anzahl
48,4% 29,7% 22,0% 100,0%
220 242 105 567
in % 38,8% 42,7% 18,5% 100,0%
Eltern und Kinder 60% 50% Einzelkind
40% 2 Kinder
30% 20%
3/mehr Kinder
10% 0% Alleinerziehende
Elternpaare
Erwerbstätigkeit der Eltern 2 oder mehr Erwachsene
Alleinerziehende Anzahl
in %
Anzahl
in %
Insgesamt Anzahl
in %
mindestens ein Elternteil ist erwerbstätig Ja
51
59,3%
509
94,8%
563
89,9%
Nein
35
40,7%
28
5,2%
63
10,1%
Erwerbstätigkeit der Eltern 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0%
mind. ein Elternteil ist erwerbstätig
Eltern sind nicht erwerbstätig
Alleinerziehende
Elternpaare
Insgesamt
Seite 3
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Muttersprache 2 oder mehr Erwachsene
Alleinerziehende Anzahl
in %
Anzahl
in %
Insgesamt Anzahl
in %
Muttersprache des Kindes Deutsch
86
95,6%
516
94,3%
604
94,4%
Nichtdeutsch
1
1,1%
4
0,7%
6
0,9%
Zweisprachig
3
3,3%
27
4,9%
30
4,7%
Muttersprache des Kindes 6,0% 5,0%
Muttersprache nicht deutsch
4,0% 3,0%
Kind wächst zweisprachig auf
2,0% 1,0% 0,0% Alleinerziehende
Elternpaare
Insgesamt
Seite 4
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Betreuung im Netzwerk "Gesunde Kinder" 2 oder mehr Erwachsene
Alleinerziehende Anzahl
in %
Anzahl
in %
Insgesamt Anzahl
in %
Betreuung im Netzwerk Nein
79
90,8%
495
93,6%
577
93,2%
weniger als ein Jahr
2
2,3%
4
0,8%
6
1,0%
mindestens 1 Jahr
1
1,1%
5
0,9%
6
1,0%
mindestens 2 Jahre
2
2,3%
16
3,0%
18
2,9%
mindestens 3 Jahre
3
3,4%
9
1,7%
12
1,9%
Betreuung im Netzwerk "Gesunde Kinder" 4,0% weniger als ein Jahr
3,5%
3,0%
mindestens 1 Jahr
2,5%
mindestens 2 Jahre
2,0% mindestens 3 Jahre
1,5% 1,0% 0,5% 0,0% Alleinerziehende
Elternpaare
Insgesamt
Seite 5
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis TeltowFläming
Tabelle 2 Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen alle Kinder
Erwerbstätigkeit der Eltern Mindestens ein Eltern sind Elternteil ist nicht erwerbstätig erwerbstätig
Untersuchte Kinder / mit Angaben U-Heft hat vorgelegen - Anzahl U-Heft hat vorgelegen - in % U-Untersuchungen U1 ist erfolgt U2 ist erfolgt U3 ist erfolgt U4 ist erfolgt U5 ist erfolgt U6 ist erfolgt U1 bis U6 vollständig U7 ist erfolgt U1 bis U7 vollständig Kinder im Alter ab 37 Monate mit U-Heft U7a ist erfolgt
U1 bis U7a vollständig
Muttersprache des Kindes deutsch
nichtdeutsch/ bilingual
N = 661
N = 563
N = 63
N = 604
N = 36
569 86,1%
488 86,7%
54 85,7%
529 87,6%
26 72,2%
99,5% 99,3% 99,5% 99,3% 99,1% 99,3% 98,2% 95,6% 94,4%
99,4% 99,2% 99,4% 99,4% 99,2% 99,6% 98,4% 96,1% 94,9%
100,0% 100,0% 100,0% 98,1% 98,1% 96,3% 96,3% 90,7% 88,9%
99,6% 99,4% 99,6% 99,4% 99,2% 99,4% 98,3% 95,7% 94,5%
96,2% 96,2% 96,2% 96,2% 96,2% 96,2% 96,2% 96,2% 92,3%
N = 263
N = 220
N = 29
N = 242
N = 14
83,7% 82,5%
84,1% 82,7%
82,8% 82,8%
84,3% 83,5%
78,6% 71,4%
Vorsorgeuntersuchungen und Netzwerke "Gesunde Kinder"
Kinder mit Angaben zu Netzwerkbetreuung U-Heft hat vorgelegen - Anzahl U-Heft hat vorgelegen - in % U-Untersuchungen U1 ist erfolgt U2 ist erfolgt U3 ist erfolgt U4 ist erfolgt U5 ist erfolgt U6 ist erfolgt
U1 bis U6 vollständig U7 ist erfolgt U1 bis U7 vollständig Kinder im Alter ab 37 Monate mit U-Heft U7a ist erfolgt
U1 bis U7a vollständig
Keine Betreuung
Betreuung in einem Netzwerk "Gesunde Kinder"
gesamt
weniger als ein mindestens 1 mindestens 2 mindestens 3 Jahr Jahr Jahre Jahre
N = 577
N=6
N=6
N = 18
N = 12
502 87,0%
4 66,7%
6 100,0%
16 88,9%
12 100,0%
86,7% 86,5% 86,5% 86,3% 86,1% 86,3% 85,4% 83,9% 82,8%
66,7% 66,7% 66,7% 66,7% 66,7% 66,7% 66,7% 33,3% 33,3%
100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 83,3% 83,3%
88,9% 88,9% 88,9% 88,9% 88,9% 88,9% 88,9% 77,8% 77,8%
100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0%
N = 225
N=2
N=3
N=7
N=9
82,7% 81,3%
50,0% 50,0%
100,0% 100,0%
100,0% 100,0%
100,0% 100,0%
Seite 6
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming
Tabelle 3 Rangfolge der Befunde 2015 (Rang orientiert an Land Brandenburg)
Rang 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10 . 11 . 12 . 13 . 14 . 15 . 16 . 17 . 18 . 19 .
Land Brandenburg Anzahl in % N = 13.636
Befund Sprach-, Sprechstörungen Atopische Dermatitis Visuelle Wahrnehmungsstörungen Allgemeine Entwicklungsstörungen Störungen der Feinmotorik Asthma bronchiale Emotionale soziale Störungen Bewegungsstörungen Allergische Rhinitis Erhebliches Untergewicht Adipositas Lageanomalie des Hodens* Kleinwuchs Nahrungsmittelallergie Hochwuchs Nävi Erkrankungen und Anomalien der Nieren und Harnwege Intelligenzdefizite Epilepsie
Landkreis TeltowFläming Anzahl in % N = 661
2.134 1.463 1.062 804 700 546 493 480 403 376 232 62 108 94 65 56
15,6 10,7 7,8 5,9 5,1 4,0 3,6 3,5 3,0 2,9 1,8 0,9 0,8 0,7 0,5 0,4
88 60 16 42 25 21 11 24 14 14 14 5 5 3 6 3
13,3 9,1 2,4 6,4 3,8 3,2 1,7 3,6 2,1 2,3 2,3 1,5 0,8 0,5 1,0 0,5
52
0,4
3
0,5
34 25
0,2 0,2
1 0
0,2 0,0
* Quote berechnet auf Jungen
15,6% 13,3%
Sprach-, Sprechstörungen 10,7% 9,1%
Neurodermitis Visuelle Wahrnehmungsstörungen
7,8%
2,4%
Allgemeine Entwicklungsstörungen
5,9% 6,4% 5,1% 3,8%
Störungen der Feinmotorik emotionale soziale Störungen Bewegungsstörungen
3,6% 1,7%
Land
3,5%
Kreis
3,6% 0%
2%
4%
6%
Seite 7
8%
10%
12%
14%
16%
18%
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming
Tabelle 4 Medizinisch relevante Befunde, in Behandlung und Überweisung Befund
in Behandlung
Überweisung
Erstdiagnose
in % untersuchter Kinder Entwicklungsauffälligkeiten
17,7%
6,1%
6,5%
6,4%
davon Sprach- und Sprachstörungen
13,3%
4,2%
4,1%
3,9%
Visuelle Wahrnehmungsstörungen
2,4%
0,6%
0,5%
0,5%
Störungen der Feinmotorik
3,8%
1,1%
1,7%
1,7%
Bewegungsstörungen
3,6%
1,5%
1,7%
1,5%
allgemeine Entwicklungsstörung
6,4%
2,0%
4,4%
4,4%
Emotionale soziale Störungen
1,7%
0,5%
0,5%
0,5%
Allergien (Arztdiagnosen)
12,7%
4,8%
0,2%
0,2%
davon Atopische Dermatitis (Neurodermitis)
9,1%
3,9%
0,2%
0,2%
Allergische Atemwegserkrankungen
4,7%
1,5%
0,0%
0,0%
davon
Allergische Rhinitis
2,1%
0,0%
0,0%
0,0%
Asthma bronchiale
3,2%
1,5%
0,0%
0,0%
0,5%
0,3%
0,0%
0,0%
Adipositas
2,3%
0,0%
0,2%
0,0%
Lageanomalie des Hodens (in % untersuchter Jungen)
1,5%
0,6%
0,9%
0,9%
Sonstige medizinisch relevante Befunde
0,5%
0,5%
0,0%
0,0%
dar.
0,5%
0,5%
0,0%
0,0%
29,5%
11,3%
7,3%
7,1%
Nahrungsmittelallergie
Erkrankungen der Nieren und Harnwege
Medizinisch relevante Befunde insgesamt
Anmerkungen: Eine Befundung der Seh- und Hörfähigkeiten wird in dieser Altersgruppe nicht vorgenommen Als erstmals diagnostiziert (Erstdiagnosen) gilt ein Befund, wenn das Kind nicht in Behandlung ist und zur ärztlichen Behandlung überwiesen wurde
Seite 8
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming
Tabelle 5 Medizinisch relevante Befunde nach Geschlecht Jungen
Mädchen
Alter: 30-36 Monate
Alter: 37-42 Monate
N = 333
N = 328
N = 347
N = 314
in % untersuchter Kinder der Altersgruppe
in % untersuchter Kinder der Altersgruppe
in % in % untersuchter untersuchter Jungen Mädchen Entwicklungsauffälligkeiten
24,0%
11,3%
15,6%
20,1%
davon Sprach- und Sprachstörungen
17,4%
9,1%
12,1%
14,6%
Visuelle Wahrnehmungsstörungen
3,3%
1,5%
2,0%
2,9%
Störungen der Feinmotorik
6,3%
1,2%
1,4%
6,4%
Bewegungsstörungen
6,0%
1,2%
2,3%
5,1%
allgemeine Entwicklungsstörung
8,1%
4,6%
4,6%
8,3%
Emotionale soziale Störungen
2,1%
1,2%
1,2%
2,2%
Allergien
12,9%
12,5%
13,0%
12,4%
davon Atopische Dermatitis (Neurodermitis)
8,7%
9,5%
9,8%
8,3%
Allergische Atemwegserkrankungen
6,0%
3,4%
3,7%
5,7%
davon Allergische Rhinitis
2,4%
1,8%
1,7%
2,5%
Asthma bronchiale
4,2%
2,1%
2,6%
3,8%
0,3%
0,6%
0,6%
0,3%
Adipositas
1,0%
3,6%
1,9%
2,7%
Lageanomalie des Hodens (in % untersuchter Jungen)
1,5%
-
0,6%
1,0%
Sonstige medizinisch relevante Befunde
0,0%
0,9%
0,3%
0,6%
dar.
0,0%
0,9%
0,3%
0,6%
33,6%
25,3%
28,5%
30,6%
Nahrungsmittelallergie
Erkrankungen der Nieren und Harnwege
Medizinisch relevante Befunde insgesamt
Bef - Befund iBeh - in Behandlung Üw - Überweisung Ed - Erstdiagnose
Seite 9
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis TeltowFläming
Tabelle 6 Kinder mit chronischen Erkrankungen * Untersuchte Kinder insgesamt
N = 661 Kinder mit Befund
Befund
Anzahl
je 1.000**
emotionale/soziale Störungen
3
4,54
Neurodermitis
1
1,51
Nahrungsmittelallergie
3
4,54
Rezidivierende Nieren/Harnwegserkrankungen
3
4,54
Epilepsie
0
0,00
Asthma bronchiale
1
1,51
Intelligenzdefizite
1
1,51
11
16,64
Kinder mit chronischen Erkrankungen in Behandlung
8
12,10
Kinder mit chronischen Erkrankungen - Überweisung
2
3,03
Kinder mit chronischen Erkrankungen - mit Förderbedarf
2
3,03
Kinder mit chronischen Erkrankungen - im Betreuungscontrolling
5
7,56
Kinder mit chronischen Erkrankungen
* Definition siehe Anlage ** je 1.000 untersuchter Kinder
Diese Tabelle ist aufgrund der teilweise sehr kleinen Zahlen nur eingeschränkt interpretierbar und vergleichbar
Chronische Erkrankungen bei kleinen Kindern (30-42 Monate alt) je 1.000 untersuchter Kinder
emotionale/soziale Störungen Nahrungsmittelallergie Intelligenzdefizite Rezidivierende Nieren/Harnwegserkrankungen Epilepsie Asthma bronchiale Neurodermitis
0,0
1,0
2,0
Seite 10
3,0
4,0
5,0
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming
Tabelle 7 Entwicklungsdiagnostik bei Kindern im Alter 30 bis 36 Monate Grobmotorik - Tests und Befund 1. hüpft auf der Stelle und mit beiden Beinen vorwärts ohne Hinfallen
2. geht fünf Schritte auf Zehenspitzen 3. sicheres schnelles Laufen mit deutlichem Armschwung, Ausweichen vor Hindernissen, plötzliches Anhalten möglich. Alter der Kinder: 30 bis 36 Monate
Alle Kinder N=347 Anzahl
Grobmotoriktests unauffällig (2 unauffällige Tests)
in %
Jungen
N=173
Mädchen
N=174
Anzahl
in %
Anzahl
in %
221
63,7%
106
61,3%
115
66,1%
4
1,2%
2
1,2%
2
1,1%
Grobmotoriktests nicht durchgeführt/ nicht durchführbar/ nicht zu beurteilen
122
35,2%
65
37,6%
57
32,8%
Befund Grobmotorische Störungen
8
2,3%
4
2,3%
4
2,3%
1
0,3%
0
0,0%
1
0,6%
3
0,9%
2
1,2%
1
0,6%
Grobmotoriktests auffällig (2 auffällige Tests)
darunter auffällig im Test Auffällig im Test und ohne Befund
Alter 30 bis 36 Monate Feinmotorik - Tests und Befund
1. baut einen Turm aus mehr als 8 Würfeln (Kantenlänge 3 cm) 2. Buch- oder Katalogseiten werden einzeln sauber umgeblättert 3. Versuch, mit Kinderschere zu schneiden: die Schere wird mit einer Hand gehalten Alter der Kinder: 30 bis 36 Monate
Alle Kinder N=347 Anzahl
Feinmotoriktests unauffällig (2 unauffällige Tests) Feinmotoriktests auffällig (2 auffällige Tests) Feinmotoriktests nicht durchgeführt/ nicht durchführbar/ nicht zu beurteilen Befund Störung der Feinmotorik darunter auffällig im Test Auffällig im Test und ohne Befund
in %
Jungen
N=173
Mädchen
N=174
Anzahl
in %
Anzahl
in %
295
85,0%
145
83,8%
150
86,2%
7
2,0%
5
2,9%
2
1,1%
45
13,0%
23
13,3%
22
12,6%
5 2 5
1,4% 0,6% 1,4%
3 0 5
1,7% 0,0% 2,9%
2 2 0
1,1% 1,1% 0,0%
Seite 11
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming
Tabelle 7 Entwicklungsdiagnostik bei Kindern im Alter 30 bis 36 Monate Visuelle Wahrnehmung - Tests und Befund 1. sortiert einfarbige Scheiben nach 3 Größen 2. sortiert 3 von 4 verschiedenfarbigen Würfeln nach Farbe
3. legt ein Quadrat aus 4 Würfeln nach
Alter der Kinder: 30 bis 38 Monate
Alle Kinder N=453 Anzahl
Visuelle Wahrnehmung unauffällig (2 unauffällige Tests)
in %
Jungen
N=235
Mädchen
N=218
Anzahl
in %
Anzahl
in %
364
80,4%
188
80,0%
176
80,7%
Visuelle Wahrnehmung auffällig (2 auffällige Tests)
15
3,3%
10
4,3%
5
2,3%
Tests nicht durchgeführt/ nicht durchführbar/ nicht zu beurteilen
74
16,3%
37
15,7%
37
17,0%
Befund Visuelle Wahrnehmungsstörung
11
2,4%
8
3,4%
3
1,4%
4
0,9%
3
1,3%
1
0,5%
11
2,4%
7
3,0%
4
1,8%
darunter auffällig im Test Auffällig im Test und ohne Befund
Seite 12
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming
Tabelle 7 Entwicklungsdiagnostik bei Kindern im Alter 30 bis 36 Monate Sprachentwicklung - Tests und Befund
Expressive Sprache 1. spricht mindestens Dreiwort-Sätze (mit Adjektiven, Adverbien, Artikeln)
2. benennt Bilder und Objekte (Stuhl, Haus, Schaukel, Baum, Apfel, Schere); bei drei nicht benannten Objekten ist das Item nicht gelöst Rezeptive Sprache 1. erkennt zwei Bewegungsarten auf den Testbildern Vogel, Auto, Fisch (was fliegt, fährt, schwimmt? 2 Antworten richtig) 2. versteht mindestens 2 von 4 Präpositionen (auf, unter, neben, hinter)
Alter der Kinder: 30 bis 36 Monate
Alle Kinder N=333 Anzahl
Sprachentwicklung unauffällig (3 gelöste Aufgaben)
in %
Jungen
N=167
Mädchen
N=166
Anzahl
in %
Anzahl
in %
253
76,0%
124
74,3%
129
77,7%
Sprachentwicklung auffällig
37
11,1%
23
13,8%
14
8,4%
- beide Tests expressive Sprache auffällig
11
3,3%
8
4,8%
3
1,8%
- beide Tests rezeptive Sprache auffällig
7
2,1%
3
1,8%
4
2,4%
- alle Tests auffällig - je ein Test rezeptive und expressive Sprache auffällig Tests nicht durchgeführt/ nicht durchführbar/ nicht zu beurteilen
8
2,4%
5
3,0%
3
1,8%
11
3,3%
7
4,2%
4
2,4%
43
12,9%
20
12,0%
23
13,9%
42
12,6%
27
16,2%
15
9,0%
23
6,9%
16
9,6%
7
4,2%
14
4,2%
7
4,2%
7
4,2%
Befund Sprachstörung darunter auffällig im Test Auffällig im Test und ohne Befund
Seite 13
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming
Tabelle 7 Entwicklungsdiagnostik bei Kindern im Alter 30 bis 36 Monate
Entwicklungsauffälligkeiten insgesamt Alter der Kinder: 30 bis 36 Monate
Alle Kinder N=339 Anzahl
Kinder mit mindestens einem auffälligem Test davon
in %
Jungen
N=173
Mädchen
N=166
Anzahl
in %
Anzahl
in %
44
13,0%
28
16,2%
16
9,6%
- auffällig in einem Test
35
10,3%
22
12,7%
13
7,8%
- auffällig in zwei Tests
5
1,5%
4
2,3%
1
0,6%
- auffällig in drei Tests
2
0,6%
1
0,6%
1
0,6%
- auffällig in allen Tests
2
0,6%
1
0,6%
1
0,6%
37
10,9%
24
13,9%
13
7,8%
7
2,1%
4
2,3%
3
1,8%
Kinder mit mindestens einem auffälligem Test davon im Betreuungscontrolling nicht im Betreuungscontrolling
Kinder mit auffälligen Tests
Kinder mit auffälligen Tests im Betreuungscontrolling
26%
26%
24%
24%
22%
22%
20%
20%
18%
18%
16% 14%
0,6% 0,6% 2,3%
auffällig in allen Tests
12% 10%
0,6% 0,6% 0,6%
8% 6%
auffällig in 2 Tests
12,7%
4%
auffällig in 3 Tests
7,8%
2%
auffällig in einem Test
0% Jungen
16%
14%
nicht im BC 2,3%
12% 10% 8% 6%
im BC 13,9%
nicht im BC 1,8% im BC 7,8%
4% 2% 0%
Mädchen
Jungen
Seite 14
Mädchen
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming
Tabelle 8 Entwicklungsdiagnostik bei Kindern im Alter 37 bis 42 Monate Grobmotorik - Tests und Befund 1. hüpft beidbeinig über 20 cm breites Papierblatt (DIN A4) 2. steht 1 Sekunde auf einem Bein 3. geht auf einer Treppe 3 Stufen abwärts im Erwachsenenschritt, Abstützen an Wand oder Geländer Alter der Kinder: 37 bis 42 Monate
Alle Kinder
N = 314
Jungen
N = 160
Mädchen
N = 154
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Grobmotoriktests unauffällig (2 unauffällige Tests)
232
73,9%
115
71,9%
117
76,0%
7
2,2%
4
2,5%
3
1,9%
Grobmotoriktests nicht durchgeführt/ nicht durchführbar/ nicht zu beurteilen
75
23,9%
41
25,6%
34
22,1%
Befund Grobmotorische Störungen
16
5,1%
16
10,0%
0
0,0%
1
0,3%
1
0,6%
0
0,0%
6
1,9%
3
1,9%
3
1,9%
Grobmotoriktests auffällig (2 auffällige Tests)
darunter auffällig im Test Auffällig im Test und ohne Befund
Alter 37 bis 42 Monate Feinmotorik - Tests und Befund 1. baut mit 3 Spielklötzen Brücke nach
2. sicherer, gezielter und sinnvoll eingesetzter Dreifingergriff für kleine Gegenstände 3. hält den Stift in der bevorzugten Hand mit Daumen und ersten Fingern mit guter Kontrolle der Zeichenbewegungen Alter der Kinder: 37 bis 42 Monate Feinmotoriktests unauffällig (2 unauffällige Tests)
Alle Kinder
N = 314
Jungen
N = 160
Mädchen
N = 154
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
246
78,3%
115
71,9%
131
85,1%
Feinmotoriktests auffällig (2 auffällige Tests)
29
9,2%
25
15,6%
4
2,6%
Feinmotoriktests nicht durchgeführt/ nicht durchführbar/ nicht zu beurteilen
39
12,4%
20
12,5%
19
12,3%
Befund Störung der Feinmotorik
20
6,4%
18
11,3%
2
1,3%
11
3,5%
11
6,9%
0
0,0%
18
5,7%
14
8,8%
4
2,6%
darunter auffällig im Test Auffällig im Test und ohne Befund
Seite 15
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming
Tabelle 8 Entwicklungsdiagnostik bei Kindern im Alter 37 bis 42 Monate Alter 37 bis 42 Monate Visuelle Wahrnehmung - Tests und Befund 1. zeichnet einen Menschen (Kopffüßler, 3 Teile) 2. baut mit 6 Würfeln eine dreistufige Treppe (nach Demonstration) 3. erkennt die „längste“ von drei Linien
Alter der Kinder: 39 bis 42 Monate Visuelle Wahrnehmung unauffällig (2 unauffällige Tests)
Alle Kinder
N = 208
Jungen
N = 98
Mädchen
N = 110
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
126
60,6%
52
53,1%
74
67,3%
Visuelle Wahrnehmung auffällig (2 auffällige Tests)
48
23,1%
27
27,6%
21
19,1%
Tests nicht durchgeführt/ nicht durchführbar/ nicht zu beurteilen
34
16,3%
19
19,4%
15
13,6%
5
2,4%
3
3,1%
2
1,8%
5
2,4%
3
3,1%
2
1,8%
43
20,7%
24
24,5%
19
17,3%
Befund Visuelle Wahrnehmungsstörung darunter auffällig im Test Auffällig im Test und ohne Befund
Seite 16
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming
Tabelle 8 Entwicklungsdiagnostik bei Kindern im Alter 37 bis 42 Monate Sprachentwicklung - Tests und Befund Expressive Sprache 1. spricht spontan Fünfwort-Sätze 2. benennt die Bildvorlagen im Plural: Bälle, Blumen, Bäume (2 richtig) Rezeptive Sprache 1. antwortet mit entsprechendem Tätigkeitswort auf die Fragen: Was machst Du, wenn Du müde/ hungrig/ schmutzig bist? 2. antwortet richtig auf die Frage: Bist Du ein Junge oder ein Mädchen?
Alter der Kinder: 37 bis 42 Monate Sprachentwicklung unauffällig (3 gelöste Aufgaben) Sprachentwicklung auffällig
Alle Kinder
N = 305
Jungen
N = 156
Mädchen
N = 149
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
210
68,9%
95
60,9%
115
77,2%
49
16,1%
34
21,8%
15
10,1%
26
8,5%
16
10,3%
10
6,7%
5
1,6%
4
2,6%
1
0,7%
10
3,3%
10
6,4%
0
0,0%
- je ein Test rezeptive und expressive Sprache auffällig
8
2,6%
4
2,6%
4
2,7%
Tests nicht durchgeführt/ nicht durchführbar/ nicht zu beurteilen
42
13,8%
25
16,0%
17
11,4%
Befund Sprachstörung
46
15,1%
31
19,9%
15
10,1%
27
8,9%
19
12,2%
8
5,4%
22
7,2%
15
9,6%
7
4,7%
- beide Tests expressive Sprache auffällig - beide Tests rezeptive Sprache auffällig - alle Tests auffällig
darunter auffällig im Test Auffällig im Test und ohne Befund
Seite 17
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming
Tabelle 8 Entwicklungsdiagnostik bei Kindern im Alter 37 bis 42 Monate
Entwicklungsauffälligkeiten insgesamt Alter der Kinder: 37 bis 42 Monate
Alle Kinder
N = 305
Jungen
N = 156
Mädchen
N = 149
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Kinder mit mindestens einem auffälligem Test davon
95
31,1%
61
39,1%
34
22,8%
- auffällig in einem Test
64
21,0%
37
23,7%
27
18,1%
- auffällig in zwei Tests
24
7,9%
19
12,2%
5
3,4%
- auffällig in drei Tests
7
2,3%
5
3,2%
2
1,3%
- auffällig in allen Tests
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
64
21,0%
45
28,8%
19
12,8%
31
10,2%
16
10,3%
15
10,1%
Kinder mit mindestens einem auffälligem Test davon im Betreuungscontrolling nicht im Betreuungscontrolling
Kinder mit auffälligen Tests
Kinder mit auffälligen Tests im Betreuungscontrolling
45% 40%
45% 40%
0,0% 3,2%
35% 30%
35% 30%
12,2%
25% 0,0% 1,3% 3,4%
20% 15% 10%
auffällig in allen Tests auffällig in 3 Tests
25% 20% 15%
23,7% 18,1%
5%
auffällig in 2 Tests auffällig in einem Test
0% Jungen
nicht im BC 10,3%
im BC 28,8%
nicht im BC 10,1%
10% im BC 12,8%
5% 0%
Mädchen
Jungen
Seite 18
Mädchen
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis TeltowFläming
Tabelle 9
Förderbedarf und Betreuungscontrolling Betreuungscontrolling ist ein Instrument der Beobachtung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Land Brandenburg. Werden bei den Untersuchungen durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst gesundheitliche Auffälligkeiten festgestellt, die die Entwicklung des Kindes wesentlich beeinträchtigen, soll der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ein sogenanntes Betreuungscontrolling durchführen. Er soll dafür Sorge tragen, dass diese Kinder tatsächlich die notwendigen therapeutischen bzw. Fördermaßnahmen erhalten. Dokumentiert werden soll dies durch Festlegung von Fördermassnahmen und durch eine Wiedervorlage, die der Überprüfung der Wirksamkeit der Förderung gwährleisten soll. Besonderes Augenmerk gilt Kita-Kindern und Einschüler.
Angaben zur Förderung/Förderbedarf
alle Kinder
Jungen
Mädchen
Kinder sind optimal versorgt
5,1%
6,9%
3,4%
a) nicht ausreichend medizinisch-therapeutisch versorgt
0,5%
0,3%
0,6%
b) nicht ausreichend gefördert
0,8%
0,9%
0,6%
c) nicht medizinisch versorgt
6,5%
8,4%
4,6%
d) nicht gefördert
6,4%
8,1%
4,6%
Förderbedarf insgesamt (a,b,d)
6,5%
8,1%
4,9%
100,0%
100,0%
100,0%
6,5%
8,1%
4,9%
Kindern im Alter von 30-42 Monaten:
Wiedervorlage Wiedervorlage bei Kindern mit Förderbedarf
Erläuterung optimal versorgt: kein Förderbedarf Derzeit Logopädie und/oder Physiotherapie und/oder Ergotherapie und/oder heilpädagogische Frühförderung und/oder psychologische Behandlung und kein Handlungsbedarf a) nicht ausreichend medizinisch-therapeutisch versorgt: Förderbedarf Derzeit Logopädie und/oder Physiotherapie und/oder Ergotherapie und/oder heilpädagogische Frühförderung und/oder psychologische Behandlung und Handlungsbedarf: Logpädie und/oder Ergotherapie und/oder Physiotherapie b) nicht ausreichend gefördert Förderbedarf Derzeit Logopädie und/oder Physiotherapie und/oder Ergotherapie und/oder psychologische Behandlung und keine heilpädagogische Frühförderung und Handlungsbedarf: Frühförderung c) nicht ausreichend medizinisch versorgt kein Förderbedarf Derzeit nicht in ärztlicher Behandlung und Handlungsbedarf: psychologisch/psychiatrische Klärung und/oder pädagogische Klärung und/oder ärztliche Behandlung d) nicht gefördert Förderbedarf Derzeit keine Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie, heilpädagogische Frühförderung und Handlungsbedarf: Logopädie und/oder Physiotherapie und/oder Ergotherapie und Frühförderung Kinder mit Förderbedarf insgesamt (a, b oder d)
Seite 19
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming
Tabelle 10 Betreuungscontrolling: Beobachtung und Handlungsbedarf
Betreuungscontrolling: Beobachtung, Handlungsbedarf alle Kinder Untersuchte Kinder
661
Betreuungscontrolling
208 45
6,8%
Handlungsbedarf*
Betreuungscontrolling
333 in % von untersuchte n Kindern 31,5%
Anzahl
n = 208
Jungen
in % von untersuchte n Kindern
328
130
in % von untersuchten Kindern 39,0%
29
8,7%
Anzahl
n = 130
Mädchen
in % von untersuchten Kindern
78
in % von untersuchten Kindern 23,8%
16
4,9%
Anzahl
n = 78
in % von untersuchten Kindern
darunter Sprachentwicklung
155
23,4%
96
14,5%
59
8,9%
Visuelle Wahrnehmungsstörungen
6
0,9%
2
0,3%
4
0,6%
Fein-/Visuomotorik Bewegungsstörungen/ Grobmotorische Störungen emotionale/soziale Entwicklung
6
0,9%
6
0,9%
-
0,0%
3
0,5%
3
0,5%
-
0,0%
67
10,1%
41
6,2%
26
3,9%
Medizinischer Befund allgemeine Entwicklungsstörung
21 39
3,2% 5,9%
13 24
2,0% 3,6%
8 15
1,2% 2,3%
Handlungsbedarf (Mehrfachnennungen sind möglich)
n = 45
in % von untersuchte n Kindern
n = 29
in % von untersuchten Kindern
n = 16
in % von untersuchten Kindern
darunter Frühförderung
31
4,7%
19
2,9%
12
1,8%
Logopädie
17
2,6%
11
1,7%
6
0,9%
4
0,6%
4
0,6%
4
0,6% 0,0%
2
0,3% 0,0%
psychologische/ psychiatrische Klärung Ergotherapie Physiotherapie
-
-
* Frühförderung/Logopädie/Ergotherapie/Physiotherapie/psychologische,psychiatrische Klärung
Seite 20
-
0,0% 2
-
0,3% 0,0%
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis TeltowFläming
Tabelle 11 Impfen - Impfquoten Land Brandenburg Alter 30-42 Monate Anzahl Dokumentierte Untersuchungen Kinder mit Impfausweis Anteil der Kinder mit Impfausweis
in %
13.636 11.664
Landkreis TeltowFläming Anzahl
in %
661 545 85,5%
82,5%
Impfung - Immunisierungsgrad Hib Grundimmunisierung abgeschlossen Grundimmunisierung begonnen keine Impfung
10.921 638 105
93,6% 5,5% 0,9%
516 27 2
94,7% 5,0% 0,4%
10.947 682 35
93,9% 5,8% 0,3%
514 31 0
94,3% 5,7% 0,0%
10.953 693 18
93,9% 5,9% 0,2%
514 31 0
94,3% 5,7% 0,0%
10.919 685 60
93,6% 5,9% 0,5%
514 31 0
94,3% 5,7% 0,0%
Grundimmunisierung abgeschlossen Grundimmunisierung begonnen keine Impfung
10.916 698 50
93,6% 6,0% 0,4%
514 31 0
94,3% 5,7% 0,0%
Hep B Grundimmunisierung abgeschlossen Grundimmunisierung begonnen ungeimpft
10.679 628 357
91,6% 5,4% 3,1%
512 26 7
93,9% 4,8% 1,3%
Pneumokokken Grundimmunisierung abgeschlossen Grundimmunisierung begonnen ungeimpft
10.423 804 437
89,4% 6,9% 3,7%
483 50 12
88,6% 9,2% 2,2%
Diphtherie Grundimmunisierung abgeschlossen Grundimmunisierung begonnen keine Impfung Tetanus Grundimmunisierung abgeschlossen Grundimmunisierung begonnen keine Impfung Pertussis Grundimmunisierung abgeschlossen Grundimmunisierung begonnen keine Impfung Polio
Seite 21
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis TeltowFläming
Tabelle 11 Impfen - Impfquoten Land Brandenburg Alter 30-42 Monate Anzahl Dokumentierte Untersuchungen Kinder mit Impfausweis Anteil der Kinder mit Impfausweis
in %
13.636 11.664
Landkreis TeltowFläming Anzahl
in %
661 545 85,5%
82,5%
Impfung - Immunisierungsgrad Masern 2-mal 1-mal ungeimpft
10.350 11.459 205
88,7% 98,2% 1,8%
497 531 14
91,2% 97,4% 2,6%
Mumps 2-mal 1-mal ungeimpft
10.342 11.437 227
88,7% 98,1% 1,9%
497 530 15
91,2% 97,2% 2,8%
Röteln 2-mal 1-mal ungeimpft
10.341 11.436 228
88,7% 98,0% 2,0%
497 530 15
91,2% 97,2% 2,8%
Varizellen 2-mal 1-mal ungeimpft
9.680 10.741 923
83,0% 92,1% 7,9%
479 518 27
87,9% 95,0% 5,0%
Meningokokken C geimpft ungeimpft
10.561 1.103
90,5% 9,5%
507 38
93,0% 7,0%
Kinder mit Impflücken*
2.833
24,3%
60
11,0%
Rotaviren Grundimmunisierung abgeschlossen
7.202
61,7%
382
70,1%
223
1,9%
25
4,6%
4.978
42,7%
138
25,3%
Grundimmunisierung begonnen ungeimpft
* Eine Impflücke weist daraufhin, dass ein Kind bei mind. einer der folgenden Impfungen nicht den von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Impfstand aufweist: keine vollständige Grundimmunisierung für Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Hib oder Hepatitis B, Pneumokokken und/oder fehlende zweite Impfung Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, keine Impfung Meningokokken C
Seite 22
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming
Tabelle 12 Unfälle nach Ort und Verletzungsart Insgesamt
Jungen
Mädchen
Gültige Fälle
N = 625
N = 313
N = 312
insgesamt
18,2%
18,5%
17,9%
Unfallort zu Hause anderenorts in der Kita im Straßenverkehr
11,2% 2,4% 4,8% 0,8%
11,8% 2,9% 4,5% 0,3%
10,6% 1,9% 5,1% 1,3%
Unfallart / -folge Knochenbruch Schnitt- und andere Verletzungen Gehirnerschütterung Verbrühung Vergiftung andere schwere Verletzung
3,5% 1,6% 4,0% 2,1% 0,0% 8,3%
1,9% 1,9% 2,9% 1,9% 0,0% 10,5%
5,1% 1,3% 5,1% 2,2% 0,0% 6,1%
Kinder mit Unfall
114
58
56
in % von Kindern mit Unfall
darunter: noch Beschwerden als Unfallfolge
2,6%
3,4%
1,8%
in % von Kindern mit Angaben zum Unfall
Wegen eines Unfalls im Krankenhaus behandelt
6,1%
4,8%
7,4%
Unfälle nach Unfallort
zu Hause
anderenorts Jungen Mädchen
in der Kita im Straßenverkehr
0%
5%
10%
Seite 23
15%
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming Stand August 2015
Entwicklungsauffälligkeiten davon
Sprach-, Sprechstörungen
Befund 26
Visuelle Wahrnehmungsstörungen
Befund 28
Störungen der Feinmotorik
Befund 76
Bewegungsstörungen
Befund 75
Umschriebene Entwicklungsstörungen, nicht näher definiert Emotionale soziale Störungen
Befund 24, wenn Befund 26 und Befund 75 = o.B. Befund 25
Allergien davon
Atopische Dermatitis (Neurodermitis)
Befund 43
Allegische Atemwegserkrankunge davon Allergische Rhinitis (Heuschnupfen) Asthma bronchiale
Befund 41 Befund 42
Nahrungsmittelallergie
Befund 44
Adipositas
Befund 91 recodiert
Lageanomalie des Hodens
Befund 62 Befund 21 oder Befund 61 oder Befund 71 oder Befund 72
Sonstige medizinisch relevante Befunde
darunter Erkrankungen der Nieren und Harnwege jeweils alle definierten Funktionsgruppen
Seite A1
Befund 61
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Kinder im Alter 30-42 Monate
Ärztliche Untersuchungen von kleinen Kindern 2014/2015, Alter: 30 bis 42 Monate, Landkreis Teltow-Fläming Stand August 2015
Chronische Befunde insgesamt Befund 21 Funktionsgruppe 2 oder 3
davon: Epilepsie
Befund 23 Funktionsgruppe 2
Intelligenzdefizite
Befund 25 Funktionsgruppe 2 oder 3
emotionale/soziale Störungen Asthma bronchiale
Befund 42 Funktionsgruppe 2
Neurodermitis
Befund 43 Funktionsgruppe 2
Rezidivierende Nieren/Harnwegserkrankungen
Befund 61 Funktionsgruppe 1 oder 3
Fehlstellungen von Thorax, Wirbelsaule, Schultergürtel
Befund 71 Funktionsgruppe 2
Nahrungsmittelallergie
Befund 44 Funktionsgruppe 1
Seite A2
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit - Referat Gesundheitsberichterstattung
Einschulungsuntersuchung Landkreis Teltow-Fläming 2015
Standardtabellen
Karin Lüdecke, Dr. Gabriele Ellsäßer August 2016
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg - Abteilung Gesundheit Leitung Dr. Gabriele Ellsäßer Wünsdorfer Platz 3 15806 Zossen Tel.: 033702/71106 Fax: 033702/71101
www.lavg.brandenburg.de www.gesundheitsplattform.brandenburg.de
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit
Einschulungsuntersuchung Landkreis Teltow-Fläming
Tabellennummer Inhalt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Anhang
Seite
Untersuchte Kinder........................................................................................................... 2 Sozialstatus........................................................................................................... 3 Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen nach Sozialstatus............................................. 4 Rangfolge der Befunde........................................................................................................... 5 Befunde........................................................................................................... 6 Befunde nach Sozialstatus........................................................................................................... 7 Kinder mit chronischen Erkrankungen nach Sozialstatus.............................................................. 9 Tests in der kinderärztlichen Untersuchung................................................................................... 10 Derzeitige Behandlung nach Sozialstatus...................................................................................... 11 Betreuungscontrolling und Handlungsbedarf................................................................................. 12 Schulärztliche Empfehlungen nach Sozialstatus............................................................................ 14 Unfälle ........................................................................................................... 15 Impfen - Impfquoten nach dem Sozialstatus................................................................................. 16 Impfen - Impfquoten nach dem Sozialstatus (RKI-Standard)........................................................ 18 Definition medizinisch relevanter Befunde und chronischer Erkrankungen
Schuleingangsuntersuchung 2015 Landkreis Teltow-Fläming
Untersuchte Kinder Anzahl
Untersuchte Kinder
Anteil
1.614
Wiederholt untersuchte Kinder
244
15,1%
Vorzeitige Einschüler
16
1,0%
Jungen
846
52,4%
Mädchen
768
47,6%
4 Jährige
0
0,0%
5 Jährige
816
50,6%
6 Jährige
775
48,0%
7 Jährige
23
1,4%
8 Jährige
0
0,0%
Alter
Rechtzeitige Einschüler 84%
Wiederholer 15%
Vorzeitige Einschüler 1%
Mädchen 48%
Jungen 52%
Seite 2
Schuleingangsuntersuchung 2015 Landkreis Teltow-Fläming
Sozialstatus
Anzahl
Anteil an Gesamt
Anteil an Modell
Untersuchte Kinder
1.614
Kinder mit Sozialdaten
1.251
77,5%
unbekannter Sozialstatus
363
22,5%
niedriger Sozialstatus
148
9,2%
11,8%
mittlerer Sozialstatus
648
40,1%
51,8%
hoher Sozialstatus
455
28,2%
36,4%
Sozialstatus Index, additiv gebildet aus Schulbildung der Eltern (3-stufig) und Erwerbstätigkeit (erwerbstätig vs. nicht erwerbstätig) der Eltern
100%
Sozialstatus der Eltern von Einschülern 2015 niedriger Sozialstatus 12% hoher Sozialstatus 36%
mittlerer Sozialstatus 52%
Schulbildung und Erwerbsstatus der Eltern Vater Anzahl Schulbildung unter 10. Klasse Abschluss 10. Klasse Abitur oder Hochschule Erwerbsstatus erwerbstätig nicht erwerbstätig
Mutter in %
Anzahl
in %
59 733 303
5,4% 66,9% 27,7%
63 806 393
5,0% 63,9% 31,1%
1.021 66
93,9% 6,1%
998 251
79,9% 20,1%
Seite 3
Schuleingangsuntersuchung 2015 Landkreis Teltow-Fläming
Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen nach Sozialstatus
Sozialstatus niedriger Sozialstatus untersuchte Kinder 148 U-Heft hat vorgelegen - Anzahl 128 U-Heft hat vorgelegen - in % 86,5% U-Untersuchungen
U1 bis U6 vollständig U7 ist erfolgt U8 ist erfolgt U9 ist erfolgt
U1bis U8 vollständig
alle Kinder mittlerer hoher Sozialstatus Sozialstatus 648 455 586 419 90,4% 92,1% in %
gesamt
96,9%
96,8%
99,0%
96,6%
96,9% 91,4% 84,4%
99,0% 95,9% 92,5%
98,6% 98,1% 96,7%
97,7% 95,4% 92,9%
85,9%
93,3%
96,7%
92,3%
Einschüler 2015 Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen
U1 bis U6 vollständig U1bis U8 vollständig
100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0%
niedriger Sozialstatus
1.614 1.400 86,7%
mittlerer Sozialstatus
Seite 4
hoher Sozialstatus
Schuleingangsuntersuchung 2015 Landkreis Teltow-Fläming
Rangfolge der Befunde (orientiert am Landesergebnis) Land Brandenburg
Landkreis Teltow-Fläming
Alle Kinder in % Rang Befund 1 . Sprach-, Sprechstörungen
Anzahl
in %
Jungen Anzahl
in %
Mädchen Anzahl
in %
N = 1.614
N = 846
22,0%
338
20,9%
194
22,9%
144
18,8%
10,8%
124
14,7%
50
6,5%
N = 23.826
N = 768
2.
Störungen der Feinmotorik
15,7%
174
3.
Sehfehler
12,6%
149
9,2%
84
9,9%
65
8,5%
4.
Atopische Dermatitis
12,6%
179
11,1%
96
11,3%
83
10,8%
5.
11,6%
153
9,5%
79
9,3%
74
9,6%
10,2%
147
9,1%
87
10,3%
60
7,8%
9,1%
203
12,6%
118
13,9%
85
11,1%
8.
Schulische Vorläuferfähigkeiten* Visuelle Wahrnehmungsstörungen Allgemeine Entwicklungsstörungen Emotionale/soziale Störungen
7,7%
73
4,5%
53
6,3%
20
2,6%
9.
Bewegungsstörungen
6,7%
76
4,7%
54
6,4%
22
2,9%
10 .
Hörstörungen
6,4%
80
5,0%
35
4,1%
45
5,9%
11 .
Allergische Rhinitis/Konjunktivitis
5,7%
73
4,5%
46
5,4%
27
3,5%
12 .
Asthma bronchiale
5,4%
87
5,4%
57
6,7%
30
3,9%
13 .
Störung der Fußstatik
3,8%
47
2,9%
34
4,0%
13
1,7%
14 .
Adipositas
3,6%
51
3,2%
26
3,1%
25
3,3%
15 .
erhebliches Untergewicht
3,4%
45
2,8%
21
2,5%
24
3,1%
16.
Enuresis
3,2%
22
1,4%
17
2,0%
5
0,7%
17.
Kleinwuchs
2,6%
46
2,9%
19
2,3%
27
3,5%
18. 19.
ADS/ADHS Hochwuchs
2,4% 2,3%
5 36
0,3% 2,2%
3 19
0,4% 2,3%
2 17
0,3% 2,2%
20 .
Fehlstellungen vonThorax, Wirbelsäule, Schultergürtel
2,2%
41
2,5%
21
2,5%
20
2,6%
21 .
Nävi
1,3%
4
0,2%
2
0,2%
2
0,3%
22 .
Intelligenzdefizite
1,3%
13
0,8%
8
0,9%
5
0,7%
23 .
Nahrungsmittelallergie
1,0%
8
0,5%
3
0,4%
5
0,7%
24 .
Beckenstatik/ Beinlängendifferenzen
0,9%
7
0,4%
4
0,5%
3
0,4%
25 .
Erkrankungen der Nieren und Harnwege
0,7%
9
0,6%
6
0,7%
3
0,4%
27 .
Epilepsie
0,6%
8
0,5%
5
0,6%
3
0,4%
28 .
Störung der Funktion des Knies
0,2%
3
0,2%
1
0,1%
2
0,3%
29 .
Schilddrüsenfunktionsstörungen
0,2%
1
0,1%
1
0,1%
6. 7.
--
* ohne Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Märkisch-Oderland und Potsdam-Mittelmark
Seite 5
Schuleingangsuntersuchung 2015 Landkreis Teltow-Fläming
Befunde Befund
Untersuchte Kinder N = 1614
in Behandlung
Überweisung
Erstdiagnose
in %
Befund Schulrelevante Entwicklungsdefizite
29,6%
21,4%
3,7%
3,5%
20,9%
16,2%
1,6%
1,5%
9,1% 10,8% 4,7%
3,8% 7,4% 3,8%
0,7% 1,8% 0,5%
0,7% 1,8% 0,5%
9,5%
2,7%
0,5%
0,5%
12,6%
11,0%
1,2%
1,2%
Psychische Störungen
6,4%
4,4%
0,8%
0,8%
emotionale/soziale Störungen Einnässen
4,5% 1,4%
2,7% 1,0%
0,8% 0,0%
0,8% 0,0%
Aufmerksamkeitsdefizite/ Hyperaktivität (ADS/ADHS)
0,3%
0,3%
0,0%
0,0%
Intelligenzdefizite
0,8%
0,8%
0,0%
0,0%
13,2%
5,1%
9,6%
8,2%
darunter: Sehfehler
9,2%
3,8%
6,6%
5,5%
Hörstörungen
5,0%
1,6%
3,8%
3,3%
17,2%
9,3%
0,3%
0,3%
4,5%
2,0%
0,0%
0,0%
5,4% 11,1%
3,5% 5,3%
0,0% 0,3%
0,0% 0,3%
Befunde Stütz-/Bewegungsapparat
5,6%
2,9%
2,5%
2,4%
darunter: Störung der Fußstatik
2,9%
2,0%
0,7%
0,7%
weitere Befunde zu Stütz- und Bewegungsapparat
2,9%
1,0%
1,9%
1,7%
Organübergreifend Befunde
6,0%
0,2%
0,1%
0,1%
darunter: Adipositas
3,2%
0,2%
0,1%
0,1%
starkes Untergewicht
2,8%
0,0%
0,0%
0,0%
Befund Nieren Harnwege
0,6%
0,6%
0,0%
0,0%
Naevi
0,2%
0,1%
0,1%
0,0%
Sonstige Befunde
1,1%
1,0%
0,0%
0,0%
darunter: Sprach-, Sprechstörungen Visuelle Wahrnehmungsstörungen Störungen der Feinmotorik Bewegungsstörungen
Schulische Vorläuferfähigkeiten Allgemeine Entwicklungsstörungen
Befunde Sinnesorgane
Atopische Erkrankungen darunter: allergische Rhinitis/Konjunktivitis Asthma bronchiale Neurodermitis
Zahl der Kinder ohne Befund (ausgenommen Hoch-/Kleinwuchs)
725 d.s. …%
44,9%
Seite 6
Schuleingangsuntersuchung 2015 Landkreis Teltow-Fläming
Befunde nach Sozialstatus Sozialstatus
Geschlecht
Sozialstatus Sozialstatus Sozialstatus niedrig mittel hoch
N = 148
Untersuchte Kinder
N = 648
N = 455
Jungen
Mädchen
N = 846
N = 768
in %
Schulrelevante Entwicklungsdefizite
47,3%
28,1%
19,6%
34,3%
24,3%
39,2%
18,2%
12,5%
22,9%
18,8%
18,9% 19,6% 13,5%
6,9% 11,4% 3,5%
4,2% 4,8% 2,4%
10,3% 14,7% 6,4%
7,8% 6,5% 2,9%
24,3% 38,5% 14,9%
9,1% 10,2% 4,5%
4,0% 2,6% 3,5%
9,3% 13,9% 8,6%
9,6% 11,1% 4,0%
10,1% 2,7%
3,1% 1,4%
1,8% 1,3%
6,3% 2,0%
2,6% 0,7%
Aufmerksamkeitsdefizite/ Hyperaktivität (ADS/ADHS)
0,0%
0,2%
0,0%
0,4%
0,3%
Intelligenzdefizite
2,7%
0,2%
0,4%
0,9%
0,7%
16,2%
13,6%
11,2%
13,1%
13,3%
10,8%
9,7%
7,9%
9,9%
8,5%
6,8%
4,9%
4,0%
4,1%
5,9%
10,8%
21,1%
14,9%
19,0%
15,2%
2,0%
3,9%
5,7%
5,4%
3,5%
Neurodermitis
4,1% 6,8%
6,6% 14,4%
4,4% 8,8%
6,7% 11,3%
3,9% 10,8%
Befunde Stütz-/Bewegungsapparat
5,4%
6,0%
4,8%
6,4%
4,8%
darunter: Störung der Fußstatik
3,4%
3,4%
2,4%
4,0%
1,7%
weitere Befunde zu Stütz- und Bewegungsapparat
2,0%
2,9%
2,4%
2,6%
3,3%
Organübergreifend Befunde
8,9%
5,6%
3,8%
5,6%
6,4%
7,5%
3,4%
0,9%
3,1%
3,3%
1,4% 1,4% 0,7% 0,0%
2,2% 1,1% 0,3% 0,9%
2,9% 0,0% 0,2% 0,7%
2,5% 0,7% 0,2% 0,9%
3,1% 0,4% 0,3% 1,2%
50
283
245
337
388
33,8%
43,7%
53,8%
39,8%
50,5%
darunter: Sprach-, Sprechstörungen Visuelle Wahrnehmungsstörungen Störungen der Feinmotorik Bewegungsstörungen
Schulische Vorläuferfähigkeiten Allgemeine Entwicklungsstörungen Psychische Störungen emotionale/soziale Störungen Einnässen
Befunde Sinnesorgane darunter: Sehfehler Hörstörungen
Atopische Erkrankungen darunter: allergische Rhinitis/Konjunktivitis Asthma bronchiale
darunter: Adipositas starkes Untergewicht Befund Nieren Harnwege Naevi Sonstige Befunde
Zahl der Kinder ohne Befund (ausgenommen Hoch-/Kleinwuchs) d.s. …%
Seite 7
Einschüler mit Befunden
70%
60%
66,2% 60,2%
56,3%
in % der Gruppe
50%
49,5% 46,2%
40%
30%
20%
10%
0%
Sozialstatus niedrig
Sozialstatus mittel
Sozialstatus hoch
Sozialstatus
Jungen
Geschlecht
Seite 8
Mädchen
Schuleingangsuntersuchung 2015 Landkreis Teltow-Fläming
Kinder mit chronischen Erkrankungen nach Sozialstatus
Sozialstatus niedrig Anzahl
Sozialstatus mittel
in %
Anzahl
N=148
Untersuchte Kinder
in %
Sozialstatus hoch Anzahl
N=648
in %
N=455
alle Kinder Anzahl
in %
N=1.614
Kinder mit einer oder mehreren chronischen Erkrankungen
17
11,5%
32
4,9%
18
4,0%
106
6,6%
Kind ist wegen einer oder mehreren chronischen Erkrankungen in Behandlung
15
10,1%
26
4,0%
16
3,5%
90
5,6%
2
1,4%
7
1,1%
3
0,7%
14
0,9%
2
1,4%
3
0,5%
1
0,2%
8
0,5%
Kind wurde wegen einer oder mehreren chronischen Erkrankungen überwiesen Erstdiagnose einer oder mehrerer chronischer Erkrankungen
Chronische Erkrankungen bei Einschülern 2015 Chronische Erkrankung
in Behandlung
Erstdiagnose
14,0% 12,0% 10,0%
in %
8,0% 6,0% 4,0% 2,0% 0,0%
Sozialstatus niedrig
Sozialstatus mittel
Seite 9
Sozialstatus hoch
Schuleingangsuntersuchung 2015 Landkreis Teltow-Fläming
Tests in der kinderärztlichen Untersuchung
N = 846
Jungen Test durchgeführt Anzahl
in %
SOPESS: Sprache/Intelligenz/ Entwicklung Präpositionen
811
95,9%
Pluralbildung
812
Pseudowörter
Test auffällig
Test durchgeführt
Test auffällig
in %
Anzahl
in %
97
12,0%
741
96,5%
87
11,7%
96,0%
53
6,5%
745
97,0%
47
6,3%
798
94,3%
145
18,2%
738
96,1%
105
14,2%
LKW ergänzen, Zelt, Pfeil
827
97,8%
170
20,6%
755
98,3%
98
13,0%
Matrizentest (Zug)
818
96,7%
87
10,6%
745
97,0%
69
9,3%
Abzählen
830
98,1%
71
8,6%
757
98,6%
41
5,4%
Mengen
818
96,7%
96
11,7%
748
97,4%
89
11,9%
Gesichter abstreichen
824
97,4%
79
9,6%
751
97,8%
30
4,0%
Bewegung Einbeinhüpfer
817
96,6%
54
6,6%
749
97,5%
25
3,3%
Einbeinstand
818
96,7%
36
4,4%
749
97,5%
10
1,3%
Seiltänzergang
814
96,2%
47
5,8%
747
97,3%
12
1,6%
Sehen Stereosehtest
824
97,4%
41
5,0%
753
98,0%
38
5,0%
Covertest
199
23,5%
6
3,0%
195
25,4%
4
2,1%
Motilitätstest
204
24,1%
6
2,9%
194
25,3%
5
2,6%
Farbsinntest
388
45,9%
16
4,1%
375
48,8%
1
0,3%
Hören Audiometrie rechts
822
97,2%
29
3,5%
749
97,5%
43
5,7%
820
96,9%
33
4,0%
747
97,3%
47
6,3%
820
96,9%
12
1,5%
747
97,3%
26
3,5%
Audiometrie links Audiometrie rechts und links
Anzahl
N = 768
Mädchen
Seite 10
Anzahl
in %
Schuleingangsuntersuchung 2015 Landkreis Teltow-Fläming
Derzeitige Behandlung nach Sozialstatus Derzeitige Förderung oder Behandlung*
Untersuchte Kinder
alle
Sozialstatus niedrig
mittel
148
hoch
648
Anzahl
in %
Kinder
455
Anzahl
in %
1.614
Anzahl
in %
Anzahl
in %
In Behandlung In Förderung
42
28,4%
144
22,2%
100
22,0%
365
22,6%
61
41,2%
77
11,9%
14
3,1%
229
14,2%
Medizinisch-therapeutische Maßnahmen
55
37,2%
142
21,9%
93
20,4%
406
25,2%
2
1,4%
5
0,8%
2
0,4%
13
0,8%
sonstige Behandlung
Anzahl und in % von Kindern in Behandlung In Behandlung
42
darunter: Ärztliche Behandlung Psychologische Behandlung
144
35 11
83,3% 26,2%
100
136 11
94,4% 7,6%
365
93 8
93,0% 8,0%
336 42
92,1% 11,5%
Anzahl und in % von Kindern in Förderung In Förderung
61
darunter: Diagnostik/Behandlung in Sozialpädiatrischen Zentren Förderung über Frühförder- und Beratungsstellen Förderung in Integrationskitas
77
14
229
12
19,7%
15
19,5%
7
50,0%
67
29,3%
50
82,0%
65
84,4%
7
50,0%
166
72,5%
6
9,8%
5
6,5%
1
7,1%
25
10,9%
Anzahl und in % von Kindern mit medizinisch-therapeutischen Massnahmen Medizinisch-therapeutische Maßnahmen darunter: Logopädie Physiotherapie Ergotherapie Mehrfachtherapie (Logopädie/ Ergotherapie/Physiotherapie)
55
142
93
406
46 3 23
83,6% 5,5% 41,8%
107 13 52
75,4% 9,2% 36,6%
66 10 25
71,0% 10,8% 26,9%
316 39 142
77,8% 9,6% 35,0%
16
29,1%
27
19,0%
7
7,5%
83
20,4%
* Mehrfachnennungen möglich
Ausgewählte Felder des Handlungsbedarf es bei Einschülern 2015
Medizinisch-therapeutische Maßnahmen in Förderung in Behandlung
120% 100% 80% 60% 40% 20%
0% Sozialstatus niedrig
Sozialstatus mittel
Seite 11
Sozialstatus hoch
Schuleingangsuntersuchung 2015 Landkreis Teltow-Fläming
Betreuungscontrolling alle
Sozialstatus niedrig Untersuchte Kinder
mittel
148
648
hoch
Kinder
455
1.614
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
12
8,1%
18
2,8%
4
0,9%
49
3,0%
10
6,8%
8
1,2%
0
0,0%
25
1,5%
Emotionale/soziale Entwicklung
4
2,7%
6
0,9%
1
0,2%
18
1,1%
Allgemeine Entwicklungsstörung
7
4,7%
7
1,1%
2
0,4%
28
1,7%
Visuelle Wahrnehmungsstörungen
2
1,4%
4
0,6%
0
0,0%
9
0,6%
Feinmotorik/Visuomotorik
3
2,0%
5
0,8%
1
0,2%
16
1,0%
Bewegungsstörungen/Grobmotorik
1
0,7%
1
0,2%
1
0,2%
6
0,4%
Medizinischer Befund
1
0,7%
0
0,0%
1
0,2%
4
0,2%
Kinder im Betreuungscontrolling insgesamt
Anzahl
in %
mit Beobachtungsgrund:* Sprachentwicklung
Anzahl und in % von Kindern im Betreuungscontrolling Kinder bei denen das Betreuungscontrolling zur Zeit besteht darunter Kinder mit Zurückstellungsempfehlung
11
91,7%
11
61,1%
3
75,0%
42
85,7%
2
16,7%
2
11,1%
0
0,0%
2
4,1%
0
0,0%
Anzahl und in % von Kindern im bestehenden BC Betreuungscontrolling ohne Datum
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
* Mehrfachnennungen möglich
Betreuungscontrolling bei Einschülern 2015 Betreuungscontrolling 0%
dar. Sprachentwicklung
0% Allgemeine Entwicklungsstörung
0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% Sozialstatus niedrig
Sozialstatus mittel
Seite 12
Sozialstatus hoch
Schuleingangsuntersuchung 2015 Landkreis Teltow-Fläming
Handlungsbedarf* Sozialstatus niedrig Kinder mit Handlungsbedarf insgesamt darunter
67
alle
mittel
45,3
237
hoch
36,6
133
Kinder 29,2
565
35,0
Anzahl und in % von Kindern mit Handlungsbedarf
Ärztliche Behandlung
30
44,8
30
12,7
52
39,1
252
44,6
Kinder mit Impflücke(n)
27
40,3
27
11,4
77
57,9
262
46,4
Frühförderung
3
4,5
3
1,3
4
3,0
24
4,2
Sonderpädagogik
8
11,9
8
3,4
4
3,0
32
5,7
0
0,0
0
0,0
4
3,0
22
3,9
5
7,5
5
2,1
7
5,3
47
8,3
10
14,9
10
4,2
6
4,5
47
8,3
Klärungsbedarf (pädagogisch/ psychologisch/psychiatrisch) Medizinisch-therapeutische Maßnahmen sonstiger Handlungsbedarf Kinder mit Klärungsbedarf
0
darunter:
7 4 22 Anzahl und in % von Kindern mit Klärungsbedarf
pädagogische Klärung
0
0,0
2
28,6
3
75,0
7
31,8
psychologische/ psychiatrische Klärung
0
0,0
5
71,4
2
50,0
16
72,7
Handlungsbedarf an medizinischtherapeutischen Maßnahmen
5
22
7
47
Anzahl und in % von Kindern mit Bedarf an med.-therap. Maßnahmen
darunter: Logopädie
3
60,0
12
54,5
2
28,6
21
44,7
Ergotherapie
2
40,0
10
45,5
4
57,1
25
53,2
Physiotherapie
0
0,0
0
0,0
1
14,3
1
2,1
* Mehrfachnennungen möglich
Handlungsbedarf bei Einschülern 2015 Handlungsbedarf dar. Impflücken Medizinisch-therapeutische Maßnahmen
50% 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Sozialstatus niedrig
Sozialstatus mittel
Seite 13
Sozialstatus hoch
Schuleingangsuntersuchung 2015 Landkreis Teltow-Fläming
Schulärztliche Empfehlungen nach Sozialstatus Sozialstatus niedrig
Sozialstatus mittel
Sozialstatus hoch
alle Kinder
N=148
N=648
N=455
N=1.614
untersuchte Kinder Empfehlung
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Zurückstellung
38
25,7%
56
8,6%
34
7,5%
188
11,6%
Handlungsbedarf*
15
10,1%
43
6,6%
17
3,7%
111
6,9%
* Psychologische Klärung, Pädagogische Klärung, Sprachheilbehandlung, Physiotherapie, Ergotherapie, Frühförderung, Sonderpädagogik
Empfehlung zur Zurückstellung und Handlungsbedarf nach Sozialstatus 2015 30,0%
Zurückstellung
25,7%
Handlungsbedarf*
25,0% 20,0% 15,0%
10,1% 10,0%
8,6%
6,6%
7,5% 3,7%
5,0% 0,0% Sozialstatus niedrig
Sozialstatus mittel
Seite 14
Sozialstatus hoch
Schuleingangsuntersuchung 2015 Landkreis Teltow-Fläming
Unfälle Sozialstatus niedrig
Sozialstatus mittel
Sozialstatus hoch
alle Kinder
untersuchte Kinder
N=148
N=648
N=455
N=1.614
darunter mit Angaben zu Unfällen
N=141
N=625
N=444
N=1.531
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Kinder, die einen oder mehrere Unfälle hatten
45
31,9%
180
28,8%
122
27,5%
434
28,3%
im häuslichen Bereich
20
14,2%
92
14,7%
54
12,2%
211
13,8%
in der Kita
6
4,3%
53
8,5%
38
8,6%
123
8,0%
im Straßenverkehr
4
2,8%
11
1,8%
4
0,9%
20
1,3%
15
10,6%
39
6,2%
35
7,9%
104
6,8%
an einem anderen Ort
Unfälle von Einschülern bis zur Einschulung - Unfallorte
zu Hause
Unfälle von Einschülern bis zur Einschulung nach dem Sozialstatus
niedriger Sozialstatus
13,8%
in der Kita
8,0%
im Straßenverkehr
31,9%
mittlerer Sozialstatus
28,8%
1,3%
anderer Ort
hoher Sozialstatus
6,8% 0%
5% 10% 15% 20% verunfallte Kinder (in %)
24%
25%
27,5%
26%
28%
30%
32%
verunfallte Kinder (in %)
im Straßenverkehr 4%
in der Kita 27%
zu Hause 46%
anderer Ort 23%
Seite 15
34%
Schuleingangsuntersuchung 2015 Landkreis Teltow-Fläming
Impfen - Impfquoten nach dem Sozialstatus (Häufigkeiten) Sozialstatus niedrig
Sozialstatus mittel
Sozialstatus hoch
alle Kinder
Anzahl der N=148 N=648 N=455 N=1.614 untersuchten Kinder Anzahl der Kinder N=124 N=578 N=403 N=1.380 mit Impfausweis Anteil der Kinder 83,8% 89,2% 88,6% 85,5% mit Impfausweis Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Impfung HiB Grundimmunisierung abgeschlossen 121 97,6% 562 97,2% 392 97,3% 1.333 96,6% Grundimmunisierung begonnen 2 1,6% 13 2,2% 5 1,2% 25 1,8% ungeimpft 1 0,8% 3 0,5% 6 1,5% 22 1,6% Diphtherie Auffrischimpfung erhalten 33 26,6% 187 32,4% 136 33,7% 456 33,0% Grundimmunisierung abgeschlossen 89 71,8% 379 65,6% 260 64,5% 888 64,3% Grundimmunisierung begonnen 2 1,6% 12 2,1% 4 1,0% 30 2,2% ungeimpft 0 0,0% 0 0,0% 3 0,7% 6 0,4% Tetanus Auffrischimpfung erhalten 33 26,6% 186 32,2% 137 34,0% 455 33,0% Grundimmunisierung abgeschlossen 89 71,8% 380 65,7% 259 64,3% 889 64,4% Grundimmunisierung begonnen 2 1,6% 12 2,1% 7 1,7% 33 2,4% ungeimpft 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 3 0,2% Pertussis Auffrischimpfung erhalten 34 27,4% 192 33,2% 137 34,0% 464 33,6% Grundimmunisierung abgeschlossen 88 71,0% 374 64,7% 258 64,0% 880 63,8% Grundimmunisierung begonnen 2 1,6% 11 1,9% 5 1,2% 29 2,1% ungeimpft 0 0,0% 1 0,2% 3 0,7% 7 0,5% Polio Auffrischimpfung erhalten 3 2,4% 4 0,7% 4 1,0% 12 0,9% Grundimmunisierung abgeschlossen 119 96,0% 561 97,1% 388 96,3% 1.327 96,2% 2 1,6% 10 1,7% 5 1,2% 28 2,0% Grundimmunisierung begonnen 0 0,0% 3 0,5% 6 1,5% 13 0,9% ungeimpft Hep B Grundimmunisierung abgeschlossen 122 98,4% 562 97,2% 383 95,0% 1.323 95,9% Grundimmunisierung begonnen 2 1,6% 12 2,1% 5 1,2% 28 2,0% 0 0,0% 4 0,7% 15 3,7% 29 2,1% ungeimpft Pneumokokken Grundimmunisierung abgeschlossen 104 83,9% 507 87,7% 358 88,8% 1.205 87,3% Grundimmunisierung begonnen 15 12,1% 47 8,1% 25 6,2% 99 7,2% ungeimpft 5 4,0% 24 4,2% 20 5,0% 76 5,5% Masern 2-mal 122 98,4% 560 96,9% 390 96,8% 1.329 96,3% 1-mal 1 0,8% 14 2,4% 5 1,2% 32 2,3% ungeimpft 1 0,8% 4 0,7% 8 2,0% 19 1,4% Mumps 2-mal 121 97,6% 560 96,9% 390 96,8% 1.327 96,2% 1-mal 2 1,6% 14 2,4% 5 1,2% 33 2,4% ungeimpft 1 0,8% 4 0,7% 8 2,0% 20 1,4%
Seite 16
Sozialstatus niedrig
Sozialstatus mittel
Sozialstatus hoch
alle Kinder
Anzahl der N=148 N=648 N=455 N=1.614 untersuchten Kinder Anzahl der Kinder N=124 N=578 N=403 N=1.380 mit Impfausweis Anteil der Kinder 83,8% 89,2% 88,6% 85,5% mit Impfausweis Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Impfung Röteln 2-mal 121 97,6% 560 96,9% 390 96,8% 1.327 96,2% 1-mal 2 1,6% 14 2,4% 5 1,2% 33 2,4% ungeimpft 1 0,8% 4 0,7% 8 2,0% 20 1,4% Varizellen 2-mal 117 94,4% 554 95,8% 373 92,6% 1.299 94,1% 30 2,2% 1-mal ungeimpft 7 5,6% 24 4,2% 30 7,4% 81 5,9% Meningokokken geimpft 121 97,6% 559 96,7% 379 94,0% 1.317 95,4% ungeimpft 3 2,4% 19 3,3% 24 6,0% 63 4,6% Rotaviren Grundimmunisierung abgeschlossen 19 15,3% 188 32,5% 175 43,4% 458 33,2% Grundimmunisierung begonnen 0 0,0% 25 4,3% 15 3,7% 46 3,3% ungeimpft 105 84,7% 365 63,1% 213 52,9% 876 63,5% Kinder mit Impflücken**
27
21,8%
103
17,8%
77
19,1%
262
19,0%
** Eine Impflücke weist daraufhin, dass ein Kind bei mind. einer der folgenden Impfungen nicht den von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Impfstand aufweist: DPT, Poliomyelitis, Hib, Hepatitis B, Pneumokokken: keine vollständige Grundimmunisierung und MMR, Varizellen: weniger als zwei Impfdosen und keine Menningokokken C - Impfung
Einschüler 2015 - Impfungen HiB Grundimmunisierung
96,6%
Diphtherie 1. Auffrischung
33,0%
Tetanus 1. Auffrischung
33,0%
Pertussis 1. Auffrischung
33,6%
Polio Grundimmunisierung
97,0%
Hepatitis B Grundimmunisierung
95,9%
Masern 2 Impfungen
96,3%
Mumps 2 Impfungen
96,2%
Röteln 2 Impfungen
96,2%
0,0%
20,0%
40,0% 60,0% 80,0% in % der Kinder mit Impfdokument Seite 17
100,0%
120,0%
Schuleingangsuntersuchung 2015 Landkreis Teltow-Fläming
Impfen - Impfquoten nach dem Sozialstatus (Standard) Sozialstatus niedrig
Sozialstatus mittel
Sozialstatus hoch
alle Kinder
Anzahl der N=148 N=648 N=455 N=1.614 untersuchten Kinder Anzahl der Kinder N=124 N=578 N=403 N=1.380 mit Impfausweis Anteil der Kinder 83,8% 89,2% 88,6% 85,5% mit Impfausweis Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Impfung HiB Grundimmunisierung abgeschlossen 121 97,6% 562 97,2% 392 97,3% 1.333 96,6% Grundimmunisierung begonnen 2 1,6% 13 2,2% 5 1,2% 25 1,8% ungeimpft 1 0,8% 3 0,5% 6 1,5% 22 1,6% Diphtherie Auffrischimpfung erhalten 33 26,6% 187 32,4% 136 33,7% 456 33,0% Grundimmunisierung abgeschlossen 122 98,4% 566 97,9% 396 98,3% 1.344 97,4% Grundimmunisierung begonnen 2 1,6% 12 2,1% 4 1,0% 30 2,2% ungeimpft 0 0,0% 0 0,0% 3 0,7% 6 0,4% Tetanus Auffrischimpfung erhalten 33 26,6% 186 32,2% 137 34,0% 455 33,0% Grundimmunisierung abgeschlossen 122 98,4% 566 97,9% 396 98,3% 1.344 97,4% Grundimmunisierung begonnen 2 1,6% 12 2,1% 7 1,7% 33 2,4% ungeimpft 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 3 0,2% Pertussis Auffrischimpfung erhalten 34 27,4% 192 33,2% 137 34,0% 464 33,6% Grundimmunisierung abgeschlossen 122 98,4% 566 97,9% 395 98,0% 1.344 97,4% Grundimmunisierung begonnen 2 1,6% 11 1,9% 5 1,2% 29 2,1% ungeimpft 0 0,0% 1 0,2% 3 0,7% 7 0,5% Polio Auffrischimpfung erhalten 3 2,4% 4 0,7% 4 1,0% 12 0,9% Grundimmunisierung abgeschlossen 122 98,4% 565 97,8% 392 97,3% 1.339 97,0% Grundimmunisierung begonnen 2 1,6% 10 1,7% 5 1,2% 28 2,0% ungeimpft 0 0,0% 3 0,5% 6 1,5% 13 0,9% Hep B Grundimmunisierung abgeschlossen 122 98,4% 562 97,2% 383 95,0% 1.323 95,9% Grundimmunisierung begonnen 2 1,6% 12 2,1% 5 1,2% 28 2,0% ungeimpft 0 0,0% 4 0,7% 15 3,7% 29 2,1% Masern 2-mal 122 98,4% 560 96,9% 390 96,8% 1.329 96,3% 1-mal 123 99,2% 574 99,3% 395 98,0% 1.361 98,6% ungeimpft 1 0,8% 4 0,7% 8 2,0% 19 1,4% Mumps 2-mal 121 97,6% 560 96,9% 390 96,8% 1.327 96,2% 1-mal 123 99,2% 574 99,3% 395 98,0% 1.360 98,6% ungeimpft 1 0,8% 4 0,7% 8 2,0% 20 1,4% Röteln 2-mal 121 97,6% 560 96,9% 390 96,8% 1.327 96,2% 1-mal 123 99,2% 574 99,3% 395 98,0% 1.360 98,6% ungeimpft 1 0,8% 4 0,7% 8 2,0% 20 1,4%
Seite 18
Impfen - Impfquoten nach dem Sozialstatus (Standard)
Einschüler 2015 - Impfquoten Auffrischung
GI vollständig
Hep B
95,9% 0,9%
Polio
97,0%
Pertussis
33,6%
97,4%
Tetanus
33,0%
97,4%
Diphtherie
33,0%
97,4%
HiB
96,6% 0%
20%
40%
60%
80%
100%
in % der Kinder mit Impfdokument
2.Impfung
1.Impfung
Röteln
96,2%
98,6%
Mumps
96,2%
98,6%
Masern
96,3%
98,6%
0%
20%
40%
60%
in % der Kinder mit Impfdokument
Seite 19
80%
100%
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit
Einschulungsuntersuchung
Schuleingangsuntersuchungen ab 2014 - Definition zusammengefasster Befunde Stand: November 2013 Befund
Kinderärztliche Befunde
Chronische Erkrankungen
Haut Allerg. Kontaktdermatitis Akne juvenilis Nävi
wird für Einschüler nicht erhoben wird für Einschüler nicht erhoben X
Nerven/Psyche Epilepsie ADS/ADHS Intelligenzdefizite emotionale soziale Störungen Sprach-, Sprechstörungen Visuelle Wahrnehmungstörungen Schulische Vorläuferfähigkeiten Allgemeine Entwicklungsstörungen Enuresis (Einnässen)
zu sonstige Befunde* unter psychischen Störungen unter psychischen Störungen unter psychischen Störungen unter schulrelevante Entwicklungsdefizite unter schulrelevante Entwicklungsdefizite noch nicht zugeordnet
X nur Fgr.2+3 X nur Fgr.2+3 nur Fgr.2+3
X zu psychischen Störungen
X
Sehfehler
X
nur Fgr.3
Hörstörungen
X
nur Fgr.2+3
X X X zu sonstige Befunde
nur Fgr. 2 nur Fgr. 2 nur Fgr. 2
X
nur Fgr.3
Sinnesorgane
Allergische Erkrankungen Allergische Rhinitis Asthma bronchiale Atopische Dermatitis/Neurodermitis Nahrungsmittelallergie
Herz Blutdruck
Urogenitales System Befund Nieren und Harnwege Lageanomalie des Hodens
wird für Einschüler nicht erhoben
Stütz- und Bewegungsapparat Befund Thorax, Wirbelsäule und Schultergürtel Störung der Beckenstatik, Beinlängendifferenzen Störung des Kniegelenkes Störung der Fußstatik Störungen der Feinmotorik Bewegungsstörungen
nur Fgr. 2 weitere Befunde zu Stütz-/Bewegungsapparat nur Fgr. 2 X unter schulrelevante Entwicklungsdefizite unter schulrelevante Entwicklungsdefizite
Endokrines System Schildrüsenfunktionsstörungen Kleinwuchs Hochwuchs
zu sonstige Befunde
Organübergreifende Befunde Untergewicht Übergewicht/Adipositas
nur Fgr.2 nur Fgr.2
Seite 20
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit Dezernat Gesundheitsberichterstattung, Infektionsschutz
Einschulungsuntersuchung im Land Brandenburg 2015
Standardtabellen
Dr. Gabriele Ellsäßer, Karin Lüdecke September 2016 Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg - Abteilung Gesundheit Leitung Dr. Gabriele Ellsäßer Wünsdorfer Platz 3 15806 Zossen Tel.: 0331/8683800 Fax: 0331/8683809
www.lavg.brandenburg.de
www.gesundheitsplattform.brandenburg.de
Landesamt fürArbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Standardtabellen Einschulungsuntersuchung 2015 1. Tabelle 1.1 Tabelle 1.2 Tabelle 1.3
Allgemeine Daten Untersuchte Kinder (Alter, Geschlecht, Wiederholer im Trend).......................................................................................... 2 Untersuchte Kinder nach Kreisen............................................................................................................ 3 Sozialstatus (Trend, Elternangaben)................................................................................................................... 4
Tabelle 1.4
Ausgewählte Kennziffern nach Sozialstatus (Vorsorgeuntersuchungen, Kitabesuch)……………..………………………… 6
2. Tabelle 2.1 Tabelle 2.2 Tabelle 2.3 Tabelle 2.4 Tabelle 2.5 Tabelle 2.6
Kinderärztliche Befunde Rangfolge der kinderärztlichen Befunde im Trend............................................................................................................ 7 Kinderärztliche Befunde in Befundgruppen und medizinische Versorgung........................................................................ 8 Kinderärztliche Befunde in Befundgruppen nach Sozialstatus............................................................................................ 9 Kinderärztliche Befunde in Befundgruppen nach Geschlecht............................................................................................. 10 Kinder mit chronischen Erkrankungen im Trend............................................................................................................ 11 Kinder mit chronischen Erkrankungen und Sozialstatus..................................................................................................... 12 Behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder mit Leistungen nach SGB IX, VIII und XII 13 Behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder mit Leistungen nach SGB IX, VIII und XII nach Sozialstatus …….……..….............................................................................................................. 14
Tabelle 2.7 Tabelle 2.8
3. Tabelle 3.1 Tabelle 3.2
Förderbedarf Kinder mit notwendigen Fördermaßnahmen............................................................................................................ 15 Kinder mit notwendigen Fördermaßnahmen nach Sozialstatus.......................................................................................... 16
4. Tabelle 4.1 Tabelle 4.2 Tabelle 4.3
Betreuungscontrolling, Handlungsbedarf, Kinder in Förderung oder Behandlung Betreuungscontrolling früher oder derzeit ….…………... ................................................................................................... 17 Betreuungscontrolling früher oder derzeit nach Sozialstatus............................................................................................. 18 Bedarf an Frühförderung, medizinisch-therapeutischen Maßnahmen und pädagogischer und 19 psychologischer Klärung …………………………..…………………………………………..………
Tabelle 4.4
Bedarf an Frühförderung, medizinisch-therapeutischen Maßnahmen und pädagogischer und psychologischer Klärung nach Sozialstatus …………...…..…...…………………………...………
Tabelle 4.5 Tabelle 4.6
Behandlung und Förderung im letzten Jahr …….…........................................................................................................... 21 Behandlung und Förderung im letzten Jahr nach Sozialstatus........................................................................................... 22
5. Tabelle 5.1 Tabelle 5.2 Tabelle 5.3 Tabelle 5.4
Empfehlung zur Zürückstellung und Förderbedarf Schulärztliche Empfehlungen im Trend............................................................................................................ 23 Schulärztliche Empfehlungen nach Sozialstatus............................................................................................................ 24 Schulärztliche Empfehlungen nach Kreisen............................................................................................................ 25 Zurückgestellte Kinder, Entwicklungsdefizite und Handlungsbedarf................................................................................... 26
6. Tabelle 6.1 Tabelle 6.2 Tabelle 6.3
Impfschutz Impfen - Impfquote…………............................................................................................................. …………… 27 Impfen - Impfquote nach Sozialstatus............................................................................................................ 29 Impfen - Impfquote nach Kreisen………............................................................................................................ 31
7. Tabelle 7.1 Tabelle 7.2 Tabelle 7.3 Tabelle 7.4
Ausgewählte Themen: Allergien / Unfälle Allergische Erkrankungen: Beschwerden nach ISAAC-Fragen und Befund ...................................................................... 33 Allergische Erkrankungen: Befunde nach Sozialstatus....................................................................................................... 34 Unfälle im Trend (Anteil der betroffenen Kinder)............................................................................................................ 35 Unfälle nach Sozialstatus (Anteil der betroffenen Kinder)................................................................................................... 37
Anlage
Definition zusammengefasster Befunde
20
39
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit
Schuleingangsuntersuchung 2015
1. Allgemeine Daten Tabelle 1.1 Untersuchte Kinder 2011
2012
2013
2014
2015
Anzahl untersuchter Kinder Anteil wiederholt untersuchter Kinder Anteil Jungen Anteil Mädchen Alter Mittelwert Standardabweichung
21.178 9,9% 52,0% 48,0%
21.473 9,4% 53,0% 47,0%
22.050 9,6% 52,7% 47,3%
23.580 10,5% 52,5% 47,5%
23.826 12,5% 52,9% 47,1%
5,9 ,38
5,9 0,38
5,9 0,39
6,0 0,39
6,0 0,40
Anteil 4-jähriger Anteil 5-jähriger Anteil 6-jähriger Anteil 7-jähriger Anteil 8-jähriger
0,1% 54,3% 44,5% 1,0% 0,0%
0,1% 54,8% 44,1% 1,0% 0,0%
0,1% 53,4% 45,4% 1,1% 0,0%
0,1% 51,8% 47,1% 1,0% 0,0%
0,0% 51,4% 47,2% 1,3% 0,0%
Untersuchte Kinder nach dem Alter 100%
47%
47%
45%
44%
45%
43%
43%
44%
46%
80%
47%
7 Jahre u.ä.
60%
6-Jährige
53%
55%
56%
56%
54%
55%
53%
52%
51%
20%
51%
40%
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
5-Jährige
0%
Altersverteilung nach Geschlecht Mädchen n = 11214
Jungen n = 12612
Anteil 4-jähriger
0,0%
0,0%
Anteil 5-jähriger
53,4%
49,6%
Anteil 6-jähriger
45,5%
48,8%
Anteil 7-jähriger
1,0%
1,6%
Anteil 8-jähriger
0,1%
0,0%
Seite 2
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit
Schuleingangsuntersuchung 2015
Tabelle 1.2 Untersuchte Kinder nach Kreisen 2014 Kreisfreie Stadt / Kreis Brandenburg a.d.H. Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark
2015 Kreisfreie Stadt / Kreis Brandenburg a.d.H. Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark
Anzahl untersuchter Kinder 642 786 520 1.840 1.688 1.636 939 1.575 1.821 2.128 895 1.525 929 2.172 676 1.057 1.636 1.115
Anteil wiederholt untersuchter Kinder 9,0% 8,4% 10,4% 9,8% 8,8% 13,5% 14,3% 12,3% 8,0% 12,8% 9,8% 5,6% 14,4% 7,5% 18,0% 7,7% 11,4% 11,8%
Geschlecht Alter männlich weiblich Anzahl Anteil Anzahl Anteil Mittelwert 339 52,8% 303 47,2% 6,0 388 49,4% 398 50,6% 6,0 277 53,3% 243 46,7% 6,0 1.012 55,0% 828 45,0% 6,0 890 52,7% 798 47,3% 5,9 858 52,4% 778 47,6% 6,0 469 49,9% 470 50,1% 6,0 829 52,6% 746 47,4% 5,9 938 51,5% 883 48,5% 6,0 1.131 53,1% 997 46,9% 6,0 479 53,5% 416 46,5% 5,9 785 51,5% 740 48,5% 5,9 474 51,0% 455 49,0% 6,0 1.149 52,9% 1.023 47,1% 5,9 350 51,8% 326 48,2% 6,0 576 54,5% 481 45,5% 6,0 840 51,3% 796 48,7% 6,0 590 52,9% 525 47,1% 6,0
Anzahl untersuchter Kinder 604 828 544 1.914 1.785 1.663 936 1.620 1.832 2.065 919 1.624 948 2.152 658 973 1.614 1.147
Anteil wiederholt untersuchter Kinder 9,1% 9,5% 13,6% 9,8% 12,5% 13,5% 16,0% 13,6% 12,7% 13,6% 11,2% 9,2% 13,8% 9,9% 20,4% 11,7% 15,1% 13,5%
Geschlecht Alter männlich weiblich Anzahl Anteil Anzahl Anteil Mittelwert 310 51,3% 294 48,7% 6,0 443 53,5% 385 46,5% 5,9 277 50,9% 267 49,1% 6,0 1.023 53,4% 891 46,6% 5,9 934 52,3% 851 47,7% 5,9 868 52,2% 795 47,8% 6,0 481 51,4% 455 48,6% 6,0 883 54,5% 737 45,5% 6,0 977 53,3% 855 46,7% 6,0 1.120 54,2% 945 45,8% 6,0 480 52,2% 439 47,8% 5,9 867 53,4% 757 46,6% 6,0 531 56,0% 417 44,0% 6,0 1.089 50,6% 1.063 49,4% 5,9 323 49,1% 335 50,9% 6,0 536 55,1% 437 44,9% 6,0 846 52,4% 768 47,6% 6,0 624 54,4% 523 45,6% 6,0
Seite 3
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit
Schuleingangsuntersuchung 2015
Tabelle 1.3 Sozialstatus Im Rahmen der kinderärztlichen Sozialanamnese bei den Schuleingangsuntersuchungen werden Schulbildung und Erwerbsstatus der Eltern durch den Kinder- und Jugendarzt dokumentiert. Mit diesen beiden Merkmalen wird ein additiver Sozialindex gebildet: Schulbildung getrennt nach Mutter und Vater: unter Abschluß Kl. 10: 1 Punkt, Abschluß Kl. 10: 2 Punkte, Abitur: 3 Punkte Erwerbstätigkeit getrennt nach Mutter und Vater: nicht erwerbstätig 1 Punkt, erwerbstätig 2 Punkte. Die Addition der Punkte beider Eltern, ergibt einen Wert von im Bereich von 4 bis 10. Daraus wird der dreistufige Sozialindex gebildet: 4,5,6 Punkte -> niedrig, 7,8 -> mittel, 9,10 -> hoch Sind nur Angaben eines Elternteils verfügbar, wird der Wert des vorhandenen Partners gedoppelt.
2012
2013
Anzahl 21.473 19.706 2.693 9.585 7.428
Untersuchte Kinder dar. mit Angaben niedriger Sozialstatus (4-6 Punkte) mittlerer Sozialstatus (7-8 Punkte) hoher Sozialstatus (9-10 Punkte) Summenvariable (Range 4 - 10 P.) Mittelwert Standardabweichung
Anteil an Gesamt 100 91,8%
Anteil an Modell
Anteil an Anzahl Gesamt 100 22.050 20.132 91,3% 2.589 9.699 7.844
100 13,7% 48,6% 37,7%
8,1 1,4
2015
Anzahl 23.580 20.987 2.553 10.080 8.354
Summenvariable (Range 4 - 10 P.) Mittelwert Standardabweichung
100 12,9% 48,2% 39,0%
8,2 1,4
2014
Untersuchte Kinder dar. mit Angaben niedriger Sozialstatus (4-6 Punkte) mittlerer Sozialstatus (7-8 Punkte) hoher Sozialstatus (9-10 Punkte)
Anteil an Modell
Anteil an Gesamt 100 89,0%
Anteil an Modell
Anteil an Anzahl Gesamt 100 23.826 21.026 88,2% 2.483 9.977 8.566
100% 12,2% 48,0% 39,8%
8,2 1,4
Anteil an Modell 100% 11,8% 47,5% 40,7%
8,2 1,4
100% 90% 80%
26%
28%
30%
31%
33%
35%
38%
39%
40%
41%
70%
hoher Sozialstatus
60% 50% 40%
55%
54%
52%
53%
52%
50%
49%
30%
mittlerer Sozialstatus 48%
48%
48%
2008
2009
2010
15%
14%
13%
12%
12%
2015
15%
2014
16%
2013
17%
2012
18%
2011
19%
2007
10%
2006
20% 0%
Seite 4
niedriger Sozialstatus
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit
Schuleingangsuntersuchung 2015
noch Tabelle 1.3 Schulbildung und Erwerbsstatus der Eltern 2013 Vater
2014 Mutter
2015
Vater
Mutter
Vater
Mutter
Schulbildung unter 10. Klasse Abschluss 10. Klasse Abitur oder Hochschule Erwerbsstatus erwerbstätig nicht erwerbstätig
7,2% 61,7% 31,1%
6,4% 59,0% 34,7%
6,9% 61,9% 31,2%
6,0% 58,5% 35,5%
6,5% 61,7% 31,8%
5,9% 57,5% 36,5%
91,6% 8,4%
79,4% 20,6%
92,0% 8,0%
80,3% 19,7%
92,0% 8,0%
80,9% 19,1%
Schulbildung 100% 80%
24 25 27 26 28 29 30 31 31 32
23 25 27 28 30 32 34 35 36 37
Abitur oder Hochschule
60% 40%
67 66 64 65 64 63 63 62 62 62
Abschluss 10. Klasse
69 67 66 65 63 62 60 59 59 58
20% 7
2014
2015
2006
2007
2008
Schulbildung Vater
7
7
7
7
6
6
6
2015
8
2014
8
2013
7
2012
7
2011
7
2010
7
2009
8
2013
2008
8
2012
2007
8
2011
9
2010
9
2009
9
2006
0%
unter 10. Klasse
Schulbildung Mutter
Erwerbstätigkeit 40
26,1
25,1
22,2
20,6
19,7
19,1
2010
2011
2012
2013
2014
2015
8,0 2015
27,0
8,0 2014
2009
8,4 2013
30,3
9,1 2012
2008
9,8 2011
31,5
11,2 2010
2007
11,6 2009
33,2 11,9 2008
2006
13,1 2007
10
15,6
20
2006
in %
30
0
Erwerbstätigkeit des Vaters
Erwerbstätigkeit der Mutter
Seite 5
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit
Schuleingangsuntersuchung 2015
Tabelle 1.4 Ausgewählte Kennziffern nach Sozialstatus Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen nach Sozialstatus 2015
Sozialstatus
niedriger Sozialstatus untersuchte Kinder N = 2.483 U-Heft hat vorgelegen - Anzahl 2.214 U-Heft hat vorgelegen - in % 89,2% U-Untersuchungen U1 bis U6 vollständig 91,6% U7 ist erfolgt 94,4% U7a ist erfolgt 75,7% U8 ist erfolgt 89,6% U9 ist erfolgt 81,9% U1 bis U8 vollständig 82,0% U1 bis U9 vollständig 71,2%
mittlerer hoher Sozialstatus Sozialstatus N = 9.977 N = 8.566 9.456 8.171 94,8% 95,4% in % 96,4% 96,7% 97,8% 98,2% 84,8% 88,0% 94,8% 96,2% 90,8% 92,6% 91,2% 92,9% 85,2% 88,0%
alle Kinder gesamt N = 23.826 22.027 92,4% 95,6% 97,3% 84,4% 94,5% 90,0% 90,2% 83,9%
Dauer des Kitabesuches nach Sozialstatus
2015
Sozialstatus
Kinder mit Angaben zum Kitabesuch
alle Kinder
niedriger Sozialstatus
mittlerer Sozialstatus
hoher Sozialstatus
gesamt
N = 2.368
N = 9.639
N = 8.282
N = 22.854
in % kein Kitabesuch oder weniger als ein Jahr in der Kita
7,5%
2,0%
1,2%
3,2%
bis zu 2 Jahre Kita bis zu 3 Jahre Kita mehr als 3 Jahre Kita
10,3% 30,4% 51,9%
3,5% 18,9% 75,6%
2,5% 15,3% 81,0%
4,1% 19,2% 73,5%
100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0%
mehr als 3 Jahre Kita bis zu 3 Jahre Kita bis zu 2 Jahre Kita kein Kitabesuch/< 1 Jahr
niedriger Sozialstatus
mittlerer Sozialstatus
hoher Sozialstatus Seite 6
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit
Schuleingangsuntersuchung 2015
2. Medizinische Befunde Tabelle 2.1 Rangfolge der Befunde 2013 - 2015 (Rang orientiert an 2015) 2013 Anzahl Rang Befund
2014 in %
Anzahl
N = 22.050
2015 in %
Anzahl
N = 23.580
in %
N = 23.826
1 . Sprach-, Sprechstörungen
4.497
20,4
4.559
19,3
5.249
22,0
2 . Störungen der Feinmotorik
2.540
11,5
2.829
12,0
3.752
15,7
3 . Sehfehler
2.679
12,1
2.919
12,4
3.010
12,6
4 . Atopische Dermatitis
2.476
11,2
2.793
11,8
3.010
12,6
1.799
11,6
5 . Schulische Vorläuferfähigkeiten*
-
-
-
-
6 . Visuelle Wahrnehmungsstörungen
2.569
11,7
2.783
11,8
2.431
10,2
7 . Allgemeine Entwicklungsstörungen
2.214
10,0
2.314
9,8
2.157
9,1
8 . Emotionale/soziale Störungen
1.804
8,2
1.802
7,6
1.845
7,7
9 . Bewegungsstörungen
1.466
6,6
1.552
6,6
1.596
6,7
10 . Hörstörungen
1.410
6,4
1.411
6,0
1.530
6,4
11 . Allergische Rhinitis/Konjunktivitis
1.030
4,7
1.208
5,1
1.349
5,7
12 . Asthma bronchiale
984
4,5
1.137
4,8
1.290
5,4
13 . Störung der Fußstatik
848
3,8
810
3,4
894
3,8
14 . Adipositas
707
3,3
818
3,5
863
3,6
15 . erhebliches Untergewicht
888
4,2
861
3,7
812
3,4
16 . Enuresis
766
3,5
775
3,3
771
3,2
17 . Kleinwuchs
524
2,4
571
2,4
618
2,6
18 . ADS/ADHS
637
2,9
519
2,2
583
2,4
19 . Hochwuchs
458
2,1
524
2,2
555
2,3
636
2,9
601
2,5
531
2,2
21 . Nävi
276
1,3
315
1,3
319
1,3
22 . Intelligenzdefizite
390
1,8
359
1,5
298
1,3
23 . Nahrungsmittelallergie
193
0,9
267
1,1
235
1,0
24 . Beckenstatik/Beinlängendifferenzen
214
1,0
228
1,0
203
0,9
25 . Erkrankungen der Nieren und Harnwege
161
0,7
160
0,7
161
0,7
27 . Epilepsie
124
0,6
130
0,6
133
0,6
28 . Störung der Funktion des Knies
59
0,3
86
0,4
55
0,2
29 . Schilddrüsenfunktionsstörungen
47
0,2
53
0,2
49
0,2
20 .
Fehlstellungen vonThorax, Wirbelsäule, Schultergürtel
* ohne Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Märkisch-Oderland und Potsdam-Mittelmark
Seite 7
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit
Schuleingangsuntersuchung 2015
Tabelle 2.2 Kinderärztliche Befunde - Befundgruppen 2014 iBeh
Bef Schulrelevante Entwicklungsstörungen darunter: Sprach- und Sprechstörungen Visuelle Wahrnehmungsstörungen Störungen der Fein- bzw. Visuomotorik Bewegungsstörungen/ grobmotorische Störungen Schulische Vorläuferfähigkeiten* Allgemeine Entwicklungsstörung Psychische Störungen darunter: emotionale/soziale Störungen Einnässen Aufmerksamkeitsdefizite/ Hyperaktivität (ADS/ADHS) Intelligenzdefizite Befunde Sinnesorgane darunter: Sehfehler Hörstörungen Atopische Erkrankungen darunter: allergische Rhinitis/Konjunktivitis Asthma bronchiale d.s. allergische Atemwegserkrankungen Neurodermitis Befunde Stütz-/Bewegungsapparat darunter: Störung der Fußstatik weitere Befunde zu Stütz- und Bewegungsapparat Organübergreifend Befunde darunter: Adipositas starkes Untergewicht Befund Nieren Harnwege Naevi Sonstige Befunde Kinder ohne Befund Kinder mit Befund in Behandlung /Überweisung/Erstdiagnose
2015 Üw
% (N=23.580) 29,5 18,7 10,0 19,3 11,8 12,0
14,1 6,1 6,4
6,6
4,4
Ed
Bef
iBeh
Üw
Ed
9,1
% (N=23.826) 33,4 20,2 11,0
9,8
4,4 4,0 4,4
3,7 3,7 4,1
22,0 10,2 15,7
15,4 5,3 7,8
4,8 3,2 5,8
4,0 2,8 5,2
1,7
1,4
6,7
4,4
1,8
1,4
11,6
5,0
3,2
2,8
9,8 12,1
8,1 8,2
1,8 3,2
1,4 2,9
9,1 12,2
7,3 8,5
1,7 3,0
1,3 2,5
7,6 3,3
5,0 2,4
2,1 0,5
1,8 0,4
7,7 3,2
5,3 2,3
2,0 0,5
1,6 0,4
2,2
1,3
0,8
0,7
2,4
1,5
0,8
0,7
1,5 17,2
1,3 7,6
0,2 11,1
0,2 9,6
1,3 17,2
1,2 7,5
0,1 11,0
0,1 9,4
12,4 6,0 17,7
5,8 2,0 8,9
7,3 4,4 0,2
6,1 3,9 0,2
11,9 6,4 19,1
5,7 2,1 9,1
6,8 4,7 0,2
5,8 4,2 0,2
5,1 4,8 8,8 11,8 6,2
2,7 2,9 4,9 5,5 3,1
0,1 0,0 0,1 0,1 2,7
0,1 0,0 0,1 0,1 2,5
5,7 5,4 9,5 12,6 6,1
2,8 3,0 5,0 5,6 3,1
0,0 0,1 0,1 0,2 2,6
0,0 0,1 0,1 0,1 2,4
3,4
2,3
0,8
0,7
3,8
2,4
1,0
0,9
3,3 7,2
1,2 0,7
2,1 0,5
2,0 0,4
2,9 7,1
1,1 0,8
1,8 0,6
1,7 0,5
3,5 3,7 0,7 1,3 1,9 40,4
0,4 0,3 0,6 0,7 1,8
0,4 0,2 0,05 0,2 0,5
0,3 0,1 0,04 0,2 0,4
3,6 3,4 0,7 1,3 1,7 37,2
0,5 0,3 0,6 0,7 1,4
0,5 0,1 0,0 0,3 0,1
0,4 0,1 0,0 0,2 0,1
59,6
37,0
23,5
21,3
62,8
37,7
* Definition siehe Anlage Bef - Befund iBeh - in Behandlung, Üw - Überweisung zur Diagnostik und/oder Behandlung, Ed - Überweisung/nicht in Behandlung
* ohne Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Märkisch-Oderland und Potsdam-Mittelmark Seite 8
23,8
21,4
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit
Schuleingangsuntersuchung 2015
Tabelle 2.3 Kinderärztliche Befunde - Befundgruppen - nach Sozialstatus 2015
Sozialstatus niedrig Ed Bef iBeh Üw N = 2.483 in %
Bef
Sozialstatus mittel iBeh Üw Ed
Bef
Sozialstatus hoch iBeh Üw Ed
N = 9.977 in %
N = 8.566 in %
Schulrelevante Entwicklungsstörungen
57,8
38,7
18,9
15,5
34,6
20,7
11,5
10,3
22,0
12,6
7,5
7,0
darunter: Sprach- und Sprechstörungen
43,9
31,0
10,1
7,3
22,1
15,6
4,8
3,9
13,2
9,2
2,9
2,7
23,8 30,2
15,1 18,2
6,5 9,7
5,0 8,1
9,9 16,4
4,7 7,6
3,4 6,3
3,1 5,8
4,9 9,0
2,0 3,8
1,8 3,9
1,6 3,6
13,9
10,1
3,4
2,5
6,6
4,2
1,8
1,5
3,8
2,2
1,0
0,9
25,0 27,9 22,3
13,8 23,6 16,0
6,4 5,5 6,0
5,3 3,6 4,3
10,7 8,0 12,1
4,1 6,5 8,1
3,1 1,5 3,0
2,7 1,1 2,5
5,8 2,8 7,8
2,0 2,1 5,3
1,7 0,5 1,9
1,6 0,4 1,7
15,7
11,0
4,3
2,9
7,8
5,1
2,0
1,7
4,0
2,5
1,1
1,0
4,0
2,5
0,6
0,5
3,1
2,1
0,5
0,4
2,9
2,2
0,4
0,4
4,1
2,6
1,3
1,0
2,5
1,5
0,7
0,7
1,4
0,8
0,6
0,5
Intelligenzdefizite Befunde Sinnesorgane darunter: Sehfehler
3,5 22,7
3,2 10,3
0,4 14,2
0,3 11,9
0,8 17,1
0,8 7,6
0,1 11,0
0,0 9,4
0,5 14,8
0,5 6,5
0,0 9,3
0,0 8,2
17,4
8,3
10,4
8,4
11,9
5,7
6,9
5,7
9,5
4,7
5,2
4,5
Hörstörungen Atopische Erkrankungen darunter: allergische Rhinitis/Konjunktivitis
7,1 18,6
2,4 8,7
4,8 0,4
4,3 0,4
6,4 20,7
2,1 9,9
4,8 0,3
4,1 0,2
6,1 18,2
1,9 9,0
4,6 0,2
4,0 0,1
4,9 5,7 9,3 12,1
2,1 3,4 4,7 5,0
0,1 0,1 0,2 0,2
0,1 0,1 0,2 0,2
5,9 6,2 10,5 13,6
3,0 3,5 5,6 6,0
0,1 0,1 0,1 0,2
0,0 0,1 0,1 0,1
5,9 4,5 8,8 12,4
3,0 2,6 4,8 5,7
0,0 0,0 0,1 0,1
0,0 0,0 0,1 0,1
5,6
2,7
2,2
2,1
6,2
3,4
2,5
2,3
5,8
3,0
2,6
2,5
3,7 2,4 9,7 7,3 2,4 1,0 1,2 1,6 21,2
2,3 0,6 1,1 0,9 0,1 0,9 0,4 1,3
0,9 1,6 1,1 1,0 0,1 0,1 0,3 0,2
0,8 1,5 1,0 0,9 0,1 0,0 0,3 0,2
3,8 3,0 7,9 4,4 3,5 0,7 1,5 1,7 35,1
2,6 1,1 0,9 0,6 0,3 0,7 0,8 1,3
0,8 1,8 0,6 0,5 0,1 0,0 0,3 0,2
0,8 1,7 0,6 0,5 0,1 0,0 0,3 0,1
3,5 2,8 5,2 1,8 3,4 0,6 1,3 1,8 46,0
2,2 1,1 0,5 0,3 0,2 0,6 0,7 1,5
1,1 1,8 0,3 0,2 0,1 0,0 0,2 0,1
1,0 1,7 0,3 0,2 0,1 0,0 0,2 0,1
Visuelle Wahrnehmungsstörungen Störungen der Fein- bzw. Visuomotorik Bewegungsstörungen/ grobmotorische Störungen Schulische Vorläuferfähigkeiten* Allgemeine Entwicklungsstörung Psychische Störungen darunter: emotionale/soziale Störungen Einnässen Aufmerksamkeitsdefizite/ Hyperaktivität (ADS/ADHS)
Asthma bronchiale d.s. allergische Atemwegserkrankungen Neurodermitis Befunde Stütz-/Bewegungsapparat darunter: Störung der Fußstatik weitere Befunde zu Stütz- und Bewegungsapparat Organübergreifend Befunde darunter: Adipositas starkes Untergewicht Befund Nieren Harnwege Naevi Sonstige Befunde Kinder ohne Befund Kinder mit Befund in Behandlung /Überweisung/Erstdiagnose
78,8
54,2
33,8
28,9
64,9
39,0
24,3
21,7
Bef - Befund iBeh - in Behandlung, Üw - Überweisung zur Diagnostik und/oder Behandlung, Ed - Überweisung/nicht in Behandlung
* ohne Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Märkisch-Oderland und Potsdam-Mittelmark Seite 9
54,0
30,6
19,3
17,7
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit
Schuleingangsuntersuchung 2015
Tabelle 2.4 Kinderärztliche Befunde - Befundgruppen - nach Geschlecht 2015 Bef
Jungen iBeh Üw
Ed
Bef
N = 12.612 % Schulrelevante Entwicklungsstörungen darunter: Sprach- und Sprechstörungen Visuelle Wahrnehmungsstörungen Störungen der Fein- bzw. Visuomotorik Bewegungsstörungen/ grobmotorische Störungen Schulische Vorläuferfähigkeiten* Allgemeine Entwicklungsstörung Psychische Störungen darunter: emotionale/soziale Störungen Einnässen
Mädchen iBeh Üw
Ed
N = 11.214 %
39,4
25,0
12,6
11,2
26,8
14,9
9,3
8,3
25,0 12,3 20,1
18,5 6,8 10,5
4,9 3,8 7,0
3,9 3,3 6,3
18,6 7,8 10,9
11,9 3,6 4,6
4,8 2,6 4,5
4,0 2,2 4,1
9,3 9,0 11,0 15,4
6,0 4,2 9,0 10,9
2,5 2,3 2,0 3,8
2,0 2,0 1,5 3,1
3,8 5,9 6,9 8,6
2,5 2,2 5,5 5,9
1,0 1,9 1,4 2,1
0,8 1,6 1,0 1,7
9,8 4,0
6,8 2,8
2,5 0,7
2,0 0,6
5,4 2,3
3,5 1,7
1,4 0,3
1,2 0,2
Aufmerksamkeitsdefizite/ Hyperaktivität (ADS/ADHS) Intelligenzdefizite Befunde Sinnesorgane
3,4 1,5
2,2 1,4
1,0 0,1
0,8 0,1
1,4 1,0
0,7 0,9
0,5 0,1
0,4 0,1
17,6
7,7
11,3
9,6
16,8
7,4
10,6
9,2
darunter: Sehfehler Hörstörungen Atopische Erkrankungen
12,6 6,3 21,0
5,8 2,1 10,3
7,4 4,6 0,2
6,2 4,0 0,2
11,2 6,6 16,8
5,6 2,0 7,7
6,2 4,9 0,3
5,3 4,4 0,2
darunter: allergische Rhinitis/Konjunktivitis Asthma bronchiale d.s. allergische Atemwegserkrankungen Neurodermitis Befunde Stütz-/Bewegungsapparat
6,8 6,7 11,5 13,2 6,7
3,5 3,8 6,2 5,8 3,6
0,0 0,1 0,1 0,1 2,6
0,0 0,1 0,1 0,1 2,4
4,4 4,0 7,3 11,9 5,4
2,0 2,2 3,6 5,3 2,6
0,0 0,1 0,1 0,2 2,5
0,0 0,0 0,1 0,2 2,4
darunter: Störung der Fußstatik
4,5
2,9
1,2
1,1
2,9
1,8
0,8
0,8
weitere Befunde zu Stütz- und Bewegungsapparat Organübergreifend Befunde
2,8 6,7
1,1 0,7
1,7 0,6
1,5 0,5
3,0 7,5
1,1 0,8
1,9 0,6
1,8 0,5
darunter: Adipositas starkes Untergewicht
3,4 3,3
0,4 0,3
0,4 0,2
0,4 0,1
3,9 3,6
0,6 0,2
0,5 0,1
0,4 0,1
0,8 1,3 1,9
0,7 0,7 1,5 32,3
0,0 0,3 0,1
0,0 0,3 0,1
0,6 1,4 1,6
0,6 0,7 1,3 42,8
0,0 0,2 0,2
0,0 0,2 0,2
Befund Nieren Harnwege Naevi Sonstige Befunde Kinder ohne Befund Kinder mit Befund in Behandlung /Überweisung/Erstdiagnose
67,7
43,2
25,8
22,9
57,2
31,6
21,5
Bef - Befund iBeh - in Behandlung, Üw - Überweisung zur Diagnostik und/oder Behandlung, Ed - Überweisung/nicht in Behandlung
* ohne Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Märkisch-Oderland und Potsdam-Mittelmark Seite 10
19,6
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit
Schuleingangsuntersuchung 2015
Tabelle 2.5 Kinder mit chronischen Erkrankungen Definition: siehe Anlage
N= Befund
2014
2015
N=23.580
N=23.826
in ÜberBehand- wielung sung
Erstdiagnose
Befund Befund
Anzahl
Kinder mit chronischen Erkrankungen davon
in ÜberBehand- wielung sung in %
Erstdiagnose
12,8%
9,5%
3,6%
3,2%
3.121
13,1%
9,7%
3,6%
3,1%
7,4%
5,4%
2,3%
2,0%
1.819
7,6%
5,6%
2,3%
1,9%
Sprach-, Sprechstörungen mit Beeinträchtigung der sprachlichen Kommunikation
4,4%
3,7%
0,8%
0,6%
153
4,7%
4,0%
0,8%
0,6%
Hörstörungen beidseitig oder eine apparative Vesorgung liegt bereits vor
1,8%
0,7%
1,3%
1,2%
458
1,9%
0,8%
1,3%
1,2%
Sehvermögen stark eingeschränkt
0,3%
0,2%
0,1%
0,1%
70
0,3%
0,2%
0,1%
0,1%
Epilepsie
0,6%
0,5%
0,0%
0,0%
133
0,6%
0,5%
0,0%
0,0%
Atopische Dermatitis mit Beschwerden bzw. psychosozialen Beeinträchtigungen
0,3%
0,3%
0,0%
0,0%
57
0,2%
0,2%
0,0%
0,0%
Asthma bronchiale mit Beeinträchtigungen
0,13%
0,12%
0,01%
0,00%
29
0,12%
0,11%
0,01%
0,01%
Allergische Rhinitis mit erheblichen Beschwerden
0,05%
0,04%
0,00%
0,00%
6
0,03%
0,03%
-
-
0,4%
0,3%
0,1%
0,1%
55
0,2%
0,2%
0,1%
0,1%
Fehlstellungen der Wirbelsäule mit Funktionseinschränkungen
0,08%
0,08%
-
-
22
0,09%
0,08%
0,01%
0,01%
Nierenerkrankungen mit chronischen Beschwerden
0,06%
0,06%
-
-
18
0,08%
0,07%
0,01%
0,00%
6,6%
4,8%
1,4%
1,2%
1.615
6,8%
5,0%
1,4%
1,2%
Enuresis (Einnässen mind. einmal/Woche)
3,3%
2,4%
0,5%
0,4%
771
3,2%
2,3%
0,5%
0,4%
emotionale soziale Störungen mit Auswirkung in Kita
3,6%
2,6%
0,9%
0,8%
877
3,7%
2,7%
1,0%
0,8%
ADS/ADHS (ärztlich diagnostizierter Befund), z.T. mit nicht ausreichender sozialer Integration
0,4%
0,3%
0,05%
0,04%
135
0,6%
0,5%
0,05%
0,04%
Intelligenzdefizite
1,5%
1,3%
0,2%
0,2%
298
1,3%
1,2%
0,1%
0,1%
Kinder mit mehrfachen (zwei oder mehr) chronischen Erkrankungen
2,8%
672
2,8%
Chronisch somatische Erkrankungen darunter
Störung der Funktion des Knies
Chronisch psychische Erkrankungen darunter
Anteil von chronischen Erkrankungen insgesamt
22% jedes fünfte Kind Seite 11
22% jedes fünfte Kind
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit
Schuleingangsuntersuchung 2015
Tabelle 2.6 Kinder mit chronischen Erkrankungen nach Sozialstatus Definition: siehe Anlage
2015
Sozialstatus niedrig
Sozialstatus mittel
N=2.483 Befund überwiesen
N=9.977 Befund überwiesen
Befund
Sozialstatus hoch
Sig niedrig N=8.566 vs. Befund überhoch wiesen
in % untersuchter Kinder
Kinder mit chronischen Erkrankungen davon
23,7%
6,4%
12,0%
3,5%
9,5%
2,7% p