Benutzungsregeln AGB Kletterwald Sllereck_de

Schwierigkeiten und die Altersfreigaben sind entsprechend angepasst: Parcours Nr. 1 und 2 sind zur Begehung frei ab 6 Jahren, P3 ab 8, P4 ab 10 und P5 ab ...
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Vom Trainer auszufüllen

Trainer: Uhrzeit Ausgabe: Uhrzeit Rückgabe:

Anerkennung der Benutzungsregeln durch den Teilnehmer:

(Teilnehmer) Name, Vorname

(ggf. Erziehungsberechtigter/erwachsene Begleitperson) Name, Vorname

(Teilnehmer) Strasse, Nr.

(Erziehungsberechtigter/erwachsene Begleitperson) Strasse, Nr.

(Teilnehmer) PLZ, Ort

(Erziehungsberechtigter/erwachsene Begleitperson) PLZ, Ort

Geburtsdatum des Teilnehmers

Email-Adresse des Teilnehmers (freiwillige Angabe)

Kletterwald Söllereck - Benutzungsregeln Der Kletterwald ist mit größtmöglicher Sorgfalt eingerichtet worden und wird jeden Tag kontrolliert. Die Gurte und Karabiner sind von namhaften Herstellern und entsprechen strengen Sicherheitsnormen. Auch die Sicherungstechniken sind im Alpinsport erprobt und bewährt. Es liegt jedoch in Ihren Händen, diese richtig einzusetzen. Darum ist es sehr wichtig, dass Sie die Sicherungen konzentriert und verantwortungsvoll anwenden. Bitte schützen Sie sich und andere und beachten Sie unsere Sicherheitshinweise sowie die nachfolgenden Benutzerregeln. Erklären Sie diese Regeln auch Ihren Kindern. 1. Anerkennung der Benutzungsregeln durch Teilnehmer, bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten oder die erwachsene Begleitperson Vor Benutzung des Kletterwald Söllereck muss jeder Teilnehmer diese Benutzungsregeln zur Kenntnis nehmen und sein Einverständnis mit Unterschrift bestätigen. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Erziehungsberechtigte oder die den Minderjährigen begleitende erwachsene Person die Benutzungsregeln dem Teilnehmer zur Kenntnis geben und dies mit seiner Unterschrift bestätigen (die Namensangabe des Erziehungsberechtigten bzw. der erwachsenen Begleitperson und Teilnehmer ist erforderlich). 2. Eigenverantwortung Die Benutzung des Kletterwald Söllereck ist mit Risiken verbunden. Der Teilnehmer haftet für selbstverschuldete Unfälle. Bei Zusammentreffen mehrerer Unfallursachen hat der Teilnehmer sein etwaiges Mitverschulden im Rahmen der Haftung anrechnen zu lassen. Für die Haftung der Kur- und Verkehrsbetriebe AG Oberstdorf gilt im Übrigen Ziffer 8. 3. Altersmindestgrenzen Der Kletterwald Söllereck ist für Teilnehmer ab dem 6. Lebensjahr geeignet, die nicht an einer Krankheit, einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die bei der Benutzung des Kletterwald Söllereck eine Gefahr für sich selbst und/oder eine andere Person darstellen könnte. Kinder bis 10 Jahre dürfen nur in Begleitung eines mitkletternden Erwachsenen den Kletterwald Söllereck benutzen, ein Erwachsener darf höchstens 2 Kinder begleiten. Kinder zwischen 11 und 13 Jahren müssen im Verhältnis von einem Erwachsenen zu höchstens 3 Kinder begleitet werden. Die Parcours haben aufsteigende Schwierigkeiten und die Altersfreigaben sind entsprechend angepasst: Parcours Nr. 1 und 2 sind zur Begehung frei ab 6 Jahren, P3 ab 8, P4 ab 10 und P5 ab 12 Jahren. Parcours Nr. 6 und 7 dürfen nur von Teilnehmern begangen werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Kletterwald Söllereck ist eine Einrichtung der Kur- und Verkehrsbetriebe AG Oberstdorf, Nebelhornstr. 55, 87561 Oberstdorf, HRB-Nr. 1018, Vorstand: Dipl.-Kfm. P. Müller, Vors. D. AR: 1. Bgm. L. O. Mies

4. Mitführung von Gegenständen Im Besitz des Teilnehmers befindliche lose Gegenstände (wie Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc.) dürfen bei Benutzung des Klettergartens nicht in einer Weise mitgeführt werden, dass sie eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere Personen darstellen können. Auf etwaige Anweisung des Trainers bzw. Veranstalters hat der Teilnehmer mitgeführte Gegenstände an der Kasse zur Verwahrung abzugeben. 5. Sicherheitsanweisungen Jeder Teilnehmer muss vor Beginn der Benutzung des Kletterwald Söllereck an der praktischen und theoretischen Sicherheitsanweisung teilnehmen. Alle Anweisungen des Trainers bzw. Veranstalters sind bindend und ihnen ist Folge zu leisten. Bei Verstoß oder Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer aus dem Kletterwald Söllereck ausgeschlossen werden. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß oder Zuwiderhandlung gegen die Sicherheitsweisungen des Trainers bzw. Veranstalters, trägt der Teilnehmer für hierdurch eintretende Schäden die Verantwortung. Vor- und während des Kletterns ist der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt. Das Gleiche gilt für die Einnahme von Medikamenten, die die Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit beeinträchtigen. Ebenso ist das Rauchen im Wald und nachdem der Gurt angelegt wurde untersagt. Jede Aufgabe darf zeitgleich nur von jeweils einem Teilnehmer begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich höchstens 2 Personen gleichzeitig aufhalten. 6. Ausrüstung Die von der Kur- und Verkehrsbetriebe AG Oberstdorf ausgegebene Sicherheitsausrüstung, bestehend aus Komplettgurt, Helm und Verbindungsmittel, darf während der Benutzung des Kletterwald Söllereck nicht abgelegt oder an andere Personen übertragen werden. Die Sicherheitsausrüstung muss nach den Anweisungen des Trainers bzw. Veranstalters benutzt werden. Beide Sicherheitskarabiner müssen immer am Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umsichern muss immer mindestens einer der beiden Sicherungskarabiner mit dem Sicherungsseil verbunden sein. Es dürfen niemals beide Sicherheitskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt sein. Im Zweifelsfall muss ein Trainer bzw. Betreuer herbeigerufen werden. 7. Zahlungsbedingungen Die Bezahlung für die Begehung des Parcours erfolgt vor dem Besuch. Es gelten die Eintrittspreise des an der Kasse befindlichen Aushangs. Die maximale Kletterzeit beträgt 3 Stunden. 8. Haftungsbegrenzung Die Kur- und Verkehrsbetriebe AG Oberstdorf haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden besteht eine Haftung nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) der Kur- und Verkehrsbetriebe AG Oberstdorf, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 9. Ausschluss des Teilnehmers, Hausrecht, Schließung bei höherer Gewalt, Nichtrückerstattung des Eintrittspreis Die Kur- und Verkehrsbetriebe AG Oberstdorf ist berechtigt, Personen, die sich nicht an die Benutzungsregeln halten, vom Kletterwald Söllereck auszuschließen. Die Firma übt das Hausrecht aus und ist jederzeit berechtigt, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, etc.) einzustellen. In den vorgenannten Fällen erfolgt keine Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Kletterwald Söllereck frühzeitig aus eigenem Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Ich habe von den vorstehenden Benutzungsbedingungen Kenntnis genommen und erkenne diese als verbindlich an:

Datum, Unterschrift (Teilnehmer) (Erziehungsberechtigter/erwachsene Begleitperson)

Kletterwald Söllereck ist eine Einrichtung der Kur- und Verkehrsbetriebe AG Oberstdorf, Nebelhornstr. 55, 87561 Oberstdorf, HRB-Nr. 1018, Vorstand: Dipl.-Kfm. P. Müller, Vors. D. AR: 1. Bgm. L. O. Mies