„Wettbewerb Ultra Doux“ von Garnier Schweiz (L'Oréal Suisse SA)

28.10.2017 - ihrer Familienmitglieder (Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepartner) oder der Personen, die einen gemeinsamen Haushalt mit ihnen bilden. Eine einzige Teilnahme pro Person mit selben Wohnsitz ist gestattet. 3. Wie nimmt man teil und gewinnt man? 24/10/2017 um 16 Uhr bis einschließlich 28/10/2017, ...
68KB Größe 3 Downloads 40 Ansichten
Allgemeine Bedingungen des Wettbewerbs „Wettbewerb Ultra Doux“ von Garnier Schweiz (L’Oréal Suisse SA) auf Facebook Das Unternehmen L’Oréal Suisse SA, nachstehend „L’Oréal Schweiz“ genannt, Aktiengesellschaft mit Gesellschaftssitz in Chemin de Blandonnet 10, 1214 Vernier, eingetragen im Handelsregister des Kantons Genf unter der eidgenössischen Nummer CH660-0049949-8, richtet ein Online-Spiel „Wettbewerb Ultra Doux“ für ihre Marke Garnier ein. Gewinnen Sie die komplette Ultra Doux Sanfte Hafermilch Reihe. Der Wettbewerb läuft vom 24/10/2017 um 16 Uhr bis einschließlich 28/10/2017, 16 Uhr (GMT). Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Kaufzwang.

Allgemeine Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs 1. Allgemeines Teilnahmeberechtigt sind nur Einwohner der Schweiz oder Liechtenstein. Der Wettbewerb ist nur von der Facebook-Plattform unter der Adresse www.facebook.com/GarnierSwitzerland zugänglich. Es wird darauf hingewiesen, dass das Unternehmen Facebook in keiner Weise an der Ausarbeitung des Wettbewerbs „Wettbewerb Ultra Doux “ teilgenommen hat und nicht in dessen Ablauf eingreift. Aus der Einrichtung des Wettbewerbs auf der FacebookPlattform kann also keinerlei Patenschaft, Partnerschaft oder Verbindung abgeleitet werden. KEINERLEI finanzielle Gegenleistung oder Produktkauf bei Garnier oder einer anderen Marke der L’Oréal Gruppe IST NOTWENDIG, um sich zu diesem Wettbewerb ANZUMELDEN, DARAN TEILZUNEHMEN ODER DABEI ZU GEWINNEN. Ein Kauf erhöht die Gewinnchancen nicht. Durch die Teilnahme an dem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, an diese allgemeinen Bedingungen gebunden zu sein. Jeder Verstoß gegen die allgemeinen Bedingungen oder bei Verdacht der Beeinträchtigungen der Gewinnchancen durch Manipulation oder andere unsachgemässe oder unfaire Mittel kann für den Zuwiderhandelnden die Disqualifizierung vom Gewinnspiel und/oder straf- und/oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Teilnahme am Wettbewerb Garnier über Spieldienste oder automatische Spielroboter ist streng verboten.

2. Zulassungsbedingungen Der Wettbewerb Garnier ist nur Personen ab 18 Jahren, die in der Schweiz oder Liechtenstein wohnhaft sind, zugänglich, mit Ausnahme der Mitarbeiter von L’Oréal Schweiz, der Werbepartner, der Wettbewerbsveranstalter oder gleich welchen anderen Mitwirkenden, die an der Vorbereitung oder Abwicklung dieses Wettbewerbs beteiligt sind, ihrer Familienmitglieder (Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepartner) oder der Personen, die einen gemeinsamen Haushalt mit ihnen bilden. Eine einzige Teilnahme pro Person mit selben Wohnsitz ist gestattet.

3. Wie nimmt man teil und gewinnt man? 24/10/2017 um 16 Uhr bis einschließlich 28/10/2017, 16 Uhr (GMT) wird der Wettbewerb online auf die Facebook-Website von Garnier Schweiz gesetzt. Der Teilnehmer muss Zugang zur oben erwähnten Facebook-Website haben um Zugang zum Wettbewerb zu haben und teilzunehmen. Am Ende des Wettbewerbs wird eine Person gewählt, die den Post kommentiert hat, die komplette Ultra Doux Sanfte Hafermilch Reihe. Der Gewinner wird unter allen Teilnehmern die den Post kommentiert haben durch den Zufallsprinzip bestimmt. Der Wettbewerbsgewinner wird auf der Garnier Switzerland Facebook Seite benachrichtigt. L’Oréal Schweiz behält sich das Recht vor, den Preis nicht auszugeben, falls der ausgeloste Gewinner eine falsche Identität angeben hat. Die Identität der Gewinner kann an den Tagen nach dem Ende des Wettbewerbs auf der Facebook-Website Garnier Schweiz veröffentlicht werden. Die Preise sind nicht übertragbar und können weder ausgetauscht noch in Geld umgewandelt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4. Geltendes Recht und Gerichtsstand Die vorliegenden allgemeinen Teilnahmebedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Die Teilnehmer und / oder der Veranstalter des Gewinnspiels erklären sich damit einverstanden, dass der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Genf ist. Für alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung, Anwendung oder Umsetzung der vorliegenden allgemeinen Teilnahmebedingungen, die nicht auf gütlichem Wege geregelt werden können, sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Genf zuständig, unter Vorbehalt einer eventuellen Beschwerde an das Bundesgericht.

5. Sonstiges L‘Oréal Schweiz behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder die Webseite irgendwann und ohne Vorankündigung zu verbessern oder abzuändern, als auch den Wettbewerb einstweilen einzustellen, zu verkürzen, verlängern, abzusagen oder vor Ende des Zeitraums wegen höherer Gewalt, technischer Störung, Schliessung der Webseite oder irgendeinem anderen wichtigen Grund zu beenden, insbesondere wenn die Umstände dies erfordern. Sie kann dafür nicht haftbar gemacht werden, und es kann von ihr dafür keine Entschädigung verlangt werden.