Auf ein Wort mit Entscheidern und Partnern - Michael Kolbitsch

Mitarbeiter – dem Meister beziehungs- weise der jeweiligen Führungskraft direkt unterstellt. Seine besondere Funktion im. Arbeitsschutz entbindet ihn also nicht.
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Serie: Der Sicherheitsbeauftragte und seine Rolle im Betrieb

Teil 2

Auf ein Wort mit Entscheidern und Partnern

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Im zweiten Teil der Reihe geht es um das Verhältnis des Sicherheitsbeauftragten zu Vorgesetzten, zur Unternehmensführung und anderen Partnern der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Wie gestaltet er seine Kommunikation mit den jeweiligen Personengruppen, um seine Vorstellungen und Erkenntnisse vom Arbeitsschutz zu bewerben und seine Ziele durchzusetzen?

Der Sicherheitsbeauftragte ist vom intensiven Austausch mit den Vorgesetzten abhängig.

Der Sicherheitsbeauftragte hat mit seiner Doppelrolle normaler Arbeitnehmer/ bestellter Beauftragter auf jeden Fall eine ganz besondere Position im Unternehmen inne. Deshalb ist es besonders wichtig für ihn, für seine Anliegen und seine Arbeit mit den betrieblichen Partnern im Arbeitsschutz zusammenzuarbeiten. Er ist immer ein Mitarbeiter des Unternehmens, ein Arbeitnehmer, der von seiner fachlichen Ausbildung und Funktion im Betrieb zunächst einmal keine besondere, zusätzliche Qualifikation im Arbeits- und Gesundheitsschutz benötigt. Somit ist er in eine spezifische betrieb-

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liche Einheit integriert, zum Beispiel eine Meister- oder Arbeitsgruppe. In dieser Arbeitseinheit wäre der Meister sein unmittelbarer Vorgesetzter und der Sicherheitsbeauftragte – in seiner Funktion als Mitarbeiter – dem Meister beziehungsweise der jeweiligen Führungskraft direkt unterstellt. Seine besondere Funktion im Arbeitsschutz entbindet ihn also nicht von der Pflicht, Weisungen des Meisters betreffend den Arbeitsprozesse in der Betriebseinheit auszuführen. In seiner Funktion als Sicherheitsbeauftragter entfällt die ansonsten gültige Hierarchie. Er bleibt als solcher frei von

Weisungen jeglicher Art. Der in seiner Betriebseinheit zuständige Vorgesetzte, der ihm ansonsten selbstverständlich überstellt ist, kann nicht anordnen, was er zur Umsetzung seiner besonderen Funktion als Sicherheitsbeauftragter tun oder lassen soll. Dies betrifft natürlich nicht die üblichen Mitwirkungs- und Unterstützungspflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz eines jeden Mitarbeiters! Der Meister und jeder andere Vorgesetzte im Betrieb kann dem Sicherheitsbeauftragten zwar zur Gestaltung des Arbeitsschutzes Anregungen oder Tipps geben und auch Wünsche äußern, mehr aber

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auch nicht. Ob der Sicherheitsbeauftragte diese beherzigt oder nicht, bleibt ganz ihm überlassen. „Doppelrolle“ im Unternehmen Letzteres mag vor dem Hintergrund der Unternehmenshierarchie vielleicht schon erstaunen. Doch die „Unabhängigkeit“ des Sicherheitsbeauftragten geht noch weiter. Er muss nämlich auch einschlägigen Weisungen, die sich auf seine spezielle Funktion beziehen, nicht unbedingt folgen. Tut er es nicht, bleibt das für ihn arbeitsrechtlich folgenlos. Der Sicherheitsbeauftragte bestimmt nach dem Prinzip der Freiwilligkeit sein Engagement im Arbeitsschutz selbst. Die Beziehung zu den Vorgesetzten, egal ob Meister, leitende Führungskraft im Management oder der Firmeninhaber selbst, ist eine Sonderbeziehung, die außerhalb der regulären arbeitsvertraglichen Hierarchie steht. Daraus leitet sich eine komplizierte und teilweise verwirrende Doppelstellung des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen ab. Denn einerseits ist er arbeitsvertraglich eingebunden und weisungsunterworfen. Andererseits steht er in einer Sonderbeziehung zu allen Vorgesetzten, ist zumindest rechtlich gesehen mit ihnen auf Augenhöhe und ist nicht an Weisungen gebunden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich die Aufgaben und die Stellung des Sicherheitsbeauftragten im jeweiligen Betrieb konkret zu beschreiben und die Sicherheitsbeauftragten schriftlich zu bestellen. Ein Muster zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten finden Sie zum Beispiel unter: www.bgwonline.de/goto/sicherheitsbeauftragte Kommunikation mit Vorgesetzten Trotz dieser rechtlich relativ unabhängigen Position, ist der Sicherheitsbeauftragte in der Praxis aber von dem intensiven Austausch mit den Vorgesetzten und daraus abgeleitet auch von deren Gunst abhängig. In Sachen Sicherheit ist jeder Vorgesetzte im Unternehmen Vorbild und für den Sicherheitsbeauftragten Ansprechpartner, Adressat für Meldungen und Vorschläge, aber auch eine Person, die ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen sollte. Der Sicherheitsbeauftragte wendet sich zwar nicht ausschließ-

lich, aber doch in erster Linie und jedenfalls dann an Vorgesetzte, wenn Maßnahmen zur Sicherheit im Arbeitsbereich getroffen werden müssen. Dafür ist der Vorgesetzte zuständig und verantwortlich. Jeder! Mitarbeiter – und damit auch der Sicherheitsbeauftragte – hat die Verpflichtung, Mängel (auch Sicherheitsmängel) unverzüglich zu beseitigen, soweit dies zu seiner Arbeitsaufgabe gehört, er über die notwendige Befähigung verfügt und er sich selbst und andere dabei nicht gefährdet. Andernfalls hat er den Mangel dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden! (vgl. z.B. §§15,16 DGUV Regel 100–001) Auf Gespräche gut vorbereiten Worum drehen sich Gespräche mit der Führungskraft und dem Sicherheitsbeauftragten häufig? In den meisten Fällen geht es um Sicherheitsmängel und Gefährdungen, die dringend beseitigt werden müssen. Und hier kommt vor allem im Gespräch mit dem Management ein Grundproblem jedes Unternehmens zum Tragen: Von der Führungskraft wird der Sicherheitsbeauftragte als jemand wahrgenommen, der zumeist ein Problem mit Handlungsbedarf kommuniziert, dessen Beseitigung häufig den Einsatz von zusätzlichen Ressourcen erfordert, entweder Arbeitszeit oder Geld und in vielen Fällen sogar beides. Dies bedeutet für die Führungskraft zusätzliches Engagement und damit eine Mehrbelastung im ohnehin schon vollen Terminkalender des operativen Geschäfts. Dementsprechend kritisch wird sich der Vorgesetze die Argumente des Sicherheitsbeauftragten anhören. Das sollte den Sicherheitsbeauftragten aber nicht davon abschrecken, seine Bedenken zu äußern. Es ist daher ratsam, nicht unvorbereitet in das Gespräch zu gehen. Damit sich die Führungskraft ein gutes Bild von der Situation machen kann und letztlich den Forderungen nach Bewältigung des Problems und der Gefährdung im Sinne des Sicherheitsbeauftragten nachgeht, sollte der Sicherheitsbeauftragte auch immer zumindest einen Lösungsvorschlag für das angesprochene Problem präsentieren. Nach dem Gespräch sollte der Sicherheitsbeauftragte dem Vorgesetzten die Zeit lassen, ein Urteil zu fällen und von sich aus aktiv zu werden. Mit

anderen Worten: Der Sicherheitsbeauftragte sollte weder vor noch nach der Unterredung eigenmächtig und ohne Einbindung der Vorgesetzten handeln. Das zweite wichtige Thema zwischen Sicherheitsbeauftragten und Vorgesetzten ist das „Delegations-Missverständnis“. Durch die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten, neben der tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb, glauben viele Vorgesetzte beziehungsweise Führungskräfte, dass sie sich um das Thema Sicherheit nicht mehr kümmern brauchen! Fataler Trugschluss. Dies bedeutet einerseits, dass ausgerechnet diejenigen Personen, die letztendlich die Entscheidungen fällen und die Verantwortungsträger im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sind, häufig die niedrigste Motivation mitbringen, um Sicherheitsprobleme im Betrieb zu diskutieren. Weiterhin heißt das auch leider nicht zu selten, dass die Vorgesetzten, insbesondere solche aus Reihen der Geschäftsführung, dem Sicherheitsbeauftragten ganz allein die Lösung des Problems überlassen, um sich der Eigenverantwortung zu entledigen. Mit der Zeit können die Vorgesetzten dem Sicherheitsbeauftragten auf diesem Weg viele Aufgaben aufbürden, die er strenggenommen gar nicht ausüben kann, darf oder soll. Um diese Überlastung zu verhindern, muss der Sicherheitsbeauftragte lernen, Grenzen der Belastbarkeit und Kompetenzen zu kommunizieren und den Vorgesetzten klar und unmissverständlich mitzuteilen, wo die eigenen Kompetenzen enden und wo die Verantwortung des Vorgesetzten beginnt. Trotz aller Unabhängigkeit in seiner Funktion, kann der Sicherheitsbeauftragte auch in dieser Rolle nicht die Hierarchie und die üblichen Dienstwege im Unternehmen ignorieren. Der Sicherheitsbeauftragte darf daher nicht seinen unmittelbaren Vorgesetzten umgehen und sofort zum Firmeninhaber laufen, um seine Meinung vorzutragen. Zunächst muss er den direkten Vorgesetzen informieren, danach erst die höherrangigen Vorgesetzten, wenn es der unmittelbare Vorgesetzte nicht selbst tut. FASI ist der wichtigste Partner Aufgrund der Firmenhierarchie ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI)

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Im Arbeitsschutzausschuss trifft der Sicherheitsbeauftragte wichtige Partner im Unternehmen auf Augenhöhe.

nicht die erste Bezugsperson für den Sicherheitsbeauftragten (SIBE), zumindest nicht, wenn es um Angelegenheiten geht, bei denen dringender Handlungsbedarf besteht. Der einfache Grund: FASIs leiten keinen Arbeitsbereich und haben daher auch keine besondere Verantwortung und Weisungsbefugnis. Die Aufgabe der FASI ist es, die Unternehmensführung bei Sicherheitsaufgaben zu beraten, sie hat also eine reine Stabsfunktion inne. Damit ähnelt sie in ihrer Kompetenz und Rolle natürlich dem SIBE sehr. Der wesentliche Unterschied ist aber, dass die FASI im Gegensatz zum SIBE eine umfangreiche Ausbildung als Experte im Arbeitsschutz besitzt – und in der Regel auch die Person im Betrieb mit der größten Kompetenz zu diesem Thema ist. Daher kann sie auch wie keine andere Person im Betrieb dem Sicherheitsbeauftragten, als „Fachexperte für Arbeits- und Gesundheitsschutz in seinem Arbeitsbereich“ mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bei der Kommunikation des SIBE mit der FASI geht es in erster Linie um allgemeine und grundlegende Dinge, die den Arbeitsschutz und dessen Umsetzung im Betrieb beziehungsweise im jeweiligen Arbeitsbereich betreffen, also um praktische Hinweise und konkrete Unterstützung für den Arbeitsalltag. Dafür sind gemeinsame Arbeitsplatzbegehungen praktisch unerlässlich. Die Kommunikation zwischen FASI und SIBE kann sehr produktiv für beide und

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vor allem für das Unternehmen sehr nützlich sein. Denn sie befinden sich in einer Interessengemeinschaft und sind auch zu einem gewissen Grad aufeinander angewiesen. Beide operieren horizontal in Stabsfunktionen. Das Ziel beider Funktionen ist es, dass Maßnahmen des Arbeitsschutzes so schnell und gründlich wie möglich umgesetzt werden. Je mehr der SIBE aktiviert wird, desto stärker ist in der Regel auch die Wirkung, die die FASI erzielt. Dessen Engagement macht der FASI die Aufgabe leichter. Förderlich für die Kommunikation zwischen beiden Partnern ist darüber hinaus, dass beide zwar keine Weisungsbefugnis haben, daher in ihren Funktionen aber auch mehr oder weniger frei von hierarchischen Zwängen sind. So kann im Falle von Meinungsverschiedenheiten keiner den jeweils anderen bevormunden oder ihm Weisungen erteilen. Wie sollte die Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien also aussehen? Dies hängt ganz von der Unternehmensgröße ab. In einem Kleinbetrieb mit einer externen FASI hat der Sicherheitsbeauftragte gewöhnlich schon vor seiner Bestellung Kontakt zu dieser gehabt, da die FASI dem Unternehmer bei der Auswahl eines geeigneten SIBE häufig beratend zur Seite steht. Vor dem Beginn seiner Tätigkeit sollte der SIBE die FASI ansprechen, um die Grundlagen der Zusammenarbeit zu klären. An dieser Stelle sollte er der FASI auch schon alle fachlichen Fragen stellen, die für die

Bewältigung der Aufgabe relevant sind. In mittleren und großen Unternehmen mit internen FASIs kennt der SIBE in der Regel die FASI schon. In größeren Betrieben besteht der Vorteil, dass jede Unternehmensabteilung auch speziell zugeordnete FASIs und SIBE besitzt. Somit sind beide intime Kenner der jeweiligen Betriebseinheit und gewöhnlich auch persönlich bestens miteinander vertraut. Egal wie groß das Unternehmen ist: Tritt ein neuer Sicherheitsbeauftragter sein Amt an, sollte dieser mit der zuständigen FASI zunächst klären, wie die konkrete Zusammenarbeit erfolgen soll. Vgl. dazu §20 Abs.4 DGUV Regel 100–001: „Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken“ Der Betriebsarzt Mit dem Betriebsarzt hat der Sicherheitsbeauftragte einen weiteren wichtigen Partner im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Kontakte beschränken sich aber häufig leider auf die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses und wenn Unfälle geschehen beziehungsweise gemeinsame Begehungen durchgeführt werden. Dennoch ist es für den Sicherheitsbeauftragten auch in diesem Fall sehr sinnvoll, zumindest bei Aufnahme der Arbeit auch den Betriebsarzt aufzusuchen. So könnte er mit diesem klären, ob in nächster Zeit besondere Ereignisse und Aktivitäten des betrieblichen Gesundheitsschutzes anstehen, um daraufhin die Kollegen darüber zu informieren und zu motivieren – beispielsweise das Angebot kostenloser Grippeschutzimpfungen, Rückenschule oder Antistressseminare Im Arbeitsschutzausschuss Im Arbeitsschutzausschuss trifft der Sicherheitsbeauftragte andere Sicherheitsbeauftragte, den Vertreter der Unternehmensleitung, Betriebsräte, Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte. Kurz: alle, die mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb befasst sind. Er trifft sie auch dort auf Augenhöhe. In dem zumindest einmal pro Vierteljahr zusammentretenden Organ erhält der Si-

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cherheitsbeauftragte Informationen, hört Meinungen, kann Erfahrungen austauschen, auf Probleme hinweisen, Lösungsmöglichkeiten erfragen und selbst Anregungen einbringen. Im Ausschuss findet er ein hervorragendes Forum für allgemeine Absprachen, für die Maßnahmenkoordination und für Regelungen zu den wichtigsten sicherheitsrelevanten Ereignisse im Unternehmen wie die Teilnahme an Betriebsbegehungen, an Betriebsbegehungen der technischen Aufsichtsbeamten, an Unfalluntersuchungen und an Gefährdungsbeurteilungen. Trotz der Wichtigkeit der Arbeitsausschusssitzungen sollte es dem Sicherheitsbeauftragten immer bewusst sein, dass besonders akute Probleme und deren Ursachen unmittelbar vor Ort, an der Quelle des „Übels“ sozusagen, angegangen werden müssen. Ein Aufschieben bis zur Tagung des Arbeitsschutzausschusses hilft nicht bei der Problemlösung. Auch für „menschliche Aspekte“, zum Beispiel Schuldzuweisungen für die Entstehung von Gefährdungen, ist der Arbeitsschutzausschuss nicht der richtige Platz. Sehr empfehlenswert ist es für den Sicherheitsbeauftragten, schon vor Aufnahme seiner praktischen Tätigkeit, also direkt nach der Bestellung, alle Protokolle der Arbeitsschutzausschusssitzungen der vergangenen 12 Monate zu lesen, um zu wissen, welche Themen im Betrieb gerade vorrangig be- und verhandelt werden. Sollte der Sicherheitsbeauftragte einer von mehreren Sicherheitsbeauftragten im Betrieb sein, ist es wichtig, zusätzlich die Kollegen über den aktuellen Stand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu befragen, um auf die Ausschusssitzungen gut vorbereitet zu sein. Die Unternehmensführung

Gesundheitsschutzes konträr gegenübersteht. Das Management muss in erster Linie darauf achten, dass der Gewinn des Unternehmens möglichst groß ist. „Störungen“ aller Art, die Kosten verursachen, gefährden ein möglichst hohes positives Betriebsergebnis. Die Unternehmensführung legt deshalb größten Wert auf störungsfreie, kostengünstige und effiziente Arbeitsprozesse im Betrieb – so die „eingeschränkte“ Philosophie. Auch wenn immer mehr Führungskräfte den Anteil von Prävention für den Unternehmenserfolg wissen, schätzen und anerkennen, so bleibt der Fokus der meisten Führungskräfte bislang eher auf der Kostenreduzierung. Präventionsmaßnahmen, die Geld kosten, stehen die meisten Manager (leider) immer noch eher skeptisch gegenüber. Über die umfangreichen Förderund Beratungsangebote (z.B. der Berufsgenossenschaften), aber auch über die Verantwortung im Rahmen der Fürsorgepflicht bestehen leider bei vielen Führungskräften Wissensdefizite. An diesem Punkt sollte der Sicherheitsbeauftragte aber unbedingt seine Chancen erkennen. Denn er kennt die betrieblichen Abläufe wie kaum ein anderer und jede akute oder potenzielle Störung der Prozesse durch Sicherheitsdefizite fällt ihm ins Auge. Indem er Schwachstellen aufdeckt und sie den Vorgesetzten und der Unternehmensführung meldet, ist er gewissermaßen ein „Rationalisierungshelfer“. Denn somit hilft er, Betriebsprozesse störungsfrei zu gestalten und dadurch Kosten zu senken sowie Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern und damit zu nachhaltigem Unternehmenserfolg beizutragen. Kann er dies auch noch der Unternehmensführung überzeugend darstellen, hilft er dem Arbeitsschutz zusätzlich, im Unternehmen eine immer wichtigere Rolle zu spielen. Dr. Joerg Hensiek, Michael Kolbitsch

Grundsätzlich ist das Management für jeden „Verantwortlichen“, der sich im Betrieb mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz befasst, das größte „Kommunikations-Problem“. Und das liegt nicht nur daran, dass auf der obersten Hierarchieebene letztendlich über alles entschieden wird. Es liegt noch mehr daran, dass das ureigene Interesse eines (veralteten) Managements zumindest teilweise den Interessen des Arbeits- und

Kontakt: B|A|U|M – Beratung | Arbeitssicherheit | Umweltschutz | Managementsysteme Michael Kolbitsch, Giselherstraße 6, 53179 Bonn Tel.: 0228 – 92 98 92 92 Fax: 0228 – 54 88 84 78 [email protected] www.baum-kolbitsch.com www.bonnseminare.de

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