Armer Mann – verwöhnte Ex

Sylvia Flückiger (AG), Ruedi Joder. (BE), Albert Rösti (BE), Peter Keller. (NW) und ... Daniel Stolz (FDP, BS) Martin Landolt. (BDP, GL), Beat. Flaach (BDP, ZH).
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Schweiz. Einmischung abgelehnt Keine staatliche Förderung bei Zweitwohnungen Bern. Der Staat soll sich nicht einmi-

schen, wenn es um die Vermietung von Zweitwohnungen geht. Der Ständerat hat gestern eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, die den Bundesrat beauftragt hätte, Vorschläge zur besseren Auslastung von Zweitwohnungen zu machen. Die kleine Kammer sprach sich mit 22 zu 14 Stimmen bei drei Enthaltungen gegen den Vorstoss aus, der damit erledigt ist. Die Befürworter gaben vergeblich zu bedenken, viele Zweitwohnungen würden nur während acht Wochen im Jahr genutzt. Die Tourismusregionen seien durch die Annahme der Zweitwohnungsinitiative beeinträchtigt, sagte René Imoberdorf (CVP/VS). Die Auslastung der Wohnungen zu fördern, wäre eine Möglichkeit gewesen, ihnen beizustehen.

Leuthard für Annahme Die Gegnerinnen und Gegner machten geltend, es sei keine staatliche Aufgabe, die Vermietung von Wohnungen zu unterstützen. Die Eigentumsfreiheit stelle ein hohes Gut dar, sagte Georges Theiler (FDP/LU). «Wir sollten nur in absolut zwingenden Fällen eingreifen.» Eigentümer hätten ihre Zweitwohnung oft zum Eigengebrauch eingerichtet und wollten diese nicht an fremde Personen vermieten. Das sei ihr gutes Recht, befand Theiler. Ein Zwang zur Vermietung oder eine Busse bei Nichtvermietung sei nicht angebracht. Ausserdem sei die Vermietung je nach Saison gar nicht so einfach. Die Befürworter erwiderten, im Motionstext sei weder von Zwang noch von Busse oder staatlicher Subventionierung die Rede. Für eine Annahme der Motion sprach sich auch Bundesrätin Doris Leuthard aus. Der Bund stehe nach dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative in der Pflicht, die betroffenen Regionen zu unterstützen. Dazu gehöre auch, sich über eine bessere Auslastung der Wohnungen Gedanken zu machen. Der Bundesrat werde im Rahmen der Gesetzgebung zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative ohnehin Vorschläge dazu vorlegen. Dem überbordenden Bau von Chalets und Ferienwohnungen in den Bergen wurde ein Riegel geschoben: Volk und Stände hatten im vergangenen Jahr Franz Webers Zweitwohnungs-Initiative angenommen – wenn auch äusserst knapp. Diese beschränkt den Anteil von Zweitwohnungen pro Gemeinde auf 20 Prozent. SDA

 | Freitag, 27. September 2013 | Seite 4

Armer Mann – verwöhnte Ex Geschiedene Frauen sollen früher als bisher für sich selbst sorgen

Waffenexport erleichtern Kriegsmaterial für Länder mit Menschenrechtsverletzungen Bern. Aus der Sicht des Ständerats gel-

Von Beni Gafner, Bern Zurück hinter das alte Eherecht vor 1986 will niemand. Auch der Basler SVP-Nationalrat Sebastian Frehner nicht. Damals wurde die Ernährerrolle des Mannes im alten Sinne gesetzlich aufgehoben. Seither gilt eine Art Gleichberechtigung und eine gemeinsame Verantwortung – vor allem mit Blick auf die Kinder. Umstritten und Anlass für Frehners Vorstoss ist die Tatsache, dass ein geschiedener Vater nicht nur für seine Kinder, sondern oft auch noch für die Ex-Frau während vielen Jahren Unterhaltsbeiträge zahlen muss. Und dies auch in Fällen, bei denen die Ex-Frau eine gute Ausbildung hat und sozial zur Mittel- oder Oberschicht gehört. In vielen solcher Fälle könnte die Frau problemlos für den eigenen Unterhalt im Rahmen eines gewählten, neuen Lebensmodells (ohne Ex-Mann) aufkommen. Genau an diesem Punkt setzt nun Frehners Eingabe an, die Unterhaltsbeiträge für Kinder nicht antastet. Was auf den ersten Blick etwas trocken tönt, dürfte in der Praxis und bei einer Scheidungsrate von 54  Prozent für Diskussionen sorgen: Frehner ersucht den Bundesrat, die aktuelle gesetzliche Regelung der nachehelichen Unterhaltspflicht auf ihre Vereinbarkeit mit den verfassungsmässigen Geboten der Rechtsgleichheit und der Gleichberechtigung der Geschlechter zu überprüfen. Unterstützung querbeet Der Bundesrat soll berichten. Interessant: Den Vorstoss unterstützen nicht nur dessen SVP-Parteikollegen Thomas de Courten (BL), Roland Büchel (SG), Sylvia Flückiger (AG), Ruedi Joder (BE), Albert Rösti (BE), Peter Keller (NW) und Gregor Rutz (ZH). Unterschrieben haben das Postulat auch Nationalräte anderer Fraktionen, wie etwa der Zürcher Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch (SP), Ruedi Noser (FDP, ZH), Daniel Stolz (FDP, BS) Martin Landolt (BDP, GL), Beat Flaach (BDP, ZH) oder Markus Lehmann (CVP, BS). «Im aktuellen Scheidungsrecht ist der Unterhaltsbeitrag, der bezahlt werden muss, nicht mehr vom Nachweis eines VerSebastian schuldens abhänFrehner.

ten für die Schweizer Rüstungsindustrie im Vergleich zum Ausland zu strenge Regeln. Er will Kriegsmaterialexporte auch in Länder ermöglichen, in denen die Menschenrechte verletzt werden. Heute dürfen Waffen und Munition gemäss Kriegsmaterialverordnung nicht in Länder geliefert werden, in denen «Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden». Der Ständerat will Exporte nur noch dann verbieten, wenn ein Risiko besteht, dass das zu liefernde Material für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. Der Vorstoss stammt aus der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats. Kommissionsmitglied Paul Niederberger (CVP, NW) verwies auf die schwierige wirtschaftliche Situation der Schweizer Rüstungsindustrie. Im ersten Halbjahr 2013 sei der Export im Vergleich zu 2012 um über 50 Prozent zurückgegangen. Mit Verweis auf die wirtschaftlichen Probleme der Sicherheitsindustrie hatte sich auch der Bundesrat hinter den Vorstoss gestellt. SDA Schutz für Geschiedene. Nach der Ehe sind Unterhaltszahlungen für Kinder meist unbestritten. Für Ärger sorgen aber Zahlungen an die Ex-Frau.  Foto Keystone

gig», erklärt Frehner. Das sei auch gut so. Nach Auffassung Frehners geht aber eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit im Rahmen einer Ehe aufgibt, bewusst ein Risiko ein, das im Scheidungsfall nicht einfach auf den Gatten überwälzt werden kann. Nach dem geltenden Recht resultiert gemäss Frehner für den Mann bei einer Ehe «eine finanzielle Kausalhaftung». Kausal heisst, dass man auch dann die Haftung übernimmt, wenn kein eigenes Verschulden vorhanden ist. «Im Zeitalter der Gleichberechtigung und der flächendeckenden guten beruflichen Ausbildung der Frauen werden bei Scheidungen in vielen Fällen einseitig die Männer belastet», kritisiert Frehner. Frauen sollen deshalb früher als bisher arbeiten müssen, nämlich ab dem Zeitpunkt, wenn das jüngste Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Das Bundesgericht geht sehr weit Der Basler, der selbst glücklich verheiratet ist, beschreibt im Gespräch mit der BaZ Fälle aus seinem Bekanntenkreis, wo gut verdienende Männer ihren gut gebildeten Ex-Frauen beträchtliche Unterhaltsbeträge bezahlen müssen. Und dies, obwohl die Frauen problemlos selbst für ihren Unterhalt sorgen

könnten – durch vermehrte Erwerbs­ tätigkeit. Tatsächlich sehr weit geht die massgebende Rechtssprechung des Bundesgerichts in der heiklen Frage, wie viel Schutz geschiedene Frauen benötigen. So können sich Frauen heute darauf verlassen, dass die während der Ehe gelebte, freiwillig vereinbarte Aufgabenteilung, zum Beispiel der Verzicht auf eine Berufstätigkeit, auch lange nach der Scheidung noch gilt. Voraussetzung ist, dass die Ehe «lebensprägend» war. Dies ist dann der Fall, wenn die Ehe zehn Jahre gedauert hat oder wenn gemeinsame Kinder da sind. Sind die Kinder noch klein, muss eine geschiedene Mutter gemäss Bundesgericht nicht arbeiten gehen, weil eine Fremdbetreuung mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren sei. Erst wenn das jüngste Kind zehn Jahre alt ist, wird der Mutter eine Teilzeitarbeit zugemutet, und wenn es 16 Jahre alt ist, eine Vollzeitarbeit. Neben Männerorganisationen, die hinter dem Vorstoss Frehners stehen, äusserte sich zuletzt auch die Luzerner Privatrechtsprofessorin Regina Aebi-Müller kritisch zu den heutigen Regeln. Sie vertrat in der NZZ die Ansicht, dass das Bundesgericht die Frauen in diesem Punkt «ein bisschen stärker in die Pflicht nehmen könnte».

Genügend Unterschriften Nahrungsmittelspekulation: Initiative zustande gekommen Bern. Für das Volksbegehren «Keine

Spekulation mit Nahrungsmitteln» sind laut Angaben der linken Initianten 130 000 Unterschriften gesammelt worden. Das Zustandekommen der Initiative sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die «entfesselten Finanzmärkte». Wie die Juso Schweiz gestern mitteilte, kamen die Unterschriften innert elf Monaten zustande. Wann die Initiative bei der Bundeskanzlei eingereicht wird, ist laut Juso-Präsident David Roth noch offen. Die Sammelfrist läuft bis am 25. März 2014. Nötig sind 100 000 gültige Unterschriften. Das Volksbegehren war im Oktober 2012 lanciert worden. Verboten werden sollen Investments in Finanzinstrumente, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen. Das Verbot würde für Schweizer Finanzakteure – Banken, Händler, Versicherungen, Fonds oder Vermögensverwalter – wie auch deren ausländische Ableger gelten. Strukturierte Produkte auf Nahrungsmitteln dürften ebenfalls nicht mehr verkauft werden. SDA

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BaZ.Standpunkte Carlos, Adeline: Gibt es einfache Lösungen?

Der jugendliche Straftäter Carlos bekommt eine teure Therapie statt Gefängnis – und in Genf bringt ein Vergewaltiger seine Therapeutin um. Ist das Schweizer Strafrecht zu lasch? Braucht es härtere Massnahmen, um Straftaten zu verhindern – oder sind Therapien das richtige Mittel?  Eine Debatte über die Frage, ob Resozialisierung oder Wegsperren mehr bringt – in Basler Zeitung Standpunkte mit Patrick Rohr und seinen Gästen: Baschi Dürr, Basler Justiz- und Sicherheitsdirektor, Ueli Mäder, Professor für Soziologie an der Universität Basel, SVP-Nationalrat Alfred Heer und Markus Somm, Chefredaktor Basler Zeitung.

BaZ.Standpunkte Carlos, Adeline: Gibt es einfache Lösungen Sonntag, 29. September 2013, 13.10 Uhr auf SRF 1 18.25 Uhr auf SRF info

Ueli Mäder Professor für Soziologie, Universität Basel

Baschi Dürr Justiz- und Sicherheitsdirektor Basel-Stadt

Alfred Heer Nationalrat SVP (ZH)

Samstag, 5. Oktober 2013, 13.10 Uhr auf SRF 1 14.05 Uhr und 16.05 Uhr auf SRF info Im Internet nach der Erstausstrahlung unter www.standpunkte.bazonline.ch