Anleitung Click-to-Call-System Die erste Kontaktaufnahme findet ausschließlich über das FragRobin Click-to-Call-System statt. Bei diesem System handelt es sich um eine durch FragRobin koordinierte Telefonverbindung zum Kunden. Sie klicken einfach auf einen durch uns bereitgestellten Link, woraufhin wir die Verbindung zu Ihrem Telefon und zu dem des Kunden herstellen. Nur, wenn das Gespräch zwischen Ihnen und dem Kunden zustande kommt, erhalten Sie den Zuschlag und automatisch die vollständigen Fall- und Kundendaten. Die genaue Vorgehensweise ist im Folgenden für Sie zusammengefasst: 1. Kunde anrufen 2. Nach dem Kundengespräch 2.1 Auffallend kurzes Telefonat 2.2 Kunde nicht erreicht 3. Bezahlung 4. FAQ
1. Kunde anrufen In der Ausschreibungsmail finden Sie die relevanten Informationen der Kundenangelegenheit in anonymisierter Form. Bei Interesse an der Kundenanfrage klicken Sie in der Ausschreibungsmail den Button
Im nächsten Schritt öffnet sich eine Webseite, welche Sie bequem durch den weiteren Prozess begleitet. Hier werden Ihnen noch einmal die relevanten Fall- und Kundendaten angezeigt.
Über den Button wird Ihnen zunächst Ihre Telefonnummer angezeigt. Handelt es sich hierbei nicht um das Telefon, über das Sie mit dem Kunden sprechen möchten, ist eine manuelle Änderung der Rufnummer jederzeit möglich.
Nach der Bestätigung Ihrer Telefonnummer klingelt Ihr Telefon und wir verbinden Sie über das Click-to-Call-System automatisch mit dem Kunden. Die Webseite aktualisiert sich dabei von selbst und zeigt Ihnen immer den aktuellen Prozess an:
2. Nach dem Kundengespräch Im Anschluss an das Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns ein kurzes Feedback zu geben.
Im selben Schritt erhalten Sie eine weitere E-Mail von FragRobin mit den vollständigen uns vorliegenden Kontaktdaten des Kunden. Für die nächste Kontaktaufnahme sind die direkten Kontaktdaten zu verwenden. Eine erneute Kontaktaufnahme über das Click-to-Call-System ist nach einem längeren Telefongespräch mit diesem Kunden nicht möglich.
2.1 Auffallend kurzes Telefonat Sollte das Telefonat auffallend kurz sein, also weniger als 30 Sekunden gedauert haben, entstehen Ihnen für dieses Telefonat keine Kosten. Die Webseite aktualisiert sich nach Gesprächsende automatisch und fragt Sie nach dem Grund für das knappe Telefonat.
Anhand Ihrer Angabe können wir die Kundenanfrage richtig einordnen. Erreichen Sie beispielsweise nur den Anrufbeantworter des Kunden, wird der Kunde für die nächsten vier Stunden über das Click-to-Call-System gesperrt. Erst nach vier Stunden kann der Kunde erneut telefonisch erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass hierbei auch andere Ausschreibungsteilnehmer nach der Sperrzeit den Kunden anrufen können. Es ist erst Ihre Kundenanfrage, sobald Sie den Kunden telefonisch erreicht haben und länger als 30 Sekunden mit ihm gesprochen haben. 2.2 Kunde nicht erreicht Sollte der Kunde das Telefonat gar nicht angenommen haben, wird dieser für 30 Minuten über das Click-to-Call-System gesperrt. Nach dieser halben Stunde ist das System für einen erneuten Anruf wieder freigegeben. Andere Ausschreibungsteilnehmer haben nach diesen 30 Minuten ebenfalls die Möglichkeit, den Kunden telefonisch zu erreichen. 3. Bezahlung Sie bezahlen erst für eine Kundenanfrage, wenn Sie den Kunden auch telefonisch erreicht haben und das Gespräch länger als 30 Sekunden gedauert hat. Das Bearbeitungsentgelt wird sofort nach dem ersten telefonischen Kundengespräch fällig und wird per Lastschrift von Ihrem angegebenen Konto eingezogen.
4. FAQ Können andere Anwälte (Ausschreibungsteilnehmer) den Kunden auch erreichen? Sobald ein Anwalt auf den Button “Anrufen” geklickt hat, ist diese Kundenanfrage für andere Ausschreibungsteilnehmer für mindestens 30 Minuten gesperrt. Versucht ein anderer Ausschreibungsteilnehmer den Kunden über das Click-to-Call-System anzurufen, obwohl ein anderer Anwalt schneller war, wird er entsprechend darüber informiert, dass diese Kundenanfrage gerade nicht mehr zur Verfügung steht bzw. für eine gewisse Zeit gesperrt ist. Haben Sie den Kunden erreicht und länger als 30 Sekunden mit ihm telefoniert, ist es ausschließlich Ihre Kundenanfrage. Sollten Sie dagegen nur den Anrufbeantworter erreicht haben oder der Kunde gar nicht abgenommen haben, ist der Kunde für eine gewisse Zeit gesperrt und wird danach für alle Ausschreibungsteilnehmer wieder freigeschaltet.
Wie gehe ich vor, wenn der Kunde sagt, er habe gar kein Interesse?
Gibt der Kunde Ihnen direkt in den ersten 30 Sekunden zu verstehen, dass kein Interesse an anwaltlicher Beratung bestehe, können Sie uns dies direkt nach dem Gespräch auf der von Ihnen geöffneten Webseite mitteilen. Die Ausschreibung dieser Kundenanfrage wird nach Ihrer Angabe direkt geschlossen und für Sie entstehen keine Kosten.
Wann bezahle ich für eine Kundenanfrage?
Sie bezahlen erst für eine Kundenanfrage, wenn Sie den Kunden auch tatsächlich erreicht und mit ihm länger als 30 Sekunden telefoniert haben. Erst dann ist es auch ausschließlich Ihre Anfrage! Das anfallende Bearbeitungsentgelt ist direkt nach dem Telefongespräch fällig und wird Ihnen in Rechnung gestellt.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Für die Annahme einer Kundenanfrage fällt lediglich das in der Ausschreibungsmail angegebene Bearbeitungsentgelt zzgl. der Umsatzsteuer an.
Wie bezahle ich für eine Kundenanfrage?
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung. Das Bearbeitungsentgelt für die Kunden- und Falldaten werden sofort nach dem tatsächlichen Telefongespräch fällig, sofern es länger als 30 Sekunden ging.
Kann ich den Kunden auch ohne das Click-to-Call-System erreichen?
Für das erste telefonische Kundengespräch ist ausschließlich der Weg über das Click-to-Call-System möglich. Dieses bietet Ihnen die Sicherheit, dass Sie nur für die Kundenanfrage bezahlen, sofern Sie mit dem Kunden tatsächlich eine gewisse Zeit telefoniert haben. Nach dem erfolgreichen Telefongespräch erhalten Sie die direkten Kontaktdaten des Kunden. Zur nächsten Kontaktaufnahme nutzen Sie dann entsprechend die direkten Kontaktdaten, ohne die Nutzung des Click-to-Call-Systems.