AllgäuStrom Basis

01.01.2014 - den Gemeindewerken auf mein Konto gezogenen Lastschriften .... Energieträgern (Durchschnittswerte Deutschland zum Vergleich – Quelle.
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☐Frau ☐Herr ☐ Firma

1. Kunde

6. Produkt

AllgäuStrom Basis Vorname, Name

Kundennummer

Preisregelung: AllgäuStrom Basis 2014 Straße, Hausnummer

PLZ

Die beigefügte Produktbeschreibung „AllgäuStrom Basis“ mit den angeführten Preisen der Preisregelung „AllgäuStrom Basis 2014“ (Stand Juni 2013) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand Oktober 2013) sind Bestandteil dieses Vertrags.

Ort

Telefon

Geburtsdatum

7. Widerrufsbelehrung, Vollmacht, Auftragserteilung Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht:

E-Mail

2. Lieferanschrift (Verbrauchsstelle), falls von 1. abweichend

Vorname, Name

Straße, Hausnummer

PLZ

Ort

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits

3. Vertragsbeginn

01.01.2014

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Energieversorgung Oberstdorf GmbH, Nebelhornstrasse 51 53 , 87561 Oberstdorf, Fax: 08322/911-198 , E-Mail: [email protected]

☐nächstmöglicher Zeitpunkt

Datum

4. Angaben zur Stromversorgung

empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Zählerdaten

Vollmacht: Ich beauftrage und bevollmächtige die Energieversorgung Zählernummer

Oberstdorf GmbH, den für die genannte Verbrauchsstelle derzeit bestehenden Stromliefervertrag zu kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge abzuschließen.

Name des derzeitigen Lieferanten (nur bei Anbieterwechsel)

Auftragserteilung: Ich erteile der Energieversorgung Oberstdorf GmbH (EVO)

Kundennummer beim derzeitigen Lieferanten (nur bei Anbieterwechsel)

den Auftrag, den gesamten Bedarf an elektrischer Energie an die obige Entnahmestelle zu liefern, bestätige den Erhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nehme die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis.

5. Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPALastschriftmandats:

Datum, Unterschrift Kunde

Ich ermächtige die Gemeindewerke Oberstdorf, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von den Gemeindewerken auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Vorname, Name des Kontoinhabers, falls von 1. Abweichend

Geldinstitut

BIC

IBAN

Datum, Unterschrift Kontoinhaber

Energieversorgung Oberstdorf GmbH Stand: 01.2014 Sitz der Gesellschaft: Oberstdorf (Allgäu) - Registergericht: Amtsgericht Kempten, HRB 7452 AGB-Stand: 10.2013 Vorsitzender des Aufsichtsrates: 1. Bürgermeister Laurent O. Mies, Oberstdorf – Techn. GF: Dipl.-Ing (FH) Hans-Peter Hagenauer, Kfm. GF: : Dipl.-Bw. (FH).Andreas Tillich

Produktbeschreibung AllgäuStrom Basis Preisregelung: AllgäuStrom Basis 2014 Verbrauch/Jahr

Preise gültig ab: 01.03.2014

Arbeitspreis

Grundpreis

(netto)

(brutto)

30,93 ct/kWh 27,36 ct/kWh 27,56 ct/kWh 27,62 ct/kWh

bis

400 kWh

25,991 ct/kWh

bis

3.000 kWh

22,992 ct/kWh

bis 10.000 kWh

23,160 ct/kWh

bis 30.000 kWh

23,210 ct/kWh

(netto)

4,84 €/Monat 5,84 €/Monat 5,42 €/Monat 5,00 €/Monat

(brutto)

5,76 €/Monat 6,95 €/Monat 6,45 €/Monat 5,95 €/Monat

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Nettopreise entsprechend dem ermittelten Verbrauch mit der dafür gültigen Preisregelung. Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Die Grundpreise gelten pro Messstelle (Zählpunkt).

Vertragsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Belieferung der Verbrauchsstelle des Kunden mit Strom ist: Der Kunde nutzt einen Niederspannungs-Eintarifzähler. Die Jahresverbrauchsmenge übersteigt nicht 30.000 kWh. Der Netzbetreiber lässt die Belieferung nach Standardlastprofil ohne Lastgangmessung zu. Die Vertragspartner können diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, wenn eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist. Voraussetzung ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Macht der Kunde Gebrauch von alternativen Zahlungsweisen, z. B. durch Überweisung, kann die EVO pro Überweisung eine Bearbeitungspauschale von 2 € (brutto) verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringer Kosten vorbehalten. Der Kunde willigt ein, dass die EVO vor Vertragsabschluss und während der Dauer des Vertrages anhand der von ihm angegebenen personenbezogenen Daten von Wirtschaftsauskunfteien zum Zweck der Bonitätsprüfung Auskünfte einholt. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in denen unter anderem Anschriftendaten einfließen.

Laufzeit und Kündigung Der Vertrag „AllgäuStrom Basis“ tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt (siehe Vertragsbestätigung) in Kraft und läuft zunächst 12 Monate. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern nicht ein Monat vor Ablauf der Vertragsdauer eine Kündigung in Textform beim jeweiligen Partner eingegangen ist.

Preise der Steuern, Abgaben und hoheitlich auferlegte Belastungen: EEG- Umlage mit 6,240 ct/kWh (netto), KWK-Umlage mit 0,178 ct/kWh (netto), die Umlage nach NEV §19 (2) mit 0,092 ct/kWh (netto), Offshore-Haftungsumlage mit 0,250 ct/kWh (netto), die Umlage nach § 18 Abs. 1 AbschaltVO mit 0,009 ct/kWh (netto)*, die Stromsteuer mit 2,05 ct/kWh (netto) und die Umsatzsteuer mit 19 %. (Stand: 01.01.2014) Die Höhe der EEG-Umlage-, KWK, § 19- und Offshore-Haftungsumlage sowie des Konzept zur Prognose und deren Berechnung sind auf der gemeinsamen Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber (www.eeg-kwk.net) veröffentlicht. *Der Bundestag hat die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten beschlossen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird derzeit die Einführung einer Umlage nach § 18 Abs. 1 AbschaltVO vorbereitet. Die konkrete Höhe der Umlage steht bei Vertragsabschluss jedoch noch nicht fest. Die EVO hat auf ihre Höhe keinen Einfluss. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Umlage vom Kunden getragen wird.

Stromkennzeichnung – Information über den Energiemix des Bezugsjahres 2012 (Aktualisierung 1.11.13) gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz Der Energieträgermix der E V O -Standard-Strom-Produkte besteht aus folgenden Energieträgern (Durchschnittswerte Deutschland zum Vergleich – Quelle BDEW): 10,7 % (17,1 %) Kernkraft, 43,3 % (45,6 %) Kohle, 8,6 % (9,8 %) Erdgas, 2,3 % (3,2 %) sonstige fossile Energieträger, 29,4 % (20,8 %) Erneuerbare Energien gefördert nach dem EEG und 5,7 % (3,5 %) sonstige erneuerbare Energien. Damit sind folgende Umweltauswirkungen verbunden: 0,00030 g/kWh (0,00050 g/kWh) radioaktiver Abfall sowie 489 g/kWh (522 g/kWh) CO2-Emissionen. Energieversorgung Oberstdorf GmbH Stand: 01.2014 Sitz der Gesellschaft: Oberstdorf (Allgäu) - Registergericht: Amtsgericht Kempten, HRB 7452 AGB-Stand: 10.2013 Vorsitzender des Aufsichtsrates: 1. Bürgermeister Laurent O. Mies, Oberstdorf – Techn. GF: Dipl.-Ing (FH) Hans-Peter Hagenauer, Kfm. GF: : Dipl.-Bw. (FH).Andreas Tillich