aktuelles - Roland Franz & Partner

STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE. DÜSSELDORF ESSEN VELBERT. Ihre Ansprechpartnerin: Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz. Steuerberaterin.
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STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE DÜSSELDORF ESSEN VELBERT

Ihre Ansprechpartnerin:

AKTUELLES Der gläserne Bürger Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Steuerberaterin Zertifizierte Testamentsvollstreckerin Tel. 0201 81 09 50 Mail: [email protected] Essen, 26. Juli 2017

Sehr geehrte Damen und Herren, wir stellen Ihnen wieder einmal eine gesetzliche Änderung vor, von der der Großteil der Bevölkerung nichts mitbekommen hat und scheinbar auch nichts mitbekommen sollte. Bis Ende Juni gab es einen § 30a in der Abgabenordnung, der dem Schutz des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Bankkunden und seinen Banken diente. Die Finanzverwaltung konnte nur bestimmte Auskünfte unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Ohne einen bestehenden Anfangsverdacht oder ein laufendes Ermittlungsverfahren konnten keine Konten kontrolliert werden. Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 23. Juni 2017 wurde § 30a AO ersatzlos aufgehoben, so dass die Finanzverwaltung keine Rücksicht mehr auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Kreditinstituten und deren Kunden nehmen muss. Im Klartext heißt dies, dass die Steuerbehörden bei den Kreditinstituten so viele Kontodaten abfragen können wie sie wollen, ohne dass ein Anfangsverdacht besteht oder bereits ein Ermittlungsverfahren laufen muss.

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Allein im ersten Halbjahr gingen nach Information der Welt am Sonntag beim zuständigen Bundeszentralamt für Steuern 340.265 Abfragen ein. Dies bedeutet ein Plus von 83 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2016. Im Jahre 2016 gab es im gesamten Jahr 358.228 Abfragen. Man sieht also ganz klar und deutlich, dass die befugten Behörden von dieser Kontenabfrage regen Gebrauch machen. Fazit: Ein Bankgeheimnis gibt es nicht mehr. Mit freundlichen Grüßen Roland Franz & Partner

Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Steuerberaterin

Zitat der Woche „Selbst im Falle einer Revolution würden die Deutschen sich nur Steuerfreiheit, nie Gedankenfreiheit zu erkämpfen suchen.“ Friedrich Hebbel (1813 - 1863)

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