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Aktuelle Information Gesetzgebungsverfahren zum Beschäftigtendatenschutz für 2013 gestoppt Januar 2013

Aktuelle Mandanteninformation Gesetzgebungsverfahren zum Beschäftigtendatenschutz für 2013 gestoppt Ende dieser Woche sollte die Abstimmung des Bundestags über die Reform des Beschäftigtendatenschutzes stattfinden. Aufgrund nicht zu lösender Differenzen im Bundestag, wurde dieser Punkt vorerst von der Tagesordnung gestrichen. Die Reform soll nun noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Die Reform des Beschäftigtendatenschutzes wurde sowohl von Arbeitgeberverbänden als auch von Gewerkschaften sowie von dem Bundesdatenschutzbeauftragten teilweise heftig kritisiert. Die grundsätzliche Befürchtung besteht darin, dass die angestrebten Änderungen eher zu einem Zuwachs an Rechtsunsicherheit führen, anstatt zu einer wesentlichen Verbesserung des Beschäftigtendatenschutzes. In der öffentlichen Diskussion der letzten Tage entstand der Eindruck, dass es praktisch allein um ein „Videoüberwachungsgesetz“ gehe und dieses Verfahren in weit größerem Umfang zulässig sein soll, als bisher. Geplant war ein neuer Unterabschnitt im BDSG, der den bisherigen § 32 BDSG durch die §§ 32 bis 32m) BDSG Neu ersetzen und somit nahezu sämtliche Aspekte des Umgangs mit Beschäftigtendaten auf eine neue gesetzliche Basis stellen sollte. Das Thema Videoüberwachung war dabei aber nur eines von vielen streitigen Themen. Vorerst bleibt es weiterhin bei den bekannten Vorschriften des Beschäftigtendatenschutzes aus der Reform von 2009. Es ist abzuwarten, in welche Richtung sich die Überarbeitung der Reform zum Beschäftigtendatenschutz bewegt und wie sich der Beschäftigtendatenschutz weiter entwickelt, insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen aktuellen Diskussionsbeiträge zu den streitigen Themen des Beschäftigtendatenschutzes.

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