Öffentliche Konsultation zur Blauen Karte EU und zur EU - Europa EU

Arbeitsmarktpolitik und verbesserte Mobilität von Arbeitskräften innerhalb der EU kann eine gut organisierte Steuerung der Arbeitskräftemigration aus ...
198KB Größe 3 Downloads 87 Ansichten
Öffentliche Konsultation zur Blauen Karte EU und zur EUArbeitsmigrationspolitik Erläuterungen Die hochqualifizierten Arbeitskräfte Europas sind von jeher eines seiner wichtigsten Wirtschaftsgüter. In der heutigen stark wettbewerbsorientierten globalisierten Wirtschaft ist es für Europa von entscheidender Bedeutung, diesen Wettbewerbsvorteil zu behalten. Für Europa besteht eine strategische Priorität darin sicherzustellen, dass anpassungsfähige hochqualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, mit denen die Folgen des demografischen Wandels und der wirtschaftlichen Entwicklung erfolgreich bewältigt werden können. Aus diesem Grund hat die Kommission die „Europäische Agenda für Migration“ angenommen, in der unter anderem vorgeschlagen wird, einen neuen Umgang mit legaler Migration zu entwickeln, durch den die EU für talentierte und qualifizierte Arbeitskräfte attraktiver wird. Hochqualifizierte Zuwanderungswillige verdienen besondere Aufmerksamkeit, da sie im internationalen Wettbewerb besonders intensiv umworben werden. Obwohl wirtschaftliche Krisen die Nachfrage nach Arbeitskräften insgesamt senken können, kommt es in bestimmten Sektoren und Berufen durchaus zu personellen Engpässen. In Kombination mit Maßnahmen wie Umschulung, aktive Arbeitsmarktpolitik und verbesserte Mobilität von Arbeitskräften innerhalb der EU kann eine gut organisierte Steuerung der Arbeitskräftemigration aus Nicht-EU-Ländern Teil der Lösung sein, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Unter den verschiedenen politischen Initiativen in diesem Bereich sticht die Richtlinie über die Blaue Karte EU als Schlüsselinstrument hervor. Ziel der 2009 angenommenen Richtlinie ist es, die EU im Wettbewerb mit ihren globalen Konkurrenten zu rüsten, damit sie die Talente aus aller Welt anziehen kann, die als Ergänzung zum lokalen Humankapital von unschätzbarem Wert und von grundlegender Bedeutung für das Wachstum sind. Die Regelung zielt auf Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern ab, die durch Hochschulbildung oder Berufserfahrung höhere berufliche Qualifikationen erlangt haben. Die Blaue Karte EU erleichtert die Zulassung und Mobilität hochqualifizierter Zuwanderungswilliger und ihrer Familienangehörigen durch Harmonisierung der Einreise- und Aufenthaltsbedingungen sowie durch Schaffung eines Rechtsstatus und Begründung einer Reihe von Rechten. In einem am 22. Mai 2014 angenommenen Bericht benennt die Kommission eine Reihe von Faktoren, die die Wirksamkeit der Blauen Karte und die Attraktivität der EU im globalen Wettbewerb um hochqualifizierte Arbeitskräfte möglicherweise beeinträchtigen. Mit dieser öffentlichen Konsultation soll ein möglichst breites Publikum angesprochen werden, da es wichtig ist, Stellungnahmen und Beiträge aller Beteiligten (Arbeitgeber, Migranten, Behörden, Gewerkschaften, NRO, Arbeitsämter usw.) zu erhalten. Mit den Fragen sollen Ihre Meinungen und Gedanken zu einer Reihe von Aspekten der Wirtschaftsmigration ergründet werden, zum Beispiel: Wie können Arbeitgeber die Arbeitskräfte finden, die sie brauchen? Wie gelangen Zuwanderungswillige an Informationen über Arbeitsplätze? Welche Verfahren gelten für die Einreise von Zuwanderungswilligen? Wie schnell und unkompliziert werden Qualifikationen Zuwanderungswilliger anerkannt? Die hierzu eingehenden Beiträge werden dazu beitragen, ein wirksames politisches Konzept der EU zur Wirtschaftsmigration zu entwickeln, das die Ziele der EU im Bereich der Beschäftigung unterstützt. Darüber hinaus umfasst diese Konsultation einen eigenen Abschnitt zur Regelung der Blauen Karte der EU. Sie müssen nicht alle Fragen beantworten. Damit Ihr Beitrag berücksichtigt werden kann, müssen wir Sie jedoch bitten, zumindest alle Fragen unter der Rubrik „Ihr Profil“ zu beantworten. Falls Sie Fragen zu dieser Konsultation haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an folgende Adresse: [email protected].

1

Haftungsausschluss und Datenschutz Ziel dieser Konsultation ist es, die Meinung von Beteiligten im Hinblick auf eine etwaige Veröffentlichung der Befragungsergebnisse im Internet einzuholen. Die Fragen geben nicht die offizielle Haltung der Kommission wieder und greifen möglichen zukünftigen Entscheidungen der Kommission über den Rahmen für die Migration von Arbeitskräften in keiner Weise vor. Im Rahmen dieser Online-Konsultation werden personenbezogene Angaben erfasst und weiterverarbeitet. Dementsprechend gelangt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr zur Anwendung. Lesen Sie dazu bitte die Spezielle Datenschutzerklärung.

2